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Zur Entstehungsgeschichte der „Endlösung" | APuZ 43/1982 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 43/1982 Zur Entstehungsgeschichte der „Endlösung" Vergangenheitsbewältigung mit Mitteln der Justiz Sinti und Roma in Deutschland. Geschichte einer verfolgten Minderheit

Zur Entstehungsgeschichte der „Endlösung"

Wolfgang Scheffler

/ 19 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Geschichte der Judenvernichtung in der Zeit des nationalsozialistischen Staats gehört zu den gravierendsten Ereignissen gesamtdeutscher und österreichischer Geschichte dieses Jahrhunderts, deren Folgen weit über unsere Zeit hinausreichen. Das Unbehagen, das mitunter über eine kurzfristige, tagespolitische Ausnützung des Themas geäußert wird, betrifft vornehmlich die Verwechslung der „Vergangenheitsbewältigung“ mit Fragen zeithistorischer Forschung. Eines der zentralen Themen der Forschung zu diesem Komplex gilt der Frage, wann Hitler seinen Entschluß zur Massenvernichtung des europäischen Judentums faßte und ihn in die Realität umzusetzen begann. Die Entscheidung über die Deportierung der Juden im deutschen Machtbereich nach dem Osten fiel zu einem Zeitpunkt, zu dem Hitler sich auf dem Höhepunkt seiner Siegeserwartung wähnte. Mit dem Befehl zur Ausrottung der sowjetischen Juden und seiner Realisierung war es nur eine Frage der zeitlichen und organisatorischen Gegebenheiten, wann mit der Durchführung der „Endlösung der Judenfrage" insgesamt begonnen werden konnte. Zwei bis drei Monate nach der Beauftragung Heydrichs mit der Gesamtplanung wurde mit der Realisierung der Vernichtung begonnen. Alle wesentlichen Entscheidungen über die Verwirklichung der Massenvernichtung fielen in den Monaten März/April sowie Juli bis Oktober/November 1941.

I. Die Organisation des Vernichtungsprogramms

Die Beantwortung der Frage nach dem Zeitpunkt, zu dem Hitler die Entscheidung über die Massenvernichtung der europäischen Juden traf, beschäftigt seit einer Reihe von Jahren die zeithistorische Forschung in zuneh-'mendem Maße Konnten die Alliierten un-mitteltbar nach dem Krieg in den Nürnberger Gerichtsverfahren für ihre Zwecke vereinfachend den ideologischen Anspruch des Nationalsozialismus und die tatsächliche Entwicklung der Vernichtungspolitik zusammenfassen, so hat sich Jahrzehnte danach die historische Erforschung der Endlösungsmaßnahmen zunehmend auf Fragen konzentriert, die, schärfer akzentuierend, die einzelnen Phasen dieser Entwicklung und vor allem ihren Standort im Entscheidungsprozeß deutlicher werden lassen. Mit dem allmählichen Wegfall tabuisierter Faktoren der Nachkriegsjahrzehnte sind Themen zur Diskussion gestellt, deren systematische Lösung schon vor zwanzig oder dreißig Jahren hätte beginnen müssen. Erleichtert wird die Bearbeitung der Probleme heute durch die Quellenverdichtung auf den verschiedensten Etappen der Endlösungsgeschichte und dem Vorliegen erster detaillierter Untersuchungen zu Teilbereichen, die das Bild verdeutlichen und noch bestehende Unklarheiten aufhellen Entscheidend ist dabei — und dies ist in den Umfängen der Ergebnisse noch gar nicht voll in das Bewußtsein der Forschung getreten —, was in den letzten Jahrzehnten durch die gerichtlichen Untersuchungen in der Bundesrepublik an Erkenntnissen gewonnen wurde Während sich die allgemeine Betrachtung der Ereignisse international noch mit dem Abstecken der Gesamt-geschehnisse beschäftigte, wurde in Dutzenden von Gerichtsverfahren, die zumeist im Windschatten der öffentlichen Meinung standen und auch im Ausland in ihrer Bedeutung zumeist nur hinsichtlich negativer Ergebnisse Aufmerksamkeit fanden, das Detailgeschehen untersucht. Erst wenn die Masse der dabei ermittelten Fakten Eingang in die historischen Erörterungen gefunden haben wird und auch die Quellenaufarbeitung, die durch die Zerstreuung der Unterlagen auf viele Länder erschwert war, und teilweise noch ist, weiter vorankommt, werden manche heute noch mitunter kontrovers diskutierte Themen leichter darstellbar sein, aber auch mancher umstrittene Vorgang sich als Scheinproblem herausstellen. Eine solche Frage ist vor allem die Suche nach „dem einen Endlösungsbefehl" Hitlers. Die Entscheidung zur „Endlösung'', das heißt zur Massenvernichtung der im deutschen Machtbereich lebenden Juden, war ein Vorgang, dessen Realisierung mit der Aufgabenstellung für die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD im März 1941 im wesentlichen begann und der sich mit den ersten Erfahrungen dieser „Truppe des Weltanschauungskrieges' im Juni und Juli 1941 ausweitete. Von der Siegeserwartung Hitlers im Juli 1941 führte der direkte Weg zu Görings Befehl vom 31. Juli 1941 an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, einen „Gesamtentwurf über die organisatorische, sachliche und materielle Endlösung der Judenfrage vorzulegen" Die Niederschrift über die Wannseekonferenz am 20. Januar 1942, die bereits Anfang Dezember 1941 stattfinden sollte, zeigt die Ergebnisse dieses Planungsprozesses, wenn auch in der verschlüsselten Sprache Heydrichs, in den allgemeinen Umrissen auf

