I. Unterschiedliche Ausgangspositionen
Zwischen Februar 1972 und April 1976 hat eine deutsch-polnische Schulbuchkommission neunmal getagt und als Ergebnis ihrer Beratungen 26 Schulbuchempfehlungen beschlossen. Die beiden mit der Vorbereitung und Durchführung der abwechselnd in Polen und Deutschland befaßten Institutionen machen bereits deutlich, wie unterschiedlich, ja gegensätzlich die Position der jeweiligen nationalen Schulbuchkommission gewesen ist. Deutscherseits zeichnete das Georg-Eckert-Institut für Internationale Schulbuchforschung verantwortlich, eine ohne staatlichen Auftrag selbständig arbeitende Einrichtung, polnischerseits war dies das Institut für Lehrpläne des Ministeriums für Bildung und Erziehung, eine staatliche Einrichtung,
Die von der deutschen UNESCO-Kommission entsandten Mitglieder der deutsch-polnischen Schulbuchkommission beteiligten sich an den Beratungen als Einzelpersönlichkeiten und waren für ihre Entscheidungen weder einer Behörde oder gar einer Partes verantwortlich. Die von der polnischen UNESCO-Kommission entsandten Mitglieder mußten, wie es in einer kommunistischen Diktatur auch gar nicht anders sein kann, ihrer Regierung und der alleinherrschenden Partei für ihr Tun Rede und Antwort stehen. Professor Dr. Georg Eckert, der bis zu seinem Tode am 7. Januar 1974 sowohl der UNESCO-Kommission als auch der deutschen Sektion der deutsch-polnischen Schulbuchkommission vorstand, war zwar ein überzeugtes Mitglied der SPD, aber für sein Wirken in der Schulbuchkommission keinerlei Weisung unterworfen. Gleiches läßt sich für den Leiter der polnischen Sektion der deutsch-polnischen Schulbuchkommission, Professor Dr. Wladyslaw Markiewiez, nicht sagen, denn als stellvertretendes Mitglied des Zentralkomitees der Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei ist er streng an das Gebot seiner kommunistischen Partei gebunden.
Wer ein Urteil abgeben oder die Schul? buchempfehlungen, wie es die Autoren wünschen und erstreben, in Schulbuchtexte umsetzen will, muß diese unterschiedliche Ausgangslage zur Kenntnis nehmen und zum Maßstab der Bewertung des Ergebnisses der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz, machen. Es ist darum auch gar nicht statthaft, die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen in einem Atemzug mit den 1952 zum erstenmal veröffentlichten „Deutsch-französischen Vereinbarungen über strittige Fragen europäischer Geschichte" zu nennen, denn bei der Zusammenkunft der Deutschen und Franzosen saß keine omnipotente Partei wie bei den deutsch-polnischen Schulbuehkenfe-renzen mit am Verhandlungstisch, sondern auf beiden Seiten waren es frei entscheidende Bürger des jeweiligen Landes.
Außerdem muß angemerkt werden, daß die Zusammensetzung und regelmäßige Beschik-kung der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen Anlaß zur Kritik bietet. Professor Ek-kert machte es sich zu leicht, als er am 3. Dezember 1973 -— einen Monat vor seinem Tode —• in einem Brief an den Verfasser schrieb: „Die Auswahlkriterien verstehen sich, wie ich meine, von selbst: hervorragende wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation, die Bereitschaft, im Geiste der UNESCO zu arbeiten und zur Versöhnung des polnischen und deutschen Volkes beizutragen. Daß wir Persönlichkeiten ausschließen, die sich in der nationalsozialistischen Besatzungspolitik etc. betätigt haben, versteht sich von selbst" Dem letzten Satz ist unbedingt zuzustimmen; es muß aber daran Kritik geübt werden, daß ganz bewußt Sachkenner ausgeschlossen blieben, weil sie der von Professor Eckert gebrauchten Meßlatte nicht entsprachen. Das Auswahlprinzip, das ausschließlich auf dem Gutdünken des Leiters der deutschen Sektion beruhte, muß auch schon deswegen verwor-fen werden, weil, wie Professor Dr. Klaus Zernack als Teilnehmer der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen zu Recht in einem Rückblick bemerkt hat, „es in Polen sehr viel mehr Deutschlandkenner unter den Historikern gibt als umgekehrt in der deutschen Historikerschaft Polenexperten“ Schon deswegen ist zu fragen, warum Polen-experten von Rang draußen vor der Tür bleiben mußten.
Dazu kommt noch, daß die große Mehrzahl der polnischen Teilnehmer die deutsche Sprache beherrschte, während unter den deutschen Teilnehmern nur wenige waren, die allein schon aufgrund polnischer Sprachkenntnisse über die polnische Quellenlage Bescheid wußten.
Auch die Disziplin der polnischen Teilnehmer war besser als die der deutschen. Von den neun deutschen Vollmitgliedern haben nur drei (!) an allen neun Tagungen teilgenommen. Einer der deutschen Teilnehmer, Professor Dr. Gotthold Rhode, erklärt das damit, daß »alle Teilnehmer einen Hauptberuf haben — meistens den des Hochschullehrers — und für diese Arbeit von niemandem .freigestellt'werden“, weshalb „sie nicht in der Lage waren und sind, an allen Konferenzen teilzunehmen. Das führt zu einem verhältnismäßig häufigen Wechsel in der Zusammensetzung der deutschen Gruppe“ Ein anderer deutscher Teilnehmer, Professor Dr. Jörg K. Hoensch, bemerkt: „Die relativ starke Fluktuation, zumal innerhalb der deutschen Delegation, muß wohl als Zeichen der Enttäuschung über den schleppenden und mühsamen Fortgang der Gespräche und als Erosion des ursprünglich vorhandenen Idealismus sowie der Einsicht gewertet werden, wie problematisch es doch ist, zu beiderseits vertretbaren gemeinsamen Ergebnissen zu gelangen."
II. Politische Handschrift
Der Beginn der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen stand im engsten Zusammenhang mit dem Warschauer Vertrag. Bevor dieser ratifiziert worden war, traf man sich zur ersten Sitzung in Warschau, der knapp zwei Monate später — so eilig hatte man es, sich mit der von der sozial-liberalen Koalition betriebenen Ostpolitik parallel zu schalten — die nächste Zusammenkunft in Braunschweig folgte, was wiederum, wie Professor Rhode berichtet, „eine zeitweilig zahlenmäßig nicht ausreichende Repräsentanz der Sachkenner bedingt" Ohnehin wurde auf Tempo gedrängt, denn in den ersten beiden Schulbuch-konferenzen wurden innerhalb von acht Wochen gleich zwei Drittel aller Schulbuchempfehlungen — und diese, wie wir erfahren haben, ohne die Teilnahme aller Sachkenner —-beschlossen.
