In den letzten Jahren sind vermehrt Vereinbarungen über wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen deutschen und osteuropäischen Staaten unterzeichnet worden. Dies traf aber zunächst noch nicht für die Volksrepublik Polen zu. Hier hat erst das kürzlich zustandegekommene Partnerschaftsabkommen zwischen den Hauptstadt-Universitäten Bonn und Warschau die Wege geebnet. Insofern besitzt dieses zweifellos einen Modellcharakter. Nunmehr können auch andere deutsche Universitäten, wie seit längerem angestrebt, ähnliche Vereinbarungen mit polnischen Universitäten treffen. Die nachfolgende kurze erste Bilanz über die Entstehungsgeschichte dieses kulturpolitisch so bedeutsamen Abkommens soll dazu beitragen, das Verständnis für die Möglichkeiten derartiger Kooperationsabkommen zu fördern.
Am 24. Mai 1078 haben die Rektoren der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn und der Universität Warschau, die Professoren Dr. Aloys Heupel und Dr. Zygmunt Rybicki, in der polnischen Hauptstadt eine Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihren Universitäten unterzeichnet. Gleichzeitig vereinbarten der Universitätsrat des Sozialistischen Verbandes der polnischen Studenten in Warschau und die Studentenschaft der Universität Bonn eine Kooperation ihrer Organisationen. Wenige Wochen später besuchte der Rektor der Akademie für Katholische Theologie (Warschau), Prof. Dr. Jan Stepien, Bonn und unterzeichnete gemeinsam mit dem Pro-rektor, Prof. Dr. Leis, einen Folgevertrag über die Zusammenarbeit zwischen beiden Hochschulen, und Mitte September 1978 werden die Rektoren der Landwirtschaftlichen und der Christlich-Theologischen Akademien von Warschau in der Bundeshauptstadt erwartet. Bei dieser Gelegenheit sollen zwei weitere Folgeverträge abgeschlossen werden. Damit ist nicht nur eine lange Phase z. T. komplizierter Verhandlungen erfolgreich beendet, sondern auch ein wichtiger Schritt auf dem Sektor der deutschen Kulturbeziehungen zu den Staaten Osteuropas unter dem Aspekt ei-ner realistischen Entspannungspolitik und in Ausfüllung der Schlußakte von Helsinki getan worden
Rahmenbedingungen Eine der wesentlichen Voraussetzungen für diese Verträge über die Partnerschaft der Universitäten Warschau und Bonn war das Klima der sich langsam entwickelnden gesamteuropäischen Kooperation zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung. Hinzu kam eine Reihe von Begegnungen zwischen deutschen und polnischen Wissenschaftlern, darunter im Rahmen der UNESCO-Schulbuchkommission bei der ersten polnischen Gastprofessur für Friedens-und Konfliktforschung an der Universität Bonn 1974/75 bei einer Informationsreise, die das Seminar für Politische Wissenschaften, Bonn, im Frühjahr 1975 mit jungen Wissenschaftlern und Studenten organisiert hatte und schließlich im Zusammenhang mit dem ersten gemeinsamen wissenschaftlichen Buchprojekt über die bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen in Vergangenheit und Gegenwart, an dem aus jedem Land zehn Fachkollegen mitgewirkt haben, und das Ende 1978 in deutscher und polnischer Sprache erscheinen wird In einer knappen Bilanz lassen sich die ersten fünf Jahre des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen (7. Dezember 1970) wie folgt zusammenfassen: Die Zusammenarbe Dezember 1970) wie folgt zusammenfassen: Die Zusammenarbeit auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet hat zu kontinuierlichen Begegnungen geführt und gemeinsame Interessen stärker hervortreten lassen. Durch den schrittweise verbesserten Austausch zwischen den Völkern im Zeichen wachsender Solidarität konnten manche Vorurteile reduziert werden. Die Menschen auf beiden Seiten haben begonnen, sich mehr und mehr mit der Politik der Versöhnung zu identifizieren. Die Bereitschaft hat zugenommen, das Bild vom Nachbarn nur als Teil einer komplexeren Wirklichkeit zu begreifen, den anderen in seiner Eigenart und seinem Handlungsspielraum besser zu verstehen und durch stetige, wechselseitige Informationen Verfälschungen und Verzerrungen auf ein politisch annehmbares Maß zu verringern. Allerdings vermißt man häufig immer noch eine gewisse Spontaneität und intensivere Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung, insbesondere ihrer Jugend. Auch hier bedarf es also eines längeren Lernprozesses 6).
