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Neue Medien -alte Probleme? Politische Weichenstellungen für die Zukunft der Kommunikation | APuZ 32/1977 | bpb.de

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APuZ 32/1977 Artikel 1 Neue Medien -alte Probleme? Politische Weichenstellungen für die Zukunft der Kommunikation Ein Wachstumskonzept und seine Grenzen. Zum Bericht der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel

Neue Medien -alte Probleme? Politische Weichenstellungen für die Zukunft der Kommunikation

Bernd-Peter Lange

/ 43 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Fragen nach der Sicherung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt in der Bundesrepublik Deutschland gehen weit über die Probleme der privatwirtschaftlichen Struktur und Konzentration im Pressewesen hinaus. In den nächsten 20 Jahren können eine Reihe vielfältiger neuer Dienste technisch vermittelter Kommunikation realisiert werden, die hier in ihrer technologischen Ausgestaltung, ihren Nutzungsmöglichkeiten und organisatorischen Rahmenbedingungen vorgestellt und diskutiert werden. Diese neuen Kommunikationsformen werden zu Strukturveränderungen im gesamten Medienbereich führen. Die politischen Weichenstellungen, die jetzt erfolgen, werden — u. a. durch die Ausgestaltung der Dienstleistungen der deutschen Bundespost (Infrastruktur der technischen Kommunikationssysteme) und durch die Festlegung der Organisationsformen für die Programmangebote (privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich oder Mischformen) — darüber entscheiden, ob in Zukunft in den technisch vermittelten Kommunikationsprozessen mehr aktive Mitgestaltung für die Bürger in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht wird. Die Forderungen der Bundesregierung, „daß die Unabhängigkeit der publizistischen Medien vom Staat oder einer gesellschaftlichen Gruppe und die Meinungsvielfalt nicht nur ungeschmälert erhalten, sondern eher noch gestärkt werden“ müssen, sind in diesem Sinne weiter zu präzisieren und in die Tat umzusetzen.

I. Schlaglichter der medienpolitischen Diskussion

Abbildung 1

Die medienpolitische Diskussion, so wie sie sich in einigen Presseorganen etablierter Medienkonzerne darstellt, ist durchdrungen von einer heftigen Polemik gegen das öffentlich-rechtliche Fernsehen und das Postmonopol. So ist mit Bezug auf das Fernsehen die Rede vom „Medium ohne Botschaft", von „Monopolanstalten", „Parteienproporz" und „Parteibuch-Journalisten". Diese Faktoren seien verantwortlich für die „Publikumsverdrossenheit” über die Kommunikationsdienste der Deutschen Bundespost heißt es unter Verweis auf die Einführung des Zeittaktes für Ortsgespräche, sie nutzte ihre Monopolstellung rigoros aus. Diese Auswüchse seien auf die fehlende privatwirtschaftliche Konkurrenz zurückzuführen. Nicht an die große Glocke gehängt werden freilich die Probleme der Presse selbst, die zunehmende ökonomische und publizistische Konzentration mit den Folgen der wachsenden Abhängigkeit der Journalisten, der schrumpfenden Informations-und Meinungsvielfalt und der zunehmend reform-hemmen-den politischen Ohnmacht gegenüber publizistischer Herrschaft.

In scharfem Kontrast zur vordergründigen Auseinandersetzung mit dem Fernsehen, hinter der sich manifeste parteipolitische und Verleger-Interessenstandpunkte verbergen, stehen die an Science-fiction-Romane erinnernden Visionen des zukünftigen Schlaraffenlandes technisch vermittelter Kommunikation. Da ist die Rede von Kabel-und Sattelitenfernsehen, Pay-TV, Abonnement-und Münzfernsehen und offener Bürgerkommunikation, von Bildtelefon und Breitbanddialog, von elektronischer Redaktion, Faksimilezeitung und elektronischer Textkommunikation, von Videokassettenrecordern für jedermann und Bildplatten sowie schließlich von Pilot-Projekten, dem Test auf die Zukunft! Was ist gemeint? Wer entscheidet darüber, ob diese neuen Kommunikationsmöglichkeiten eingeführt werden? Wem werden sie nutzen? Was müssen der einzelne und die Gesellschaft dafür bezahlen? Neue Medien — neue Probleme? Die nachfolgenden Ausführungen sollen dazu dienen, die möglichen Entwicklungstrends im Mediengefüge der Bundesrepublik sichtbar zu machen, Interessenstandpunkte zu verdeutlichen und Rahmenbedingungen für politische Weichenstellungen aufzuzeigen. Dabei sollen die Ergebnisse der „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems (KtK" 1a), Vorstellungen der Bundesregierung die Verlautbarungen der Bundesländer und die Stellungnahmen der politischen Parteien, soweit solche vorhanden sind, kritisch analysiert werden. Neue Fragen — alte Antworten?

Die „neuen" Medien werden aus den „alten“ heraus entwickelt. Die Träger der etablierten Medien haben „ihre" Ansprüche angemeldet — und alle, alle sind beteiligt: Zeitungs-und Zeitschriftenverleger und Rundfunkanstalten, Schallplattenproduzenten und Film-und Fernsehateliers, nachrichtentechnische Industrie und Bundespost. Es soll daher zunächst die heutige Situation beschrieben werden.

II. Das heutige Mediengefüge der Bundesrepublik: eine optimale Infrastruktur für die Kommunikation?

Abbildung 2

Menschliche Kommunikation kann . unvermittelt'von Angesicht zu Angesicht erfolgen oder aber technisch — über Medien — vermittelt werden.

„Nicht nur Hörfunk und Fernsehen, nicht nur Telefon und Fernschreiber, sondern auch Schallplatte, Tonband und Videoband, letztlich auch Zeitung und Zeitschrift sind Mittel technischer Kommunikation, die in ihrer Gesamtheit als das technische Kommunikationssystem verstanden werden können" — so muß der Ausgangspunkt einer Betrachtung des „intermedialen Gesamtzusammenhanges", der Konkurrenz-, Koexistenz-und Kooperationsbeziehungen der einzelnen Medien lauten. Nur einen Teil des so beschriebenen technischen Kommunikationssystems bildet die Telekommunikation, d. h. die Kommunikationsformen mit Hilfe nachrichtentechnischer Ubertragungsverfahren, also besonders Fern-sprechen, Fernhören (Radio) und Fernsehen. Alles, was nun der technischen Vermittlung der Kommunikation dient, alles was dazu beiträgt, Informationen, Meinungen, Unterhaltung etc. „an den Mann“ (und auch die Frau) zu bringen — sei es das Errichten und Betreiben der Fernsprechnetze durch die Post, sei es das Senden von Hörfunk-und Fernsehprogrammen durch die Post bzw. die Rundfunkanstalten, sei es das Unterhalten des Postzeitungsdienstes oder von Botendiensten zur Zeitungszustellung durch einzelne Verlage, oder sei es das Feilhalten von Presseerzeugnissen in Buchhandlungen — kann mit dem Begriff der kommunikativen Infrastruktur erfaßt werden. Sie stellt das verzweigte Kanalsystem dar, durch das die Informationsflut verteilt wird.

Die kommunikativen Infrastrukturleistungen können bewertet werden unter den Aspekten des chancengleichen Zugangs von Seiten der Empfänger, des vielfältigen, auf die Bedürfnisse der Empfänger zugeschnittenen Angebots, der Flexibilität, mit der veränderten gesellschaftlichen und individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen wird, und der Effizienz, d. h.des Vergleichs von Kosten und Nutzen. 1. Fakten und Problemfelder bei den Medien der Individual-und Massenkommunikation Ein Problemaufriß des heutigen Mediengefüges beginnt zweckmäßigerweise mit der technisch vermittelten Individualkommunikation, d. h. mit dem Telefon. Zur Verdeutlichung der Bedeutung des Fernsprechens zunächst einige Zahlen 1960 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 3, 3 Millionen Hauptanschlüsse, 1975 dagegen 13, 2 Millionen 54 °/o aller Personen wohnen in Haushalten mit einem Fernsprechanschluß. Die Streuung des Versorgungsgrades nach der Schichtung der Einkommen und des Lebensalters ist allerdings sehr ausgeprägt:

— einkommensschwache Familien Versorgungsgrad 21°/o — mittlere Schicht Versorgungsgrad 43 ’/o — einkommensstärkste Schicht Versorgungsgrad 88’/o über 60jährige Personen sind mit Telefonen deutlich unterversorgt. Im internationalen Vergleich der Sprechstellendichte liegt die Bundesrepublik trotz der hohen Wachstumsraten der letzten Jahre weit hinter den USA, Schweden und der Schweiz an 14. Stelle. Der Nachholbedarf beim Telefon ist also evident. Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil das Telefon in jedem Haus möglicherweise die Voraussetzung für die Einführung neuer Medien ist.

Bei den Massenkommunikationsmitteln, insbesondere bei Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Fernsehen, wird keine direkte Verbindung zwischen zwei Bürgern hergestellt, sondern von einer „Zentrale" aus werden die „Massensendungen“ verteilt, ohne daß im gleichen Medium eine sofortige Rückäußerungsmöglichkeit besteht: Einbahnstraße ohne feed back?

In der Bundesrepublik werden täglich mehr als 20 Millionen Tageszeitungen verkauft. Während die Zahl der Zeitungen kontinuierlich zurückgegangen ist, hat sich diese Auflagenhöhe in den letzten zehn Jahren praktisch nicht verändert Die verkaufte Auflage der Publikumszeitschriften hat dagegen beträchtlich zugenommen Es gilt jedoch als immer schwieriger, neue Zeitschriften am Markt durchzusetzen Marktsättigung bei der Presse? Expansionsprobleme für die Zeitungsund Zeitschriftenverlage? 1975 gab es rund 21 Millionen Hörfunk-und rund 19 Millionen Fernsehgenehmigungen. Auch hier haben sich die Zuwachsraten deutlich abgewächt Hörfunkprogramme werden praktisch rund um die Uhr ausgestrahlt, Fernsehprogramme zwischen 7 und 9 Stunden täglich.

Trotz des vielfältigen Programmangebots ist in der Presse und besonders von der CDU/CSU aus von der Verdrossenheit des Publikums die Rede. Werden Wiederholungssendungen wirklich so stark abgelehnt? Ist die vielbeschworene Ausgewogenheit des Gesamtprogramms wirklich in Gefahr, parteipolitisch ausgehöhlt zu werden? Berechtigte Medienkritik oder egoistische Interessenverfolgung? Steht hinter der publizistischen Programmkritik der Versuch, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in der Bundesrepublik zu „kippen"? Privates Senden als Expansionsstrategie der Verleger? Privates Senden als Hilfsmittel der Opposition, wieder an die Macht zu kommen?

Generell ist zu fragen, ob und wieweit der einzelne Bürger in der Lage ist, die ihn insbesondere aus Presse, Rundfunk und Fernsehen überschwemmende Informationsflut zu verarbeiten. Sicher ist, daß bei der Fülle der täglichen nachrichtenträchtigen „Weltereignisse" einerseits und der beschränkten Zeit und Aufnahmefähigkeit des einzelnen andererseits die Informationen und zu verbreitenden Meinungen ausgewählt, „vorsortiert“ und verarbeitet werden müssen. Dies ist besonders verantwortungsvoll, weil es nicht eine vorfindli-ehe Realität gibt, die durch die Medien nur abgebildet und vermittelt wird, sondern gesellschaftliche Realität wird durch mediale Darstellung und Verbreitung erst hergestellt, „gemacht".