Wiederholt ist von Teilnehmern der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen die Abhän-gigkeit von der „politischen Großwetterlage“ herausgestellt worden. Der polnische Delegationsleiter, Professor Dr. Wladyslaw Markiewicz, erklärt es so: „Erst der Vertrag über die Grundlagen der Normalisierung vom Dezember 1970 schuf eine Situation, die die Aufnahme einer Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern in der Frage der Schulbücher möglich, ja auf längere Sicht sogar unausbleiblich und notwendig machte. Hätte man nämlich eine so wesentliche Frage wie die Erziehung der Jugend im Geiste eines gegenseitigen Verständnisses und einer Annäherung beiseite gelassen, dann wäre die Redlichkeit der von Polen und der Bundesrepublik Deutschland im Dezembervertrag übernommenen Verpflichtung fragwürdig erschienen." 7)
Als in der Zeit nach der Ratifizierung des Warschauer Vertrages am 17. Mai 1972 im Deutschen Bundestag zwischen Bonn und Warschau sowohl wegen der Aussiedlung als auch angesichts polnischer Wiedergutmachungsforderungen „politische Schwierigkei-ten“ registriert wurden, kam es plötzlich zu . Meinungsverschiedenheiten“ und einer . Verhärtung der Standpunkte", bis, wie Professor Dr. Hans-Adolf Jacobsen aufatmend feststellt, „durch Vereinbarungen, die Bundeskanzler Schmidt und der polnische Parteichef Gierek in Helsinki am 2. August 1975 getroffen hatten, die politische Großwetterlage günstiger geworden zu sein schien"
Zwei Monate danach kamen dann Anfang Oktober 1975 während der achten deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz in Warschau die Beratungen mit den zeitgeschichtlichen Empfehlungen zum Abschluß. Die letzte, neunte Schulbuchkonferenz in Braunschweig hatte nur noch die Aufgabe der Schlußredaktion. Mit Stolz hat Professor Dr. Walter Mertineit, der der neue Leiter deutschen Gruppe, auf die Einstimmigkeit der Beschlüsse hingewiesen und dies gleich . in aller Bescheidenheit als ein kleines historisches Ereignis in der Geschichte der Beziehungen zwischen den beiden Staaten gewertet, insbesondere in der Geschichte der deutsch-polnischen -Historiogra phie“
Der Preis für die Einstimmigkeit hinterläßt Verbitterung, wenn man folgendes erfahren muß. 1. Professor Markiewicz erklärt: . Die Verständigung wurde dadurch enorm erleichtert, daß die Konferenzteilnehmer, die sich in ihrer Mehrheit nicht als Marxisten verstanden, nicht von der nationalistischen, sondern der klassenmäßigen Auffassung der Geschichte der polnisch-deutschen Beziehungen ausgingen." Es kann doch nur kommunistische Anmaßung sein, wenn den deutschen Teilnehmern ein Klassenbewußtsein bescheinigt wird, das selbst der schärfste Kritiker dieser deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen keinem Deutschen am Verhandlungstisch vorwerfen möchte. Aber die Auslegung der Einstimmigkeit in kommunistischem Sprachgebrauch macht einen hellhörig. 2. Professor Rhode schreibt, seine Feststellung in die ein wenig abmildernde Frage kleidend: „Daß hier Zwänge vorliegen, daß außerwissenschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen — wer wollte das bestreiten?“
Zudem erfährt man von ihm, „daß die Formulierungen für beide Seiten akzeptabel sein mußten, und da bleibt nur der kleinste gemeinsame Nenner“ Für die Politik mag es angehen, ja notwendig sein, sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen. Wenn aber Wissenschaftler, vornehmlich Historiker, zusammensitzen, kann auf keinen Fall das Heil im kleinsten Nenner gefunden werden, im Kompromiß auf Kosten der Wahrheit, mag diese Wahrheit auch für beide Seiten keine Absolutheit besitzen, sondern nur die Wahrheit jeweils der einen und der anderen Seite entsprechend ihrer Sicht der Fakten sein.
Die Gegenposition bezieht Professor Dr. Hermann Heimpel in seinem Vorspruch zur . Deutsch-französischen Vereinbarung über strittige Fragen europäischer Geschichte : “
„Man lese Formeln (Es Einigkeit die besteht darüber ... Es wird festgestellt ... Es wird für notwendig gehalten ... Es wird für wünschenswert gehalten ...) genau, um sie richtig zu verstehen. Sie bedeuten nicht Kompromiß zwischen verständigungsbereiten, streit-müden Leuten zu Lasten der Wahrheit. Die Wahrheit schließt keine Vergleiche, und sie liegt auch keineswegs , in der Mitte'“
Mit hochgeschraubten und zugleich mehrdeutigen Formulierungen haben Mitarbeiter an den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen diesen eine besondere Weihe verleihen wollen. Es handle sich um „echte Friedenspädagogik', die hier betrieben werde, um „ein Stück historischer Diplomatie oder diplomatischer Historie“ Derartige Begriffe sollen den Kritiker mit dem Makel belasten, gegen den Frieden zu handeln, wenn er nicht zustimmt, oder weder etwas von Historie noch von Diplomatie zu verstehen. „Derartige Polemiken“, wie Professor Jacobsen meint, „dokumentieren etwas von dem traditionell bedingten Unvermögen bestimmter deutscher Führungsschichten, politische Probleme auch aus der Interessenlage des Gegenüber zu begreifen, die Grenzen des eigenen Handelns zu erkennen und somit Politik als Kunst des Möglichen zu betrachten.“ Leider wird hier ein leichtfertiger Rollentausch vorgenommen, denn die Teilnehmer an den deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen sollten nicht nach Bismarcks Maxime Politik treiben, sondern die zur Geschichte gewordene Politik der Vergangenheit so objektiv wie möglich darstellen. Das Geschäft der Politik betreiben und über das Ergebnis der Politik in der Geschichte gewissenhaft berichten, sind immer noch Zwei höchst unterschiedliche Funktionen. Es sei denn, der Wissenschaftler, ob Historiker, Politiker oder Geograph, degradiert sich selber zum Handlanger einer gerade hoch im Kurs stehenden Politik. Daß, wie von einem Teilnehmer der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen berichtet worden ist, „auch ein polnischer Diplomat an den Verhandlungen teilnahm" macht die politische Handschrift dieser Schulbuchempfehlungen erschreckend deutlich.
Nachdem das Ergebnis in den 26 Schulbuchempfehlungen vielfache Kritik ausgelöst hat, haben sich die Autoren, nur leider viel zu spät und erst nach Abschluß der Beratungen und der nun vorliegenden Endredaktion, vielerorts in dem Sinne geäußert, daß man die Schulbuchempfehlungen nicht überbewerten solle, sondern sie als das zu nehmen habe, was sie sein wollten: Empfehlungen und nicht Richtlinien. In der im Sommer 1977 der offiziellen Fassung vorangestellten Einführung wird noch unverbindlicher von einer „Skizzierung des fachwissenschaftlichen Diskussionsstandes” gesprochen.
Allerdings muß man wissen, daß die polnische Seite in den Empfehlungen Richtlinien sehen möchte. Professor Markiewicz spricht ausdrücklich von den „in Form von Richtlinien abgefaßten Empfehlungen. Niemand kann sich damit zufrieden geben, daß die Empfehlungen, nachdem sie im wissenschaftlichbibliographischen Umlauf sind, lediglich in einem gewissen Maße das Bewußtsein der Autoren von Schulbüchern und von Pädagogen beeinflussen werden. Die Empfehlungen waren ja doch konzipiert in der Vorstellung, sie in die Schulpraxis einzuführen — sowohl in den Schulen selbst als auch in den audiovisuellen Massenmedien, in enzyklopädischen Werken, in Wörterbüchern usw.“ Die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen als verbindliche Sprachregelung für jeden und auf beiden Selten, so lautet das polnische Konzept.
Es ist darum nicht verwunderlich, wenn Markiewicz den polnischen Vorschlag erneuert, „die gemeinsame Schulbuch-Kommission zu einem Organ beider Regierungen zu machen, ausgestattet mit bestimmten Kompetenzen, die es gestatten, auf den Bildungsprozeß einzuwirken“ Deutscherseits wurde hingegen im Nachhinein, so durch Professor Jacobsen, das zuerst so laut Gepriesene wieder heruntergespielt. „Es ging nicht", wie der Kommentar lautet, „um den Versuch einer gemeinsamen Geschichtsschreibung, um später übereinstimmende deutsch-polnische Schulbücher verfassen zu können. Die Empfehlungen sind keine Formulierungsvorschläge für die Schulbuchautoren, sondern in erster Linie Orientierungshilfen für dieselben und die Pädagogen. Sie deuten den Rahmen an, in dem problematische Beziehungsgeschichte vielleicht interpretiert werden sollte.“ Warum dann überhaupt diese deutsch-polnischen Schulbuch-empfehlungen, wenn innerhalb eines — Wie weit auch immer gesteckten — Rahmens Geschichte dargestellt werden kann und soll?