Die Phase erster Begegnungen Vor diesem Hintergrund muß die Initiative gesehen werden, die der Verfasser als Senats-beauftragter der Universität Bonn für Friedens- und Konfliktforschung im Sommer 1975 ergriffen hat. In einem von dem Rektor, Prof. Dr. Egli, unterstützten Antrag an den dafür zuständigen Senat der Universität wurde der Wunsch nach einer kontinuierlichen Zusammenarbeit ausgesprochen: „Die bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit polnischen Gelehrten, die zum Teil recht positiv und als ein echter Beitrag zu einer gesamteuropäischen Kooperation auf dem Gebiet der Wissenschaft zu beurteilen sind, werfen die Frage auf, ob es in Zukunft nicht sinnvoll wäre, mit einer der großen Universitäten (Krakau oder Warschau) eine Partnerschaft anzustreben“ 7).
Der Senat verwies den Antrag zur Beratung an die Partnerschaftskommission (unter der Leitung von Prof. Dr. Moser). Nach einer allgemeinen Diskussion, bei der das Für und Wider des Vorschlages erörtert wurde, beauftragte die Kommission den Antragsteller, in
Polen zunächst einmal zu sondieren, welche Universität an einer solchen Partnerschaft interessiert sein würde. In Frage kamen vor allem die oben genannten Universitäten; eine gewisse Priorität konnte jedoch Warschau unter dem Gesichtspunkt der Hauptstadt-Partnerschaft beanspruchen. Allerdings war als erster Schritt weniger an eine feste vertragliche Bindung gedacht, sondern vielmehr an einen lockeren, gegenseitigen Austausch von Hochschullehrern
Während der 8.deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz in Warschau im Oktober 1975 konnte ein erstes Gespräch mit dem Rektor der Universität Warschau, Prof. Dr. Rybicki, vermittelt werden. Dieser äußerte sogleich sein lebhaftes Interesse an dem Projekt. Er versprach, bei seinem Besuch in Bonn Möglichkeiten und Modalitäten erörtern zu wollen. Im November fand im Rektorat der Universität Bonn das erste Gespräch statt, das durch Offenheit und prinzipielle Bereitschaft zu Verhandlungen über eine künftige Zusammenarbeit gekennzeichnet war. Ausgehend von dem im Juni 1973 unterzeichneten Abkommen über wissenschaftliche Kooperation zwischen den Universitäten Warschau und der Sorbonne (Paris) erläuterte Prof. Rybicki seine Vorstellungen und Einzelpunkte eines denkbaren Vertragstextes, ohne daß indessen irgendwelche Beschlüsse gefaßt wurden. Verabredet wurde lediglich, daß die Universität Bonn ihre Vorschläge schriftlich fixieren und mitteilen sollte; nach Vorlage der polnischen Zusatzanregungen sollte sodann gemeinsam beraten werden.
Damit war der erste Schritt auf dem schwierigen Weg zur Partnerschaft getan. Angesichts verbesserter Beziehungen der beiden Staaten (KSZE-Gipfelkonferenz in Helsinki, Schmidt-Gierek-Vereinbarungen) war zu hoffen, daß auch die politischen Stellen in Bonn und Warschau das Projekt einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit der beiden Hauptstadt-Universitäten begrüßen und gegebenenfalls unterstützen würden; eine Annahme, die sich sehr bald aus zutreffend herausstellte
Die Ausarbeitung und Annahme des Vertragstextes
Mitte 1978 gab es bereits über 20 Partnerschaftsabkommen zwischen deutschen und osteuropäischen Universitäten In der nächsten Zeit werden wahrscheinlich weitere 70 Verträge unterschriftsreif sein (darunter mit Universitäten in Bulgarien und der Tschechoslowakei). Diese Entwicklung ist fraglos bemerkenswert. Sie ist das Ergebnis intensivierter Kulturbeziehungen der letzten Jahre, wie sie die Bundesregierung immer angestrebt hat. In ihrer Stellungnahme zu dem Bericht der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik“ des Deutschen Bundestages vom September 1977 hat sie bekanntlich mit Nachdruck hervorgehoben, daß sie weiterhin „alle Anstrengungen unternehmen und keine Gelegenheit versäumen" wolle, um die kulturellen Beziehungen zu den Ländern Osteuropas zu fördern
Für die Beratungen an der Universität Bonn ab Herbst 1975 bildeten zunächst die Vereinbarungen über Zusammenarbeit zwischen der Universtität Hamburg und Bukarest und diejenigen zwischen der TH Darmstadt und dem „Institutal Politehnic Bucaresti" eine erste Grundlage. Beide Male hatten sich die Vertragspartner auf das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit vom 29. Juni 1973 berufen. Ein entsprechendes Abkommen zwischen Polen und der Bundesrepublik Deutschland gab es noch nicht; dieses wurde erst am 11. Juni 1976 unterzeichnet,
Im Mittelpunkt der deutsch-rumänischen Vereinbarungen standen der Austausch von Wissenschaftlern zur gegenseitigen Information und zur Durchführung von Forschungsarbeiten sowie von Lehrveranstaltungen. Darüber hinaus sollten Beziehungen „in allen Bereichen des Universitätslebens" — zum Beispiel des Sports, des Theaters, der Musik und von Ausstellungen — angestrebt und gemeinsame Forschungsvorhaben durchgeführt werden. Neben einem Erfahrungsaustausch während der Laufzeit eines Arbeitsprogrammes wollten sich beide Universitäten bemühen, „der Partner-Universität die gewünschte Zusammenarbeit mit denjenigen wissenschaftlichen Einrichtungen zu vermitteln, die der Universität angehören", überdies sollte die Möglichkeit geprüft werden, auch Studenten in dieses Abkommen miteinzubeziehen. .
