Allein die Tatsache, daß in den zurückliegenden Jahren gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen der Weiterbildung eine steigende Tendenz aufweisen, könnte auf eine ebenfalls gestiegene Relevanz dieses Bereiches schließen lassen. Wenn auch die Fortsetzung dieser gesetzgeberischen Initiativen offenbar durch die ökonomische Entwicklung gegenwärtig unterbrochen scheint — z. B. stagnieren die Bemühungen um eine bundesweite Regelung des Bildungsurlaubs nach der Einführung von Bildungsurlaubsgesetzen in einigen Bundesländern —, so brachte doch das erste Weiter-bildungsgesetz von Nordrhein-Westfalen, auch im Anschluß an das Gutachten von Schulenberg u. a. eine lebhafte Diskussion um den Ausbau der Weiterbildung in Gang.
Dieses Gesetz markiert in besonderem Maße eine Wende: Während bisher die Gesetze eigentlich die Finanzierung der Erwachsenenbildung zu sichern versuchten und die finanzielle Unterstützung auch zu einer Ausdehnung der Weiterbildungsbemühungen beitrug, versucht das neue Gesetz sowohl Struktur-als auch Finanzierungsgesetz zu sein. Damit sind Anerkennung und Rang der Weiterbildung nicht nur gesichert, sondern es wurde auch die Einordnung der Weiterbildung in ein Gesamtkonzept bildungspolitischer Maßnahmen erreicht. Diese Feststellung hat natürlich auch Konsequenzen für die in der Weiterbildung als Lehrende Tätigen. Soll deren Einordnung hier gelingen, sind nicht nur Überlegungen zur Professionalisierung der Weiterbildungslehrer notwendig, sondern auch Maßnahmen zur praktischen Durchführung vorzusehen. Der besondere Fortschritt aus dem Weiterbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist die ausgebaute kommunale Volkshochschule, die jetzt mit einklagbarem Anspruch Landeszuschüsse erhalten kann
Dieser Zusammenhang weist auf die eminent politische Dimension hin, die jede Diskussion um die Weiterbildung hat, also auch die Diskussion um die Weiterbildungslehrer. Wenn man jedoch meint, aus der Formulierung schließen zu können, Weiterbildung sei durch die staatliche Anerkennung in der bildungspolitischen Diskussion weniger umstritten, so verkennt man die gegenwärtigen Realitäten. Im genannten Strukturplan heißt es: „An dem Grundmuster, daß die Weiterbildung weitgehend Reaktion auf artikulierte Bedürfnisse ist, hat sich indes kaum etwas geändert. Das Angebot wird stark von der manifesten Nachfrage bestimmt".
Das Weiterbildungsgesetz anerkennt die für eine freie Berufswahl erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen als Anspruch. Zur Realisierung eines solchen Anspruchs allerdings muß auch eine entsprechende Verankerung der Qualifizierung der betroffenen Lehrkräfte hinzutreten.
Die Schwierigkeit, zwischen nachgefragtem Angebot, Bedarfsprognose und normativen Vorstellungen bei der Planung entscheiden zu müssen, ferner die Richtung des Bildungsbedarfs zu analysieren, die Gründe für die Nachfrage und ihre Realisierbarkeit festzustellen, führt von denjenigen Lösungen ab, die bisher galten, die aber voraussetzen, daß eine Kontinuität im Angebot durch die Lehrkräfte garantiert wird. Wenn über einen Weiterbildungslehrer in der Variante desjenigen Lehrers, der bereit und in der Lage ist, einen Anteil des Stundendeputats in der Schule abzuleisten, hier eine Lücke geschlossen werden kann, dürfte in hohem Maße dieses Randproblem gelöst werden können.
Eine neue Definition des Bedarfs und eine Änderung des Finanzierungssystems können dann dazu führen, daß eine langfristige Zielgruppenarbeit über diese neuen Lehrer auch diejenigen erreicht, die bisher deshalb den Lehrveranstaltungen fernblieben, weil ihnen die vorgestellten Veranstaltungen nicht die erwarteten Inhalte boten. Die erwarteten Inhalte aber sollen gerade durch die gezielte Ausbildung der Weiterbildungslehrer aus deren fachdisziplinären Verankerung abgeleitet werden können. In diesem Zusammenhang ist die im folgenden vorgetragene Diskussion um den Weiterbildungslehrer zu verstehen.