Im Schlußkommunique nach der neunten deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz wurde allerdings eine deutlichere Sprache gesprochen, denn es heißt darin: „Beide Seiten gehen davon aus, daß die zuständigen Kultusbehörden die auf den bisherigen Konferenzen erarbeiteten Empfehlungen der gemeinsamen Kommission möglichst bald in den Schulbüchern und in der Unterrichtspraxis verwirklichen werden.“ Und es klingt zum Schluß dieses Kommuniques ein polnischer Lieblings-gedanke an, daß nämlich die „notwendigen Arbeiten im Bereich der Schulbuchanalyse als Daueraufgabe geleistet werden". Markiewicz hat noch deutlicher formuliert, was sich die polnische Seite unter diesem Dauerauftrag vorstellt: „Eine wichtige Aufgabe der gemeinsamen Kommission sollte, unbeschadet dessen, wie sich ihr Status eventuell verändern wird, die Ausarbeitung von periodischen Gutachten über den Wissensstand bei Schülern und Lehrern in der Volksrepublik Polen und in der Bundesrepublik Deutschland sein.“ Das aber würde bedeuten, daß die polnische Seite, und das ist zur Zeit zugleich das kommunistische Regime, Kontrollfunktionen über den Ge-sdiichtsunterridit und-Wissensstand in der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt bekäme.
III. Bundesregierung und Bundesländer
Die Bundesregierung ist in dem mit der Volksrepublik Polen ausgehandelten Kulturabkommen vom 11. Juni 1976 sehr weit gegangen, als sie sich damit einverstanden erklärte, sie werde ebenso wie die polnische Regierung „darauf hinwirken, daß die Empfehlungen der gemeinsamen Schulbuchkommission berücksichtigt werden" Schon zuvor hatte der Bundesaußenminister für die Bundesregierung am 6. April 1976 erklärt: „Zu der wichtigen Aufgabe, die gegenseitigen historischen Vorurteile abzubauen, leisten diese Schulbuchkonferenzen einen überaus wertvollen Beitrag." Dem war am 10. Oktober 1975 aus Anlaß eines Besuches des Bundesaußenministers bei seinem polnischen Kollegen der Satz im offiziellen Kommunique vorangegangen: „Die Minister würdigten die bisherige Arbeit der Schulbuchkonferenzen als einen wichtigen Beitrag für die künftige Gestaltung der Beziehungen zwischen beiden Ländern und befürworten ihre möglichst baldige Umsetzung in die Praxis."
In den Fragestunden des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung wiederholt anerkennende Worte für das Ergebnis der neun deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen gefunden, aber gleichzeitig erklärt: „Die Bundesregierung nimmt zum Inhalt der Schulbuch-empfehlungen keine Stellung.“ Ein seksa-
mer Vorgang, daß einerseits eine Sache als besonders gut empfohlen wird, daß andererseits aber die Begründung, warum die ganze Sache so gut sein soll, nicht mitgeliefert wird.
Angesichts der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der damit gegebenen Kulturhoheit der Bundesländer mußte die Bundesregierung die polnischen Verhandlungspartner beim Abschluß des deutsch-polnischen Kulturabkommens darauf aufmerksam machen, „daß die Zuständigkeit für die Berücksichtigung der > Empfehlungen der gemeinsamen Schulbuchkommission bei den Bundesländern liegt“ und die Bundesregierung demnach keine Verpflichtung zur Übernahme der Schulbuchempfehlungen eingehen könne. Die Ministerpräsidenten der Länder haben in ihrer Besprechung mit dem Bundeskanzler am 4. Juni 1976 dem Artikel 4 des deutsch-polnischen Kulturabkommens mit der Maßgabe zugestimmt, „daß der polnischen Seite aufgrund der verfassungsrechtlichen Lage die restriktive Bedeutung der Begriffe . hinwirken'und . berücksichtigen'erläutert wird"
Dessenungeachtet hat jedoch die Bundesregierung inzwischen über diejenigen ein abwertendes Urteil abgegeben, die nicht bereit sind, die Schulbuchempfehlungen zu übernehmen. Sie ließ durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Klaus von Dohnanyi, erklären: „Es geht um Empfehlungen und es geht um Beratungen, wie man diese Empfehlungen am besten umsetzt. Wer sich einer solchen Beratung verweigert und damit den Empfehlungen voll entzieht, der läßt mindestens Zweifel daran entstehen, ob er interessiert ist, die deutsch-polnische Aussöhnung, so wie wir sie uns jedenfalls vorstellen, wirklich vorantreiben zu wollen.“ Ein hartes, ein unzutreffendes Urteil, denn das Ja oder Nein zu diesen deutsch-polnischen Empfehlungen kann nicht gleichgesetzt werden mit einem Ja oder Nein zur deutsch-polnischen Aussöhnung. Die CDU/CSU-geführten Bundesländer haben sich aus gutem Grund geweigert, die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen für verbindlich zu erklären und sie in Schulbuchtexte umzusetzen. Wie sich die SPD-geführten Bundesländer verhalten, ist noch nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Als Vorreiter haben sich jedoch bereits Bremens und Hamburgs Bürgermeister betätigt
IV. Verkürzung, Verfälschung, Anpassung
In den Begründungen für die Ablehnung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen stehen die sechs zeitgeschichtlichen Empfehlungen im Vordergrund. Gerade an diesen sich mit den drei Jahrzehnten zwischen 1945 und 1975 befassenden Texten, aber auch durch viele weitere Belege läßt sich nachweisen:
1. die Kausalität der Fakten spiegelt die Wirklichkeit nicht korrekt wider, 2. es wird eine Sprache gebraucht, die die Zusammenhänge entweder beschönigt oder falsch darstellt oder unzutreffend akzentuiert,
3. es werden Vorstellungen des kommunistischen Geschichtsbildes übernommen und damit ein falsches Geschichtsbild entworfen, 4. die Gewichtung ist einseitig bis hin zur bewußten Verzerrung, 5. bestimmte Ereignisse werden absichtlich verschwiegen, 6. die polnische Sicht hat sich durchgesetzt, die deutsche Sicht hat keinen Niederschlag gefunden.
Für diese Behauptungen sollen die Beweise aus den zeitgeschichtlichen Empfehlungen selbst bezogen werden:
1. . Die deutsch-polnische Grenzregelung nach dem Zweiten Weltkrieg ist im Zusammenhang der allgemeinen Territorial-und Grenzveränderungen als Ergebnis des Krieges zu betrachten ... Mit der gleichzeitigen Einigung über den Artikel XIII (Orderly Transfers of German Populations und der Aufstellung eines Aufnahmeplanes des Alliierten Kontrollrates in Deutschland im November 1945 wurde aber von den Alliierten selbst präjudiziert, daß es sich bei der polnischen Herrschaft über die ehemals deutschen Gebiete nicht um ein revidierbares Provisorium handeln könne."
Es ist falsch zu behaupten, daß die Oder-Neiße-Linie die Folge einer „deutsch-polni-schen Grenzregelung" gewesen sei. Eine derartige deutsch-polnische Grenzregelung hat es weder in Potsdam noch im Warschauer Vertrag gegeben, denn bekanntlich steht eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland als Ganzes immer noch aus. Weder Artikel XIII noch interalliierte Aufnahmepläne haben diesbezüglich etwas präjudiizert. Im Gegenteil, im Artikel XIII wird festgehalten, daß die . Überführung der deutschen Bevölkerung in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll“. Das Transferabkommen vom 20. November 1945 enthält gleichfalls keinerlei Präjudizierung. In der Endredaktion des nunmehr als offizielle zweisprachige Fassung geltenden Textes der deutsch-polnischen Empfehlungen wird in der deutschsprachigen Wiedergabe endlich die genaue englische Formulierung . Orderly Transfers of German Populations“ angegeben, aber im polnischen Text kehrt auch jetzt wieder der ungenaue und unzutreffende Ausdrude . Transfer der deutschen Bevölkerung“ wieder. In Polen wird also weiterhin „Orderly Transfers“, wobei dieses Wort ohnehin schon eine geschönte Formulierung ist, verschwiegen. Warum diese Doppelzüngigkeit? Gegenüber dem bisherigen Text spricht nunmehr die Endfassung von „polnischer Herrschaft“, während bisher von „polnischer Administration" die Rede war. Die polnische Fassung hält an dem zutreffenden Ausdruck „Administration" fest. Bekanntlich wurde Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße Polen zur Verwaltung übergeben, von „polnischer Herrschaft“ ist nicht die Rede.