Zwischen diesen Daten: März, Juli bis November 1941 fielen alle wesentlichen Entscheidungen über die Verwirklichung der Massenvernichtung. Nur: auch Hitler und der mit der Durchführung federführend beauftragte Reichsführer-SS mit den ihm unterstellten Ämtern und Organisationen waren hinsichtlich der Verwirklichung des Holocaust abhängig von den für sie gegebenen Realitäten und Gegebenheiten. (So konnten Materiallieferungsschwierigkeiten den Ausbau von Lagern erheblich beeinträchtigen, wie z. B. im Falle des Lager Lublin-Majdanek, und selbst der Bau der vier Krematorien mit ihren Gaskammern in Auschwitz-Birkenau war für die Organisatoren der Vernichtung, wie die Bauunterlagen zeigen, von Verzögerungen und Bauschwierigkeiten gekennzeichnet.) So trafen im Entscheidungsprozeß des Sommers und Herbstes 1941 mehrere Entwicklungsstränge zusammen.

Die Lösung angeblicher rassenpolitischer Probleme war für Hitler mit dem Krieg untrennbar verbunden. Seine Genehmigung zur Durchführung der „Gnadentodaktion", fälschlicherweise „Euthanasie" genannt, war von ihm auf den 1. September 1939 rückdatiert worden Im Winter 1939/40 wurden unter der Federführung der „Kanzlei des Führers" die ersten Vergasungsversuche mit Kohlenmonoxyd (CO) in Brandenburg a. d. Havel durchgeführt und 4940/41 in sechs Tötungsanstalten (Grafeneck/Württ., Hadamar bei Limburg, Brandenburg a. d. Havel, Bernburg/Saale, Sonnenstein bei Pirna und Hartheim bei Linz) die ersten Gaskammern zur Vernichtung von Insassen der Heilanstalten errichtet.

Die Kontinuität bei der Anwendung der Tötungsmittel und der Leitung des Tötungspersonals durch die „Kanzlei des Führers" sowohl bei der „Euthanasie-Aktion" als auch bei der „Aktion Reinhard", nämlich dem Vernichtungs-und Verwertungslagerkomplex Belzec, Sobibor und Treblinka nebst den verschiedenen Lagern in und um Lublin (mit Ausnahme des Konzentrationslagers Lublin-Majdanek) ist offenkundig. Der Inspekteur der drei Vernichtungslager bei Lublin und Warschau, Christian Wirth, nahm bereits an der ersten Versuchsvergasung in Brandenburg a. d. Havel im Dezember 1939 teil. Ihn finden wir mit seinem Adjutanten im November und Dezember 1941 im Distrikt Lublin auf der Suche nach einem geeigneten Standort für die Vernichtungsaktion wieder. Das Vernichtungsmittel, das in Stahlflaschen für die „Euthanasie" gelieferte Kohlenmonoxyd, wurde in Ostpolen durch die Motorabgase jeweils installierter Motoren ersetzt Alle späteren Tötungsmethoden der Endlösung (außer der Anwendung des Schädlingsbekämpfungsmittels Zyclon B), von der Massenerschießung bis zur Einzeltötung durch Spritzen fanden schon bei der „Gnadentodaktion" ihre Anwendung. Der notwendig gewordene Abbruch der allgemeinen „Euthanasie" im August 1941, erzwungen durch die Unruhe in der deutschen Bevölkerung, die trotz vielfältiger Tarnmaßnahmen der beteiligten Behörden über die Vorgänge partiell informiert war, zeigte Hitler die Grenzen auf, die bei der Massenvernichtung von über 80 000 Menschen im Reichsgebiet sichtbar wurden.

Seit dem Herbst 1939 experimentierte Himmler und das für diese Fragen zuständige Amt IV des Reichssicherheitshauptamtes mit Plänen für die Deportation der jüdischen Bevölkerung in das besetzte polnische Gebiet. Auch hier ergaben die ersten Versuche des Nisko-Projekts sehr bald Schwierigkeiten, die durch mangelnde Planung und Organisation entstanden und zum schnellen Abbruch eines Unternehmens führten, das bereits in den ersten Kriegsmonaten Erfahrungen für eine Gesamt-deportation der Juden des Großdeutschen Reiches liefern sollte Dagegen gelang zu großen Teilen die Vertreibung jüdischer und nicht jüdischer Polen aus den dem Deutschen Reich angegliederten polnischen Westgebieten, Deportationen, die vom 1. Dezember 1939 bis zum 20. Januar 1941 über 250 000 Personen erfaßten. Die atmosphärischen Begleitumstände dieser gewaltsamen Bevölkerungsverschiebung in den besetzten polnischen Gebieten: Raub des Eigentums, dramatische Verschlechterung der Lebensbedingungen, weitverbreitete Korruption bis in die Reihen von SS und Polizei, enthüllen sich erst bei der Detailuntersuchung. Sie zeigen zudem ein Klima auf, das bei der späteren Durchführung der gewaltsamen Gettoräumungen, die aufgrund der offenkundigen Begleitumstände sich nicht geheimhalten ließen, von wesentlicher Bedeutung war.