Es ist heute unbestritten, daß das öffentliche Weiterbildungszentrum „Volkshochschule" nicht ausschließlich mit nebenberuflichem Personal arbeiten kann. Gleichwohl ist die Ausstattung der Volkshochschulen mit hauptberuflichen Pädagogen noch überaus unbefriedigend; der Unterricht wird nahezu aus-39 schließlich von nebenberuflichen Kursleitern erteilt. Die „Pädagogischen Mitarbeiter", „Fachbereichsleiter" oder gelegentlich „Studienleiter" genannten, hauptberuflich an Volkshochschulen tätigen Pädagogen — der Terminus „Andragoge" wird kaum noch verwendet — sind im wesentlichen disponierend und nur in seltenen Fällen und in geringem Umfang unterrichtend tätig. Dies findet seine Begründung in der aktuellen Situation der Volkshochschulen: Die Fachbereichsleiter und hauptberuflichen Pädagogen haben Aufgaben zu erfüllen, die nur schwer mit denen in anderen Bildungseinrichtungen zu vergleichen sind, und zwar sowohl unter einem qualitativen als auch unter einem quantitativen Aspekt:
Im Zusammenwirken mit dem Leiter der jeweiligen Volkshochschule hat der Fachbereichsleiter — Bedarfsanalysen zu erstellen und das Angebot danach auszurichten;
— bei der Entwicklung von Unterrichtsprogrammen die außerordentlich starke Heterogenität der Teilnehmer zu beachten, deren Interesse zu wecken und zu erhalten;
— Verantwortung zu übernehmen für Unterrichtsabläufe, für die es keine Richtlinien gibt;
— die fachliche Betreuung einer großen Anzahl von nebenberuflichen Mitarbeitern zu übernehmen (pädagogisch-organisatorische Koordination);
— ständig Innovationsprozesse einzuleiten, eigene Curricula zu entwickeln;
— sich auseinanderzusetzen mit einem breiten Spektrum von Sachgebieten (wobei z. B. die pädagogische und organisatorische Betreuung von Kursen zum Erwerb des Hauptschul-, Realschulund Gymnasialabschlusses nur ein Teilbereich ist).
Diese Aufgaben kann der Fachbereichsleiter nur erfüllen, wenn das Kursangebot nicht überdimensioniert ist. Als Richtzahl werden hier von der Kultusministerkonferenz (KMK) und dem Deutschen Städtetag 2 400 Unterrichtseinheiten pro Fachbereichsleiter empfohlen. Dies bedeutet, daß er 40 Semesterkurse zu betreuen hätte, in denen nebenberufliche Kursleiter unterrichten. Von diesen Zahlenrelationen aber sind die Volkshochschulen in der Bundesrepublik noch recht weit entfernt, auch solche Volkshochschulen, die — gemessen an anderen — bereits einen relativ hohen personellen Ausbaustand erreicht haben.
Am Beispiel der Gesamt-Volkshochschule der Stadt Kassel — sie hat nach den Richtlinien zum Hessischen Volkshochschulgesetz den Stellenschlüssel für hauptberufliche Pädagogen voll ausgeschöpft — kann die tatsächliche Relation Fachbereichsleiter — nebenberufliche Kursleiter dargestellt werden: Im Jahre 1977 betreuten fünf Fachbereichsleiter insgesamt 310 nebenberufliche Kursleiter und 520 Semesterkurse. Somit hatte ein Fachbereichsleiter im Durchschnitt 62 nebenberufliche Kursleiter und 104 Semesterkurse mit 7 403 Unterrichtseinheiten zu betreuen.
Allein aus diesen Relationen ist ersichtlich, daß der Fachbereichsleiter, wenn überhaupt, nur in unbedeutendem Umfang selber Unterricht erteilen kann. Wenn er dies tut, dann sinnvollerweise in sogenannten „Eckkursen", in denen neue didaktische und methodische Modelle erprobt werden. Handelt es sich nicht um diesen Kurstyp, so wird das Erteilen eigenen Unterrichts in der gegebenen Situation als ein kaum zu vertretender Luxus angesehen, der dazu führt, daß wichtige Arbeiten im planenden und disponierenden Bereich unerledigt bleiben.