Auf der Sitzung der Partnerschaftskommission im Dezember 1975 in Bonn wurde zunächst beschlossen, dem Senat vorzuschlagen, einer Zusammenarbeit mit der Universität Warschau „prinzipiell" zuzustimmen. Gleichzeitig wurde der Senatsbeauftragte für Friedens-und Konfliktforschung gebeten, einen ersten Entwurf für ein solches Abkommen auszuarbeiten Auch die Frage der Finanzierung wurde geklärt; auf Grund einer Vereinbarung über die Förderung von Hochschulpartnerschaften mit ost-südosteuropäischen Staaten sowie der Sowjetunion zwischen dem Auswärtigen Amt und der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 13. Dezember 1973 werden Haushaltsmittel für derartige Zwecke bereitgestellt.
Der Senat der Universität stimmte dem Vorschlag, eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Warschau zu vereinbaren, „grundsätzlich“ zu. Auf der gleichen Sitzung forderten die studentischen Vertreter im Senat, die Studentschaft in das Abkommen miteinzubeziehen. Vier Wochen später konnte dem Pro-rektor der Universität Warschau und dem Leiter der Ausländsabteilung ein erster, noch sehr allgemein gehaltener Entwurf für Vereinbarungen über die wissenschaftliche Zusammenarbeit der beiden Universitäten übergeben werden. Es handelte sich um Vorschläge zum Austausch von Professoren, zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, von Parallelforschungen, gemeinsamer Forschungsprojekte und für einen verbesserten Informationsaustausch. Außerdem sollte gemeinsam geprüft werden, in welcher Weise die Zusammenarbeit u. a. auf den studentischen Bereich ausgedehnt werden könne. Zwar übersandte Prof. Rybicki, wie versprochen, im September einen jetzt ausformulierten Vertragstext, in dem erfreulicherweise auch der Austausch von Studentengruppen bis zu 20 Personen im Jahr (für einen Zeitraum von drei Wochen) vorgeschlagen wurde, doch entsprach dieser nur teilweise den Vorstellungen der deutschen Seite
Nunmehr setzte ein intensiverer, freilich nicht immer spannungsfreier Beratungsprozeß in der Universität Bonn ein. Auf der Grundlage dieser Überlegungen und des Vertragstextes aus Warschau formulierte schließ-lieh der Kanzler der Universität einen detaillierten Entwurf, der gewissen Bedenken und Wünschen einzelner Kollegen weithin Rechnung trug, so daß ihm die Partnerschaftskommission als „Verhandlungsgrundlage" für die Bonner Delegation unter Leitung des Prorektors Prof. Egli zustimmen konnte. Jedoch sollte der Vertrag noch nicht paraphiert werden.
Die bilateralen Verhandlungen in Warschau vom 22. — 24. November 1976 verliefen in aufgelockerter Atmosphäre. Es wurde ein für beide Seiten akzeptabler Text erarbeitet, der im wesentlichen auf dem deutschen Entwurf basierte; gleichzeitig wurde ein Arbeitsprogramm für 1977/78 entworfen, das die Polen als integralen Bestandteil künftiger Gesamt-vereinbarungen betrachteten. Im übrigen unterstrich Rektor Prof. Rybicki, daß für ihn „der Geist des Vertrages" wesentlicher sei als der „Buchstabe". Der nunmehr vorliegende gemeinsame Entwurf wurde in Bonn noch einmal den zuständigen Gremien zur Begutachtung zugeleitet. Sowohl die Partnerschaftskommission als auch Vertreter der Philosophischen Fakultät ergänzten und präzisierten an einigen Stellen den Text. Die Endfassung wurde vom Senat am 10. Februar 1977 einstimmig gebilligt.
