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Der Führungsanspruch der Wirtschaft gegenüber der Politik. Ergebnisse einer Inhaltsanalyse | APuZ 11/1981 | bpb.de

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APuZ 11/1981 Arbeitsbeziehungen im öffentlichen Dienst. Zur Problematik der Tarif-und Besoldungsverhandlungen Der Führungsanspruch der Wirtschaft gegenüber der Politik. Ergebnisse einer Inhaltsanalyse Kooperation und Konfrontation der sozialen Mächte. Zum politischen Verhalten der Wirtschaftsverbände in der Demokratie. Eine Stellungnahme zu der Arbeit von H. Abromeit

Der Führungsanspruch der Wirtschaft gegenüber der Politik. Ergebnisse einer Inhaltsanalyse

Heidrun Abromel

/ 51 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Der vorliegende Beitrag ist der (stark gekürzte) Vorabdruck zweier Kapitel einer umfangreichen Untersuchung zum Staatsverständnis der Wirtschaftsöffentlichkeit in der Bundesrepublik. In dieser Arbeit, die in Kürze als Buch veröffentlicht wird, wurden mit Mitteln der quantitativen und qualitativen Inhaltsanalyse Veröffentlichungen und Verlautbarungen der Wirtschaftsverbände sowie einzelner Wirtschaftsführer aus den Jahren 1966— 1975 untersucht; im Vordergrund standen dabei die Themenbereiche: Staatsabwehr, Forderungen an den Staat, konservativ-technokratisches Staatsbild, Staats-und Systemerhaltung, Führungsanspruch der Wirtschaft, Sachzwang-Ideologie. Für den Vorabdruck wurden die letzten beiden Themenkreise herausgegriffen. In den ihnen zuzuordnenden Aussagen/Stellungnahmen von Wirtschaftlern bzw. ihren Verbänden wird ein — offener oder zum Sachzwang schein-objektivierter — Machtanspruch der Wirtschaft gegenüber der Politik deutlich, der in einem demokratisch verfaßten Gemeinwesen nicht unproblematisch sein kann, zumal auch entsprechende Aussagen häufiger sind als ursprünglich erwartet. Der Darstellung der Ergebnisse der Inhaltsanalyse ist daher ein erläuterndes Kapitel vorangestellt, das sich mit den Grenzen der Legitimität wirtschaftlicher Führungsansprüche (auch unter den Aspekten von Pluralismus und Neokorporatismus) auseinandersetzt.

Vorabdruck von zwei stark gekürzten Kapiteln aus der Untersuchung„Zum Staatsverständnis der Wirtschaftsöffentlichkeit in der Bundesrepublik", die in Kürze im Campus Verlag erscheint.

Die folgende Darstellung ist Teil einer umfassenderen Studie über die Staatsauffassung der Wirtschaftsöffentlichkeit, d. h. im wesentlichen der Wirtschaftsverbände. Ziel der Studie war zum einen die Beantwortung der Frage, wie das im letzten Jahrzehnt theoretisch ausgiebig erörterte Wechselverhältnis von Staat und Wirtschaft sich in den Verlautbarungen der Gruppe darstellt, die den einen Teil dieses Wechselverhältnisses konstituiert. Zum anderen sollte die Arbeit einen Beitrag zur Erforschung der (im Vergleich zu den Gewerkschaften bislang noch immer erstaunlich wenig erforschten) Wirtschaftsverbände leisten, und zwar speziell im Hinblick auf die im Zusammenhang der Neokorporatismus-Debatte wesentlichen Aspekte ihres „politischen" Charakters und ihrer Staatsbezogenheit.

Die Untersuchung wurde als sowohl qualitative wie quantitative Inhaltsanalyse durchgeführt. Veröffentlichungen und Verlautbarungen von Wirtschaftsverbänden und einzelnen Wirtschaftsführern wurden dazu mittels eines differenzierten Kategorienschemas verschlüsselt; die einzelnen Kategorien waren zusammengefaßt zu den Grobkategorien Staatsabwehr, konservativ-technokratisches Staats-bild, Forderungen an den Staat, Führungsanspruch, Sachzwang-Ideologie und Staats-und Systemerhaltung. Ausgezählt wurden für die quantitative Analyse nicht einzelne Begriffe oder Schlüsselwörter, sondern „Argumenta-tionseinheiten", die sich gelegentlich auf einen Satz beschränkten, häufiger aber eine längere Texteinheit (einen Absatz zumeist) umfaßten. Methodisch implizierte dies, daß der Auszählung jeweils ein interpretativer, also qualitativer Arbeitsgang vorgeschaltet war. Die Kategorien zur Aufschlüsselung des Materials waren zwar so weit wie möglich untergliedert (mit der nachteiligen Folge z. T. recht geringer Zellenbesetzungen), doch machte das die Aufgabe interpretativer Zuordnung von Textstellen zu den Kategorien nicht überflüssig. Der letzte Arbeitsgang war dann wiederum ein qualitativer, nämlich die Darstellung inhaltlicher Zusammenhänge sowie des jeweiligen Stellenwerts der Einzelkategorien.

Als Untersuchungszeitraum wurden die Jahre 1965— 1968 und 1972— 1975 ausgewählt, um die Auswirkungen des Wechsels sowohl von Konjunktur-wie von politischen Lagen testen zu können. Um auch die Auswirkungen unterschiedlicher Branchen-Situationen sowie betriebsgrößenspezifische Unterschiede zu ermitteln, wurden neben den Spitzenverbänden verschiedene großindustrielle und mittelständische Branchenverbände mitberücksichtigt. Für die systematische quantitative Inhaltsanalyse wurden allerdings nur die Jahre 1967, 1972 und 1975 und nur die folgenden Verbandsperiodika herangezogen: Unternehmerbrief/iwd, Der Arbeitgeber, Die Aussprache/Junge Wirtschaft, Chemische Industrie, Textilbericht und Bauwirtschaft.

Das ausgezählte und analysierte Material ist mindestens fünf Jahre alt; damit teilt diese Untersuchung das Schicksal der meisten größeren empirischen Untersuchungen, daß zwischen Veröffentlichungszeitpunkt und Erhebungszeitraum einige Jahre liegen. Dennoch wird man nicht sagen können, das Material sei „veraltet": Erstens läßt sich mittels einiger weniger Stichproben schnell zeigen, daß Aussagen der Wirtschaftsverbände zum Thema Staat heute sich von denen vor fünf oder sogar zehn Jahren nicht grundsätzlich unterscheiden; zweitens war eines der Ergebnisse dieser Untersuchung, daß ohnehin kein kontinuierlicher Veränderungstrend in die eine oder andere Richtung erkennbar ist. Vielmehr erwies sich, daß Stellungnahmen zum Staat jeweils mit der Veränderung der konjunkturellen wie — stärker noch — der politischen Lage variieren, wobei die Variationen wiederum üblicherweise nur die Häufigkeit bestimmter Stellungnahmen betreffen. Zu den ermittelten Häufigkeiten sei hier nur einigermaßen pauschal vermerkt, daß „Forderungen an den Staat" die häufigste Kategorien-gruppe war (29, 08%), dicht gefolgt von „Staatsabwehr" (27, 93%). Die Gruppen „Führungsanspruch" und „Sachzwang-Ideologie" waren mit 16, 70 bzw. 13, 24% zwar um einiges schwächer besetzt, doch ist die Trennung zwischen beiden Gruppen letztlich irreführend, da, wie weiter unten zu zeigen sein wird, die „Sachzwang" -Kategorien einen schein-objektivierten Führungsanspruch der Wirtschaft erfassen. Die Bedeutung dieses Komplexes erhellt zudem daraus, daß einige der Einzelkategorien aus beiden Gruppen zu den häufigsten Einzelkategorien überhaupt zählten.

I. Zum Problem der Legitimation des Führungsanspruchs

Der Führungsanspruch der Wirtschaft, die von ihr (wie weiter unten dargestellt) als entschieden ungleichgewichtig wahrgenommene Interdependenz von Staat und Wirtschaft, hat ihr Pendant in der sowohl theoretisch ableitbaren wie empirisch feststellbaren Asymmetrie der Beziehungen von Staat und Wirtschaft im privatkapitalistischen System. In einem Wirtschaftssystem nämlich, das durch die autonomen Investitionsentscheidungen Privater gesteuert wird, d. h. in dem die privaten Investoren vorgängig planen und entscheiden, kann der Staat erstens nur reaktiv tätig werden und ist zweitens auch dazu auf Informationen aus dem Privatbereich angewiesen; beides gibt der Gruppe der privaten Investoren einen entscheidenden Machtvorteil. Die Autonomie des Staates gegenüber der Wirtschaft verringert sich dabei in dem Maße, in dem a) innerökonomische Entwicklungen den Staat nötigen, zunehmend in den Wirtschaftsablauf einzugreifen, b) Ziel-und Normensysteme aus dem ökonomischen Bereich (wie z. B. das Wachstumsziel oder ökonomisches Rational-verhalten) sich in der Gesamtgesellschaft durchsetzen und c) die politische Legitimität des Staates daher in der Garantie störungsfreien Wohlstandswachstums liegt.

Solange vor allem die letzteren beiden Bedingungen gelten, wird allerdings die staatliche Abhängigkeit von der Öffentlichkeit kaum als solche wahrgenommen bzw. werden Macht-vorteil und Führungsanspruch der Privatwirtschaft kaum problematisiert werden: sie erscheinen als legitim. Das muß sich dann grundlegend ändern, wenn nennenswerte Teile der Bevölkerung sich von der „naiven Überzeugung" abkehren, daß ihre Interessen mit denen der Geschäftswelt zusammenfielen • Je nachhaltiger aus der Bevölkerung statt bloß quantitativer und individueller (d. h. Einkommensteigerungen betreffender) qualitative Forderungen und solche, die nur kollektiv zu befriedigende Bedürfnisse betreffen, an Wirtschafts-wie Regierungssystem gestellt werden, desto deutlicher wird die Wirtschaftsmacht als Barriere staatlicher Handlungsmöglichkeiten erscheinen und desto problematischer wird zugleich die Legitimität des wirtschaftlichen Führungsanspruchs. Nicht umsonst insistieren die Wirtschaftsverbände darum in der Argumentationsfigur der „Gesamtverantwortung 1'nachdrücklich auf der Identität der unternehmerischen Interessen mit denen der Allgemeinheit.

Nun gelten in einem pluralistischen System Mitsprache-Ansprüche einzelner Gruppen zweifellos als legitim. Basis der Legitimität ist hier das grundsätzliche Gleichgewicht zwischen den wichtigen organisierten Gruppen — im Pluralismuskonzept explizit oder implizit als gegeben unterstellt. Von noch größerer Bedeutung ist solche Gleichrangigkeit dann, wenn das pluralistische System sich korporatistisch verfestigt. Neokorporatismus — in jüngster Zeit lebhaft diskutiert — meint nämlich nichts anderes als die Beteiligung der organi-gierten Gruppen an den staatlichen Steuerungsleistungen d. h. an der Führung des Gemeinwesens. An die Stelle bloßer Einflußversuche der (z. T. noch untereinander konkurrierenden) Organisationen der als von der staatlichen Sphäre strikt getrennt perzipierten Gesellschaft auf Politik und Verwaltung (pressure politics") tritt im Konzept des Neokorporatismus eine neuartige „Politikverflechtung“, treten nach einzelnen Funktionen und Interessen fragmentierte Interaktionssysteme zwischen gesellschaftlichen Großorganisationen und staatlichen Instanzen, tritt die „Inkorporation" dieser Organisationen in den staatlichen Herrschaftsapparat Diese neue „osmotische" Beziehung zwischen Staat und Verbänden (deren reales Ausmaß hier einmal dahingestellt sei) stellt einmal eine „Vergesellschaftung des Politischen“ dar (u. a. auch in dem Sinn, daß mit ihr und durch sie „Politik“ nun am Parlament als dem klassischen politischen Entscheidungsorgan vorbei betrieben wird), ist damit zugleich aber eine Entlastung der Regierung (und also eine mögliche Antwort auf das derzeit ebenfalls viel diskutierte Problem der „Regierungsüberlastung“), indem die Groß-verbände nun nicht mehr allein Mitglieder-wünsche an den Staat, sondern in mindestens gleichem Maß Staatswünsche an die Mitglieder vermitteln.

Die in den Neokorporatismus-Konzepten intendierte Instrumentalisierung der organisierten Gruppen für die staatliche Politik, die den Staat sowohl legitimatorisch wie hinsichtlich seiner Steuerungsaufgaben entlasten könnte, setzt indes, soll sie nicht umgekehrt in die Instrumentalisierung des Staates seitens einer dieser Gruppen münden, nicht nur ein Macht-gleichgewicht zwischen den Gruppen voraus, sondern zugleich ihre Gleichartigkeit in bezug auf ihre Staatsbezogenheit, ihren „politischen" Charakter, ihre interne Verpflichtungsfähigkeit; kurz: die wichtigen Gruppen, d. h. vor allem die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften, müßten sich in Funktionsweise und Selbstverständnis in gleicher Weise von bloßer Interessenvertretung zu kollektiver Selbstdisziplinierung gewandelt haben.

Für die Wirtschaft sind jedoch politische Aktion und die mit ihr auf Dauer verbundene interne Mobilisierung und kollektive Selbstdisziplin zunächst „second choice“: Solange die Interessen der Wirtschaft dem politischen System quasi automatisch — durch das Investitionsverhalten etwa — aufzunötigen sind, solange also die ökonomischen Entscheidungen der Unternehmen die politischen Entscheidungsmöglichkeiten von vornherein restringieren, ist die gesonderte politische Vertretung unternehmerischer Interessen nachrangig. Zwar ist die Wirtschaft heute in hohem Maß von staatlichen Interventionen abhängig, doch scheint das an der Überzeugung der Wirtschaft, die eigenen Interessen qua ökonomischer Macht primär allein durchsetzen zu können, und damit an der grundsätzlichen Nachrangigkeit politischer Aktion bisher nichts geändert zu haben. Jedenfalls war eines der wesentlichen Ergebnisse der hier vorgestellten Untersuchung, daß von einer Politisierung der Wirtschaftsverbände lediglich im Hinblick auf gesamtgesellschaftliche Führungsansprüche

die Rede sein kann, nicht aber in dem von der Korporatismustheorie unterstellten Sinn verbandsinterner Integration zur Sicherung interner Verpflichtungsfähigkeit und kollektiver Selbstdisziplin (i. S.der Verpflichtung der Einzelunternehmen auf die staatliche Politik).

