I. Splitterparteien
Das traditionelle deutsche Vielparteiensystem hatte über den Umbruch 1918/19 bis zur „Auflösung der Weimarer Republik", ja noch bis in die Gründerjahre der Bundesrepublik Deutschland Bestand Die in Westeuropa mittlerweile einzigartige Stabilität des Parteiensystems der Bundesrepublik Deutschland resultierte aus einem vielschichtigen Lernprozeß in dem ein für alternative Mehrheitsbildungen offenes Dreiparteiensystem entstand, das Kleinparteien seit 1961 keine Chance mehr gab. Die Einführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel im Wahlgesetz des Bundes schob der Erneuerung des ungehemmten Parteienpluralismus einen bisher wirksamen Riegel vor. Die spektakulären Wahlerfolge der NPD vor 1969 weckten allerdings zeitweise Zweifel, ob die in Verfassung, Wahl-und Parteiengesetz eingebauten Barrieren stark genug seien, um eine Aufsplitterung des Systems zu verhindern und das Gespenst eines schleichenden Niedergangs ä la Weimar zu bannen. Alle Neugründungen scheiterten jedoch und fielen nach kurzer Zeit wieder auf den Status sektiererischer Zirkel im vorparlamentarischen Raum zurück. Nicht wenige in-und ausländische Beobachter sahen jedoch in dem Versuch, ein Parteiensystem, das ohnehin vom Wähler immer wieder approbiert werden muß, mutwillig aufzubrechen, ein gefähr-liches, Weimarer Verhältnisse heraufbeschwörendes Unternehmen mit nicht einkalkulierbaren Folgen für die Stabilität des parlamentarisch-demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland Auch im Hinblick auf die fortschwelende Debatte über die vierte Partei scheint eine Untersuchung der kleinen Parteien und Splittergruppen der Weimarer Parteienlandschaft ebenso reizvoll wie notwendig.
Der Begriff der kleinen Partei oder Splitterpartei hat keinen „festen zahlenmäßigen Inhalt". Er war in der politischen Umgangssprache Weimars ein Schlagwort, das mit Vorliebe zur Diskreditierung des politischen Gegners gebraucht wurde. Zeitgenössische Wahl-analysen, aber auch die Parteigeschichtsschreibung in der Tradition Ludwig Bergsträssers haben die abwertenden Formulierungen — „Grüppchen" „Sektenbildungen", „Parteichen" — vielfach übernommen, ohne damit wesentlich zur Klärung des Phänomens beizutragen In der folgenden Untersuchung bezieht sich der Begriff der kleinen Partei oder Splitterpartei nur auf jene Gruppierungen, die sich mindestens einmal, in der Regel mehrfach, erfolgreich an Reichstagswahlen zwischen 1920 und 1933 (Tab. I) beteiligten: den Bayerischen Bauernbund (Deutsche Bauernpartei), die Deutsch-Hannoversche Partei die Wirtschaftspartei (Reichspartei des deutschen Mittelstandes), die Christlich-Nationale Bauern-und Landvolkpartei (Deutsches Landvolk), die Volksrechtpartei (Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung), den Christlich-sozialen Volks-dienst und die Konservative Volkspartei
Das noch von der Nationalversammlung beschlossene und 1924 nur geringfügig veränderte Reichswahlgesetz trug dem Wählerwillen weitgehend Rechnung und gab nur „kleinsten Splittergruppen“ (Tab. II) keine Chance Nur in der V. Legislaturperiode 1930/8 32 gewannen sechs kleine Parteien insgesamt mehr als 10 0/0 der Mandate. Mehr als 15 Sitze (Mindestfraktionsstärke) erreichten nur die Wirtschaftspartei (1928 und 1930) und die Landvolkpartei (1930). Außer Betracht blieben jene Gruppen, die in diesem Zeitraum auf den Status einer kleinen Partei herabsanken, wie die liberalen Parteien, oder aus einer Splittergruppe zu einer Massenpartei (KPD, NSDAP) heranwuchsen. Am Beispiel von sieben Splitterparteien des Reichstags sollen einige Strukturmerkmale des Weimarer Mehrparteiensystems nachgewiesen werden. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wieweit die Splitterparteien selbst Faktoren des Niedergangs oder nur Indikatoren dieser Entwicklung waren. Die Geschichte der kleinen Parteien liegt zwar noch vielfach im dunkeln, ist aber für jene sieben Parteien, die in erster Linie interessieren, doch ausreichend erforscht oder belegt um einige allgemeinere Aussagen zu wagen. Als Sonderform der kleinen Partei werden hier die Landbundlisten angesehen, die in Thüringen, Württemberg, Hessen, Baden und Sachsen die Sammlung des Land-volks zum Ziel hatten. Mit Ausnahme der beiden Reichstagswahlen 1924 eroberten diese Agrarlisten alle Mandate unmittelbar im Wahlkreis. Der regionale Charakter dieser Gruppierungen spiegelt sich auch in der teilweise ausschlaggebenden Stellung in einzelnen Länderparlamenten (Thüringen, Württemberg). Im Reichstag schlossen sich die Landbundabgeordneten der DNVP an, die im Mai 1928 zum letztenmal in größerem Umfang von regional selbständigen Landbundlisten profitieren konnte.