Bequem im Sessel sitzend mit der Zeitung oder Zeitschrift in der Hand oder vor dem Fernsehschirm kann man das Welttheater betrachten. Eine solche Realität hat allenfalls Unterhaltungswert und verhindert politisches Engagement und Partizipation. Werden nun von den Medien die für den einzelnen relevanten Informationen und Meinungen, die für sein berufliches und sein Freizeitleben notwendigen, für seine private und gesellschaftliche Existenz erforderlichen Inhalte aufbereitet und verarbeitbar angeboten? Sinnvolle Kanalisierung der Informationsflut oder aber „Informationsverschmutzung"? Relevante Informationen und Meinungen zur gesellschaftlichen Orientierung oder sinnlose Uberfluß-Produktion? Entspannende und anregende Unterhaltung oder Verlockungen zum Eskapismus mit Bewußtseins-und Verhaltensschäden? Welches sind die gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Mechanismen, die das Informations-, Meinungsund Unterhaltungsangebot steuern? Welche Möglichkeiten hat der einzelne, haben die Gruppen der Gesellschaft, ihre Bedürfnisse und Interessen zu erkennen und auch den Medien gegenüber und in den Medien zu artikulieren und durchzusetzen? 2. Determinanten der weiteren Entwicklung Die weitere Entwicklung der kommunikativen Infrastruktur und der Medien wird von folgenden Faktoren beeinflußt: Die Bundespost als öffentliches Unternehmen mit besonderer Infrastrukturverantwortung wird weiterhin eine wichtige Rolle zu spielen haben. Sowohl die „gelbe" Post, die Brief-Post, als auch die „graue" Fernmeldepost bilden die Grundlage für das bestehende und weitgehend auch für das zukünftige technische Kommunikationssystem. Ihr Problem liegt in der Optimierung der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe einerseits und der Öffnung dem „Markt" gegenüber andererseits.

Für die privatwirtschaltldch organisierte Presse ergibt sich — zumindest im Zeitungs-und Zeitschriftenbereich — aufgrund der Rentabilitätsorientierung und der weitgehenden Finanzierung über Werbeeinnahmen der Zwang zu weiterer Rationalisierung und Konzentration mit der Folge der immer geringeren Auswahlmöglichkeit zwischen den Angeboten. Indikatoren des Konzentrationsprozesses sind:

— Der kontinuierliche Rückgang der Gesamtzahl der publizistischen Einheiten, also der Tageszeitungen mit eigenständigem aktuellem politischen Teil. Gab es 1954 noch 225 publizistische Einheiten, so waren es 1976 nur noch 121

— Die Zunahme der sogenannten Einzeitungs-Gebiete. 1976 waren es bereits über 40 °/o der Kreise bzw. kreisfreien Städte in der Bundesrepublik, in denen die Vielfalt lokaler bzw. regionaler Berichterstattung zur Einfalt des Angebots des lokalen bzw. regionalen Zeitungs-Monopolisten geschrumpft war — Die zunehmende Konzentration der Gesamtauflage auf einige wenige Verlage: Der Anteil der fünf größten Zeitungskonzerne an der Gesamtauflage der deutschen Tagespresse wächst kontinuierlich und erreicht 1977 48 °/o; der Anteil der zehn größten Tagespressekon-zeme mit insgesamt 35 Zeitungen beträgt 58 ’/o; der Axel-Springer-Verlagskonzern hat allein einen Anteil von 29 % am Markt der Tagespresse, die Bildzeitung mit rund 4, 5 Millionen täglich hat einen Marktanteil von 23°/! Bei den Publikumszeitschriften haben die vier größten Konzerne ihre (gewichteten) Anteile in den letzten Jahren ebenfalls gesteigert: 1977 erreichte der Bauer-Verlag an der Gesamtauflage einen Anteil von 33 ’/o, Axel-Springer-Konzern 13%, Burda 12% und Gruner & Jahr, die Bertelsmann-Tochter, 10%. Insgesamt vereinigten diese vierVerlagsgruppen einen Anteil von 68 % auf sich

— Die zunehmenden Verflechtungen zwischen den Verlagsgruppen; eines der jüngsten Beispiele ist die Springer-Beteiligung am „Münchner Zeitungsverlag" mit den Zeitungen Münchner Merkur und TZ und weiteren vielfältigen Verflechtungen im Bereich süddeutscher Zeitungen.

— Die Expansionsbestrebungen der Medien-verlage auf allen Produktionsstufen — besonders Anzeigenkooperationen und Integration von Druck und Vertrieb in den eigenen „Herrschaftsbereich" mit der Folge von ökonomischen Zugangssperren für Newcomer — und in andere Medienbereiche, besonders über Fernsehproduktionen und AV-Medien zur Fernsehveranstaltung.

Droht die privatwirtschaftliche Vermachtung aller Medien? Das Oligopol der Multimedia-Konzerne: der omnipräsente Medienpolyp?

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können sich auch in Zukunft — vorausgesetzt, es kommt zu keinen tiefgreifenden Strukturveränderungen — nur innerhalb des folgenden Rahmens bewegen:

— Die Zahl der Rundfunkteilnehmer wird kaum noch wachsen.

— Die Rundfunkgebühr ist ein politischer Preis, d. h., er wird von den Ministerpräsidenten der Bundesländer in einem Staatsvertrag, der der Zustimmung aller Landtage bedarf, festgesetzt. Die Rundfunkgebühr ist als politischer Preis nach außen besonderer publizistischer Kritik ausgesetzt, und es besteht die Gefahr, daß Zeitpunkt und Höhe der Herauf-setzung nach innen gegen die Rundfunkanstalten als mögliches Druckmittel eingesetzt werden

_ Die Zeit für die Ausstrahlung von Werbung im Fernsehen ist limitiert, so daß auch von daher keine zusätzlichen Einnahmen zu erwarten sind. Mehr Werbung würde außerdem mehr Abhängigkeiten bedeuten: Jeder in einem Medium Werbende wünscht und fordert ein „werbefreundliches" Programmumfeld.

— Die parteipolitische Polarisierung in den Gremien der Rundfunkanstalten hat in den letzten Jahren zugenommen, und eine Umkehrung dieses Trends ist bisher nicht abzusehen.

Das Problem der Rundfunkanstalten in der Zukunft wird darin bestehen, wie sie die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe lösen, wie sie die Freiheit der Information und Meinungsbildung unter zunehmendem finanziellem und parteipolitischem Drude und gegen die Tendenz zur zunehmenden Binnenprivatisierung der Programme sichern. 3. Die alten Leitbilder: Realität oder Utopie bzw. Ideologie?

Wenn Zielvorstellungen für die Zukunft der Medienentwicklung aufgestellt werden sollen, dann müssen die alten Leitbilder auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft werden.

— Ist die Wahrnehmung der politischen Infrastrukturverantwortung vornehmlich im Telekommunikationsbereich durch ein öffentliches Unternehmen, die Post, die gleichzeitig zumindest kostendeckend wirtschaften soll, möglich oder bedeutet dies die Quadratur des Kreises? — Wieweit trägt noch besonders angesichts der realen Konzentrationsentwicklung die altliberale Vorstellung, die davon ausgeht, daß die postulierte Vielfalt der Informationen und Meinungen mit dem Ziel der Garantie der Wahlmöglichkeiten der Bürger durch eine Vielzahl ökonomisch selbständiger, in Konkurrenz untereinander kämpfender Unternehmen gesichert werden kann? Wird die Ideolo-gie des ökonomischen „Leistungswettbewerbs" auch in Zukunft kommunikationspolitisches Leitbild zur Sicherung der Pressefreiheit sein, trotz unübersehbarer Diskrepanzen zur Realität? Bedeuten angesichts dieser Widersprüche die Vorschläge zur Sicherung der „inneren Pressefreiheit“, die auf eine Stärkung der Rechte der Journalisten gegenüber den Verlegern abzielen, einen Ausweg? Kann Pluralität der Informationen und Meinungen in der Zeitung real hergestellt werden bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung privatwirtschaftlicher Rentabilitätsorientierung und überwiegender Werbungsfinanzierung?

— Das Bundesverfassungsgericht hat 1961 im Streit um das sogenannte Adenauer-Fernsehen festgestellt, daß der „Rundfunk als modernes Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden darf" und daß deshalb Rundfunkveranstalter so zu organisieren seien, „daß alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können, und daß für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich sind, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten“ Angesichts der realen Entwicklung der von außen in einige Rundfunk-anstalten hineingetragenen Konflikte ist zu fragen: Funktioniert die gesellschaftliche Kontrolle? Hat sich das Modell der Gremienreprä-sentanz der gesellschaftlich relevanten Gruppen in der Realität als Garant der Rundfunk-freiheit bewährt? Ist der Integrationsrundfunk, das Forum zur Artikulation unterschiedlicher Meinungen und Interessen in einem Programm, ein Modell für die Zukunft?

— Ein weiteres Schlagwort der medienpolitischen Diskussion lautet „publizistische Gewaltenteilung". Gemeint ist, daß durch das vorhandene Mediengefüge der Bundesrepublik — hier privatwirtschaftlich organisierte Presse, dort öffentlich-rechtlich strukturierter Rundfunk — eine zusätzliche Garantie der In-formations-und Meinungsfreiheit gegeben sei neben der Sicherung der Pressefreiheit durch die Marktkonkurrenz der Verlage und der Rundfunkfreiheit durch den Binnenpluralismus der Gremien. Ist die Medientrennung und damit ein Verflechtungsverbot zwischen Trägern verschiedener Medien, also z. B. zwischen Presseverlagen und Fernsehveranstaltern, eine hinreichende Ausgangsbedingung für Kommunikationsfreiheit?

III. Zukunftsperspektiven: Chancen und Gefahren

Abbildung 3

Das einzig Sichere an zukünftigen Entwicklungen ist ihre Ungewißheit. Dennoch müssen die möglichen einschneidenden Veränderungen im technischen Kommunikationssystem besonders in ihren gesellschaftlichen Auswirkungen genauestens analysiert und entsprechende politische Entscheidungen sorgfältig diskutiert und vorbereitet werden. Als am 14. Februar 1876, also vor etwas mehr als 100 Jahren, Alexander Graham Bell seinen Patent-antrag für die Erfindung des Telefons einreichte, war dies der eigentliche Ausgangspunkt für die Entwicklung der Telekommunikation. Bis die Tragweite dieser Erfindung einer breiten Öffentlichkeit bewußt wurde, vergingen allerdings noch einige Jahrzehnte. Selbst für die Expertenkommission, der Bell seine Idee unterbreitete, jede Wohnung und jedes Geschäftshaus durch eine Telefonleitung zu verbinden, lag diese Idee außerhalb ihres Vorstellungsvermögens. Sie kam nach eingehender Prüfung zu dem Schluß:

„Die Kommission meint, sich gegen jede Art der von Bell vorgeschlagenen Investitionen aussprechen zu müssen. Sie bezweifelt nicht, daß sich unter bestimmten Umständen, z. B. zur Verständigung zwischen Schiffsbrücke und Maschinenraum, einige wenige Nutzanwendungen finden lassen; aber jede Entwicklung der Art und des Umfanges, wie sie sich Bell so vernarrt vorstellt, steht völlig außer Frage.“ Und andere Zeitgenossen Bells fragten spöttisch, was wohl ein Bürger in New York mit einem Bürger in Boston schon Sinnvolles über Telefon zu bereden habe — Der Bell-Konzern, das Mammutunternehmen American Telephone and Telegraph Co., beherrscht heute als staatlich geduldetes „natürliches Monopol" das inneramerikanische Telefonsystem und die Fernmeldeindustrie

Als George Orwell 1949 seinen Roman 1984 schrieb, formulierte er folgende Sätze:

„Auf jedem Treppenabsatz starrte ihn gegenüber dem Liftschacht das Plakat mit dem rie-sigen Gesicht an. Es gehörte zu den Bildnissen, die so gemalt sind, daß einen die Augen überallhin verfolgen. , Der große Bruder sieht dich an!'lautete die Schlagzeile darunter. Drinnen in der Wohnung verlas eine klangvolle Stimme eine Zahlenstatistik über die Roheisen-Produktion. Die Stimme kam aus einer länglichen Metallplatte, die einem stumpfen Spiegel ähnelte und rechter Hand in die Wand eingelassen war. Winston drehte an einem Knopf, und die Stimme wurde daraufhin etwas leiser, wenn auch der Wortlaut noch zu verstehen blieb. Der Apparat, ein sogenannter Televisor oder Hörsehschirm, konnte gedämpft werden, doch es gab keine Möglichkeit, ihn völlig abzustellen ..

