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Extremismus und offene Gesellschaft Anmerkungen zur Gefährdung und Selbstgefährdung des demokratischen Rechtsstaates | APuZ 37/1978 | bpb.de

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APuZ 37/1978 Artikel 1 Extremismus und offene Gesellschaft Anmerkungen zur Gefährdung und Selbstgefährdung des demokratischen Rechtsstaates Ausgewählte Literatur zu den Konfliktzonen zwischen Extremismus und Demokratie

Extremismus und offene Gesellschaft Anmerkungen zur Gefährdung und Selbstgefährdung des demokratischen Rechtsstaates

Manfred Funke

/ 46 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Aus Politik und Zeitgeschichte, B 37/78, S. 3— 21 Der Angriff des Extremismus auf unsere Gesellschaft, ihre Selbstgefährdung durch Apathie und konformsüchtige Diffamierung Andersdenkender erfordern zweierlei: Erstens die Prüfung des rationalen Kalküls in den von rechts und links angebotenen Gegenbildern zu unserer unvollkommenen Gesellschaft; zweitens eine ethische Neubegründung der demokratischen Lebensform als sozialpflichtiger Verantwortung von persönlicher Freiheit. Diese doppelte Aufgabe verlangt einen offenen Wertvergleich zwischen der politischen Kultur einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Sozialutopien rechten und linken Ursprungs. Ihre Verfechter wollen unsere „Ordnung des Vorletzten“ (v. Krockow) einer letzten Heilsgewißheit unterstellen, die das Recht auf Opposition ebenso entzieht, wie sie Herrschaft auf Zeit durch Abwahl als Relikt liberalistischer Bürgerlichkeit verächtlich macht. Solche Kompromißlosigkeit des Anspruchs gegen unsere parlamentarische Demokratie ist dem Rechts-und Links-Extremismus gleichermaßen ein-beschrieben. Der erstere beschwört die ständige Kontraktion aller elitär-nationalen Kräfte zugunsten der „objektiv notwendigen" Machtzwecke des Staates, hinter denen alle privaten Bedürfnisse und Rechte zurückzustehen haben. Der letztere rationalisiert dem Individuum seine kritische Distanz zu Staat und Gesellschaft im Zeichen anzustrebender Harmonie von Freiheit und Notwendigkeit hinweg. Dieser totalitären Zugriffsgewalt von rechts und links muß unser demokratisches Verfassungsverständnis offensiv entgegenwirken. Aus der Vermittlung sozialgeschichtlicher Erfahrung an unsere Zukunft, aus ständiger Überprüfung unserer Herrschaftsstrukturen auf Machtmißbrauch erwachsen demokratische Mobilität und Moralität, die die Abwehr des Extremismus organisieren müssen. Dieser Kampf gilt nicht nur den offen oder verdeckt formierten Feinden unseres Staates, sondern auch jenem Verständnis von Freiheit, das die wahre Freiheit erst in der Freiheit zu ihrer Vernichtung sieht oder in der Freiheit eine Dauerberechtigung zur politischen Teilnahmslosigkeit erblickt.

I. Extremismus als Gefährdung offener Gesellschaft

Demokratie ist uns nicht gegeben, sondern aufgegeben. Dieser Aufgabenstellung wurde bisher in der materiellen Wohlstandsmehrung als Hauptsymbol demokratisch legitimierter Freiheit die falsche Pflege zuteil. Steigende Prosperität als Überlegenheitsausweis den geschlossenen sozialistischen Systemen entgegenzuhalten, deutet auf eine bedenkliche Trübung des Selbstwert-Bewußtseins einer offenen Gesellschaft Gegen diese Verkümmerung der geistigen Offensivkraft des Demokratischen taten unsere führenden Parteien als Kanäle politischer Willensbildung zu wenig. Zumeist erkannten unsere Politiker die Gefahren von Schlagwort-Argumenten, Schwarz-Weiß-Malerei und Profit-Seelsorge durchaus, doch die Sicherung der Wähler-gunst ließ die Gebote der Nüchternheit, des Augenmaßes, der konfliktfähigen Solidarität zu oft zurücktreten. Dem allgemeinen Trend der politischen Abstinenz und Zuwachs-Euphorie entgegenkommend, unterbanden die Parteien mit ihrem gemeinsamen Drang zur Mitte häufig das Aufkommen und Austragen ideologischer Streitfragen grundsätzlicher Natur Die im Schatten der Mächtigen agierenden kleinen Parteien beunruhigten nach dem NPD-Zwischenakt nicht weiter Sie ließ man rechts und links liegen. Die Gefährdungspotentiale für unsere Demokratie wurden nicht klar herausgestellt, die Wirksamkeit der Abwehrmaßnahmen nicht ständig überprüft.

So traf die Außerparlamentarische Opposition unsere Gesellschaft ohne Vorgewöhnungsphase. Der Protestaktionismus, Gewalttaten, dann der Sprung in den Terrorismus als letzte Seinsform linkstotalitärer Ausweglosigkeit führten zum Schock. Politische Apathie wurde nicht mehr respektiert, Aufmerksamkeit für die gesellschaftliche Herausforderung erzwungen. Intellektuellen-Schelte, Spießer-Entrüstung und Verängstigung vieler Bürger ramponierten zusätzlich den sozialen Frieden. Fast jeder Appell zur Besonnenheit konnte vom Vorwurf des Sympathisantentums beliebig umstellt werden. Statt Lösungen suchte man Schuldige. Die Heftigkeit des Meinungskampfes rückte die Fabrikation von Parolen an die Stelle des Nachdenkens. Die Hoffnung, bei zunehmenden Schwierigkeiten würde auch das Bedürfnis nach dem Wesentlichen wachsen, unterlag vielfach der Angst-Entstauung in Sündenbock-Philosophie. Die Polarisierung der Auffassungen verengte den Weg zum zwangfreien Dialog. Versteckte Panik erschwert weiterhin das Suchen nach Konsens.

Diese gespannte und irritierende Situation gilt es zu klären, die pathologische Anfälligkeit politischer Kommunikation zu verringern. Logik und Erfahrung als Prüfinstrumente der utopistischen Verstiegenheit in den extremistischen Gegenbildern zu unserer unvoll3 kommenen Gesellschaft müssen zum Einsatz gelangen. Nur so ist die gebotene Stärkung des Vertrauens zu den Institutionen und Wertbindungen unserer Demokratie einzuleiten. Einer offenen Gesellschaft gemäß können diese Einsichten nicht durch die pädagogische Gewaltsamkeit von Demokratie-Propaganda vermittelt werden. Die Elemente der nachfolgenden Extremismus-Analyse sollen deshalb bestimmt sein für eine bildungspolitische Umsetzung im Geist Charles E. Merriams: „Wenn die Macht Gewalt anwendet, ist sie nicht am stärksten, sondern am schwächsten. Sie ist dann am stärksten, wenn sie eher die Mittel der Stellvertretung und der Anziehung, des Anreizes und der Teilnahme anwendet als das des Ausschlusses, eher das der Erziehung als das der Vernichtung." 1. Versuch einer Begriffsanalyse des Extremismus „Extremismus" bringt den Analytiker in nicht geringe terminologische Not. Eine Annäherung an den Begriff über die Brücke seiner formalen Aussagequalität sollte jedoch gelingen: Als Extreme bezeichnet man die von der Mitte einer Linie oder Ebene am weitesten entfernt gelegenen Punkte. Ihre extreme Position ist also durch ihr Verhältnis zum Meßoder Bezugspunkt bestimmt, übertragen auf den sozialen Bereich könnte von Extremisten als den Inhabern extremer Positionen dann gesprochen werden, wenn Abweichungen vom Gruppenverhalten oder von der allgemein vorherrschenden Ansicht auffällig ausgeprägt sind. Steht jemand in einem Meinungsbild mit 1 : 10 allein, so befindet er sich in einer extremen Position gegenüber dem „Feld". Ist der Abweichler damit bereits Extremist? Oder ist er nur Nonkonformist? Als politischer Extremist wäre der „Außenseiter" nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts erst dann anzusehen, wenn ihm als zentrales Handlungsziel zuzueignen ist, die Verfahrensregeln der staatlichen Gemeinschaft zu ihrer Beseitigung und sozialen Neuformierung mißbrauchen zu wollen Der politische Extremist macht das soziale Paradigma, in dem er lebt, bis zur Vernichtung hin verächtlich. Im Gegensatz zum Nonkonformisten, der nicht auf Herrschaftsumsturz aus ist, verkörpert der Extremist keine Flügelposition mehr, keine Variable des konkreten Systems. Er steht bereits in der Randzone zum revolutionären, zum gewaltsamen Umsturz, wenngleich noch nicht statisch fixiert. Damit ist zunächst beim begrifflichen Umfeld von „Extremismus“ zu verhalten, um durch Vergleich seinen genuinen Merkmais-Konstanten näher zu kommen.

Das Verständnis von Extremismus ist vielschichtig, die Vermischung mit Radikalismus, Terrorismus u. ä. im Sprachgebrauch auffällig. „Wider den Radikalismus extremer Alternativen" formulierte Kurt Biedenkopf die Zielrichtung christlich-demokratischer Politik Rechte und Linke diffamieren sich heute gegenseitig als die wahren Extremisten. Die Faschismus-Forschung zentriert den Extremismus in die kommerzialisierte Bürgermitte. Was bei uns schon als extremistisch gilt, würde in Südamerika, Frankreich oder Italien oft eher als gemäßigt eingestuft. Die Wandelbarkeit des Begriffs bestätigt gleichfalls ein Blick in die Geschichte.

Bezichtigte man einst die Göttinger Sieben des Verrats an ihrem Souverän, so werden sie heute als Beispiele von Mut vor Königsthronen, von Verfassungstreue und Freiheitsliebe gefeiert. Denunzierte man früher August Bebel als Feind der den Deutschen gemäßen Gesellschaftsordnung, so steht Bebel heute neben Heuss als Repräsentant demokratischer Traditionen. Unbedenklich konnte einst ein preußisches Oberverwaltungsgericht der Kaiserzeit „sozialdemokratisch“ mit „staatsfeindlich" gleichsetzen. Die Begründer der ersten deutschen Republik mußten sich als Verbrecher beschimpfen lassen Ist folglich „Extremismus" ins Interpretations-Belieben gestellt? Handelt es sich um einen Begriff ohne konstanten Sinngehalt? Dies zu verneinen, setzt voraus, im „Extremismus" einen Schlüsselbegriff zu sehen, d. h. einen Begriff, der nicht nur mit einer unveränderlichen Eigenschaft und Erscheinungsform ausgestattet ist, sondern stets seine Existenz auch erhält durch die Intensität seiner Rezeption Aus dem Reflex der Aneignung, der Leidenschaft des analytischen Engagements konstituiert sich Extremismus jeweils. Im Bemühen um seine Definition spiegeln sich Kraft und Einfallswinkel des Lichts, das erkundend auf ihn gerichtet ist. Extremismus als zu bestimmendes spezifisches Maß hochlabiler Distanz zwischen einer Norm und dem Verlangen ihrer Vernichtung tritt auf als verbale Setzung unmittelbar zum wertenden Subjekt, ist folglich nicht losgelöst von Zeit und Raum zu klassifizieren. Jede Analyse von Extremismus ist einem formenden Input ausgesetzt, dessen Komponenten nicht im Moment der Begegnung mit dem zu bestimmenden Objekt aus dem Nichts geboren werden, sondern sie sind vielmehr in der Orientierung, in der Interessenlage, im allgemeinen Bezugsrahmen des Analytikers verwurzelt. Es besteht Übertragungsverbot gegen den naturwissenschaftlichen Denktypus für den Erkenntnisbereich des sozialen Lebens Hier können absolut gewisse, unverrückbare und im Experiment jederzeit unverändert nachweisbare Wahrheiten nicht gefunden werden. Extremismus erscheint für uns folglich nicht als Begriff mit unveränderbarem Wesenskern und abtrennbaren Attributen, sondern stets als Merkmais-Ensemble. Die Begriffskonservierung im Abstraktum „Extremismus" muß also auf die Sicherung jener Komponenten hinzielen, die konkret jeweils mehr oder weniger erscheinen ohne deren Vorhandensein aber der Schlüssel-oder Mantelbegriff „Extremismus" zerfiele.