II. Macht und Ohnmacht der kleinen Parteien
Die Summe der auf die Wahlvorschläge der kleinen Parteien und Landbundlisten entfallenen gültigen Stimmen nahm bis 1930 von 3, 5% auf 13, 1 °/o zu (Tab. I). Während die kleinen Parteien im Mai 1924 und im Mai 1928 besonders hohe Zuwachsraten aufwiesen, fiel der Anteil der Landbundlisten seit den Dezember-Wahlen 1924 deutlich ab. Stimmenzuflüsse aus diesem agrarischen Sektor und dem auf die Hälfte zusammengeschmolzenen Stamm jener Protest-und Randwähler, die 1928 noch für erfolglose Wahlvorschläge gestimmt hatten, begünstigten das relativ gute Abschneiden der kleinen Parteien im September 1930 ebenso wie eine große Wählerfluktuation zu Lasten der liberalen Parteien, aber auch der DNVP. In den folgenden Wahlen fiel der Anteil der alten Splitterparteien zuletzt unter den Stand von 1920.
Auf dem Höhepunkt der Wählergunst, im Herbst 1930, überlagerten fast 2 Millionen Stimmen neugewonnener Wähler Verluste von über einer halben Million. Ein Sechstel des Zuwachses der kleinen Parteien entstammte dem Reservoir der Landbundlisten. Der nahezu vollständige Schrumpfungsprozeß im Juli 1932 zerstörte die Grundlagen und das Selbstvertrauen dieser heterogenen Gruppen, die von der Woge des Nationalsozialismus fortgespült wurden.
Bis zum Bruch der Großen Koalition im Frühjahr 1930 fand im Reich nur der Bayerische Bauernbund 1921/22 Anschluß an eine Koalitionsregierung aus Sozialdemokraten, Zentrum und Demokraten: Anton Fehr übernahm im zweiten Kabinett Wirth nach dem Rücktritt von Andreas Hermes im März 1921 das Ernährungsministerium. In den Kabinetten Luther (1925) und Marx (1927/28), an denen sich auch die Deutschnationalen verantwortlich beteiligten, war die Wirtschaftliche Vereinigung, der fraktionelle Zusammenschluß von Bauern-bund, Deutsch-Hannoveranern und Wirtschaftspartei, nicht vertreten. Nach den Reichstagswählen 1928 setzte sich vor allem die Deutsche Volkspartei für eine Einbeziehung der Wirtschaftspartei in die Regierungsverantwortung ein. Aber der Eintritt in das Kabinett Müller scheiterte sowohl an den überhöhten Forderungen der Splittergruppe als auch an der Abneigung Hermann Müllers gegen die bürgerliche Interessenpartei. Wenn die kleinen Parteien in einigen Ländern auch längst regierungsfähig geworden waren (Bayern, Sachsen, Thüringen), so konnten sie doch im Reich bis 1930 — mit Ausnahme der kurzen Ministerschaft Fehrs — die letztlich unfruchtbare Oppositionsrolle nicht überwinden. Der politische Kurswechsel Ende März 1930 hatte für die kleinen Parteien weitreichende Folgen. Zum erstenmal wurden im Reich die Wirtschaftspartei (Joh. Victor Bredt) und das Landvolk (M. Schiele) in die Regierungsverantwortung eingebunden. Die parlamentarische Schwäche der Minderheitsregierung zwang