Ein Festhalten an der bewährten Form des Kursbetriebs mit nebenberuflichen Kursleitern erscheint angesichts dieser Situation nur logisch. Es gibt weitere Gründe, die auch in absehbarer Zukunft den Einsatz nebenberuflicher Kursleiter als unverzichtbar erscheinen lassen: — In einer großen Anzahl von Kursen können nur solche Kursleiter verwandt werden, die für Teilbereiche der Volkshochschularbeit qualifiziert sind, für die nur ein geringer Bedarf besteht. Beispiele für solche Kurse sind: Gruppendynamik, Volkswirtschaftslehre, Astronomie, Arbeitsrecht, Neugriechisch etc. — Volkshochschulen müssen auch in Zukunft der flexibelste Teil des öffentlichen Bildungswesens bleiben, um einem ad hoc auftretenden, oft dazu noch örtlich oder regional bedingten Bedarf an Bildungsangeboten entsprechen zu können. Da diese rasch einzurichtenden Kurse zusätzlich häufig einer zeitlichen Begrenzung unterliegen (Beispiele: Weiterqualifizierung von Kinderpflegerinnen zu Erzieherinnen, neue Mathematik für Eltern etc.) oder mit von Semester zu Semester unterschiedlichen Teilnehmerzahlen geplant werden müssen, sind sie nur mit nebenberuflichen Kursleitern zu realisieren.
Wenn hier im folgenden also über Veränderungen im Bereich der Kursleiter diskutiert wird, dann sollen damit keineswegs wichtige Grundprinzipien der Volkshochschularbeit in der Weiterbildung angetastet werden. Wichtige Innovationsbereiche verlangen weiterhin einen hohen Flexibilitätsgrad und fordern außerdem, ein grundlegendes Recht der Teilnehmer zu erhalten: die grundsätzlich freiwillige Teilnahme an den Veranstaltungen dieser Bildungsinstitution. Alle diese wichtigen Aufgaben, denen sich die Volkshochschule weiter widmen wird, schließen jedoch nicht aus, daß sich die Volkshochschule den veränderten gesellschaftlichen, ökonomischen und technischen Bedingungen anpaßt. Diese Veränderungen liegen zu einem wesentlichen Teil darin bedingt, daß das System unserer beruflichen Erstqualifizierung und das Beschäftigungssystem nicht so nahtlos ineinander passen, wie es teilweise noch ideologisch unterstellt wird. Die Volkshochschule muß sich auch Forderungen stellen, die eine kontinuierliche Arbeit fordern, und unter diesem Aspekt ist die teilweise Neustrukturierung des Systems langfristiger Kurse zu sehen.
In langfristigen Kursen und in Bereichen, in denen bestimmte Zielgruppen besonders lernintensiv unterrichtet werden, wäre ein Einsatz von hauptberuflichen Weiterbildungslehrern nicht nur möglich, sondern er läge auch im Interesse der Teilnehmer und der Institution Volkshochschule: Für beide Teile sind langfristig geplante Unterrichtsprogramme mit entsprechend ausgebildeten Kursleitern, die diese Arbeit als ihr Hauptbetätigungsfeld betrachten, sicher von großem Nutzen. Beispiele für Kurse, bei denen hauptberufliche Weiterbildungslehrer zum Einsatz kommen könnten, sind: Nachholen schulischer Abschlüsse, Englisch, Französisch und andere stark frequentierte Sprachkurse, Vorbereitung zu berufs-qualifizierenden Prüfungen, vhs-Zertifikat-kurse u. a.
Die öffentliche Weiterbildung ist aber durch die Ländergesetze institutionell und finanziell nicht soweit abgesichert, daß Weiterbildungslehrer ohne unverhältnismäßig hohe Mehrausgaben für die Träger von Volkshochschulen eingestellt werden könnten. So obliegt zum Beispiel in Hessen dem Träger der Volkshochschule — dem Landkreis oder der kreis-freien Stadt — allein die Einstellung des Personals für seine Einrichtung Volkshochschule; das Land gibt Zuschüsse in Höhe von 70 Prozent, jedoch nur im Rahmen eines festgelegten Stellenschlüssels, der von der Einwohnerzahl des Trägers abhängt. Dieser Stellenrahmen wird von den Trägern nur in seltenen Fällen überschritten, da die darüber hinausgehenden Personaleinstellungen ausschließlich zu ihren Lasten gehen. Im Rahmen dieser Maßgabe ist die Einstellung hauptamtlicher Weiterbildungslehrer deswegen praktisch ausgeschlossen, weil ihre Stellen aus dem Kontingent für Fachbereichsleiter — das, wie oben bereits ausgeführt, sehr knapp bemessen ist — herausgeschnitten werden müßten. Ferner ist eine Einstellung von Weiterbildungslehrern nur dann möglich, wenn die jeweilige Volkshochschule einen Ausbau mit Fachbereichsleitern nach den Empfehlungen der KMK und des Städtetags erreicht hat.
