I. Stand und Entwicklung der Umweltbelastung
Verantwortung für die Umwelt trägt nicht nur der Staat. In die Verantwortung teilen sich auch politische Parteien, Industrie, Gewerkschaften, Land-und Forstwirtschaft, Kirchen und Medien. Der Inhalt der jeweiligen Verantwortung bestimmt sich einmal nach dem Ausmaß, in dem unsere Umwelt bedroht ist, und zum anderen nach der Möglichkeit, mit der die jeweilige gesellschaftliche Kraft zur Rettung aus der Umweltgefahr beitragen kann. Lassen Sie mich zuerst auf die bestehende Umweltbedrohung eingehen:
Die langfristige Perspektive der künftigen Entwicklung der natürlichen Ressourcen ist am eindringlichsten im „Global 2000 Report“ geschildert •
In diesem umfassend recherchierten Bericht für den amerikanischen Präsidenten werden wir mit Szenarios und Trends konfrontiert, die als bedrohlich für die Existenz der Menschheit bezeichnet werden müssen. Die Aussagen des Reports verlieren ihre Kraft und Bedeutung auch dann nicht, wenn man als kritischer Leser die eine oder andere der Prämissen, auf denen die Prognosen basieren, anders gewählt oder gewichtet hätte. Eine Konzentration nur auf Prämissenkritik wäre gefährlich. Denn sie verstellt den Blick für die materielle Problem-dimension unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Es war das Verdienst des „Club of Rome", durch seine Langfristschätzungen Anfang der siebziger Jahre das Problembewußtsein für die Bedrohung unserer Umwelt weltweit gestärkt zu haben
Zuerst als Vortrag gehalten anläßlich der Verleihung des Umweltschutzpreises der Friedrich Flick Förderungs-Stiftung am 19. Februar 1981 in Bonn.
Wie notwendig das Weiterdenken in dieser Problemdimension auch heute noch ist, zeigen die Ergebnisse des „Global Report", mit dem sich bei uns die öffentliche Diskussion immer noch zu wenig befaßt: 1. Weltweite Umweltbelastungen In einer Welt, in der bereits heute über 600 Millionen Menschen unterernährt sind, wird bis zum Jahr 2000 ein Bevölkerungswachstum auf über 6 Milliarden Menschen erwartet, von INHALT I. Stand und Entwicklung der Umweltbelastung
1. Weltweite Umweltbelastungen 2. Nationale Umweltbelastungen 3. Sozio-politische Folgen II. Flucht aus der Verantwortung 1. Bemerkungen zu einzelnen Gruppen und Institutionen Politische Parteien Staat Industrie und Gewerkschaften Land-und Forstwirtschaft Wissenschaft Kirchen 2. Gesamtbeurteilung III. Verantwortung für die Zukunft 1. Irrwege „ökologische“ Ethik Marxismus Naturphilosophie 2. Kriterien verantwortlichen Handelns im Umweltschutz Grundpostulat Furcht und Hoffnung Politische Maßstäbe 3. Verantwortung von politischen Parteien, Wissenschaft und Kirchen 4. Verantwortung von Wirtschaft und Staat 5. Verantwortung im internationalen Bereich denen 5 Milliarden Menschen in Entwicklungsländern und davon über 1, 3 Milliarden Menschen unterhalb des Existenzminimums leben werden. In dem gleichen Zeitraum wird zwar noch eine Steigerung der Weltnahrungsmittelproduktion um nahezu das Doppelte angenommen. Es wird aber davon ausgegangen, daß eine Erhöhung des Pro-Kopf-Verbrauchs im wesentlichen nur in den hoch entwickelten Ländern erfolgen und die Zunahme anbaufähigen Landes nur etwa 4 % betragen wird. Als Konsequenz wird eine steigende Intensivierung der Landwirtschaft mit einer weltweiten Verdoppelung des Pestizideinsatzes prognostiziert Mit der Intensivierung der Landwirtschaft wäre wiederum eine sehr viel stärkere Abhängigkeit vom Erdöl und eine Verdoppelung des Wasserbedarfs verbunden, und zwar allein schon aufgrund des Bevölkerungswachstums, also ohne Hebung des Lebensstandards. Beim Weltenergiebedarf wird mit einer Steigerung um über 50 % gerechnet, wobei Erdöl nach wie vor die wichtigste Energiequelle bleiben wird. Akute Energieknappheiten sollen sich mit besonderer Relevanz für die unterentwickelten Länder ergeben, selbst bei der Brennholzversorgung.
Die Waldflächen der Erde können bis zum Jahre 2000 um mehr als ein Drittel zurückgehen, weil sie der landschaftsfressenden Ausbreitung von Ballungszentren, Siedlungen und Verkehrsverbindungen geopfert werden. Dies hat die nicht auszuschließende Folge, daß sich die Wüstenflächen verdreifachen können.
Ferner besteht die Gefahr, daß nahezu ein Fünftel aller biologischen Arten unserer Erde im Jahre 2000 ausgerottet sein wird. Dieses Fünftel umfaßt mindestens 500 000 Pflanzen-und Tierarten — eine Größenordnung, die dem menschlichen Vorstellungsvermögen nur schwer eingeht. Die Auswirkungen dieser genetischen Vernichtung auf unsere zukünftigen Existenzmöglichkeiten können wir heute nur ahnen. Schließlich werden sich die Menschen in der Zukunft in sehr viel umfassenderem Maße als heute mit dem Problem konfrontiert sehen, hochradioaktive Abfälle für Zehntausende von Jahren von der Umwelt fernzuhalten — eine Aufgabe, die den Zeitraum überlieferter Geschichte übersteigt. Diese in der Tat bedenklichen Perspektiven werden in dem „Global 2000 Report" in der Mahnung zusammengefaßt, daß, wenn sich die gegenwärtigen Entwicklungstrends fortsetzen, die Welt im Jahre 2000 noch übervölkerter, noch verschmutzter, ökologisch noch weniger stabil und für Störungen noch anfälliger sein wird als die Welt, in der wir heute leben. 2. Nationale Umweltbelastungen Die geschilderten weltweiten Umwelttrends gelten im Grundsatz auch für unser Land als einem Bestandteil dieser Erde. Ich nenne hier beispielsweise die Probleme von Gewässer-reinhaltung und Wasserversorgung. Bei der Gewässerreinhaltung stehen großen Fortschritten beim Abbau der organischen Belastungen noch hohe Verschmutzungen durch Schwermetalle, kanzerogene Stoffe und Salze gegenüber. Diese Verschmutzungen sind besonders besorgniserregend, weil sich die Tendenz zur Trinkwassergewinnung aus Oberflächengewässern oder Uferfiltraten noch verstärken wird.
Bundesinnenminister Baum hat vor kurzem in eindringlicher Weise auf die Gefahr akuter Cadmium-Schädigung des Menschen, von Tier und Pflanzen insbesondere durch Anreicherungsprozesse in der Nahrungskette hingewiesen. Angesichts der hohen Cadmiumbelastung vieler Klärschlämme sowie der Direkt-einleitungen stark cadmiumhaltiger Abwässer wird uns beispielhaft vor Augen geführt, wie eng begrenzt in Zukunft die Möglichkeiten sein werden, den Schmutz der Umwelt auf die den eigentlichen Umweltverschmutzungsprozessen nachgeschalteten „end-of-the-pipe" -Techniken wie Kläranlagen zu stützen. So gibt es einige zunehmend sich verschärfende Probleme, die mit Entsorgungstechniken überhaupt nicht mehr lösbar sind. 3. Sozio-politische Folgen Die weltweiten und nationalen Ressourcen-verknappungen und Umweltbelastungen können schließlich schwerwiegende Folgen für den Weltfrieden und für den sozialen Frieden haben. So könnte die Tatsache, daß die 200 größten Flüsse der Erde den gegensätzlichen Nutzungsansprüchen jeweils mehrerer Anliegerstaaten ausgesetzt sind, zu unfriedlichen Auseinandersetzungen führen, wenn der ansteigende Trend von Wasserverschmutzung und Frischwasserbedarf anhält.
