1, Vorbemerkung
Philosophisches Nachdenken über das Phänomen Zeit hat eine lange Tradition; die sozioökonomische Dimension von Zeit wird hinge-gen erst in unseren Tagen umfassend entdeckt, so z. B. in \ — der Chronobiologie, die sich nicht nur um eine detaillierte Erforschung der Ursachen der natürlichen organischen Rhythmik bemüht, sondern auch im verstärkten Maße nach Möglichkeiten sucht, um die besonderen zivilisatorischen Lebensund Arbeitsbedingungen mit der biologischen Rhythmik zu synchronisieren; — der Zeitbudgetiorschung, die sich mit der Zeitverwendung durch den einzelnen Menschen, durch Gruppen und Schichten und den damit verbundenen Konsequenzen beschäftigt;
— der Arbeitszeitforschung, die sich vorwiegend den Zeitelementen, die mit der erwerbs-
wirtschaftlichen und vertraglich geregelten Arbeit Zusammenhängen, widmet und deren Strukturen und Verwendungsprinzipien (Allokationsprinzipien) analysiert;
— der Freizeitforschung, die sich auf die Zeit, die nicht für Erwerbszwecke eingesetzt wird, konzentriert und dabei u. a. das soge-nannte Freizeitverhalten der Menschen untersucht. Wo auch immer der Schwerpunkt des jeweiligen Bemühens liegen mag, man begegnet dabei der Zeit stets in zwei Dimensionen: als Quantität und als Qualität. Was die quantitative Seite angeht, so handelt es sich dabei um die „chronometrisch" erfaßbare Zeitdauer von Ereignissen in der Zeit, wohingegen die qualitative (oder auch „chronologische") Dimension der Zeit abhängt von ihrer Lage in der Zeit. Eine Stunde hat bekanntlich für den einzelnen recht unterschiedliche Qualitäten — er erlebt und durchlebt sie anders am Tage als in der Nacht, anders am Werktag als am Sonntag, anders im Arbeitsjahr als im Jahresurlaub etc.
Zeit als sozio-ökonomischer Faktor ist mehr als nur das Mittel zur Herstellung und zur Bewahrung von Regelmäßigkeiten bei Gruppenaktivitäten, und es geht nicht nur um eine optimale ökonomische Verwendung („Allokation") von Zeit, sondern auch um einen sol-chen Einsatz von Zeit, der den sozio-kulturellen Standards von heute und morgen entspricht. Schlagwortartig zugespitzt: Es geht nicht mehr nur um den Lebensstandard, sondern ebensosehr auch um die Lebensweise.
2. Die Zeitkategorien: Arbeitszeit — Nichtarbeitszeit — Betriebszeit
Zeit kann, wie angedeutet, in vielfältigen Ausprägungsformen und -arten gelebt und erlebt werden. Im Hinblick auf den hier im Vordergrund stehenden Schwerpunkt sind jedoch nur die folgenden Zeitkategorien kurz zu erörtern.
Zunächst einige Anmerkungen zum Begriff „Arbeitszeit". Arbeitszeit im engeren Sinn ist die erwerbswirtschaftlich eingesetzte Lebenszeit einer Person. Von Arbeitszeit im weiteren Sinne müßte man dagegen immer dann sprechen, wenn Zeit überhaupt mit Arbeit verbracht und ausgefüllt wird. Bei einer solchen (exakteren) Betrachtungsweise müßten auch die nahezu 50 Milliarden Arbeitsstunden, die jährlich von Hausfrauen in den Haushalten der Bundesrepublik geleistet werden dem Arbeitszeitvolumen zugeschlagen werden, ebenso alle Arbeitsstunden von Do-it-yourself-Handwerkern und dgl.
Die hier angedeutete Unschärfe des konventionellen Arbeitszeitbegriffs hat übrigens zur Folge, daß sein konventioneller Antipode, die sogenannte Freizeit, oft nach wie vor als ar-beitsfreie Zeit'gesehen und mißdeutet wird. Es ist deshalb sinnvoll, diesem Arbeitszeitbegriff im engeren Sinne den Terminus „Nichtarbeitszeit" gegenüberzustellen, wobei diese Nichtarbeitszeit die Zeit umfaßt, die nicht der er-werbswirtschaftlichen Arbeit gewidmet ist. Fehlinterpretationen über den Freiheitsgrad bzw. Unfreiheitsgrad bei der Zeitverwendung werden solchermaßen zunächst von vornherein ausgeschaltet, denn eine freie Zeitdisposition gibt es nicht nur in der , Freizeit', wie dieses Beispiel belegt: Eine erwerbstätige Frau mit zwei kleinen Kindern z. B. ist heute nicht selten schon berechtigt, ihre Arbeitszeit i. e. S. (also die Zeit ihrer Erwerbstätigkeit) vom Umfang und von der Lage her relativ frei zu bestimmen, während ihr in der Nichtarbeitszeit eine solche freie Wahl durch die Lebens-zwänge in ihrer Familie durchaus verwehrt sein kann. Unter Umständen bleibt ihr angesichts ihrer Doppel-bzw. Mehrfachbelastung fast überhaupt keine Freizeit im eigentlichen Sinne.