Arbeitsverwaltung und Gewerkschaften greifen in letzter Zeit verstärkt das Thema „Nebenberuflicher Unterricht" auf. Es wird dort argumentiert, von der freien Wirtschaft verlange man Neueinstellungen, wenn mehr Arbeit anfalle, der öffentliche Arbeitgeber Kommune oder Landkreis aber beschäftige in seiner Einrichtung Volkshochschule beinahe ausschließlich nebenberufliche Kursleiter. Den Volkshochschulen wird bei den nebenberuflichen Kursleitern insbesondere deshalb ein so schwerwiegender Vorwurf gemacht, weil ein großer Teil der nebenberuflichen Kursleiter Lehrer aus den öffentlichen Schulen sind, von denen bekannt ist, daß sie kein schlechtes Einkommen haben und daß sie sich auf diese Weise auch ein erkleckliches Zubrot verdienen. Es ist sicherlich auch nicht abwegig, wenn man an dieser Stelle die Argumente ernst nimmt, die darauf hinweisen, daß nebenberufliche Kursleiter aus dem öffentlichen Schulleben dort wichtige Funktionen zu erfüllen haben und in einen Konflikt geraten, wenn zwischen der Tätigkeit im Bereich der Weiterbildung und im Bereich der Jugendbildung hin und her operiert werden muß. Die Volkshochschule kann von sich aus hier keine Abhilfe schaffen; dies können nur das jeweilige Bundesland und die Volkshochschulträger gemeinsam. Politische Initiativen in einer Zeit, in der es Lehrer ohne Arbeit gibt, scheinen zur Verbesserung der Situation dringend geboten. Indes: Bislang gibt es noch keinen Absolventen irgendeiner Berufsgruppe aus dem pädagogischen Bereich, der auf eine unterrichtende Tätigkeit in Kursen der Volkshochschule vorbereitet worden wäre. Es wird noch häufig unterstellt, daß den Erwachsenen ohne besondere pädagogische Leistung nur der Fachinhalt der betreffenden Disziplin vorgestellt zu werden braucht. Nun wurde in den einleitenden Anmerkungen wohl der Erwachsene als lernfähig charakterisiert mit den für Erwachsene spezifischen Besonderheiten; das bedeutet jedoch nicht, daß er in beliebiger Form mit Sachkomplexen konfrontiert werden kann.
Die Volkshochschule stützt sich — auch in den längerfristigen Kursen — auf Kursleiter, die eine Ausbildung für Schulen haben oder aber für eine Tätigkeit im pädagogischen Bereich überhaupt nicht ausgebildet sind. Jeder in die Weiterbildung neu eintretende Kurslei41 ter muß daher zunächst eigene Erfahrungen sammeln. Diese aber sammelt er oft auf Kosten der Kursteilnehmer und der Einrichtung Volkshochschule, die bislang keine Kurs-leiter hat, die eigens auf eine unterrichtende Tätigkeit im öffentlichen Weiterbildungszentrum Volkshochschule vorbereitet wurden. Die Erfahrungen des einzelnen Kursleiters über die Unterschiede der Erwachsenenkursarbeit zum Unterricht in der Schule werden bislang nicht systematisch weitergegeben — sieht man davon ab, daß eine ganz geringe Anzahl nebenberuflicher Kursleiter an Weiterbildungsmaßnahmen des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, des jeweiligen Landesverbandes oder der einzelnen Volkshochschulen teilnimmt.
Dabei handelt es sich hier um die bereits zur eigenen Weiterbildung Motivierten, um Freiwillige. Nebenamtliche Kursleiter können in praxi nicht verpflichtet werden, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, weil diese nur im Rahmen ihrer Freizeit organisiert werden können. Durch den gegenüber der vhs-Arbeit schon vor einigen Jahren ständig erhöhten Verbindlichkeitsgrad und das stärkere Maß an Systematisierung der Kursarbeit an Volkshochschulen sind aber die Anforderungen an die Qualifikation der Kursleiter ständig gestiegen. Im folgenden soll versucht werden, Wege aufzuzeigen, wie diese Situation verbessert werden kann.