Im Artikel 1 des Vertrages wird zunächst der Zweck angesprochen: den Austausch in Forschung und Lehre zwischen den beiden Universitäten zu fördern Einzelheiten der Durchführung sollen von den zuständigen Hochschulorganen einvernehmlich festgelegt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Interessen und Wünsche der verschiedenen Fakultäten. Gemäß Absatz 3 soll freilich die Zusammenarbeit nicht auf die jeweils zu vereinbarenden Arbeitsprogramme beschränkt bleiben, sondern es soll auch die Möglichkeit gewährleistet werden, andere Kontakte und wissenschaftliche Projekte zu fördern. Artikel 2 beschreibt die Formen der Zusammenarbeit, nämlich individuelle und gemeinsame Forschungsvorhaben durchzuführen, Wissenschaftler und Studenten auszutauschen, ebenso Forschungsergebnisse und Lehrmaterialien. Art. 2, Absatz 2 beinhaltet das Prinzip der gegenseitigen „angemessenen Berücksichtigung" der jeweils geäußerten Wünsche und personellen Vorschläge, dessen Verwirklichung in Zukunft sicherlich als einer der Prüfsteine für den Erfolg der Zusammenarbeit betrachtet werden kann. Ebenso wichtig sind die Abschnitte 3 und 4, in denen die Unterstützung der Austauschteilnehmer innerhalb und außerhalb der Universität (soweit für die erfolgreiche Ausführung der wissenschaftlichen Arbeit erforderlich) verankert worden ist. Artikel 3 betrifft die Finanzierungsgrundlage, die nur sehr allgemein angedeutet worden ist, da sich hier die Voraussetzungen, je nach Haushaltslage, ändern können. Artikel 4 sieht einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch der Vertragspartner vor (auch zur Festlegung der Arbeitsprogramme). Die Laufzeit des Abkommens ist auf zwei Jahre (mit Verlängerungsklausel) festgelegt worden. Artikel 6 bestimmt schließlich, daß die Zusammenarbeit nicht diejenige mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes beeinträchtigen dürfe; im Gegenteil soll diese sogar von beiden Seiten unterstützt werden.
Das Problem der Zusatzabkommen Im Februar 1977 kam im Senat zur Sprache, daß die beiden Theologischen Fakultäten sowie die Landwirtschaftliche und Medizinische Fakultät größten Wert darauf legten, in das Vertragswerk miteinbezogen zu werden, zumal einige Kollegen schon Verbindungen mit Hochschullehrern ihrer Fachrichtung in Warschau hatten. Da die Universität Warschau jedoch keine entsprechenden Fakultäten besitzt, mußte versucht werden, mit den betreffenden polnischen Akademien Verbindung aufzunehmen, um zu klären, ob mit diesen Parallelabkommen abgeschlossen werden konnten. Diese Forderung erwies sich sehr bald als conditio sine qua non für die Unterzeichnung der „Grundvereinbarung“ zwischen den Universitäten Bonn und Warschau. Rektor Prof. Dr. Leis bat seinen polnischen Kollegen, sich für die Realisierung der Parallelabkommen einzusetzen, wozu dieser auch grundsätzlich bereit war.
Angesichts der nunmehr auftretenden Schwierigkeiten wurden das Auswärtige Amt und die polnische Botschaft um Unterstützung gebeten. Es wurde deutlich, daß Zusatzabkommen mit der Landwirtschaftlichen und Medizinischen Akademie in Warschau kein nennenswertes Problem bedeuten würden, hingegen ein solches mit den Theologischen Akademien. Ein Junktim mit der Katholischen Akademie lag offenbar nicht im Primärinteresse der staatlichen Behörden Warschaus. Von polnischer Seite hieß es dazu, daß nach Unterzeichnung der „Grundvereinbarung" zwischen den Universitäten Bonn—Warschau und einem gewissen Erfahrungszeitraum der Abschluß weiterer Abkommen denkbar sei Damit war für die Bonner Universität eine schwierige Lage entstanden. Bestand sie auf dem Junktim (d. h. gleichzeitige Unterzeichnung aller Verträge als Voraussetzung für das Zustandekommen der „Grundvereinbarung"), so war eventuell das Vertragswerk gefährdet. Auf einer Sitzung der Partnerschafts-Kommission kam dieser Aspekt noch einmal in aller Offenheit zur Sprache. Bei dieser Gelegenheit wurde insbesondere die Bedeutung des Vertrages als „Muster" für den Abschluß anderer Abkommen zwischen deutschen und polnischen Universitäten hervorge-hoben. Es blieb also nur die Möglichkeit, erneut in Warschau zu verhandeln, und zwar dieses Mal in dem Ministerium, das als Aufsichtsbehörde die Entscheidung zu treffen hatte. Als Verhandlungsgrundlage konnte dabei auch das Prinzip des „Gradualismus" akzeptiert werden, d. h.der Rektor sollte ermächtigt werden, den vorbereiteten Vertrag mit der Universität Warschau zu unterzeichnen, sofern das Ministerium bereit war, eine verbindliche Zusage abzugeben, daß in einem zu vereinbarenden Zeitraum auch die anderen Zusatzabkommen realisiert werden könnten.