Damit entfällt die für legitime Beteiligung an staatlichen Steuerungsleistungen notwendige Voraussetzung des Machtgleichgewichts und der prinzipiellen Gleichartigkeit der Verbände Ohnehin aber wären in entsprechenden Pluralismus-ZKorporatismus-Konzepten nur Mitsprache-Forderungen legitim, nicht dagegen Führungsansprüche.

Zur legitimatorischen Überhöhung dieser Ansprüche nun haben die Wirtschaftsverbände ein spezifisches Normensystem aufgebaut, das um die Topoi Sachkunde und Gesamtverantwortung kreist. Beide sind indes im Sinne des Legitimationssystems der Demokratie fragwürdig. Vor allem die Argumentation mit der Sachkunde enthält eine ausgeprägt a-demokratische Komponente, impliziert doch die Beanspruchung der Expertenrolle üblicherweise den Anspruch, auf Grund scheinbarer politischer Neutralität der Kritik enthoben zu sein sowie die eigenen Ratschläge als unbezweifelbar richtig über Fragen und Debatten erhaben zu sehen. Die Experten avancieren dieser Auffassung zufolge zur Führung, die sich unabhängig von demokratischen Prozessen, sozusagen über ihnen, etabliert; ja, die de-mokratischen Prozesse erscheinen sogar als Störfaktor, da sie keine sachlich unbezweifelbar richtigen Entscheidungen garantieren. Entsprechend findet sich denn auch der Anspruch auf Vorrang des wirtschaftlichen Sachverstands vor dem demokratischen Gesetzgeber — so wenn die Wirtschaft das Recht für sich reklamiert, „Fakten zu schaffen, an denen auch der Gesetzgeber nicht mehr vorbei kann"

Die Betonung der Expertenrolle intendiert statt eines demokratischen ein technokratisches System, in dem Führungsrechte mit Sachverstand legitimiert sind. Das Ausspielen der unternehmerischen Gesamtverantwortung dagegen will letztlich die Frage nach besonderer Legitimation überhaupt als müßig hinstellen: Der Führungsanspruch gilt hier im Grunde als die schlichte Folgerung aus der Tatsache, daß der wirtschaftliche Bereich nun einmal der für das Wohlergehen der Gesamtheit wichtigste sei. Dieser Gedanke findet sich übrigens sowohl in der Systemtheorie wie in der konservativen Staatslehre wieder; da der ökonomische Bereich „den Entwicklungsstand der Gesellschaft definiert" und folglich „das führende Teilsystem der Gesellschaft" ist, erscheint es als logisch, daß die „Wirtschaftseli. te" auch zur „führenden Schicht" — mit der Aufgabe der „staatlichen Integration" sogar — wird Entsprechend folgern die Wirtschaftsverbände aus dem Primat der Ökonomie die Nachrangigkeit der. „normativen Rahmenbedingungen der demokratischen Ordnung“ und die Irrelevanz einer auf den letzteren beruhenden Legitimation eigener Führungsansprüche

Diese Haltung mag systemtheoretische Logik für sich haben. Sie entspricht aber kaum der demokratischen Basis-Norm, daß Machtpositionen und -anprüche vor den übrigen demokratischen Normen gerechtfertigt werden und kontrollierbar sein müssen.

II. Die Verflechtung von Staat und Wirtschaft und der Führungsanspruch der Wirtschaft

Zunächst allerdings dürfen Einfluß- und Mitsprache-Ansprüche der Wirtschaft als einzig mögliches Mittel gelten, das Dilemma der Wirtschaft abzumildern, bei tief sitzendem Mißtrauen gegenüber dem Staat zugleich sich in vielfältiger Weise von staatlicher Hilfestellung abhängig zu sehen — ein Dilemma übrigens, das in der oben erwähnten großen Häufigkeit der Kategoriengruppen Forderungen an den Staat und Staatsabwehr deutlichen Ausdruck findet. Wenn man sich selbst Einfluß auf die staatlichen Instanzen sichern kann, um die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im gewünschten Sinn zu gewährleisten und unliebsame Eingriffe zu verhindern, erscheint dieses Dilemma als weniger schlimm.

Verschiedene Gründe sprechen nun (auch unterhalb der Ebene gesamtsystematischer Argumentation) dafür, daß aus solch legitimer Einflußnahme gerade im Fall der Wirtschaft leicht ein umfassenderer Führungsanspruch entsteht. Zum einen liegt die Versuchung nahe, aus der vikarischen Funktion der Unternehmer am Markt, stellvertretend für die Gesamtheit Entscheidungen zu treffen, eine entsprechende Funktion auch innerhalb der Gesamtgesellschaft abzuleiten; zum anderen verführt die Autoritätsposition im Betrieb zur Parallelisierung nicht nur des Modells Betrieb mit dem gesamten Gemeinwesen, sondern zugleich mit der unternehmerischen Rolle im einen mit der im anderen Bereich: Die Legitimierung der Führungsrolle im betrieblichen Sektor — durch Eigentum und Berufung sowie durch „Verantwortungsfreude, Entscheidungskraft und Führungskönnen" — erscheinen dann als grundsätzliche Führungslegitimation. Schließlich läßt sich — wie bereits erwähnt — mit der überragenden Bedeutung der Ökonomie in heutigen Industriegesellschaften der Anspruch begründen, daß die Führungsschicht im wichtigsten Subsystem der Gesellschaft als führende Schicht überhaupt zu gelten habe.

Die Interdependenz von Staat und Wirtschaft

Führungsfollen in einem Bereich der Gesellschaft lassen sich um so leichter in Führungsansprüche auch für die übrigen Bereiche um-münzen, je mehr diese Bereiche miteinander verflochten sind. Entsprechend betont die Wirtschaft vergleichsweise häufig die Interdependenz von Politik und Wirtschaft: „Tatsächlich besteht zwischen beiden ein unlösbarer Zusammenhang", ja: „Politik und Wirtschaft sind immer mehr zu . siamesischen Zwillingen'geworden: Sie bedingen, brauchen und ergänzen einander." Dabei wird zunächst einmal klargestellt, „daß es im Grundsatz einen Vorrang weder für die Wirtschaft noch für die Politik gibt" und daß die gegenseitige Abhängigkeit „kein negatives Spannungsverhältnis" sei, sondern eine „Interessenidentität“ erzeuge, aus der wiederum die Notwendigkeit partnerschaftlicher Zusammenarbeit abgeleitet wird Da indessen die Interdependenz von Politik und Wirtschaft bedeutet, „daß auch die Wirtschaft in steigendem Maße auf die Absicherung und das Verständnis der Politik angewiesen ist", ist in erster Linie die Politik aufgerufen, ein sachadäquates Verhalten an den Tag zu legen: „Die vielzitierte enge Verflochtenheit von Wirtschaft und Politik ist durchaus kein hohles Schlagwort, sondern ... eine Realität, die sich der Gesetzgeber bei seiner Arbeit immer erneut vergegenwärtigen sollte."

Hierin wie in dem Appell an die eigene Adresse, politischer zu agieren — denn wenn „die Wirtschaft ... zur wichtigsten Komponente des politischen Ranges eines Landes geworden ist, dann sind ... nicht nur die Staatsmänner und Politiker, sondern auch die industriellen Unternehmer aufgerufen, sich Gedanken über den Lauf der Dinge zu machen und im politischen Sinne mitzudenken" —, deutet sich bereits ein Führungsanspruch an. Er verdeutlicht sich in Forderungen wie der nach weitestgehender Übereinstimmung zwischen Wirtschaft und Regierung: „Die Übereinstimmung sollte auch die Grundvorstellungen umfassen, insbesondere über die Bedeutung der unternehmerischen Freiheit für Wirtschaft und Gesellschaft."

Ebenso deutlich tritt der Führungsanspruch in der Tendenz hervor, die Interdependenz von Politik und Wirtschaft im neoliberalen Sinn ganz grundsätzlich aufzufassen: „Man darf die Marktwirtschaft... nicht isoliert sehen. Wirtschaftsordnung und Staatsform müssen einander entsprechen", denn: „Der Bestand und die Sicherung der freiheitlichen Grundlagen in dem einen Ordnungsbereich sind Voraussetzung für den Bestand in den anderen, also für unsere freiheitliche Staatsordnung überhaupt.“ Die Betonung solcher „Komplementarität von Demokratie und marktwirtschaftlicher Ordnung" scheint sogar eines der Hauptanliegen unternehmerischer Öffentlichkeitsarbeit, häufen sich doch die Stellungnahmen über die „Unteilbarkeit" der „freiheitlichen Ordnung" „über die Wirtschaftsverfassung kann" darum „nicht beliebig disponiert werden, ohne die politische Ordnung zu ändern", d. h., „wer die soziale Marktwirtschaft nicht will oder sie bekämpft, der setzt auch unseren Staat aufs Spiel" — das „folgt aus dem einfachen Gesetz der Interdependenz"

Demnach ist die Interdependenz etwas einseitig gesehen: Alles hängt am Wohlergehen der Wirtschaft insgesamt und der Unternehmer insbesondere. „Ohne Wirtschaftlichkeit, Privatinitiative, Gewinne und selbständige Unternehmer gelangen wir bald alle in Existenz-not und Unfreiheit", ist es doch eine „simple Wahrheit ..., daß wir eine gesunde, wettbewerbsfähige und in Freiheit wachsende Wirtschaft brauchen, wenn unser Staat politische Stabilität und soziale Leistungsfähigkeit behalten will“ Die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft ist nun einmal „die Basis, auf der sich die politische und soziale Entwicklung der Bundesrepublik vollzieht“ darum muß die Interdependenz von Politik und Wirtschaft notwendig ungleichgewichtig erscheinen: Die Wirtschaft ist das Primäre, denn alles, was ihre Stabilität beeinträchtigt, bringt immer auch den Staat in Gefahr.

Die gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft für das allgemeine Wohl Aus dem Interdependenzverhältnis wird zunächst eine gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft zur Erledigung wichtiger anstehender Probleme abgeleitet, wenngleich entsprechende Stellungnahmen um einiges seltener sind als die Betonung der wechselseitigen Abhängigkeit. Abgesehen von abstrakt-allgemeinen Forderungen nach partnerschaftlicher Zusammenarbeit oder einer . Atmosphäre des Vertrauens“ zwischen Staat und Wirtschaft — sie sind schließlich „so eng miteinander verzahnt..., daß sie kooperieren und sich abstimmen müssen" — häufen sich Aufrufe zur Gemeinsamkeit eigentlich nur in Krisenzeiten. Die dann geforderte Gemeinsamkeit und das dazugehörige gegenseitige Vertrauen sind allerdings — und darin zeigt sich erneut ein versteckter Führungsanspruch — nicht so leicht'hergestellt: „Einigkeit über das Ziel genügt... nicht; es muß auch ein Konsens über die jeweilige Politik im Detail gefunden werden, damit die notwendige Vertrauensbasis geschaffen werden kann“; und der Staat muß sich zudem klar darüber werden, daß er „allein mit Politikern und Beamten nicht auskommt": „Soll es wieder aufwärts gehen, so müssen in allen Bereichen Männer unternehmerischen Geistes mit Sachverstand und Erfahrung ... anpakken"

Wirtschafts-und „Stabilitätskrisen“ waren ebenso wie die Ölkrise Fälle, in denen die gemeinsame Verantwortung zum Thema wurde. Gerade die letztere rief „ins Bewußtsein ..., daß die Sicherung unserer industriellen Grundlagen ein Problem ist, das weder die Unternehmer noch der Staat allein lösen können. Hier sind wir aufeinander angewiesen", und hier hat sich denn auch glücklicherweise „eine von hoher Verantwortung getragene Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft hervorragend bewährt” Ansonsten taucht der Topos nur noch hinsichtlich sogenannter Gemein-Schaftsaufgaben auf, was den kompensatorisehen Charakter der „Gemeinsamkeit" deut-lieh macht.

Forderung nach Mitsprache der Wirtschaft auch in der Politik Wer sich mitverantwortlich fühlt, sieht sich bei wichtigen Entscheidungen ungern übergangen. Mitsprache, und zwar nicht nur in wirtschaftspolitischen Fragen, ist daher traditionell ein wesentliches Anliegen der Wirtschaftsverbände. In der Bundesrepublik können sie sich dabei mancher erfolgreichen Mitsprache rühmen, auch wenn die Zeiten eines Fritz Berg, der „nur zum Kanzler zu gehen brauchte", vorbei zu sein scheinen — was gelegentlich beklagt wird: w.. auch die Unternehmer haben ein Recht auf ihren Kanzler" In den sechziger Jahren waren Verweise auf die gute Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Regierung relativ häufig; gelobt wurden „das gute Verhältnis unserer Industrie zur Politik", die „bewährte vertrauensvolle Atmosphäre" in der Zusammenarbeit mit den Ministerien und speziell das „gute Einvernehmen“ mit den Landesregierungen Die Rezession schien das Vertrauensverhältnis und die „neuen Formen konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Regierung und Industrie" noch gefestigt zu haben, und selbst zur Zeit der sozialliberalen Koalition war über „erfreuliche Zeichen zunehmender Kooperationsbereitschaft der Behörden" zu berichten Trotz solchen Lobes sind die Möglichkeiten industrieller Mitsprache aber offenbar nicht weitgehend genug, ja manchmal scheint es sogar, „daß kaiserliche Minister ... mehr vom Sachverstand der Wirtschaft und mehr von einer konstruktiven Zusammenarbeit mit ihr hielten als manche ihrer republikanischen Nachfolger" Die „derzeitige Form der Mitwirkung der Wirtschaft an den politischen Entscheidungen“ empfindet die Wirtschaft als „ungenügend, ja fragwürdig“; die Gruppe der Unternehmer muß „das gleiche Gewicht wie andere Gruppen haben“ — „Wo aber hat sich ein , Rat der Wirtschaft so etablieren können, daß er das Ohr der Regierung in entscheidenden Fragen gefunden hätte?" „Die Wirtschaft muß so den Eindruck gewinnen, nur Objekt zu sein, das gestaltet werden soll, ohne das Recht der Mitgestaltung zu haben."