Beim Arbeitszeitbegriff im Sinne der Zeiten, während der an einem bestimmten Arbeitsplatz bzw. an allen Arbeitsplätzen einer Volkswirtschaft erwerbswirtschaftlich gearbeitet wird, wird im allgemeinen unterstellt, daß von der Zeitfolge und Dauer her die Arbeitszeiten für Arbeitskraft und Arbeitsplatz identisch sind. Für viele Bereiche unseres Erwerbslebens trifft das zwar noch zu, in wachsendem Maße ist das jedoch nicht mehr der Fall: Die Identität zerbricht zunehmend Unter diesen Umständen erscheint es sinnvoll und zweckmäßig, die „Arbeitszeit eines Arbeitsplatzes" (= Dauer seiner Nutzung) begrifflich von der „Arbeitszeit einer Arbeitskraft" abzuheben und den Ausdruck Betriebszeit zu benutzen.
3. Die Zeit als politischer Objektbereich
Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland wissen, daß für die Bundesregierung und die Landesregierungen Raumordnung eine dringende gesellschaftliche Aufgabe darstellt und es deshalb eine Raumordnungspolitik des Bundes und der Länder gibt, über die man sich u. a. in den jeweiligen Raumordnungsberichten informieren kann. Wer jedoch die „Zeitordnungsberichte" in den verschiedenen Wahlperioden suchen würde, hätte damit keinen Erfolg. Dabei bedarf es wohl keines ausführlichen Beweises, daß auch die Zeit einen politischen Objektbereich darstellt und sie damit zu einer Herausforderung der Politik wird. Ob man dieser Herausforderung durch eine Addition von Partial-Zeit-Politiken, wie z. B. Arbeitszeitpolitik, Freizeitpolitik, die unterschiedlichen Ressorts zugeordnet sind, gerecht zu werden vermag, kann nur schwer abgeschätzt werden. Unter Umständen könnte ein derartiger Ressortpartikularismus wichtige Zeitkategorien, die nur schwer in den Raster der klassischen Ressorts eingeordnet werden können, ohne politische Einbindung lassen. Es ist bei einer derartigen Lösung nur schwer absehbar, wie man zu einer Gesamtschau der verschiedensten Zeitkategorien gelangen kann, die für eine erfolgreiche Zeitpolitik unabdingbar ist. Nicht von ungefähr kommen Glickman und Brown zu der Feststellung: „Increasing flexibility of working time carries with it complexities which can be dealt with only by formulating policies* that deal with free time and working time in a wholistic context. To formulate such policies, we need long-term planning and coordi-nation by all parties concerned in all sectors of society. If adequate policies are not adopted to deal with these problems then the potential benefits of greater flexibility tö enrich life for the individual and for society at large may never be realized."
Für eine Zeitordnungspolitik im weitesten Sinne und als übergeordnete und integrierende Politik der verschiedenen Spezialzeit-Politiken setzen sich auch gewichtige Stimmen aus der bereits erwähnten Raumordnungspolitik ein. So meint Tank beispielsweise: „Daß durch , Zeitplanung'wesentliche Verbesserun-gen in der Auslastung der Infrastruktur erreicht werden können, wurde bereits ausgesprochen. Sie ließen sich dazu nutzen, Maßnahmen der Erweiterung zu umgehen, die In-vestitions-und Betriebskosten zu senken oder die Leistungen zu verbessern. Es dürfte sich um ein ganz beachtliches, bislang kaum vorstellbares Volumen der Rationalisierung handeln, schöpft man die Möglichkeiten aus, die hier bereits vorliegen und noch entstehen werden. Jenseits der Sphäre der Infrastruktur erwächst jedoch noch eine weitere Perspektive. Mit Hilfe der , Zeitplanung'ließe sich die Atmosphäre der Zentren in den Agglomerationen, die heute noch von der Hektik an den Werktagen und von Verödung an den Abenden und in den Nächten sowie an Sonn-und Feiertagen geprägt ist, allmählich von einem gleichmäßig pulsierenden städtischen Leben ablösen... Die Realisierung des Beginns einer besseren zeitlichen Koordination und Kooperation bei den städtischen Tätigkeiten ist schwierig. Das Fortschreiten , von der Raumplanung zur Zeitplanung'muß jedoch gewagt werden, um zu einer sinnvollen Nutzung des städtischen Raumes sowie der öffentlichen und privaten Investitionen zu kommen."