Als Horst Ehmke, damals Bundesminister für Forschung und Technologie und für das Post-und Fernmeldewesen, am 3. September 1973 die Einsetzung der „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems'ankündigte, schloß er seine Ausführungen mit dem Satz: „Kaum ein Gebiet der technologischen Entwicklung wird in den nächsten Jahrzehnten die Qualität des Lebens — oder viel-leicht richtiger: die Auseinandersetzung darüber, welche Qualitäten des Lebens von uns als erstrebenswert anvisiert werden — derart beeinflussen, wie die neuen Nachrichtentechnologien." 1. Die neuen Möglichkeiten Worin bestehen sie? Technisch möglich — und damit potentiell realisierbar — sind bereits heute nebeneinander folgende Ausgestaltungen des gesamten technischen Kommunikationssystems: 1. Verschiedene Formen der elektronischen Textkommunikation.

Unter „Faksimilezeitung“ versteht man, daß der „Konsument“ über ein Zusatzgerät zum Telefon die einzelnen Zeitungsseiten individuell auswählt und diese dann bei ihm zu Hause als „hard-copy" aus seinem Fernkopierer fallen: Ersetzung des materiellen Transports durch nachrichtentechnische Übertragung. Dieser mögliche Dienst ist heute allerdings noch mit so hohen Kosten verbunden, daß in naher Zukunft kaum Verwirklichungschancen bestehen. Das mögliche Angebot von „Videotext“ bedeutet die Präsentation von Texten auf dem Fernsehschirm in „soft-copy" -Form, d. h. nur auf dem Schirm sichtbar, nicht aber auf dem Papier ausgedruckt. Videotext ermöglicht die Bereitstellung von aktuellen Nachrichten zum jederzeitigen Abruf, permanente Programminformationen etc. Die Videotextsignale werden sozusagen „huckepack" von den „normalen" Fernsehsignalen mittransportiert. Videotext kann bereits heute von den Rundfunkanstalten ohne große zusätzliche Kosten ausgestrahlt werden.

Auch die Realisierung von „Bildschirmtext', ebenfalls die Präsentation von Texten auf dem Fernsehschirm, diesmal über das Fernsprechnetz übertragen und deshalb theoretisch mit großen individuellen Auswahlmöglichkeiten ausgestattet, steht unmittelbar vor der Tür. Die Bundespost wird das Bildschirmtext-System auf der Berliner Funkausstellung 77 präsentieren.

Für die verschiedenen Formen des technisch realisierbaren „Kabeltextes", ebenfalls ein „Fernsehtext“, ist die Installierung von breitbandigen Kabelverteilanlagen erforderlich. Deshalb können sie erst in „Pilotprojekten", den geplanten Versuchen zum Kabelfernsehen, getestet werden. 2. Kabelfernsehen/Satellitenfernsehen.

Durch die Verlegung von Breitbandkabeln bzw.den vermehrten Einsatz von Fernsehsatelliten zum Direktempfang kann die Zahl der angebotenen Fernsehkanäle vermehrt werden; damit ergibt sich die Möglichkeit zur Umstrukturierung der Fernsehprogramme — u. a. zeit-versetztes Angebot besonders für Schichtarbeiter, Lokalfernsehen u. a. als Gegengewicht zu lokalen Zeitungsmonopolen, verstärkte ProgrammausWahlmöglichkeiten durch das Angebot aller 3. Programme und ausländischer Sender bzw. das Abonnementfernsehen (Pay TV), das Exklusivangebot von Unterhaltung und Sport gegen entsprechendes Entgelt — und zur Realisierung bestimmter Formen „inter- aktiver Dienste' wie Abruf von Verbraucher-informationen, Ferneinkauf etc., dies allerdings nur bei Installierung eines „Rückkanals" bei Kabelfernsehverteilanlagen. 3. AV-Medien Auch heute schon realisierbar ist der Anschluß von Video-Kassettenrecordern an das Fernsehgerät. Sie ermöglichen das Mitschneiden und damit das private Speichern von Fernsehsendungen zum jederzeitigen (wiederholten) Konsum, aber auch das Abspielen „konfektionierter“, durch den Handel bezogener AV-Programme (in Zukunft eventuell auf Bildplatten).

Vorstellbar ist, daß es in Zukunft eine Gruppierung von Zusatzgeräten um das Telefon und das Fernsehgerät — ähnlich der Entwicklung im Zusammenhang mit dem Radio — geben wird, die — auch in der Kombination beider Telekommunikationsformen Fernsprechen und Fernsehen — eine Ausweitung von Kommunikationsprozessen ermöglichen kann, evtl, unter Strukturveränderungen im Verhältnis zu den klassischen Druckmedien.

Wie sich aus den Schaubildern zu den „alten" und den „neuen" Medien ergibt, sind viele Fragen besonders zur Organisation und Finanzierung der „neuen" Medien ungeklärt. Da es sich bei den neuen Medien vornehmlich um Telekommunikationsformen handelt, wird wahrscheinlich — was die technische Übermittlung angeht — die Post die zentrale Rolle spielen. Soweit es sich um Massenkommunikation mit telekommunikativer Übermittlung handelt, werden bei den „alten" Medien die Programminhalte nicht privatwirtschaftlich hergestellt bzw. wird die Programmveranstaltung öffentlich-rechtlich nach dem Leitbild des „Binnenpluralismus" und der Repräsentanz gesellschaftlich relevanter Gruppen in den Kontrollgremien strukturiert. Sind dies Indizien für die Organisation auch der „neuen" Medien?

Wer treibt ihre Realisierung voran?

Bei der Erörterung einer Innovation des Telekommunikationssystems ging die KtK im Jahre 1975 von einem Planungshorizont für die Jahre 1985 bis 2000 aus. Dies ist realistisch, wenn man bedenkt, daß z. B. das heute gebräuchliche Fernsprechvermittlungssystem, das 1956 eingeführt wurde, erst im Jahre 1979 , seinen Höhepunkt in der bundesweiten Verbreitung erreicht, während die bereits entschiedene Umstellung zum elektronischen Wählsystem sich erst ab 1985 bemerkbar machen wird. Damit wird im Zusammenhang mit der kurzen, unvollständigen Aufzählung von Innovationsmöglichkeiten deutlich, daß die Weichen für zukünftige Kommunikationsformen im Sinne auch von Prioritätsentscheidungen heute gestellt werden.

Die Entwicklung und das marktmäßige Angebot der „hardware", der Geräteausstattung für diese Ausweitung und Umstrukturierung der technischen Kommunikation und damit auch der Medien werden besonders von den Gewinninteressen der Kommunikationsgüterindustrie vorangetrieben. Da sich z. B. für die Fernsehgeräte produzierende Industrie eine Marktsättigung Farbfernsehgeräten zum mit Ende der siebziger Jahre abzeichnet, drängt sie auf die medienpolitische Entscheidung zugunsten der um neue „Fernsehtexte", eine Generation von Fernsehempfängern mit Zusatzbausteinen für Videotext und Bildschirmtext am Markt absetzen zu können: Geplanter Verschleiß durch Kreierung immer neuer Nutzungspotentiale?

Es gibt jedoch keine allgemeine Entwicklungsrichtung, sondern die Partikularinteressen der einzelnen Abteilungen der Kommunikationsgüterindustrie — Kabelhersteller, nachrichten-und elektrotechnische Industrie, Computer-, Schreibmaschinenund Kopiergerätehersteller, Druckindustrie, Presse-und Buchverlage, Medienkonzerne, Filmindustrie — werden unvermittelt und in wildwüchsiger Konkurrenz am „Medienmarkt" vorgebracht. Die kleinen und mittleren Zeitungsverleger fühlen sich durch die neuen „Fernsehtexte" und durch das Kabel-Lokalfernsehen, besonders wenn es durch Werbung (mit) finanziert werden sollte, in ihrer Existenz bedroht; sie fordern daher ihre Beteiligung als Inhaltsanbieter für diese neuen Dienste. Einigen großen Konzernen geht es um mehr: Sie behaupten, daß die neuen Kapazitäten des Kabelfernsehens die Rechtfertigung für das „Veranstal-tungsmonopol" der Rundfunkanstalten entfallen lassen und propagieren privatwirtschaftliche Fernsehkonkurrenz. Ihre Expansionsbestrebungen zielen auf eine totale Veränderung der gegenwärtigen Rundfunkstruktur: Es ist die Rede von Konkurrenz, gemeint ist aber die Ausdehnung des Oligopols der Multimedia-Konzerne auch auf den Rundfunkbereich.

Die ökonomischen Einschätzungen und Bewertungen der weiteren Entwicklung, die juristische Gestaltung der Rahmenbedingungen und — damit eng zusammenhängend — die po-litischen Weichenstellungen sind bisher weitgehend diesen „Marktentwicklungen" nachgelaufen und sind diesen meist nur reagierend angepaßt worden.

Wer setzt welche Rahmenbedingungen? Gesellschaftspolitisch und damit auch medienpolitisch notwendig ist eine aktive politische Gestaltung der Entwicklungsrichtungen der technischen Kommunikation:

— Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist die Auslegung des Art 5 GG, die für alle Bereiche, insbesondere aber Presse und Rundfunk, wichtig ist Die Auslegung des Rundfunk-und Pressebegriffs und die Bestimmung der jeweiligen Organisationsformen beantwortet die Frage: Wer darf die Medien und ihr Angebot „beherrschen"? — Die Bewertung der ökonomischen Entwicklungen muß sich auf die Klärung von Bedürfnissen (Wünsche, die auf Erfüllung warten) und des Bedarfs (kaufkräftige Nachfrage) für neue Formen technischer Kommunikation stützen und Kriterien für Prioritätssetzungen für einzelne Medien entwickeln. Hierbei geht es vornehmligh um die Entscheidung, welche Formen technischer Kommunikationen in den Bereich staatlicher Infrastrukturverantwortung fallen, d. h., welche vals so wichtig angesehen werden, daß staatliche Vorsorge für eine gleichmäßige Versorgung der gesamten Bevölkerung im Unterschied zu einer reinen Marktorientierung geboten erscheint. Aber auch in den Bereichen, in denen die technische Kommunikation der rentabilitätsorientierten Marktentwicklung überlassen bleibt, können durch staatliche Maßnahmen — z. B.der Forschungsförderung — Prioritäten gesetzt werden. Hier werden Industrie-und strukturpolitische Kriterien wie „Förderung der internationalen Konkurrenzfähigkeit“ der „heimischen“ Industrie diskutiert. Schließlich muß unter vornehmlich ökonomischen Aspekten eine Auseinandersetzung mit den Konkurrenz- und Konzentrationsprozessen der Unternehmen der Kommunikationsgüterindustrie und den Auswirkungen auf das Medienangebot und das Nutzüngsverhalten erfolgen. Diese kurzen Bemerkungen sollen verdeutlichen, daß eine gemeinsame Betrachtung und Koordination von gesellschafts-und medien-politischen sowie ökonomisch-strukturpolitischen Weichenstellungen unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sind zur aktiven Gestaltung der Entwicklungsrichtungen der technischen Kommunikation. Besondere Probleme hierbei wirft zum einen die Aufteilung der Bundeszuständigkeiten auf die Bundespost (Verantwortung für Telekommunikationsnetze), das Bundesministerium für Forschung und Technologie (Forschungsförderung), das Bundesministerium des Innern (Zuständigkeit für die Rahmengesetzgebung für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse) und das Wirtschaftsministerium (u. a. evtl, wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen) auf, zum anderen die Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund mit den genannten Ressorts und den Ländern (zuständig für die Organisationsfragen bei Rundfunkveranstaltungen). Um den Weg für eine gemeinsame Betrachtung freizumachen, sowohl was die Entwicklung der Medien betrifft als auch was die langfristigen politischen Weichenstellungen angeht, ist zu fragen, ob die bisherigen Denkmuster und Terminologien noch adäquat sind:

— Ist es angesichts der möglichen Entwicklungen technischer Kommunikation weiterhin berechtigt, von den getrennten Kommunikationsformen Massenkommunikation (typisches Beispiel bisher: Fernsehen) und Individualkommunikation (typisches Beispiel bisher:

Fernsprechen) auszugehen?