Wie die ursprüngliche Bedeutung von „extrem“ anzeigt, befindet sich der Extremist im Prozeß zentrifugaler Distanzierung von der Mitte jeder Schwerkraft, die das reale Sozial-system ordnet und gestaltet. Auf Identifikationsverweigerung gegenüber der vorgegebenen Lebensordnung ist der Extremist angelegt. Er ist keineswegs einem politisierenden Exzentriker gleichzusetzen. Letzterer ist in der Schaffung seiner Distanz zur Gesellschaftsordnung um die Herstellung einer elitären Aura (Clan der „Köpfe", nicht der Massen) bemüht, wobei er dem Adressaten grundsätzlich sein Wahlverhältnis von Zustimmung, Ablehnung, Gleichgültigkeit beläßt. Der Extremist hingegen erzwingt Stellungnahme durch Auslösung von Sorgen um die Basis-Stabilität und Furcht vor oppositioneller Massen-Mobilität. Der Extremist verlangt bereits in der Absetzbewegung vom Status quo einen Neubau der sozialen Ordnung und ihrer sozialtheoretischen Fundamentierung. Da indessen die für den Extremisten vorhandene Notwendigkeit der Systemumwandlung in seinem Tun und Reden Ausdruck findet, deren Effizienz aber abhängt vom subjektiven Vermögen und von objektiven Widerständen, ist über die allgemeine Struktur des Extremismus nur modellhaft zu befinden. Die Beurteilung des Extremisten kann die hinter dem Erscheinungs-und Tat-Bild befindliche Konstanz und Intensität des Uberzeugungsanspruchs gegenüber der Wirklichkeit nicht gänzlich aufspüren und verbindlich erfahrbar machen. Nach dieser Verständigung über die Definierbarkeit von Extremismus erscheinen in seiner gegenwärtigen Beurteilung folgende Konstitutionsmerkmale:

Der Extremist dringt auf die Abschaffung der gegebenen Verhältnisse unter prinzipieller Bejahung des Gewalteinsatzes zur Durchsetzung der neuen Wertvorstellungen. Auf sie ver-weist der Extremist die Öffentlichkeit durch unterschiedlich dosierten, gewöhnungsunfähigen Druck. Die dem Extremisten attestierte Selbstgewißheit setzt ihn dem Verdacht aus, sofort — wenn er die Macht dazu hätte — jene Werte und Spielregeln als nichtig zu erklären, die er als gegenwärtig noch unterlegener Oppositioneller lautstark für sich reklamiert. Der Extremist würde nach der Machtergreifung kraft seiner Heilsgewißheit legale oder illegale Opposition nicht dulden können. Das Fortbestehen von Wahlrechten, die ihm prinzipiell Herrschaftsverzicht durch Abwahl zumuten, wäre für den Extremisten indiskutabel. Die Geschlossenheit seiner Herrschaftstheorie müßte Kritik, Distanz, Gegnerschaft als widernatürlich empfinden lassen. Der Primat seiner eigenen Idee gegenüber bürgerlicher Demokratie würde die Aufhebung des Individuums als letzter Instanz, vor der sich alle Sozialtheorien und -Utopien zu verantworten haben, verlangen. Blieben Regime-„Kritiker" nicht „beiehrbar", würden sie damit ihre Eliminierung selber verschulden. Die allgemeine Besorgnis stellt jedenfalls den heutigen Extremisten in die Tendenz, die Massen als teleokratisches Instrument einer Führer-oder Parteidiktatur fügsam machen und sie als Transformator der Weltgeschichte zum Heilsgeschehen stilisieren zu wollen.

Solcherart charakterisiert sich kein Extremist selbst. Kein Extremist wird sich als Extremisten bezeichnen, da der Begriff grundsätzlich pejorativ besetzt ist (im Gegensatz zum „Radikalen"!). Mit dem Begriff „Extremist" benennt eine zur Selbstaufgabe aufgeforderte politische Kultur ihren Feind, der sich moralisch dazu befugt weiß, jedes Individuum um dessen eigenen Glücks willen für eine neue Lebens-und Verfassungstheorie „rationalisieren" zu dürfen.

Diese Theorie ist letztlich im Glauben verankert. Das immer beschworene kritische Denken, das dem Extremisten das für ihn objektiv Notwendige einsichtig gemacht hat, fürchtet sich nämlich vor dem Zutritt zum Ideologie-Kern selbst. Die schonungslose Kritik an der bestehenden Gesellschaft richtet sich im Extremisten nicht genauso unnachsichtig gegen die Wurzeln des eigenen Denkens, tastet nicht nach dessen Voraus-Setzungen. Die Theorie der richtigen Erkenntnis bleibt von einer Grundannahme verdunkelt, die nicht mehr zur Diskussion gestellt werden darf. Irgendwo läßt der Extremist seine Gesellschaftskritik aus Vernunft-in Offenbarungswahrheit umkippen. Vorher treibt er über die Sprossen der Dialektik seine bohrenden Fragen bis zu den Wurzeln, den radices der Staatsstruktur, ohne dann mit derselben Konsequenz und nur der Wahrheitsfindung verpflichtet auch die Wurzeln der eigenen Über-zeugung anzugehen. Wäre sein Denken logisch in Zielsetzung und Prozeßhaftigkeit, d. h. ohne Bevormundung durch Wunschvorstellungen, so müßte der Extremist irgendwann unterwegs auf dem Wege der Erkenntnis eingestehen, daß jede Wenn-Dann-Argumentation nachweislich nicht in einem Punkt gerinnen kann, kein festes Fundament abgibt für eine von Einwänden unbefleckte Erkenntnis der Sinnhaftigkeit menschlichen Daseins.

Dem Extremisten dient Wissen nicht konsequent als Element des kritischen Suchens. Aus seiner letztlichen Beweisnot für die „Richtigkeit" seiner Lebensphilosophie leitet er nicht die Tugend des Offenhaltens für gegenwärtig nicht beantwortbare Fragen ab. Er will nicht wahrhaben, daß alle vom Menschen bislang entworfenen Systeme letztlich lückenhaft sind, eine widerspruchsbefreite Denkstruktur als Lebenslehre verborgen blieb. Die politische „Radikalität“ der vom Extremisten geübten Kritik ist nur vordergründig, ist aufgesetzt. Das heimliche Wissen davon, ohne Mut zum offenen Eingeständnis, die Angst vor Irritation durch rationale Argumente mögen der Grund sein für die eigentümliche Neurotisierung der Extremisten. Ihr autoritätssüchtiges Gerangel untereinander, die Schurigelei von Abweichlern, die Ordensstrenge als Gruppen-merkmal sollen offenbar die mangelnde Tragkraft und schwache Ausstrahlung der extremistischen Ideologien verbergen. Tiefe Heilsgewißheit und deren Unvermittelbarkeit gegenüber dem Klassenfeind sollen wohl signalisiert werden durch Schweigen und Rüpelei in Gerichtssälen. Siewerden zumeist nicht als Gelegenheiten für flammende, Anhänger werbende Plädoyers benutzt, wie es der ultrarechte Hitler und der ultralinke Dimitroff einst „vorbildlich" taten.

Während der Revolutionär ist in der Tateinheit von Denken und Handeln gegen den Feind, hat die revolutionäre Ideologie als Beherrscherin des Bewußtseins im Extremisten noch nicht ihren reinen Funktionär geschaffen. Er ist aus der Verpuppungsphase zur Feindschaft auf Dauer gegen die zu revolutionierende Umwelt noch nicht entschieden herausgetreten. Der Extremist existiert vor allem in der Möglichkeit auf revolutionäre Tateinheit hin. In Scharmützeln mit der Gesellschaft testet er, wie weit er gehen kann, übt sich nicht im Kampf auf Leben und Tod. Seine rigiden, ja exzeßhaften Verstöße gegen bürgerlichen Geist und bürgerliche Etikette rücken den Extremisten zwar in den sicheren Verdacht, Systemsprengung betreiben zu wollen, aber ohne in der Praxis den Solitär-Charakter des Revolutionärs zu erringen. Der Extremist ist insgeheim ein Minderheits-Massenmensch, verstrickt in Skrupeln, die Umkehr und Kompromiß nicht ausschließen. Er bleibt zur vorsorglichen Mißbrauchsverhütung von bestimmten gesellschaftlichen Institutionen (Richter-, Lehramt) ausgesperrt, ist aber nicht der Verfolgung ausgesetzt. Seine persönliche politische Bewegungsfreiheit bleibt solange uneingeschränkt, bis er sich durch Gewalt gegen Personen bzw. Sachen kriminalisiert.

Ein solches Handeln wird dann als radikal, eben nicht mehr als extremistisch, bezeichnet, wenn die Intensität der Anspruchsdurchsetzung nicht als Sieg über den Gegner, sondern als geistige und physische Vernichtung des Feindes erscheint. Das Bild kompromißlosmechanistischer Härte und erbarmungsloser Besorgtheit um den Triumph der neuen Idee stellt sich beim Stichwort des radikal Handelnden ein. Damit ist aber der Typus des Radikalen selbst nicht repräsentiert; es fehlt eine gewisse geistige Komponente.

Ist das radikale Handeln (Ausrottung des Gegners mit Stumpf und Stiel, die Erklärung der Gewaltsamkeit gegen Personen als Gewalt gegen Sachen) von einer Leidenschaft bestimmt, die die letztlich unzureichende Begründbarkeit solchen Tuns verbergen soll, so ist der Radikale des Denkens gerade durch das gezeichnet, was dem Extremisten fehlt und was den radikalen Theoretiker letztlich unfähig zur Gewaltpraxis gegen die Gesellschaft macht: Der Radikale des Denkens und Verfechter seiner Denkergebnisse erhält zunächst das Stigma des Radikalen durch das Sensationelle, das „Unerhörte" seiner Theorien, die die Gesellschaft abstoßen und zugleich faszinieren. Es wird ihm von jenen „Gebildeten" zugesprochen, aus deren Kreisen der Radikale zumeist kommt bzw. auf deren Urteil und deren Protest er wert legt. Der Radikale wirkt in der Gesellschaft gegen dieselbe, vitalisiert sie durch Infragestellung, verletzt, aber verläßt letztlich nicht den elitären Komment. Den Radikalen des Denkens ängstigt die Vulgarisierung seiner Gedanken, die es nicht nötig haben sollen, mit Faustschlägen durchgesetzt zu werden. Er steht im Odium der Formulierung Joseph Roths, es sei leichter, für die Massen zu sterben als mit ihnen zu leben. Die Radikalität eines F. Nietzsche, K. Marx, H. Marcuse, J. -P. Sartre, E. Bloch führte und führt Prankenhiebe gegen die Gesellschaft durch das Gitter eines Theoriekäfigs hindurch, der letztlich nicht verlassen wird zum Beuteschlag direkter Gewalt. Man lebt frei in geächteter Honorigkeit von der Bewunderung der angegriffenen Gesellschaft.

Dies geschieht nicht mangels persönlichen Mutes, der sich in den Fallstricken von Salons und Akademien durchaus beweist. Vielmehr erhält wohl eine Art instinktiver Redlichkeit die Scheu aufrecht vor der Akzeptierung von Erkenntnissen, deren Durchsetzung zwecks Gewaltverminderung in der Welt selber Gewalt benötigt. Da der Mensch sein Behaustsein nicht allein aus seiner Vernunft, sondern auch aus seinem Lebensgefühl bildet, verharrt der Radikale, weil sein Denken nicht weiter dringen kann, unruhevoll vor der Fragenbarriere, ob seine Erkenntnis darüber, wie die Menschheit einer Heilslehre zuzuführen ist, der Radikalität des Denkens zur Ehre gereicht Der angespannte Intellekt sensibilisiert sich gegen sich selbst insofern, als er nicht gegen die schützende Führung der Instinkte anzugehen vermag, ihnen aber andererseits die Dialogregie im Prozeß emanzipatorischer Aufklärung abspricht. Mit stolzer Scham registriert es der Radikale, wenn sich erfolgreiche Vereinfachet seiner Ideen auf ihn berufen; aber zutiefst verwirrt reagiert er, wenn ihm die öffentliche Meinung auch die Vaterschaft für die „mißratenen" Umverteiler seiner gesellschaftskritischen Impulse zuweist.

Der Radikale des Denkens, der Theoretiker, wird an der radikalen, d. h. hier brutalen Durchsetzung seiner Ideen durch selbst gestellte Einwände gehindert: ob die Ästhetik der Intellektualität nicht durch Praxis zerstört wird, ob spontane oder reflektierte Achtung und Zuneigung zu Mit-Menschen nicht höher zu stellen sind denn alle Vernunft.

Die damit gemeinte Qualität des Radikalen hat der Radikale M. Gandhi verdeutlicht: „Ich glaube sagen zu dürfen, daß ich dem menschlichen Wesen die größte Aufmerksamkeit schenke und meine eigenen Fehler scharf untersuche. Dabei habe ich gefunden, daß der Mensch mehr wert ist als das System, das er entwirft." Kürzlich hat Erich Fromm diesen Leitgedanken variiert: „Kritisches und radikales Denken wird nur dann fruchtbar sein, wenn es mit der kostbarsten Eigenschaft des Menschen vereint ist — mit seiner Liebe zum Leben."