Jüchser verweist demgegenüber auf einen anderen Aspekt, indem er feststellt: „Es gibt in der Bundesrepublik über 160 Institute für Landesplanung, Regionalplanung, Raumplanung, Stadtplanung. Es gibt keinen Ort, an dem Zeitplanung betrieben wird. Die öffentlichen Hände sind voll ausgelastet mit Maßnahmen gegen die Spitzenbelastungen: Mehr Straßen, mehr U-Bahnen, mehr Schulen, mehr Universitäten. Die vorhandenen Verhältnisse bestimmen die Tätigkeiten unserer Verwaltungen, anstatt daß diese bestimmend auf die Verhältnisse einzuwirken versuchten. Warum nicht durch Zeitplanung?"
Schließlich kam der Verfasser dieses Beitrags an anderer Stelle zu folgendem Fazit: „Es ist in der Tat augenblicklich noch eine offene Frage, ob die Bundesregierung zukünftig bereit und willens ist, ihre bisherige relative Zurückhaltung bei dieser politischen Gestaltungsaufgabe ... zugunsten einer größeren Verantwortung, die sich in einer aktiven Arbeitszeit-und Zeitflexibilisierungspolitik äußern würde, aufzugeben. Wenn auch im Prinzip der Identifikation der deutschen Regierung mit der Idee der Zeitsouveränität der Bürger und der Arbeitszeitflexibilität nichts im Wege steht, wäre damit nur eine notwendige, aber keineswegs hinreichende Bedingung für den oben erwähnten fundamentalen Durchbruch erfüllt. Dazu bedarf es außerdem eines noch zu schaffenden institutioneilen Rahmens im politischen Verantwortungsbereich. Beim Schließen dieser institutionellen Lücke geht es jedoch nicht nur um eine klare und wirksame administrative Verankerung dieser politischen Gestaltungsaufgabe in der Ministerialbürokratie der Regierung, sondern ebenso, und zur Zeit höchstwahrscheinlich sogar in einem noch stärkeren Maße, um eine vom Staat getragene Institution, in der alle relevanten Interessen an der Ressource Zeit mit ihren ... Hauptausprägungsarten ... zusammengeführt, wissenschaftlich untersucht, in einen sozio-ökonomischen sowie in einen politischen Kontext gestellt undEntschei-dungs-und Orientierungshilfen für ein Weiterschreiten auf den verschiedensten Ebenen erarbeitet werden können."
Das politische Management des Objektbereichs Zeit steht demnach nicht nur vor der Frage, ob es der Aufgabe durch eine additive oder eine „holistische" (ganzheitliche) Lösung gerecht zu werden versucht, sondern auch vor dem nicht leichteren Problem, ob und wie man von einer mehr passiven und reaktiven zu einer aktiven und progressiven Zeitpolitik mittels moderner Zeitordnungsund Zeitplanungspolitik gelangen kann. Die Bewältigung dieser Probleme kann sicherlich als eine zentrale Gestaltungsaufgabe der Zukunft durch die Gesellschaftspolitiker charakterisiert werden. Wann und mit welchen Prioritäten sie sich dieser Herausforderung stellen werden, kann hier und heute nicht prognostiziert werden.
4. Arbeitszeitpolitik im Spannungsverhältnis zwischen der Politik mit der Arbeitszeit und der Politik der Arbeitszeit
Angesichts der rezessiven Tendenzen in der allgemeinen Wirtschafts-und Beschäftigungsentwicklung während der letzten Zeit sind auch Arbeitszeitprobleme wieder stärker in den Vordergrund des öffentlichen und politischen Interesses gerückt. Die Situation war Anlaß auszuloten, inwieweit man gegebenen-? falls Konjunkturpolitik via Arbeitszeitpolitik betreiben könnte. Hier ist inzwischen eine Fülle von Vorschlägen und Alternativen entwickelt worden. Dafür einige Beispiele:
— Der Rückgang des allgemeinen Beschäftigungsvolumens könnte durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung aufgefangen werden, was auf den ersten Blick als recht plausibler Lösungsweg erscheint. Die Schwierigkeiten beginnen allerdings schon bei der Frage, bei welchen Arbeitszeitelementen — tägliche, wöchentliche, jährliche Arbeitszeit bzw. Lebensarbeitszeit — man ansetzen soll? Dement5 Schläge: allgemeine Verkürzung der Wochen-arbeitszeit, Urlaubsverlängerung, die Einrichtung freiwilliger „Sabbaticals", Ausdehnung der Bildungszeiteh, zeitweiliger Schub von vorzeitigen Verrentungen.