— Inwiefern ist es weiterhin sinnvoll, von nach Wesen und Erscheinungsformen unterschiedlichen Medien — Presse, Schallplatten, Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), AV-Me-

dien, Telefon — auszugehen?

— Welche — auch in der Zukunft tragfähige — Begründungen gibt es dafür, weiterhin von den getrennten (unvermischten!) Organisationsformen der Medien — privatwirtschaftliche Presse, öffentlich-rechtliches Fernsehen, staatliche Infrastruktur für das Fernsprechen (postalisch, fernmeldehoheitlich) — auszugehen?

— Die allgemeinen Probleme der medienpolitischen Aufgabenstellung für die Zukunft hat die Bundesregierung am Ende ihrer „Vorstellungen zum weiteren Ausbau des technischen Kommunikationssystems" folgendermaßen — allerdings sehr abstrakt in der Beamtensprache der Ministerien — umschrieben: „Bel dem weiteren Ausbau des technischen Kommunikationssystems handelt es sich nämlich nicht nur um eine Weichenstellung für die Investition erheblicher finanzieller Mittel in technische Innovationen, auch nicht nur um die Setzung von Prioritäten zu Lasten anderer Ausbaumöglichkeiten, sondern auch und in viel bedeutenderem Maße um eine Weichenstellung für die Bewahrung und Verbesserung von Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland. Die Art und Weise einer solchen Weichenstellung wird entscheidend für die weitere Entwicklung der freiheitlichen Demokratie sein. Dazu gehört auch, daß die Unabhängigkeit der publizistischen Medien vom Staat oder einer gesellschaftlichen Gruppe und die Meinungsvielfalt nicht nur ungeschmälert erhalten, sondern eher noch gestärkt werden." 22a)

In der weiteren Diskussion müssen diese wichtigen programmatischen Ausführungen weiter präzisiert werden. Die Gefahren, die in der weiteren Entwicklung liegen, sind:

1. Die Tendenz zur weiteren Kommerzialisierung der Medienangebote, d. h., daß Nachrichten, Informationen, Unterhaltungen etc. immer mehr unter den Gewinngesichtspunkten der Produktion von „wohlfeilen" Waren ausgewählt und angeboten werden. Dieser Trend wird bei den privatwirtschaftlich organisierten Medien durch die weiter fortschreitende Konzentration verstärkt und erhöht die Diskrepanz zwischen postulierter Vielfalt und oligopolistischer Marktbeherrschung zusehens. 2. Die in den Rundfunkgremien praktizierte Repräsentanz der „gesellschaftlich relevanten Kräfte" wirft eine Reihe von grundsätzlichen Problemen auf, die folgendermaßen zusammengefaßt worden sind:

— „Das pluralistische Ordnungsgefüge deckt nicht das gesamte gesellschaftliche und kulturelle Spektrum ab."

— „Die Summe der organisierten Einzelinteressen ergibt noch nicht das gesamtgesellschaftliche Interesse."

— „Die pluralistischen Sonderinteressen entbehren nicht selten einer hinreichenden Legitimationsgrundlage. Die Chancen der weiteren Entwicklung liegen darin, daß neue Kommunikationsformen eine Herausforderung an die Medienpolitik darstellen. Sie zwingen dazu, die Grundprinzipien eines „medienpolitischen Gesamtkonzeptes" und die Diskrepanzen zur realen Entwicklung offenzulegen. 2. Entscheidungsebenen — Entscheidungsträger Zunächst geht es bei allen Fragen der Entwicklung technischer Kommunikationssyste-me um den Auf-bzw. Ausbau der erforderlichen Netze und Dienstleistungen. Hier ist die Infrastrukturverantwortung der Deutschen Bundespost und ihre Geschäftspolitik zur Erfüllung ihrer Infrastrukturaufgaben angesprochen. Zum einen ist — als politische Weichenstellung für die Zukunft — zu klären, welche Aufgaben die Post allein wahrzunehmen hat, welche Dienste sie in Konkurrenz zu privaten Unternehmen anbietet und welche allein von privaten Unternehmen angeboten werden sollen. Wie sich an der Konkurrenz um die Paketbeförderung zwischen der Post und den privaten United Parcel Services (UPS) zeigen läßt muß eine „Rosinenpik-kerei" privater Unternehmen verhindert werden, d. h., der Post dürfen nicht nur die „unattraktiven“, aus der Sicht privater Unternehmen unrentablen Dienste bleiben, die dann notwendigerweise durch andere Finanzierungsquellen subventioniert werden oder für die Bevölkerung teurer werden müssen. Zum anderen muß das Problem der „Schnittstellen" geklärt werden, der Grenzlinie zwischen öffentlicher Infrastruktur und privater Nutzung. Beim Fernsprechen bestimmt bzw. „beherrscht" die Post vom Telefonapparat und möglichen Zusatzgeräten des einen Fernsprechteilnehmers über das Netz bis hin zum Telefonapparat und möglichen Zusatzgeräten des anderen Fernsprechteilnehmers das ganze System. Demgegenüber gibt es bei anderen Telekommunikationsformen nutzungsorganisatorische Schnittstellen, die die Leistungsbeiträge der jeweiligen Netzträger, der Teilnehmer und Dritter (Anlagenverkäufer bzw. -Vermieter, Anbieter von Datenbankdiensten etc.) voneinander abgrenzen Es sollte weiter diskutiert werden, ob und in welcher Ausgestaltung die Post auch beim Fernsprechen nutzungsorganisatorische Schnittstellen ein-führt, die der Ausgestaltung der an das Fernsprechnetz anschjießbaren Geräte eine größere Flexibilität ermöglicht und damit die Vielfalt der Nutzung des Fernsprechdienstes erhöht. In diesem Zusammenhang ist schließlich die Organisation der Zusammenarbeit der fernmeldetechnischen Industrie mit der Post zu klären. Deutlicher als bisher sind die jeweiligen Verantwortungsbereiche zu trennen, ist die Transparenz der Kooperationsbeziehungen zu erhöhen und muß dafür gesorgt werden, daß statt eines Quotenkartells der Anbieter von Fernmeldeeinrichtungen mehr Elemente einer leistungsorientierten Konkurrenz um Postaufträge die gegenseitigen Beziehungen prägen.

Auf Bundesebene ist des weiteren zu erwähnen die Förderungspolitik des Bundesministeriums für Forschung und Technologie. Hier stehen u. a. im momentan diskutierten „Programm technische Kommunikation" technologisch anwendungsbezogene Fragen im Vordergrund der Förderung.

Die Verwendung des — von der Bundesregierung auch des öfteren erwähnten — Kriteriums der „internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie" darf nicht dazu führen, die Industrie durch staatliche Subventionen vornehmlich von Kosten zu entlasten, um sie so gewinnträchtiger zu machen. Vielmehr kommt es darauf an, unter dem Blickwinkel gesellschaftlicher Bedürfnisse und Notwendigkeiten — z. B.der Verbesserung der technischen Kommunikationssysteme im öffentlichen Bildungsbereich und der Verwaltung — Schwerpunkte anwendungsbezogener Förderungspolitik herauszuarbeiten und so der Industrie Impulse für bestimmte Entwicklungsrichtungen zu geben. Dabei sollten auch industriepolitische Gesichtspunkte wie z. B. die Frage nach der Notwendigkeit und Adäquanz der Förderung mittelständischer Industrie als Gegengewicht gegen die großen Konzerne wie Siemens, AEG-Telefunken, SEL als ITT-Tochter, IBM etc. berücksichtigt werden.

Bund und Länder werden sich in naher Zukunft über die Abgrenzungsfragen im Überschneidungsbereich von Rundfunk und Presse „verständigen" müssen — die letzte Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht. Sehr positiv zu bewerten ist in diesem Zusammenhang, daß sie sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Ausgestaltung der Pilotprojekte zum Kabelfernsehen geeinigt haben. Allerdings muß hier darauf geachtet werden, daß die jeweiligen Zuständigkeits-und Verantwortungsbereiche — hier die Netze, da die Organisation der Programmveranstaltung — nicht verwischt werden. Die Probleme der Rundfunkorganisation — materiell öffentlich-rechtliche Organisation und Kontrolle oder (auch) privatwirtschaftliche Veranstalter und/oder Mischformen — sind von den Bundesländern zu lösen, wobei durch die in naher Zukunft festzulegenden Organisationsformen für die Kabelfernsehpilotprojekte die ersten und möglicherweise entscheidenden Weichen gestellt werden. 3. Politische Dimensionen der Diskussion um den Rundfunk-und Pressebegriff Medienpolitik wird hierzulande vornehmlich mit den Mitteln juristischer Interpretationskünste betrieben. Dabei geht es um zwei verschiedene Dinge: Erstens um die Frage, wer im Bereich der Medien für gesetzliche Regelungen zuständig ist. Wenn ein Medientatbestand unter den „Pressebegriff“ zu „subsumieren" ist, so reklamiert der Bund, hier repräsentiert vom Innenministerium, die Zuständigkeit; handelt es sich aber um einen Unterfall des „Rundfunkbegriffes", so lassen sich die Bundesländer nicht hineinreden. Zweitens geht es um die Frage, wie denn „die Presse" bzw. „der Rundfunk" zu organisieren sind. Was meint das Grundgesetz, wenn es in Art. 5 von „Pressefreiheit" und von „Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk ..." spricht?

Beide Problemkomplexe, die heute kontrovers diskutiert werden, sind vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Fernsehstreit von 1961 angesprochen worden. Die Bundesländer erkämpften damals gegen den Bund die verbindliche Interpretation des Grundgesetzes, daß nur sie die Regelungszuständigkeit in Rundfunkorganisationsfragen haben und daß die öffentlich-rechtliche Struktur von Rundfunkanstalten den aus der Rundfunkfreiheit abzuleitenden Prinzipien der Freiheit von Staatseinfluß und dem Postulat pluralistischer Vielfalt der Programme entspricht. Aufgrund dieser historischen Bund-Länder-Streitigkeit ist auch heute noch das Verhältnis in Medienfragen zwischen den bisher über parteipolitische Unterschiede hinweg einheitlich auftretenden Bundesländern einerseits und dem Bund andererseits gespannt, um nicht zu sagen: traumatisch belastet. — Die alten Konfliktzonen werden jetzt wieder virulent, weil bestimmte Erscheinungsformen der „neuen“ Medien wie z. B. Bildschirmtext sich nicht von vornherein den gegenseitigen Zuständigkeitsbereichen eindeutig zuordnen lassen. Die Bundesländer definieren den Rundfunkbegriff so allgemein und umfassend, ausgehend von dem technischen Ubermittlungsvorgang daß von den aufgeführten „neuen" Medien lediglich die Faksimilezeitung und die AV-Me-dien nicht erfaßt werden. Demgegenüber gibt es im Bundesinnenministerium Überlegungen mit dem Ziel, einen neuen Pressebegriff zu kreieren, der es erlaubt, die elektronische Textkommunikation der Bundeszuständigkeit zuzuordnen. Wenn „Presse" nicht mehr, wie historisch gewachsen, als auf Papier materialisiertes Druckwerk verstanden wird, sondern nur noch als — in welcher Form auch immer — sichtbar gemachte Schriftzeichen, dann sind auch „Fernsehtexte“ Presse.