Die durch die Vorgänge in Polen 1939 verursachten Spannungen zwischen SS und Polizei auf der einen und der Wehrmacht auf der anderen Seite führten bei der Vorbereitung der Tätigkeit der Einsatzgruppen für ihre Aufgaben in der Sowjetunion zu sorgfältiger Absprache mit der Wehrmachtsführung im Frühjahr 1941. Nicht zuletzt unter diesen Eindrücken standen auch die ersten Aktionen der Einsatzgruppen nach Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion, zunächst auch getragen von der Sorge, ähnliche Probleme wie 1939 mit der nachfolgenden Zivilverwaltung zu bekommen. Die „Anpassungsschwierigkeiten", vornehmlich im Reichskommissariat Ostland, wurden jedoch im wesentlichen durch die Einbindung der Zivilverwaltung, zumal nach der ersten Erschießungswelle, in die Gettoisierungsmaßnahmen und die wirtschaftliche Ausbeutung der noch vorhandenen jüdischen Bevölkerung, überwunden

Die Siegeserwartungen Hitlers im Juli 1941 eröffneten ihm die Vision des für seine impe-rialistischen Planungen zur Verfügung stehenden Herrschaftsgebiets im gesamten europäischen Rußland, die zugleich auch die Aussicht bot, in diesem Gebiet seine rassenpolitischen Vorhaben zu realisieren Die Schwerpunkte für die künftige Politik lagen dabei auf den Stichworten: Beherrschen und Ausbeuten, aber auch: Erschießen und Aussiedeln • Zur gleichen Zeit beschäftigte sich Heinrich Himmler mit den utopischen Bevölkerungsplänen des „Generalplan Ost“ mit dem Ziel der deutschen Besiedlung ganz Polens, des Baltikums und Teilen der Westukraine Den Anfang hierzu wollte er mit dem Aufbau einer großen SS-Zentrale im Lubliner Raum und den ersten Besiedlungsvorhaben im Distrikt Lublin machen. Am 20. und 21. Juli 1941 gab er die Befehle zum Aufbau eines SS-und Polizeiviertels in Lublin, jenes in der Planung immer größer werdenden Projekts, von dem am Schluß nur das auch in den Augen der SS unter schwierigsten Bedingungen existierende Konzentrationslager Lublin-Majdanek in der ersten Aufbauphase entstand. Majdanek und das zur gleichen Zeit projektierte Lager Birkenau waren zunächst als Kriegsgefangenenlager geplant, da Himmler die Übernahme mehrerer Hunderttausend sowjetischer Gefangener von der Wehrmacht erhoffte.

In diesen Rahmen fiel auch der Auftrag an Heydrich, die Gesamtplanung für die Endlösung der Judenfrage zu entwerfen. Noch ehe jedoch über den einzuschlagenden Weg letzte Klarheit bestand, befahl Hitler bereits die De-portierung der deutschen Juden nach dem Osten. Himmler kündigte daher am 18. September 1941 Gauleiter Greiser in Posen an, daß er beabsichtige, 60 000 Juden aus dem Alt-reich und dem Protektorat in das Litzmannstädter Getto zu verbringen, um sie im nächsten Frühjahr noch weiter nach dem Osten „abzuschieben" Später kamen dann die be-reits im Bereich der Einsatzgruppen liegenden Zielorte Kowno, Minsk und Riga hinzu. An allen Ankunftsorten gab es für Himmler dabei Schwierigkeiten.

Inzwischen hatte sich auch für das Gebiet der Einsatzgruppen die Ausgangsposition vom 31. Juli 1941 allmählich verändert: Die Einsatzgruppen im besetzten sowjetischen Gebiet waren, für Himmler übrigens auch erkennbar, an die Grenzen ihrer „Leistungsfähigkeit" gestoßen. Anläßlich eines der größten Massaker, der Ermordung von über 33 000 Juden in der Babi-Jar-Schlucht bei Kiew, stellte der Berichterstatter der Einsatzgruppe C lakonisch fest: „Wenn auch bis jetzt auf diese Weise insgesamt etwa 75 000 Juden liquidiert worden sind, so besteht doch schon heute Klarheit darüber, daß damit eine Lösung des Judenproblems nicht möglich sein wird."