Diese letztlich nicht rationalisierbare Sperre gegen eine tabula rasa machende Praxiskonsequenz der radikalen Gesellschaftsanalyse gibt der radikale Denker aus Radikalität gegen sich selber ehrlich zu. Symbolhaft dafür erscheint Jean Amerys Grübeln mit Bezug auf seine KZ-Haft während der Hitler-Herrschaft. „Wie kam es, daß ich... es niemals ganz verwinden konnte, nicht mit der Waffe in der Hand den Unterdrücker bekämpft zu haben?"

Der Unwille, mehr als nur Exkursionen in die Niederungen der Praxis zu wagen, die strikte Verweigerung auch, junge Menschen zu Blut-taten zu fanatisieren, bilden die Trennfuge zum Extremisten und zum Revolutionär. Letzterer ist bestimmt durch irreversible Tatsachenentscheidung gegen die Gesellschaftsordnung. Der Extremist steht noch in der Möglichkeit zum So oder So, wobei ihm aber im Gegensatz zum Radikalen das Fehlen argumentativer Lauterkeit und die Auffälligkeit der Aggressivität als Element der Überzeugung und Selbstüberzeugung anhaften. Die Radikalität des Theoretikers hält den Radikalen dagegen in der Position, vor lauter Messerschleifen nicht zum Schneiden zu kommen. Er sucht rücksichtslos gegen das eigene Behagen nach den Gerinnungsfaktoren für seine Utopie im menschlichen Leben. Den dem Extremisten eigenen Handlungsdruck diszipliniert der Radikale dabei jedoch im Offen-bleibenfür die Widersprüche zwischen theoretischer Erkenntnis und ihrer Korrumpierbarkeit im praktischen Umsetzungsprozeß. Das puristische Erkenntnisstreben radikalisiert den Radikalen nicht zum Handeln, sondern radikalisiert ihn zur zähesten Standhaftigkeit in den Darlegungen über die Notwendigkeit der zu wandelnden Herrschaftsverhältnisse. Dabei täuscht der Radikale nicht vor, nicht mehr auf dem Weg, sondern bereits im Zentrum des politisierbaren Erkenntnisziels angelangt zu sein. Gäbe er dies vor aus subjektiv glaubwürdiger Selbstverblendung, dann würde er dem Status des Extremisten anheimfallen bzw. kraft eigenen Richterspruchs sich zum Revolutionär der Tat befördern müssen, denn ohne diese Konsequenz übte er Verrat an der Radikalität des Denkens als Basis individuellen Selbstvertrauens.

Zusammenfassend läßt sich sagen: Der Radikale der Theorie konstituiert sich nicht aus dem Versammeln von Kriegsvolk, aus dem Organisieren von Feldzügen für den Sieg seiner Ideen, sondern aus dem Bekenntnis zu den Ergebnissen seiner Denkprozesse vor aller Öffentlichkeit, ohne Kurskorrektur aus Opportunität. Der Radikale ist aufgrund seines Aufwühlens der gesellschaftlichen Wurzeln im Prinzip ein Revolutionär, der gegen den Praxisanspruch aber passiv bleibt aus tatversagender Barmherzigkeit oder weil er auf die Stunde hofft, in der sich die letzten Lücken seines Systems dicht schließen und fremde Skepsis freiwillig beiseite tritt. Der Radikale kämpft, indem er, statt Parolen zuzumuten, hohes Abstraktionsvermögen abverlangt, für die Reinerhaltung seiner Sozialtheorie bei der Überführung zur Praxis. Er will nicht die dumpfe Kompromißlosigkeit schlagender Argumente. Der Radikale will Recht haben, nicht Recht setzen durch Gewaltsamkeit oder schäbiges Taktieren ansonsten wäre er nicht radikal, sondern radikalistisch.

Der Revolutionär ist Feind bis zum Sieg, der Extremist Gegner auf ungewisse Zeit, der Radikale des Handelns jener, der durch die Tat von der Gesellschaft weg in den Zustand des Revolutionärs oder aktionistischen Extremisten hineingeführt wird. Der Radikale des Denkens ist jener, der sich um möglichst unantastbare Begründungen für die Notwendigkeit des Systemwandels bemüht und sein Denken für die Welt zu sakralisieren versucht. Der Extremist ist im Unterschied zum Radikalen von der Wut und vom Verdruß darüber in seinem Auftreten geprägt, daß seine neue gute Weltanschauung voll mühsamer Erklärungsbedürftigkeit gegenüber der Öffentlichkeit zu sein scheint.

Die hier ansatzweise ermittelten Unterschiede in der Mikrostruktur von Extremisten und Radikalen unterstellen eine grundsätzlich mögliche, wechselseitige Transformation von Extremismus, Radikalismus und Terrorismus nach Maßgabe der Umstände. Allen drei Erscheinungsformen wird die Bewertung der Gewalt zugewiesen als eines Elements der totalen Manipulation unserer bisherigen und künftigen Geschichte auf eine dogmatische Menschheitsidee hin In dieser Perspektive erscheint die Theorie der neuen „Freiheit“ mit ihrer Verzichtforderung gegen die traditionelle, personale Entscheidungsautonomie unterschiedlich intensiv ausgeprägt: von Konkordanzmängeln im Sozialverhalten bis hin zum Vernichtungskampf. Prinzipiell aber ist allen Formationen von Extremismus und Radikalismus die Absicht einer Struktur-gefährdung des vorhandenen Sozialsystems zuzuschreiben. Die Angriffe werden geführt aus den nun zu bestimmenden drei Hauptrichtungen des Extremismus der „Linken", der „Rechten" und der „unpolitischen Mitte“ Alle drei sind verdächtig, beim Auftauchen einer Chance für Herrschaftsumsturz oder im Stadium höchster Status-quo-Gefährdung zu „Idealisten ohne Skrupel" zu werden, d. h. gegenüber dem Bürger keine vom demokratischen Selbstverständnis geforderten Verhaltensgrenzen mehr zu respektieren, den Menschen zum bloßen Mittel der Zielerfüllung zu degradieren Aggressivität, Gewalttätig-keit und geistige Starrheit offenbaren sich dabei oft als gemeinsame Wesenszüge der Extremisten

Die nachfolgende Skizzierung der voneinander abweichenden Merkmale ist als (thesenhafte) Extrapolation beobachtbarer Argumentationsund Verhaltensmuster zu betrachten, basierend auf dieser Vorverständigung: „rechts" und „links" meinen zunächst jeweils entfernte Positionen gegenüber einer bürgerlichen, demokratischen „Mitte“. Dabei sind „links" -extrem oder „rechts" -extrem und „Mitte" keine selbständigen Begriffe, sondern ergeben sich als Bezeichnungen wechselseitiger funktionaler Setzung. Dem Linksextremen erscheint in Relation zu sich selbt die Position der Mitte als feindliches Extrem; umgekehrt gilt dasselbe. Im Gegensatz zu extrem ist extremistisch eine Markierung der die Eigenschaft „extrem“ korrumpierenden Abweichung von deren Sinngehalt insofern, als extremistisch eine Abstraktion von Attitüden als Äußerung extremer Überzeugung darstellt und die auffällige Ausdrucksform als extrem geltenden politischen Gedankenguts nicht mehr als dessen Agentur, sondern als ideologisches Zentrum selbst denunziert, die Formen für die Sache schlechthin ausgegeben werden.

Doch nicht allein durch seinen politischen Gegner ist der Extreme als Extremist benennbar. Er verschuldet dies auch durch sich selbst dann, wenn er seine extreme Position gegen ihre eigene Norm überdehnt, d. h.seine Weltanschauung als Handlungsmotiv zu Schlagwörtern verkrüppelt, eine politische Programmatik als Nebelwand benutzt, um dahinter höchst subjektive, uneingestandene Aggressionen abzureagieren, somit die „hohen“ Ziele durch die Art ihrer Durchsetzung disqualifizierend. Linksextremistisch zum Beispiel signalisiert die Übergängigkeit von linksextrem zu ultralinks, also die Tendenz, „links“ durch sich selbst zu pervertieren.

So findet man „extremistisch“ in zweifacher Hinsicht als polemisches Signet verwendet: Einmal als Bekundung der Verächtlichkeit verfeindeter Lager füreinander; zum zweiten als Kennwort für gruppeninterne bzw. ideolo-gieimmanente Abweichungen im Sinne partieller subjektiver Veruntreuung der vorgegebenen Doktrin. Wenn im folgenden von Rechts-oder Linksextremismus gesprochen wird, geschieht das in dem Sinn, daß mit der idealtypischen Benennung des jeweiligen Weltanschauungskerns zugleich auch stets die Rede ist von einer ständigen Selbstgefährdung des Ideologiepotentials durch die Art des Eiferns nach seiner aktuellen Verwirklichung. Zu extrem steht extremistisch unaufhebbar im Verhältnis des pathologischen Begriffs-Derivats, ohne jedoch einen Grad von Identität aufzuweisen, der erlauben könnte, nachfolgend unbekümmert und gleichzeitig von „links“, „linksextrem" und „linksextremistisch" zu sprechen. Dies ist nach obigen Ausführungen unzulässig, hier aus heuristischer Not geboten, da man sich andernfalls mundtot machen würde. 2. Bestimmungselemente des Linksextremismus Der Linksextremist stellt im Prinzip die Zukunft der Menschheit unter den Primat einer neuen Gerechtigkeit. Sie erfüllt sich in der Entlarvung inhumaner ökonomischer Abhängigkeitsverhältnisse, im Glauben an das grundsätzlich Gute der menschlichen Natur, die befreit werden muß von den auf Ausbeutung angelegten Klassenstrukturen. In ihnen wird aus Profitgier eine leidvolle Unterdrükkung natürlicher Triebentfaltung, eine Entfremdung des Bewußtseins von wahrer Freiheit durch das Blendwerk falscher Bedürfnisse betrieben. „Linke“ Herrschaftskritik setzt dagegen die Forderung nach Vergesellschaftung der Produktionsverhältnisse, die Beseitigung der privaten Aneignung gemeinsam produzierten Mehrwerts, die Harmonisierung privater und öffentlicher Bedürfnisse. „Linke wollen die Erweiterung der Autonomie des einzelnen, den Fortschritt der Emanzipation sozialer Gruppen /oder Klassen von rational nicht mehr legitimierbarer Herrschaft, neue erweiterte Formen der Beteiligung aller an den politischen Willensbildungs-und Entscheidungsprozessen — dies alles unter Benutzung eines optimal als rational ausweisbaren Instrumentariums . . ."