Meeresverschmutzung, Energieknappheit, klimatische Veränderungen und weiträumige Luftverschmutzungen sind weitere globale Konfliktherde. Nicht nur im nationalen Bereich bildet die Umweltkrise vor allem in den industriellen Ballungszentren gefährliche Ansatzpunkte für sozialen Unfrieden. Die Flucht einkommens-stärkerer Bevölkerungskreise aus den Innen-städten ist ein warnendes Zeichen. Das soziale Spannungsfeld der Umweltbelastungen ist daher ein Gebiet, das der Aufarbeitung bedarf.
II. Flucht aus der Verantwortung
Das global und national geschilderte und keineswegs erfreuliche Zukunftsbild beruht auf der langfristigen Extrapolation des heute bestehenden Zustands, auf der Annahme also, daß sich die gegenwärtigen Handlungsbedingungen und umweltbelastenden Verhaltensweisen des Menschen auch in Zukunft nicht wesentlich ändern werden. Diese Annahme ist — wie stets bei Status-quo-Prognosen — anfechtbar. Es kann besser kommen, allerdings auch schlechter. Zwingend ergibt sich aus den Prognosen jedoch der Schluß, daß die bisherigen Entwicklungstrends der Umweltzerstörung auch nach zehn Jahren Umweltpolitik weder national noch weltweit entscheidend gebrochen sind — trotz ermutigender Ansätze. Woran liegt das? Für die Bundesrepublik Deutschland möchte ich aus der Fülle der Ursachen einen Faktorenkomplex herausgreifen: Die Flucht mancher Gruppen und Institutionen in Staat und Gesellschaft aus der Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Umwelt. Dies hat dazu geführt, daß die Bundesrepublik Deutschland international in einigen Bereichen des Umweltschutzes ihre Pionierrolle nicht mehr gehalten hat. Dazu möchte ich einige Bemerkungen über die führenden gesellschaftlichen Kräfte unseres Landes machen: 1. Bemerkungen zu einzelnen Gruppen und Institutionen Politische Parteien Verantwortung für die natürliche Umwelt und unsere künftigen Lebensgrundlagen tragen in besonderem Maße die politischen Parteien. Sie haben die Aufgabe, Leitlinien für die gesellschaftliche und staatliche Entwicklung festzulegen und Handlungskonzepte zu entwickeln. Die seit Anfang der sechziger Jahre erkennbare Umweltproblematik wurde nur zum geringen Teil von den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien aus eigener Initiative aufgegriffen und konzeptionell bewältigt. Vielmehr wurde das konkrete Umweltthema in seiner Gesamtheit den Parteien in den siebziger Jahren durch Bürgerzusammenschlüsse, durch Initiativen der Parteibasis, durch die öffentliche Diskussion alarmierender Zustands-beschreibungen und einzelner Skandalfälle sowie durch die zunehmende Prozeßlawine im Umweltbereich als Fragestellung „nahegebracht". Gewiß, die Parteien haben — allerdings unterschiedlich schnell — die Dringlichkeit und Brisanz des Umweltthemas erkannt und programmatisch verarbeitet. Festzuhalten bleibt jedoch, daß die ersten umfassenden Handlungskonzepte für den Umweltschutz — das Sofortprogramm der Bundesregierung von 1970 und das Umweltprogramm von 1971 — nicht auf programmatischen Vorstellungen der politischen Parteien aufbauen konnten, sondern von der Exekutive erarbeitet wurden. Dies ist heute anders. Inzwischen haben die Parteien das programmatische Defizit in der Umweltpolitik in unterschiedlichem Maße vermindert. Die Umweltprogrammatik ist überall länger und die „grüne“ Rhetorik lauter geworden.
Das notwendige politische Gewicht hat der Umweltschutz gleichwohl bis heute noch nicht überall zu erlangen vermocht. Grundsatzdebatten über Umweltpolitik finden im Deutschen Bundestag selten vor überfülltem Hause statt. Mit dem Eintreten für Umweltbelange ist immer noch keine Parteikarriere zu machen. Wer sich in den Parteien über alle Maßen für den Umweltschutz engagiert, hat es als unbequemer Mahner unendlich schwer, sich durchzusetzen. Allzu leicht wird er — wie prominente Beispiele zeigen — ins politische Abseits gedrängt.
Staat Bund, Länder und Gemeinden befinden sich im Umweltschutz in einer schwierigen Doppelrolle. Einerseits schützen sie die Umwelt durch Programme, Gesetze und finanzielle Investitionsanreize. Andererseits belasten sie die Umwelt durch die Wahrnehmung anderer notwendiger öffentlicher Aufgaben, z. B. im Verkehrs-, Fernmeldeoder Verteidigungsbereich. Ferner tritt der Staat im Wirtschaftsleben als Allein-oder Miteigentümer umweltbelastender gewerblicher Unternehmen, als Eigentümer von Grundbesitz und — im Beschaffungswesen — als einer der größten Nachfrager nach wirtschaftlichen Gütern und Leistungen auf.
Bislang ist es Bund, Ländern und Gemeinden nur unvollkommen gelungen, Umweltschutz-belange bei eigenen, umweltbelastenden Tätigkeiten ausreichend zu berücksichtigen.
Ein besonders eindrucksvolles Beispiel hierfür ist der Mißerfolg, der „den Grundsätzen für die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen des Bundes" beschieden war. Nach ihnen sollte bei allen öffentlichen Maßnahmen nach einem bestimmten Verfahren die Umwelterheblichkeit und die Umweltverträglichkeit der jeweiligen Maßnahme geprüft werden. In der täglichen Entscheidungspraxis werden die Grundsätze jedoch weitgehend ignoriert. Bund, Länder und Gemeinden treffen ihre Entscheidungen als Allein-oder Miteigentümer von Kraftwerken, Zechen und sonstigen Produktionsstätten, als Eigentümer von Grundbesitz sowie als Käufer von Wirtschaftsgütern überwiegend nach erwerbswirtschaftlichen und sicherlich auch nach sozialen Gesichtspunkten. Umweltschutzbelange spielen bei diesen Entscheidungen über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinaus so gut wie keine Rolle. Bei hoheitlichem Handeln ist das Einhalten der Grenzwerte und umweltverträgliches Verhalten noch problematischer. Nicht ganz ungerechtfertigt ist daher die — vor allem von der Wirtschaft — geäußerte Bitte, im Bereich staatlichen Handelns im Umweltschutz die gleiche Verantwortung zu zeigen, wie sie von anderen gefordert wird.
Industrie und Gewerkschaften Die Industrie ist neben dem Staat der Haupt-adressat staatlicher Umweltschutzanforderungen. Denn sie verursacht schwerwiegende Belastungen von Boden, Wasser und Luft. Da technische Umweltschutzmaßnahmen regelmäßig kostspielig sind, ist es verständlich — wenn auch kein Zeugnis besonderen Umweltbewußtseins —, daß die Industrie oft neuen Umweltschutzanforderungen abwehrend begegnet und fehlende Erforderlichkeit oder mangelnde Eignung der geforderten Maßnahmen nachzuweisen sucht.
Unverständlich ist jedoch die Strategie, bestehende, vom Gesetzgeber getroffene Grundsatzentscheidungen für den Umweltschutz bei jeder sich bietenden Gelegenheit nachträglich wieder in Frage zu stellen.
So wurde im Bereich der Luftreinhaltung aufgrund der wirtschaftlichen Rezession Mitte der siebziger Jahre versucht, den für industrielle Neuanlagen geltenden Vorrang von Immissionsschutzbelangen gegenüber wirtschaftlichen Interessen durch Einfügen einer Abwägungsklausel in das Bundes-Immissionschutzgesetz zugunsten ökonomischer Interessen zu beseitigen. Diese Schwächung des Immissionsschutzes konnte bislang verhindert werden. Es bedarf jedoch keiner hellseherischen Fähigkeiten, um vorauszusagen, daß sich der Druck auf den Gesetzgeber bei zunehmendem Einsatz der Kohle als Energieträger wieder verschärfen wird. Im Gewässerschutz werden die gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten von bestimmter Seite genutzt, durch Forderungen nach einer extensiven Anwendung der Härteklausel des Abwasserabgabengesetzes die Wirksamkeit dieses Gesetzes abzuschwächen.