Auch die zur Intensivierung des Mordens später nach Osten geschickten „Brack’schen Hilfsmittel", die Gaswagen, konnten keine Abhilfe schaffen. Langfristig schied aus Gründen der Geheimhaltung, der Transportprobleme, ganz abgesehen auch von der veränderten militärischen Perspektive, der Ostraum als Tatort für die anvisierte Gesamtlösung aus. Die Vernichtung des ersten Berliner Judentransports im Rahmen der Erschießung der Rigaer Juden am 30. November 1941 hatte solches Aufsehen erregt (wie auch das Schicksal der kurz vorher nach Kowno deportierten und dort ermordeten deutschen Juden), daß Himmler selbst zum Eingreifen gezwungen war. Ohnehin hatte sich die geplante Errichtung von „Aufnahmelagern", z. B. in Riga, für die ankommenden deutschen Juden, wie sie sich Dr. Stahlecker, der Leiter der Einsatzgruppe A, aus ganz anderen Gründen ursprünglich vorgestellt hatte, aufgrund praktischer Probleme erledigt

Himmler hatte dagegen bereits im Sommer 1941 dem Kommandanten von Auschwitz, Höß, die kommende Vernichtung der europäischen Juden angekündigt und ihn mit Vorbereitungsarbeiten für das Vernichtungslager Auschwitz beauftragt. Die ungenaue Formu-lierung „im Sommer 1941", wie Höß schrieb, gestattet keine genaue Fixierung des Datums des Himmlerschen Auftrags. Allerdings ist aber die von ihm weiterhin zitierte Äußerung Himmlers, „die bestehenden Vernichtungsstellen im Osten sind nicht in der Lage, die beabsichtigten großen Aktionen durchzuführen" ein sicheres Indiz dafür, daß Himmler damit die Grenzen der Tätigkeit der Einsatzgruppen erkannt hatte Hinzu kam, daß der Reichsführer an sich selbst Ende Juli oder im August 1941 in Minsk erfahren mußte, wie die Realität der Exekutionen aussah Auch wenn später Transporte aus dem Reichsgebiet bis in den Herbst 1942 hinein in das Gebiet der Einsatzgruppen geleitet wurden, hatte sich die Gesamtplanung für die kommenden Vernichtungsaktionen im europäischen Maßstab seit der Beauftragung von Höß auf das Gebiet des Generalgouvernements verlagert.

Für den Warthegau, vornehmlich im Hinblick auf das Lodzer Getto mit den darin untergebrachten deutschen Juden, drängte Greiser sehr schnell auf eine „Endlösung", zumal in seiner Reichsstatthalterei bereits im Juli 1941 über die gewaltsame „Beseitigung" der jüdischen Bevölkerung Überlegungen angestellt worden waren , So ist es nicht überraschend, daß in seinem Gebiet bereits im Oktober und November 1941 die ersten Polizeikommandos mit der Errichtung des Gaswagenlagers Chelmno begannen und Anfang Dezember mit der Dezimierung der jüdischen Bevölkerung des Warthegaus begonnen wurde , Wenig später suchte auch Christian Wirth im Distrikt Lublin die Standorte der späteren Vernichtungslager Belzec und Sobibor aus In Ostpolen waren jedoch nicht zuletzt auch durch die Witterungsbedingungen sowie die Bahn-und Transportschwierigkeiten die An-laufzeiten für die geplanten Vernichtungsaktionen länger, zumal in beiden Lagern Gaskammerbauten erst zu errichten waren. In Belzec und Sobibor begann die Ermordung der jüdischen Bevölkerung im März bzw. Mai 1942, während das Vernichtungslager Treblinka erst im Frühsommer 1942 errichtet wurde. Die Taktik der Endlösungsorganisatoren war zu diesem Zeitpunkt darauf abgestellt, in den ost-polnischen Lagern in erster Linie zunächst die polnischen Juden bzw. die bereits in den Distrikt Lublin deportierten Juden deutscher und slowakischer Herkunft auszurotten, während Auschwitz und Birkenau ursprünglich zur Todesstätte für die anderen im deutschen Machtbereich lebenden Juden vorgesehen waren.

Hinzu kam, daß in Auschwitz und Birkenau (später auch im Lager Lublin-Majdanek) ein anderes Tötungsmittel als die in den Lagern der „Aktion Reinhard" benutzten Motorabgase verwandt wurde: Das Schädlingsbekämpfungsmittel Zyclon B, das in jedem Konzentrationslager zur Vernichtung von Ungeziefer vorhanden war, wurde in Auschwitz als Mord-mittel „entdeckt" und im September 1941 bei der Vernichtung sowjetischer Kriegsgefangener zum ersten Mal angewandt. Die generelle Genehmigung zur Anwendung des Zyclon B als Massenvernichtungsmittel ließ jedoch auf sich warten. Wenn wir Höß Glauben schenken, dessen Zeitdatierungen generell sehr unpräzise waren — und keiner der Vernehmer nach dem Krieg hielt es für notwendig, auf Präzisierung zu drängen (ein Versäumnis, das man bei den Vernehmungen Eichmanns später auch konstatieren mußte) —, war im November 1941 in Berlin noch keine Entscheidung hierüber gefallen. Erst im Februar 1942 wurde es generell zur Vernichtung eingesetzt

Das für manche Betrachter nach dem Krieg so verwirrende Bild erhält seinen Sinn, wenn man berücksichtigt, daß alle diese verschiedenen Vorgänge sich nebeneinander entwickelten, den jeweiligen Gegebenheiten angepaßt wurden und eine Koordination lediglich hinsichtlich der Transportfragen zentral im Eichmann-Referat im Reichssicherheitshauptamt in Berlin erfolgte.