In der Anwendungsberechtigung solchen Instrumentariums wird von Linksextremisten die Befreiung wovon zur Befreiung wohin dann fetischiert, wenn das Wort „optimalrational" zu „maximal-orthodox" gewendet wird und dieser Prozeß zugleich die Mißachtung Platons aufdeckt, daß das extreme Trachten nach dem, was in der Demokratie als gut gilt, die Demokratie stürzt. In diesem Gefängnis des Dogmatischen erscheinen Verstöße gegen die Freiheit des Individuums als zulässig, um es zu seiner „wahren Freiheit“ zu führen. Selbstzweifel zugunsten des Gegners werden als liberalistische Schwächen vom Kollektiv ausgeräumt. Zwangsgewalt und Kompromisse mit dem Gegner als Kampfmittel sind erlaubt zur Erringung einer Herrschaft, die jedem bestimmt, was er unter seiner Freiheit zu verstehen hat. Der Anspruch auf Distanz zum Gemeinwesen wird als bürgerliches Relikt verächtlich gemacht, in der Sozialisierung des privaten Glücks verworfen. „Die Ausblendung des subjektiven Bewußtseins der Menschen, also ihrer eigenen (von mir hervorgehoben, M. F.) Einschätzung der Vorzüge und Nachteile in ihrem Leben und ihrer Umwelt, ist der eigentlich totalitäre Ansatz in der Argumentation der . Neuen Linken'" (E. Fraenkel) Ihr Antipluralismus und die Vergesellschaftung der persönlichen Souveränität stellen den Linksextremismus in einen vermittlungsunfähigen Grundkonflikt zur offenen, demokratischen Herrschaftsorganisation. Sie ist eine „Ordnung des Vorletzten, 'in der jeder nur selbst entscheiden kann, wie und wohin er sein Leben im letzten führen will; darin liegt die Würde des Menschen, seine Selbstverantwortung, die zu schützen und in den Bedingungen ihrer Möglichkeit herzustellen Aufgabe des Staates ist." 3. Bestimmungselemente des Rechtsextremismus „Die radikalen Elitetheoretiker kritisieren ebenso wie ein Verfechter der totalen Egalität das bestehende System der Verteilung von Gratifikationen; sie unterscheiden sich von den Egalitären dadurch, daß sie an der Ungleichheit als solcher nichts auszusetzen haben." Ständestaatliche Ordnungsvorstellung, Durchschaubarkeit hierarchisierter Verhältnisse gehören ebenso zum Merkmals-Set des Rechten wie übersteigerter Nationalstolz und Fremdenfeindlichkeit. Parolen von Schicksalsgemeinschaft, Recht durch Stärke, vom Pathos der Gewalt sowie romantizistischer Verklärung der modernen Arbeitswelt, die Vergottung des Privat-Familiären als Kraftspender für das Bestehen im feindlichen Draußen, alles abgesichert durch große Gefühle, ergänzen das Bild des Rechtsextremisten. Er hat sein politisches Glaubensbekenntnis im Verharren, während Aufbruch den Linksextremisten kennzeichnet Der Rechte will grundsätzlich nicht in Kauf nehmen, daß sein ständiges Fortstreben nach einem hohen Rang im nach oben oligarchisierten Herrschaftssystem durch eine von außen herbeigeführte Zielveränderung düpiert wird. Nicht Freiheit, sondern Ordnung schafft ihm Sicherheit. Demokratie erscheint dem Rechtsextremen, in Deutschland zumal, artfremd, als von außen eingeschleppt, aufgedrängt. Den Niedergang Hitlers erklärt der Rechtsextreme mit Verrat, im Verhältnis zur Geschichte selektiert er Niederlagen als verlorene Siege, sein Jargon strotzt vom Muskelspiel einstiger Mächtigkeit. Der Rechtsextreme ist tief überzeugt vom Obrigkeitsstaat als der den Deutschen einzig geziemenden Lebensform. Militaristische Symbole dekorieren seinen privaten Lebensbereich. Ihn speist ein offensiver Werte-und Strukturkonservatismus aus, Autoritätsgläubigkeit, Tradition, Bodenständigkeit, völkischem Denken. Der Rechtsextreme lebt nicht aus dem, was gestern war, sondern was für ihn ewig ist d. h. zum Politischen sucht er kein rationales, sondern ein kultisches Verhältnis. Sieht er dies durch politische Zudringlichkeit gegen sein Lebensgefühl, durch Einbrüche in die ökonomische Ordnung seiner persönlichen Verhältnisse gefährdet, ist der Rechtsextreme spontan bereit zum aktiven Kampf für autoritär-faschistische Herrschaftsverhältnisse. Pluralität und Parlamentarismus sind ihm zuwider. Wie beim Linksextremisten so ist auch beim Rechtsextremisten die Sicherheit gleich groß, im Besitz der gerechten Sache zu sein, von ihr alle Tricks und Verbrechen genehmigt zu bekommen: „Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, daß sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde."

Im ökonomischen Eigenschaftsprofil des Rechtsextremismus ist die Übertragung des Führer-Gefolgschafts-Prinzips aus der beherrschenden, uniformen Massenpartei auf die Organisation der Arbeitswelt prägnant. Die Produktionsstruktur bildet eine Mischform von Privatkapitalismus und staatlicher Befehlswirtschaft. In diesem Amalgam bleiben die Besitzverhältnisse zumeist bestehen, da die hochflexible Bedarfsanpassung der Wirtschaft an die Leistungsvorgabe der Herrschaftsspitze keinen Anlaß schafft, um politische Unbotmäßigkeit mit Entscheidungsentzug und Vergesellschaftung privaten Eigentums zu ahnden. 4. Extremistische Elemente der . unpolitischen Mitte"

Von extremistischen Elementen der „unpolitischen Mitte" zu sprechen, erscheint paradox, doch ist dies unter bestimmten Vorzeichen statthaft. Während eine demokratische, konfliktfähige Mitte nach den grundlegenden Prinzipien unserer Verfassung, der Toleranz und der Pluralität die Gesellschaft zu gestalten versucht, erscheint die Chance für dynamisch genutzte und verantwortete Freiheit einer extremistischen Mitte gänzlich unattraktiv. Extremistische Mitte ist im Wesenskern „freiheits-ängstlich" (Wilhelm Reich); sie befindet sich in extremer Distanz zur Freiheit sozialpflichtiger Selbstverwirklichung des Bürgers. Statt des Engagements für eine auf Machterweiterung angelegte politische Pro-grammatik kennzeichnet den Extremisten der Mitte das alles andere übersteigende Verlan-26 gen nach Ruhigstellung der Verhältnisse. Er ist das Sinnbild jener Negation des demokratischen Liberalismus, die einst polemisch Moeller van den Bruck formulierte: „Der Liberalismus ist die Freiheit, keine Gesinnung zu ha'ben und gleichwohl zu behaupten, daß eben dies Gesinnung sei."

Stehen die Extremisten von Links und Rechts zu unserem System in aktiver bzw. verdeckter Gegnerschaft, so qualifiziert den „Extremisten der Mitte" ein grundsätzlicher Vorbehalt jeder Stellungnahme, jeden politischen Bekenntnisses. Auf die Zumutung, sich zu erklären, reagiert er mit aggressiver Friedfertigkeit. Er lebt neben dem Politischen fleißig einher, bejaht es in den Punkten, wo es seinen eigenen Interessen als Zutreiber dient. Erzwingt öffentlicher Druck Engagement, so ist dieses auf rascheste Reprivatisierung des Politischen gerichtet. Alles ist durchstrahlt von der geheimen Sorge, daß sich ausgerechnet an ihm „die ewige Wiederkehr des betrogenen Sparers“ (V. Pareto) erfüllt Droht dies, ist der „Extremist der Mitte" bereit, für die Aufrechterhaltung der „Ordnung“ durch eine autoritäre Führung mit Verzicht auf Machtkontrolle zu bezahlen. Mißmutig entrichtet er jeden Preis für die Abschirmung des Selbstverständnisses, das die letzte Reduktionsstufe deutscher Kleinstaaterei ebenso spiegelt wie die Fortdauer entpolitisierter Hausvater-Mentalität. Der „Extremist der Mitte" verkörpert ferner den von Dahrendorf umschriebenen Typus des Deutschen, der kaum Solidarität als national-integralen Bestandteil kennt infolge der durch die Herkunftsschichtung bedingten, hochgradigen Fremdheit der Deutschen untereinander. Man weiß wenig voneinander, will es gar nicht wissen, ist auf Distanz ohne offene Feindschaft

Eine politisch sterile, züchtige Gesellschaft umrahmt den „Extremisten der Mitte", der die Staatsgewalt als Wächter alimentiert zum Schutz der privaten „Vervollkommnung". Darin genießt der „Extremist der Mitte" die Früchte friedlicher Nutzenmehrung, zugleich Kompensat der dumpf verspürten, eigenen politischen Nullität. Prosperitätseinbrüche, die Zunahme unübersichtlicher Loyalitätsanforderungen von außen lassen die latente Sehnsucht nach dem großen Vereinfacher hochschnellen. Ständig lebt der „Extremist der Mitte" im Wechselbad der Furcht vor einseitiger Dominanz konkurrierender Alternativen, die H. Arendt fixiert: „Aus der allgemeinen Ohnmacht entspringt die Furcht vor der Stärke eines jeden anderen und aus ihr einerseits der Wille, alle anderen zu beherrschen, der dem Tyrannen eignet, andererseits die Bereitschaft, sich beherrschen zu lassen, welche die Tyrannis für den Unterworfenen erträglich macht. So wie Tugend im politischen Leben eigentlich Liebe zur Gleichheit im Mächtig-sein ist, so ist Furcht eigentlich Wille zur Macht in der Ohnmacht, das heißt Wille zu herrschen oder Wille, beherrscht zu werden."

Aus diesem Dilemma, einerseits für die Politik zu gut und andererseits zum Herrschen nicht gut genug zu sein, kommt der „Extremist der Mitte" kraft eigener Anstrengung nicht heraus Er muß in der Politik Söldner für sich suchen. So flüchtet er in Krisenfällen zum Zweckbündnis mit Faschisten; hoffend, die Anlehnung an den „Partner“ als Notwehrmittel auf Zeit benützen zu können, d. h. bis die Gefahr gebannt ist und das Pendel wieder in der Mitte distanzierter Meinungslosigkeit verhält

In Ausziehung dieser Perspektive wird deutlich, daß der „Extremist der Mitte" nicht faschistisch ist, sondern geprägt erscheint durch den Mangel an Anti-Faschismus. Dieses Fehlen ist gerade mit Bezug auf die Bundesrepublik gefährlicher als die offen organisierten extremistischen Randgruppen. Adorno nannte das Nachleben des Nationalsozialismus in der Demokratie als potentiell bedrohlicher denn das Nachleben faschistischer Tendenzen gegen die Demokratie Das Kernproblem der „extremistischen Mitte“ ist: Geht es ihr gut, interessiert sie sich nicht für Politik. Geht es ihr weniger gut, interessiert sie sich so heftig, daß sie zumeist dabei die Fundamente der eigenen sozialen Existenz einreißt. Der „Extremist der Mitte" verteufelt jede Reformabsicht als Abenteuerei; ist sie aber erfolgreich, erklärt er, von Anfang an dafür gewesen zu sein.

Der „Extremist der Mitte" ist nicht um Klarstellung bemüht, ob Demokratie verwurzelt oder aufgeschminkt ist. Er versteht Demokratie als Freiheit zur politischen'Teilnahmslosigkeit, verwechselt Ruhe mit Frieden, ist entscheidungsunwillig, weil er mit eindeutiger, öffentlicher Stellungnahme mehr mittragen müßte als die Verfolgung lediglich subjektiver Interessen. Er hat im Sinne von Aristoteles ein banausisches Verhältnis zu den öffentlichen Angelegenheiten und repräsentiert jene Masse Mensch, die alle Herrschaftsformen über sich ergehen läßt, „vorausgesetzt, daß man sie nicht am Arbeiten hindert und ihnen nichts von ihrem Eigentum wegraubt". Ist dieses Eigentum sauer verdient, besteht gar die Aussicht auf seine Sicherung und Mehrung, so schafft die politische Apathie eine plebiszitäre Basis für den gesellschaftlichen Status quo. 33a)Solches Verständnis von Freiheit als Selbstbestimmung enthält die Auffassung von Freiheit als Mitbestimmung nur marginal. Macht wird empfunden als Übermacht, wird nicht erstrebt als Befähigung zur „veranlassenden Kommunikation“ 33a). Staatliche Ordnungsgewalt hat dafür einzustehen, daß alle zumindest ihren äußeren Frieden mit den Umständen machen. Versagt der Staat vor diesem Anspruch, profiliert sich die Mitte aus Wut über ihr mißachtetes Sekuritätsbedürfnis. Die tiefe Verärgerung über die gewagte Herausforderung von Rechts oder gar Links, die damit verbundene Aufdeckung der eigenen profitprotzigen Kleinheit und der Künstlichkeit politischer Bildungsreife steigert sich zur kollektiven Entrüstung, in welcher ein Typus politischen Denkens fortlebt, den E. Troeltsch als Produkt der Romantik schon 1922 so beschrieb: „Das deutsche politische Denken ist seitdem von einer seltsamen Zwiespältigkeit, die jedem Draußenstehenden auffällt: einerseits erfüllt von den Resten der Romantik und von sublimer Geistigkeit, andererseits realistisch bis zum Zynismus und zur vollen Gleichgültigkeit gegen allen Geist und gegen alle Moral, vor allem aber geneigt, beides merkwürdig zu mischen, die Romantik zu brutalisieren und den Zynismus zu romantisieren.“

Das klarste Merkmal des „Extremisten der Mitte" ist jedoch sein Rechtsverständnis. Danach heischt er lauthals oder opportunistisch verschwiegen die Entziehung des Rechtsschutzes für jene, die die geltende Ordnung samt ihrer rechtspolitischen Fundierung angreifen und in Frage stellen. Der „Extremist der Mitte" erlaubt Gesetzlosigkeit gegen die Gegner der geltenden Gesetze.