Primär gilt der Mitsprache-Anspruch für den Bereich der Wirtschaftspolitik. Verständlicherweise will die Wirtschaft an den „wirtschaftspolitischen Überlegungen der Regierung unmittelbar beteiligt" werden, und zwar bereits im Diagnose-Stadium Da „aller Anlaß (besteht), darauf hinzuweisen, daß es auch im Interesse der Regierung liegt, wenn sie bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen sich des Sachverstandes der Wirtschaft bedient", sollte in diesem Bereich zudem „eine Form gefunden werden, bei der die Mitarbeit der Wirtschaft nicht als Interessentenbeitrag gewertet wird und damit abqualifiziert werden kann“

Weitere Bereiche, in denen die Wirtschaft sich zur Mitsprache berufen und berechtigt fühlt, sind im wesentlichen die Umweltschutz-politik — hier gilt die Forderung nach „Beteiligung nicht nur an den Kosten, sondern auch an dem Entscheidungsprozeß" — und in noch weit stärkerem Maß die Bildungspolitik: . Allein auf Grund der Tatsache, daß die Wirtschaft ein . Großabnehmer'der Kräfte ist, die in öffentlichen Institutionen auf die Arbeitswelt vorbereitet werden, folgt mit Recht die Forderung, an der Entwicklung dessen, was diese Menschen schließlich an Bildung, an Denkund Verhaltensweisen in den Betrieb mitbringen, ... mitzuwirken'' Dabei geht es nicht nur um die der Wirtschaft in der Tat sehr nahestehende Sparte der Berufsausbildung; mindestens ebenso sehr sorgt sich die Wirtschaft um die allgemeinbildenden Schulen — hier müßte „die Unternehmerschaft ... versuchen, auf die Lehrinhalte, Schulbücher usw. einzuwirken, um eine sachkundige, objektive Darstellung unserer Ordnung zu erreichen" — wie um die Hochschulen, für die sie Mitwirkung „bei der Festlegung der Forschungsziele, Studienpläne und Prüfungsordnungen sowie bei den Prüfungen selbst" verlangt

Primär ist es die Eigenschaft als Abnehmer, die die Wirtschaft „erwarten“ läßt, daß „bei einer Neuorientierung des gesamten Bildungswesens nach technischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten die Überlegungen und der Sachverstand der in Wirtschaft und Betrieb Verantwortlichen ausreichend mit hinzugezogen werden“ Darüber hinaus beruht der „unbedingte Anspruch der Wirtschaft, an allen bildungspolitischen Entscheidungen als gleichberechtigter Partner teilzunehmen", darauf, daß sie eben selbst „ein wesentlicher Träger der Berufsbildung in unserem Lande ist" und als solcher nicht übergangen werden kann. Die letztere Eigenschaft erlaubt ihr sogar, ihre Mitwirkungsforderungen mit einem drohenden Unterton auszustatten: Die Regierung sollte sich dessen „bewußt sein, daß die Erhaltung des Ausbildungsstellenangebots der Wirtschaft in engem Zusammenhang mit der Motivation der Ausbildungsbetriebe zu sehen ist. Reformvorhaben müssen deshalb gemeinsam mit der Wirtschaft und nicht gegen die Wirtschaft entwickelt werden" Und schließlich muß die Wirtschaft nicht nur zur Sicherstellung des „richtig" ausgebildeten Arbeitskräftebedarfs, sondern zugleich zur Sicherung der eigenen dominanten Stellung und zur Verfestigung der vom ökonomischen System her oktroyierten Normen den Anspruch erheben, gerade das Bildungssystem in seiner Gesamtheit entscheidend zu beeinflussen.

Aber auch über diesen — wie immer entscheidend wichtigen — Bereich hinaus „bleibt die Wirtschaft gegenüber der Politik aufgefordert, in konstruktiver, loyaler und zugleich kritischer Partnerschaft, die sie jeder demokratisch legitimierten Regierung, aber auch jeder demokratisch ausgewiesenen Opposition gegenüber zu leisten hat, politische Mitverantwortung zu übernehmen" Ein solcher „Versuch, auf die Politik einzuwirken, war und ist legitim. Politische Entscheidungen bilden sich nicht im luftleeren Raum abstrakter Überlegungen. Sie entwickeln sich als Ausgleich gegensätzlicher Interessen", und in dem Prozeß muß die Wirtschaft machtvoll vertreten sein: „Die Unternehmer sollten ihren Anspruch anmelden, im gesellschaftspolitischen Raum mitzusprechen und mitzuwirken. Sie müßten ihre Belange in Parteien und Parlament vorbringen, aber auch vor Bürgervereinen, Schulklassen" usw. — kurz, die unternehmerischen Interessen sollten möglichst überall präsent sein.

Der Anspruch wird oft mit der enormen Bedeutung der Wirtschaft in heutigen Industrie-gesellschaften begründet, gelegentlich auch mit den Folgen unternehmerischer Tätigkeit — „Da das Unternehmen gesellschaftlichen Wandel weitgehend verursacht, muß es auch die Folgen seines Handelns in sein Kalkül miteinbeziehen. Deshalb muß sich das Unternehmen an den öffentlichen Aufgaben beteiligen" —, am häufigsten aber mit dem unternehmerischen Sachverstand. Dieser Sachverstand, der ihren Führungsanspruch gegenüber den häufig als wenig fähig eingeschätzten Politikern untermauert, sollte dabei so früh wie möglich zum Tragen kommen, d. h., der Unternehmer ist aufgerufen zu „aktiver Mitarbeit bei der Auswahl dieser Zielvorstellungen" der Gesellschaft: „Heute brauchen wir ... umfassende Zielsetzungen. Sie können gewiß nicht rein wirtschaftlicher Art sein, aber sie wären illusionär und gefährlich, wollten sie die Wirtschaft nicht einbeziehen." Der Mitwirkungs-Anspruch der Wirtschaft ist damit umfassend.

Die Gesamtverantwortung der Wirtschaft

Die Forderung nach umfassender Mitsprache wird zudem häufig damit begründet, daß die Position des Unternehmers es nun einmal mit sich bringe, daß er für das Ganze verantwortlich sei; seine vikarische Funktion erstreckt sich nicht nur auf die Verbraucher: Er fühlt sich als „Treuhänder" der Gesamtgesellschaft. Vor allem die moderne Manager-Ideologie legt Wert darauf, daß das Management nicht nur den Kunden, Beschäftigten und Aktionären, sondern auch der allgemeinen Öffentlichkeit gegenüber verantwortlich sei, also „im Interesse aller" arbeite -Zum Selbstbild des Dienstes an der Allgemeinheit gehört als Komplement allerdings die Ablehnung einer Kontrolle dieser Verantwortlichkeit: „Die Gesellschaft teilt dem Unternehmer seinen Macht-und Freiheitsraum zu und nimmt ihn gleichzeitig in Verantwortung; der Unternehmer soll der Gesellschaft einen bestimmten Dienst leisten wie auch jeder andere Teil der Gesellschaft seine besondere Aufgabe zu erfüllen hat“, doch braucht er dazu einen Entscheidungsspielraum, der „nicht systemwidrig eingeengt werden" darf; „denn: Nur wenn die Unternehmen die gesellschaftlichen Probleme in eigener Verantwortung lösen, können sie dem weiteren Vordringen dirigistischer Tendenzen wirksam begegnen." Kontrollversuche werden als Eingriffe in die unternehmerische Freiheit nachdrücklich abgewehrt, was vermuten läßt, daß „der häufige Gebrauch des Terminus . Verantwortung'als auszeichnendes Merkmal des Unternehmers" zunächst „defensiven Charakter" hat

Primär besteht die unternehmerische Verantwortung für das Ganze in der wirtschaftlichen Leistung, denn da sich „auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen Unternehmens... die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft" gründet, ist „die Erhaltung des eigenen Unternehmens ... nicht mehr reine Privatsache des Unternehmers, sondern soziale und volkswirtschaftliche Verpflichtung"; als „Motor der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung", als „das Leistungsgewissen in Wirtschaft und Nation" ist der Unternehmer daher zugleich „Sachwalter des Gemeinwohls" Die Unternehmen sind also „kein Selbstzweck", ebensowenig wie Wirtschaften und Gewinnerzielung „egoistischer Selbstzweck“ sind, sieht der Unternehmer doch „seine Aufgabe vornehmlich in einer . Sozialfunktion', in der . Erhaltung der bereitgestellten Arbeitsplätze”; sein „Gewinnstreben objektiviert sich im Dienste der Unternehmer an der Daseinsfürsorge für die Bevölkerung"

Daß „mit einer erfolgreichen wirtschaftlichen Tätigkeit gleichzeitig ... positive gesellschaftliche Wirkungen einhergehen" kann offenbar gar nicht oft genug betont werden. Sie bestehen auch nicht nur in der bloßen Schaffung von Arbeitsplätzen, sondern in der Steigerung des allgemeinen Wohlstands, im Beitrag „zur Erhaltung der Stabilität", in der Erringung von „Vertrauen für die Bundesrepublik" und „Ansehen für unser Land" wie überhaupt in dem Bestreben, für die „unablässige Erleichterung und Verbesserung des menschlichen Daseins" zu arbeiten Darum liegt das Gedeihen der Unternehmen „nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse unseres gesamten Staatswesens"; denn: „Die Unternehmer sind diejenige Gruppe, die mit ihrer privatwirtschaftlichen Initiative die Entwicklung auf allen Gebieten der Gesellschaft stärker vorangetrieben hat als jede andere"; sie nehmen in ihrer Arbeit die „Entwicklung vorweg .... zu der die Regierungen erst später finden”

Die unternehmerische Verantwortung erschöpft sich aber nicht in der Sorge für das Wohlergehen des Unternehmens. So hat z. B. die chemische Industrie längst „die vordringliche gesellschaftspolitische Bedeutung der Probleme des Umweltschutzes erkannt" und entsprechende Maßnahmen ergriffen: „Aber wer spricht heute davon, daß bedeutende Unternehmen schon vor Jahren von sich aus Millionenbeträge für den Umweltschutz eingesetzt haben?" Noch stärker fühlt sich die Industrie im Bildungsbereich verpflichtet. Gerade hier kann sich „kein Wirtschaftler ... dieser ... Verantwortung heute noch entziehen. Jeder wird sich seiner Verpflichtung zunehmend bewußter werden angesichts der katastrophalen Ausbildungsmängel"; überdies kann es „der Unternehmerschaft ... aus ihrer Verantwortung für die Gesellschaft ... nicht gleichgültig sein, in welchem Verhältnis [z. B. j die heutige studentische Generation ... zu unserer Gesellschafts-und Wirtschaftsordnung steht“ Der Beitrag der Wirtschaft besteht darum auf diesem Gebiet nicht etwa nur in Forderungen an die staatlicherseits Verantwortlichen bzw. im Streben nach Mitsprache, sondern beispielsweise in der Gründung eigener Fonds zur Förderung des Nachwuchses: „Man kann die Benachteiligung der naturwissenschaftlichen Fächer an den Schulen ... beklagen. Man kann aber auch tatkräftig dazu beitragen, sie zu ändern" und insofern „aktiven Gemeinsinn" beweisen, von dem die Unternehmer mehr besitzen, als man ihnen „heutzutage vielfach zuzubilligen bereit ist"

Die Lösung des Bildungsproblems wie anderer großer gesellschaftlicher Probleme macht es notwendig, daß „die deutschen Unternehmer ... ihre öffentliche Verantwortung für die Gemeinschaft mit noch größerem Ernst begreifen als bisher“; „der Gesamtverantwortung des Unternehmers kommt in unserer Zeit eine Aktualität zu, die weit über akademisches und theoretisches Interesse hinausgeht“ In sie ist vor allem „die Aufgabe gelegt, an unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung gestaltend mitzuwirken und sie zu verteidigen": Hierin liegt die „wesentliche gesellschaftspolitische Verantwortung des einzelnen Unternehmers“ Daß gerade die Unternehmerschaft im besonderen hierzu aufgerufen ist, ist im „unternehmerischen Drang nach Freiheit und Verantwortung“ begründet, der als „wesentlicher Faktor der Stabilisierung einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung" zu gelten hat; „Damit fällt die Hauptlast der Verantwortung für das konkrete Gemeinwohl doch auf die Unternehmer", die als „Avantgarde im Kampf um die Rettung der bedrohten Freiheit" „eine geradezu ungeheure staatspolitische Verantwortung" tragen Solche „industrial statesmanship" soll im übrigen auch „das Gleichgewicht zwischen den sozialen Kräften, auf denen ... unsere gesellschaftspolitische Ordnung beruht", garantieren helfen, was um so notwendiger wird, „je mehr sich der Gegenspieler, die Gewerkschaften, als gesellschaftsverändernde Macht... verstehen"

Das Argumentieren mit der unternehmerischen Gesamtverantwortung zielt darauf ab, den Eindruck einer Identität zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der Allgemeinheit hervorzurufen: „Es ereignet sich hier der glückliche Fall, daß ein — an sich schon voll legitimiertes — Eigeninteresse sich vollständig mit dem Gemeininteresse deckt.“ Diese Auffassung wird im übrigen von manchem deutschen Staatsrechtslehrer geteilt; 1t. Ernst Benda jedenfalls findet der Staat „bei den Großunternehmen eine Situation vor, die seinen Zielen nicht entgegengesetzt ist, sondern ... in die gleiche Richtung weist“

Die seit Berle/Means in Mode gekommene Theorie von der „industrial statesmanship" oder der „corporative responsibility" ist offenbar zum wesentlichen Bestandteil heutiger Unternehmer-Ideologie geworden. Das entspricht dem Wandel einer von Eigentümer-Unternehmern geprägten Wirtschaftsordnung zu einem System von Aktiengesellschaften, der einen Wandel auch der Legitimationsweisen und vorgeblichen Zielkataloge nach sich ziehen mußte: „Leistung" und „Soziale Verantwortung" statt Eigentum und Gewinnstreben. Insofern ist die Argumentationsfigur Gesamt-verantwortung in der Tat defensiv: Die Selbstdarstellung als „Staatsmann" sucht dem Mill’schen Gedankengang vorzubeugen, daß, wenn schon nicht der unmittelbare Eigentümer über ein Unternehmen verfüge, es keinen Unterschied mache, ob ein von den Aktienbesitzern Delegierter oder ein Staatsbeamter das Unternehmen führe Damit ist das nachdrückliche Insistieren auf der Gemeinwohl-orientierung der Wirtschaft indessen nur zum Teil erklärt. Wer nämlich erfolgreich den Eindruck zu erwecken versteht, daß er nicht nur dem Gemeinwohl redlich zu dienen sich bemühe, sondern seine Interessen von vornherein mit denen der Gesamtheit identisch seien, erscheint als natürlicher „Hüter des Gemeinwohls" und von daher zur Führung des Gemeinwesens berufen.