— Auf einer etwas anderen Ebene liegt die Überlegung, noch immer gefahrene bzw. schon wieder gefahrene Überstunden bzw. Sonderschichten zeitweilig zu unterbinden, um dann dieses nicht abgedeckte Arbeitszeit-kontingent Arbeitslosen zugänglich zu machen — ein Weg, der übrigens von der belgischen Regierung für das Jahr 1976 ins Auge gefaßt wurde und der von Otto Ulrich in dieser Zeitschrift in einem breiteren Kontext im Hinblick auf die Bundesrepublik Deutschland analysiert wurde
— Zur Entlastung der stark angespannten Staatshaushalte haben wiederum andere vorgeschlagen, den im Jahre 1974 vollzogenen Übergang zur 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland (außer Baden-Württemberg) wieder rückgängig zu machen. In einer solchen Richtung gab es jedoch noch weitergehende. Vorschläge, nämlich: „Die ungeheuren Finanzierungsprobleme der öffentlichen Haushalte dürften letzten Endes nur dadurch überwindbar sein, daß im Zuge der Überwindung des konjunkturellen Tiefs wieder zwei Stunden wöchentlich mehr gearbeitet wird (und zwar bezögen auf alle Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland — Anmerkung vom Verfasser) oder bei geringeren Wochenarbeitszeitverlängerungen alternativ der Jahresurlaub verkürzt oder die flexible Altersgrenze teilweise oder voll zurückgenommen werden."
— Außerdem würde überlegt, ob man nicht durch die Aufteilung von Vollzeitarbeitsplätzen — z. B. für Lehrer — in Teilzeitarbeitsplätze den Rahmen der zur Zeit verfügbaren Beschäftigungsmöglichkeiten relativ ausdehnen könne.
— Schließlich gibt es die Überlegung, die insgesamt erforderliche Arbeitszeit sowohl im Produktions-als auch im Dienstleistungsbereich für „gesellschaftlichen Besitz" zu halten. „Deshalb müsse sich die Arbeitnehmer-* Sinne begreifen. Nicht nur als Gemeinschaft, die beispielsweise Arbeitslosenbeiträge aufbringt. Eine Solidargemeinschaft, die über die Summe der notwendigen Arbeitszeit verfügt."
Wie opportun oder inopportun, wie durchsetzbar oder undurchsetzbar, wie teuer oder billig die genannten Vorschläge sind — das braucht an dieser Stelle nicht erörtert zu werden, da hier nicht über die arbeitsmarktpolitische Seite der Konjunkturpolitik reflektiert werden soll. Es ging nur darum, eine Art von Arbeitszeitpolitik als Politik mit der Arbeitszeit im Rahmen von anderen Politikbereichen, wie z. B.der Konjunktur-und der Arbeitsmarktpolitik, kurz zu charakterisieren. Arbeitszeitpolitik in diesem Sinne versteht sich vorwiegend als Vehikel der Zielrealisierung anderer, meist übergeordneter Politikbereiche. Sie ist traditionell; legitim und auch notwendig. Nicht selten ist sie indessen durch Vergangenheitsballast in ihrer Aktions-und Reaktionsfähigkeit blockiert, leidet an einigen „alten Zöpfen", wie etwa dem Prinzip der Gleichzeitigkeit und dem der Gleichmäßigkeit: Ein bestimmtes Maß an Arbeitszeit, z. B.
der 8-Stunden-Tag, wird zum Standardmaß für alle oder doch für möglichst viele Erwerbstätige erklärt und soll möglichst auch von allen zur gleichen Zeit „abgearbeitet" werden. Aber Politik mit der Arbeitszeit ist, wie gesagt, hier nicht das Thema. Außerdem ist sie bislang fast ausschließlich auf Arbeitszeitverkürzungen hin festgelegt, Arbeitszeitpolitik als Politik, der Arbeitszeit mit einem eigenen Spektrum von. Zielen ist wesentlich „zeitbezogener" und „zeitspezifischer", sie ist ein wichtiger, wenn auch nicht immer präsenter, komplementärer Gegenpol zur Politik mit der Arbeitszeit. Zum Objekt-bereich der Politik der Arbeitszeit sind u. a. die ordnungs-, strüktur-und prozeßpolitischen Konzepte und Instrumente des . Einsatzes (der Allokation) von Arbeitszeit auf den verschiedenen Ebenen — also im Individual-, Unternehmens-, Tarifparteien-und Staatsbereich — sowie deren Bedingungen und Wirkungen zu zählen. Ihr Zielbereich ist die „Bewirtschaftung" der Arbeitszeit(en) in der Zeit, und zwar aufgrund unterschiedlichster Kalküle bzw. Leitbilder, wie folgende kursorische Bemerkungen deutlich machen sollen:
— Der traditionelle Gedanke des Arbeitszeit-schutzes soll hier zuerst angesprochen wer-den, zumal das Schutzargument in der bisherigen staatlichen Arbeitszeitpolitik einen vorrangigen Stellenwert eingenommen hat. Arbeitszeitschutz verfolgt ein doppeltes Ziel: Einerseits soll der Erwerbstätige, d. h. in diesem Fall vorwiegend der abhängig Beschäftigte, vor physischen und/oder psychischen „Über-forderungen" durch seinen „Arbeitgeber" geschützt werden, andererseits soll er aber auch vor sich selbst geschützt werden. Was das Verhältnis zwischen den Erwerbstätigen und den Arbeitsplatzanbietern anbelangt, so schließt der Arbeitszeitschutzgedanke eine Stabilisierung der Situation des Erwerbstätigen mit ein: Arbeitszeitschutz bewahrt ihn vor dem Zustand, seiner Erwerbstätigkeit nur entsprechend dem „Arbeitsanfall" nachgehen zu müssen und damit kommen und gehen zu müssen, wie es dem Arbeitgeber belieben könnte. Durch Arbeitszeitschutz wird also eine gewisse Regelmäßigkeit im Ablauf der Erwerbstätigkeit und damit auch ein „stabiles" Einkommen aus der Erwerbstätigkeit herbeigeführt. Arbeitszeitschutz kann unter Umständen aber auch negative Wirkungen haben: Durch die Konstruktion eines Junktims zwischen Arbeitszeit und Betriebszeit wird ein gewisses Maß an „Exklusivität" geschaffen, da ein gegebener Arbeitsplatz unter solchen Voraussetzungen nur einmal besetzt werden kann; der Fall des „work-sharing" wird damit weitgehend ausgeschaltet. Auch auf andere Weise noch kann dieser Schutz gegen jene wirken, die sich noch nicht in diesem Schutzbereich befinden oder die aufgrund bestimmter individueller Konstellationen einen solchen Standardarbeitszeitschutz nicht anstreben oder benötigen. So ergeben sich nicht selten aus diesem Schutz bestimmte Abschottungsprozesse, wie man sie beispielsweise zwischen den beiden Arbeitsmärkten für Vollzeit-und für Teilzeitarbeit beobachten kann, und auch gewisse Nachteile für die, die sich dem Standardschutz nicht unterwerfen wollen oder können. Ein weiteres Problem wird in diesem Zusammenhang von Engels angeschnitten, wenn er feststellt: „Die Tendenz zu immer größerer Einschränkung der Vertragsfreiheit wird mit der Notwendigkeit des Schutzes des Arbeitnehmers begründet. Das Gefährliche dieser Begründung liegt darin, daß sie nicht ganz falsch ist. Da die Begründung für eine Anzahl von Fällen zutrifft, wird sie auch für die überwiegende Anzahl derjenigen Fälle akzeptiert, für die sie unsinnig ist." Die Folge ist: der Schutz für die „Geschützten", die nicht unbedingt die Schutzinteressen des „Standardschützlings" haben, kann sich leicht gegen die individuellen Schutzinteressen der einzelnen konkreten Erwerbstätigen wenden, da diese entweder zuviel oder aber auch zuwenig geschützt werden.Was den Arbeitszeitschutz als Schutz vor etwaiger Eigenüberforderung anbelangt, so gibt es gleichfalls einige Probleme. Dahrendorf z. B. hat dazu sehr bedenkenswerte Überlegungen angestellt: „Im Gegensatz zu anderen halte ich es für richtig, daß die Arbeitszeit auf 48, dann 44, 40 und oft weniger Stunden reduziert worden ist. In der Tat kann ich mir mühelos die Kürzung der Arbeitszeit in einem Beruf auf, sagen wir, 30 Stunden vorstellen. Doch gilt dies unter der einen Bedingung, daß solche Verminderung nicht benutzt wird, um Menschen daran zu hindern, das zu tun, was sie tun wollen. Soziale Errungenschaften sollen den Fußboden und nicht die Decke des Gebäudes bestimmen, in dem wir leben. Das ist kein Plädoyer für Überstunden, obwohl niemand, der sie will, an ihnen gehindert werden sollte. ... Die Ethik nicht nur der Arbeit, sondern einer einzigen Art von Arbeit, die brutale Annahme einer prästabilisierten Harmonie von menschlichen Fähigkeiten und sozialen Beschäftigungen in Berufsideologien ist, milde ausgedrückt, irreführend. Und Gewerkschaften oder Handwerkskammern, die solche zweiten Chancen als Schwarzarbeit angreifen, könnten kaum weiter entfernt sein von den Wünschen und Interessen ihrer Mitglieder, wenngleich sie durch ihre Haltung sichtbar machen, wo die Hindernisse auf dem Wege zu einer Gesellschaft der Melioration zu suchen sind. Meine Erfahrung ist, daß diejenigen mit ihrer Arbeit zufrieden sind, die entweder weit mehr als die normale Arbeitszeit an sie wenden oder aber die Möglichkeit haben, die Mängel einer Tätigkeit durch eine andere daneben zu kompensieren."
Dahrendorfs äußerst liberale Einstellung in diesem Punkt dürfte kaum auf breite Zustimmung stoßen, denn gewisse Mindeststandards für Arbeitszeitregelungen und Festlegungen von Höchstarbeitszeiten gehören eben zum „eisernen" Repertoire der „Verantwortlichen" für die Regelungen von Tages-und Wochen-arbeitszeiten. Ob man bei solchen Standards immer das Wohl der Geschützten im Auge hat und sich ausschließlich von ärbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Erkenntnissen leiten läßt, ist allerdings die Frage. Ginge man ihr nach, käme man vielleicht zu dem Schluß, daß man hier noch einen großen Unkenntnisbereich wissenschaftlich aufhellen und daß man in bezug auf die Begründungen für diesen partikularistischen Arbeitszeit-schutz, der sowohl die Jahres-als auch die Lebensarbeitszeit eines Erwerbstätigen sowie die sonstigen wichtigen Kalküle des jeweiligen Zeitbudgets außer acht läßt, ehrlicher sein müßte.