Diese und andere Forderungen werden häufig unter Berufung auf die Marktwirtschaft erhoben, deren Funktionsfähigkeit durch umwelt-politische Eingriffe des Staates beeinträchtigt werde. Dahinter steckt jedoch zumeist die Forderung nach Wahrung wirtschaftlicher Besitzstände. Besitzstandswahrung als Motiv für die Abwehr unerläßlicher Anpassungsprozesse bedeutet jedoch nichts anderes als das Einfrieren volkswirtschaftlich negativer Strukturen. Dies ist ein unserer marktwirtschaftlichen Grundordnung zutiefst fremdes Element. Wäre unsere Wirtschaft von jeher mit dieser Anpassungsangst angetreten, befände sie sich nach wie vor im Zustand eines „frühindustriellen Fossils". Nostalgikern möchte ich dabei anraten, einen kurzen Blick über unsere Grenzen zu werfen: Dort können an einigen Stellen in der Welt „Museumswirtschaften" mit verschleierten oder zweistelligen Arbeitslosen-quoten und hemmungsloser Umweltverschmutzung noch besichtigt werden.
Wer sich gegen umweltpolitisch unabdingbar notwendige Anpassung und Strukturveränderung stemmt, verkennt, daß Marktwirtschaft nur auf der Grundlage einer intakten Umwelt funktionieren kann. Umweltschutz ist in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine ebenso unabweisbare Herausforderung für die Wirtschaft wie in konjunkturellen Aufschwungphasen. Den Gewerkschaften ist zu danken, daß sie ihr Umweltprogramm vorgelegt und daran auch in Zeiten schwierigerer Wirtschaftslage festgehalten haben. Ein Zwiespalt ist jedoch unverkennbar: In einer Allianz mit der Industrie befinden sich im Umweltschutz nicht selten die Gewerkschaften vor Ort. Sie unterstützen industrielle Forderungen, die gegen den Umweltschutz gerichtet sind, häufig mit dem Hinweis auf die Bedrohung von bestimmten Arbeitsplätzen. Dabei wird jedoch übersehen, daß die allmähliche Verschlechterung der Umwelt, insbesondere die zunehmende Belastung der industrialisierten Ballungsgebiete, zuallererst einkommensschwächere Personen trifft, die sich der Umweltverschlechterung nicht durch Wohnungswechsel entziehen können. Es wird noch mancher Arbeit bedürfen, bis allgemein erkannt ist, daß Arbeitsplatzsicherung auf Kosten des Umweltschutzes letztlich soziale Ungleichheiten in den Lebensbedingungen für die heutige Generation verschärft und für künftige Generationen fortschreibt.
Land-und Forstwirtschaft Das Sankt Florians-Prinzip, das sich wie ein roter Faden durch das Verhalten von Staat und Wirtschaft hindurchzieht, wird auch im um-weltpolitischen Handeln von Land-und Forstwirtschaft nicht länger verdeckt.
Die Umweltbelastungen durch Pestizide, Handelsdünger, Flurbereinigung und durch manche Formen der Waldbewirtschaftung werden noch allzu oft geleugnet. Mehr noch: die land-und forstwirtschaftliche Bodennutzung wird gedanklich mit Naturschutz-und Landschaftspflege gleichgesetzt Den Land-und Forstwirtschaftsvertretern ist es sogar gelungen, diese Gleichsetzung durch die sog. „Landwirt-
schaftsklausel" im Bundes-Naturschutzgesetz rechtlich abzusichern.
Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß sich die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege immer weniger mit den modernen, ökonomisch-technischen Zwängen folgenden Produktionsmethoden von Land-und Forstwirtschaft vertragen.
Wissenschaft Für den wissenschaftlichen Bereich stand von Anbeginn der Umweltpolitik fest, daß die Bewältigung der Umweltprobleme interdisziplinäre Forschungsansätze und kooperative Organisationsformen der Wissenschaft erforderte. Das Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 betonte diese Notwendigkeit. Die bislang erzielten Fortschritte interdisziplinärer Forschung und Lehre sind jedoch gering. Die Fakultätsgrenzen an den Universitäten sind wie eh und je kaum übersteigbar. Wer als Student oder junger Wissenschaftler über den Tellerrand des eigenen Fachbereichs zu schauen versucht, mag das Verständnis für Umweltprobleme fördern; seine Karriere fördert er dabei in den seltensten Fällen.
Ergebnis ist: Im Umweltschutz herrscht die Auftragsforschung vor. Dies hat zwangsläufig zur Vernachlässigung der Grundlagenforschung geführt. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Ökologie, die immer noch um ihr Selbstverständnis ringen muß. Das Fehlen ausreichender theoretischer Grundlagen für die interdisziplinäre Forschung hat für den praktischen Umweltschutz zur Folge, daß Umweltschutzprobleme weiterhin ausschließlich fachspezifisch bearbeitet werden und die Bemühungen um eine „ökologisch orientierte" Umweltpolitik, die Mensch und Natur als System begreift, bislang über Ansätze kaum hinausgekommen sind.
Kirchen Wenden wir uns nach den wissenschaftlichen Grundlagen den ethischen Handlungsprinzipien des Umweltschutzes zu. Die Verfolgung dieser Prinzipien ist ein besonderes Anliegen der Kirchen.
Schon früh bestellte die Evangelische Kirche Deutschlands einen Umweltschutzbeauftragten. Allerdings vermögen organisatorische Maßnahmen die konzeptionelle Grundlagenarbeit nicht zu ersetzen. Evangelische und katholische Kirche haben zu ethischen Fragen des Umweltschutzes lange Zeit geschwiegen und die Diskussion einzelnen Kirchenmitgliedern, Theologen und Wissenschaftlern überlassen. Wie schwer sich die Kirchen immer noch mit den ethischen Aspekten der komplizierten technischen, naturwissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Probleme des Umweltschutzes tun, zeigen z. B. die kürzlich veröffentlichten Erklärungen der katholischen Kirche zu Fragen der Umwelt und der Energieversorgung
In einer der Stellungnahmen werden Bau und Betrieb kerntechnischer Anlagen von der Ga-rantie der Fachwissenschaftler abhängig gemacht, daß der Eintritt von Explosionen, Strahlenschäden und sonstigen Katastrophen mit „Sicherheit“ — nicht bloß mit Wahrscheinlichkeit — ausgeschlossen ist
Mit dieser Forderung wird entweder der technische Sicherheitsbegriff, der nur Wahrscheinlichkeitsaussagen kennt, mißverstanden oder es wird in verschleierter Form gegen die Nutzung der Kernenergie Stellung bezogen. Diese Position vertritt in der Tat der katholische Sozialphilosoph Spaemann, der in der Erklärung zitiert wird und der die Inbetriebnahme von Kernkraftwerken zur Zeit für „ethisch auf keinen Fall gerechtfertigt“ hält Wenn diese Auffassung auch der Erklärung der katholischen Kirche zugrunde liegen sollte, hätte die Ablehnung der Kernenergienutzung deutlich ausgesprochen werden müssen. Gerade ethische Fragen vertragen keine Mehrdeutigkeit. 2. Gesamtbeurteilung Fassen wir die Ergebnisse dieses kurzen Über-blicks über die wichtigsten Gruppen und Insti
III. Verantwortung für die Zukunft
Angesichts der harten Auseinandersetzungen in Fragen des Umweltschutzes — insbesondere der Kernenergie — erscheint es auf den ersten Blick abwegig, von allgemein anerkannten, ethischen Prinzipien für den Umweltschutz auszugehen. Ich glaube jedoch, daß über einige grundlegende Wertmaßstäbe Konsens besteht oder aber sich erzielen läßt. Die Erkenntnis gemeinsamer Wertgrundlagen könnte dazu beitragen, manchen unversöhnlichen Interessenstreit zu entschärfen.
Dabei geht es nicht um die Entwicklung einer Wertphilosophie. Gesucht ist vielmehr das „ethische Minimum“ im Umweltschutz, jene Wertmaßstäbe also, die unsere Zukunft sichern und in der Gegenwart gleichwohl konsensfähig sind.