Hinter diesem Streit um Begriffe steht nicht nur die Auseinandersetzung um Zuständigkeiten. Presse — wie auch immer definiert — soll nach herrschender (Juristen-) Meinung weiterhin privatwirtschaftlich organisiert bleiben, während die Bundesländer einheitlich an der öffentlich-rechtlichen Organisation des Rundfunks festhalten. Wenn also z. B. Kabeltext dem Pressebegriff zugeordnet werden sollte, dann dürfte es klar sein, daß private Programmveranstalter, wahrscheinlich vornehmlich die Zeitungs-und Zeitschriftenverleger, als Anbieter zugelassen werden. Wird Kabeltext demgegenüber dem Rundfunkbegriff zugeordnet, so steht den Rundfunkanstalten das Veranstaltungsrecht zu — es sei denn, die — oder einzelne — Bundesländer gehen von den geltenden Prinzipien ab und lassen privaten Rundfunk zu. Der allgemeine medienpolitische Dschungel wird noch undurchsichtiger, wenn man bei der Diskussion um Organisationsformen nach den verborgenen Interessen fragt. Kleine und mittlere Zeitungs-und Zeitschriftenverleger erhoffen sich mehr Entlastung von ihren Existenzängsten über die Definitionskünste des Bundesinnenministeriums und eines entsprechenden Presserechtsrahmengesetzes, die Multi-Media-Konzerne setzten in ihrem Drang nach kommerziellem Senden mehr auf die „Liberalisierungstendenzen" bei einzelnen Bundesländern. Hier wiederum spielen die parteipolitischen Positionen eine Rolle. Die CDU/CSU ist zumindest offen für kommerzielle Experimente im Bereich des Rundfunks, während die SPD und die FDP programmatisch an der öffentlich-rechtlichen Struktur festhalten. *

IV. Medienpolitische Zielvorstellungen der „gesellschaftlich relevanten Gruppen" — Vorschläge der KtK und der Bundesregierung

In die Diskussion um langfristige politische Weichenstellungen haben die Interessen-standpunkte und die Stellungnahmen der politischen Parteien bisher relativ wenig Klarheit gebracht. Vornehmlich als Vertretung der Standpunkte interessierter Industriekreise wird unter dem Stichwort „Privatisierung öffentlicher Leistungen“ der zunehmenden Kommerzialisierung der technischen Kommunikation das Wort Zum geredet. einen wird die Forderung aufgestellt, neue technische Kommunikationsformen nicht der Infrastrukturverantwortung der Post zu überlassen, sondern der privatwirtschaftlichen Initiative zu öffnen — Beispiel ist die Diskussion um das Errichten und Betreiben von Kabelfernsehnetzen -—, zum anderen wird behauptet, daß jetzt die Zeit reif sei, auch privaten Medienkonzernen die Veranstaltung von Fernsehsendungen unter „Brechung des öffentlich-rechtlichen Monopols“ zu gestatten. Die bisher dazu abgegebenen Stellungnahmen der politischen Parteien sind weitgehend ohne zukunftsweisende Perspektiven. So sind die „Medienpapiere" von SPD und FDP vornehmlich am Status quo der „medialen Gewaltenteilung" zwischen privatwirtschaftlich organisierter Presse und öffentlich-rechtlich organisiertem Rundfunk orientiert, ohne daß die Auswirkungen der Pressekonzentration einerseits und die Strukturprobleme der Vertretung „aller gesellschaftlich relevanter Gruppen" in den Gremien der Rundfunkanstalten andererseits grundlegend analysiert und zum Ausgangspunkt medienpolitischer Überlegungen gemacht werden. Die CDU/CSU dagegen sieht in altliberaler Manier in der Orientierung an marktwirtschaftlichen Prinzipien alle Probleme der technischen Kommunikation gelöst.

Die Gewerkschaften, der DGB und die Einzel-gewerkschaft IG Druck und Papier mit der Deutschen 'Journalisten Union sowie der Deutsche Journalistenverband sprechen sich dagegen aus, die „neuen" Medien ungezügelten kommerziellen Interessen zu überlassen und fordern die öffentlich-rechtliche Organisation Ähnlich dezidiert hat sich die evangelische Kirche geäußert. 1. Vorschläge der KtK Im Frühjahr 1974 wurde die KtK berufen, die der Bundesregierung bis Ende 1975 Vorschläge für ein „wirtschaftlich vernünftiges und gesellschaftlich wünschenswertes technisches Kommunikationssystem der Zukunft" machen sollte Die KtK hat ihre Beratungsergebnisse Anfang 1976 in ihrem Telekommunikationsbericht und acht Anlagebänden vorgelegt

In der Diskussion um neue Telekommunikationsformen sind zwei Bereiche zu unterscheiden: Zum einen die Probleme des Errichtens, des Ausbaus und des Betreibens der Netze, zum anderen die Aspekte der Nutzung der technischen Kommunikationssysteme. Obwohl beide Bereiche nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können und obwohl ihr die Frage gestellt war: „Für welche Kommunikationsformen besteht ein gesellschaftliches, politisches und volkswirtschaftliches Bedürfnis?", eine Frage, die auch die Nutzungsaspekte umfaßt, hat die KtK sich als Bundeskommission entsprechend ihrem allgemeinen Auftrag auf Vorschläge zum Ausbau der Netze beschränkt. Sie hat unter anderem die Trägerschaft für das Errichten und Betreiben von Kabelfernsehnetzen diskutiert, aber keine Stellungnahme abgegeben zum Problem möglicher Alternativen zur Trägerschaft im Veranstaltungsbereich, sich also nicht konkret geäußert zur Frage, ob auch private Unternehmen Fernsehen veranstalten sollten bzw. dürfen. Insofern hat die KtK immer nur Teilaspekte der Innovationsprobleme behandelt. Die Schwerpunkte der KtK-Empfehlungen lassen sich folgendermaßen kennzeich-nen, wobei die Reihenfolge auch gleichzeitig die Setzung von Prioritäten signalisiert:

1. Zum Ausbau bestehender Netze hat sie folgende Feststellungen und Empfehlungen getroffen: „Das Fernsprechen wird auch in Zukunft die bedeutendste Form der individuellen Telekommunikation bleiben." „Es wird empfohlen, das Fernsprechnetz vorrangig, beschleunigt und kontinuierlich mit dem Ziel der Vollversorgung aller Haushalte auszubauen.“

2. Als neue Dienste auf bestehenden Netzen empfiehlt die KtK die Einführung des Büro-fernschreibens und des Fernkopierens.

3. Bezüglich des Kabelfernsehens wird die Durchführung von „Pilotprojekten“ vorgeschlagen, um primär zu testen, ob und welche Bedürfnisse bzw. welcher Bedarf nach zusätzlichen (auch Rundfunk-) Diensten auf neu zu errichtenden Breitbandverteilnetzen besteht und um außerdem alternative Organisationsformen der Netzträgerschaft zu erproben.

4. Die Einführung des Bildfernsprechens, also die Möglichkeiten, daß sich die „Fernsprechteilnehmer" auch — wie beim Fernsehen — sehen, bzw. Dokumente und Bilder zeigen können, ist nach Ansicht der KtK „wegen der hohen finanziellen Investitionen und im Hinblick auf den wenig ausgeprägten Bedarf heute noch nicht zu rechtfertigen". Es wird aber die Förderung der weiteren Forschung, Entwicklung und Erprobung empfohlen.

Die allgemeinen Stellungnahmen zu den KtK-Empfehlungen sind zum einen gekennzeichnet von einer breiten Zustimmung zur Nüchternheit der Arbeit, zum anderen aber sind die Stimmen der Kritik nicht zu überhören, die eine unzureichende Berücksichtigung gesellschaftspolitischer Überlegungen feststellen. Auch bei der KtK stehe das technisch Machbare noch zu sehr im Vordergrund der Überlegungen 2. Vorstellungen der Bundesregierung Die Bundesregierung stellt ihrer Diskussion der einzelnen Kommunikationsformen allgemeine Einschätzungen zur Bedeutung der Telekommunikation für die Gesellschaft und für Wirtschaft und Verwaltung voran. Außerdem geht sie einleitend auf die spezifischen Aufgaben der deutschen Bundespost ein.

Bezüglich der Rolle der Telekommunikation in der Gesellschaft führt sie aus:

„Die Telekommunikation kommt der Bevölkerung in allen Teilräumen der Bundesrepublik zugute. Sie trägt daher wesentlich zu gleichen Informationschancen in dichter wie in dünner besiedelten Räumen bei. Der jahrhundertelange Gegensatz von Stadt und Land, der auch auf unterschiedlichen Kommunikationschancen beruhte, ist deshalb in den letzten Jahrzehnten zu einem erheblichen Teil auch durch die Telekommunikation ausgeglichen worden. Der Ausbau der Telekommunikationswege ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Raumordnungspolitik der Bundesregierung.

Die absehbare technische Entwicklung bietet die Möglichkeit, das vorhandene Kommunikationssystem so auszubauen, daß einerseits die heute relativ starre Grenze zwischen Individual-und Massenkommunikation im gewissen Umfang aufgelöst und andererseits das Angebot an Inhalten vermehrt und stärker auch auf gruppenspezifische Interessen bezogen wird"

Bezüglich der Bedeutung der Telekommunikation für Wirtschaft und Verwaltung wird zunächst auf die hohen Ausgaben für die geschäftliche Kommunikation hingewiesen: 1974 wurden für Fernsprecher, Briefpost, Fernschreiben, Telegramm und Geschäftsreisen unter Einschluß der mittelbaren Personal-und Sachkosten 125 Milliarden DM ausgegeben, das sind etwa 13 °/o des Brutto-Sozialprodukts. Sodann wird in diesem Zusammenhang eingegangen auf die umfassenden Rationalisierungsbemühungen, für die die Begriffe „Datenfernverarbeitung" und „maschinell unterstützte Textverarbeitung''(also Textniederschrift, Textspeichern, Korrigieren, Redigieren, Text-senden und Textempfangen durch ein und dieselbe Bürofernschreibmaschine) kennzeichnend sind, und es werden die Konsequenzen für den Arbeitsmarkt und die Qualifikationsstruktur der Beschäftigten erwähnt. Schließlich wird auf die Bedeutung der Entwicklung der Telekommunikation für die deutsche Industrie hingewiesen:

„Der Umsatz der nachrichtentechnische Geräte fertigenden Industrie belief sich im Jahre 1974 auf etwa 16 Milliarden DM, wobei fernmeldetechnische Einrichtungen (einschließlich Anlagen zur Datenfernübertragung) und Rundfunkempfänger (Hörfunk, Fernsehen) das Schwergewicht bildeten." Die Brutto-Investitionen zum Ausbau des Fernsprechnetzes betrugen 1974 etwa 6, 4 Milliarden DM und erreichten damit mehr als ein Fünftel der Investitionen in Sachanlagen der gesamten deutschen Industrie.

Hinsichtlich der Rolle der Deutschen Bundespost als öffentlichem Dienstleistungsunternehmen wird deren Infrastrukturverantwortung besonders betont und die Abhängigkeit der Fernmeldeindustrie von unternehmerischen Entscheidungen der Deutschen Bundespost herausgestellt.

Im Vorgriff auf die Erörterung der einzelnen Kommunikationsformen kann festgestellt werden, daß die KtK die euphorischen Zukunftserwartungen gedämpft und — nach ihrem Selbstverständnis — realistische Perspektiven der Weiterentwicklung der Telekommunikation bis zum Jahre 2000 aufgezeigt hat. Die Bundesregierung wiederum ist noch eine Stufe zurückhaltender und beschränkt sich auf die unmittelbaren Weichenstellungen der nahen Zukunft.

V. Problemfelder, Prioritätsblöcke, Interdependenzen

1. Fernsprechen Aus folgenden Gründen hat die KtK den vorrangigen Ausbau des Fernsprechnetzes bis zur Vollversorgung der Bevölkerung — möglichst bereits in den nächsten 10 bis 15 Jahren — empfohlen:

1. Gegenüber Massenkommunikationsformen der Verteilung von Inhalten (Fernsehsendungen, Zeitungen, Zeitschriften etc.) von einer Zentrale an viele (passive) Teilnehmer bietet das Fernsprechnetz eine individuelle Verbindung zwischen frei wählbaren (beidseitig aktiven) Kommunikationspartnern an.