Diese Barbarisierung der Redlichkeit fungiert als Ventil für die elementare Lebensangst, für das vergebliche Suchen nach der Sicherheit einer Seins-Räson hinter der Staats-Räson Solange diese Kluft besteht, haben vor dem „Extremisten der Mitte“ alle Herrschaftsformen prinzipiell nur Asyl-Status, besonders die Demokratie. Mangelnde Einübung ins Politische, die Vermischung der privaten und öffentlichen Sphäre in der Komplexität einer offenen Gesellschaft erschweren die Bejahung des Demokratischen ungemein. So läßt der „Extremist der Mitte" zunächst einmal die ge-heimen Proviantlager krisenfesten Mitläufertums und der Schwejk-Philosophie nicht verderben. Dem „Staat" als der zerbröckelnden Zitadelle des Privaten wird die Ursache der Aggressionen zugeschrieben, ohne wahrhaben zu wollen, daß man selber Teil dieser Institution „Staat" ist. Die Schuldzuweisung an anonyme Mächte wird laut betrieben, um die Stimme des eigenen Gewissens zu übertönen. Das Versagen aktiven Eintretens für die Gesellschaft, das beiläufige Belauern des Nachbarn, der kunstfertige Opportunismus bilden somit neben der Anfeindung von rechts und links die bedenklichste Gefährdung demokratischer Kompetenz.

II. Aspekte der Selbstgefährdung offener Gesellschaft

1. Der demokratische Rechtsstaat als Organisationsform offener Gesellschaft Im demokratischen Rechtsstaat sind die Errungenschaften der Französischen Revolution formuliert: Freiheit der Person, Schutz gegen willkürliche Verhaftung und Anklage, Verteilung staatlicher Machtbefugnisse auf mehrere Organe, die in gegenseitiger Kontrolle zueinanderstehen. Herrschaft ist jeweils geplant durch den festgelegten Rhythmus freier Wahlen und auszuüben gemäß den Gesetzen. Diese werden geschaffen vom Volk als Souverän, d. h. durch Selbstsetzung des Volkes als oberster Autorität jeder Staatsgewalt, deren Rechtsordnung von den ihr Unterworfenen unmittelbar bzw. mittelbar selber erzeugt ist. Es drückt das Streben nach Herstellung weitestgehender Identität von Herrschern und Beherrschten aus, d. h.der Verwirklichung von Freiheit des Menschen durch Massenbeteiligung an ihrer Verwirklichung. „Die Demokratie ist jene institutionelle Ordnung zur Erzielung politischer Entscheide, die das Gemeinwohl dadurch verwirklicht, daß sie das Volk selbst entscheiden läßt, und zwar durch die Wahl von Personen, die zusammenzutreten haben, um seinen Willen auszuführen" (Schumpeter)

Nun reicht es aber heute nicht aus, mit Max Weber das Wesen demokratischer Legitimität darin zu erblicken, daß die Rechtfertigung der Herrschaft in der Anerkennung seitens der Beherrschten zu suchen ist Die zeitweilige Mehrheitsentscheidung für Hitler, den Künder „germanischerDemokratie" war zugleich ein Vergehen gegen die politischen Grundfreiheiten als die der Weimarer Verfassung und allen Sonderermächtigungen vorgegebenen Prinzipien. Nicht nur ein einzelner oder eine Minderheit, auch eine Mehrheit kann tyrannisch regieren. Es gibt totalitäre Formen der Demokratie. Sie können sich so übermächtig gestalten, daß allein die Möglichkeit drohender Sanktionen zur aktiven Bejahung des Zwangs-systems verleitet, in subjektiv durchaus echt empfundener Freiwilligkeit!

Demokratie, d. h. Herrschaft des Volkes als oberste universale und finale Entscheidungsinstanz erhielt darum in der konkreten Ausprägung unserer Verfassung bindende Selbstschutz-Vorkehrungen: „, Die freiheitliche demokratische Grundordnung'des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zieht dem verfassungsmäßigen Verhalten des einzelnen wie der politischen Parteien Schranken. Dies ergibt sich einmal aus Art. 18 GG, nach dem die dort aufgeführten klassischen Freiheitsrechte nicht zum Kampf gegen die .freiheitliche demokratische Grundordnung’ miß-braucht werden dürfen, und sodann aus Art. 21 Abs. 2 GG, nach dem politische Parteien weder nach ihren Zielen noch nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen dürfen, die .freiheitliche demokratische Grundordnung'zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Hiermit in Übereinstimmung ist im Art. 79 Abs. 3 GG noch zusätzlich festgelegt, daß eine Änderung des Grundgestzes unzulässig ist, die die Grundlagen einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, nämlich die in den Art. 1 und 20 des Bonner Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze berührt."

Zu diesen Prinzipien, die den unverrückbaren Rahmen für alle öffentlichen Prozesse bilden, sind nach dem Bundesverfassungsgericht . mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichkeit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“ Regierung und Opposition sind demnach nur Positionsvarianten innerhalb eines Gesamtsystems In ihm wird die Spannung zwischen Verfassung und ihr zugeordneten Gesetzen (objektives Recht) und der Gewissensfreiheit des einzelnen (subjektives Recht) unbeschränkt bejaht In dieser Offenheit des Zukunftsentwurfs unserer Verfassung ist ein großer Spielraum für den Konkurrenzaustrag über die weitere Richtung der politischen Wege garantiert. Unserer Demokratie ist kein statisches, sondern ein dynami-sches Politikverständnis eigen wobei die Grundrechte die wetteifernden Machtgruppen in zumindest rudimentärer Übereinstimmung an bestimmte Regulative binden: Bemühen um weltanschauliche Neutralität; Respekt und Fairneß gegenüber dem Gegner; Anerkennung von Abstimmungen als rechtsverbindliche Äußerungen des Gesamtwillens (d. h. auch Anerkennung des Verfahrens und seiner Ergebnisse durch den Unterlegenen); Schutz der Minderheit; Pflicht zur Gewaltlosigkeit; Regelhaftigkeit der Verfahren; Diskurs

All diese demokratischen Basis-Sätze spiegeln die Theorie der Pluralität und Toleranz. Die Vorläufigkeit aller Erkenntnis prägt das Postulat einer offenen Verfassung und den pluralen Geltungsanspruch konkurrierender Überzeugungen denn Pluralität meint letztlich „Verbot der politischen Institutionalisierung einer Wahrheit“

Damit ergeht keine Aufforderung zur permissiven Leutseligkeit. Toleranz ist Bereitschaft zum Erleiden des anderen in der Hoffnung, ihn besser verstehen zu lernen. Dieses Sich-Offenhalten soll nicht selbstquälerisch resignativ sein, sondern ist zu verstehen als bejahte Wachsamkeit im Trachten nach den letzten Bedingungen unserer Existenz. Darin veräußert sich zugleich die tiefe Überzeugung von der Ausgleichsfähigkeit menschlicher Interessenkonflikte. Pluralität und Toleranz bilden die eigentliche raison d'elre demokratischer Institutionen

Ihr Eintreten für einen möglichst gerechten Ausgleich zwischen Bedürfnissen und Forderungen ist der Kontrolle durch Publizität der Verfahren unterworfen. Ihre Akteure vertrauen den gegebenen Spielregeln. „Vertraulichkeit und Publizität sind Parallelerscheinungen aus dem Blickpunkt der Erkenntnis und des Feingefühls, der auf Übereinstimmung gestützten Autonomie und Zusammenarbeit" (Edward Shils)

Dies bedeutet keineswegs Verzicht auf die Durchsetzung von Teilinteressen, die dem Gemeinwohl abträglich sind. Die Legitimität der Teilgruppen hat ihre Grenze nur dort, wo die gemeinsame Grundlage der konkurrierenden Werte und Teilinteressen negiert und die Existenz der demokratischen Ordnung selbst durch totale Feindschaft gegen dieselbe in Frage gestellt wird. Verzicht darauf ist grundsätzlich der Konkurrenz zwischen dem Bürger als autonomer Persönlichkeit und als Mitglied des Herrschaftsverbandes vorgeordnet. In ihm bedürfen legitime Interessen-und Wertkonflikte demokratischer Entscheidung eben deshalb, weil es zwischen verschiedenen Interessen und Wertskalen oft nicht beweisbar „richtige", rational zwingend begründbare Entscheidungen geben kann. Folglich muß jeweils durch Mehrheitsentscheidung der größtmögliche Konsens hergestellt werden, wobei dem Unterlegenen das Recht auf respektvolle Schonung zusteht

Solche Verfassungsgarantien müßten gerade vor dem leidvollen Horizont der Weimarer Republik und der NS-Diktatur politisch optimistisch stimmen, doch Krisenhaftigkeit und Pessimismus prägen den Geist der Zeit, wie in der Herausforderung durch den Extremismus aufgedeckt wurde. Diese Gefährdung von außen begründete nicht das Maß der Selbstgefährdung, sondern machte diese deutlich als Folge zunehmender Werte-Relativierung. Die Justizialisierung des Politischen im Zeichen der Frage „Ist Karlsruhe Bonn?“ stellt nur ein Element dieses Krisentrends 2. Krisenelemente der Gegenwart Das 20. Jahrhundert führte in eine Zwischen-lage von klassischen und revolutionären Rechtsbegriffen Hinzu trat eine tiefe geistige und sittliche Irritation als Folge der Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges, die besonders für uns Deutsche bislang unbewältigt erscheint. Die junge Bundesrepublik bekannte sich zur Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches, in die Betonung des Provisoriums die Hoffnung auf Wiedervereinigung investierend. Doch bereits im Kalten Krieg fügte sich das . Provisorium'als Eckstein ins westliche Bündnissystem. Antikommunismus erschien wichtiger als die Entnazifizierung des bürgerlichen Geistes. Die meisten Versuche distanzierten Verstehens der insgeheimen oder offenen Komplizenschaft mit Hitler ebnete man rasch und verlegen ein; die NSDAP-Mitglieder und Mitläufer wurden vor allem von der allgemeinen politischen Apathie gegenüber der unmittelbaren Vergangenheit amnestiert Die rasche gesellschaftspolitische Restitution der einstigen Führungseliten, ihre Indienststellung für die zweite Republik ver-setzten die Konfrontation des überkommenen Staatsverständnisses mit dem Geist des neuen Grundgesetzes in einen bis heute währenden Schwebezustand. Wir repräsentieren gegenwärtig ein Konglomerat politischer Bewußtseinsformen aus obrigkeitsstaatlichen Traditionsbeständen und republikanischer Emanzipation.

Dieses Verhältnis von demokratischer Staatsordnung und bürgerlicher Lebenspraxis ist rissig. Die notwendige Erarbeitung fester Orientierungsmarken versetzt das fragmentierte politische Bewußtsein in eine Spannung, die sich manchmal in problem-präzisen Bürgerinitiativen äußert, der es aber ansonsten zu entkommen sucht. Dies geschieht weniger aus Feigheit oder Bequemlichkeit, sondern aus Verunsicherung angesichts permanent verstellter Zielvorgaben: — Einerseits soll der Bürger mehr Demokratie wagen, andererseits ist bei Systemkritik rasch der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit da;

— der einzelne Bürger soll seine Meinung äußern und durchsetzen, doch ohne die eingespielten Apparate der Etablierten kann er sich kein Gehör verschaffen (s. „KoopBegehren" in NRW

— in der Schule sind Altruismus und Friedensfähigkeit Bildungsschwerpunkte, im Arbeitsleben wird brutaler Konkurrenzkampf heimlich favorisiert;

— die Eigenheim-Idee wird mit öffentlichen Fördermitteln popularisiert, mit der Forderung beruflicher Flexibilität und Mobilität aber Wohnwagen-Mentalität angekoppelt;

— während H. Kahn „die guten Jahre vor uns" verkündet, ist für andere Wissenschaftler Bestandssicherung höchstes Ziel;

— wird hier Basis-Partizipation zur AVolks-Demokratie gefordert, breitet sich dort gleichzeitig Partei-Demokratie erstickend über Fernsehen, Radio, Presse, die „unabhängigen" Informationsquellen des „mündigen“ Bürgers;

— sicherten bisher Nuklearwaffen den Frieden, können sie im nächsten Moment Ursache unserer Selbstvernichtung werden; — wurde bis vor kurzem jedem Kind das Zeug zum Volkstribunen anpölitisiert, so schlängeln sich jetzt die Bildungsreformer davon.

Diese Beispiele ließen sich als Indiz für die Vermutung beliebig vermehren, daß Improvisation zur Strategie der Zukunft wird. Der einzelne will das nicht mittragen, weil er es nicht vermag. Schon 1950 meinte Theodor Geiger: „Die Zahl der öffentlichen Angelegenheiten ist zu umfassend und die Methoden sind zu sehr spezialisiert, als daß sie auch nur in ihren Grundlagen allgemein zugänglich gemacht werden könnten. Die Folge davon ist eine empfindliche Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten, die der Wähler den Regierungsorganen gegenüber hat" 5S). Einigelung ist die unausbleibliche Konsequenz 55a).