Hierzu ist es zweckmäßig, zunächst einen Blick auf Werthaltungen zu werfen, die nicht zu diesem „ethischen Minimum“ gehören. Es tutionen zu einem Gesamturteil zusammen: Kennzeichnend für die geschilderten Verhaltensweisen ist die fehlende Zukunftsperspektive. Die Bewahrung des Status quo hat Vorrang vor der Zukunftssicherung. Dies zeigt sich im materiellen Bereich in der Verteidigung des erreichten Besitzstandes um „fast jeden Preis" und im immateriellen Bereich in der Abwehrhaltung gegenüber neuen Gedanken, Vorschlägen und Konzeptionen. Eng verbunden mit dieser Haltung ist eine im wesentlichen interessengebundene, fachspezifische, fragmentarisierte Problemsicht der Verantwortlichen. Was Wunder, daß bei dieser Grundhaltung der Entscheidungsmut der zum Handeln Verpflichteten nur ungenügend ausgeprägt ist. Man schiebt die Verantwortung auf die Zuständigkeit des anderen ab. Alle sind in Deckung gegangen. Jeder hofft, daß ihn das Unglück verschont.
Unter Opportunität, Kurzsichtigkeit und mangelndem Mut leidet letztlich die Glaubwürdigkeit der Verantwortlichen. Fatalismus, Frustrationen, gelegentlich Zynismus breiten sich aus — vor allem unter der jüngeren Generation. handelt sich dabei etwa um Forderungen nach einer radikalen Umwertung aller Werte oder nach einer neuen Innerlichkeit des Menschen gegenüber der Natur. Diese Forderungen mögen grundsätzlich respektabel sein, sie führen aber in die Irre. 1. Irrwege „ökologische“ Ethik So werden oft von engagierten Umweltschützern naturwissenschaftliche Konzepte und Erkenntnisse der Ökologie in Wertpositionen und ethische Handlungsmaximen „umfunktioniert". Dies führt zu „naturalistischen Fehlschlüssen" von deskriptiven, empirischen Aussagen auf normative Werturteile Zum Beispiel wird aus der Tatsache, daß der Mensch an der Spitze der Nahrungskette steht und anderen Lebewesen überlegen ist, die normative Rolle des „Aristokraten“ abgeleitet, die den Menschen zum Dienst gegenüber der Natur verpflichte
Andere ziehen aus der Einfügung des Menschen in Lebensketten den radikalen Schluß, daß Umweltpolitik zur Erhaltung der Lebens-ketten am Schutz des empfindlichsten Lebewesens ausgerichtet sein müsse. Diese Maxime führte — würde sie wörtlich genommen — zur Zerstörung unserer Industriegesellschaft. In der Tat wird die „raschestmögliche Zerstörung des Industriesystems“ als ökologische Forderung aufgestellt
Subtiler und derlei elitäre Gedankenlosigkeiten vermeidend argumentieren Ökotheoretiker, die das Ökosystemkonzept auf Staat und Gesellschaft übertragen und „die Funktionsfähigkeit des eigenen Systems" als obersten „Leitwert" menschlichen Handelns postulieren, aus dem dann weitere Leitwerte abgelei-. tet werden „Funktionsfähigkeit“ ist als Grundwert jedoch inhaltsleer und kann zur Rechtfertigung einer Demokratie ebenso wie zur Rechtfertigung einer Diktatur herangezogen werden.
Diese wenigen Hinweise zeigen, daß die naturwissenschaftlich-empirischen Konzepte der Ökologie nicht als normative Postulate einer „ökologischen“ Ethik zweckentfremdet werden dürfen. Dies führt nicht nur zur Konfusion im ethischen Bereich, sondern schadet auch der Ökologie als Wissenschaft, die durch eine Vermischung empirischer und normativer Konzepte auf das Niveau einer Öko-Ideologie abgleiten würde.
Marxismus Eine zweite Gruppe engagierter Umweltschützer vermeidet den Fehler, normative Postulate unmittelbar aus naturwissenschaftlichen Konzepten abzuleiten. Vielmehr verwendet diese Gruppe ökologische Erkenntnisse lediglich als Bestätigung der marxistischen Gesellschaftstheorie; erst diese bildet die Grundlage ethischer Handlungsmaximen.
Marxistisch orientierte Umweltschützer aller Schattierungen stimmen in der Grundüberzeugung überein, daß die private Verfügungsmacht über die Produktionsmittel und die daraus folgende Ausrichtung des kapitalistischen Produktionsprozesses an privaten Profitinteressen die Hauptursache der Umweltbelastungen darstellt. Zentrale Forderung marxistisch orientierter Umweltschützer ist daher die Beseitigung des kapitalistischen Industriesystems durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel und Errichtung einer Wirtschaftsordnung, in der nicht private Profitmaximierung, sondern nur die Befriedigung der wahren menschlichen Bedürfnisse den Produktionsprozeß leitet
Nicht-Marxisten begegnen dieser Forderung üblicherweise mit dem gegenwärtig nicht widerlegbaren Einwand, daß die bestehenden sozialistischen Staaten der Umweltprobleme noch viel weniger Herr geworden sind als die kapitalistischen Industriesysteme des Westens. Marxistisch orientierte Umweltschützer pflegen dann zu antworten, daß es sich hier um Fehlentwicklungen handele und eine zentrale staatliche Planwirtschaft prinzipiell eher in der Lage sei, Umweltbelange im Produktionsprozeß zu berücksichtigen als auf Profitmaximierung ausgerichtete kapitalistische Systeme. Dieses Vertrauen auf das umweltbewußte Handeln einer allmächtigen Staatsbürokratie dürfte realitätsfern sein
Hinzu kommt ein zweiter, unter dem Gesichtspunkt der Umweltethik besonders bedeutsamer Mangel der marxistischen Argumentation.
Endziel der sozialistischen Entwicklung ist die klassenlose Gesellschaft, in der alle materiellen Bedürfnisse der Menschen befriedigt werden und jedermann aufgrund fortschreitender Technisierung einen ständig wachsenden Zeitanteil seiner geistigen Entwicklung und Selbstverwirklichung widmen kann Dieses Ziel der maximalen Bedarfsdeckung erfordert faktisch ein unbegrenztes quantitatives Wirtschaftswachstum; andernfalls müßten die zunehmenden materiellen und immateriellen Ansprüche der Menschen unerfüllt bleiben So heißt es denn auch im kommunistischen Manifest: „Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staates, d. h.des als herrschende Klasse organisierten Proletariats zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren." Die fortlaufende Vermehrung der Produktionskräfte gehört seitdem zu den fundamentalen ökonomischen Postulaten der marxistischen Theorie. Ein beständiges Wachstum des Güterausstoßes soll ein beständiges Ansteigen des Wohlstandes sichern
Für die marxistische Ethik folgt aus diesem Prinzip die individuelle Verpflichtung zur dauernden Steigerung der Produktivität. Die sittliche Entwicklung des Menschen ist abhängig von seiner materiellen Leistungsfähigkeit — dies ist die Folge der marxistischen Auffassung von Ethik als „überbau" der materiellen Produktionsprozesse
Es ist offensichtlich, daß dem orthodoxen Marxismus der Gedanke fremd ist, daß die Belastungsfähigkeit der Natur und die irdischen Ressourcen endlich und damit auch der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse Grenzen gesetzt sind. Dieses unbekümmerte, ja leichtfertige Verhältnis zur natürlichen Umwelt findet sich aber auch bei Vertretern eines nicht-orthodoxen Marxismus
Geradezu abenteuerlich muten aus heutiger Sicht die Vorstellungen von Bloch zur Kernenergienutzung an. Dieser bekannte Theoretiker eines freiheitlichen Sozialismus glaubt, mit Hilfe der Kernenergie die Sahara und die Wüste Gobi in Fruchtland sowie Sibirien, Nordkanada, Grönland und die Antarktis zur Riviera verwandeln zu können
Der Vorwurf einer umweltzerstörenden wirtschaftlichen Wachstums-und Technologie-gläubigkeit, der von marxistisch orientierten Umweltschützern gegen die kapitalistische Produktionsweise erhoben wird, gilt also im gleichen Maße auch für den sozialistischen Produktionsprozeß. Es gehört zu den vielen Ungereimtheiten der Umweltschutzdiskussion, daß gerade engagierte Umweltschützer den fundamentalen Widerspruch zwischen marxistischer Fortschrittsgläubigkeit und den Grenzen der Umwelt leugnen und den Teufel des Kapitalismus mit dem Beelzebub des Sozialismus austreiben wollen.