Die diplomatischen Vertretungen beider Staaten, die Außenministerien in Bonn und Warschau sowie das Bundeskanzleramt (im Zusammenhang mit der Reise von Bundeskanzler Schmidt nach Warschau) wurden bemüht, bei der Lösung dieses Problems behilflich zu sein. Auf polnischer Seite mochte eine Zeit-lang der Eindruck entstanden sein, daß die Universität Bonn gar nicht mehr an dem Zustandekommen einer Partnerschaft mit Warschau interessiert sei und sie das Junktim nur als Vorwand benutze. Mit Entschiedenheit mußte auf den oben angedeuteten Wegen immer wieder klargestellt werden, daß dies keineswegs zutreffend war, allerdings auf die Einbeziehung der vier genannten Fakultäten in das Abkommen nicht verzichtet werden könne. Rektor Prof. Dr. Leis hatte bei den betroffenen Akademien in Warschau angefragt, 10 ob sie bereit seien, entsprechende Verträge für eine Zusammenarbeit (d. h. Parallelabkommen) zu unterzeichnen. Dies bejahten die Rektoren der Akademien mit dem Hinweis, daß sie ihr Ministerium diesbezüglich konsultiert hätten Diese Mitteilung stand allerdings in einem gewissen Widerspruch zu der Antwort des Ministeriums, in der es u. a. hieß, daß eine Ausweitung der „Grundvereinbarung" auf andere-polnische Hochschulen gegenwärtig „verfrüht" zu sein scheine
Erneute bilaterale Verhandlungen und Vertragsunterzeichnung in Warschau Anfang 1978 gab der (im Sommer 1977 gewählte) neue Rektor, Prof. Dr. Heupel, dpa ein Interview über den Stand der Verhandlungen zwischen den Universitäten Bonn und Warschau. Er deutete dabei einerseits die entstandenen Schwierigkeiten an, andererseits äußerte er sich aber optimistisch über die Chancen eines baldigen befriedigenden Abschlusses. Er wertete das gesamte Vertragswerk und die Möglichkeit zum Studentenaustausch zwischen beiden Universitäten als einen „Beitrag zur Versöhnung und Verständigung“ Nach einem weiteren Briefwechsel zwischen Bonn und dem Ministerium für Wissenschaft, Hochschulwesen und Technik sowie einem klaren Votum der Partnerschafts-Kommission für erneute bilaterale Gespräche reiste Prof. Heupel mit einer Delegation nach Warschau. Nach schwierigen Verhandlungen wurde schließlich ein für beide Seiten befriedigender Kompromiß gefunden. Der Vize-Außenminister sicherte der deutschen Delegation fest zu, daß außer dem Vertrag mit der Universität Warschau auch getrennte Abkommen mit den entsprechenden anderen Hochschulen abgeschlossen werden könnten (Prinzip des „Gradualismus"). Daraufhin unterzeichnete Rektor Prof. Heupel zusammen mit Rektor 'Prof. Rybicki am 24. Mai 1978 in der Warschauer Universität die „Grundvereinbarung" und das Protokoll über die Bedingungen des Austauschs. Nach fast dreijähriger Verhandlungsdauer war damit der Durchbruch gelungen. Strukturmerkmale der beiden Universitäten Bei der nunmehr schrittweise zu verwirklichenden Zusammenarbeit zwischen den Universitäten Bonn und Warschau werden sicherlich stets deren unterschiedliche Struktur, aber auch gewisse Gemeinsamkeiten zu beachten sein. Beide Universitäten sind fast zur gleichen Zeit gegründet worden. Die 1807 von dem damaligen Justizminister im Großherzogtum Warschau, F. Lubiehski, eingerichteten Jura-Kurse bildeten den Keim zur Jura-Schule, die 1816 in eine Fakultät der Universität umgewandelt wurde. Kurze Zeit später (1818) wurde die Ärzte-Schule der Universität einverleibt und die Universität Warschau feierlich eröffnet. In den fünf Fakultäten (Philosophie, Medizin, Theologie, Jura/Verwaltung sowie schöngeistige Wissenschaften und Künste) waren rund tausend Studenten eingeschrieben Bekanntlich ist die heutige Bonner Universität durch König Friedrich Wilhelm III. am 18. 10. 1818 gestiftet worden. Auch hier gab es zunächst fünf Fakultäten (Juristische, Medizinische, Philosophische und zwei Theologische Fakultäten). 1936 spaltete sich von der Philosophischen Fakultät die Mathematisch-Naturwissenschaftliche ab; zwei Jahre vorher war bereits die Landwirtschaftliche Fakultät gegründet worden