Wir fühlen uns als Gesellschaft im Übergang — aber wohin? Fortschritt wird fast nicht mehr als Chance, eher als schicksalhafte Unausweichlichkeit angesehen. Erkenntnisse der Wissenschaft und Philosophie bieten kaum geistige Lebenshilfe. Im Suchen nach Lösungen findet sich der Mensch immer mehr an sich selbst zurückverwiesen. Selbst stabile „Vorurteile" existieren nicht mehr als privates Maß aller Dinge Das Fehlen von Zieliestigkeit und der diese vermittelnden Autoritäten beunruhigt den Pulsschlag der Gesellschaft. „An die Stelle sakraler Autorität tritt die funktionelle, rationale, nicht metaphysisch verankerte, sondern in einer Anzahl von Sozialverträgen niedergelegte Autorität... Die Autorität, einmal durch Tradition geheiligt, fühlte sich prinzipiell als unerschütterlich, die Kompetenz muß täglich ihren Anspruch neu begründen. Autorität transzendierte die erfahrbare Wirklichkeit; Kompetenz verliert jedes Selbstbewußtsein und jede Existenzberechtigung, sobald sie sich nicht mehr an der Erfahrung behaupten kann." Dieser Autoritätsverlust kennzeichnet die sich frei nennende Gesellschaft als ganz aufs Funktionieren angelegt, „ein Apparat, dessen Ideologie seine Funktionsfähigkeit ist" Steht Moralität jenseits der Rentabilität zur Disposition?

Die heutige Autorität des demokratischen Prinzips bleibt abgeleitet vom Wirtschaftsaufschwung als Gründungsmerkmal der Zweiten Republik. Ist die Vermutung unzulässig, daß Wohlstand nicht nur das erste Fundament der Nation ist, sondern daß sogar unsere Demokratie davon mitgetragen wird? „Die relative Zufriedenheit mit der Demokratie bezieht sich nicht auf deren eigentliche Elemente, sondern auf die Leistungen demokratischer Politik im Nachkriegsdeutschland, auf Stabilität, Ordnung, Wirtschaftswachstum ..

Was ist, wenn Freiheit oder Wohlstand als Primatfrage auf uns zukommt? Zur Vorbereitung auf dieses Problem wurde zu wenig getan. Gewiß wurde aus zeitlicher Nähe zum Dritten Reich, aus „Mauer" -Pietät der Wirtschaftsboom nur mit niedergeschlagenen Augen gefeiert, aber das Feld der zugefallenen Freiheit wurde nicht gründlich demokratisch bestellt. Der in der Studentischen Protestbewegung aufgekündigte Generationenvertrag über die Schuldgemeinschaft von Hitler und Nation, der Zusammenprall von rationalisierter Arbeitswelt und „vollklimatisiertem Biedermeier" (M. Duverger), die hedonistische Suche nach Selbstverwirklichung, die Extremismus-Hysterie haben die Labilität moralischer Werte aufgedeckt, doch keine Klärung gebracht. „Wir verzeichnen nicht nur eine steigende Rate der Kriminalität, sondern auch eine Desorganisation der Alltagsmoral. Jemanden übers Ohr hauen ist chic. Moralität wird mehr und mehr als eine Form von Dummheit empfunden. Viele Menschen sind aggressiv, bereit, anderen wegen kleiner Vorteile große Nachteile zuzufügen. Moralische Handlungskriterien werden weitgehend durch Effektivitätskriterien ersetzt" Äußerer Erfolg, Effizienzsteigerung noch so kurzfristiger Art, ist Legitimation erster Güte. Die Erwartungen der Masse lassen die Politiker die Äußerung unpopulärer Wahrheiten fürchten. Verklebt bleiben die Gefahren eines entpolitisierten Erfolgsstrebens für den Bestand der Demokratie. Den Mißbrauch politischer Freiheit gegen die offene Gesellschaft selbst geißelte E. Fraenkel bereits vor mehr als einem Jahrzehnt: „Ich sehe den bedenklichsten Strukturfehler unserer Demokratie in der Lethargie und Apathie, die sich in zunehmendem Maße innerhalb der Gruppen und Parteien geltend macht." Nur etwa 3, 36 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung zählen zu den großen Parteien SPD, CDU, CSU, FDP. Sie überlassen 0, 5 Prozent ihrer Mitglieder das Entscheidungshandeln

In diese mangelnde Offensivkraft des Demokratischen setzen Extremisten ihre Hoffnung. Mit Parolen der raschen Lösung aller Lebens-probleme finden sie Anklang, weil sie den Zauberreiz des Neuen haben. Zumindest für jene, die sich von den Defekten eines hoch-komplexen Industriestaates getroffen fühlen und ohne Prüfung von Eigenverschulden Rache wollen. Ihnen bieten sich die neuen politischen Kräfte, noch nicht in Allianzen mit den alten verschlissen, an als Anwälte der Depossedierten und Enttäuschten. Die Über-zeugung von .der Überforderung des kapitalistischen Interventionsstaates durch immer schneller anwachsende gesellschaftliche Steuerungs-und Kompensationsimperative wächst Wie ist dieser Gefährdung und Selbstgefährdung der offenen Gesellschaft zu begegnen? 3. Thesen zur Abwehr der Selbstgefährdung Wenn in der Gegenwart Herrschaft primär durch Funktionstüchtigkeit legitimiert ist und solche Verschränkung von Effektivität und Legitimität Resultat des Verlusts normativer, durch breiten Konsens abgestützter Rechtfertigungsfähigkeit ist, so wäre „Demokratie" nur so lange respektiert, wie sie Wachstum, Geldwertstabilität und sichere Arbeitsplätze garantiert In diesem Verständnis von politischer Freiheit als Wohlstand und subjektivem Belieben bieten wir dem Extremismus die Achillesferse dar. Was ist zu tun? 1. Die Realitätschancen der von Extremisten verkündeten Gegenprogramme sind zu prüfen; 2. das Bewußtsein politischer Verantwortung muß reformiert werden; 3.der Zweck dieser Verantwortung ist aus der neu zu begründenden Sittlichkeit demokratischer Solidarität einsichtig zu machen. — Zur ersten These:

Die von Extremisten angebotenen Gegenbilder zu unserer Gesellschaft sind auf ihre Machbarkeit hin kritisch zu prüfen. Dabei ist feststellbar, daß jene von der Gegnerschaft zum Status quo eher leben als von der Substanz einer neuen Menschheitsidee. Die Bejahung rechtsextremistischer Vorstellungen aus Protest gegen die Verletzbarkeit unseres Sozialsystems darf nicht abgetrennt werden von aller bisherigen Erfahrung mit autoritären und faschistischen Regimen. Sie herrschen letztendlich durch die Allgegenwart von Staatsterror, gewähren Rechte als Almosen, sehen im Individuum ein Einzelteil von Menschen-Material. In Diktaturen hat man nur die „Wahl" der Zustimmung.

Gilt mit Blick auf die bisherige Geschichte zumindest im Prinzip für die Rechtsdiktatur: weniger, gleicher oder mehr Wohlstand, aber stets weniger Freiheit, so vermögen Linksdiktaturen generell nur weniger Wohlstand und weniger Freiheit zugleich anzubieten. Diese Annahme ist aus dem bisherigen Entwicklungsverlauf sozialistischer Systeme in Euro-pa abzuleiten. In ihnen ist zum Beispiel zwar jedem ein Arbeitsplatz garantiert, dessen Bedingungen der einzelne aber ebensowenig in respektierter Tarifautonomie mitzugestalten vermag wie er Distanz zum Staat geltend machen kann Zur Beförderung der sozialistischen Humanität wird er als Mitglied des Staatsverbandes verwendet. Paßt er sich nicht an, drohen psychiatrische Anstalten, Gefängnisse, Isolation, Abschiebung aus dem Vaterland. Das Individuum hat bislang in der Linksdiktatur ebenso Warencharakter wie in der rechten. Es bleibt der totalitären Zugriffs-gewalt ausgesetzt, kann nicht dagegen vor einer unabhängigen Judikatur klagen. — Zur zweiten These:

Unabhängige Gerichte, Recht auf Opposition und freies Wahlrecht sind die Pfeiler unseres Systems. Daß in ihm Freiheitsgewöhnung bis zur Libertinage geschah, liegt im Versagen gegenüber der Pflicht zur Einbringung geschichtlicher Erfahrung in die öffentlichen Entscheidungsprozesse und in die Formen der persönlichen politischen Selbstfindung. Wie nach 1945 bei uns Mißbrauch mit der Gnade des Vergessens getrieben wurde, kann hier nicht im einzelnen dargelegt werden. Geschichtliche Erfahrung muß aber endlich als Gestaltungsfaktor menschlicher Beziehungen und gerade in der Auseinandersetzung mit Extremisten eine neue Dignität bekommen. Geschichtliche Erfahrung sollte Logik und Verantwortung zum mutigen und entschlossenen Engagement so formieren können, daß man sich später nicht noch einmal in einer Diktatur dafür „aufopfern" muß, um „Schlimmeres zu verhüten". Das konstruktive Bekenntnis zur Geschichtlichkeit unseres Tuns befähigt zur solidarischen Erlebnisverarbeitung, macht skeptisch gegenüber extremistischen Verheißungen. Die Aufschlüsselung der anthropologisch-historischen Dimensionen, in die wir gestellt sind, erhält das Bewußtsein lebendig von der demokratischen Bewegung als dem Erwachen des Untertanen zum politischen Denken und dem Verlangen nach Mit-verantwortung.

Die in der Weimarer Republik und NS-Zeit erlittenen Rückschläge bleiben nur dann unwiederholbar, wenn durch weiteste Verbreitung sozialgeschichtlicher Kenntnis der Basis-65 impuls des Demokratischen gestärkt wird, den das Bundesverfassungsgericht am 19. Juli 1966 formulierte: „Der Grundgesetzgeber hat sich, indem er die freiheitliche demokratische Grundordnung geschaffen hat, für einen freien und offenen Prozeß der Meinungs-und Willensbildung des Volkes entschieden. Dieser Prozeß muß sich vom Volk zu den Staats-organen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen."

In diesem lebendigen Austausch bleibt der Auftrag erhalten, unsere Staatsverfassung als besonderes Gut zu pflegen und vor der Selbstgefährdung zu bewahren. Nicht nur der Fachhistoriker, jeder Bürger hat stets zu wissen, „wie verletzlich das ganze Gewebe faktischer Realitäten ist, darin wir unser tägliches Leben verbringen. Es ist immer in Gefahr, von einzelnen Lügen durchlöchert oder durch das organisierte Lügen in Gruppen, Nationen oder Klassen in Fetzen gerissen oder verzerrt zu werden, oftmals sorgfältig verdeckt durch Berge von Unwahrheiten, dann wieder einfach der Vergessenheit anheimgegeben.“

Der Blick für diese Gefahren schärft sich in der Konfrontation des Vergangenen mit dem Gegenwärtigen in der Trennung von Machbarkeit und Utopie. Die Lern-Haltung des Demokraten ist auszurichten auf die kompromißlose Entmischung von Vernunft-und Offenbarungswahrheit. Nur so kann man der Forderung der Demokratie als Verantwortung von Freiheit genügen. — Zur dritten These:

Demokratie zerbricht, wenn nur Institutionen für sie arbeiten. Dieser Verfall wird beschleunigt durch das Mißtrauen gegen Demokratie als einer Herrschaftsform, die zu ihrer Begründung scheinbar großen sozialwissenschaftlichen Aufwand benötigt. Abstrahierende Gelehrsamkeit stellt nicht die dringlich notwendige, emotionale Bindung an den demokratischen Staat her, die nur gelingt nach vorheriger Neubegründung eines Sittengesetzes für das Verhältnis der Staatsbürger untereinander Dieses Gesetz hat sie nicht von außen zu beherrschen, sondern es ist von innen zu leben als natürliche, nicht als befohlene Tugend. Man kann es aus dem Ethos der politischen Aufklärung und des Christentums zur Tagesparole vereinfachen, „denn Demokratie und Christentum sind eng verbunden, sie sind in dem Grad solidarisch, daß man die Demokratie die politische Ausprägung christlichen Lebensgefühls nennen kann" Dieses Gesetz müßte lauten: Achte den Nächsten in kritischer Solidarität und betrachte ihn nicht als Ware! Auch wenn der andere dies nicht selbst zur Grundlage eigenen Handelns machen will, darf die letzte Grenze des Toleranzvermögens nicht vorzeitig geschlossen werden und ist auf die beispielgebende Kraft des Toleranzerweisens zu vertrauen. Andernfalls hat die Menschheit auf die Dauer keine Chance mehr gegen sich selbst.