Der Führungsanspruch der Wirtschaft Ein solcher Führungsanspruch nun wird seitens der Wirtschaft in sehr unterschiedlicher Form verbalisiert. Traditionell schon manifestiert er sich in der Forderung nach Beteiligung an der politischen Leitung des Gemeinwesens bzw. im Aufruf an die Unternehmer selbst, „sich politisch zu engagieren und so ihrer Verantwortung für die Erhaltung einer freien Wirtschaftsordnung und einer damit eng zusammenhängenden freiheitlichen Demokratie gerecht zu werden" Sie sollen sich z. B. darum bemühen, „führend“ in allen demokratischen Parteien vertreten zu sein; sie müssen „ihre Führungsverantwortung ... in der Gesellschaft" wahrnehmen, wollen sie nicht Gefahr laufen, „den Einfluß auf die Gestaltung des allgemeinen institutionellen Rahmens der freien Marktwirtschaft zu verlieren“ Das wird um so dringlicher, je weiter die Verflechtung von Politik und Wirtschaft fortschreitet: „Auf die Mitarbeit des Unternehmers in der Politik kann um so weniger verzichtet werden, je mehr politisches Handeln den Rahmen für die unternehmerische Freiheit setzt.“

„Unbestritten hat der Unternehmer eine führende Rolle bei der Durchsetzung des naturwissenschaftlich-ökonomischen Fortschritts gespielt. Es liegt daher nahe, nach seiner Rolle beim Prozeß der Rationalisierung politisch-gesellschaftlichen Handelns zu fragen"; hier ist er heute „zum Handeln verurteilt" und muß er „in die Offensive" gehen: „Wir können uns gerade jetzt nicht mehr an der Politik vorbei-drücken", sondern müssen „an entscheidende Schaltstellen der politischen Meinungsbildung" gelangen — „Marktwirtschaft und De-mokratie sind viel zu wichtig, als daß man sie getrost den Politikern überlassen könnte" Doch sind nicht nur die Unternehmer selbst „an die politische Front“ gerufen die Forderung, daß der ökonomischen Elite ein angemessener Teil an der Gesamtherrschaft über die Nation zuzukommen habe, richtet sich natürlich auch an die Politiker. Schließlich sind Parlament und Regierung „in einem Industriestaat ... ohne wirtschaftliche Sachverständige ebenso wenig funktionsfähig wie ohne Beratung durch die Verbände der Wirtschaft"

Nicht umsonst wird in solchen Stellungnahmen gelegentlich auf St. Simon verwiesen, nach dessen Vorstellung die „Industriellen" als wichtigste Klasse an der Spitze der Gesellschaft stehen sollten; im gleichen Sinn heißt es, daß es bei der politischen Betätigung der Unternehmer „nicht etwa nur (um) die Vertretung unmittelbarer Interessen" gehe, sondern um „universale Führung, die allen Interessen des Landes dient" Sie rechtfertigt sich dadurch, daß der Unternehmer „aufgrund seiner täglichen Konfrontation mit der Problematik der Personal-und Sachfragen am ehesten in der Lage (ist), sachgerechte Regelungen zu entwickeln ... Eine Initiative der Unternehmer auf breiter Basis könnte darüber hinaus die vorteilhafte Wirkung haben, den Politikern erprobte alternative Lösungen für eine Gesetzgebung anzubieten"; deswegen und weil die Unternehmer als einzige Gruppe fähig sind, den Politikern „die Botschaft der Rationalität zu vermitteln", sind sie aufgerufen, „mehr als früher ... eigene Initiativen und Vorschläge aus(zu) arbeiten“, und zwar auch für „jene politischen Aufgaben, die nicht unmittelbar in den Zusammenhang des wirtschaftlichen Prozesses gehören" Die Wirtschaft nämlich, gewohnt, „unternehmerisch in die Zukunft (zu)

denken, selbst wenn politische Instanzen noch hinten nachhinken", ist „den Regierungen im-mer um Längen voraus gewesen"; angesichts des „Unvermögens der Politiker, der in ihrer Organisation sehr viel fortschrittlicheren Wirtschaft zu folgen“, ist es ihre Aufgabe, „Fakten im Sinne der unternehmerischen Wirtschaft zu schaffen", „an denen auch der Gesetzgeber nicht mehr vorbei kann"

Ist die Führungsrolle hier auch primär zeitlich aufgefaßt, so wird doch zugleich der Anspruch deutlich, der Politik auf ihrem ureigensten Gebiet die Richtung an-und dem demokratisch gewählten Gesetzgeber die Entscheidung vorzugeben. Darüber hinaus fühlt die Wirtschaft sich zu Kontrollaufgaben berufen — „Die Unternehmer ... haben dem Staat gegenüber eine Kontrollfunktion im Interesse der Freiheit wahrzunehmen"

Betont wird die umfassend konzipierte Führungsrolle vor allem dann, wenn das Gemeinwohl gefährdet erscheint. Die „gesellschaftliche Funktion des Unternehmers verdeutlicht sich in dem Maße, wie die Selbstverständlichkeit des Wohlstands an Fragwürdigkeit gewinnt", denn dann zeigt sich z. B., daß ein „Fehltritt ... nicht nur die Stabilität unserer Wirtschaft gefährden (kann), sondern auch die Stabilität unseres Staatswesens” In jeder Wirtschaftskrise erwartet man daher „von den Unternehmern, daß sie den Aufschwung herbeiführen. Das stärkt ihre gesellschaftspolitische Stellung" und führt zu dem Imperativ: „Die Sorgen der Wirtschaft müssen auch die Sorgen der Regierung sein."

Das damit zum Ausdruck gebrachte Gefühl der Unentbehrlichkeit resultiert in der . Ansicht, daß unternehmerische Initiative im Einklang mit der verständnisvollen Unterstützung des Staates und mit der wirtschaftspolitischen Verantwortung gegenüber dem Allgemeinwohl am ehesten Gewähr für die Lösung schwieriger Probleme bietet" — und zwar für Probleme aller Art, ist doch stets Sachverstand erforderlich: „Und mit dem Stichwort Sachverstand kommen die Unternehmer ins Spiel. Ohne wirtschaftlichen Sachverstand ist heute jede Politik zum Scheitern verurteilt." Dar-über hinaus erwächst ihnen „eine ganz eminente Führungsfunktion''aus ihrer Rolle eines Hüters der Freiheit, denn während alle anderen Gruppen in jeder anderen Gesellschaftsordnung existieren könnten, können die Unternehmer dies nur in der freiheitlichen und müssen sich daher „als erste und am heftigsten für den Bestand dieser freien Ordnung einsetzen"; „Gerade deshalb ist aber der Unternehmer unseres Landes in der Politik ... zu einer ethischen Führungsrolle verurteilt" Diese folgt schließlich auch aus der engen Verknüpfung von ökonomischer Prosperität und Bestand der freiheitlichen Ordnung. Da ihretwegen die Funktionsfähigkeit der unternehmerischen Wirtschaft nicht gefährdet werden darf, muß der Staat „darauf verzichten, sich diese Wirtschaft zu unterwerfen“ kann und darf aber der Staat der Wirtschaft nicht diktieren, liegt es nahe, daß umgekehrt die Wirtschaft dem Staat diktiert.

Da der Staat sich indessen offenbar nur ungern diktieren läßt, manifestiert sich der Führungsanspruch — wiederum vor allem in Krisenzeiten — am häufigsten in der Form der Drohung. Die Unternehmer wissen nur zu gut, daß ihre Reaktionen wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Erfolglosigkeit verurteilen können; sie folgern daraus, „wie wichtig es ist, daß wirtschaftspolitische Maßnahmen nicht ohne Berücksichtigung des Unternehmerstandpunktes getroffen werden" Doch reicht das allein nicht aus: Die Unternehmer müssen auch Vertrauen in die Regierung und in die gesamte politische Richtung haben können. Und da „Vertrauenskrisen" zwischen Wirtschaft und Politik die Eigenschaft haben, sofort und spürbar die unternehmerische Investitionsneigung zu dämpfen, sehen die Unternehmer sich in der starken Position dessen, der Bedingungen stellen kann: Sie werden „erst dann wieder zusätzlich investieren, wenn sie die Zeit für reif halten. Das setzt voraus, daß die verschobenen wirtschaftspolitischen Akzente von der Bundesregierung wieder zurechtgerückt werden" und daß auch die gesellschaftspolitische Richtung sich ändert; es sind nämlich „im wesentlichen politische Gründe, die ... die Unternehmer bestimmen, hinsichtlich ihrer Neuinvestitionen sich vorsichtig zu verhalten"; die Vertrauenskrise liegt „in einem Unbehagen gegenüber der nationalen Wirtschafts-und Gesellschaftspolitik"

In der Rezession der sechziger Jahre schien das unternehmerische „Vertrauen in die künftige wirtschaftliche Entwicklung" primär durch „Schlagworte" wie das von der „sozialen Symmetrie" gefährdet In den siebziger Jahren standen die zahlreichen Reformprojekte der Bundesregierung im Mittelpunkt: Hier hatte die Vertrauenskrise „ihre Wurzeln in den vielen sozialistischen Experimenten der Regierungspolitik, in der Steuerpolitik, in den Vorschlägen zur Mitbestimmung, Vermögens-bildung und zur beruflichen Bildung", und sie mußte andauern, solange „die psychologische Hypothek gesellschaftlicher Reformprojekte, wie Mitbestimmung und Vermögensumverteilung", nicht abgetragen war Hinzu kam die Debatte um die Investitionslenkung, so daß man an die „politischen Verantwortlichen" nur den „dringenden Appell" richten konnte, „den Weg aus der Rezession nicht durch weitere Verunsicherung zu erschweren", denn „auf Befehl werden die Pferde nicht saufen" Zwar wandte man sich gegen das „Geschwätz von der politisch gefärbten Investitionsabstinenz“, das „einfach Unsinn" sei, stellte aber im gleichen Augenblick klar: „Die Bereitschaft zum Risiko wird in einer schwierigen Lage selbstverständlich geringer. Der Attentismus gewinnt weniger Raum, wenn die Wirtschaft Vertrauen in die zukünftigen Absichten der Politik hat."

Die Wirtschaft sah sich folglich berechtigt, „eine grundsätzliche Änderung des allgemeinen Trends" zu verlangen: . Allerdings muß sich dann einiges ändern. Die Unternehmer müssen ihr Vertrauen wiederfinden. Sie müssen zuversichtlich sein, daß ihre Rolle begriffen wird" und daß ihr Vertrauen „in den Fortbestand unserer marktwirtschaftlichen und freiheitlichen Gesellschaftsordnung" nicht weiter „durch überzogene Reformprogramme mit zweifelhafter Zielrichtung untergraben wird" „Wenn der Staat nicht bereit ist", in diesem Sinne „gewisse Vorleistungen zu erbringen, dann muß er konsequenterweise auf längere Sicht mit einer stagnierenden Wirtschaftslage ... und mit einer Reihe anderer gewichtiger Nachteile fertig werden" -

Die politisch Verantwortlichen müssen sich stets vor Augen halten, daß hinsichtlich konjunktureller wie auch anderer Probleme „eine Lösung nicht gegen, sondern nur mit der Wirtschaft möglich ist" Demnach spielt die Wirtschaft in ihrem Selbstverständnis eine Schlüsselrolle in der Gesellschaft. Zunächst ist es „eine unverkennbare Tatsache, daß die Wirtschaftsgesellschaft von heute weitgehend vom industriellen Unternehmer geformt wurde. Er hat ihre Dynamik entfesselt“ und ist ihr „unentbehrliches Kraftzentrum" Darüber hinaus ist er „in einer freiheitlichen Gesellschaft der Prototyp und Repräsentant von Freiheit in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Damit rückt der selbständige Unternehmer, ohne es zu wollen und ohne daß ich es gleichsam von Hybris getragen herausstelle, in eine Schlüsselstellung für das gesellschaftliche, wirtschaftliche und staatliche Ordnungssystem, das auf Freiheit und Privateigentum beruht": Er ist „Beauftragter der Verfassung und Schlüsselgröße der Gesellschaft" Von dieser Definition der eigenen Rolle her wird der Führungsanspruch ebenso verständlich wie die Auffassung, daß dessen weitere Legitimation überflüssig sei; so mokiert man sich denn auch darüber, daß „offenbar ... für das gegenwärtige Demokratieverständnis der Gedanke unerträglich (ist), daß eine kleine Gruppe von Personen, zum Beispiel die Unternehmer, Entscheidungen trifft, die in ihren Auswirkungen für alle gelten“ Ohnehin sollte man „endlich aufhören, hier von bloßen Unternehmerinteressen zu reden. Es geht in Wirklichkeit um das objektive Interesse unserer gesamten Gesellschaft"

Klagen über Unternehmer-Ohnmacht

Innerhalb der Gesellschaft scheint der Führungsanspruch der Wirtschaft indessen nicht genügend anerkannt; jedenfalls mehren sich in den siebziger Jahren die Klagen über die Machtlosigkeit derer, die sich zur Führung berufen glauben. Schon im wirtschaftlichen Bereich ist statt von Macht eher von Ohnmacht zu reden, denn Macht „heißt, den eigenen Willen auch gegen Widerstand durchsetzen. Das kann der Staat, niemals können es die Banken" oder Unternehmen, die, von staatlicher Kontrolle einmal ganz abgesehen, „den Zwängen des Marktes unterliegen. Wir sind sozusagen Zahnräder des komplizierten Mechanismus unserer wirtschaftlichen Landschaft" und also „fremdbestimmt": „ . Fremdbestimmung'zieht auch dem Arbeitgeber Grenzen. Seine Abhängigkeiten von den Märkten ... sind meist härter als die Abhängigkeit des Arbeitnehmers"

Kann von wirtschaftlicher Macht der Unternehmer schon kaum die Rede sein, um wieviel weniger darf dann politische Macht unterstellt werden: „Es gibt ein Gebiet, auf dem wir praktisch überhaupt keinen Einfluß haben, und das ist der politische Bereich. Hier sind wir absolut unterrepräsentiert und haben nicht die geringste Chance, unsere Meinung dort zum Tragen zu bringen" Der Beweis dafür ist offenbar leicht zu führen: „Ein Blick auf die Gesetzgebung der letzten Jahre zeigt, daß die Unternehmer politisch ohnmächtig waren" Wenn daher „den Unternehmern ein ungerechtfertigter, unangemessener Einfluß im politischen Entscheidungsprozeß unterstellt wird, dann ist das ... Unsinn und entspricht wahrhaftig nicht der Realität" Wesentlicher Grund dafür ist die Minderheitenposition, in der die Unternehmer sich befinden und die in der Demokratie zum Problem wird; so klagt man, daß „die Unternehmer in der von der Wahlstimmenmagie beherrschten parlamentarischen Demokratie eine kleine Minderheit" darstellen

Zusätzlich zum Problem der Unter-Repräsentanz sehen die Unternehmer sich „Diffamie-rungs-Kampagnen" ausgesetzt, die den Unternehmer zum „Prügelknaben" für alle möglichen vorhandenen Mißstände machen und in die Rolle des Sündenbocks drängen: Er ist „zur Zielscheibe von Angriffen und Kritik geworden, die in ihm den Sündenbock, den Verantwortlichen für nahezu alles Schlechte oder Unzulängliche in unserer Gesellschaft sehen" Die gesamte Öffentlichkeit scheint „unternehmerfeindlich" eingestellt, mit der Folge, daß die elementarsten Rechte der Unternehmer verletzt werden: „Nach dem Wortlaut unseres Grundgesetzes kann der Unternehmer den gleichen Freiheitsraum beanspruchen wie jeder andere Bürger. Die Verfassungswirklichkeit sieht indessen anders aus."