Die Warschauer Universität wurde im Verlauf ihrer Geschichte zweimal geschlossen; einmal durch die russische Besatzungsmacht (1831— 1862) und das andere Mal durch die NS-Machthaber (1939— 1944). Während der nationalsozialistischen Besatzungszeit wirkte sie im Untergrund (mit 300 Dozenten und rund 4 000 Studenten) weiter. Nahezu die Hälfte der Hochschullehrer ist im Kriege umgekommen, über 7O°/o der Gebäude, Einrichtungen sowie Bestände der Bibliothek wurden vernichtet. Die Bonner Universität (Hauptgebäude — Stadtschloß) und die Kliniken wurden während eines alliierten Luftangriffs (18. 10. 1944) zum großen Teil zerstört.
Infolge der großen personellen und materiellen Verluste durch den Zweiten Weltkrieg mußte das Hochschulwesen Polens fast gänzlich neu entwickelt werden. Nach 1945 entstand das größte akademische Zentrum Polens wiederum in Warschau. Dort studieren über 20 °/o aller Studenten — z. Zt. rd. 17 000 — (vor 1939: ca. 44 °/o), deren Studium durch Unentgeltlichkeit, Wohn-und Verpflegungsstipendien und ein zweistufiges Studiensystem (drei bis dreieinhalb Jahre praktische, sodann zwei Jahre allgemeine und theoretische Ausrichtung) gekennzeichnet ist. Hinzu kommen das Abendstudium (meist für Erwachsene), das Fern-und Externstudium, von dem etwa 37 °/o der Studierenden Gebrauch machen. Der Personalbestand beträgt gegenwärtig ca. 3 500 wissenschaftliche Mitarbeiter, darunter 1 600 Professoren, Dozenten und Doktoren.
Die polnischen Hochschulen hatten sich zunächst ganz auf die Lehre zur Ausbildung und Erziehung der Kader für die „Volksintelligenz“ konzentrieren müssen. Diese Aufgabenstellung wurde Ende der fünfziger und sechziger Jahre erweitert. Jetzt wurde auch die wissenschaftliche Forschung stärker betont, wenngleich diese auch nach wie vor nur den dritten Rang im Katalog der Aufgaben einnimmt.
Seit 1972 unterstehen die Hochschulen • in Polen dem neugebildeten Ministerium für Wissenschaft, Hochschulwesen und Technik also auch die Universität Warschau und die Katholisch-Theologische Akademie, letztere freilich nur, was die Zusammenarbeit mit dem Ausland betrifft. Hingegen sind die Medizinische und Landwirtschaftliche Akademie den entsprechenden Fachministerien (nämlich dem Ministerium für Gesundheitswesen und Sozial-fürsorge bzw.dem Ministerium für Landwirtschaft) untergeordnet
Zu den Aufgaben des Ministeriums für Wissenschaft, Hochschulwesen und Technik zählen u. a.: Steuerung der Ausbildung und Weiterbildung von Kadern für die Wissenschaft und Volkswirtschaft, Prognostik und Planung der wissenschaftlichen Arbeit, Koordinierung der gesamten Wissenschaftspolitik und die Zusammenarbeit mit dem Ausland. Zur Begutachtung und Beratung stehen dem Ministerium zwei Organe zur Verfügung: einmal der Hauptrat für Wissenschaft, Hochschulwesen und Technik für Fragen der Ausbildung und Weiterbildung der Kader und ein Intermini23) sterieller Ausschuß, dem Vertreter aller Ministerien und der Polnischen Akademie der Wissenschaften (PAN) angehören. Dieser begutachtet die wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und -plane