Ein weiteres Segment von Arbeitszeitpolitik ist die Suche nach der optimalen Arbeitszeit. Arbeitszeitpolitik setzt sich dabei dafür ein, daß die Arbeitszeitallokationen nach bestimmten Optimalitätskriterien ausgerichtet werden. Vom Anspruch her impliziert eine solche Arbeitszeitpolitik Gewaltiges und kaum Erfüllbares. Gewiß, man kann das Anspruchsniveau auf ein einziges Optimierungskalkül reduzieren, wie das z. B.der Unterausschuß für Arbeitsleistung des Ausschusses zur Untersuchung der Erzeugungsund Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft im Jahre 1926 getan hat, als er die Frage untersuchte: „Welches ist die Arbeitszeit, bei der unser deutsches Volk .. . die größte Leistungsfähigkeit entwickelt?" Aber ein solches Verfahren, bei dem die Bedürfnisse des arbeitenden Menschen ausgeklammert werden, hat fast nichts gemein mit den Bemühungen um eine optimale Arbeitszeit, wie sie hier in Frage steht.
Arbeitszeitpolitik kann nicht nur sehr verschiedene Bereiche berühren, sondern sogar gegensätzliche Ziele verfolgen. So kann sie Arbeitszeit-und Betriebszeitmuster zu installieren sich bemühen, die einheitlich oder vielfältig, reversibel oder irreversibel, personen-adäquat oder produktionsadäquat, starr oder flexibel, uniform oder diversifiziert sein sollen. Die hier kurz aufgezeigten Konturen der Arbeitszeitpolitik — als Politik der Arbeitszeit — lassen erkennen, daß sie mehr ist als nur ein Subbereich der Arbeitsmarktpolitik. Dort ist sie nur mit ihrer erwerbswirtschaftlichen Dimension verankert. Wie aber steht es mit der anderen, der individuell-humanen?
5. Veränderungen im Zielspektrum der Arbeitszeitpolitik: Von der Arbeitszeitverkürzung über die chronometrische und/oder chronologische Arbeitszeitflexibilisierung zur „Zeitsouveränität'
Wie bereits angedeutet, war ein Hauptanliegen der Arbeitszeitpolitik seit der außerordentlich starken Ausdehnung der Arbeitszeiten durch den Industrialisierungsprozeß deren Verkürzung. Dabei sind bekanntlich entscheidende Resultate erzielt worden, wie man z. B. mit Hilfe eines „Lebenszeitbudgetansatzes" belegen kann: Danach beträgt heute der durchschnittliche Anteil der erwerbswirtschaftlichen Arbeitsstunden an der Gesamtlebensstundenzahl eines Erwerbstätigen nur knapp 14 Prozent, während er noch zur Mitte des 19. Jahrhunderts bei über 30 Prozent lag
Obwohl das Ziel „Verkürzung der Arbeitszeit" an Aktualität nichts verloren hat, wie etwa die entsprechenden Gewerkschaftsprogramme belegen, gibt es seit mehreren Jahren Bemühungen, die darauf abzielen, den „ . . . Menschen aus dem Gefängnis seiner allzu mechanischen Arbeitsteilung zu befreien und die soziale Konstruktion ihres Lebens dem ein bißchen näherzubringen, was Leben eigentlich sein sollte: eine einzige Tätigkeit, die in der Fülle der Dimensionen, die eine entwickelte Gesellschaft anzubieten hat, dem einzelnen ein Maximum an Chancen zur Entfaltung seiner Fähigkeiten, Wünsche und Bedürfnisse gibt" . Bei diesen Versuchen zur Befreiung der Menschen und insbesondere der erwerbstätigen Personen aus der Zwangsjacke stereotyper und erstarrter Lebensmuster schwingen viele Gründe mit, auf die noch detaillierter eingegangen wird. Auf eine kurze Formel gebracht, handelt es sich dabei um den ernsthaften und hartpäckigen Versuch, dem einzelnen Bürger mehr „Zeitsouveränität" zu schaffen. Zeitsouveränität — nur ein neues Schlagwort und eine hehre Formel im modernen Phrasen-karussell, ein wohlgehütetes Privileg weniger? Oder ein anspruchsvolles Programm für zukünftige Politik und Forschung, ein Bezugspunkt für eine flexible Lebensplanung in einer dynamischen Gesellschaft? Zu einem Urteil verhilft ein Überblick über die Erfahrungen und Einsichten, die im Umfeld dieses Begriffes liegen. Da wäre zu nennen:
— Das Unbehagen und der stille Protest gegenüber der nach wie vor weitgehenden Praxis eines standardisierten, uniformierten, stark reglementierten, starren und erstarrten Lebenszeitregimes für das Gros der Bevölkerung moderner Industriestaaten, insbesondere allerdings der Erwerbsbevölkerung.