Die Unternehmer bilden demnach „keine politische Führungsschicht", was ihnen angesichts ihrer überragenden Bedeutung für die Gesamtgesellschaft selbst unverständlich erscheint: „unverständlich, daß sich daraus keine direkte, auf die politische Gestaltung stärker Einfluß nehmende Funktion ableitet"

Klagen über Gewerkschaftsmacht

Das unternehmerische Selbstmitleid scheint allerdings vorwiegend taktisch bestimmt, hieß es doch noch in den sechziger Jahren, daß die Öffentlichkeit „das, was wir wünschen und wollen, in immer stärkerem Maße so vertritt, wie wir es sehen ..., und uns in der erfreulichsten Weise unterstützt" Taktisch sind auch die Klagen über die Macht der Gewerkschaften, die wie die Klagen über die eigene Machtlosigkeit ein Thema primär der siebziger Jahre sind. Nur zum geringsten Teil geht es dabei um den gewerkschaftlichen Machtzuwachs auf dem Arbeitsmarkt; vielmehr spricht „vieles ... dafür, daß die Gewerkschaften heute darauf aus sind, die Macht ihres sozialen Gegenspielers ebenso auzuschalten wie die Macht des Staates"; ihr „Hegemonialanspruch" stellt „das plurale Gefüge unserer Ordnung überhaupt in Frage"

Mit dem von ihnen angestrebten „Mitbestim mungssystem" vor allem werden die Gewerk schäften nämlich „nicht nur wirschaftliche sondern gewollt oder ungewollt auch in einen gar nicht abzusehenden Ausmaß politisch» Macht erwerben"; die paritätische Mitbestim mung würde die Gewerkschaftsmacht „in ein» Dimension potenzieren, die ordnungspolitiscl wie staatspolitisch gleichermaßen unerträg lieh wäre"; sie brächte das „Ende der freiheitli eben Pluralität gesellschaftlicher Gruppen'und „das muß zwangsläufig zu einer Krise de: Parlamentarismus führen": Die „Gewerk schaftsmacht droht den Staat zu überwu ehern."

Zudem haben die Gewerkschaften nach An sicht der Wirtschaft längst ein Übergewicht ir den politischen Institutionen: „Von 518 Abge ordneten des Bundestages sind jetzt 244 fas die Hälfte! gewerkschaftlich organisiert Die ... SPD-Fraktion allein stellt 218 Gewerk schafter!"; ein weiterer Beweis für die „inten sive Durchdringung von Parlamenten und Re gierung mit Gewerkschaften“ sind Gewerk Schaftsmehrheiten in Bundestagsausschüsser sowie die „Verflechtung" von DGB und SPD daher besteht die unmittelbare „Gefahr eine» Beschlagnahme staatlicher Funktionen und Machtpositionen durch die Gewerkschaften" Der Einfluß der Unternehmer auf die staatlichen Institutionen ist demgegenüber verschwindend gering, denn „die Unternehmer im Bundestag lassen sich an den Fingern von zwei Händen abzählen"

Zu solchen Klagen vermerkt die Junge Wirtschaft selbstkritisch: „Wenn die Mehrheit der Bevölkerung aus Arbeitnehmern besteht, kann nichts dagegen eingewandt werden, daß auch die Mehrheit des Parlaments aus Mitgliedern jener Institutionen besteht, die die Arbeitnehmer repräsentieren.“ Doch findet solche Einsicht sich selten, zumal angesichts der sozialliberalen Regierungsmehrheit, von der die Wirtschaft sich lange Zeit unverstanden und übergangen fühlte. Wer darum „den Blick für die Realitäten nicht verloren hat, wird ... bestätigen, daß spätestens mit dem Regierungswechsel von 1969 das Gleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit erreicht oder überschritten worden ist“; ja schlimmer noch: seitdem „kapituliert" die „politische Verantwortung vor dem gewerkschaftlichen Machtanspruch"

Die Angriffe gegen den „Machtanspruch" der Gewerkschaften gipfeln in der Schlußfolgerung: „Gewerkschaften, die das Parlament mit politischem Streik unter Druck setzen können, die den Parteien drohen, an ihnen vorbei die Arbeitnehmerinteressen wahrzunehmen, die im Bereich der Wirtschaft alle bedeutenden einzelunternehmerischen Entscheidungen in den Griff bekommen, erheben einen totalen Machtanspruch und sollten daher nach allen überkommenen Regeln der Philologie auch totalitär in ihrem Demokratieverständnis genannt werden dürfen." Damit folgen die Unternehmer in ihrer Öffentlichkeitsarbeit dem in der politischen Werbung aller Parteien und Gruppen bewährten Schema der Projektion, wonach die der eigenen Gruppe entgegengebrachten Vorwürfe auf den Gegner übertragen werden.

Zusammenfassung Die Darstellung eigener Machtlosigkeit sowie eines „totalen" Machtanspruchs der Gewerkschaften vermag den seitens der Wirtschaft erhobenen Führungsanspruch kaum zu verdecken — die Klagen gelten schließlich dem Umstand, daß dieser Führungsanspruch noch immer nicht genügend akzeptiert bzw. noch immer durch konkurrierende Ansprüche anderer Gruppen beeinträchtigt werde.

Wesentlich häufiger als in solch verdeckter Form tritt der Führungsanspruch der Wirtschaft indessen offen zutage. Wird schon die Interdependenz aller gesellschaftlicher Bereiche einseitig so ausgelegt, daß die Politik sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft zu orientieren habe, so manifestiert sich in den vielfältigen Forderungen nach Mitsprache der Anspruch umfassender Kompetenz: kaum ein gesellschaftlicher Bereich, in dem der Wirtschaftselite kraft ihres einzigartigen Sachverstandes nicht das letzte Wort gebührte. Solche Allzuständigkeit wiederum rechtfertigt sich aus der vikarischen Funktion der Unternehmer, aus der ihnen qua wirtschaftlicher Funktion zuwachsenden Verantwortung für die Gesamtheit, die aus der behaupteten Identität von einzelwirtschaftlichem und Allgemeininteresse sowohl folgt wie diese immer erneut begründet. Insofern nehmen die Unternehmer in der Gesellschaft eine Schlüsselrolle ein, deren Nichtbeachtung durch die politischen Instanzen Wirtschaftskrisen nach sich zieht; wichtige Ausdrucksform des unternehmerischen Führungsanspruchs ist darum die Drohung mit den Katastrophen, die dann eintreten, wenn die Politik das Vertrauen der Wirtschaft verliert.

In den unter dem Titel Führungsanspruch zusammengefaßten Einstellungen scheint sich dabei weniger einzelwirtschaftliches als vielmehr das „Gesamtkapitalinteresse" zu dokumentieren: Es geht nicht um das politische Machtstreben einzelner Unternehmer, sondern darum, den Einfluß des Unternehmertums insgesamt auf Fortentwicklung und Fortbestand des bestehenden Systems abzusichern. Zugleich findet sich hier das eigentliche Pendant zum Thema Staatsabwehr in einer Zeit, in der die Wirtschaft auf massive staatliche Interventionen angewiesen ist: Je größer das Mißtrauen gegenüber den politischen Instanzen, desto deutlicher und intensiver muß die Wirtschaft auf dem Führungsanspruch ihnen gegenüber beharren. Das wiederum erfordert eine Orientierung an gesellschaftlichen Leitwerten, womit sich das Insistieren auf der unternehmerischen Gesamt-verantwortung erklärt.

Bei der quantitativen Betrachtung fiel auf, daß — entgegen der ursprünglichen Erwartung — die Kategorien, die einen nur indirekten oder verschleierten Führungsanspruch erfassen sollten, weit geringere Häufigkeiten aufwiesen als die offen einen Machtanspruch dokumentierenden Kategorien Mitsprache, Gesamtverantwortung und Führungsanspruch; die Kategorie Gesamtverantwortung der Wirtschaft war sogar die vierthäufigste aller Kategorien überhaupt. Am häufigsten war die Kategoriengruppe im übrigen im Wahljahr 1972; die Branche, in deren Publikationen sie am relativ häufigsten auftrat, war die chemische Industrie.

III. Die Sachzwang-Ideologie

Eine wichtige zusätzliche Ausdrucksform des Führungsanspruchs ist die Schein-Objektivierung der eigenen Interessen zum Sachzwang. Gerade Unternehmer scheinen solcher Taktik besonders zugetan Ihr Selbstverständnis als durch Realitätssinn und Gesamtverantwortlichkeit ausgezeichnete Leistungselite plaziert sie in den Mittelpunkt des als ein System von Sachlichkeit und Sachgesetzlichkeit wahrgenommenen Status quo; als „Fachleute" sehen sie sich in der Rolle des Unentbehrlichen und neutralen Unangreifbaren, der die Existenz des Politikers eigentlich überflüssig macht. Die Behauptung, daß ihre Führungsfunktion sich auf die Kenntnis von Sachgesetzen stützt, soll dabei die eigene Position wie den gesamten Wirtschaftsbereich kontroverser Diskussion entziehen — gegen Sachzwänge können sich schließlich nur Unwissende oder Böswillige stellen.

Darin verrät sich die a-demokratische Komponente der Sachlichkeits-Ideologie: Hinter ihr steht das Wunschbild eines expertenorientierten oligarchischen Systems, in dem Partei-politiker allenfalls als ausführende Organe der Experten ihren Platz haben und aus dem die nicht kalkulierbaren demokratischen Prozesse als Störfaktoren weitestmöglich eliminiert sind.

Der Primat der Ökonomie Das Mißtrauen gegenüber demokratisch-politischen Prozessen wie der „objektivierte" eigene Führungsanspruch der Wirtschaft äußern sich wesentlich in dem immer wiederkehrenden Postulat eines Primats der Ökonomie über die Politik. „Das Wirtschaftliche" sei nun einmal die „Voraussetzung sozialer und gesellschaftlicher Gestaltungsmöglichkeiten" und dürfe darum keine „untergeordnete Rolle" spielen; vielmehr müsse alle Politik zuallererst „die gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeiten berücksichtigen“ Die Sorge der Wirtschaft gilt in diesem Zusammenhang nicht nur den meist „wirtschaftsfremden“ Reformen: Schon „die Überbewertung sozialer und gesellschaftspolitischer Gesichtspunkte (kann) von den eigentlichen Sachproblemen wegführen und diese sogar verfälschen“, weshalb die Politiker „alles vermeiden" sollten, „was den Eindruck erwecken könnte, als sollte die wirtschaftspolitische Zielsetzung durch gesellschaftspolitische Wunschvorstellungen überlagert werden“

Besonders nachdrücklich wird auf den Primat ökonomischer Erfordernisse in Fragen der Sozialpolitik und des Umweltschutzes verwiesen. Sozialpolitik muß „wirtschaftsgerecht" sein; sie muß in die Wirtschaftspolitik „zeitgerecht eingeordnet" und „rationalisiert", „das zum Teil unübersichtlich wachsende sozialpolitische Gestrüpp" muß im Interesse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit „energisch durchforstet" werden; die Ansprüche der Sozialpolitik sind „mit den Zielen der Wirtschaftspolitik abzustimmen" „Im Interesse von künftig notwendig vermehrtem Kapitaleinsatz und von verstärkten Investitionen" sollen „alle anderen Verwendungs-und Anspruchsbereiche zunächst zurücktreten", denn „falsche Rücksichten" — ob auf die ärmeren Schichten, den Mittelstand oder sonstige staatlicherseits geförderte Gruppen — müssen „in unserer freien Wirtschaft recht bald zu Vermögensverlusten führen"

Auch die Rücksichtnahme auf die Umwelt hat aus unternehmerischer Sicht enge Grenzen. Der „absolute Primat des Umweltschutzes" — Folge einer „emotional aufgeheizten" politischen Diskussion — und die besorgniserregenden „Tendenzen in Gesetzgebung und Verwaltung ..., die Anforderungen an die Reinhaltung von Wasser und Luft ... nur unter gesundheitspolitischen und technischen Aspekten zu sehen“, haben nämlich die verhängnisvolle Wirkung, „die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie tiefgreifend zu schädigen und damit zugleich der Volkswirtschaft in ihrer Gesamtheit einen mitunter kaum wiedergutzumachenden Schaden beizufügen" Natürlich wird „niemand ... berech-tigte Forderungen der Menschen unseres Landes auf saubere Umwelt ... streitig machen. Die zur Zeit noch herrschenden Vorstellungen führen jedoch zu einer Vergeudung, die sich weder die Lackindustrie noch die gesamte Volkswirtschaft leisten können"; machen daher gewisse „Vorfälle Schule, ohne daß die Unternehmen von den Folgen unvorhersehbarer Umweltkampagnen entlastet werden, dürfte die Bereitschaft zum wirtschaftlichen Risiko schlagartig zurückgehen“

Ebenso deutlich erstreckt sich das Postulat der Priorität ökonomischer Bedürfnisse auf den Bildungsbereich, der „den Anforderungen angepaßt" werden muß, „die sich aus dem Wirtschaftswachstum ergeben“ Die Bildungspolitik sollte eng mit der Wirtschaftspolitik „verzahnt" werden, um sie besser „an den absehbaren Bedürfnissen des Beschäftigungssystems ... orientieren" zu können „Die Wirtschaft erwartet, daß bei den Überlegungen zu Schul-und Hochschulreformen auch ökonomische Erfordernisse und die sich daraus ergebenden Grenzen nicht übersehen werden“, und sie „wehrt sich ... mit Recht" gegen alle Reformpläne, „die keine Rücksicht auf die Ausbildungserfordernisse der Wirtschaft nehmen" Während aber im Fall der Bildungspolitik die unternehmerische Forderung nach vorrangiger Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte aus unmittelbaren ökonomischen Interessen erklärt werden kann, verraten Stellungnahmen zu anderen Sachbereichen einen allgemeinen Führungsanspruch, der sich offenbar aus der Sorge um den Bestand des Status quo speist; so kommt es der Wirtschaft z. B. „darauf an, Vorsorge zu treffen, daß ... eine Rechtspolitik, die allen Bürgern Freiheit, Mündigkeit und Gleichheit der Chancen gewährleistet — wie Bundesminister Jahn es formulierte —, nicht die Grenzen dieser Wirtschaftsordnung sprengt" — eine Sorge, die sicher ungewollt das Anerkenntnis tendenzieller Unvereinbarkeit „dieser Wirtschaftsordnung“ mit der Realisierung der genannten Werte impliziert.