Im praktischen Handeln kann der einzelne sich allein der Leiden würdig erweisen, mit denen Freiheit errungen werden mußte und die es wachsam zu verteidigen gilt im grauen Flanell als Kriegsgewand, ohne Pomp und Posen.

Darin liegt ursächlich das „Heldische“ (Max Weber) demokratischen Verhaltens Es kommt darauf an, „von der Situation her zu argumentieren, d. h. zum Beispiel: tatsächlich vorliegende Schwächen unseres sozialinstitutionellen Gefüges, unserer Traditionen, Institutionen, Denkweisen und Methoden zu lokalisieren und einer Kritik im Lichte des vorhandenen sozialen Wissens zu unterwerfen. Es ist ein Irrtum anzunehmen, daß man sich zur Aufdeckung konkreter sozialer Übelstände an einem abstrakten Ideal einer vollkommenen Gesellschaft orientieren müsse."

In diesem Sinne sollten die Herausforderungen durch den Extremismus in zweifacher Hinsicht überprüft werden. Erstens hinsichtlich des Maßes seiner weltfernen Absolutheitsansprüche, zweitens hinsichtlich der Berechtigung der Klage gegen das Establish-ment der Macht auf Herrschaftsmißbrauch und Herrschaftsversagen vor dem Bürger. Extremismus kann, so analysiert, dienlich sein als Sozialkorrektiv. Für den Demokraten ist Unwiderlegbarkeit ohnehin keine Tugend. Durch das prinzipielle Ernstnehmen extremistischer Kritik am Status quo und an der Herrschaftspraxis wird dem Extremismus am ehesten die Basis entzogen. Er bildet jene politische Kontaktzone, in welcher der Geist des reformierenden Fortschritts um den Vorrang ringt mit den revolutionären Alternativen zu unserer Gesellschaft. So ist die Gefährdung des Bestehenden zugleich die Chance zur Überprüfung der Werte, aus denen unser Staat lebt. Er bleibt solange höchst fragil, wie die ökonomische Sicherheit der Lebensverhältnisse seine fast einzige Grundlage zu sein scheint. Diese kann nur verbreitert und tragfähiger gestaltet werden, wenn der Wandel von der „Verstaatlichung der Demokratie zur Demokratisierung des Staates“ im Zeichen einer großen „Kehre" erfolgt: Das ist die „Revolution der Verantwortung" füreinander

Dieses Wort Rathenaus von 1919 ist auch heute zu setzen gegen die Disziplinlosigkeit geistiger Auseinandersetzung mit den Infragestellungen unserer Gesellschaft, gegen die moralische Diffamierung abweichender Meinungen und Lebensgestaltung, gegen den Terrorismus der Gleichgültigkeit. Diese Phänomene bestimmen in beklemmender Weise den Widerstreit von offener Gesellschaft und Extremismus; sie markieren die Distanz unserer Wirklichkeit zur Demokratie als der Macht des gemeinsamen Bemühens um Gerechtigkeit. Das Heraufkommen des Extremismus hat Schwächen in uns aufgedeckt, die nicht der Theorie der Demokratie anzulasten sind. Vor ihrer weiteren organischen Ablösung von unserer praktischen Lebensgestaltung steht als Warnung: „Für die Möglichkeit und Fähigkeit der Selbsterzeugung haben wir Menschen einen hohen Einsatz zu leisten; denn der Mensch ist nicht nur das sprechende Tier, sondern auch jenes Lebewesen, das offenbar den Sinn seines Lebens total verfehlen kann.“

Fussnoten

Fußnoten

  1. „Offene Gesellschaft“ ist hier zu verstehen in Anlehnung an Karl R. Popper, Offene Gesellschaft und ihre Feinde, 2 Bde., Ausgabe München 1975* (UTB 472/473).

  2. Vgl. Wolfgang Gibowski, Die Bedeutung der Links-Rechts-Dimension als Bezugsrahmen für politische Präferenzen, in: Max Kaase (Hrsg.), Wahl-soziologie heute. Analysen aus Anlaß der Bundestagswahl 1976, in: Politische Vierteljahresschrift, 19. Jg., 1977, H. 2/3.

  3. Manfred Rowold, Im Schatten der Macht. Zur Oppositionsrolle der nicht-etablierten Parteien in der Bundesrepublik, Düsseldorf 1974.

  4. Zitiert nach Carl J. Friedrich, Die politische Wissenschaft, Freiburg i. Br., München 1961, S. 411.

  5. Vgl. generell Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975, in: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 39, S. 334 ff., Tübingen 1975.

  6. In: Demokratie und Gesellschaft. Konsens und Konflikt, 2 Teile, hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung NRW, München-Wien 1975 (Geschichte und Staat 192/193). Siehe auch Dieter Portner, Bundeswehr und Linksextremismus, München 1976, S. 21.

  7. Literaturbelege dieses Abschnitts: Jacob Grimm „Uber seine Entlassung“, in: Uber Politik. Deutsche Texte aus zwei Jahrhunderten, hrsg. von Martin Greiffenhagen u. a., Stuttgart 1968, S. 148 ff.; Friedrich Andrae, Sybill Gräfin Schön-feld (Hrsg.), Deutsche Demokratie von Bebel bis Heuss. Geschichte in Lebensbildern, Frankfurt/M. 1968 (Fischer TB 936); Walter Jens, Wider die Isolation, in: Republikanische Reden, München 1976, S. 144; Carl von Ossietzky, Rechenschaft. Publizi-

  8. Vgl. jetzt Karl Dietrich Bracher, Schlüsselwörter in der Geschichte. Mit einer Betrachtung zum Totalitarismusproblem, Düsseldorf 1978, bes. S. 15 ff., S. 49 ff.

  9. Vgl. hierzu Charles Ackermann, Talcott Parsons, Der Begriff „Sozialsystem" als theoretisches Instrument, in: Talcott Parsons, Zur Theorie sozialer Systeme, hrsg. von Stefan Jensen, Opladen 1976, S. 69 ff.; Kurt Sontheimer, Das Elend unserer Intellektuellen. Linke Theorie in der Bundesrepublik Deutschland, Hamburg 1976, S. 278; Harry Pross, Politische Symbolik, Theorie und Praxis der öffentlichen Kommunikation, Stuttgart 1974, S. 102 (Urban TB 866); Walter L. Bühl, Theorien sozialer Konflikte, Darmstadt 1976, bes. S. 134 ff.; Imre Lasatos, Alan Musgrave (Hrsg.), Kritik und Erkenntnisfortschritt, Braunschweig 1974.

  10. „more or less* im Sinne des Totalitarismussyndroms bei Carl J. Friedrich, Zbigniew K. Brzezinski, Totalitarian Dictatorship and Autocracy, Cambridge/Mass. 19652.

  11. Vgl. Fernando Inciarte, Der Morgenrock der Aufklärung. Soll die Vernunft sich selbst Grenzen setzen?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23. März 1978.

  12. Gandhi im 2. offenen Brief an die Engländer am 13. Juli 1921. Zitiert nach Theodor Ebert, Politische Gegnerschaft — Brüderlichkeit als Aufdekkung von Konflikten, in: Hans Jürgen Schultz (Hrsg.), Brüderlichkeit — Die vergessene Parole, Stuttgart 1976, S. 140.

  13. Erich Fromm, Anatomie der menschlichen Destruktivität, Reinbek 1977, S. 491 (rororo 7052).

  14. Jean Amery, Die Geburt des Menschen aus dem Geist der Violenz. Der Revolutionär Frantz Fanon, in: Leonhard Reinisch (Hrsg.), Permanente Revolution von Marx bis Marcuse, München 1969, S. 65.

  15. Vgl. „Radikalismus", in: Kleines politisches Wörterbuch, Berlin (O) 1973, S. 696— 697.

  16. Dazu Ulrich Matz, Politik und Gewalt. Zur Theorie des demokratischen Verfassungsstaates und der Revolution, Freiburq i. Br. /München 1975, S. 244.

  17. Hierzu generell Seymour M. Lipset, Der „Faschismus", die Linke, die Rechte und die Mitte, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, ll. Jg., 1959; Niklas Luhmann, Der politische Code. „Konservativ" und „progressiv" in systemtheoretischer Sicht, in: Zeitschrift für Politik, Jg. 21, 1974, H. 3.

  18. Vgl. Manfred Hättich, Totalitäre und inhumane Tendenzen der radikalen Protestbewegung, in: Reform als Alternative, hrsg. von Alexander Schwan und Kurt Sontheimer, Köln, Opladen 1969, S. 137. Vgl. besonders: „Aber es hat nie eine linke Partei gegeben, die sich nicht in der Praxis die Maximen der Rechten als Regeln zu eigen ge-

  19. Hans Jürgen Eysenck, Die Ungleichheit des Menschen, München 1975, S. 30— 31.

  20. Helga Grebing, Linksradikalismus gleich Rechtsradikalismus. Eine falsche Gleichung, Stuttgart 1971, hier zitiert nach Hans Klingemann — Franz U. Pappi, Politischer Radikalismus. Theoretische und methodische Probleme der Radikalismusforschung, dargestellt am Beispiel eine Studie an-

  21. Zitiert bei Helga Grebing, a. a. O., Ausgabe 1971, S. 54.

  22. Christian Graf von Krockow, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, in: Vorwärts, vom 3. November 1977, S. 9.

  23. Gerhard Lenski, Macht und Privileg. Eine Theorie der sozialen Schichtung, (dt.) Frankfurt/M. 1972, S. 24.

  24. Vgl. Jean Amery, über die Anziehungskraft radikaler Bewegungen, in: Ruprecht Kurzrock (Hrsg.), Ideologie und Motivation, Berlin 1973,

  25. Kurt Lenk, Konservatismus, in: Reinhard Kühnl (Hrsg.), Der bürgerliche Staat der Gegenwart. Formen bürgerlicher Herrschaft, II, Reinbek 1972, S. 148 ff. (rororo aktuell 1536); Imanuel Geiss, Was wird aus der Bundesrepublik? Die Deutschen zwischen Sozialismus und Revolution, Hamburg 1973, S. 100.

  26. Joseph Goebbels, Der Angriff. Aufsätze aus der Kampfzeit, München 1935, S. 61; vgl. auch C. Schmitt, Der Begriff des Politischen, Ausgabe Berlin 1963, S. 63; zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an G. Strassers Äußerung: „Legal bis zur letzten Sprosse. Gehängt wird trotzdem.“

  27. Arthur Moeller van den Bruck, Das Dritte Reich, Hamburg 1933, S. 70.

  28. Zitiert nach Gerd-Klaus Kaltenbrunner (Hrsg.), Inflation ohne Ende. Wer verliert, wer gewinnt?, Herderbücherei INITIATIVE 18, S. 156— 158.

  29. Ralf Dahrendorf, Eine neue deutsche Oberschicht? Notizen über die Eliten der Bundesrepublik (1962), in: Wilfried Röhrich (Hrsg.), „Demokratische" Elitenherrschaft. Traditionsbestände eines sozialwissenschaftlichen Problems, Darmstadt 1975, S. 314.

  30. Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, (dt.) Frankfurt/M. 1958, S. 695; zur Wechselbeziehung von System-und Subjektregression s. auch Carl Friedrich von Weizsäcker, Uber Macht, in: Der Garten des Menschlichen. Beiträge zur geschichtlichen Anthropologie, München 1977 2, S. 291.

  31. Fritz Stern, Das Scheitern illiberaler Politik. Studien zur politischen Kultur Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt/M. 1972, S. 50.

  32. Vgl. Lipset, a. a. O., S. 403.

  33. Theodor W. Adorno, Was bedeutet Aufarbeitung der Vergangenheit?, in: Eingriffe. Neun historische Modelle, Frankfurt/M. 1968, S. 226 (edition suhrkamp 10). In diesem Sinne wird Alfred Grosser von Oskar Negt zitiert, in: Keine Demokratie ohne Sozialismus, über den Zusammenhang von Politik, Geschichte und Moral, Frankfurt/M. 1976, S. 36 (edition suhrkamp 812).

  34. Vgl. zu diesem Komplex Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, Neuwied, Berlin 19694, S. 191.

  35. Zitiert nach Hans Kohn, Wege und Irrwege. Vom Geist des deutschen Bürgertums, Düsseldorf 1962, S. 340; bes. auch Kurt Sontheimer, Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik. Die politischen Ideen des deutschen Nationalismus zwischen 1918 und 1938. Studienausgabe mit Ergänzungsteil: Antidemokratisches Denken in der Bundesrepublik, München 1968, S. 346; Axel Görlitz, Der politische Deutsche, Paderborn 1967, S. 16.