— Das Wissen um eine Alternative zu diesem rigiden und rigorosen Zeitsystem, mit deren Hilfe man den Versuch unternehmen könnte, „das Individuum aus der Zwangsjacke eines streng normierten Arbeitslebens zu befreien'1
— Die Einsicht in die Wahrheit, die eine Formulierung von Lamour und Chalendar folgendermaßen ausdrückt: „Amenager le temps, c'est organiser la liberte." (Die Zeit zu ordnen, das ist gleichbedeutend mit der Organisation der Freiheit.) Eine Sentenz, die man vielleicht auch einmal in dem Sinne bedenken sollte: Organiser la liberte, c’est amenager le temps. (Ordnung der Freiheit heißt auch Ordnung der Zeit.
— Die Überzeugung: „Alles Wirtschaftsleben bewegt sich im Koordinatensystem von Raum und Zeit. Je höher sein Entwicklungsgrad desto empfindlicher oder reagibler ist es. Hochentwickelte Ökonomie ist immer Zeitökonomie.''
— Das Eingeständnis, daß der einzelne in der Regel immer noch am besten selbst und ohne Bevormundung beurteilen kann, welche Wahl er zur optimalen Ausschöpfung seiner Lebenschancen treffen muß und wie er mit einem seiner kostbarsten Güter, der Lebenszeit, umgehen will.
Zeitsouveränität als das individuelle Recht und Vermögen zu mehr Dispositionen über die quantitative und qualitative Seite von Zeitallokationen während eines jeden Lebens und in den verschiedensten Lebensbereichen (also nicht nur im Bereich der erwerbswirtschaftlichen Arbeit) ist zweifelsohne ein erst noch zu erringendes Stück „Lebensqualität", das manche „Avantgardisten" nicht nur herbeireden, sondern das einem starken Bedürfnis einerseits und vielfachen Gründen andererseits entspringt.
In der Individualsphäre wird das Streben nach Zeitsouveränität zusätzlich noch durch folgende Phänomene getragen:
— Das Erleben von Zeitdruck, Hektik, „Tempo", Zeitknappheit und Zeitzwängen wird in dem Maße nicht mehr als „schicksalhaft" hingenommen, wie bisherige Werte, Verhaltensmuster und Zeitstrukturen in Frage gestellt werden. Im Bereich der Arbeitszeit(en) läßt sich das am Beispiel des Absentismus leicht belegen
— Der Wunsch nach größerer individueller Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung erfaßt immer mehr Menschen. Beispielsweise ergab eine Studie der Zeitschrift „Capital" aufgrund von repräsentativen Befragungsergebnissen, daß das Streben nach persönlicher Unabhängigkeit und sinnvoller Lebensgestaltung an erster Stelle unter den Zielen steht, für die sich nach Meinung der Befragten besondere Anstrengungen lohnen, und daß das Verlangen nach individuellem Freiheitsraum und das Bedürfnis, sinnvoll tätig zu sein, den meisten Deutschen sogar wichtiger als die soziale Sicherheit sind
— Das Bedürfnis nach neuen Lebensstilen und -mustern sowie flexibler, nichtstereotyper Lebensplanung wird im Zuge steigender Bildungsniveaus in immer breiteren Bevölkerungskreisen stärker und intensiver
— Wenn auch viele Erwerbstätige wenig Möglichkeiten haben und sehen, die Art ihrer Erwerbsarbeit zu beeinflussen, so erachten sie es doch schon als einen großen Fortschritt, wenn sie darüber mitbestimmen können, wann und unter Umständen auch wie lange sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen sollen. Mehr Zeitsouveränität bei Arbeitszeitallokationen wird damit zu einer conditio sine qua non für die Humanisierung der erwerbswirtschaftlichen Arbeit. fei im Hinblick auf die Richtigkeit der Formel „Verkürzung der erwerbswirtschaftlichen Arbeitszeit bringt mehr Freizeit und Erfüllung". Viele werden in der harten Realität eines Arbeitslebens schon andere Erfahrungen gemacht haben. Ob die Verschiebungen zwischen den Blöcken Arbeitszeit und Nicht-Arbeitszeit immer zu mehr Freiheit in der Zeit und über die Zeit führen, wird z. B. von Experten der Zeitbudgetforschung wie John D. Owen aufgrund solider Forschungsergebnisse stark bezweifelt Man'denke in diesem Zusammenhang auch an die Zunahme der Wegezeiten von ünd zur Arbeitsstätte durch die Trennung von Arbeits-und Wohnort im Zuge der Verstädterung.