Das Selbstverwaltungsrecht der Universitäten, das in dem Hochschulgesetz von 1958 weitgehend verankert worden war, ist nach den Studentenunruhen im Jahre 1968 wieder eingeschränkt worden Seit Ende der sechziger Jahre werden die Rektoren und Prorektoren (früher vom Senat gewählt) vom zuständigen Minister für eine Amtsperiode von mehreren Jahren ernannt) was sehr wahrscheinlich auch in Absprache mit der zuständigen Abteilung des ZK geschieht). Ein Vorschlagsrecht wird allerdings — wie es scheint — dem Senat eingeräumt. Die Dekane und Prodekane werden — im Gegensatz zu der früheren Wahl durch die Fakultäten — im Einvernehmen mit dem Minister vom Rektor berufen. Der Senat übt nur noch beratende Funktionen aus. Ein Anfang der siebziger Jahre eingerichtetes neues Organ („Rektoratskollegium") soll den Rektor „bei der Leitung der Hochschule unterstützen". Ihm gehören neben Rektor und Prorektoren der Verwaltungsdirektor (Kanzler), der Sekretär des Hochschulkomitees der PVAP (Polnische Vereinigte Arbeiterpartei) und der Vorsitzende der Gewerkschaftsorganisation (an der Hochschule) an Eine besondere Rolle spielt der Sozialistische Polnische Studentenverband, an dessen Spitze ein Universitätsrat mit 17 Mitgliedern steht, dem fast 12 000 Studenten der Warschauer Universität angehören. Er hat vor allem politisch-erzieherische und organisatorische Aufgaben zu erfüllen, aber er bemüht sich auch, das „wissenschaftliche Interesse" bei den Studenten zu wecken
Durch die Novellierung des Hochschulgesetzes ist die traditionelle Lehrstuhlstruktur in Polen abgeschafft worden. Die Organisationseinheit der Fakultäten ist nunmehr das Institut (bestehend aus Forschungsteams und Arbeitskreisen für Lehre und Erziehung). Anzumerken ist schließlich noch, daß nach dem Kriege einzelne Fakultäten wie z. B. die Medizinische und die Landwirtschaftliche bzw. die Theologische Fakultät entweder ausgegliedert oder aufgelöst worden sind und in neugegründete Akademien übergeleitet wurden. Demgegenüber ist die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Aufgabe, „die Gesamtheit der Wissenschaften in freier Forschung und Lehre zu fördern". Sie baut auf den Grundsätzen der akademischen Selbstverwaltung auf, was u. a. bedeutet, daß alle Hochschullehrer sich nach „bestem Können" daran zu beteiligen haben (in den Fakultäten und, soweit gewählt, in den Kommissionen und im Senat). Im übrigen sorgt der Rektor „im Zusammenwirken mit dem Senat und den Fakultäten dafür, daß die inneren und äußeren Voraussetzungen für die Forschung und Lehre in einer Weise gesichert und entwickelt werden, die den Aufgaben, der Tradition und der Würde der Universität entspricht". Auch die Studentenschaft ordnet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Verfassung und ihrer Satzung weitgehend selbständig (Organ: Studentenparlament und Allgemeiner Studenten-Ausschuß); zudem werden jährlich Studentenvertreter in die Engere Fakultät (im Verhältnis ein Student zu zehn Lehrstuhlinhabern) und zwei in den Senat gewählt, also in das oberste Organ der Selbstverwaltung Im Wintersemester 1977/78 studierten 27 782 Studenten (davon 1 307 Ausländer) an der Universität; insgesamt gab es 465 planmäßige Hochschullehrer.
Die hier nur angedeuteten Unterschiede in der Universitätsstruktur sind sicherlich beträchtlich. Sie dürften allerdings kein wesentliches Hindernis für die Zusammenarbeit bedeuten. Entscheidend bleibt, daß beide Institutionen hinreichendes Verständnis für die Anders-artigkeit des jeweiligen Entscheidungsprozesses, des Instanzenweges und den damit verbundenen Implikationen aufbringen. Reibungswiderstände werden sich dabei häufig nicht vermeiden lassen; daher sind Geduld und Stetigkeit erforderlich. Am besten wäre es, wenn — wie bei anderen Hochschulen — an der Bonner Universität eine federführende, verant-wörtliche „Clearing-Stelle" für alle organisatorischen Fragen der Partnerschaft eingerichtet würde. Hierfür bietet sich das Auslands-amt der Universität als eine sinnvolle Lösung an. Dieses könnte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Entscheidungsgremien der -Uni-versität die notwendige Kontinuität der Arbeit gewährleisten und dazu beitragen, daß sich die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten Bonn und Warschau als ein beachtenswertes und nachahmenswertes Modell in Ost und West entwickelt.
Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität Warschau
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität und die Universität Warschau vertreten durch ihre Rektoren, — geleitet von dem gemeinsamen Wunsch, die wissenschaftlichen Beziehungen zwischen ihren Universitäten zu fördern und in der Erkenntnis, daß eine Ausweitung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Beziehungen im gemeinsamen Interesse liegt, schließen nachstehende Vereinbarung:
Artikel 1 1. Die Vertragspartner sind bestrebt, den Austausch im Bereich von Forschung und Lehre zu fördern.
2. Die Einzelheiten der Durchführung dieser Zusammenarbeit (Gestaltung und Mittel) werden jeweils unter Berücksichtigung der Fachdisziplinen von den zuständigen Hochschulorganen einvernehmlich festgelegt.
i .
3. Insbesondere sind Arbeitsprogramme zu vereinbaren, die Bestandteil dieser Vereinbarung werden. Sie schließen weitergehende wissenschaftliche Kontakte nicht aus.
Artikel 2 1. Die Zusammenarbeit soll insbesondere verwirklicht werden 1. 1. durch die Durchführung von Forschungsvorhaben;
1. 2. durch den Austausch von Hochschullehrern und wissenschaftlichen Mitarbeitern zur Durchführung von Forschungsarbeiten, zu Lehrveranstaltungen sowie zur Teilnahme an Symposien und anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen;
1. 3. durch Kontakte im Bereich von Forschung und Lehre sowie durch Austausch von Forschungsergebnissen, Veröffentlichungen, Lehrmaterial und durch andere wissenschaftliche Informationen;
1. 4. durch den Austausch von Studenten.
2. Die Vertragsparteien sind sich darin einig, daß die Zusammenarbeit gemäß 2. 1 eine angemessene Berücksichtigung der gegenseitigen personellen Vorschläge und Wünsche voraussetzt.
Vorschläge über auszutauschende Personen sind der gastgebenden Hochschule in angemessener Frist vor dem geplanten Beginn des Aufenthaltes mitzuteilen. 3. Die Vertragsparteien gewähren den Austauschteilnehmern während ihres Aufenthaltes jede notwendige Unterstützung. Sie gestatten den Personen, die aufgrund dieser Vereinbarung entsandt werden, die Benutzung ihrer wissenschaftlichen und sozialen Einrichtungen. 4. Die gastgebende Hochschule wird sich dafür einsetzen, daß der Austausch-teilnehmer auch die Erlaubnis zur Benutzung von nicht zur Hochschule gehörenden Einrichtungen, insbesondere von Archiven, Bibliotheken, Museen, Laboratorien und zur Herstellung von Fotokopien, Mikrofilmen usw. erhält, soweit dies für die erfolgreiche Ausführung seiner Arbeiten erforderlich ist.
Artikel 3 Beide Vertragsparteien werden sich um die Finanzierung der hier vorgesehenen Zusammenarbeit bemühen, über die Bereitstellung von Mitteln werden die Vertragsparteien einander rechtzeitig unterrichten. Die Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel ist für den Umfang der von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen maßgebend. Die Finanzierung erfolgt nach den Bedingungen des devisenfreien Austausches.
Artikel 4 Vertreter der Vertragsparteien treffen sich in regelmäßigen Abständen abwechselnd in Warschau und Bonn, um über die Erfahrungen der bisherigen Zusammenarbeit sowie künftige Arbeitsprogramme zu beraten.
Artikel 5 Diese Vereinbarung gilt für zwei Jahre. Sie gilt für weitere zwei Jahre, falls sie nicht durch eine der beiden Parteien sechs Monate vor dem Ablauftermin schriftlich gekündigt wird. Vertragsänderungen sind in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich zu vereinbaren.
Artikel 6 Zwischen den Vertragsparteien besteht Übereinstimmung, daß die Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern, Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen ihrer Staaten im Interesse dieser Vereinbarung liegt und daher von beiden Seiten unterstützt wird.
Artikel 7 Die Vereinbarung wird in deutscher und polnischer Sprache ausgefertigt. Beide Texte sind authentisch.
Die Vereinbarung tritt nach dem jeweiligen Zustimmungsund Genehmigungsverfahren der Vertragsparteien mit dem gegenseitigen Austausch der unterzeichneten Vertragstexte in Kraft.
Warschau, den 24. 5. 1978
Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Prof. Dr. Aloys Heupel Rektor der Universität Warschau Prof. Dr. Zygmunt Rybicki