den Kanzler, den Wünschen und Forderungen der kleinen Parteien entgegenzukommen. Wohl nicht zufällig erwähnte Brüning in der Regierungserklärung am 1. April 1930 zuerst die „Notlage des gewerblichen Mittelstandes" dann erst die „Agrarkrise". Die Auflösung des Reichstages im Sommer und die folgenden Neuwahlen stärkten noch einmal die parlamentarische Stellung der kleinen Parteien. Der Erfolg der Volks-konservativen, des Volksdienstes und des Landvolkes, das seine Mandate mehr als verdoppeln konnte, überlagerte aber eine rückläufige Tendenz bei den älteren kleinen Parteien — Bauernbund und Deutsch-Hannoveraner — und einen Stillstand bei der Wirtschaftspartei. Politisch bildete der Block der kleinen Parteien keine geschlossene Front und war bei einer im Grunde positiven Grundhaltung zum Kabinett Brüning wankelmütig. In fast 150 namentlichen Abstimmungen zwischen dem 3. April 1930 und dem 12. Mai 1932 bietet das Verhalten der kleinen Gruppierungen ein sicheres Indiz für die Rechtsschwenkung und das offene Zusammenspiel mit einer demagogischen „Nationalen Opposition". Jedoch gelang es Brüning im entscheidenden Augenblick immer wieder, durch Versprechung und Druck die kleinen Parteien zur Tolerierung seines Kabinetts zu zwingen. Bezeichnenderweise kehrte die Wirtschaftspartei nach dem Ausscheiden aus der Regierung und einer Phase kurzsichtiger Opposition um jeden Preis im Herbst 1931 zu einer vorsichtigen Tolerierungspolitik zurück. Dies gilt mehr oder weniger für die gesamte Bandbreite der kleinen Parteien bis zur Auflösung des Reichstages am 31. Mai 1932.
III. Verluste der kleinen Parteien — Gewinne der Nationalsozialisten
Im September 1930 stimmten 4, 3 Millionen Wähler für sechs kleine Parteien, die zusammen 12, 4% der Reichstagsmandate stellten. Im Juli 1932 konnten die kleinen Parteien nicht einmal ein Fünftel dieser Wähler wiedergewinnen (Tab. I). Die Wahlstatistik dokumentiert den nicht unbeträchtlichen, aber doch keineswegs ausschlaggebenden Anteil der kleinen Parteien an den spektakulären Wahl-siegen der Nationalsozialisten, die im September 1930 um fast 5, 6 Millionen von 2, 6 % auf 18, 3 % der abgegebenen gültigen Stimmen zunahmen, im Jul 3 % der abgegebenen gültigen Stimmen zunahmen, im Juli 1932 dieses Ergebnis noch einmal mehr als verdoppelten (37, 7 %) und im November 1932 bei leichten Stimmverlusten immer noch 33, 1 % der abgegebenen gültigen Stimmen überhaupt erhielten. Eine Änderung des Reichswahlgesetzes am 2. Februar 1933 durch die Reichsregierung machte den Splitterparteien die Teilnahme an den Wahlen nahezu unmöglich 17). Die Wahlen im März 1933 brachten der NSDAP (43, 9 %) mit über 6, 5 Millionen einen enormen Zuwachs, der bei weitem das Wählerreservoir der kleinen bürgerlichen Parteien überstieg 18).