Sowohl der Primat der Ökonomie wie auch der Führungsanspruch der Wirtschaft scheinen „in der Natur der Sache" zu liegen, hat man doch heute von einer zunehmenden „Ökonomisierung" der Gesellschaft und Politik auszugehen, vor der man nicht „die Augen verschließen" darf „Die Schicksalsfragen der Nation sind in den nächsten Jahren Wirtschaftsfragen"; lösen kann sie „einzig und allein der freie Unternehmer“, der folglich alle Unterstützung verdient Aus dem gleichen Grund sollten die Politiker stets „daran denken, daß das, was wirtschaftlich unvernünftig ist, auf die Dauer auch politisch keinen Segen bringen kann“

Die Macht der Verhältnisse

Der immerhin recht umfassende Anspruch auf Unterordnung der Politik unter die Bedürfnisse und Interessen der Wirtschaft findet seinen spezifischen Akzent in den zahlreichen Verweisen auf ökonomische Sachgesetzlichkeiten, denen die Politik nun einmal nicht ausweichen könne. Der Politik muß immer „wieder klargemacht werden, was notwendig und was in enger gewordenen Grenzen materiell möglich ist. Das erfordert stetige Einsicht in die Zusammenhänge und Bedingungen unserer Gesellschaft, die respektiert werden müssen, wenn Fortschritt und besseres Leben Wirklichkeit werden sollen“ Sie muß einsehen, „daß dem Primat der Politik Grenzen gesetzt sind durch die wirtschaftlichen Zwangsläufigkeiten, denen mit politischem Ermessen nicht beizukommen ist", denn „die ökonomischen Gesetze lassen sich nicht betrügen, auch wenn es manchmal etwas lange dauert, bis sie sich durchsetzen" Künftig sollten daher „die Organe der staatlichen Willensbildung den Gesetzmäßigkeiten des wirtschaftlichen Geschehens weit mehr Rechnung tragen, als das bisher gelungen ist". „Es bleibt zu hoffen", daß der Gesetzgeber „dem am Marktgeschehen orientierten Sachzwang unternehmerischen Handelns den Vorrang einräumt."

Die „nüchtern-pragmatische Einschätzung von Sachzwängen und ökonomischen Gesetzmäßigkeiten" führt nach dieser Auffassung stets und quasi automatisch dazu, daß „sachlichen Erfordernissen richtig entsprochen" und folglich richtig gehandelt wird: Wo „Sachzwänge vorhanden sind", kann „eben nur eine einzige ... Konzeption Erfolg haben" Hier wird das Bestreben deutlich, den Eindruck zu erwekken, als ob die Verhältnisse eindeutig seien und die Natur der Sache jeweils nur eine objektivrichtige Lösung zulasse, die zu erkennen und den Politikern anzugeben die Unternehmer als „Sachverständige" selbstlos und ohne Interessen-Hintergedanken sich erbötig machen. Derselben Taktik entspringt der Versuch, bestimmte Entwicklungen als zwangsläufig hinzustellen, zumal solche Feststellungen meist direkt oder indirekt mit Handlungsanweisungen gekoppelt sind: „Unsere Erklärung will das Bewußtsein für die unvermeidlichen Folgewirkungen bestimmter politischer Maßnahmen ... schärfen", d. h., es muß „die Zwangsläufigkeit dieser Entwicklung erkannt und danach gehandelt werden"

Primär erwachsen solche Zwangsläufigkeiten aus dem (meist falschen) Verhalten der Politiker oder auch der Gewerkschaften — die sich leider immer aufs neue „weigern", „die Sachzusammenhänge zwischen Kosten-und Preissteigerungen anzuerkennen" —; deshalb trägt diese Argumentationsweise im wesentlichen defensiven Charakter. So müsse man sich z. B. ernstlich fragen, „wo die ökonomische Grenze der kollektiven Daseinsvorsorge liegt", denn die „Nichtbeachtung der wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeit rächt sich immer irgendwann — auch die Übereilung sozialpolitischer Zielsetzungen" Die Sozialpolitik müßte daher von Grund auf „überprüft" werden; hier sollte sich endlich die Einsicht durchsetzen, „daß sie als Eingriff in den Organismus der Wirtschaft dessen Gesetzen mindestens in dem Maße entsprechen muß, wie der Eingriff eines Chirurgen denen des menschlichen Körpers"

Ist grundsätzlich schon hinsichtlich der Sozialpolitik aus Unternehmersicht größte Vorsicht geboten, so ist die wirtschaftliche Mitbestimmung ganz und gar indiskutabel — „einfach wegen der natürlichen Gegebenheiten, die mit dem Begriff . wirtschaften'Zusammenhängen” Ähnliches gilt für steuerliche Umverteilungs-oder für ins Haus stehende Umwelt-schutzmaßnahmen: „über Sachzwänge kann sich nun einmal auch der engagierteste Umweltschützer nicht hinwegsetzen." Ob hinsichtlich geplanter Reformen oder in der Konjunkturpolitik: „Wunschvorstellungen und befristete Konjunkturmaßnahmen können harte ökonomische Gegebenheiten nicht überspielen" In konjunkturpolitischen Fragen werden die Sachzwänge dabei in erster Linie gegen die Vorstellung der „Machbarkeit" wirtschaftlich-konjunktureller Entwicklungen ins Feld geführt. Die Wirtschaft ist nämlich, so scheint es, „keine Maschine ..., die nur eines Hebelgriffes bedarf, um sie zum Laufen oder zum Halten zu bringen", sondern ein „feinnerviger Organismus", dessen „Beherrschbarkeit" prinzipiell in Frage steht"

Die „Macht der Verhältnisse" wird indessen nicht nur als Barriere gegen Reformen und unliebsame Staatseingriffe aufgerichtet — „Den Herren Eppler, Steffen, Rudi Arndt hat die ökonomische Wirklichkeit Beulen in die heißen Reformerstirnen geschlagen. Es ist bezeichnend für den neuen Kanzler, diese Barriere der Wirklichkeit erkannt und rechtzeitig den Reformlauf gestoppt zu haben" — sie soll zugleich den unternehmerischen Führungsanspruch versinnbildlichen. So heißt es gelegentlich, die Unternehmer müßten ihre Minderheitenposition „ausgleichen durch Hinweise auf die ehernen wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten"; ihre Aufgabe sei es, „dafür Sorge zu tragen, daß die wirtschaftlichen Notwendigkeiten" in der Politik „anerkannt werden" und daß „die eigentlichen Funktionsmechanismen unseres Systems, die sich hinter den normativen Rahmenbedingungen der demokratischen Ordnung abspielen, sie aber letztlich bedingen und ihren Erfolg ausmachen", nicht „in verhängnisvoller Weise aus dem Blickfeld" geraten

Sachlichkeit versus Politik

Wo Sachgesetzlichkeiten die Welt regieren, ist jeder, der diese ignoriert, ein Ideologe, Utopist oder weltfremder Schwärmer, d. h., die Ar-gumentation mit den Sachzwängen dient zugleich der Diffamierung gegnerischer Interessen und Meinungen. „Sachgerechte Entscheidungen" beruhen auf der Einsicht in „die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaft“ und in „die objektiv beweisbaren Bedürfnisse einer effizienten Wirtschaft“ — alles andere zeugt von „schrumpfendem Realitätssinn“ und „wirklichkeitsfremder Ideologie" „Ideologen ohne Fachkenntnisse und Erfahrungen dürften in der Politik eigentlich nichts zu suchen“ haben, und Politik müßte grundsätzlich „allein an sachlichen Notwendigkeiten, nicht an taktischen Manövern“ oder „utopischen Wunschvorstellungen" ausgerichtet sein Die geforderte Sachlichkeit ist aber eben nicht nur der Ersatz von „Interessenpolitik und Polemik ... durch die Sprache von Zahlen und Fakten", sondern zuallererst das Abstellen auch der Politik „auf die Einsicht in feste ökonomische Regeln" Die Poliktik muß „mehr als bisher ökonomisch ausgerichtet" werden, will sie nicht „ideologisch" sein, denn eine „Ideologie der Marktwirtschaft" gibt es nach Auffassung der Wirtschaft nicht

Wiederum sind es in erster Linie Reformbestrebungen der Politiker, denen die Sachlichkeit als Schutzschild entgegengehalten wird; warum auch „muß sich die Reformdiskussion weitab von sachlichen Erfordernissen vollziehen und warum ist es der Bundesrepublik Vorbehalten, sie in einer derart politisierten Atmosphäre zu diskutieren?" Zwar sträubt sich niemand gegen „vernünftige Reformen", aber „mit ideologischen Gemeinplätzen ist niemand geholfen"; deshalb müssen z. B. in „der Berufsbildungspolitik Reformeuphorien auf das politisch Machbare zurückgeschraubt werden", „damit sich die betriebliche Ausbildung frei von Ideologie in ständiger Anpassung an Technik, Wirtschaft und Gesellschaft fortentwickeln kann" Auch in anderen Reformbereichen ist die Diskussion in betrüblichem Maße „politisch-ideologisch verseucht" So ist die Forderung nach Humanisierung der Arbeitswelt bloßes „ideologisches Instrument der eigenen politischen Profilierung" und im übrigen ganz und gar utopisch; in der Verkehrspolitik ist es an der Zeit, daß „an die Stelle einer weitgehend gesellschaftspolitisch-ideologisch motivierten Politik (Der Mensch hat Vorfahrt!') ... eine sachlich-pragmatische Politik" tritt; und in der Umweltdebatte schließlich muß „die Umweltschwärmerei einer nüchternen Betrachtung Platz" machen: „Die Abwendung vom bisherigen . phantastischen Realismus'ist dringend erforderlich“

Insgesamt findet die „Reformeuphorie" der Politiker — vor allem der unter besonderem Ideologieverdacht stehenden sozialliberalen Koalition — vernichtende Kritik, während derjenige gelobt wird, der „im Bremserhäuschen des Sachverstandes" sitzt Vor allem angesichts der Krise hat die Wirtschaft keine Geduld „für ideologische Klimmzüge von Phantasten, die immer noch Reformillusionen verfolgen", aber auch grundsätzlich gilt, daß „die Entwicklung auf allen Gebieten der Gesellschaft" „nicht auf der Grundlage einer ideologischen Modellkonzeption" vorangetrieben werden kann, sondern nur „aus dem dynamischen Antrieb heraus, Neues zu wagen" — d. h., nicht die ideologischen oder „sozialverträumten" Politiker bringen die Gesellschaft voran, sondern allein die nüchternen, an Sachgesetzen sich orientierenden Unternehmer. Damit wird ein Gegensatz zwischen Politik und wirtschaftlichen „Praktikern" konstruiert, der wiederum den Führungsanspruch der Wirtschaft deutlich macht. Die „Wirtschaftler" nämlich „haben vielen Politikern etwas voraus: die Neigung zu kühlem Rechnen und rationalen Entscheidungen"; „das Wirtschaften ist ein rationeller Vorgang, die Politik ein umständlicher Ordnungsprozeß mit stärksten irrationa-len Einschlägen und Spannungen'' • Immer wieder wird den Politikern vorgeworfen, sie sträubten „sich bereits gegen die nüchterne Tatsachenanalyse" und vernachlässigten darum die „ökonomischen Belange", sie orientierten ihre Politik „an taktischen Manövern"

statt an „sachlichen Notwendigkeiten" und ignorierten „stabilitätsgerechte Überlegungen" über „dem Streben, sich politisch zu profilieren" „Politischer Wille" und „wirtschaftliche und finanzpolitische Vernunft" sind offenbar Gegensätze; „wahlpolitische Rücksicht"

und „wirtschaftspolitische Einsicht" widersprechen einander; „politisch-emotional bestimmte Vorschriften" sind das genaue Gegenteil der in der Wirtschaft geltenden „auf langjährigen Erfahrungen und Sachkenntnissen beruhenden Regelungen''143).

Es kann daher nur vom Übel sein, „wenn Beschlüsse mit rein politischen Notwendigkeiten begründet werden"; das bedeutet doch in aller Regel den „Verzicht auf eine sachgerechte ... Lösung" Der „Einbruch der Politik” vor allem in ökonomisch-technische Bereiche zeitigt geradezu „groteske" Ergebnisse Zumindest der Bereich der Wirtschaft muß verschont bleiben von dem Versuch, Vorstellungen zu realisieren, „die ihre Herkunft von einer politischen Ideologie ableiten"

Es geht aber nicht nur um Abwehr — „damit nicht aus erklärbaren Sachproblemen politische Machtfragen entstehen, die dann sehr rasch und gefährlich ideologisiert werden können“ —, sondern um die „Versachlichung" der Politik insgesamt, die mit ihrer Ökonomisierung ohne weiteres gleichgesetzt wird: Die „neue Sachlichkeit" der Politik ist der Verzicht auf „ideologisch motivierte" Absichten zugunsten „wirtschaftlich begründeter ... Vorhaben" Neben dem eigenen Führungsanspruch zeigt sich darin eine Aversion gegen die Politik — besonders gegen die Parteipolitik im demokratischen System —, die auf technokratische wie konservative Neigungen verweist.

Zusammenfassung In der Abneigung gegen die „ideologische“ Politik vereinen sich Staatsabwehr, Konservatismus und Führungsanspruch der Wirtschaft, deren Vorstellungen, Vorschläge und Forderungen in der Tat sachbezogen und an ökonomischen Gesetzmäßigkeiten orientiert sind, da ihr Handeln die Gesetze und Zwangsläufigkeiten für die übrige Gesellschaft erst konstituiert. In einem privatwirtschaftlichen System bestimmen nun einmal die unternehmerischen Investitionsentscheidungen die Entwicklung der Gesamtgesellschaft; daher kann sich die sozioökonomische Machtposition der Unternehmer zur Gesetzmäßigkeit objektivieren und kann sich der Führungsanspruch der Wirtschaft hinter der „Macht der Verhältnisse“ verstecken. Das Bestreben nach Status-quo-Erhaltung wie die Affinität zum Konservatismus ergeben sich dabei ebenfalls „gesetzmäßig", beruht doch die zum unabänderlichen Gesetz stilisierte Macht der Verhältnisse auf der Verabsolutierung des bestehenden marktwirtschaftlichen Systems und seiner gegenwärtigen Spielregeln. Dessen bzw.deren Weitergelten ist die Voraussetzung des eben doch nur scheinbar objektiven Sachzwangs, die indessen verschwiegen und der Diskussion entzogen werden muß, um zu verhindern, daß der Bestand des Gesamtsystems problematisiert und damit gefährdet wird.