Im Bereich aller Beteiligten sollten umgehend Konzepte diskutiert werden, die darauf abzielen, Kursleiter auf eine unterrichtende Tätigkeit in der Weiterbildung vorzubereiten. Dabei ist zu beachten, daß nicht, wie bereits in anderen Berufsfeldern leider geschehen, Hoffnungen und Erwartungen geweckt werden, die dann möglicherweise nicht in vollem Umfang eingelöst werden können. Solche Konzepte sollten daher von vornherein unter zwei grundsätzlichen Aspekten diskutiert werden: — Interessenten soll ermöglicht werden, Teil-qualifikationen zu einer neben-oder teilberuflichen Arbeit an der Volkshochschule zu erwerben. — Es sollen Qualifikationen erworben werden können, die auf eine hauptberufliche Tätigkeit an Volkshochschulen hinzielen, möglicherweise auch auf eine Tätigkeit an anderen Institutionen der Weiterbildung, an denen eine kontinuierliche und längerfristige Kursarbeit betrieben wird. Es seien nur genannt: Staatliche Abendrealschulen und -gymnasien, Vollzeitkollegs für Berufstätige, Fachschulen, Schulen der Kammern, Gewerkschaften und sonstiger nichtöffentlicher Träger der Weiterbildung. In enger Kooperation mit den Volkshochschulen sind geeignete Studienplätze zu entwik-
keln, die auf die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten in der Weiterbildung zugeschnitten sein sollten. Dazu ist es notwendig, die Funktion des Weiterbildungslehrers zu umschreiben. Dies wird im folgenden versucht:
Im Gegensatz zum Fachbereichsleiter ist der Weiterbildungslehrer im wesentlichen unterrichtend tätig. Die daneben wahrzunehmenden Aufgaben wie — Sichten und Erstellung von Unterrichtsmaterialien, — Mitwirken bei der Planung der Lehrund Lernprozesse im jeweiligen Fachbereich sowie — Beratung der Teilnehmer unterscheiden sich weder in der Qualität noch im Arbeitsumfang wesentlich von Tätigkeiten, die ein Lehrer — beispielsweise in der Sekundarstufenschule II — wahrzunehmen hat.
Die Ausbildung des Weiterbildungslehrers an Hochschulen kann demzufolge nach dem gleichen Grundmuster erfolgen wie die Ausbildung der Lehrer für Schulen, allerdings müßten speziell folgende Grundqualifikationen vermittelt werden:
— Kenntnis der Rahmenbedingungen der Institute der Weiterbildung (z. B. vhs-Gesetze und Richtlinien), — Grundsätze und Ziele der Bildungsarbeit mit Erwachsenen, — didaktische und methodische Spezifika der Kursarbeit mit Erwachsenen, — Probleme der Motivationsweckung und -erhaltung zum Weiterlernen (Weiterbildungsberatung). Es soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden, ob eine ein-oder zweiphasige Ausbildung für Lehrer insgesamt richtiger ist. Allerdings scheint eine einphasige Ausbildung für den Weiterbildungslehrer aus unterschiedlichen Gründen erstrebenswert zu sein: Ein integrierter Studiengang, der zugleich Fach-wie auch Vermittlungsqualifikationen ermöglicht, verbunden mit einem institutionalisierten Kontakt zum praktischen Arbeitsfeld Volkshochschule. Die so qualifizierten Lehrer könnten nach Abschluß ihres Studiums eine am Referendariat orientierte Vorbereitungszeit an einer Volkshochschule absolvieren und sowohl angestellt als auch „verbeamtet" werden. Die Zuständigkeit für diese Einarbeitungszeit könnte bei den vhs-Landesverbänden oder bei der Pädagogischen Arbeitsstelle des Deutschen Volkshochschul-Verbandes liegen. Ein-B zelne Volkshochschulen sollten als Ausbildungseinrichtungen entsprechend ihrer neuen Funktion ausgestattet werden.