Der Einbruch der NSDAP in breite bürgerliche Wählerschichten traf bereits im September 1930 die kleinen Parteien in ihrer Substanz. Das insgesamt positive Ergebnis verdeckte die empfindlichen Einbußen der drei ältesten Splittergruppen, der Deutschen Bauernpartei (Bayerischer Bauernbund), der Deutsch-Hannoverschen Partei und der Wirtschaftspartei. Die Stimmengewinne beschränkten sich fast ausschließlich auf die Absplitterungen der DNVP, die Landvolkpartei, die Konservative Volkspartei und den Christlich-sozialen Volksdienst. Die größten Verluste mußte die Volksrechtpartei hinnehmen. Die Aktivposten der Bilanz für 1930 resultierten so im wesentlichen aus den Sezessionsbewegungen der DNVP und den Veränderungen im Randbereich der bürgerlichen Splittergruppen selbst: Ein Teil der bis 1928 auf selbständige Landlisten und zahlreiche Splittergruppen entfallenen Stimmen wurde vorübergehend von dem breiteren Angebot der kleinen Parteien absorbiert (Tab. I). Die Verluste der kleinen Parteien machten im September 1930 etwas über 10 °/o des nationalsozialistischen Zuwachses aus. Eine Analyse der Wahlziffem der Wirtschaftspartei zeigt die Folgen der Radikalisierung der mittelständischen Schichten und den Einbruch der NSDAP in diese Wählergruppe aller bürgerlichen Parteien Ehemalige Wähler der Splitterparteien stellten jedoch nicht die Hauptmasse der 5, 6 Millionen nationalsozialistischen Stimmengewinne. Der Rückgang der Nichtwähler, die Verluste der ehemals großen und mittleren Parteien und schließlich die Wahlentscheidung der Jungwähler waren im Herbst 1930 von größerer Bedeutung Die Mobilisierung der 1928 fast auf ein Viertel der Wahlberechtigten angewachsenen Zahl der Nichtwähler, die bis zum Frühjahr 1933 dann auf die Hälfte zusammenschrumpfte, während die Zahl der Wahlberechtigten überhaupt von 41, 2 Millionen auf 44, 7 Millionen anstieg, erhöhte im Herbst 1930 noch einmal den Wähleranteil (13, 1 %) der kleinen Parteien (Tab. I). Hauptgewinner dieser Bewegung waren jedoch nicht die Splittergruppen, die 1928 trotz allgemeiner Wahlmüdigkeit den größten Zuwachs verzeichneten, sondern die beiden radikalen Flügelparteien (KPD, NSDAP), deren skrupellose Propaganda das Wählerpotential der Wahlbehinderten und Wahlfaulen, der heterogenen „Partei der Nichtwähler" (E. Würzburger) nahezu ausschöpfte. Bis zum Juli 1932 veränderte sich die Lage der kleinen Parteien völlig. Das Eindringen der NSDAP in breite ländliche, klein-und mittelstädtische Wählerschichten — über 70°» der Gesamtbevölkerung lebten 1925 in Landgemeinden, Klein-und Mittelstädten bis 100 000 Einwohner — untergrub das brüchige Fundament der Splittergruppen. Der reale Abfluß aus dem Lager der kleinen Parteien, die zwar die Gefährdung der eigenen Existenz erkannten, aber einer klaren Frontstellung ge-gen den Nationalsozialismus auswichen, brachte im Juli 1932 der NSDAP einen Zugewinn von weit über 3 Millionen Stimmen. Denn nur ein Bruchteil der Wähler der kleinen Parteien dürfte wieder zu den alten bürgerlichen Parteien zurückgekehrt sein. Die vernichtende Wahlniederlage der Splitterparteien im Juli 1932 trug somit wesentlich zum Anstieg der nationalsozialistischen Stimmen auf 37, 3 °/o der gültigen Stimmen bei. über 50 °/o der Wähler, die im Juli 1932 erstmalig die NSDAP wählten, hatten im September 1930 ihre Stimme einer kleinen Partei gegeben. Die erneuten Stimmengewinne der kleinen Parteien im November 1932 (Tab. I) hatten nur mehr marginale Bedeutung. Das faktische Ende der kleinen Parteien im Juli 1932 verschärfte jedoch weder die Krise des Weimarer Staates, die mit dem Bruch der Großen Koalition im März 1930 deutlich geworden war, noch schuf es parlamentarisch eine grundsätzlich neue Situation.
IV. Zur Struktur und Typologie der kleinen Parteien
Die nachlassende Anziehungskraft der liberalen Mittelparteien, später auch der DNVP, begünstigte unmittelbar die kleinen Parteien, die so zeitweise die Proteststimmen mittelständischer Wählergruppen die Weltanschauungsparteien kanalisierten. Wähler-fluktuation und Zulauf zu den Splittergruppen stellten zunächst das Mehrparteiensystem selbst nicht in Frage (Tab. II). Die Wahlerfolge der kleinen Parteien wiesen auf einen fortlaufenden Prozeß der Destabilisierung des politischen Systems hin, der zunehmend die Substanz der Mittelparteien — mit Ausnahme des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei — bedrohte. Die Splitterparteien hätten im Weimarer Mehrparteiensystem durchaus eine positive Aufgabe erfüllen können, wenn die Fluchtbewegung der Wähler zum Stillstand gekommen wäre. Im Herbst 1930 machte die nationalsozialistische Flutwelle aber schlagartig die NSDAP zur zweitstärksten Oppositionspartei (Tab. II).