2. Soziale Kommunikationsprivilegien — wie sie in den unterschiedlichen Versorgungsgraden angedeutet sind — sollten soweit wie möglich abgebaut werden.

3. Die Verbesserung der kommunikativen Infrastruktur kann zur Rationalisierung von Verwaltungsabläufen und damit zur Produktivitätssteigerung der gesamten Wirtschaft beitragen. 4. Das Fernsprechnetz bietet durch verstärkte und erweiterte Nutzung zur Übertragung von Sprache, Daten, Text und Festbildern ein erhebliches Innovationspotential an; sein weiterer Ausbau ist also auch erforderlich für die Realisierung neuer Dienste.

Ohne sich auf Zeiträume festzulegen, strebt die Bundesregierung langfristig den Ausbau des Fernsprechnetzes an, so daß eine Versorgung aller Haushalte ermöglicht wird. Sie legt allerdings entschiedenen Wert auf die Feststellung, daß der Ausbau getragen sein muß von der (kaufkräftigen) Nachfrage. Zur Stimulierung der Nachfrage kündigt sie zwei Maßnahmen an:

a) Werbekampagnen, um „den Kreisen unserer Bevölkerung, die heute im Gesamtvergleich der Fernsprechteilnehmer unterrepräsentiert sind, die Bedeutung und Vorteile eines eigenen Fernsprechanschlusses zu verdeutlichen“. b) Weitgehende Konstanz der Gebühren, allenfalls Gebührenerhöhungen unterproportional zur allgemeinen Preisentwicklung.

Kritisch setzt sich die Bundesregierung mit der Feststellung der KtK auseinander, daß die Fernsprechgebühren vergleichsweise hoch seien. Die Eigenwirtschaftlichkeit der Deutschen Bundespost, d. h., daß ihre Erlöse alle Kosten abdecken müssen und keine Subventionen aus dem Bundeshaushalt der Post zufließen, müsse erhalten bleiben. Dies bedeute aber, daß die Überschüsse im Fernmeldewesen weiterhin zum Ausgleich der Kostenunterdeckungen in den Dienstzweigen des Post-wesens herangezogen werden müssen.

In diesen Feststellungen kommt eine konsequente Betonung der Infrastruktur-Verantwortung der Post in allen Bereichen — sowohl des Post-als auch des Fernmeldewesens — zum Ausdruck. Besonders diejenigen, die, wie zum Beispiel die Presseverleger, gegen Rationalisierungsmaßnahmen im Postzeitungsdienst argumentieren und hier auf einem Fortbestehen der Subventionierung von Teilen des Pressevertriebes durch die Post beharren, lenken bewußt von diesen Zusammenhängen ab, wenn sie gegen die „hohen" Telefongebühren polemisieren. 2. Fernsehtexte Bildschirmtext Im Unterschied zu den bisher behandelten Kommunikationsformen läßt sich der Problemkomplex „Bildschirmtext" nicht auf Aspekte des technischen Kommunikationssystems reduzieren, sondern umfaßt auch das Problem der Bereitstellung der Inhalte, die individuell über das Fernsprechnetz abrufbar sein sollen, schließt also Fragen der Organisation der „Anbieter" (z. B. Informationsund Datenbanken) mit ein. Aufgrund der Struktur des Fernsprechnetzes in Anlehnung an die Bevölkerungsdichte ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Regionalisierung der Bildschirmtextinhalte bis auf Gruppen von etwa 10 000 Fernsprechteilnehmern möglich, so daß hier Informationssysteme in Frage kommen, die den Zugang zu Inhalten mit engem lokalem und individuellem Bezug (z. B. spezielle Fachinformationen) erlauben. Hier könnte also — wenn die Presseverlage nicht selbst als Anbieter in Frage kommen — eine Konkurrenz zu bestimmten Formen der Presse entstehen: Die besondere Attraktivität der „Bildschirmtexte" könnte in dem gezielt selektiven individuellen Zugriff bestehen. Die Bundesregierung geht bei den Überlegungen zur Einführung von Bildschirmtexten „vom Grundsatz der in den bestehenden Fernmeldediensten vorhandenen und von der KtK auch für neue Telekommunikationsformen grundsätzlich empfohlenen Trennung von Netz und Nutzung aus" d. h., daß die deutsche Bundespost als Fernmeldedienstes Anbieter des „Bildschirmtext" keinerlei Einfluß nehmen dürfte auf die in diesem Dienst angebotenen Inhalte bzw.deren Bereitstellung (Grundsatz der Netzneutralität). Sie hat ihre Bereitschaft erklärt, „gemeinsam mit Interessierten“ Versuchsprojekte durchzuführen, „um weiteren Aufschluß über das öffentliche Interesse an diesen neuen Kommunikationsformen zu gewinnen"

Videotext In einem Fernsehprogramm können z. Z. bis zu 100 Bildeinheiten „Videotext" übertragen werden. In diesen „Seiten" kann der Fernsehzuschauer mit Hilfe technischer Zusatzeinrichtungen zum Fernsehapparat Die Bundesregierung ist aufgrund der Sendestruktur der Fernsehprogramme der Meinung, daß Videotext im Unterschied zum Bildschirmtext „in erster Linie zur Verbreitung von allgemein interessierenden Textinhalten" geeignet ist. Auch hier stellt sich die Frage nach der Trägerschaft für das inhaltliche Angebot. Nach der Interpretation des Rundfunkbegriffs durch die Bundesländer unterfällt Videotext dem Rundfunkbegriff. Damit steht die Verantwortung für die Textinhalte den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu. Gegenüber dieser Feststellung reklamieren die Zeitungsund Zeitschriftenverleger Videotext für sich mit der Begründung, daß Textpräsentationen die Domäne der Presse seien.

Auch wenn man der Meinung ist, daß der Rundfunkbegriff nicht vorwiegend technisch gefaßt bleiben sollte, muß zu dieser Frage doch berücksichtigt werden, daß die Videotextnachrichten innerhalb des Fernsehbildsignals ausgestrahlt und auf dem Fernsehschirm empfangen werden und damit dem Fernsehen verbunden bzw. an das Fernsehen gebunden sind — z. B. was die Sendezeiten angeht. Das Problem wird verdeutlicht, wenn man sich den umgekehrten — zugegebenermaßen grotesken — Fall vor Augen führt, daß die Rundfunkanstalten z. B. für Programmhinweise die ungedruckten Zeitungsränder für sich reklamieren würden. Videotext sollte daher — was die inhaltliche Seite angeht — den Rundfunkanstalten vorbehalten bleiben.

Beide Formen der Textpräsentation auf dem Fernsehbildschirm werden auf der Berliner Funkausstellung Ende August/Anfang September 1977 vorgeführt werden. Es hat lange Auseinandersetzungen gegeben, darüber in welcher Form eine Gemeinschaftsredaktion von mehreren Tageszeitungsverlagen Video-textnachrichten vorführen darf: nur als Simulation oder „echt huckepack" auf Fernsehsignalen. Diese Auseinandersetzungen haben gezeigt, daß es um mehr geht, als die messe-mäßige Erprobung einer möglichen neuen Mediengattung; die Funkausstellung wird von seifen der. Zeitungsverleger als medienpolitisches Exerzierfeld der Auseinandersetzung um die Rundfunkorganisation angesehen. Auf der Strecke bleibt wahrscheinlich der Zuschauer, denn bisher hat ihn noch keiner gefragt, ob er denn diese flimmernden Textzeilen überhaupt ansehen will, geschweige denn dafür bezahlen will. Vor Euphorie nach allen Seiten muß dringend gewarnt werden! 3. Kabel-Fernsehen Am heftigsten umstritten und damit am ausführlichsten diskutiert unter den neuen Telekommunikationsformen ist bisher das Kabel-femsehen Nach der Definition der KtK ist darunter folgendes zu verstehen: „Kabelfernsehen (d. h. Kabelrundfunk) bedeutet die Verteilung von Rundfunkprogrammen (Fernsehen und Hörfunk) über Kabelsysteme, in denen neben den ortsüblich empfangbaren Programmen weitere am Ort drahtlos normalerweise nicht empfangbare — oder neue — Programme übertragen werden."

Für das Kabelfernsehen im großen Stil sind neue Netze erforderlich, die je nach ihrer Ausgestaltung die Verbreitung zusätzlicher Programme, wie z. B.des Lokalfernsehens, erlauben, die die Realisierung des Abonnement-oder Münzfernsehens, des Pay-TV ermöglichen und die — soweit ein Rückkanal, d. h. eine Verbindung vom Empfänger zurück zur Verteilzentrale, vorhanden ist — auch die mehr oder weniger aktive Teilnahme des „Konsumenten“ am Kommunikationsprozeß ermöglichen sollen. Vornehmlich die Organisationsfragen der zwei wichtigsten Funktionsbereiche im Telekommunikationssystem, das durch Kabelfernsehen ausgebaut wird, nämlich der Funktionsbereich des Errichtens und Betreibens der Netze und der Funktionsbereich der Veranstaltung von Programmen, werden je nach „parteilichem“ Standpunkt beantwortet.

Bezüglich des Errichtens und Betreibens der Kabelfernsehnetze hat die KtK in ihrer Mehrheit vorgeschlagen, daß neben der deutschen Bundespost auch private Unternehmen und die Gemeinden nach den Richtlinien der Post als Netzträger — auch schon in Pilotprojekten — zugelassen werden sollten. Die Begründung für die Mehrheitsmeinung stellt darauf ab, den Innovationsprozeß durch die Konkurrenz verschiedener Netzträger zu fördern und damit die wirtschaftlichste Ausgestaltung der Netze herauszufinden.

Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag der KtK nicht gefolgt. Unter Verweis auf die „Netzneutralität“ und die infrastruktureilen Voraussetzungen der deutschen Bundespost geht sie davon aus, daß es sinnvoll ist, die Netzträgerschaft für Kabelfernsehpilotprojekte der deutschen Bundespost zu übertragen. So könne auch die Vergleichbarkeit der Bedarfsermittlungen besser gewährleistet werden.

Darüber hinaus hegt die Bundesregierung Zweifel, „ob eine gleichmäßige Versorgung des Bundesgebietes, zumal wenn alle Bürger zu vergleichbaren Bedingungen Zugang zum Kabelfernsehen haben sollen, auf der Grundlage privatwirtschaftlicher oder kommunaler Netzträgerschaft überhaupt realisierbar wäre"

Zu den Fragen der Trägerschaft im Veranstaltungsbereich haben sich die KtK aufgrund ihres speziellen Auftrages und die Bundesregierung wegen der Länderzuständigkeiten nicht geäußert. Sie haben lediglich die Durchführung von Pilotprojekten vorgeschlagen zur vordringlichen Klärung der Bedarfsfragen und auch für diese Pilotprojekte die Netzneutralität gefordert, d. h., daß der Netzbetreiber keinen Einfluß nehmen darf auf die Inhalte, die über das Netz verbreitet werden.

Nach der geltenden Rechtslage sind allein die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für Fernseh-und damit auch Kabelfernsehveranstaltungen zuständig. Die Zeitungsund Zeitschriftenverleger verlangen jedoch an der Veranstaltung von Kabelfernsehen beteiligt zu werden — die einen mehr als Träger eines werbungsfinanzierten Lokalfernsehens, die anderen mehr als Veranstalter des Pay-TV. Auch der Bundesverband der deutschen Industrie hat seine Forderung angemeldet: „Für die Nutzungsebene hält die deutsche Wirtschaft für erforderlich: die Beteiligung als gesellschaftlich relevante Kraft an zukünftigen Programmträgerschaften. Grundsätzlich wird es für wünschenswert gehalten, daß die Frage geprüft wird, ob in den zukünftigen Kabelsystemen noch ein Mangel bewirtschaftet wird, oder ob die Anzahl der zur Verfügung stehenden Kanäle auch Privatträgerschaften erlaubt. Unter diesen Umständen würde sie ihren Anspruch anmelden, auch zu den Trägern zu gehören. Durch diese Wünsche würde die Trennung von Netz-und Nutzungsebene nicht berührt werden, da unterschiedliche Unternehmen und Verbände sich an den beiden Bereichen beteiligen würden."