2. „Die territorialen Veränderungen bei Ende des Zweiten Weltkrieges wurden mit umfangreichen Bevölkerungsverschiebungen verbunden. Sie zielten darauf ab, staatliche und ethnische Grenzen nach Möglichkeit in Überein-stimmung zu bringen.“
Mit der Wortneuschöpfung „Bevölkerungsverschiebungen" sind die deutschen Teilnehmer der polnischen Forderung entgegengekommen, „die in der Tagespolitik hüben und drüben häufig zu polemischen Zwecken benutzten . Reizwörter'zu vermeiden" 2S). Die polnischen Teilnehmer hatten erklärt, daß für sie die Bezeichnung „Vertreibung", „Vertriebene" derartige Reizwörter seien, weshalb sie nicht gebraucht werden dürften. So wie man statt „Annexion" nunmehr „territoriale Veränderungen" setzte, mußten für die Vertreibung die „Bevölkerungsverschiebungen" herhalten. Da alle deutschen Teilnehmer dieser Begriffsverwirrung zugestimmt haben, ist um so erstaunlicher, als einer der Autoren wiederholt zuvor und auch nach Abschluß der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen gerade die Vertreibung als ein historisches Faktum von unmenschlichem Ausmaß eindeutig benannt und beschrieben hatte. In einem Aufsatz von Professor Rhode lesen wir: „Für sie alle kam mit der Kapitulation nicht das große Aufatmen und nicht die Befreiung von Todesangst, sondern erst jetzt, nach dem Ende der Kampfhandlungen, die Zeit der Erniedrigung, der Enteignung und schließlich der Vertreibung aus der Heimat. Wieviele Millionen von Deutschen und wieviele weitere Millionen von Nichtdeutschen unter den Prinzipien nationaler Intoleranz und menschen-verachtender Machtausübung vertrieben und entwurzelt worden sind, läßt sich mit vollständiger Genauigkeit nicht sagen.“ Warum findet sich aber von all dem nicht ein Wort in den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen? Professor Mertineit weiß hierzu als Antwort den Mitautor der Schulbuchempfehlungen, Professor Rhode, zu zitieren: „Zwar ist . Vertreibung'für die polnischen Partner nach wie vor ein Reizwort, aber der statt dessen akzeptierte Begriff der , Zwangsumsiedlung'oder . zwangsweisen Aussiedlung'besagt ja nicht weniger, sondern erfaßt das Geschehen eher noch schärfer als . Vertreibung'.“ Von einer „zwangsweisen Aussiedlung" steht nichts in den Schulbuchempfehlungen, wohl aber wird „zwangsumgesiedelt" nicht etwa den polnischen Urhebern, sondern dem „interalliierten Transferabkommen“ wider die Wahrheit angelastet. Die deutschen Schulbuchautoren haben außerdem in mehreren Kommentaren ergänzen zu müssen geglaubt, daß es sich doch um unterschiedliche Vorgänge wie Evakuierung, Flucht und Zwangsumsiedlung gehandelt habe, weshalb der Begriff „Vertreibung" eben nicht der richtige gewesen sei. Außerdem solle man doch zur Kenntnis nehmen, daß der Begriff „Heimatvertriebene" in den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen ausdrücklich vorkömme. Leider wird dabei verschwiegen, daß die Erwähnung dieses Begriffs etwas Abwertendes meint, denn es wird ausgeführt: „In der Bundesrepublik Deutschland wurden alle diese Gruppen unter dem Begriff . Heimat-vertriebene'zusammengefaßt ... Sofern in diesen Gruppen, von den früheren Bundesre-gierungen unterstützt, ein Recht auf Heimat proklamiert wurde, werden sie in Polen als Hort des Revisionismus angesehen." Wie Markiewicz mitgeteilt hat, „wurde auf Antrag der polnischen Experten in die Empfehlungen die Formulierung ausgenommen, daß die landsmannschaftlichen Gruppierungen, die sich auf das Recht auf die Heimat berufen, in Polen als Zentrum des Revisionismus betrachtet werden.“
In Wirklichkeit sieht es jetzt so aus, daß eine Vertreibung nicht stattgefunden haben darf, daß dennoch der Name „Heimatvertriebene" in der Bundesrepublik Deutschland verwendet wird, aber dieser Bezeichnung haftet der Makel des Revisionismus an, wobei man fast schon dankbar dafür ist, daß nicht auch gleich noch der von nationalistischem Haß geprägte Ausdruck „Revanchismus“ übernommen worden ist. übrigens auch hier wieder die Behauptung einer Kausalität, die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt, wenn zur Begründung der Vertreibung, pardon „Bevölkerungsverschiebungen", gesagt wird, daß „sie darauf abzielten, staatliche und ethnische Grenzen nach Möglichkeit in Übereinstimmung zu bringen". Erst durch die vorangegangene Okkupation und Annexion eines Viertels von Deutschland in seinen Grenzen von 1937 stellte sich die Frage, ob nunmehr staatliche und ethnische Grenzen nicht mehr übereinstimmten. Die Vertreibung war darum nicht das angemessene Mittel, staatliche und ethnische Grenzen in Ubereinstimmung zu bringen, sondern nach der Eroberung ganz Ostdeutschlands durch die Rote Armee und dessen Überlassung an die polnische Administration sowie nach der Einverleibung des Nordens von Ostpreußen in die Sowjetunion sollten die ostdeutschen Provinzen von der deutschen Bevölkerung entleert werden, um einen Freiraum für die Inbesitznahme durch die erst noch anzusiedelnden Polen (und Russen) zu erhalten.
Es entbehrt darum nicht einer geradezu propagandistischen und verlogenen Note, wenn in diesem Zusammenhang ausgeführt wird: „In den von der deutschen Bevölkerung geräumten Gebieten wurde systematisch eine inzwischen dort ansässig gewordene polnische Bevölkerung angesiedelt“. „Geräumt“ soll wertneutral klingen, aber in Wirklichkeit wurde ein Raum leergemacht, indem die an-gestammte Bevölkerung vertrieben wurde. Die „dort ansässig gewordene Bevölkerung“ drängt die Frage auf, wie und wann die polnische Bevölkerung plötzlich auf dem 104 000 qkm umfassenden Gebiet ansässig geworden ist. „An-gesiedelt'meint einen legalen Vorgang, der aber gemäß herrschender Rechtsauffassung gar nicht legal genannt werden kann, denn Annexion bricht das Völkerrecht und Vertreibung ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, beide aber waren grausame Voraussetzungen dafür, daß „eine inzwischen dort ansässig gewordene polnische Bevölkerung angesiedelt wurde".
3. „Im Jahre 1949 konstituierten sich zwei deutsche Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung als Ergebnis des Zweiten Weltkrieges und der verschiedenen Entwicklungsbedingungen für die drei westlichen und die sowjetische Besatzungszone: die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik. Je mehr sich in beide den folgenden Jahren in die entstehenden politischen Wirtschaftsund Bündnissysteme in West und Ost eingliederten, desto stärker wirkte sich die deutsche Zweistaatlichkeit auf das deutsch-polnische Verhältnis aus.“
Daß man Derartiges in polnischen Schulbüchern auch lesen mußte und nun weiterhin lesen wird, ist aufgrund der Unfreiheit Polens und der Abhängigkeit von der Sowjetunion verständlich, aber es geht an, daß wir nicht uns in der Bundesrepublik Deutschland eine einseitige und falsche Darstellung über die Teilung Deutschlands und deren Aufrechterhaltung zu eigen machen.