Aus der relativ starken parlamentarischen Stellung konnten die kleinen Parteien 1930/32 kein Kapital schlagen. Selbst die Zugeständnisse, die einzelne Gruppen durch ihre Stellung als „Zünglein an der Waage" erpreßten und den Wählern vorwiesen, hielten die Abwärtsbewegung nicht mehr auf. Bereits 1930 hatten die Splitterparteien dort, wo sie 1928 relativ gut abgeschnitten hatten, die größten Stimmeneinbußen erlitten 21). Der Wähler honorierte die lärmende Obstruktionspolitik der NSDAP. Das unentschiedene Schwanken zwischen verantwortlicher Regierungsmitarbeit und kurzsichtiger Oppositionspolitik überforderte in der Staats-und Wirtschaftskrise die Splitterguppen. Der mittel-ständische Protest-und VerbandsWähler geriet seit 1929/30 in den Integrationssog des Nationalsozialismus, der von der „Suggestion des Erfolges“ profitierte. Das bedeutendste Reservoir der bürgerlichen Splitterparteien war damit ausgetrocknet.
Das Weimarer Verhältniswahlrecht war eine entscheidende, aber nicht die ausschließliche Startbedingung der kleinen Parteien. Der Erfolg der Splitterparteien beruhte nicht auf einem staatsrechtlichen Konstruktionsfehler. Unzweifelhaft begünstigte aber das Verhältniswahlrecht die kleinen Parteien überproportional. So entfielen in der „Blütezeit“ auf die Splitterparteien ein Viertel (1928) bis über ein Drittel (1930) aller Reichswahlvorschlagssitze und ein Viertel (1930) aller Verbandssitze: Es ist daher ein naheliegender Trugschluß, die Paralyse der Weimarer Demokratie nur auf ein mangelhaftes Wahlrecht zurückzuführen. Die Reichspräsidentenwahlen (1925/32) zeigten jedenfalls, wie hilflos man einer solchen politischen „Zweiparteiensituation" gegenüberstand
In einem Mehrparteiensystem sind kleine Parteien eine natürliche Erscheinung Die kleinen Parteien im Weimarer Parteiensystem bildeten typologisch jedoch keine Einheit. Nach Entstehung, Interessenbindung und ideologischer Grundhaltung wichen sie stark voneinander ab. Die Grenzen zwischen den größeren Kleinparteien und den schrumpfenden Mittelparteien waren zudem fließend. Von den zahlreichen Splittergruppen, die nie in den Reichstag vordrangen, die nie eine reelle Chance hatten, die Hürden des Wahlrechts zu überwinden, unterschieden sich die kleinen Parteien nur durch ihren Parteicharakter
Auch die Splitterparteien dokumentierten ihre im weitesten Sinne politischen Ziele durch ein Parteiprogramm. Eine in der Regel rudimentäre Parteibürokratie gewährleistete die Wahrnehmung der politischen Aufgaben in Parlament und Öffentlichkeit. Die Anlehnung an einzelne mittelständisch-agrarische Interessengruppen, deren natürliche Einbindung in Bürokratie und bürgerliche Honoratiorenparteien nach der Staatsumwälzung gelockert war, kompensierte die organisatorische Schwäche. Interessenhomogenität oder vorherrschender Interesseneinfluß kennzeichneten die kleinen Parteien und ihre Führungsgruppen (Parteimaschine). Die Finanzierung der kleinen Parteien erfolgte wie bei allen bürgerlichen Parteien nur zum kleinsten Teil aus den Mitgliedsbeiträgen. Die Abhängigkeit von Verbandsinteressen zeigte sich am deutlichsten bei den berufsständischen Parteien (Wirtschaftspartei, Landvolk). Die Kompromißbereitschaft der mächtigen Interessengruppen, die in allen Parteien an Gewicht gewannen, nahm ständig ab. Die politisch-soziale Homogenität, die in der Entstehungsphase der Weimarer Republik zumindest im Ansatz vorhanden war zerfiel.