Während die Einsatzgruppen ihre Tätigkeit völlig unabhängig von der im Generalgouvernement beginnenden Verfolgung und Vernichtung fortsetzten, entstanden die Lager der „Aktion Reinhard“ in der Kontinuität der bei der „Euthanasie" angewandten Methoden. Die „Kanzlei des Führers" behielt dabei hinsichtlich des Lagerpersonals die personellen Fäden in der Hand, die örtlichen SS-und Polizeiführer (SSPF) waren die im Generalgouvernement für ihre Distrikte verantwortlichen Deportationsleiter. Daher unterstanden die Lager Belzec, Sobibor und Treblinka auch nicht dem Konzentrationslager-System des späteren Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamtes (WVHA) in Berlin. Unabhängig von dieser „Lösung" der Vernichtung vornehmlich polnischer Juden entstand das Vernichtungssystem in Auschwitz und Birkenau, das von vornherein in das Konzentrationslagerwesen eingebunden war und als Einweisungslager des Reichssicherheitshauptamtes und als Vernichtungsort für die sogenannten RSHA-Transporte diente.

Ebenso unterschiedlich wie die Entwicklung der verschiedenen regionalen (Einsatzgruppen, Chelmno) und zentralen (Lager der Aktion Reinhard, Auschwitz-Birkenau) Bereiche der Mordmaschinerie — wobei ein Gesamtüberblick wohl nur bei den Spitzen der SS und anderen an zentralen Positionen Beteiligten vorhanden war — war der Informationsstand der in den entsprechenden Behörden an den jeweiligen Einzelbereichen mitwirkenden Personen in diesem Vernichtungsprozeß. Entsprechend müssen auch dokumentarische Äußerungen eingeordnet werden. Wenn z. B. das Stichwort des Madagaskar-Plans 1942 überhaupt noch auftauchte (so z. B. in der Notiz des Auswärtigen Amtes, daß dieser Plan nunmehr aufgegeben worden sei), so spiegelte das lediglich eine Information wider, während man in Wirklichkeit im Reichssicherheitshauptamt bereits seit August 1941 an ganz anderen Vorstellungen arbeitete. So geschlossen das Ausrottungsprogramm sich letztlich präsentierte, so verschieden waren die Realisierungsansätze, wie sie sich vom August bis Oktober/November 1941 entwickelten.

Ein zweiter Aspekt des Vernichtungsprogramms ist noch kurz zu streifen: das Prinzip der Vernichtung durch Arbeit. Schon die Ein-7 satzgruppen hatten nicht verhindern können, daß jüdische Arbeitskräfte (meist bis zu den Schlußräumungen der Gettos) von vielen Dienststellen in Anspruch genommen wurden. Trotz vieler Selektionen hielten sich, vornehmlich in den baltischen Staaten, eine Reihe von Arbeitslagern, deren überlebende bei der Räumung des Gebiets in die Konzentrationslager des Reichsgebiets gelangten. In den Vernichtungslagern der „Aktion Reinhard" gab es, bis auf kleinste Arbeitsgruppen, keinen Selektionsprozeß. An vielen Rüstungsstätten im Generalgouvernement existierten bis November 1943 jüdische Zwangsarbeitslager, von denen nahezu alle den Novemberereignissen 1943 (Aktion Erntefest) zum Opfer fielen. Vor allem aber in Auschwitz-Birkenau wurde das Selektionsprinzip angewandt, nämlich alle als arbeitsunfähig erklärte Personen, sei es bei der Ankunft oder während des Lageraufenthaltes, zu vernichten.

Die Tatsache, daß Himmler das Vernichtungsprogramm mit dem Ausbeutungsprinzip (und das hieß: Vernichtung durch Arbeit) koppelte gleichzeitig damit aber auch ein gewisses Interesse der jeweiligen Nutznießer an einen möglichst andauernden Zwangsarbeitseinsatz der gesundheitlich kräftigsten Häftlinge entwickelte, änderte an der Grundstruktur des Ausrottungsprinzips nichts. Im Distrikt Lublin bewies die . Aktion Erntefest" (auf den menschenverachtenden Zynismus der NS-Mord-bürokratie soll hier nicht eingegangen werden) im November 1943, daß Himmler selbst seinen eigenen Betrieben die jüdischen Arbeitskräfte durch deren Liquidierung entzog. Diese sehr summarischen Anmerkungen zu einem komplexen Sachverhalt mußten deshalb hier getroffen werden, weil das Prinzip „Vernichtung durch Arbeit“ ein Teil des Endlösungsprogramms war, wie es auf der Wannseekonferenz dargestellt wurde.