Der Verweis auf die scheinbare Neutralität der „Sachlichkeit“ dient also der Verschleierung der eigenen Interessenwahrnehmung wie des Anspruchs, daß den Bedürfnissen der Wirtschaft ungefragt die Priorität gebühre: Die Politik hat sich dem Primat der Sachnotwendigkeit, und das heißt dem Primat der Wirtschaft, zu unterwerfen, ohne daß der Machtaspekt dabei zutage tritt. Statt um Macht-und Interessenfragen geht es ja angeblich nur darum, sachlichen Erfordernissen sachadäquat nachzukommen, wobei noch suggeriert wird, daß diese Sacherfordernisse jeweils nur eine einzige richtige Lösung zuließen.

Quantitativ betrachtet gehören die drei unter dem Titel Sachzwang zusammengefaßten Einzelkategorien zu den häufigsten überhaupt, bei durchschnittlich größter Häufigkeit der Kategorie „Sachlichkeit versus Politik", die im Wahljahr 1972 sogar die häufigste aller Einzel-kategorien insgesamt war. Zwischen den Branchen bestanden hinsichtlich der drei „Sachzwang" -Kategorien ungewöhnlich geringe Unterschiede. Immerhin zeigten sich sowohl der direkte wie der schein-objektivierte Führungsanspruch am deutlichsten bei der großindustriellen Branche Chemie.

Abschließend soll noch einmal darauf hingewiesen werden, daß Führungsansprüche wie die hier dargestellten nicht unbedingt das Weltbild der einzelnen Unternehmer prägen; im Gegenteil betonen einige Untersuchungen über das Selbst-und Weltbild der Unternehmer, daß diese üblicherweise über ihr eigenes Unternehmen kaum hinausblickten und insofern von politischen Führungsansprüchen bei ihnen nur in Ausnahmefällen die Rede sein könne Die in dieser Untersuchung ermittelten Daten zeigen allerdings, daß jedenfalls die 'Wirtschaftsöffentlichkeit deutlich auf die realiter kaum zu leugnende Führungsrolle der Wirtschaft bzw.der Unternehmer in Gesellschaft und Staat pocht. Hierin liegt im übrigen auch der entscheidende Unterschied zwischen dem Staatsdenken der Wirtschaftsverbände und dem weiter Kreise der Bevölkerung sowie dem anderer Interessengruppen: Er besteht in der selbstbewußten Überzeugung der Wirtschaft, eine Schlüsselposition in der Gesellschaft innezuhaben und — legitim oder nicht legitim — die staatlichen Instanzen vom eigenen Handeln abhängig zu wissen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. So schon Thorstein Veblen, The Theory of Business Enterprise (1904), New York 1965, S. 286.

  2. S. vor allem Schmitter/Lehmbruch (eds.), Trends Toward Corporatist Intermediation, Beverly Hills/London 1979.

  3. Claus Offe, in: von Alemann/Heinze (Hrsg.), Verbände und Staat, Opladen 1979, S. 84.

  4. Zur anders gelagerten Rolle der Gewerkschaften vgl. u. a. Bodo Zeuner, Verbandsforschung und Pluralismustheorie, in: Leviathan 4. Jg. 1976, Heft 12, S. 137— 177; Offe/Wiesenthal, Two Logics of Collective Action, in: Political Power and Social Theory, Vol. I, 1980, S. 67— 115.

  5. S. unten S. 29.

  6. Vgl. Niklas Luhmann, Wirtschaft als soziales System, in: ders.. Soziologische Aufklärung, 2. Aull. Opladen 1971, und ders., Soziologische Aufklärung 2, Opladen 1975, S. 79 f.; Herbert Krüger, Allgemeine Staatslehre, Stuttgart 1964, S. 355ff., 418f.

  7. S. unten S. 36.

  8. S. unten S. 31.

  9. Dies sind die wesentlichen Elemente des verhaltenssichernden Leitbildes der „unternehmerischen Persönlichkeit"; s. Benno Biermann, Die soziale Struktur der Unternehmerschaft, Stuttgart 1971, S. 33.

  10. Otto A Friedrich, Unternehmer und gesellschaftliche Veränderungen, Rinteln (1972), S. 8; Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 20, S. 827.

  11. Jahresbericht des BDI 1965, S. 11; Chemische Industrie Jg. 19, 1967, Nr. 9, S. 593; Unternehmerbrief, Jg. 24, 1974, Nr. 14, S. 7.

  12. Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 20, S. 827; DIHT (Hrsg.), Koblenzer Str. 148. Der DIHT, Bonn 1966, S. 31.

  13. Jahresbericht des BDI 1966, S. 10.

  14. Jahresbericht des BDI 1966/67, S. 30.

  15. Die Aussprache, 18. Jg. 1968, Nr. 7, S. 160; Die unternehmerische Verantwortung in unserer Gesellschaltsordnung, Veröffentlichungen der Walter-Raymond-Stiftung Bd. 4, Köln-Opladen 1964, S. 35.

  16. Alwin Münchmeyer, in: Soziale Marktwirtschaft Leistung und Herausforderung, Stuttgart 1973, S. 352; Unternehmerbrief, Jg. 15, 1965, Nr. 21, S. 7.

  17. Junge Wirtschaft, 20. Jg. 1972, Nr. 9, S. 54; Der Arbeitgeber, 24. Jg. 1972, Nr. 15, S. 569; 26. Jg. 1974, Nr. 22, S. 932.

  18. Bauwirtschaft 1975, Heft 41, S. 1433; Unternehmerbrief, Jg. 15, 1965, Nr. 38, S. 2.

  19. Jahresbericht des BDI, 1973/74, S. 38.

  20. Mitteilungen des BDI, Sondernummer aus Anlaß der 18. Jahrestagung des BDI 20. /21. 4. 1967, S. 3 und 23.

  21. Jahresbericht des BDI, 1975/76, S. 9; Bauwirtschaft 1975, Heft 11, S. 311.

  22. Hans-Günther Sohl, in: 25 Jahre BDI. Bewahren und Bewegen, Köln 1974, S. 56; Vortragsreihe des IW, Jg. 25, 1975, Nr. 17 (Kurt Werner), S. 2.

  23. Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 8, S. 282.

  24. Sohl, Wirtschaftsvereinigung Eisen-und Stahlindustrie, Mitgliederversammlung 1969, Ms. S. 23; ASU 1965/66. Jahresbericht der ASU, S. 4; Jahresbericht des BDI 1965; S. 53, 54.

  25. Jahresbericht des BDI, 1967/68, S. 13; Jahresbericht 1971/72, Verband der Chemischen Industrie, S. 27.

  26. Chemische Industrie Jg. 27, 1975, Nr. 6, S. 305.

  27. Vortragsreihe des DI, Jg. 17, 1967, Nr. 19 (Matthias Schmitt), S. 2; Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 20, S. 827.

  28. Jahresbericht des BDI 1965, S. 22.

  29. Bundesverband des privaten Bankgewerbes, Jahresbericht 1966/67, S. 17.

  30. Fritz Dietz, in: Lutzeyer, (Hrsg.), Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1965, Freudenstadt 1965, S. 173; Das Wertpapier, 23. Jg. 1975, 14/„Männer der Wirtschaft": Harald Dyckerhoff, S. 2.

  31. Chemische Industrie, Jg. 24, 1972, Nr. 5, S. 287.

  32. Unternehmer und Bildung, Veröffentlichungen der Walter-Raymond-Stiftung, Bd. 10, Köln-Opladen 1968, S. 74.

  33. Wirtschaft und öffentliche Meinung, Veröffentlichungen der Walter-Raymond-Stiftung, Bd. 14, Köln 1972, S. 42; Die Aussprache, 18. Jg. 1968, Nr. 7, S. 168.

  34. Jahresbericht der BDA, 1965, S. 98.

  35. Der Arbeitgeber, 24. Jg. 1972, Nr. 1, S. 9; Jahresbericht des BDI 1971/72, S. 31.

  36. Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 19, S. 752.

  37. Vortragsreihe des IW, Jg. 25, 1975, Nr. 45 (Fritz Dietz), S. 1.

  38. Hans Dichgans, Stahl und Politik, Schriftenreihe der Wirtschaftsvereinigung Eisen-und Stahlindustrie zur Wirtschafts-und Industriepolitik, Heft 15, Düsseldorf 1974, S. 63; DIHT Meinung 1975, in: D 1HT 152, S. 17.

  39. Junge Wirtschaft, 21. Jg. 1973, Nr. 11, S. 48.

  40. Ernst H. Plesser (Hrsg.), Was machen die Unternehmer? Freiburg/Basel/Wien 1974, S. 34 f.; Ernst Schneider, Reden 1963— 1969, Bonn 1969, S. 95.

  41. Vgl. Francis X. Sutton et al., The American Business Creed, Cambridge (Mass.) 1956, S. 64 f.; Günter Schmölders, Die Unternehmer in Wirtschaft und Gesellschaft, Essen 1973, S. 119ff. Vgl. vor allem auch das vom Dritten Europäischen Management Symposium im Februar 1973 erarbeitete „Davoser Manifest".

  42. Hermann J. Abs, in: Plesser (Hrsg.), Was machen die Unternehmer?, a. a. O., S. 26, 28; Der Arbeitgeber, 27. Jg. 1975, Nr. 15, S. 630.

  43. Arbeitsgemeinschaft für Sozial-und Wirtschaftsforschung: Das Selbstbild des Unternehmers, Ms. Heidelberg 1966, S. 25.

  44. Der Arbeitgeber, 17. Jg. 1965, Nr. 21/22, S. 628; ASU 1965/66. Jahresbericht der ASU, S. 11; Unternehmerbrief, Jg. 15, 1965, Nr. 29, S. 1; Vortragsreihe des DI, Jg. 22, 1972, Nr. 44 (Friedrich A Neumann), S. 3; Unternehmerbrief, ebd.

  45. Ebd., Nr. 17, S. 1; Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 16, S. 611; Unternehmerbrief, Jg. 18, 1968, Nr. 8, S. 5, Nr. 20, S. 7.

  46. Der Arbeitgeber, 27. Jg. 1975, Nr. 15, S. 628.

  47. Jahresbericht des BDI 1965, S. 21; 1966/67, S. 12; G. Sohl, Leistung - Risiko - Verantwortung. Ausführungen anläßlich der BDI-Jahrestagung 1974, Köln 1974, S. 24; Chemische Industrie, Jg. 27, 1975, Nr. 2, S. 66.

  48. Die Bauwirtschaft, 1967, Heft 10, S. 913; O. A Friedrich, Unternehmer und gesellschaftliche Veränderungen, a. a. O., S. 7; G. Sohl, Künftige Aussichten der deutschen Industrie in einer sich wandelnden Welt, VDA Frankfurt 1976, S. 22.

  49. Jahresbericht 1971/72. Verband der Chemischen Industrie, S. 49; Der Arbeitgeber, 24. Jg. 1972, Nr. 1, S. 11.

  50. Kurt Herberts, Verantwortung in der industriellen Gesellschaft, Düsseldorf/Wien 19712, S. 29; Jahresbericht der BDA 1968, S. 19.

  51. Chemische Industrie, Jg. 27, 1975, Nr. 2, S. 66, Nr. 7, S. 370.

  52. Ernst Schneider, „Zum Geleit", in: Lutzeyer (Hrsg.), Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1966, Freudenstadt 1966; Der Arbeitgeber, 24. Jg. 1972, Nr. 15, S. 564.

  53. H. C. Paulssen, zitiert bei Gerhard Erdmann, Die deutschen Arbeitgeberverbände im sozialgeschichtlichen Wandel der Zeit, Neuwied/Berlin 1966, S. 232; Die unternehmerische Verantwortung in unserer Gesellschaftsordnung, a. a. O., S. 34.

  54. Die Aussprache, 16. Jg. 1966, Nr. 8, S. 226f.; Götz Briefs, in: Lutzeyer (Hrsg.), Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1966, S. 172; Hanns Martin Schleyer, Das soziale Modell, Stuttgart 19742, S. 176; Die Aussprache, 18. Jg. 1968, Nr. 10, S. 236.

  55. Fritz Berg, in: Lutzeyer (Hrsg.), Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1966, S. 131; Unternehmerbrief, Jg. 24, 1974, Nr. 34, S. 2; Vortragsreihe des DI, Jg. 22, 1972, Nr. 37 (Hanns Martin Schleyer), S. 1.

  56. Schleyer, Das soziale Modell, a. a. O., S. 172.

  57. Ernst Benda, Industrielle Herrschaft und sozialer Staat, Göttingen 1966, S. 332.

  58. Vgl. John Stuart Mill, Principles of Political Economy, London 1865, S. 580 f. (BookV Chapter XI § 11).

  59. Andreae/Freudenfeld, Sündenbock Unternehmer? Köln 1973, S. 29.

  60. Führung in einer freiheitlichen Gesellschaft, Veröffentlichungen der Walter-Raymond-Stiftung Bd. 11, Köln-Opladen 1969, S. 133; Andreae/Freudenfeld, a. a. O., S. 35; Herbert von Beckerath, Großindustrie und Gesellschaftsordnung, Tübingen/Zürieh 1954, S. 29.

  61. Jahresbericht des BDI, 1966, S. 37.

  62. Ebd., S. 40; Die Aussprache, 15. Jg. 1965, Nr. 10, S. 293; Junge Wirtschaft, 20. Jg. 1972, Nr. 5, S. 5; Der Arbeitgeber, 24. Jg. 1972, Nr. 15, S. 569.

  63. Ebd., S. 576.

  64. Unternehmerbrief, Jg. 22, 1972, Nr. 4, S. 7; Gustav Stein, in: Lutzeyer (Hrsg.), Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1968/69, Freudenstadt 1969, S. 124; Günter Triesch, in: Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1966, S. 115.

  65. So bei Kurt Körber, Der Unternehmer, Hamburg-Bergedorf (1965), S. 8; Herbert Gross u. a., Unternehmer in der Politik, Düsseldorf 1954, S. 18 (vgl. auch Triesch, a. a. O., S. 115).