Die Sowjetunion hat es nicht zugelassen, daß Mitteldeutschland wie die drei westlichen Besatzungszonen einen freiheitlichen Rechtsstaat bilden und daß vom Selbstbestimmungsrecht Gebrauch gemacht werden konnte. „Verschiedene Entwicklungsbedingungen", „zwei deutsche Staaten konstituierten sich" — das sind unzutreffende Formulierungen. Hier wird ein falsches Geschichtsbild entworfen, indem so getan wird, als habe sich die Teilung Deutschlands als logische Folge einer historisch-politischen Entwicklung ergeben und als sei sie überdies vielleicht sogar noch getragen vom Willen des deutschen Volkes, als hätte die DDR sich in gleicher Weise „konstituiert" wie die Bundesrepublik Deutschland. Davon kann doch überhaupt keine Rede sein. Die Bundesrepublik Deutschland verdankt ihre Existenz dem demokratisch legitimierten Mehrheitswillen der Deutschen; die DDR würde aufhören zu existieren, gäbe es die Macht der Sowjetunion nicht und könnte der Wille der Deutschen in demokratischer Weise seinen Ausdruck finden. Gegen die Geschichtslüge dieser Schulbuchempfehlung kann man nur ein entschiedenes Nein setzen.
„In Polen, das in besonderem Maße unter den Kriegseinwirkungen zu leiden gehabt hatte, schufen die Befreiung, das politische Übergewicht der linken Parteien und die territoriale Westverschiebung historische Voraussetzungen für die revolutionären Veränderungen seiner ökonomisch-gesellschaftlichen und politischen Struktur.“
Es sei erneut zugegeben, daß polnischerseits angesichts der tatsächlichen Machtverhältnisse gar nicht anders argumentiert werden kann, aber warum mußte die deutsche Seite dazu Ja sagen, wenn die wirkliche Situation in Polen seit Kriegsende nicht wahrheitsgetreu wiedergegeben wird.
„Befreiung": Zwar wurde Polen von der Herrschaft des Nationalsozialismus befreit, aber zugleich durch den Kommunismus der Sowjetunion hörig gemacht. „Territoriale Westverschiebung": Ostdeutschland wurde als Kriegsbeute annektiert, gleichzeitig wurde damit Polen seinen durch gegenwärtigen Besitzstand von der Sowjetunion abhängig, denn diese allein hat die Annexion ermöglicht und Polen die Gebiete deswegen zugesprochen, um dafür Kompensation eine sogenannte für die Annexion des bisherigen Ostpolens, so wie dies bereits im Ribben-trop-Molotow-Abkommen von 1939 vorgesehen war, liefern zu können. Darüber wird in den Schulbuchempfehlungen beharrlich geschwiegen. „Revolutionäre Veränderungen": In Polen hat keine Revolution des Volkes oder von Teilen des Volkes stattgefunden, sondern die Macht der Sowjetunion sorgte dafür — nicht anders als in Mitteldeutschland durch die Errichtung der DDR —, daß die Kommunistische Partei zur Staatspartei und Polen ein Satellit des sowjetrussischen Imperiums wurde.
Es ist schon arg genug, daß Polen heute seine Geschichte so lesen muß, wie sie hier nacherzählt wird, aber wir als die Freien dürfen doch nicht nachsprechen, was Kommunisten soufflieren I 4. „Die Art und Weise, wie die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit häufig geführt wurde, insbesondere Inkonsequenzen bei der Durchführung der Entnazifizierung und der gerichtlichen Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen, haben die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Polen und zu anderen Ländern in vieler Hinsicht belastet,“
Warum wird die Entnazifizierung nach dem Zweiten Weltkrieg, werden die Kriegsverbrecherprozesse so einseitig dargestellt? Was hat dies überhaupt in den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen zu suchen? Offensichtlich sollte die Bundesrepublik Deutschland erneut in den Anklagezustand versetzt werden, indem derartige ungenaue Behauptungen in den Text ausgenommen werden. Richtig ist indes, daß wir im freien Teil Deutschlands alle Schuldigen, deren wir habhaft werden konnten, den Gerichten zur Aburteilung zugeführt haben. Das hätte genau so erwähnt werden müssen wie die Tatsache, daß kein einziger Pole, der Verbrechen an Deutschen begangen hat, bis heute auch nur angeklagt worden ist. Im Gegenteil: Wer Schuld auf sich geladen hatte, wurde amnestiert. Als ein deutscher Staatsanwalt Ermittlungen gegen die Schuldigen anstellte, die Verantwortung dafür tragen, daß nach Kriegsende in Lamsdorf in Oberschlesien 6 480 Deutsche gewaltsam ums Leben gekommen sind, löste das im März 1977 eine „spontane“ Welle der Empörung in Polen aus.
Niemand darf und wird aufrechnen können, aber es geht nicht an, die nationalsozialistischen Verbrechen zu nennen, die kommunistischen Verbrechen jedoch zu verschweigen.
Es gehöre zur „Bewältigung der Vergangenheit“, so erklärt Professor Mertineit, wenn die nationalsozialistischen Verbrechen ausdrücklich erwähnt werden. Richtig, doch es gehört eben auch zur „Bewältigung der Vergangenheit" daß auch die Verbrechen genannt werden, deren Opfer Deutsche geworden sind. Aus der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Dokumentation über die Verbrechen während der Vertreibung, einer Dokumentation des Bundesarchivs in Koblenz, die bis heute der Öffentlichkeit vorenthalten wird, geht hervor: „Demnach ergibt zum Ausmaß des Geschehens in -sich sämtli östlich chen Gebieten von Oder und Neiße, daß mehr als 400 000 Deutsche Opfer von Vertreibungsverbrechen im Sinne dieser Dokumentation geworden sind. Betroffen durch Gewaltakte wie Vergewaltigungen und Mißhandlungen mit oder ohne Todesfolge wurde eine weitaus größere Anzahl von Personen.“
Wenn Professor Mertineit die Einseitigkeit dieser Darstellung dahingehend kommentiert, daß „wir der Geschichte ihre eigenen Schuld-gewichte lassen müssen, damit jüngere Generationen davon frei werden können" und zugleich angesichts des Verschweigens der Vertreibung anmerkt, daß „die moralischen Aspekte des Problems aus den Empfehlungen nur indirekt erschlossen werden können. Sie gemeinsam auch öffentlich zu formulieren, waren wir noch nicht imstande" — dann wird offenbar, in welcher Einseitigkeit die Gewichte verteilt worden sind und daß es zwar ein deutsches Verschulden, das niemand leugnen wird und darf, nicht aber auch ein polnisches Verschulden, über das nur leider nicht gesprochen werden durfte, gegeben hat. Die einseitige Gewichtung widerspricht dem Ablauf der Geschichte, weil nicht, angeblich noch nicht, die ganze Wahrheit gesagt werden konnte. Wenn dem so ist, hätte man sich mit den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen Zeit lassen müssen.
Zu den Einseitigkeiten gehört auch die von Professor Rhode mitgeteilte Nachricht, „daß das Adjektiv .deutsch'in den Texten nur für die Zeit vor 1945 verwendet werden kann“ Warum denn eigentlich? Nach unserer Rechtsauffassung besteht das Deutsche Reich fort. Richtig ist nur, daß nach kommunistischem Konzept Deutschland aufgehört hat zu existieren und Deutschland nur noch ein historischer, vielleicht auch noch ein geographischer Begriff ist.
5. Die systematisch betriebene Entnationalisierungspolitik der polnischen Regierung gegenüber den Deutschen seit 1945 wird mit keinem Wort in den Schulbuchempfehlungen aufgeführt; es hat sie offenbar gar nicht gegeben, obwohl jede Aussiedlerfamilie, die mit ihren kaum ein Wort Deutsch sprechenden Kindern zu uns kommt, Zeugnis für die Vertreibung der Deutschen aus ihrem Volkstum und ihrer Muttersprache ablegt.