II. Die Wannseekonferenz

Als Heydrich Ende November 1941 die Einladungen zur Wannseekonferenz unterschrieb, stand das generelle Konzept der Ausrottung fest. Zum Zeitpunkt der Konferenz, die auf den 20. Januar 1942 verschoben wurde, war nicht nur der Vernichtungsprozeß vorangekommen, sondern auch der Informationsstand einzelner Teilnehmer hatte sich erweitert. Im Lichte der geschilderten Entwicklung ist die Niederschrift der Ergebnisse der Wannseekonferenz in der Sprache Eichmanns und Heydrichs ungemein aussagekräftig. Auch wenn man Eichmanns Erläuterungen hierzu in seinen Jerusalemer Vernehmungen nicht kennt, daß nämlich am Großen Wannsee über die Tötungen direkt gesprochen wurde, zeigt das Protokoll exakt das Vernichtungsprinzip auf. Gemessen an der Entwicklung seit dem 31. Juli 1941 und unter Berücksichtigung der SS-eigenen bombastischen Ausdrucksweise findet man die Vorgänge plastisch umschrieben. Die entsprechenden Abschnitte lauten 22): „Inzwischen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Hinblick aufdie Gefahren einer Auswanderung im Kriege und im Hinblick aufdie Möglichkeiten des Ostens die Auswanderung von Juden verboten. Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere Lösungsmöglichkeit nach entsprechender vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten. Diese Aktionen sindjedoch lediglich als Ausweichmöglichkeiten anzusprechen, doch werden hier bereitsjene praktischen Erfahrungen gesammelt, die im Hinblick aufdie kommende Endlösung der Judenfrage von wichtiger Bedeutung sind. Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen rund 11 Millionen Juden in Betracht... Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauendin diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. Per allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem zweifellos um den viderstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassungals Keimzelle eines neues jüdischen Aufbaues anzusprechen ist. (Siehe die Erfahrungder Geschichte.)

Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa vom Westen nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet einschließlichProtektorat Böhmen und Mähren wird, allein schon aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen sozial-politischen Notwendigkeiten, vorweggenommen werden müssen.

Pie evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem Osten transportiert zu werden ... Per Beginn der einzelnen größeren Evakuierungsaktionenwird weitgehend von der militärischen Entwicklung abhängig sein. Bezüglich der Behandlung der Endlösung in den von uns besetzten und beeinflußten europäischen Gebieten wurde vorgeschlagen, daß die in Betracht kommenden Sachbearbeiter des Auswärtigen Amtes sich mit dem zuständigen Referentender Sicherheitspolizei und des SD besprechen.“ Deportation, Zwangsarbeitseinsatz, Selektion der Arbeitsunfähigen zur Vernichtung und schließlich auch die Ausrottung der dann noch überlebenden — das waren die Schlußfolgerungen, die aus den hier zitierten Passagen des Protokolls auch für die Beteiligten damals zu entnehmen waren. Daß die Teilnehmer der Konferenz wußten, worum es im Prinzip ging, kann man dem Diskussionsbeitrag des Staatssekretärs Dr. Bühler entnehmen, der feststellte: „. daß das Generalgouvernement es begrüßenwürde, wenn mit der Endlösung dieser Frage im Generalgouvernement begonnen würde, weil einmal hier das Transportproblem keine übergeordnete Rolle spielt und arbeitseinsatzmäßige Gründe den Laufdieser Aktion nicht behindern würden. Juden müßten so schnell wie möglich aus dem Gebiet des Generalgouvernements entfernt werden, weil geradehier derJude als Seuchenträger eine eminente Gefahr bedeutet und er zum anderen durch fortgesetzten Schleichhandel die wirt

schaftliche Struktur des Landes dauernd in

Unordnung bringt. Von den in Frage kommenden etwa 2‘/2 Millionen Juden sei überdies die Mehrzahl der Fälle arbeitsunfähig.“

An dieser Stelle wird deutlich, daß der Großteil der von Bühler für arbeitsunfähig erklärten Menschen der von Heydrich erwähnten „natürlichen Verminderung 1'zum Opfer fallen sollte. Ohnehin war der Abschnitt des Protokolls, der die „straßenbauenden Arbeitskolonnen" erwähnt, nichts weiter als die Beschreibung des Selektionsprinzips. Auch die „Evakuierung in die sogenannten Durchgangsghettos" war nur eine andere Beschreibung und Begründung für die in den Distrikt Lublin zu de-portierenden deutschen Juden, die in der Umgebung der Vernichtungslager Belzec und Sobibor untergebracht werden sollten, bis diese Lager „in Betrieb" sein würden. Das gleiche traf auf das Schicksal der nach Litzmannstadt deportierten Juden zu. Auch konnte jeder Leser des Protokolls, der die Verhältnisse im Osten kannte, sich über die Konsequenzen einer solchen „Evakuierung" derartiger Menschenmassen unter den damals gegebenen Umständen nicht im unklaren sein.