Näturphilosophie Ich glaube, daß auch die häufig erhobene Forderung nach einer Wiederbelebung der Naturphilosophie von Aristoteles, Goethe und anderen Denkern keine tragfähige Grundlage für eine neue Umweltethik bildet. Das Verständnis der Natur als Einheit von objektivem Geist und Materie würde eine Revision des Naturbegriffs der modernen Naturwissenschaften fordern. Neben naturwissenschaftliche Analyse träte intuitive Wesensschau, um den objektiven Geist in den Dingen der Natur zu erkennen. In der Tat könnte mit diesem Naturbegriff mehr Ehrfurcht und größere Rücksicht des Menschen gegenüber anderen Lebewesen verbunden sein
Doch die modernen Naturwissenschaften haben über die Naturphilosophie — ebenso wie Newton über Goethe — endgültig den Sieg davongetragen Probleme der Abgasreini-gung, der Abwasserbehandlung oder der Energieversorgung lassen sich durch intuitive Wesensschau weder lösen noch durch Wiedererwecken eines Pantheismus verhindern. 2. Kriterien verantwortlichen Handelns im Um weltschutz Die fehlende Konsensfähigkeit der skizzierten Ethikansätze ergibt sich daraus, daß sie rational nicht nachvollziehbar sind, weil sie entweder auf logischen Fehlschlüssen oder auf einer Geistmetaphysik beruhen, die sich — wie einer ihrer Befürworter einräumt — nicht in üblicher Weise beweisen, sondern nur in übersinnlicher Wahrnehmung erfahren läßt
In einer pluralistischen Gesellschaft kann das „ethische Minimum" des Umweltschutzes nur auf Prämissen gegründet werden, die im größtmöglichen Umfang rational nachvollziehbar sind und daher unabhängig von einer bestimmten Weltanschauung oder einem bestimmten Menschenbild akzeptiert werden können. Dabei muß man sich im klaren sein, daß Wertbegründungen nicht gänzlich ohne Postulate auskommen. Diese müssen jedoch allgemein Anerkennung finden.
Grundpostulat Ich glaube, es besteht Einigkeit über die ethische Verpflichtung, menschliches Leben zu schützen und für unsere Nachkommen die Grundlagen für ein menschenwürdiges Leben zu erhalten. Dieses Postulat läßt sich religiös oder philosophisch begründen. Angesichts des bestehenden Konsenses mag die Frage der Begründung dahinstehen.
Heftiger Streit herrscht aber über die Frage, ob außer dem Menschen auch andere Lebewesen ein Eigenrecht auf Existenz besitzen. Vielfach wird unsere herkömmliche anthropozentrische Werthaltung als Hauptursache für die Umweltkrise angesehen und demgemäß als unzureichend für eine Umweltethik gehalten. Gefordert wird eine Ethik, die die Erhaltung der Natur nicht an ihrer Nützlichkeit für den Menschen mißt, sondern die der Natur ein Eigenrecht auf Existenz zubilligt.
Im Gegensatz zu einer verbreiteten Meinung ist wohl die Beantwortung dieser Streitfrage nicht entscheidend, um Maßstäbe für verantwortungsbewußtes Handeln im Umweltschutz aufzustellen. Denn selbst wenn man der Natur einen vom Menschen nicht abgeleiteten Ei-genwert zubilligte, ja selbst wenn man Bäumen und anderen Naturobjekten eine juristische, vom Menschen nicht wahrzunehmende Klagebefugnis einräumte bliebe doch die für die Praxis bedeutsame Frage ungelöst, nach welchen Kriterien bei einer Kollision menschlicher Interessen mit Rechten von Naturobjekten zu entscheiden ist. Will man nicht der eben erwähnten Auffassung folgen, daß sich der Umweltschutz an der Erhaltung des schwächsten Lebewesens ausrichten müsse, daß also im Zweifel die Natur Vorrang gegenüber menschlichen Interessen genießt, dann wird doch wohl in der Praxis eine Abwägung zwischen den betreffenden Belangen vorgenommen werden müssen, wie sie auch heute auf der Grundlage einer anthropozentrischen Werthaltung erfolgt.
Ich möchte mich daher in den philosophischen Streit um das anthropozentrische Weltbild nicht einmischen. Um Mißverständnisse zu vermeiden, sei jedoch bemerkt: Zu einem menschenwürdigen Leben gehört — und ich glaube auch hierüber besteht allgemeine Einigkeit — nicht nur die physische Existenz des Menschen, sondern ein Leben in einer möglichst intakten Umwelt. „Die Verletzung der Menschenwürde“ — eben das ist auf die provokante Frage zu antworten: Was spricht gegen Plastikbäume?
Furcht und Hoffnung In der beschriebenen Allgemeinheit besteht Einigkeit über unsere Verantwortung für die Erhaltung der natürlichen Umwelt und für die Sicherung der Zukunft unserer Nachkommen. Streit entsteht jedoch, wenn konkret angegeben werden soll, welcher Umweltzustand erhaltenswürdig ist. In dieser Situation hilft eine Eigenart des menschlichen Geistes, die wir aus dem Alltagsleben kennen und die auch für verantwortungsvolles Handeln im Umweltschutz bedeutsam ist Uns fällt es oft leichter, negativ zu beschreiben, was wir nicht wollen, als positiv anzugeben, was wir wollen.
So erkennen wir den Wert von Bestandteilen der natürlichen Umwelt vielfach erst, wenn wir uns ihr Fehlen vor Augen führen. Den Wert der Nahrung empfinden wir, weil wir den Hunger kennen. Die Erhaltung von Tieren und Pflanzen wünschen wir, weil wir unter der Öde der Steinwüsten von Städten leiden. Kurz — die Furcht vor dem Verlust der vorhandenen Lebewesen und von Naturbestandteilen hilft uns erkennen und Einigkeit darüber erzielen, welcher Zustand für die Zukunft erhaltenswert ist. Furcht als Element der Verantwortung fordert somit, bewußte Anstrengungen zu unternehmen, neben den beabsichtigten Wirkungen unseres Handelns vor allem auch die negativen, in der Zukunft liegenden Nebenwirkungen auf die Umwelt abzuschätzen. Angesichts unserer technischen Fähigkeit, weit in der Zukunft liegende Zustände der Umwelt zu beeinflussen und dabei die Lebensgrundlagen künftiger Generationen insgesamt zu zustören oder erheblich zu verschlechtern, enthält das „Prinzip Furcht" die . Pflicht zur Langfristprognose.
Ein Zweites folgt aus dem Prinzip der Furcht als Element der Verantwortung: Das normative Übergewicht der Negativprognose gegenüber Positivprognosen bei der Entscheidung über umwelterhebliche Maßnahmen. Denn nur wenn wir die Gefahr künftiger Umwelt-schäden ernster nehmen als die Möglichkeit, daß alles gut geht, können wir die Zukunft der Menschen sichern. Richten wir dagegen in falsch verstandenem Optimismus unser Handeln in erster Linie an positiven Prognosen aus, so verhalten wir uns wie ein Spieler, der auf sein Glück vertraut. Gemeint sind natürlich nur Prognosen, die wissenschaftlichen Standards genügen. Unheilsprophetien bleiben außer Betracht.
Das normative Übergewicht der Negativprognose ist für die Praxis des Umweltschutzes von großer Bedeutung.