Die Bundesländer gehen bei ihren gegenwärtigen Überlegungen zur organisatorischen Ausgestaltung der Pilotprojekte von der grundsätzlichen Zuständigkeit der Rundfunk-anstalten für Kabelfernsehveranstaltungen aus. In der Diskussion sind jedoch auch Mischformen, die die organisatorische Beteiligung „privater Interessenten“ im Veranstaltungsbereich ermöglichen sollen. So wird z. B. an die Schaffung einer juristischen Person zur Durchführung der Pilotprojekte gedacht, an der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal-ten mit mindestens 51 °/o beteiligt sind Bei der Realisierung eines solchen Modells würden es sich die Zeitungsverleger als Trittbrettfahrer ohne Risiko unter dem Rundfunk-dach gemütlich machen. Hier droht die Gefahr, daß das Prinzip der öffentlich-rechtlichen Organisation von Fernsehveranstaltungen ausgehöhlt wird und die dann lediglich formale Letztverantwortlichkeit der Anstalten die „Privatisierung" des Rundfunks verschleiert.

Die generelle Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, daß der „Rundfunk als modernes Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden darf“ und daß deshalb für Rundfunkveranstalter die Organisationsprinzipien über die Beteiligung aller in Betracht kommenden Kräfte gelten müssen, gilt nicht nur heute noch, sondern wird auch in Zukunft fortgelten. Die Sondersituation des Rundfunks gegenüber der damaligen Presse-struktur im Jahre 1961, die sich auf die Engpässe bei den Sendefrequenzen und die hohen Kosten der Herstellung eines vollen Fernsehprogramms bezieht, besteht unverändert weiter. Aus dieser Sondersituation ergibt sich, daß die Zahl der Träger von Rundfunkveranstaltungen verhältnismäßig klein bleiben wird, auch unter den Bedingungen des Kabel-rundfunks, und hieraus folgt, daß es besondere Vorkehrungen zur Sicherung der institutionellen Rundfunkfreiheit geben muß.

Erstens kann im einzelnen damit begründet werden, daß zunächst aus Rentabilitätsgesichtspunkten des Netzbetreibens es nur Inselnetze geben wird, die Anschlußmöglichkeiten nur für eine kleine Zahl von Teilnehmern ermöglichen. Damit werden sich die Auswahlmöglichkeiten für die große Masse der Fernsehzuschauer nicht erweitern. Aber selbst denjenigen, die sich anschließen können, hilft eine Übertragungskapazität des Kabels von 20 Fernsehprogrammen wenig, da die jetzt vorhandenen Endgeräte, auch die möglicherweise erst vor kurzer Zeit angeschafften Farbfernsehgeräte, nur für die Nutzung von sechs Kanälen ausgerüstet sind und weitere Kanäle nur mit Zusatzgeräten nutzbar ge-macht werden können. Die Anschaffung dieser Geräte ist mit zusätzlichem finanziellen Aufwand beim Teilnehmer neben den Kosten für den Netzanschluß verbunden. Es kommt insgesamt nicht auf die potentielle Nutzungsmöglichkeit für eventuelle Teilnehmer, sondern nur auf die aktuelle Empfangbarkeit zusätzlicher Programme an.

Zweifens werden auch die Kosten für die Herstellung eines vollen Fernsehprogramms in Zukunft hoch bleiben. Die Schätzung allein für die Erstausstattung eines Studios für das Lokalfernsehen beläuft sich auf mindestens 1, 7 Mill. DM und die Kosten einer Programm-minute im Lokalfernsehen auf ca. 500 DM. Das Argument, man könne alles billiger und einfacher haben, zieht nicht, da einerseits heute gewisse Qualitätsanforderungen von den Fernsehteilnehmern an die Programme gestellt werden, andererseits auch von den bestehenden Anbietern Standards gesetzt werden, die Richtpunkte für die sein müssen, die als new-comer auftreten. Diese Zahlen bedeuten also, daß der finanzielle Aufwand für Programm-veranstaltungen weiterhin so hoch ist, daß nicht „jedermann" Veranstalter werden kann. Selbst diejenigen, die an die regulierende Funktion der „invisible hand" der Konkurrenz im Medienbereich glauben, müßten einsehen, daß der Zugang der Veranstalter zu den Netzen nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleiben kann, es sei denn, man akzeptiert von vornherein den closed shop des Angebotsoligopols der wenigen großen finanzkräftigen Medienkonzerne.

Schließlich ist drittens darauf hinzuweisen, daß selbst unter der hypothetischen Voraussetzung, es gäbe keine Sondersituation im Rundfunkbereich mehr, es eine Reihe gewichtiger Gründe für die gesellschaftspolitische Entscheidung zugunsten des gesetzlich verankerten, öffentlich-rechtlichen Prinzips der Organisation von Kabelfernsehveranstaltern gibt. Rundfunkveranstalter nehmen eine öffentliche Aufgabe wahr. Sie sollen die unterschiedlichen Auffassungen und Meinungen der relevanten Gruppen der Gesellschaft zum Ausdruck bringen, den einzelnen Kräften, unabhängig davon, ob sie eine Mehrheit oder Minderheit repräsentieren, Artikulationschancen gewähren und damit ein integrierend wirkendes Diskussionsforum abgeben. Dafür ist die institutioneile Sicherung der inneren Unabhängigkeit des Rundfunks und seiner Mitarbeiter erforderlich. Diese Ziel-und Wertvorstellungen sind nur dann erreichbar, wenn Rundfunkveranstalter öffentlich-rechtlich nach den Prinzipien das Bundesverfassungsgerichts organisiert werden. Selbst ein funktionsfähiger ökonomischer Wettbewerb, der unter den gegebenen ungleichen finanziellen Startchancen möglicher privater Kabelfemsehveranstalter nicht zu initiieren ist, muß zu Konzentrationserscheinungen führen, die den potentiell offenen Zugang zum Markt der Veranstalter von. Anfang an verengen und die Auswahlmöglichkeiten für den Teilnehmer beschneiden. Ganz abgesehen davon, daß eine weitgehende Finanzierung über Werbung zu ökonomischen und publizistischen Abhängigkeiten führt, die das Programmspektrum noch weiter einengt und auf den angeblichen Massengeschmack zuschneidet: die Durchsetzung spezieller ökonomischer und/oder publizistischer bzw. politischer Interessen in oligopolistischer Konkurrenz würde wie auf dem Pressemarkt den Kabelfernsehmarkt bestimmen zum Schaden für die Offenheit der Kommunikationsprozesse. Hinzu käme, folgt man den Modellvorschlägen der Verleger bzw.den Überlegungen zu institutionalisierten Kooperationsformen, daß Presseverleger über das Kabelfernsehen in den Bereich des Rundfunks eindringen würden. Damit würden aber nur einige wenige Multimedia-Konzerne den Markt beherrschen, der von dem Angebot von AV-Programmen über das von Kabelfernsehveranstaltungen, Lokalfernsehen und Pay-TV bis hin zur Tagespresse, Zeitschriften und Büchern reicht. Derartige Verflechtungen zwischen den Bereichen des Rundfunks und der Presse wären mit der vom Grundgesetz gewollten und vom Bundesverfassungsgericht immer wieder auch unter dem Gesichtspunkt der Informationsfreiheit betonten Eigenständigkeit der Medien nicht zu vereinbaren. Bei privatwirtschaftlicher Organisationsform auch von Kabelfernsehveranstaltern ist die Medientrennung nicht realisierbar, denn wie auch die Erfahrungen der amerikanischen Antitrustpolitik lehren, sind Verflechtungsverbote materiell nicht durchsetzbar. Medientrennung und damit Eigenständigkeit der Medien ist daher nur herstellbar, wenn Rundfunkveranstalter öffentlich-rechtlich organisiert bleiben. Alle Erfahrungen mit privatrechtlich organisierten kommerziellen Betrieben im Fernsehen, auch Kabelfernsehen, besonders in den USA sprechen dafür, nicht Kapitalmacht als Engpaßfaktor im Veranstaltungsbereich zuzulassen bzw. nicht als Faktor durchschlagen zu lassen, mit dessen Hilfe das Programmangebot reguliert und damit die Kommunikation begrenzt wird

Aufgrund dieser Gesichtspunkte ist besonders die Diskussion um-das Pay-TV kritisch zu ver-folgen. Unter der Voraussetzung, es gäbe funktionsfähige Kabelfemsehnetze, könnte das Pay-TV der heimliche Einstieg zum privaten Fernsehen werden. Zunächst würde die bestehende Rundfunkorganisation für schon vorhandene Programme unangetastet bleiben. Pay-TV ohne Werbung würde die Existenzbedingungen der Presse unangetastet lassen. Pay-TV könnte bei raffiniertem Einführungsangebot eine bedarfsgerechte Finanzierungsform darstellen. Pay-TV würde aus der Sicht der Multimedia-Konzerne am ehesten geeignet sein zum Absatz bereits produzierter Programme und zur Erschließung des Marktes. Meines Erachtens sollte deshalb das Experiment mit Kabelfernsehveranstaltungen unter materieller Verantwortung der Rundfunkanstalten durchgeführt werden.

Dieses Plädoyer für die gesellschaftspolitische Entscheidung zugunsten öffentlich-rechtlicher Organisationsformen im Veranstaltungsbereich des Kabelfernsehens bedeutet jedoch nicht, daß alle konkreten Ausgestaltungen des Prinzips der öffentlichen Kontrolle in den bestehenden Rundfunkanstalten als jedweder Kritik entzogen anzusehen sind. Es muß nur darauf geachtet werden, daß nicht die Diskussion über stände-und interessenstaatliche Vorstellungen bei der Zusammensetzung der Gremien über Parteienproporz und Bürokratisierungstendenzen dazu benutzt wird, das Prinzip selber aus den Angeln zu heben, um damit der Realisierung des privaten kommerziellen Rundfunks ein Stück näherzukommen. 4. AV-Medien Die neuen audio-visuellen Speichermedien (Video-Kassettenrecorder und Bildplattensysteme) haben bisher noch keinen „Massenmarkt“ gefunden, so daß keine gesicherten Aussagen über die Schwerpunkte ihrer Nutzung und damit über die Rückwirkungen auf andere Medien wie Fernsehen und Presse gemacht werden können. Zwei parallele oder auch konkurrierende Entwicklungsrichtungen sind denkbar:

1. Die Entwicklung der AV-Medien in Komplementarität zum Fernsehen, d. h., daß Video-Kassettenrecorder vornehmlich zum Mitschneiden, zum Aufzeichnen von für den jeweiligen Nutzer interessanten Fernsehsendungen benutzt werden.

2. Die Ausbreitung der AV-Medien in Konkurrenz zum Fernsehen, d. h., daß konfektionierte AV-Programme vornehmlich von privatwirtschaftlichen Medienkonzernen dem „Publikum" angeboten werden über den Fach-und Versandhandel oder als Beilagen zu Zeitungen und Zeitschriften — als „Werbegeschenke" und/oder gegen Entgelt.

Naheliegend ist in diesem Zusammenhang in Analogie zur Verkaufsförderung der Schall-platten durch Radiosendungen, durch die Hereinnahme privatproduzierter AV-Inhalte in öffentlich-rechtlich organisierte Fernsehsendungen diese AV-Programme für den Massenabsatz „reif" zu machen. Dies ist keineswegs unrealistisch, da auch heute schon privatproduzierte Inhalte (besonders Unterhaltungssendungen) von den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten aufgekauft und gesendet werden.