Die einphasige Ausbildung des Weiterbildungslehrers wird hier in pragmatischer und nicht in ideologischer Weise gesehen. Eine zweiphasige Ausbildung könnte nach den Modellen, wie sie an der Gesamthochschule Kassel für die Lehrerausbildung praktiziert werden, auch durchaus im Weiterbildungsbereich so strukturiert sein, daß bereits in der ersten Phase praxisorientierte Teile berücksichtigt werden, so daß die Theorie deutlich praxisbezogen ist, während in der zweiten Phase die praktische Einübung auf den theoretischen Teil hin angelegt werden könnte. Es geht nicht darum, ob eine völlige Integration von Theorie und Praxis oder eine partielle Trennung das beste ist; es müßte eine Form gefunden werden, wo sich Theorie und Praxis nicht nur ergänzen, sondern einander stützen, und das kann auch in Phasenverschiebungen sinnvoll sein.
Auf die Durchsetzung des bildungspolitischen Ziels einer einphasigen Ausbildung zu warten, scheint aber in der gegenwärtigen Situation der Volkshochschulen weder möglich noch opportun. Es sollten daher von vornherein alternative Lösungen mitdiskutiert werden, die als Übergang betrachtet werden können. Hier gibt es sowohl einen mittelfristigen als auch einen kurzfristigen Weg: Mittelfristig könnte Lehramtsstudenten die Möglichkeit eröffnet werden, in einem integrierten Studiengang Qualifikationen zu erwerben, die sowohl zu einer Tätigkeit in der Schule als auch in einem Institut der Weiterbildung berechtigen. Hierzu kann ein spezielles System entwickelt werden, das es dem Bewerber ermöglicht, die Orientierung seiner Qualifikation für die Weiterbildung selbst zu bestimmen. Den Abschluß bildet in diesem Falle das erste Staatsexamen. Ein Versuch auf der Basis dieser Überlegungen ist beispielsweise an der Gesamthochschule Kassel bereits angelaufen, und zwar in enger Kooperation mit der Gesamt-Volkshochschule, die die Ableistung der notwendigen Praktika garantiert und einen Beitrag in der Lehre leistet. An der Gesamthochschule Kassel wurde von der Organisationseinheit Berufspädagogik zusammen mit der Kasseler Gesamt-Volkshochschule ein Angebot entwickelt, das schwerpunktmäßig zwar an die Studenten in der Berufspädagogik gerichtet war, über diesen Bereich hinaus aber erweitert werden kann. Ein solches Angebot erscheint nicht nur sinnvoll, sondern konstitutiv zur Berufsausbildung dazuzugehören, da einmal Berufswahl und Berufsqualifizierung heute unter den Bedingungen des technischen und ökonomischen Wandels zu sehen sind und deshalb eine punktuelle Vorbereitung und Einübung in berufliche Tätigkeit sinnlos erscheinen; zum anderen hat das berufsbildende Schulwesen in seinen Vollzeiteinrichtungen eine Reihe von Organisationsformen, die eindeutig dem Bereich der Weiterbildung zuzuordnen sind.
Die bisher als ergänzende Beschäftigung der Berufspädagogik mit dem Randgebiet der beruflichen Weiterbildung gesehenen Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen) wurden dann zu einem Veranstaltungszyklus erweitert, von dem erwartet wird, daß er sowohl für den Kernstudienbereich der Lehrer-studenten als auch für den Bereich des neu vorgestellten Weiterbildungslehrers brauchbar ist. Dieser Zyklus umfaßt die Geschichte der Weiterbildung einschließlich der Geschichte der Arbeiterbildung, die institutioneilen und rechtlichen Bedingungen der Weiterbildung sowie die didaktischen Fragen der beruflichen Weiterbildung. Er nimmt die besonderen Lernbedingungen Erwachsener im Rahmen von Umschulungs-, Weiterbildungsund Rehabilitierungsmaßnahmen auf, er beschäftigt sich weiterhin mit abschlußbezogener beruflicher Bildung, der Integration von beruflicher und politischer Bildung und — als einem besonderen Schwerpunkt — mit der Funktion der beruflichen Weiterbildung als Defizitausgleich für die Mängel der beruflichen Erstausbildung.
Dieses Modell, das in Zusammenarbeit mit der Kasseler Gesamt-Volkshochschule entwickelt wurde, ist mit dieser Institution inhaltlich und personell eng verzahnt. Das Praktikum an der vhs umfaßt u. a. Kursbesuche, Teilnahme an Mitarbeiterbesprechungen, Einsicht in den organisatorischen Ablauf der Beratung und Anmeldung, Kennenlernen der Beratungsstelle für Weiterbildung von Erwerbslosen, Teilnahme an Gesprächskreisen usw.