In der Schulbuchempfehlung Nr. 19 lesen wir: „Da Polen einen es Hitler nicht gelang, in Sa-tellitenstaat zu verwandeln, war er 1939 zu einer kriegerischen Lösung entschlossen. Die Danziger Frage war für ihn nur ein Vorwand. Polen hatte unter diesen Umständen nur die Wahl, auf seine Eigenständigkeit zu verzichten oder sich zur Wehr setzen."
Man traut seinen Augen nicht, denn nicht ein einziges Wort ist über das Ribbentrop-Molo-tow-Abkommen und das geheime Zusatzabkommen zu finden, nicht ein einziges Wort über den Überfall der Sowjetunion auf Polen, denn bekanntlich hat Hitler am 1. September 1939 und Stalin am 17. September 1939 Polen überfallen.
In der folgenden Schulbuchempfehlung wird gesagt: „Bei der Behandlung des Zweiten Weltkrieges sollten die nationalsozialistische Besatzungspolitik und ihre Konsequenzen für das polnische Volk hinreichend dargestellt werden. Es sollte deutlich werden, daß die Politik des Hitler-Regimes nicht nur die Auslöschung des polnischen Staates zum Ziel hatte, sondern daß sie auch die Ausrottung der polnischen Intelligenz und Kultur, die Unterdrückung des polnischen Volkes und die Umwandlung Polens in einen Kolonialraum anstrebte.“ Warum folgt diesen Sätzen nicht auch ein Hinweis auf die sowjetrussische Polenpolitik zwischen 1939 und 1941, denn nur dann kann die Situation des polnischen Volkes während des Zweiten Weltkrieges zutreffend geschildert werden? Warum fehlt jede Aussage über Katyn, wo Massengräber von 4 143 polnischen Offizieren gefunden worden waren, über deren Schicksal bekannt wurde, daß sie beim Einmarsch der Roten Armee im September 1939 in russische Gefangenschaft geraten waren und daß sie wahrscheinlich im April/Mai 1940 ermordet worden sind? Darüber konnte während der Beratungen der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen nicht gesprochen werden, so lautet die Antwort; doch dann muß die Frage gestellt werden, wäre es nicht besser gewesen, vor einem Abschluß der Beratungen die unterschiedlichen Auffassungen — hier das historische Faktum, dort die Absicht, mit Totschweigen zu antworten — zu Protokoll zu geben und jede glättende und glänzende Bilanz der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen zu unterlassen.
Es ist leider nicht richtig, wenn Professor Mertineit sich entschieden gegen den Vorwurf zur Wehr setzt, „man habe hier mit polnischen Kommunisten in erster Linie verhandelt", und dagegen hält: „Es sind polnische Historiker gewesen, die — auch unter einem kommunistischem Regime — als polnische Historiker in erster Linie den Kriterien ihrer Disziplin sich verantwortlich wissen, d. h. für sie gelten, genau so wie für uns, empirische Fakten und nicht etwa ideologische Prämissen und Vorurteile." Leider beweisen die Schulbuchempfehlungen an vielen Stellen genau das Gegenteil. Waren nicht auch nationalsozialistische Historiker zuerst Nationalsozialisten so wie jetzt kommunistische Historiker zuerst Kommunisten sind oder, falls sie nicht eingeschriebene Mitglieder sind, sich der kommunistischen Staatspartei zu beugen haben.
6. Stichwort „Copernicus": „Hier wäre z. B. auch der Rolle von Copernicus als eines polnischen Reichsbürgers und Gelehrten von europäischem Rang zu gedenken."
Mit Recht ist in einer Stellungnahme der Historischen Kommission für Schlesien erklärend ergänzt worden: „Hier wäre z. B. auch die Rolle von Copernicus als eines Westpreußen deutscher Zunge und Abstammung, polnischen Reichsbürgers und Gelehrten von europäischem Rang zu gedenken." Bekanntlich nimmt Polen Copernicus für sich in Anspruch, obwohl feststeht, daß Copernicus, dessen Vorfahren aus dem Neißer Bistums-land in Schlesien stammen, sich schriftlich nur der deutschen und lateinischen Sprache bedient hat.
Stichwort: „Oberschlesien“: „Oberschlesien war vor der Industrialisierung ein im wesentlichen von Polen besiedeltes Agrargebiet. Vor 1914 war die Mehrheit der bäuerlichen Land-bevölkerung polnischsprachig und — wie die Arbeiter — bei allem schlesischen Regionalbewußtsein im wachsenden Maße polnisch gesinnt."
Hier wird in offenkundiger Verzerrung polnisch-sprachig — wobei es sich keineswegs um das jedem Polen geläufige Idiom, sondern ein sogenanntes Wasserpolnisch eigener Prägung handelt — mit polnischer Gesinnung gleichgesetzt. Diese Gleichung ging bei der oberschlesischen Abstimmung am 20. März 1921 nicht auf, als 60 Prozent für Deutschland und 40 Prozent für Polen stimmten, wozu noch anzumerken ist, daß überhaupt nur in dem Gebiet Oberschlesiens abgestimmt wurde, in dem sich Polen eine klare Mehrheit ausgerechnet hatte, nicht aber in ganz Oberschlesien, denn die westlichen Kreise wurden ausgeklammert, weil es hier auch kaum eine gemischtsprachige Bevölkerung gab.
„Die nationalen Auseinandersetzungen in Oberschlesien haben nicht zuletzt zu der Entstehung und zu dem geschichtlichen Mythos eines überspitzten deutschen Nationalismus beigetragen." Wahr ist: der Konflikt war von außen durch drei Aufstände in das Land getragen worden, „die vom polnischen Staat unterstützt wurden und vollendete Tatsachen schaffen sollten", wie übrigens zutreffend gesagt wird, und hat sehr viele Menschenopfer gekostet. Rätselhaft bleibt, warum in OberSchlesien ein „überspitzter deutscher Nationalismus" zugrunde gelegt wird, obwohl ein so besonnener Mann wie der Zentrumspolitiker und Reichstagsabgeordnete Prälat Carl Ulitz-ka der Sprecher der deutschen Sache war, ein Name, der verschwiegen wird, während gleichzeitig auf polnischer Seite der Demagoge Wojciech Korfanty rühmend als „Symbolgestalt der polnischen Bewegung in Ober-schlesien" genannt wird.
Stichwort „Danzig": „Für die Polen war — vorwiegend aus wirtschaftlichen Gründen — der Besitz eines Hafens an der Ostsee und die Kontrolle der Weichselmündung von entscheidender Bedeutung. Die Deutschen sehen in der Abtrennung einer überwiegend von Deutschen bewohnten Stadt einen Bruch des Selbstbestimmungsrechts der Völker.“
Erstaunlich, daß „überwiegend" gesagt wird, obwohl über 96 Prozent der Bevölkerung Danzigs Deutsche waren. Erstaunlich auch, daß das nationalistische Expansionsstreben damit gerechtfertigt werden soll, es handle sich eben um ein der Wirtschaft des Landes dienendes polnisches Konzept. Der Bruch des Selbstbestimmungsrechts wird nicht etwa objektiviert als ein Verstoß gegen das gerade von Wilson in seinen 14 Punkten verkündete Selbstbestimmungsrecht, sondern als die subjektive Ansicht der von der Umwandlung Danzigs in eine sogen. Freie Stadt betroffenen Deutschen. An zwei Stellen hat man gegensätzliche Standpunkte deutlich gemacht und sie nebeneinander gestellt. Das ist gut so, aber das hätte, wenn derartige Empfehlungen überhaupt glaubhaft sein wollen, wiederholt geschehen müssen, anstatt das Prinzip Anpassung an die Betrachtungsweise der polnischen Seite obwalten zu lassen. So wird über „Polen und der Deutsche Orden" gesagt: „In den polnischen Schulbüchern wird vor allem die säkular-staatliche und militärisch-expansive Rolle des Ordens hervorgehoben, in den westdeutschen seine zivilisatorische und missionarische Aufgabe betont."