Zunächst ist allerdings klarzustellen, daß dieses Prinzip keine generelle Beweislastverteilung in dem Sinne enthält, daß im Zweifel menschliche Handlungen unterbleiben müssen, wenn ihre Umweltunschädlichkeit nicht bewiesen ist. Wer dies fordert tritt praktisch für die Abschaffung moderner Produktionstechnologien und damit für die Zerstörung des Industriesystems ein. Denn der Beweis der Umweltunschädlichkeit — also der Beweis, daß eine Wirkung in Zukunft nicht eintritt — läßt sich so gut wie nie erbringen. Vielmehr besteht typischerweise die Situation des non-liquet, in der zwischen den möglichen positiven und negativen Wirkungen einer Technologie abgeschätzt werden muß. Mit der Absage an eine generelle Beweislastverteilung in dem geschilderten Sinne wird allerdings nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, daß der Gesetzgeber für potentiell gefährliche Einzelbereiche eine solche Beweislastverteilung vorschreibt. Festzuhalten bleibt nur, daß eine generelle Beweislastverteilung zugunsten der Umweltunschädlichkeit von Maßnahmen keine ethische Handlungsmaxime darstellt. Die praktische Bedeutung des normativen Übergewichts negativer Prognosen liegt jedoch darin, daß z. B. Prognosen, die die Zerstörung der Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder die Veränderung des globalen Klimas durch Kohlendioxyd voraussagen, nicht einfach als „wissenschaftlich nicht erwiesen" vom Tisch gewischt werden dürfen, wie es häufig geschieht. Vielmehr sind diese Prognosen und andere Negativprognosen des „Global Report" so lange ernst zu nehmen, wie keine neuen, anderslautenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Dies bedeutet praktisch, daß bereits heute Maßnahmen eingeleitet werden müssen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit der prognostizierten Umwelt-schäden vermindern. Die freiwillige Verwendungsbeschränkung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen in Spraydosen durch die nationale Industrie ist ein dankenswerter erster, wenn auch noch nicht ausreichender Schritt in die richtige Richtung.
Nun gibt es nicht selten den Fall, daß alle verfügbaren Handlungsalternativen mit möglichen Umweltschäden oder schwerwiegenden sonstigen Nachteilen verbunden sind. In einer solchen Situation müssen alle prognostizierten Negativwirkungen berücksichtigt und ein Handlungskurs gesucht werden, der sich nicht einseitig auf eine bestimmte Entwicklung festlegt. Die Energieverknappung ist hierfür ein Beispiel. Wer den generellen Verzicht auf die Kernenergie fordert, sollte sich dabei der gravierenden Langfristschäden eines gesteigerten Kohleeinsatzes oder der Folgen möglicher Verteilungskriege um knappe Energiequellen bewußt sein.
Furcht als Element der Verantwortung bedeutet nun nicht, daß verantwortungsvolles Handeln eine pessimistische Grundeinstellung erfordert. Das Gegenteil ist richtig. In jeder Herausforderung liegt auch eine Chance, sie zu meistern. Verantwortung ohne Optimismus, ohne Hoffnung kann es nicht geben. Denn Hoffnung ist eine Bedingung jeden Handelns, da es voraussetzt, etwas ausrichten zu können. Hoffnung in diesem Sinne ist mehr als Vertrauen auf Glück. Hoffnung heißt selbstvertrauende Sicherheit, erkannte Gefahren abwenden zu können, verbunden mit dem praktizierten Willen, die Geschicke zum Besseren zu wenden.
Politische Maßstäbe Es ist unschwer zu erkennen, daß sich die Grundprinzipien unserer Umweltpolitik — Vorsorge-, Verursacher-und Kooperationsprinzip — aus dem Prinzip der Verantwortung ableiten. Hierbei handelt es sich um politische Handlungsmaßstäbe, die selbst keine ethischen Prinzipien darstellen, sondern deren praktisch-politische Ausgestaltung sich auch nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten richtet. Die genannten Handlungsmaßstäbe sind jedoch ethisch insoweit von Bedeutung, als sie „Indizfunktion" für eine verantwortungsvolle Umweltpolitik besitzen. Das heißt: Die Nichteinhaltung des Vorsorge-, Verursacher-und Kooperationsprinzips bedarf der besonderen Rechtfertigung. Fehlt diese Rechtfertigung, so liegt kein verantwortungsbewußtes Handeln vor.
Auf den Inhalt dieser allgemein bekannten Maßstäbe brauche ich im einzelnen nicht näher einzugehen. Er hängt in der Praxis stark von den Besonderheiten des jeweiligen Umweltbereichs ab. Lassen Sie mich nur die Verknüpfung der Maßstäbe mit dem Prinzip der Verantwortung aufzeigen.
Das Vorsorgeprinzip ist sowohl Folge der Furcht vor Umweltschäden als auch Folge der Hoffnung, ihren Eintritt durch rechtzeitiges Handeln zu vermeiden. Es verlangt von allen Verantwortlichen eine langfristige Zukunftsorientierung und das Bemühen, die vielfältigen, systemaren Wechselbeziehungen zwischen den Lebewesen sowie zwischen den Lebewesen und der unbelebten Umwelt bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Das Verursacherprinzip ist Audruck ökonomischer Effizienz. Es will einen möglichst wirksamen und wirtschaftlichen Schutz der natürlichen Umwelt sicherstellen, indem es die Kosten der Vermeidung oder der Beseitigung von Umweltschäden dem jeweiligen Verursacher zurechnet Das Verursacherprinzip beruht also auf der zutreffenden Annahme, daß durch bestimmte instrumentelle Vorkehrungen die Umwelt wirksam geschützt werden kann. Insoweit ist es verknüpft mit dem Vorsorgeprinzip und dem im Verantwortungsprinzip enthaltenen Element der Hoffnung.
Das Kooperationsprinzip folgt aus der Einsicht, daß verantwortungsvolles Handeln Zusammenarbeit und Kompromißbereitschaft aller Betroffenen erfordert. Wer ausschließlich und immer Eigeninteressen kompromißlos vertritt und zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen nicht zum Verzicht auf Vorteile bereit ist, verspielt die Zukunft.
Zu verantwortungsvollem Handeln gehört schließlich Glaubwürdigkeit im eigenen Verhalten. Es handelt sich hier um einen generellen politischen Maßstab, der nicht nur im Umweltschutz gilt.
Glaubwürdigkeit heißt einmal, daß man die Anforderungen, die man an fremdes Verhalten stellt, auch für das eigene Verhalten gelten läßt. Zum anderen erfordert Glaubwürdigkeit des Handelns, daß man das, was man als richtig erkannt hat, auch durchzusetzen versucht. Unter diesem Gesichtspunkt verlangt Glaubwürdigkeit Mut zur Entscheidung.
Glaubwürdigkeit in diesem Sinne kann aber nur erreicht werden, wenn die Bereitschaft zum persönlichen Verzicht vorhanden ist. Denn geäußerter Zweifel am eigenen integeren Verhalten ist auch dann auszuräumen, wenn dieser der Grundlage entbehrt und das eigene Verhalten durchaus gerechtfertigt ist Selbst der Anschein eines voreingenommenen Handelns darf nicht bestehen bleiben. Ein typisches Beispiel für eine „doppelte Moral“ im Umweltschutz ist es, wenn man mit allen Kräften die Errichtung einer Mülldeponie an einem dafür geeigneten Ort zu verhindern sucht, gleichwohl aber vom Staat eine ordnungsgemäße Abfallbeseitigung verlangt.