Die bisher nur unzureichend erforschte Partei-und Verbandspresse förderte den Zusammenhalt der kleinen Parteien, diente der Mitgliederrekrutierung, der Wahlwerbung und der innerparteilichen Information, über die Auflagenhöhe der Partei-und Verbandsblätter — auch über die Mitgliederzahlen der kleinen Parteien — liegen im allgemeinen keine sicheren Daten vor. Alle Angaben der Parteizentralen und der Parteipresse sind äußerst vorsichtig zu handhaben. Keine der Splitterparteien dürfte je mehr als 30— 50 000 Mitglieder gezählt haben. Die zentralen Presseorgane der kleinen Parteien erschienen — mit Ausnahme der Blätter der regionalen und agrarischen Gruppierungen — in Berlin.
Alle kleinen Parteien vertraten die Interessen von Minderheiten Sie knüpften unmittel-bar an eine föderalistische Parteitradition (Bayerischer Bauernbund, Deutsch-Hannoversche Partei) an oder nahmen den vorübergehend unterbrochenen mittelständischen Sammlungsgedanken der Vorkriegszeit wieder auf (Wirtschaftspartei). Offen antisemitische Strömungen traten nur am Rande hervor.
Die kleinen Parteien, insbesondere die Agrarparteien und die Deutsch-Hannoversche Partei, eine Landespartei mit ausgeprägt agrarischem Einschlag, verfügten über regionale Hochburgen. Die Wirtschaftspartei, die Volksrechtpartei und der Volksdienst fanden im Rheinland, in Westfalen, Sachsen, Thüringen, Baden und Württemberg den größten Zulauf. Das Wählerreservoir der Agrarparteien lag in Bayern, Schlesien, Thüringen, Hessen und Württemberg. Politische Uneinigkeit innerhalb der Grünen Front und die Anfälligkeit der Landbevölkerung gegenüber dem Nationalsozialismus verurteilten das Experiment einer Sammlung des Landvolks in einer Partei jedoch zum Scheitern Auch konfessionelle Rand-und Protestströmungen suchten in den kleinen Parteien eine politische Plattform
Mit Ausnahme des Christlich-sozialen Volks-dienstes standen alle kleinen Parteien dem Weimarer Staat reserviert bis ablehnend gegenüber Monarchistisch-restaurative Tendenzen überwogen insgesamt die blassen Bekenntnisse zur liberal-demokratischen Staatsform. Die kleinen Parteien wirkten als Fermente in einem Gärungsprozeß, der die Grundlagen des Systems, damit auch die kleinen Parteien selbst auflöste. Die Existenz einer Vielzahl kleiner Parteien allein machte das Parlament jedoch in keiner Phase funktionsunfähig. Die kleinen Parteien waren Indikatoren und Faktoren der Krise des Parlamentarismus in Deutschland Der tiefgreifende politisch-soziale Prozeß der Destabilisierung förderte die Bildung von Splitterparteien, die in der Gesamtbeurteilung jedoch weniger als aktive Elemente denn als Signale eines Auflösungsprozesses anzusehen sind. Die Fragmentarisierung der Mitte war nur ein Zeichen der Krise des Weimarer Staates. In den kleinen Parteien strebten gesellschaftlich-ökonomische Minderheiten mit ausgeprägt mittelständischem Standesbewußtsein nach politischem Einfluß. Diese Parteien entstanden nicht am politikwissenschaftlichen Reißbrett; ihre Erfolge waren von vornherein ungewiß und immer nur begrenzt. Nur in einem etablierten, aber instabilen Mehrparteiensystem war der politische und finanzielle Einsatz kalkulierbar. Mit relativ geringem Mitteleinsatz konnten Interessengruppen Minderheiten aktivieren.
Der Zerfall der politischen Mitte der sich auch in den Veränderungen der Fraktionsgrößen zwischen 1920 und 1933 (Tab. II) widerspiegelt, rückte das Problem der Zersplitterung des deutschen Parteiwesens immer mehr in, den Vordergrund. Ein extremer Parteien-pluralismus bei gleichzeitig sich verschärfender Polarisierung lähmte zunehmend das politische System