Zur Ost-und Vertragspolitik wird ausgeführt: „Dabei handelte die Bundesregierung nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland“, während kurz zuvor zu lesen ist: „Für Polen blieb die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze die Voraussetzung für die Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen." Die gleiche klare Aussage über den deutschen Standpunkt fehlt.
Wir erfahren das polnische Urteil über deutsche Positionen, aber keineswegs eine Beurteilung der polnischen Position, wenn es heißt: „In Polen wurde das Festhalten an der deutschlandpolitischen Rechtsauffassung als Fortsetzung revisionistischer Politik bewertet." Die Frage muß gestellt werden, warum nicht zugleich gesagt wird, daß das Verlangen der polnischen Regierung nach Legalisierung des gegenwärtigen Besitzstandes die Anerkennung von Okkupation, Annexion und Vertreibung bedeutet.
V. Schlagseiten in der Geographie
In den Schulbuchempfehlungen für die Geographie wird „den gegenwärtigen Realitäten" der höchste Rang eingeräumt. Diesen habe sich Darstellung und Namensgebung anzupassen, ohne daß auch nur gefragt werden darf, welchen Rechtscharakter denn diese Realitäten haben. Eine Realität, die auf dem Unrecht der Annexion und Vertreibung beruht, darf nicht einer Realität gleichgesetzt werden, die das Recht zur Grundlage hat.
Polnischerseits hat man durchsetzen können, daß das Hier und Heute gelten soll, daß stets beide Standpunkte mitherangezogen werden sollen, was bedeutet, daß auch bis 1945 immer die polnische Betrachtungsweise auch Unterrichtsinhalt zu sein hat Zweideutig, obwohl sicher eindeutig gemeint, ist die Empfehlung: „In Karten und Darstellungen für den Schulgebrauch sollen Autoren und Verleger die offiziell im jeweils anderen Land verwendeten Ortsnamen berücksichtigen. Aus didaktischen Gründen kann eine zweisprachige Bezeichnung erforderlich sein.“ Das muß bedeuten, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland nunmehr nur noch Wroclaw für Breslau und Szczecin für Stettin zu sagen hätten, denn der offizielle Sprachgebrauch soll maßgebend sein, also der polnische für Breslau oder Stettin.
„Namen, die auf eine gezielte Germanisie-rungstendenz zurückgehen, sollten nicht verwendet werden." Leider ist nicht ausgenommen worden, wofür es genügend Belege gerade aus jüngster Zeit gibt, daß Namen, die auf eine gezielte Polonisierungstendenz zurückgehen, nicht verwendet werden sollten.
Es klingt genau so geschönt wie „Bevölkerungsverschiebungen" statt Vertreibung, wenn als Unterrichtsinhalt für den Geographieunterricht unter dem Oberbegriff „Bevölkerungsbewegungen und ihre Ursachen" das Thema „Demographische Veränderungen in Polen nach dem Zweiten Weltkrieg“ genannt wird und dann von „Kriegsverlusten, Migrationen, Veränderungen der ethnischen Struktur, Berufsstruktur" die Rede ist. Die Vertreibung als eine „demographische Veränderung“ wird absichtlich unterschlagen. „Migrationen, Veränderungen der ethnischen Struktur” sind die Ersatzbegriffe. Gleichzeitig bietet sich Polen für den Unterricht mit der „sozialistischen Industrialisierung“, der „sozialistischen Stadt“ an, ohne daß Unterrichtseinheiten über die Bundesrepublik Deutschland mit dem Adjektiv demokratisch angekündigt würden. Indem so detailliert Vorschläge für den Geographieunterricht über das heutige Polen gemacht werden, ohne daß gleichzeitig auch Empfehlungen für den Geographieunterricht über Deutschland vorgelegt werden, wird einmal mehr die Schlagseite dieser Schulbuch-empfehlungen aufgedeckt, denn es wird nur gesagt: „Ebenso wird empfohlen, Problemfelder und Themen zur Geographie der Bundesrepublik Deutschland für die Darstellung in Lehrbüchern in Polen zu erarbeiten. ” Bei der Erörterung der wirtschaftlichen Ressourcen wie Kohle, Kupfer, Schwefel fehlt selbstverständlich jeder Hinweis auf die Unterscheidung zwischen deutschem Eigentum und polnischem Besitz.
VI. Polnischer Druck
Es ist hier nicht der Ort, die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen im einzelnen aufzubereiten und zu kritisieren. Das Gesagte sollte genügen, um deutlich zu machen, daß diese Empfehlungen ihren Namen nicht verdienen. Die deutschen Autoren, die sich seit kurzem im zunehmendem Maße von ihrer Arbeit zu distanzieren beginnen, möchten aber trotzdem die Umsetzung der Empfehlungen erreichen.
War es eigentlich überhaupt so dringend, daß ganz bestimmte Empfehlungen für die deutschen und polnischen Schulbücher verfaßt wurden? Was die deutschen Schulbücher betrifft, so muß die Frage verneint werden, auch wenn kürzlich in einer Rundfunksendung zu hören war: „Diese Revision war überfällig. In deutschen Schulbüchern fand polnische Geschichte kaum statt. In Polen wurde das Bild propagandistisch verzeichnet“ Allerdings gilt auch das Wort eines Skeptikers, der die heutige Situation an unseren Schulen kennt, wenn er meint, daß erst einmal Geschichte im Unterricht wieder gelehrt werden müßte, anstatt sie entweder ganz auszuschließen oder zur Gemeinschaftskunde umzuformen. Erst wenn die Geschichte ihren Rang im Unterricht wieder erhält, wird auch für die Geschichte Deutschlands und Polens genügend Zeit sein.
Feststeht, daß polnischerseits nirgendwo in deutschen Schulbüchern ein verzerrtes, ein verzeichnetes, vielleicht sogar ein nationalistisch gefärbtes oder von Haß geprägtes Bild zu entdecken war. Umgekehrt gibt es viele Belegstellen dafür, in welcher Weise getreu der kommunistischen Ideologie und einem virulenten Nationalismus über Deutschland in polnischen Schulbüchern berichtet wurde.
Darum wiederholen die Befürworter der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen und ihres Ergebnisses die Behauptung, daß durch die Schulbuchempfehlungen eine Revision der polnischen Schulbücher erreicht worden sei, denn man könne nunmehr nicht mehr in der alten Tonlage die deutsch-polnische Geschichte darstellen wie bisher. Es ist im Grunde jedoch eine Zumutung, daß ein krasses Feindbild, wie es sich in den polnischen Schulbüchern eingenistet hatte, nur dadurch überwunden werden kann, daß wir, denen umgekehrt ein derartiges Feindbild von Polen nicht nachgesagt werden kann, auf polnische Vorstellungen eingeschwenkt sind und nunmehr, wenn die Schulbuchempfehlungen Texte werden sollten, ein verändertes und leider eben nicht zutreffendes Polenbild projizieren. Es ginge noch an, daß die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen, wie Professor Rhode erklärt, „als Diskussionsgrundlage behandelt werden, die der Kommentierung, Ergänzung und Verbesserung bedarf, sowohl in den beiden betroffenen Ländern als auch in Fortsetzung der beiderseitigen Gespräche. Die Empfehlungen dürfen keineswegs als Anfang, keinesfalls als Ende einer Entwicklung gesehen werden" Die Schulbuchempfehlungen haben jedoch bereits ein ganz anderes Gewicht erhalten, so daß es unmöglich ist, sie nur als Gesprächsstoff für Professoren und Pädagogen auszugeben. Sie sind Inhalt des deutsch-polnischen Kulturabkommens geworden, sie werden von der Bundesregierung befürwortet, die auf ihre Einführung drängt, sie gelten als das durch den Warschauer Vertrag ausgelöste Fazit, das als sogenannte Friedenspädagogik in die Schulen wirken und das Bewußtsein verändern, zumindest aber prägen soll. Und man darf die Augen nicht vor den polnischen Erwartungen verschließen. Gerade in Polen wird fest angenommen, daß unsere Schulbücher nunmehr nach diesen Schulbuchempfeh-lungen ausgerichtet werden, daß die in neun Schulbuchkommissionssitzungen erarbeiteten Resultate sprachregelnde Kraft erhalten.