Die zweite Phase der Ausbildung wird an einem Studienseminar für das Lehramt an der Sekundarstufenschule II absolviert, an dem ein spezieller Schwerpunkt „Weiterbildung" einzurichten ist. Von dort kommen die Referendare u. a. an eine Volkshochschule zur Ausbildung. Wichtig erscheint aber auch hier, daß die Referendarausbildung nicht ausschließlich auf die Weiterbildung zugeschnitten ist, damit der Bewerber auch immer noch in der Schule arbeiten kann, wenn ihm die Weiterbildung nach Abschluß seiner Referendarzeit (noch) nicht die Möglichkeit eröffnet, hauptberuflich dort tätig zu sein. Bei einer Be43 Werbung um nebenberufliche Tätigkeit allerdings wird der Absolvent dieses Studienganges einen klaren Vorteil gegenüber anderen haben.
So wie es eine spezielle Ausstattung an Schulen gibt, die Referendare ausbilden, müßten auch Ausbildungs-Volkshochschulen entsprechend personell ausgestattet werden, damit eine für die Schulen gleichwertige Ausbildung garantiert werden kann.
Der in dieser Weise vorbereitete Weiterbildungslehrer könnte sich durch eine hauptberufliche Tätigkeit im unterrichtenden Bereich qualifizieren für eine Tätigkeit als Fachbereichsleiter. Er wäre überdies ausgewiesen als fachlich kompetenter Gesprächspartner der haupt-und nebenberuflichen Kursleiter. Um möglichen Einwänden an dieser Stelle vorzubeugen, sei gleich gesagt, daß es natürlich auch andere Zugangswege zum Beruf des Fachbereichsleiters gibt — und sie sind für eine Volkshochschule genauso wichtig. Sie braucht zum Beispiel eine Reihe von Mitarbeitern mit unterschiedlichen Studienabschlüssen, denen Aufgaben zufallen, die nicht in die rein fächerbezogene Arbeit einmünden: vhs-
Stadtteilarbeit, Zielgruppenarbeit mit älteren Menschen, Bildungsurlaubsprogramme, Film-arbeit, Organisation der Foren, Vorbereitung und Durchführung von Bildungsurlaubsprogrammen sind nur einige Beispiele für solche Volkshochschulaktivitäten, die ebenso notwendig sind wie die sogenannten „Lernkurse". Wie in den Bemerkungen zum Modell „Weiterbildungslehrer" schon angedeutet, wird die Weiterbildung sich nicht von ihren erfolgreichen, spezifischen Bereichen trennen dürfen, die eigentlich mit den traditionellen Vorstellungen vom Schulbetrieb wenig gemeinsam haben. Bei der Diskussion der hier vorgelegten Vorschläge wurden Vorwürfe laut, daß die herkömmliche Form der Volkshochschule aufgegeben werde und eine „Erwachsenenschule" an ihre Stelle trete. Dieser Vorwurf der „Verschulung" ist auch im Bereich der beruflichen Bildung mehrfach gegen Reformvorstellungen vorgebracht worden. „Verschulung“ wird dann immer unter dem negativen Aspekt der öffentlichen Schule gesehen, wobei sicherlich auch eine Reihe von Vorurteilen in die Diskussion einfließen. Hier ist allerdings weniger die Organisationsform des Schulunterrichts gemeint, als vielmehr der Versuch, durch Systematisierung, längerfristige Planung und im Grundsatz der Kontinuität der Angebote und auch der Absicherung der Inhalte auf die beruflichen Ziele hin ein System aufzubauen, das den Ansprüchen gerade der Teilnehmer, um die sich auch die Volkshochschule in steigendem Maße zu bemühen gedenkt, ansprechen wird.
Es gibt in der Bundesrepublik an einigen Hochschulen Ansätze zu einem Studiengang für Weiterbildungslehrer. Diese aber sind bislang nicht untereinander koordiniert; sie sind überdies mit den Volkshochschul-Verbänden nicht genügend abgestimmt. Die Volkshochschulen, vor allem ihre Landesverbände und die Pädagogische Arbeitsstelle des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, sollten sich rasch in diesen Prozeß einschalten, damit nicht Entwicklungen eingeleitet werden, die möglicherweise am Bedarf vorbeigehen.