Schließlich war auch eindeutig, was zwei Vertreter von Zivilbehörden, die im übrigen genau wußten, worum es ging — der Stellvertreter Rosenbergs, Gauleiter Dr. Meyer, und Staatssekretär Dr. Bühler aus Krakau —, zum Problem äußerten: „Abschließend wurden die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten besprochen, wobei sowohl seitens des Gauleiters Dr.

Meyer als auch seitens des Staatssekretärs Dr.

Bühler der Standpunkt vertreten wurde, gewisse vorbereitende Arbeiten im Zuge der Endlösung gleich in den betreffenden Gebieten selbst durchzuführen, wobei jedoch eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden müsse."

Hier waren die Vernichtungsplätze selbst angesprochen, wobei Meyer mit dem Hinweis auf die Vermeidung der Beunruhigung der Bevölkerung auf die Vorgänge im Baltikum angespielt haben mag: Erschießungsvorgänge, die weithin bekannt wurden, während Bühler genau wußte, daß ein Großteil der kommenden Vernichtungsaktionen im Generalgouvernement stattfinden würden. Von den 14 Teilnehmern der Besprechung waren neben Heydrich allein neun, die entweder durch Informationen oder durch praktische Beispiele oder eigene Beteiligung ohnehin exakte Vorkenntnisse besaßen. Heydrich sprach also keineswegs über sich fern im Osten abspielende Vorhaben.

Die Wannseekonferenz war der Abschluß des von Göring am 31. Juli 1941 an Heydrich gegebenen Auftrags. Hier wurden die Vertreter der „Zentralinstanzen''informiert, die an den Vorbereitungen und Durchführungsmaßnahmen Beteiligten, die mit der Endlösung in Verbindung standen. Der Text des Protokolls war eine zwar absichtlich in verdeckter Sprache abgefaßte, aber dennoch eindeutige Zustands-beschreibung.

Mit dem Entschluß Hitlers, die Juden in seinem Machtbereich nach dem Osten zu deportieren, war gleichzeitig auch deren Todesurteil gesprochen worden. Gleichgültig, wieviel Zeit die mit der Vorbereitung der geplanten Verschleppung Beauftragten haben mochten — auch in dem Hitler vorschwebenden Kolonial-reich im Osten war kein Platz für die jüdischen Bevölkerungsmassen. Mit dem Entschluß, die im besetzten sowjetrussischen Gebiet lebenden Juden auszurotten, war ebenso das Schicksal jener besiegelt, die irgendwann und irgendwie an ihre Stelle treten sollten. Die Gegebenheiten hierfür waren lediglich von zeitlichen und organisatorischen Bedingungen abhängig. Die Ereignisse bewiesen, daß zwischen Hitlers Entscheidung und der sich schnell abzeichnenden Verwirklichung nur ein Zeitraum von wenig mehr als zwei bis höchstens drei Monaten liegen sollte. Die Schnelligkeit mit der Gauleiter Greiser in Posen die Genehmigung zur Vernichtung der in seinen Gau hereinkommenden deutschen Juden erhielt wobei die im Warthegau noch vorhandenen polnischen Juden gleichermaßen vernichtet werden sollten, zeigt beispielhaft, daß die Weichen für die Endlösung der Judenfrage im nationalsozialistischen Sinn bereits vorher gestellt worden waren.

Die Frage nach „dem Endlösungsbefehl" Hitlers wird sich erst dann als hinreichend geklärt erweisen, wenn man die hier nur skizzierten, auf verschiedenen Entscheidungsebenen sich abspielenden Vorgänge vertieft. Die oft mangelnde Unterrichtung und die fehlende Übersicht mancher führender nationalsozialistischer Politiker (so z. B. die des Dr. Goebbels, der relativ spät, trotz der sonst sehr offenen Ausführungen in seinem Tagebuch, die Tatsachen der Vernichtung notierte), die sich in verschiedenen Äußerungen ausdrückten, dürfen die seit Ende Juli 1941 sich sehr schnell entwickelnde „Endlösung" nicht verdecken.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Martin Broszat, Hitler und die Genesis der „Endlösung“, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (VfZ), 25. Jahrg. (1977), S. 739 ff.; Christopher R. Browning, Zur Genesis der „Endlösung", VfZ, 29. Jahrg. (1981), S. 97 ff. u. a.