In Polen ist man bereits so weit gegangen, die Aufnahme der Schulbuchempfehlungen in die Schulbücher der Bundesrepublik Deutschland zum Mittel der Erpressung zu machen, indem man ein Junktim herzustellen meinte, das zwischen dieser Aufnahme und einem vorgesehenen deutsch-polnischen Jugendaustausch bestehen soll, indem vor allem auf das Schimpflichste verdächtigt wird, wer sich einer Übernahme der Schulbuchempfehlungen aus guten Gründen widersetzt.
Die Polnische Presseagentur verbreitete zu Professor Rhodes Ansicht, daß „die Diskussion unter den Experten erst nach der Veröffentlichung der Empfehlungen ernsthaft beginnen wird", die Meinung, hiermit stünde ein Mitautor „im scharfen Widerspruch nicht nur zu den Ansichten der fortschrittlichen öffentlichen Meinung in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch der offiziellen Regierungsvertreter. Notwendig wäre es jetzt, daß die Bundesrepublik Deutschland echte Anstrengungen unternähme, um die Empfehlungen in die Praxis umzusetzen, ohne lange weiter zu diskutieren" Gottlob befinden nicht Kommunisten darüber, was, wie und wie lange diskutiert wird.
Mit den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen haben wir Polen ein Instrument in die Hand gegeben, dessen es sich dergestalt zu bedienen weiß, daß der Zusammenhang zwischen diesen Texten und dem Warschauer Vertrag, wie es bereits im Vorwort der 26 Empfehlungen steht, nicht nur behauptet, sondern immer wieder hergestellt wird. Die Bundesregierung hat etwas im Vorhinein abgesegnet, ohne sich der Widersprüchlichkeit des Inhalts der Empfehlungen bis heute so recht bewußt werden zu wollen, überdies ist es für einen kommunistisch beherrschten Einheitsstaat schier unmöglich, sich das ebenso demokratische wie föderative System unseres Staates recht vorzustellen. Es könnte auch sein, daß man sich das auch gar nicht vorstellen will, um uns, die Bundesrepublik Deutschland, um so leichter ins Abseits manövrieren zu können.
VII. „Um des lieben Friedens willen"
Wer zur deutsch-polnischen Verständigung, wer zu einer neuen, auf der Wahrheit und dem Recht beruhenden Nachbarschaft zwischen Deutschland und Polen ja sagt, muß zu diesen deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen aus folgenden Gründen nein sagen:
1. Der tagesbezogene Zusammenhang zwischen den deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen und dem Warschauer Vertrag konnte nur zu tagespolitischen Ergebnissen führen. Geschichte hat einen längeren Atem. Lehrer und Schüler in unseren Schulen dürfen nicht auf die Aktualität des Warschauer Vertrages ausgerichtet, und Sprachregelungen — als solche werden polnischerseits die Empfehlungen eingeordnet — dürfen an unseren Schulen weder vorgeschlagen noch durchgesetzt werden.
2. Die Zusammensetzung der deutsch-polnischen Schulbuchkommission ging von unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Auf der einen Seite des Tisches saßen Demokraten und unabhängige Bürger, auf der anderen Seite Kommunisten und von der kommunistischen Staatspartei Abhängige. 3. „Daß hier Zwänge vorliegen, daß außerwissenschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen — wer wollte das bestreiten?“ Diese Feststellung von Professor Rhode, einem der drei Kommissionsmitglieder, die an allen neun Beratungen teilgenommen haben, macht die Fragwürdigkeit des erzielten Ergebnisses, die ganze Unwissenschaftlichkeit, auch wenn Wissenschaftler federführend mitgearbeitet haben, offenkundig. Es wurde nach draußen, auf die Politik — deutsche Ostpolitik, kommunistische Westpolitik — geblickt, und von außen wurde, man erinnere sich der Zustandsbeschreibung „politische Großwetterlage", hineindirigiert. 4. Polens Standpunkt, übrigens nirgendwo der Standpunkt eines freien Polens, hat sich durchgesetzt, einmal durch Weglassen und Aussparen, zum anderen durch Formulierungen, die die historische Wahrheit verfälschen oder beschönigen. Ehrlich wäre es gewesen, die unterschiedliche Auslegung von Fakten gegenüberzustellen und darauf zu drängen, daß nichts „um des lieben Friedens willen“ unterschlagen wird. 5. Die Wahrheit blieb auf der Strecke. „Der kleinste gemeinsame Nenner" sollte um jeden Preis gefunden werden, auch wenn dadurch die Kompromißformel die Wahrheit getötet hat. 6. Die Entscheidung über die Übernahme der Schulbuchempfehlungen in Schulbuchtexte darf nicht aus Gründen der Gefälligkeit oder Opportunität gefällt werden, sondern allein nach Maßstäben der Objektivität in der Geschichtsdarstellung und entsprechend dem Be-mühen um ein Höchstmaß an historischer Wahrheit. Weder Schuldbewußtsein noch zufällige Aktualität dürfen die Entscheidung beeinflussen oder gar bestimmen. Der im Vorwort erhobene Appell an die öffentliche Meinung und die Bitte um deren Unterstützung sind wohl gut gemeint, aber im Grunde enthüllen sie die allzu enge Zeitbezogenheit und auch Oberflächlichkeit des erzielten Ergebnisses.
7. Stoff zur Diskussion, zum Streitgespräch darüber, wie Demokraten deutscher und Kommunisten polnischer Herkunft in der Aufarbeitung der deutsch-polnischen Geschichte miteinander umgehen und was sie zu Tage gefördert haben, bieten diese deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen in der Tat. Aber sie eignen sich weder für Texte in unseren freiheitlichen Schulen noch vermögen sie den Anspruch zu erfüllen, wie es im Vorwort heißt, daß „diese Arbeit nicht nur für die Schul-und Unterrichtspraxis, sondern auch für die weitere Entwicklung auf dem Wege zu einem friedlichen Zusammenleben beider Länder von großer Bedeutung ist".
Wem die deutsch-polnische Verständigung am Herzen liegt, muß diese deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen ablehnen und verwerfen, denn sie stiften Unfrieden, weil nicht die ganze Wahrheit ausgebreitet wird — aber nur diese führt uns weiter. Es muß erneut gefragt werden, warum nicht die unterschiedlichen Betrachtungen nebeneinander (wie leider höchst selten tatsächlich geschehen) veröffentlicht und warum nicht die Beratungen der Kommission abgebrochen oder zumindest unterbrochen worden sind, als sich herausstellte, daß historische Fakten verschwiegen oder wider die Wahrheit in geschönter Fassung wiedergegeben werden sollten. Es bestand kein Zwang zur Anpassung.
Indem Vorurteile abgebaut werden sollen, werden neue Vorurteile Inhalt unserer Schulbücher, jedenfalls dort, wo die Schulbuchempfehlungen in die Unterrichtsmaterialien übernommen werden. Nur die historische Wahrheit, so schwer sie auch zu finden ist, hilft uns weiter, den Deutschen und den Polen.
Noch liegen deutsch-polnische Schulbuchempfehlungen in diesem Sinne nicht vor, denn noch ist die Zeit dazu gar nicht gegeben — die Zeit zu einem Dialog unabhängiger Historiker auf beiden Seiten des Tisches, vergleichbar dem Beispiel der deutsch-französischen Schulbuchkommission.