Beide Entwicklungen werden — jedoch in unterschiedlicher Form — Rückwirkungen auf die Struktur des Fernsehangebotes haben. Zur Förderung der ersten möglichen Entwicklung käme es darauf an — unter Wahrung des Programmauftrages der Rundfunkanstalten —, ein mehr zielgruppenorientiertes Programm anzubieten, d. h. insgesamt die individuellen Auswahlmöglichkeiten zu verbessern. Zur Abschwächung der Gefahren der zweiten Entwicklung, nämlich der zwangsläufigen Tendenz zur weiteren Kommerzialisierung der Programme in Ausrichtung auf den angeblichen „Massengeschmack", wird diskutiert, ob die Rundfunkanstalten nicht selbst aus ihrem großen Programmreservoir AV-Kassetten anbieten sollten. Hierbei ist freilich zu bedenken, daß dann wahrscheinlich hauptsächlich die meist schon von privaten Unternehmen droduzierten und als besonders attraktiv angesehenen Sendungen auf Kassettennachfrage stoßen. Der Verweis auf die angebliche „Konsumentensouveränität" in diesem Zusammenhang verschleiert die Tatsache, daß besonders im Bereich der Kommunikationsgüterindustrie Bedürfnisse und Bedarf vom Angebot vor-strukturiert und beeinflußt werden mit erheblichen Rückwirkungen bis hin zum politischen Verhalten der einzelnen Bürger. Auch aus diesen Gründen ist die Erhaltung und Festigung der öffentlich-rechtlichen Struktur der Rundfunkanstalten und der gesellschaftlichen Kontrolle ihres Programmangebots in einer ansonsten privatwirtschaftlich-rentabili-tätsorientierten Medienlandschaft zu fordern. Abschließend mag kaum noch die Hoffnung auf Ansätze zu einem „medienpolitischen Ge-samtkonzept" geäußert werden. Medienfragen sind Machtfragen. Bei allen medienpolitischen Entscheidungen ist deshalb zu fordern, daß die Willensbildungsprozesse transparent gemacht werden, damit Interessenstandpunkte als solche erkannt und diskutiert werden können. Besonders die geplanten Pilotprojekte dürfen nicht zum Alibi für mangelnde Medienpolitik werden. Die Probleme der Medien-entwicklung sind insgesamt zu wichtig, als daß man deren Lösung anonymen Lobbyisten überlassen könnte.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. z. B. Klaus Müller-Neuhof, Das Elend des deutschen Fernsehens. Polemische Analyse eines Mediums ohne Botschaft, Bertelsmann-Briefe H. 90, 1977.

  2. Vorstellungen der Bundesregierung zum weiteren Ausbau des technischen Kommunikationssystems, hrsg. vom Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen, 14. Juli 1976; auszugsweise abgedruckt in Media-Perspektiven, Heft 7/76, S. 329 ff. Im folgenden wird die vom Bundespostministerium herausgegebene Originalfassung zitiert.

  3. Vorstellungen der Bundesregierung, a. a. O., S. 1. Die Bundesregierung beschränkt sich bei ihren Überlegungen und Zielprojektionen allerdings auf das Fernmeldewesen und hat damit die Chance der „Gesamtbetrachtung" nicht genutzt.

  4. Vgl. zur Entfaltung eines derartigen Ansatzes Ulrich Saxer, Zukünftige Funktionskonstellationen der Spezialmedien (Zeitschrift, Buch, Wort-bzw. Tonträger, Film, audio-visuelle Systeme), in: Christian Padrutt, Hermann Strehler, Hans Zollikofer jr. (Hrsg.), Die Zeitung auf dem Weg ins Jahr 2000, St. Gallen 1972, S. 124 ff.

  5. Telekommunikationsbericht der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssy-stems, a. a. O., S. 31 f.

  6. Inzwischen ist die Marke von 15 Mio. Hauptanschlüssen bereits überschritten.

  7. Media-Perspektiven, Daten zur Mediensituation in der Bundesrepublik, 1975, S. 10.

  8. Vgl. ebenda.

  9. Trotz einer Investition von 10 Mio. DM erwies sich z. B. die von Gruner & Jahr herausgebrachte Zeitschrift „Leute“ als Flop, als Niete am hart-umkämpften Zeitschriftenmarkt.

  10. Media-Perspektiven, Daten zur Mediensituation in der Bundesrepublik, 1975, S. 1.

  11. Walter J. Schütz, Publizistische Konzentration der deutschen Tagespresse. Zur Entwicklung der Publizistischen Einheiten seit 1954, in: Media Perspektiven 5/76, S. 189 ff., S. 191.

  12. Eigene Berechnungen auf Grund der Angaben von Rolf-Michael Kühne, Zeitungsmarkt 1976, Basel 1976.

  13. . Vgl. Helmut H. Diederichs, Daten zur Presse-konzentration in der Bundesrepublik Deutschland, 1976/77, in: Media-Perspektiven 5/77, S. 267 ff.

  14. Verglichen mit den Abonnementspreisen für Zeitungen und verglichen mit den Verkaufspreisen für Zeitschriften ist die Rundfunkgebühr in den letzten Jahren nur geringfügig gestiegen. Die Steigerung liegt knapp unter der Inflationsrate der Verkaufspreise. Ihre absolute Höhe ist — verglichen mit dem „Gegenwert“ des Angebots an Hörfunk-und Fernsehsendungen — unwahrscheinlich niedrig.

  15. BVerfGE 12/205 ff., S. 263.

  16. Diese Schilderung ist wörtlich übernommen aus Dieter Stammler, Kabelfernsehen — Zum Stand der Diskussion in der Bundesrepublik, Evangelische Akademie Hofgeismar: Telekommunikation, Protokoll Nr. 112/1976, S. 3.

  17. Zur Entstehungsgeschichte des Unternehmens und den vergeblichen Bemühungen des Staates, regulierend im „öffentlichen Interesse" einzugreifen, vgl. Bernd-Peter Lange, Jürgen-Hinrich Mend-ner, Heinz Berzau, Konzentrationspolitik in den USA, Tübingen 1972, S. 760 ff.

  18. Horst Ehmke, Möglichkeiten und Aufgaben der Nachrichtentechnologien, Sonderdruck aus dem Bulletin des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 103 vom 6. 9. 1973.

  19. Heute gibt es bereits eine große Zahl von Gemeinschaftsantennenanlagen, die aber nur zu einem geringen Teil als Kabelfernsehanlagen geeignet sind, d. h., daß sie in der Lage wären, zusätzlich zu den ortsüblich drahtlos empfangbaren Fernsehprogrammen weiter in einem gesonderten Studio eingespeiste Programme zu verteilen. Vgl. u. a. dazu F. W. Hymmen, Das Kabel. Fakten und Illusionen, in: medium Dokumentation, Frankfurt S. 38.

  20. Es lassen sich Zyklen der Innovation im Bereich der Unterhaltungselektronik feststellen: Rundfunk, Schwarzweiß-Fernseher, Farbfernseher, Kassettenrecorder, Stereoton bei Fernsehern, flacher Bildschirm . . .

  21. Vorstellungen der Bundesregierung, a. a. O., S-38.

  22. Welche Probleme hier allein terminologisch und inhaltlich zu bewältigen sind, zeigt der allgemeine Sprachgebrauch, in dem für drei völlig unterschiedliche Tatbestände jeweils der gleiche Begriff verwandt wird:

  23. Johannes Rau, Die Allgemeinheit muß den Rundfunk kontrollieren, in: Frankfurter Rundschau, 26. 6. 1976, S. 14. Während der Diagnose der Probleme der Organisation der Rundfunkanstalten voll zuzustimmen ist, kann die vorgeschlagene Therapie, den politischen Parteien mehr Mitwirkungsrechte einzuräumen, nicht überzeugen.

  24. Vgl.: Streit ums Post-Paket — Statt öffentlichem Defizit private Profite, in: Frankfurter Rundschau, 14. 7. 1976, S. 5.

  25. Vgl. Telekommunikationsbericht der KtK, a. a. O., S. 35.

  26. So heißt es in Art. 1 des Gebührenstaatsvertrages im reinen Expertenchinesisch. „Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters.“

  27. Vgl. „Videotext und Bildschirmtext", Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Publizistik, in: Media-Perspektiven 5/77, S. 290 ff.

  28. Die unabhängige KtK bestand aus 22 Mitgliedern, davon 2 Vertretern der Bundesländer, 1 Vertreter der Gemeinden, 4 Vertretern der politischen Parteien, 4 Vertretern der Wirtschaft (2 Hersteller nachrichtentechnischer Anlagen), 2 Vertretern der Gewerkschaften, 2 Vertretern der Rundfunkanstalten, 1 Vertreter der ZeitungsVerleger, 1 Vertreter des deutschen Journalistenverbandes und 5 Vertretern der Wissenschaft (elektrische Nachrichtentechnik, Volkswirtschaft, Kommunikationswissenschaft, Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft).

  29. 4 Bände zu „Technik und Kosten", je 1 Band zu „Bedürfnissen und Bedarf", „Organisation“ und „Finanzierung".

  30. Vgl. z. B. die Stellungnahme der Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für publizistische Arbeit zum Abschlußbericht der KtK vom 8. März 1976, in: Media-Perspektiven 3/76, S. 128 ff.

  31. Vorstellungen der Bundesregierung, a. a. O., S. 3 f.

  32. Ebenda, S. 6.

  33. Ebenda, S. 28.

  34. Ebenda, S. 30.

  35. Vgl. Hermann Meyn, Kabelfernsehen — Chancen und Gefahren, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 48/75, S. 3 ff.

  36. Telekommunikationsbericht der KtK, S. 107.

  37. Vorstellungen der Bundesregierung a. a. 0., S. 34 f.

  38. Schreiben des Bundesverbandes der deutschen Industrie an den KtK-Vorsitzenden vom 26. 9. 1975.

  39. Vgl. auch „Lokales Kabelfernsehen Kassel“, Gedankenskizze des Hessischen Rundfunks zu einem Versuchsprojekt: Vorstellungen — Prämissen — Positionen, in: Media-Perspektiven 2/76, S. 41 ff., S. 49. Dieses gedankliche Modell findet sich nicht mehr in: „Hessische Landesregierung legt Pilotprojekt-Skizze Kassel vor“, in: Media-Perspektiven 2/77, S. 106 ff. Auch in: Norddeutscher Rundfunk: Vorstellungen über ein Kabelpilotprojekt in Hamburg, in: Media-Perspektiven 5/77, hat dieses sog. Hamburger Modell nicht. Eingang gefunden.

  40. Vgl. Hans J. Kleinsteuber, Fernsehen und Geschäft, Hamburg 1973.

  41. Vgl. Bernd-Peter Lange, Marktideologie oder Binnenpluralismus. Bemerkungen zum Problem der Beteiligung „gesellschaftlich relevanter Gruppen" in Pilotprojekten, in: Media-Perspektiven 2/77 S. 61 ff.

Weitere Inhalte

Bernd-Peter Lange, Dr. iur., Diplom-Volkswirt, geb. 1938; seit Frühjahr 1973 ordentlicher Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Osnabrück; Mitglied der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems (KtK) (Februar 1974 — Januar 1976). Veröffentlichungen u. a.: zus. m. Jürgen-Hinrich Mendner, Heinz Berzau, Konzentrationspolitik in den USA. Gesetzgebung, Institutionen, Rechtsprechung und Auswirkungen, Tübingen 1972; mehrere Aufsätze zu Medienfragen, u. a.: Regelungsvorschläge zur Bekämpfung fortschreitender Konzentration im Pressewesen, in: Jörg Aufermann, Hans Bohrmann, Rolf Sülzer (Hrsg.), Gesellschaftliche Kommunikation und Information, Frankfurt 1973, S. 315 ff.; Kabelfernsehen — öffentlich-rechtlich?, in: Media-Perspektiven 12/75, S. 549 ff.; Kabelfernsehen-Pilotprojekte und KtK-Bericht, in: Media-Perspektiven 3/76, S. 93 ff.