Wir alle aber handeln unglaubwürdig, wenn wir bei Festreden und jeder sonstigen sich bietenden Gelegenheit unsere Verantwortung für die natürliche Umwelt und die Zukunft unserer Nachkommen betonen, dann jedoch nicht die Kraft und den Mut besitzen, die notwendigen, unter Umständen schmerzhaften Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B.den Abbau übersteigerter Qualitätsanforderungen an Verbrauchsgüter. Die Durchsetzung solcher Maßnahmen kann jedoch auf breiter Front nur gelingen, wenn in der Bevölkerung ein ausgeprägtes Umweltbewußtsein vorhanden ist. 3. Verantwortung von Parteien, Wissenschaft und Kirchen Zur Verstärkung des allgemeinen Umweltbewußtseins beizutragen, gehört vornehmlich zu den Aufgaben der Parteien, Wissenschaft, Kirchen und Bürgervereinigungen. Staat und Wirtschaft ist dagegen eher die Rolle des Durchsetzens der Umweltbelange übertragen. Ich wünsche mir, daß die politischen Parteien noch mehr zum Motor der künftigen umwelt-politischen Entwicklung werden. Das bedeutet als Nahziel, daß eine Reihe von Projekten, die schon seit Jahren ausdiskutiert sind, endlich verwirklicht werden. Zu denken ist hier z. B. an die Einfügung des Umweltschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz, die Einführung der Verbandsklage im Naturschutz, die Verabschiedung eines bürger-freundlichen Verkehrslärmschutzgesetzes oder die Abschaffung der Landwirtschaftsklausel im Bundesnaturschutzgesetz. Als Langfristaufgabe wäre es wünschenswert, wenn die Parteien die Diskussion über die Perspektiven des 21. Jahrhunderts aufnehmen und ihre ökologischen Programme zukunftsorientiert ausgestalten würden. Dabei gilt es, hoffnungsvoll und konstruktiv an die Arbeit zu gehen; Weltschmerz ist ein schlechter Ratgeber. Das Gewicht, das die Parteien dem Umweltschutz beimessen, wird sich äußerlich sichtbar auch daran erweisen, ob der Umweltschutz ähnlich wie Außenpolitik, Wirtschaft, Verkehr, Sozialwesen oder Verteidigung ein lohnendes politisches Betätigungsfeld mit hohem Stellenwert wird.
Die Verbesserung der interdisziplinären Kooperation im Umweltschutz ist vordringlichste Aufgabe der Wissenschaft. Insbesondere die Klärung von Grundlagenbegriffen wie dem des Ökosystems wird sich ohne eine Zusammenarbeit der biologischen Disziplinen mit anderen betroffenen Fachwissenschaften nicht erreichen lassen. Vor allem ist in der Grundlagenforschung die Zusammenarbeit mit den Sozialwissenschaften auszubauen, ohne deren Mitwirkung Begriffe wie „Stadtökosystem" Schlagworte bleiben.
Die Stellungnahme der deutschen Bischöfe zu Fragen der Umwelt und der Energieversorgung läßt hoffen, daß konkrete Probleme des Umweltschutzes künftig zunehmend von den beiden Kirchen aufgegriffen werden. Dabei wäre wünschenswert, daß über die Erarbeitung ethischer Handlungsmaximen hinaus die Umweltproblematik verstärkt Eingang in die Jugend-und Bildungsarbeit fände. 4. Verantwortung von Wirtschaft und Staat Von zentraler Bedeutung für die Durchführung konkreter Umweltschutzmaßnahmen sind Staat und Wirtschaft, wobei Staat keineswegs nur mit einer Ebene staatlichen Handelns und Wirtschaft keineswegs nur mit Industrie gleichzusetzen sind. Herausgefordert ist der Staat in seiner gesamten Funktionsvielfalt, ebenso wie es neben den Unternehmen und ihren Verbänden jeder einzelne Arbeitnehmer und seine Gewerkschaft sowie Land-und Forstwirtschaft sind.
Verantwortung für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen wahrzunehmen, erfordert verstärkte, offene Kooperation. Dies setzt voraus, ohne wenn und aber die unabweisbare Notwendigkeit sparsamen Haushaltens mit den knappen Umweltgütern zu akzeptieren. Das Instrumentarium zur effizienten Haushaltsführung haben wir bereits. Unsere marktwirtschaftliche Ordnung ist unmittelbar darauf ausgerichtet, knappe Güter sparsam einzusetzen und den volkswirtschaftlich besten Verwendungen zuzuführen. Es gilt, die marktwirtschaftlichen Steuerungskräfte für die Entwicklung hin zu einer Recyclingwirtschaft nutzbar zu machen.
Dabei ist der Staat in seiner verfassungsmäßigen Verantwortung für den Umweltschutz aufgerufen, umweltschutzorientierte Rahmenbedingungen festzulegen, insbesondere aber konsequente und vorsorgende Knappheitssignale zu setzen und dadurch unmittelbar im Rahmen der Preisbildungsprozesse die Marktkräfte mehr noch als bisher zugunsten der Ressourcenschonung zu aktivieren.
Nur über einen verstärkten Einsatz ökonomischer, unmittelbar preisbeeinflussender Steuerungsinstrumente, wie sie insbesondere finanz-und steuerpolitische Investitionsanreize darstellen, wird es uns gelingen, auf breitester Front die zur umfassenden Umweltvorsorge unbedingt notwendigen, langfristigen Umstrukturierungen der Produktionsprozesse, der Produkte und der Verbrauchsgewohnheiten einzuleiten und vor allem infolge der Aktivierung der marktwirtschaftlichen Dynamik permanent voranzutreiben
Gerade jedoch die marktwirtschaftliche Dynamik ökonomischer Steuerungsinstrumente, die Umweltschutz-und zukunftsorientierte Entfaltung der Marktkräfte wird auch in Zukunft in einige Besitzstände einbrechen und wirtschaftliche Strukturänderungen zur Folge haben. Dies wird, so ist zu befürchten, auch in Zukunft den Ruf nach Ausnahmen, nach Abwägungsklauseln, nach Aufgabe eines wichtigen Stücks Marktwirtschaft laut werden lassen.
Nachgeben wäre Schwäche und gegenüber der Umwelt unverantwortbar. Ich möchte daher eindringlich davor warnen, solche Wünsche auf die gesamtwirtschaftlich verantwortliche Ebene zu übernehmen. Umweltschutz ist eine kurz-, mittel-und langfristig unabweisbare Aufgabe.
Dies bleibt auch dann wahr, wenn die kurz-und mittelfristigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch rezessive Entwicklungen gekennzeichnet sind. Gerade unter diesem kurz-und mittelfristigen Aspekt muß in aller Deutlichkeit auch darauf hingewiesen werden, daß unsere Umweltpolitik in den hinter uns liegenden, ebenfalls rezessiven Phasen keine Arbeitsplätze vernichtet, sondern neue in erheblichem Umfang geschaffen hat
Eine erfolgreiche Marktwirtschaft erfordert in der täglichen Praxis von jedem einzelnen unablässig Entscheidungsmut trotz Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung. * Genau diese Bereitschaft zum Entscheidungsmut ist auch für die erfolgreiche Bewältigung unserer gemeinsamen Umweltschutzaufgabe erforderlich. Entscheidungsmut unter Unsicherheit bedeutet, bereits dann Anpassungsmaßnahmen durchzuführen, wenn die existentielle Bedrohung erkennbar ist, das genaue Ausmaß und der genaue Zeitpunkt des abzuwehrenden Schadens aber noch nicht exakt quantifiziert werden kann.
Dieser Mut zur Entscheidung wird von Staat, Wirtschaft und den Gewerkschaften verlangt, die die unvermeidlichen Anpassungsprozesse mittragen müssen, auch wenn damit kurzfristig lokale Arbeitsplatzumschichtungen verbunden sein sollten. An genau dem Punkt hat sich konkrete Kooperationsbereitschaft aus Verantwortung für unsere Zukunft zu beweisen.
Allein auf die indirekt, über den Preismechanismus wirkenden ökonomischen Steuerungsinstrumente wird sich der Umweltschutz allerdings auch in Zukunft nicht stützen lassen. Es werden weiterhin ordnungsrechtliche Instrumente zentrale Bedeutung besitzen. Im Ordnungsrecht werden künftig medienübergreifende Vorsorgemaßnahmen im Vordergrund stehen. Diese Regelungen stellen hohe Anforderungen an die Eigenverantwortung der Wirtschaft. Sie können zu dem für uns alle notwendigen Erfolg nur bei gegenseitiger Kooperation, Verläßlichkeit und offenem Informationsaustausch geführt werden. Berührungsängste wären im Interesse des Umweltschutzes fatal. Berührungsängste würden darüber hinaus die Möglichkeiten verbauen, durch freiwillige Vereinbarungen unbürokratisch und schnell Schutzmaßnahmen zu verwirklichen.
An die Adresse derer, die hier die umweltpolitisch Verantwortlichen in Bund und Ländern zu Unrecht der „Kumpanei" verdächtigen, ist die Aufforderung zu richten, sich die konkreten Erfolge der Zusammenarbeit beispielsweise im Bereich der Abfallwirtschaft zu vergegenwärtigen. Dort wurden über Absprachen zwischen Staat und Wirtschaft privatwirtschaftliche Initiativen entfaltet, die uns bereits jetzt ein gutes Stück auf dem Weg zu dem Leitbild der umweltschonenden Recyclingwirtschaft weitergebracht haben. Diese guten Ansätze gilt es fortzuentwickeln.