  36. Vgl. dazu generell Kurt H. Wolff, Versuch zu einer Wissenssoziologie, Berlin, Neuwied 1968 (Soziologische Texte 53).

  37. Zitiert nach Peter Graf Kielmansegg, Volks-souveränität. Eine Untersuchung der Bedingungen demokratischer Legitimität, Stuttgart 1977, S. 171; s. ferner Ernst Forsthoff, Rechtsstaat im Wandel. Verfassungsrechtliche Abhandlungen 1954— 1973, München 19762, S. 16; Wolfgang Mantl, Repräsentation und Identität. Demokratie im Konflikt. Ein Beitrag zur modernen Staatsformenlehre, Wien, New York 1975, S. 195; Franz L. Neumann, Freiheit und Demokratie, in: Frank Grube — Gerhard Richter, Demokratietheorien. Konzeptionen und Kontroversen, Hamburg 1975, S. 191; Erich Kaufmann, Grundtatsachen und Grundbegriffe der Demokratie, in: Politische Studien, Jg. 25, 1974, H. 218 (Nachdruck aus Jg. 1, 1950); Helmut Schelsky, Systemüberwindung, Demokratisierung und

  38. Dazu Ernst Fraenkel, Reformismus und Pluralismus. Materialien zu einer ungeschriebenen politischen Autobiographie, hrsg. von Falk Esche und Frank Grube, Hamburg 1974, S. 405.

  39. „Mein Kampf", Ausgabe München 1942, S. 99 f.

  40. Gerhard Leibholz, Zum Begriff und Wesen Demokratie, in: Strukturprobleme der modern'” Demokratie, Karlsruhe 1958, S. 143.

  41. Gerhard Leibholz, Freiheitliche Demokratische Grundordnung, in: Schicksalsfragen der Gegenwart. Handbuch politisch-historischer Bildung, Bd. V, Tübingen 1960 S. 18.

  42. BVerfGE 2, 1 v. 23. 10. 1952, hier zitiert nach Peter von Oertzen, Freiheitliche demokratische Grundordnung und Rätesystem, in: Udo Bermbach (Hrsg.), Theorie und Praxis der direkten Demokratie. Texte und Materialien zur Räte-Diskussion, Opladen 1973 (UTB 187), S. 175— 176.

  43. Ernst Forsthoft, Rechtsstaat im Wandel, a. a. O., S. 30.

  44. Vgl. Karl Brinkmann, Grundrecht und Gewissen im Grundgesetz. Eine rechtsphilosophischestaatsrechtliche Untersuchung, Bonn 1965, S. 135 ff.; Ralf Dahrendorf, Konflikt und Freiheit. Auf dem Weg zur Dienstklassengesellschaft, München 1972, S. 176 ff.; Peter Wasservogel, Der Mensch als Rechtsobjekt — wo sind die Grenzen?, in: Die Zukunft, 1975, H. 11.

  45. Vgl. zum Gesamtkomplex Ulrich Scheuner, Zur Entwicklung des Parlaments unter der Ordnung des Grundgesetzes, in: Gerhard A. Ritter (Hrsg.), Gesellschaft, Parlament und Regierung. Zur Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland, Düsseldorf 1974, S. 423; Martin Greiffenhagen, Zurück zu Metternich?, Radikale und Verfassungsfeinde im demokratischen Rechtsstaat, in: Ders. — Hermann Scheer (Hrsg.), Die Gegenreform. Zur Frage der Reformierbarkeit von Staat und Gesellschaft, Reinbek 1975; Peter Häberle, Zeit und Verfassung, Prolegomena zu einem „zeitgerechten“ Verfassungsverständnis, in: Zeitschrift für Politik, Jg. 21, 1974 H. 2; Fritz Vilmar, Systemfetischismus oder demokratische Systemveränderung?, in: Vorgänge, Jg. 14, 1975, H. 15; Anton Pelinka, Dynamische Demokratie. Zur konkreten Utopie gesellschaftlicher Gleichheit, Stuttgart 1973. — Zum Mißbrauch der Weiträumigkeit unserer Verfassung in extremistischer Auslegung vgl. Theodor Maunz, Wird unsere Verfassung ausgehöhlt?, in: Politische Studien, Jg. 25, 1974, H. 215.

  46. Dazu Kurt Sontheimer, Der Pluralismus und seine Kritiker, in: Klassenjustiz und Pluralismus. Festschrift für Ernst Fraenkel zum 75. Geburstag, hrsg. von Günther Doeker und Winfried Steffani, Hamburg 1973, S. 425 ff.; Michael Stolleis, Gemeinwohl und Minimalkonsens. Öffentliche und private Interessen in der Demokratie, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung DAS PARLAMENT, vom 21. Januar 1978.

  47. Peter Graf Kielmansegg, Volkssouveränität. Eine Untersuchung der Bedingungen demokratischer Legitimität, Stuttgart 1977, S. 209.

  48. Gerhard Schmidtchen, Bewaffnete Heilslehren, in: Neue Zürcher Zeitung vom 18. Februar 1978.

  49. Peter von Oertzen, Die Grundlagen der Demokratie, in: Uwe Schultz (Hrsg.), Toleranz. Die Krise der demokratischen Tugend und 16 Vorschläge zu ihrer Überwindung, Reinbek 1974, S. 198; Alexander Mitscherlich, Toleranz — Überprüfung eines Begriffs, Frankfurt/M. 1974, S. 9 (st 213); Hans Kremendahl, Pluralismustheorie in Deutschland. Entstehung, Kritik, Perspektiven, Leverkusen 1977, S. 455.

  50. Zitiert nach Carl Joachim Friedrich, Pathologie der Politik. Die Funktion der Mißstände: Gewalt, Verrat, Korruption, Geheimhaltung, Propaganda, Frankfurt/M. 1973, S. 147.

  51. Vgl. Richard Löwenthal, Demokratie und Leistung. Zum Streit über Sinn, Ort und Grenzen einer „Demokratisierung“ gesellschaftlicher Berei-

  52. Vgl. hierzu Werner Hill, Bundesverfassungsgericht im Zwielicht, in: Merkur, Jg. 29, 1975, H. 8; Wolfgang Hoffmann-Riem, Beharrung oder Innovation. Zur Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen, in: Der Staat, Bd. 13, 1974; Ernst Forsthoff, Rechtsstaat oder Richterstaat, in: Rechtsstaat im Wandel, a. a. O.; Gerhard Leibholz, Der Rechtsstaat und die Freiheit des Individuums, in: Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Mannheim 1971 ff., Bd. 19, S. 677 ff.

  53. Vgl. Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, Vorwort der Ausgabe Berlin 1963, S. 15 ff.

  54. Vgl. Hans Georg Lehmann, In Acht und Bann. Politische Emigration, NS-Ausbürgerung und Wiedergutmachung am Beispiel Willy Brandts, München 1976, S. 161.

  55. Vgl. dazu bes. Kap. V: „Politik und Apathie", S. 63 ff., in: Kurt Lenk, Wie demokratisch ist der Parlamentarismus? Grundpositionen einer Kontroverse, Stuttgart 1972 (Urban TB 824). Ferner zur Identitätskrise von Individuum und Staat Hartmut Dießenbacher, Politische Bildung und Staatsideologie. Grundlagen und Kritik bürgerlicher Bildungskonzeptionen, Frankfurt/M. /Köln 1976, S. 62 ff.

  56. Vgl. hierzu Peter Atteslander, Das soziale Vorurteil. Variationen zu einem beinahe verschwiegenen Thema, in: Alfons Silbermann, Von den Aufgaben der modernen Soziologie, Frankfurt/M. 1969.

  57. Jean Amery, Vom kommenden Ende der Autorität, in: Autorität — was ist das heute? Umstrittene Machtansprüche in Staat, Gesellschaft und Kultur, München 1965, S. 165, 166— 167; Eugen Fink, Traktat über die Gewalt des Menschen,

  58. Rüdiger Altmann, Späte Nachricht vom Staat, Stuttgart 1967 (Privatdruck).

  59. Materialien zur politischen Bildung, H. 1, 1974, S. 73 ff. (Jens Bünning, Herbert Eichmann, Dieter Golombek); hier zitiert nach Franklin Schultheiß, Politische Bildung durch Massenmedien, in: Wolfgang Schulenburg (Hrsg.), Reform in der Demokratie. Theoretische Ansätze — Konkrete Erfahrungen — Politische Konsequenzen, Hamburg 1976, S. 249— 250. Vgl. bes. Wolfgang J. Mommsen, Nation und Nationalbewußtsein in der Gegenwart. Eine historische Betrachtung, in: Politik und Kultur, 1974, H. 2, S. 18.

  60. Gerhard Schmidtchen, a. a. O.

  61. Ernst Fraenkel, Strukturdefekte der Demokratie und deren Überwindung, Bonn 1964 (19692) (Schriften der Bundeszentrale für politische Bildung).

  62. Michael Buse, Wilfried Nelles, Formen und Bedingungen der Partizipation im politisch/administrativen Bereich, in: Ulrich von Alemann (Hrsg.), Partizipation — Demokratisierung — Mitbestimmung. Problemstellung in Politik, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft. Eine Einführung, Opladen 1975, S. 88.

  63. Martin Jänicke, Die Analyse des politischen Systems aus der Krisenperspektive, in: Ders. (Hrsg.), Politische Systemkrisen, Köln 1973, S. 32; Maurice Duverger, Demokratie im technischen

  64. Bernd Guggenberger, Herrschaftslegitimierung und Staatskrise. Zu einigen Problemen der Regierbarkeit des modernen Staates, in: Michael Th. Greven, Bernd Guggenberger, Johano Strasser, Krise des Staates. Zur Funktionsbestimmung des Staates im Spätkapitalismus, Darmstadt, Neuwied 1975, S. 13.

  65. Vgl. Zum Beispiel „Politische und wirtschaftliche Härte der DDR“, in: Neue Zürcher Zeitung vom 1. April 1977.

  66. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 20, Tübingen 1967, S. 56.

  67. Hannah Arendt, Wahrheit und Lüge in der Politik, München 1972, S. 9 (Serie Piper 36).

  68. Zu verstehen im Sinne Hegels Formulierung: „Das Rechtliche und das Moralische kann nicht für sich existieren, und sie müssen das Sittliche

  69. Thomas Mann, Das Problem der Freiheit, in: Schriften zur Politik, Frankfurt/M. 1970, S. 151 (Bibliothek Suhrkamp 243).

  70. Vgl. dazu Christian von Ferber, Die Gewalt in der Politik, Stuttgart 1970, S. 89 f. (Urban TB 804).

  71. Hans Albert, Ökonomische Ideologie und politische Theorie, Göttingen 1972, S. 182.

  72. Karl Dietrich Bracher, Gesellschaft und Staatsbewußtsein, in „liberal“, 1969, H. 7, S. 498.

  73. Walther Rathenau, Kritik der dreifachen Revolution/Apologie, Berlin 1919, S. 51— 52.

  74. Karl Vohland, Zur Reproduktion des Menschen, in: Neue Zürcher Zeitung vom 7. März 1978, S. 11.

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Manfred Funke, Dr. phil., Lehrbeauftragter Akademischer Oberrat am Seminar für politische Wissenschaft der Universität Bonn; Redaktionsleiter der Bonner Schriften zur Politik und Zeitgeschichte; Mitarbeiter an der Bertelsmann Lexikothek des 20. Jahrhunderts. Veröffentlichungen u. a.: Sanktionen und Kanonen. Hitler, Mussolini und der internationale Abessinienkonflikt, Düsseldorf 19712; Friedensforschung — Entscheidungshilfe gegen Gewalt (Hrsg.), Bonn und München 1975 (Neuauflage Bonn 1978); Hitler, Deutschland und die Mächte — Materialien zur Außenpolitik des Dritten Reiches (Hrsg.), Düsseldorf 19772 (als Athenäum Droste Taschenbuch Geschichte [7213] 1978); Terrorismus — Untersuchungen zur Strategie und Struktur revolutionärer Gewaltpolitik, Bonn 1977 (und ADTG 7205); 7. März 1936 — Fallstudie zum außenpolitischen Führungsstil Hitlers, Neudruck in: Wolfgang Michalka (Hrsg.), Nationalsozialistische Außenpolitik, Darmstadt 1978; Extremismus im demokratischen Rechtsstaat (Hrsg.), Bonn, Düsseldorf 1978; mit Karl Dietrich Bracher und Hans-Adolf Jacobsen Herausgeber und Mitbearbeiter der „Bibliographie zur Politik in Theorie und Praxis".