  2. Nur als Beispiele seien genannt: Christian Streit, Keine Kameraden, Stuttgart 1978; Christopher Browning, The Final Solution and the German Foreign Office, New York, London 1978; Helmut Krausnick/Hans-Heinrich Wilhelm, Die Truppe des Weltanschauungskrieges, Stuttgart 1981; Alfred Streim, Die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener im „Fall Barbarossa", Heidelberg, Karlsruhe

  3. Justiz und NS-Verbrechen, Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945— 1966, Amsterdam 1968 ff. (bis 1981 erschienen 22 Bände); Adalbert Rückeri (Hrsg.) NS-Prozesse, Karlsruhe 1971; Adalbert Rückeri, NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse, München 1977; ders., NS-Verbrechen vor Gericht — Versuch einer Vergangenheitsbewältigung, Heidelberg 1982. Auf diese für die historische Forschung außerordentlich wichtigen gerichtlichen Untersuchungsergebnisse weist A. Rückeri auch in seinem in dieser Zeitschrift publizierten Aufsatz

  4. So der Titel der in Anm. 2 erwähnten Arbeit von Krausnick/Wilhelm.

  5. IMT. Bd. XXVI, S. 266 f„ Dok. PS-710.

  6. Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik 1918 bis 1945, Serie E: 1941— 1945, Bd. I (Göttingen 1969), S. 267 ff.

  7. Vgl. zu allen Angaben über die Vernichtungslager: Ino Arndt/Wolfgang Scheffler, Massenmord an Juden in nationalsozialistischen Vernichtungslagern, VfZ, 24. Jahrg. (1976), S. 112 ff.

  8. Seev Goshem, Eichmann und die Nisko-Aktion im Oktober 1939, VfZ, 29. Jahrg. (1981), S. 74 ff. Der Versuch dieser ersten größeren Judendeportation wurde ausdrücklich als „Probedeportation“ für einen generellen Abtransport der deutschen Juden angesehen.

  9. Unberührt davon blieben die Auseinandersetzungen über die „geeignetsten“ Formen der Judenvernichtung, die sich bis in den Dezember 1941 erstreckten und auch später noch das Verhältnis zwischen Sicherheitspolizei und Vertretern der Zivilverwaltung trübten.

  10. Andreas Hillgruber, Die „Endlösung" und das deutsche Ostimperium, VfZ, 20. Jahrg. (1972), S. 133 ff.

  11. Aktenvermerk über die Besprechung vom 16. Juli 1941, IMT, Bd. XXXVIII, S. 86ff. (Dok. L-221).

  12. Gerhard Eisenblätter, Grundlinien der Politik des Reichs gegenüber dem Generalgouvernement 1939— 1945, phil. Diss., Frankfurt/M. 1969, S. 205 ff.

  13. Zu den Auseinandersetzungen, die Himmlers Brief an Greiser auslöste, vgl. Bundesarchiv Koblenz, NS 19 (alt) 54 a mit dem dazugehörigen Schriftwechsel.

  14. Ereignismeldung UdSSR Nr. 128, 3. November 1941, S. 4, BA Koblenz, R 58/218.

  15. Die Problematik der Rigaer Lager kann hier nicht behandelt werden. Zu den Ereignissen in Riga vgl. die Urteilsauszüge bei Gerald Fleming, Hitler und die Endlösung, Wiesbaden, München 1982, S. 89 ff.

  16. Kommandant in Auschwitz, Autobiographische Aufzeichnungen von Rudolf Höß, Stuttgart 1958, S. 153.

  17. Justiz und NS-Verbrechen, Bd. XVII (1977), S. 673

  18. Aktenvermerk des SS-Sturmbannführers Höppner, 16. Juli 1941, in: Wolfgang Scheffler, Judenverfolgung im Dritten Reich 1933— 1945, Frankfurt/Wien/Zürich 1961, S. 144 f.

  19. Justiz und NS-Verbrechen, Bd. XXI (1979), S. 276 ff.

  20. Vgl. Urteile in den Verfahren betr. die Vernichtungslager Belzec (Justiz und NS-Verbrechen, Bd. XX, 1979, S. 629 ff.), Sobibor und die Wachmannschaften des Lagers Trawniki (nicht veröffentlicht).

  21. Höß, a. a. O., S. 154 f.

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Wolfgang Scheffler, Dr. phil., geb. 1929 in Leipzig; Hon. Prof, an der Freien Universität Berlin, seit 1965 zeitgeschichtliche Forschungstätigkeit, 1967— 1971 Senior Research Fellow an der University of Sussex; umfangreiche Gutachtertätigkeit in NSG-Verfahren. Veröffentlichungen u. a.: Judenverfolgung im Dritten Reich, Berlin 1960 (Neuaufl. bis 1981); Der Nationalsozialismus, in: H. H. Hartwich (Hrsg.), Politik im 20. Jahrhundert, Braunschweig 1964 (Neubearbeitung 1974, 1982); Zur Praxis der SS-und Polizeigerichtsbarkeit im Dritten Reich, in: G. Döker/W. Steffani (Hrsg.), Klassen-justiz und Pluralismus, Hamburg 1973; (mit Ino Arndt) Organisierter Massenmord an Juden in nationalsozialistischen Vernichtungslagern, in: Vierteljahrshefte f. Zeitgeschichte, 2/1976; Ausgewählte Dokumente zur Geschichte des Novemberpogroms 1938, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 44/78; Anmerkungen zum Fernsehfilm „Holocaust" und zu Fragen zeithistorischer Forschung, in: Geschichte und Gesellschaft, 4/1979.