Das Leitbild der Recyclingwirtschaft kann und darf allerdings nicht allein auf die Industrie eingegrenzt werden. Es muß auch im landwirtschaftlichen Bereich Geltung finden. Aus der Verantwortung für die Erhaltung unserer Ernährungsgrundlagen sind dort aber vor allem verstärkte Anstrengungen zu fordern, den integrierten Pflanzenschutz durch umfassenden Einsatz biologischer, kulturtechnischer und physikalischer Maßnahmen auf breiter Front einzuführen. Mit dem gleichen Nachdruck jedoch, mit dem aus Verantwortung für die Erhaltung der knappen Umweltgüter auf die von der Landwirtschaft ausgehenden Gefährdungspotentiale hinzuweisen ist, muß zugleich die umweltschützende Funktion der Landwirtschaft hervorgehoben werden, die, wie der Bundeskanzler in der Regierungserklärung ausführte, zu weiten Teilen die Kulturlandschaft geschaffen hat, deren Schutz eine unserer vordringlichen Aufgaben ist.
In dieser Zwitterrolle befindet sich die Landwirtschaft nicht allein: Der Staat, der bisher vornehmlich in seiner herausgehobenen Verantwortlichkeit für die Staatsaufgabe Umweltschutz angesprochen war, hat in allen Bereichen allein schon im Interesse seiner eigenen Glaubwürdigkeit eine umfassende Vorreiterfunktion wahrzunehmen.
Dazu gehört, daß im Falle von Zielkonflikten zwischen Umweltschutz und anderen Politikbereichen nicht kurzfristiger und zumeist kurzatmiger Problemaufschub, sondern langfristige Perspektiven den Vorrang erhalten. Dazu gehört die ressortübergreifende Bereitschaft, ein so wichtiges und keineswegs nur auf hehren, systematischen Grundlagen aufgebautes Steuerungspotential wie das finanz-und steuerpolitische Instrumentarium kritisch auf seine Umweltverträglichkeit und auf seine umweltpolitischen Einsatzmöglichkeiten hin zu überprüfen.
Nur auf der Grundlage dieser vertrauensbildenden Maßnahmen der Eigenüberprüfung kann das angesichts der Erschöpfung unserer Lebensgrundlagen heute und in Zukunft mehr denn je notwendige Klima umweltpolitischer Glaubwürdigkeit, Verläßlichkeit und Kooperationsbereitschaft entscheidend verbessert werden. 5. Verantwortung im Internationalen Bereich Nationale Anstrengungen allein werden jedoch nicht ausreichen. Die zunehmende Umweltverschmutzung stellt im Zusammenhang mit der zu erwartenden Bevölkerungsexplosion, den steigenden Einkommensdisparitäten zwischen industrialisierten Regionen und Ent-B wicklungsländern, den sich verschärfenden Energie-und Ernährungsproblemen ein gefährliches, globales Konfliktpotential dar. Unsere nationale Umweltpolitik sowie die internationale Harmonisierung und die internationale Entwicklungshilfe im Umweltschutz müssen daher künftig als Schwerpunkte und zugleich als Voraussetzungen aktiver Friedenspolitik begriffen werden.
Hier sind vorrangig die industrialisierten Länder — einschließlich der Staaten des Ostblocks — aufgerufen, ihre weltweite Zukunftsverantwortung wahrzunehmen. Sie haben durch massive Energieeinsparungen und durch Einigung auf international verbindliche, anspruchsvolle Umweltstandards nicht nur ihre eigenen Zukunftschancen zu erhalten und zu verbessern, sondern auch den Entwicklungsraum für die Länder der Dritten Welt zu öffnen. Sie stehen in der Pflicht, beim Export vor allem in die Entwicklungsländer ausschließlich umweltverträgliche Güter und Technologien anzubieten. Es ist unverantwortlich, daß immer noch umweltschädliche Produkte und Anlagen ausgeführt werden, die auf den Binnemärkten unzulässig sind. Das Abgehen von Umweltdiskriminierung setzt einen Verzicht aller — auch der östlichen — Industriestaaten auf kurzsichtige Dumpingstrategien zu Lasten des Umweltschutzes voraus.
Ferner gilt es, verstärkt Konzepte für die Entwicklungsländer zu erarbeiten, die auf die dort herrschenden Bedingungen — z. B. klimatischer oder kultureller Art — zugeschnitten sind. Hochspezialisierte Prestigeobjekte bieten für die Länder der Dritten Welt keine dauerhafte Hilfe, auch'wenn sie gewünscht werden. Im Rahmen solcher Projekte wird zumeist beides vertan: die knappen Ressourcen und die Zeit zur Entwicklung umweltschonender Technologien.
Für die Lösung des weltweit drängenden Energieversorgungsproblems heißt dies, neben eigenen Strategien zur Einsparung — insbesondere der fossilen Energiequellen — für die Länder der Dritten Welt verstärkt Techniken zur Nutzung der Sonnenenergie fortzuentwickeln, die dort auf vergleichsweise günstige Voraussetzungen treffen. Hierdurch könnte nicht zuletzt auch der verhängnisvolle Trend zur Rodung riesiger Waldflächen gestoppt werden.
Die eng zusammenhängenden globalen Er-nährungsund Wasserversorgungsprobleme verlangen in besonderem Maße nach umfassenden Konzepten. Das Überleben der rapide anwachsenden Bevölkerung in den Entwicklungsländern wird nur dann zu sichern sein, wenn Wasser sowohl der Menge als auch der Qualität nach in ausreichendem Umfang für Trinkwasser und als Produktionsfaktor für Landwirtschaft und Industrie vorhanden sein wird. Daraus folgt zwangsläufig, daß gerade beim Export in die Länder der Dritten Welt vornehmlich wassersparende und abwasser-arme Techniken und Systeme zum Einsatz kommen müssen.
Neben den umweltgerechten Export von Technologien in die Länder der Dritten Welt muß allerdings ein größeres Beratungsund Ausbildungsangebot unter Umweltgesichtspunkten treten. Nur so wird man dramatische Fehlentwicklungen wie in der Sahel-Zone vermeiden können.
Angesichts des traditionell hohen Niveaus von Wasserwirtschaft und Abwassertechnik in der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich daraus eine besondere nationale Verpflichtung zum weiteren Ausbau des Transfers von know-how in die Entwicklungsländer.
Vor dem Hintergrund weltweiter Erschöpfung der natürlichen Ressourcen gilt die Forderung nach verstärkter Beratung insbesondere auch für den Bereich der Abfallwirtschaft. Denn Recyclingsysteme sind für die Entwicklungsländer von ebenso großer Bedeutung wie für die Industriestaaten. Hier kann die Bundesrepublik Deutschland aus den Erfahrungen mit dem Abfallwirtschaftsprogramm wesentliches beitragen.
Die Aufgaben, die international auf uns zukommen, wenn wir unserer Verantwortung gerecht werden wollen, verlangen ein Höchstmaß an Anstrengungen, insbesondere von Wirtschaft und Staat. Sie sind nur zu lösen, wenn uneingeschränkt Kooperation zwischen allen gesellschaftlichen Kräften geübt wird. Das bedingt die Fortsetzung der ausgewogenen Umweltpolitik, wie sie die Bundesregierung begonnen hat. Die gewaltigen Zukunftsaufgaben sollten uns veranlassen, gemeinsam über den Tellerrand der Tagespolitik hinaus-zuschauen. Machen wir uns alle an die vor uns liegende Arbeit, denn Zeit ist wahrlich nicht mehr zu verlieren! Die bereits erkennbaren Gefährdungspotentiale gewähren keine Verschnaufpausen, sind keine Szenarios, die Handlungsbedarf erst in ungewisser Zukunft signalisieren. Es steht viel auf dem Spiel, nicht nur die materielle Zukunftssicherung der Menschen, sondern eng damit verbunden auch die Erhaltung individueller Freiheit in der Zukunft.