  66. Reinhard Mohn, Die gesellschaftspolitische Verantwortung des Unternehmers, in: Management International Review 1976/1, S. 17f.; DIHT-Meinung 1975, S. 77; Mohn, a. a. O„ S. 23; DIHT. Bericht 1967, S. 18.

  67. mineraloel, 20. Jg. 1975, Nr. 10, 194; Vortrags-reihe des DI, Jg. 22, 1972, Nr. 14 (Friedrich A Neu-mann), S. 3; Junge Wirtschaft, 22. Jg. 1974, Nr. 5, S. 14; Der Arbeitgeber, 27. Jg. 1975, Nr. 3, S. 83; Junge Wirtschaft, 22. Jg. 1974, Nr. 10, S. 4.

  68. Schleyer, Das soziale Modell, a. a. O., S. 154.

  69. Jahresbericht der BDA 1974, S. XXIV.

  70. Junge Wirtschaft, 23. Jg. 1975, Nr. 2, S. 21; Jürgen Eick, Wie man eine Volkswirtschaft ruinieren kann, Frankfurt a. M. 1974, S. 50.

  71. Lutzeyer (Hrsg.), Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1968/69, S. 82; Der Arbeitgeber, 19. Jg. 1967, Nr. 19/20, S. 593; 24. Jg. 1972, Nr. 6, S. 224.

  72. Führung in einer freiheitlichen Gesellschaft, a. a. O., S. 136; Vortragsreihe des DI, Jg. 14, 1964, Nr. 8 (Siegfried Balke), S. 4.

  73. Wolfgang Pohle, Das Programm der Wirtschaft, Stuttgart 19703, S. 392.

  74. Vortragsreihe des DI, Jg. 14, 1964, Nr. 8 (Balke), S. 4.

  75. Das Wertpapier, 15. Jg. 1967, 5/S. 185; Die Aussprache, 17. Jg. 1967, Nr. 7, S. 171; BDI-Mitteilungen, 20. Jg. 1972, Nr. 2, S. 25.

  76. Unternehmerbrief, Jg. 17, 1967, Nr. 10, S. 2.

  77. Junge Wirtschaft, 23. Jg. 1975, Nr. 1, S. 10; Hermann Josef Abs, Lebensfragen der Wirtschaft, Düsseldorf 1976, S. 165.

  78. Der Arbeitgeber, 27. Jg. 1975, Nr. 21, S. 852; 26. Jg. 1974, Nr. 15, S. 563.

  79. Bauwirtschaft, 1975, Heft 29, S. 981; Vortrags-reihe des IW, Jg. 25, 1975, Nr. 46 (Otto Wolff von Amerongen), S. 3.

  80. Ebd., Nr. 28 (Egon Overbeck), S. 4; SPIEGEL-Interview mit Hans-Günther Sohl, Der SPIEGEL Nr. 25, 29. Jg., 16. 6. 1975, S. 33; Bundesverband deutscher Banken, Jahresbericht 1974/75, S. 11.

  81. Vortragsreihe des IW, Jg. 25, 1975, Nr. 30 (Rolf Rodenstock), S. 4.

  82. Ebd., Nr. 46 (Wolff von Amerongen), S. 3.

  83. Kurt Körber, Der Unternehmer, a. a. O., S. lOL; 0. A. Friedrich, Unternehmer und gesellschaftliche Veränderungen, a. a. O., S. 3.

  84. Die Aussprache, 16. Jg. 1966, Nr. 1, S. 3; ähnlich: Der Arbeitgeber, 18. Jg. 1966, Nr. 17, S. 498; Fritz Neef, Industriegesellschaft ohne Unternehmer? Osnabrück 1972, S. 12.

  85. Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 2, S. 34.

  86. Ernst Schneider, Reden 1963— 1969, a. a. O., S. 126.

  87. Bank-Betrieb, 15. Jg. 1975, Nr. 4, S. 129; Banken im Fortschritt von Wirtschaft und Gesellschaft. Bundesverband deutscher Banken, XII. Deutscher Bankentag 1974, Köln 1974, S. 68 (Alwin Münchmeyer); Der Arbeitgeber, 27. Jg. 1975, Nr. 19, S. 785.

  88. Banken im Fortschritt von Wirtschaft und Gesellschaft, a. a. O„ S. 69.

  89. Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 4, S. 110.

  90. Vortragsreihe des DI, Jg. 22, 1972, Nr. 9 (Johann Philipp Freiherr von Bethmann), S. 2.

  91. Die unternehmerische Verantwortung in unserer Gesellschaftsordnung, a. a. O„ S. 247.

  92. Jahresbericht der BDA 1975, S. 32; Der Arbeitgeber, 24. Jg. 1972, Nr. 7, S. 248; Fertsch-Röver/Juchems, Der häßliche Unternehmer, Köln 1972, S. 15.

  93. Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 1, S. 15; 20. Jg. 1968, Nr. 6, S. 135.

  94. Kurt Körber, Der Unternehmer, a. a. O., S. 15 f.

  95. H. C. Paulssen, zitiert bei Hugo Müller, Public Relations für die Soziale Marktwirtschaft, Diss. Mannheim 1978, S. 65.

  96. Günter Triesch, Gewerkschaftsstaat oder sozialer Rechtsstaat, Stuttgart 1974, S. 9; O. A. Friedrich, in: Soziale Marktwirtschaft. Leistung und Herausforderung, a. a. O., S. 312

  97. Jahresbericht der BDA, 1967, S. 18; 1974, S. 161; Junge Wirtschaft, 22. Jg. 1974, Nr. 5, S. 58.

  98. Der Arbeitgeber, 25. Jg. 1973, Nr. 1, S. 3; IW (Hrsg.), Auf dem Weg in den Gewerkschaftsstaat? Köln 19742, S. 125f„ 128.

  99. Ebd., S. 124.

  100. Junge Wirtschaft, 21. Jg. 1973, Nr. 2, S. 3.

  101. Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 4, S. 110; 25. Jg. 1973, Nr. 4, S. 119.

  102. Der Arbeitgeber, 24. Jg. 1972, Nr. 2, S. 31.

  103. S. dazu schon die Untersuchung von Karl Otto Hondrich, Die Ideologien von Interessenverbänden, Berlin 1963.

  104. O. A Friedrich, in: Soziale Marktwirtschaft. Leistung und Herausforderung, a. a. O., S. 302; Bundes-verband deutscher Banken, Jahresbericht 1974/75, S. 21.

  105. Junge Wirtschaft, Jg. 1974, Nr. 1, S. 12; Jahresbericht des BDI 1967/68, S. 25f.

  106. Die Aussprache, 16. Jg. 1966, Nr. 5/6, S. 144; Der Arbeitgeber 18. Jg. 1966, Nr. 15/16, S. 443; DIHT. Bericht 1965, S. 14; Jahresbericht der BDA, 1966, S. 109.

  107. Der Arbeitgeber, 27. Jg. 1975, Nr. 24, S. 1091; Die Banken in der Welt von morgen. Bundesverband deutscher Banken, XI. Deutscher Bankiertag 1968, Frankfurt a. M. 1969, S. 52.

  108. Bauwirtschaft, 1975, Heft 43, S. 1622; DIHT. Bericht 1966, S. 96; Jahresbericht des BDI, 1965, S. 143.

  109. Jahresbericht 1974/75. Verband der Chemischen Industrie, S. 102; Unternehmerbrief, Jg. 22, 1972, Nr. 32, S. 7.

  110. Ebd., Jg. 15, 1965, Nr. 21, S. 1.

  111. So Der Arbeitgeber, 26. Jg. 1974, Nr. 2, S. 55, und Jahresbericht der BDA 1975, S. XV; ebenda, 1974, S. 69.

  112. Unternehmer und Bildung, a. a. O„ S. 78; Der Arbeitgeber 17. Jg. 1965, Nr. 21/22, S. 647.

  113. Unternehmerbrief, Jg. 22, 1972, Nr. 20, S. 2.

  114. Rüdiger Altmann, in: Soziale Marktwirtschaft. Leistung und Herausforderung, a. a. O., S. 251.

  115. Junge Wirtschaft, 20. Jg. 1972, Nr. 12, S. 16; Der Arbeitgeber, 19. Jg. 1967, Nr. 18, S. 500.

  116. Alwin Münchmeyer, in: Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1966, S. 144.

  117. Jahresbericht des BDI, 1971/72, S. 18.

  118. Der Arbeitgeber, 19. Jg. 1967, Nr. 4, S. 90; Die Aussprache, 17. Jg. 1967, Nr. 1, S. 3.

  119. DIHT. Bericht 1967, S. 18; Paul Broicher, DIHT-Informationen 1972, 28/72, S. 4.

  120. Sohl, in: Leistung und Risiko. Jahrestagung 1974 des BDI, S. 23; Berg, in: Mitteilungen des BDI, Sondernummer aus Anlaß der 18. Jahrestagung des BDI 20. /21. 4. 1967, S. 6; Der Arbeitgeber, 27. Jg. 1975, Nr. 13, S. 487.

  121. Unternehmerbrief, Jg. 24, 1974, Nr. 34, S. 2; Chemische Industrie, Jg. 19, 1967, Nr. 12, S. 793.

  122. Jahresbericht der BDA 1972, S. 65.

  123. Ebd. 1967, S. 96; Unternehmerbrief, Jg. 17, 1967, Nr. 2, S. 2.

  124. Hermann Reusch, in: Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1965, S. 169.

  125. Der Arbeitgeber, 17. Jg. 1965, Nr. 13/14, S. 362.

  126. Bauwirtschaft, 1972, Heft 43, S. 1582.

  127. Jahresbericht des BDI, 1974/75, S. 13 f.

  128. Der Arbeitgeber, 19. Jg. 1967, Nr. 11/12, S. 289: Abs, Lebensfragen der Wirtschaft, a. a. O„ S. 98.

  129. Junge Wirtschaft, 22. Jg. 1974, Nr. 9, S. 8.

  130. Triesch, in: Jahrbuch des deutschen Unternehmers 1966, S. 118; Jahresbericht der BDA 1968, S. 10.

  131. Wolfgang Pohle, Das Programm der Wirtschaft, a. a. O., S. XVI; Wirtschaft und öffentliche Meinung, a. a. O., S. 169; Hans L. Merkle, über die Zukunft des Unternehmers, in: marktwirtschaft 11, Nov. 1971,

  132. Vortragsreihe des IW, Jg. 25, 1975, Nr. 46 (Wolff von Amerongen), S. 3; Unternehmerbrief, Jg. 15, 1965, Nr. 37, S. 3; Jg. 24, 1974, Nr. 12, S. 1.

  133. Der Arbeitgeber, 19. Jg. 1967, Nr. 19/20, S. 554; Sohl, Die Industrie in der freiheitlichen Ordnung, Jahrestagung des BDI, BDI-Mitteilungen 20. Jg. 1972, Nr. 6/7, S. 11.

  134. Pohle, Das Programm der Wirtschaft, a. a. O., S. 391; Wirtschaft und öffentliche Meinung, a. a. O., S. 248.

  135. Der Arbeitgeber, 24. Jg. 1972, Nr. 9, S. 335.

  136. Ebd., 26. Jg. 1974, Nr. 9, S. 350; DIHT. Bericht 1974, S. 121; Der Arbeitgeber, a. a. O., S. 323.

  137. Ebd., 25. Jg. 1973, Nr. 19, S. 859.

  138. Ebd., 26. Jg. 1974, Nr. 9, S. 347; Jahresbericht des BDI, 1974/75, S. 83; Bauwirtschaft 1975, Heft 11, S. 318; Chemische Industrie, Jg. 27, 1975, Nr. 5, S. 256.

  139. Fertsch-Röver/Juchems, Der häßliche Unternehmer, a. a. O., S. 111; Junge Wirtschaft, 20. Jg. 1972, Nr. 4, S. 11.

  140. Chemische Industrie, Jg. 27, 1975, Nr. 11, S. 649; O. A. Friedrich, Unternehmer und gesellschaftliche Veränderungen, a. a. O., S. 7; Junge Wirtschaft, 22. Jg. 1974, Nr. 9, S. 8.

  141. Chemische Industrie, Jg. 27, 1975, Nr. 10, S. 585; Vortragsreihe des DI, Jg. 7, 1957, Nr. 34 (Paul Ost-hold), S. 1.

  142. O. A. Friedrich, in: Soziale Marktwirtschaft. Leistung und Herausforderung, a. a. O., S. 302; Unternehmerbrief, Jg. 15, 1965, Nr. 37, S. 3; Jahresbericht der BDA 1972, S. 14.

  143. Der Arbeitgeber, 17. Jg. 1965, Nr. 23/24, S. 700; Unternehmerbrief, Jg. 18, 1968, Nr. 13, S. 2; Jahresbericht 1971/72. Verband der Chemischen Industrie, S. 49.

  144. Koblenzer Str. 148, a. a. O., S. 25; Jahresbericht der BDA 1972, S. 37; VDA Geschäftsbericht 1966/67, S. 13.

  145. Vortragsreihe des DI, Jg. 17, 1967, Nr. 11 (Schleyer), S. 1.

  146. Junge Wirtschaft, 21. Jg. 1973, Nr. 12, S. 16.

  147. Pohle, Das Programm der Wirtschaft, a. a. O., S. 174; DIHT. Bericht 1974, S. 81.

  148. S. z. B. Arbeitsgemeinschaft für Sozial-und Wirtschaftsforschung: Das Selbstbild des Unternehmers, a. a. O., S. 60.

Weitere Inhalte

Heidrun Abromeit, Dr. phil., geb. 1943; Studium der Politikwissenschaft in Marburg und Berlin; Promotion in Mannheim; Akademischer Oberrat am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Gesamthochschule Wuppertal. Veröffentlichungen u. a.: Das Politische in der Werbung. Wahlwerbung und Wirtschaftswerbung in der Bundesrepublik, Opladen 1972; Zur Identität von politischer und wirtschaftlicher Werbung. Verbandswerbung in der Bunderepublik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 48/72; Die Wählerinitiativen im Wahlkampf 1972 (zusammen mit Klaus Burkhardt), in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 37/73; Zum Verhältnis von Staat und Wirtschaft im gegenwärtigen Kapitalismus, in: Politische Vierteljahresschrift 1/1976; Interessendurchsetzung in der Krise, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 11/77; Reduziertes Wachstum und Struktur des Verbändewesens, in: Th. Ellwein (Hrsg.), Politikfeld-Analysen 1979, Opladen 1980; Staat und Wirtschaft. Zum Staatsverständnis der Wirtschaftsöffentlichkeit in der Bundesrepublik, erscheint März 1981.