Das Präsidium des Deutschen Städtetages sagte am 17. März 1970 zu den Ausbildungsvoraussetzungen von hauptberuflichem Personal an Volkshochschulen: „... Hier wird die Ergänzung des Fachstudiums durch ein Zusatz-studium mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung empfohlen". Dies gilt für den Beruf des Fachbereichsleiters. Diesen Ansatz aber auch für den Weiterbildungslehrer zu wählen, ist nach Auffassung der Verfasser grundsätzlich falsch: Ein Zusatzstudium gewinnt seine Berechtigung nur durch einen ad hoc auftretenden, unvorhergesehenen Bedarf; es wird zwar eine andere, aber keine höhere Qualifikation erworben als die bereits erreichte.
Die Einrichtung Volkshochschule ist in ihrer Funktion und ihrer Arbeit inzwischen hinreichend legitimiert, um im Erststudiengang eine entsprechende Berücksichtigung zu finden. Es muß heute auch schon für den Beruf des Fachbereichsleiters erst recht aber für den des Weiterbildungslehrers als verfehlt bezeichnet werden, wenn von vornherein ein Zusatzstudium eingeplant wird zur Qualifizierung für eine Arbeit, die keine anderen Aufstiegschan, -
cen eröffnet als die berufliche Tätigkeit, für die man bereits qualifiziert ist.
Mit den bisher behandelten Problemen bei einer qualifizierten Ausbildung von Kursleitern und Lehrern in der Weiterbildung sind selbstverständlich nicht alle schwierigen Fragen angesprochen. Zum Schluß sei aber noch auf einen Aspekt hingewiesen: die kurzfristig zu ermöglichende Lösung als Übergang zum hauptberuflichen Weiterbildungslehrer, und zwar für solche Lehrer, die bereits Erfahrungen in der Kursarbeit mit Erwachsenen gesammelt und in ihrer bisherigen Arbeit an der Volkshochschule einen erwachsenengemäßen Arbeitsstil gefunden haben. Die Volkshochschule könnte solchen Lehrern vorschlagen, sich mit einem Teil ihres Stundendeputats an die Volkshochschule abordnen zu lassen und mit dem anderen an der Schule zu verbleiben. Bei einer solchen Lösung erscheint endlich die Chance gegeben, daß wichtige Fächer in kontinuierlicher und fachlich gesicherter Form angeboten werden können. Bedingung für diese Lösung aber wäre, daß die Kultusminister der Länder den jeweiligen Stellenrahmenschlüssel um eine entsprechende Anzahl von Weiterbildungslehrern erweitern.
Literatur zum Thema: „Professionalisierung in der Weiterbildung" 1. Aus der Reihe „Theorie und Praxis der Erwachsenenbildung": H. Th. Jüchter, Programmierte Erwachsenenbildung. Informationen und Entwürfe zur Pädagogischen Technologie, 1970.
W. Schulenberg u. a., Zur Professionalisierung der Erwachsenenbildung, 1972.
Horst Siebert, Herbert Gerl, Lehrund Lernverhalten bei Erwachsenen, 1975.
Horst Siebert, Curricula für die Erwachsenenbildung, 1974.
W. Spies, H. Bruns, K. Schick, Verschulung oder Befreiung. Beiträge zu einer abschlußbezogenen Weiterbildung, 1973.
H. Tietgens, Lernen mit Erwachsenen. Von den Arbeitsweisen der Erwachsenenbildung, 1967.
H. Tietgens, Erwachsene im Feld des Lehrens und Lernens, 1971. 2. Aus den „Hessischen Blättern für Volksbildung" 2/1976:
Bernhard Dieckmann, Professionalisierung und einige Folgen für die Curriculumplanung in der Erwachsenenbildung.
Ulrich Jung u. Alfred Degen, Zur Ausbildung von hauptberuflichem Weiterbildungspersonal. Lothar Arabin, Professionalisierung — Profilierung. 3. Publikationen des Arbeitskreises Universitäre Erwachsenenbildung (Sonderhefte der AUE-Informationen), in: Beiträge Nr. 1 „Das Arbeitsprogramm des AUE", Hannover, August 1978.
Eine neue Ordnung für die erziehungswissenschaftliche Diplomprüfung (Novellierungskonzept der Kommission I), Februar 1973.
Brigitte Sellach, Auswertung und Kommentierung der Kursleiterbefragung, April 1973. 4. Selbststudienmaterial der Pädagogischen Arbeitsstelle des Deutschen Volkshochschulverbandes, Studieneinheit: Methoden des Erwachsenenunterrichts, Frankfurt 1977.