Ferner muß man sich fragen, warum soll Freiheit in der Zeit und über die Zeit nur immer als Residualphänomen und unter Umständen zu solchen Zeiten während des Lebens eines Erwerbstätigen bzw. eines sonstigen Werktätigen möglich sein, wenn es ihm vielleicht gar nicht sehr genehm ist? Zeitsouveränität ist weder nur auf einen oder mehrere Lebensbereiche, wie z. B.den Individualbereich, den familiären Bereich oder den erwerbswirtschaftlichen Bereich, noch auf bestimmte Lebensabschnitte wie die Kindheit, die Jugend oder das Alter beschränkbar.
Auf der gesellschaftspolitischen Ebene scheint das Postulat der Zeitsouveränität ebenfalls einen hohen Stellenwert zu bekom-
men: 1 Eine Expertengruppe der OECD, die kürzlich nach neuen Wegen der Abstimmung von Bildungswesen und Arbeitsmarkt gesucht hat, sieht eine wünschenswerte Form der gesellschaftspolitischen Zukunftsbewältigung in ei-
ner „free-choice society" — einer . Gesellschaft der freien Wahl und der Optionen —, in der die „Flexibilität.der Lebensgestaltung"
ein Hauptgegenstand des politischen Bemühens werden sollte. Das wird u. a. folgendermaßen begründet:
„Die Beschleunigung des Entwicklungswandels, verursacht durch die Entdeckungen und Erfindungen der modernen technologischen Forschung; die Unmöglichkeit einer detaillierten Prognose über die zukünftige Gestalt unserer Umwelt und unserer Institutionen;
das Infragestellen und oft auch die Ablehnung von Werten, Moden und Strukturen aus der Vergangenheit; die Aufhebung der herdungswesen und Arbeitsmarkt; das Infrage-stellen vieler anderer sozialer und politischer Barrieren; und, vielleicht am meisten, die Betonung eines weitverbreiteten Wunsches nach größerer individueller Selbstverwirklichung lassen es geboten erscheinen, nach neuen Wegen zu suchen mittels derer die Bürger so ausgestattet Werden, daß sie eine nützliche Rolle in der Gesellschaft spielen können und daß sie ihr eigenes Leben managen können."
Deshalb sei es auch die Aufgabe aller wirtschaftenden Institutionen, die Möglichkeiten individueller Freiheit und Rationalität zu optimieren, um das materielle Wohlergehen ihrer Mitarbeiter zu entwickeln und zu schützen,wie an anderer Stelle ausgeführt wird
Schließlich verstärken sich die Stimmen, die es als Forderung der Zeit bezeichnen, Demokratie nicht nur als Regierungsform, sondern auch als Lebensstil (a form of life) zu verstehen, mit der Konsequenz einer „social citizenship which ... must be furtherextended to em-brace the place of work" (.. . einer sozialen Staatsbürgerschaft, die auch ausgedehnt werden muß auf den Bereich des Arbeitsplatzes). Bejaht man ein solches Konzept, dann schließt das auch das Zugeständnis der Zeitsouveräni-, tät ein.
Obwohl das Postulat der Zeitsouveränität weit über den erwerbswirtschaftlichen Bereich hinausragt, liegt dort dessen zentrales Anwendungsgebiet. Deshalb ist es angebracht, die Aspekte der Zeitsouveränität vor allem unter dem Unternehmens-bzw. Betriebsblickwinkel anzusprechen. Ein erster Schritt auf dem Wege zu mehr Zeitsouveränität war die Einführung der gleitenden Arbeitszeit. Nach H. Allenspach ist sie zweifellos von irreversiblem Einfluß auf die Beziehungen des Menschen zur Arbeit.
„Sie wurde deshalb mit Recht vom Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes in seinem Bericht an die zweite Europäische Regionalkonferenz als die . radikalste Neuerung'bezeichnet, , die in den letzten Jahren bei der Regelung der Arbeitszeiten eingeführt wurde.'Daß mit der. gleitenden Arbeitszeit der Pünktlichkeitskodex bei Arbeitsbeginn und -ende, der vom frühen industriellen Zeitalter mit seiner autoritären und maschinenbezogenen Betriebsführung geprägt wurde, über Bord geworfen wird, unterstreicht die Hinwendung zu kooperativen Führungssystemen und das Streben, die Arbeit dem individuellen Lebensrhythmus des Arbeitnehmers anzupassen. Dergestalt soll die Arbeit Teil der Lebenserfüllung sein und nicht fremdbedingter Zwang unter dem Druck der Lebenserhaltung." 25)
t Managementkonzepte, die mehr (Arbeits-) Zeitsouveränität für alle Mitarbeiter einschließen, sind jedoch nicht nur Ausdruck humaner Gesinnung, sondern ebenso Folge von Sachzwängen des Kombinationspr
t Managementkonzepte, die mehr (Arbeits-) Zeitsouveränität für alle Mitarbeiter einschließen, sind jedoch nicht nur Ausdruck humaner Gesinnung, sondern ebenso Folge von Sachzwängen des Kombinationsprozesses zwischen Arbeitskräften und Arbeitsplätzen, die mehr und mehr Flexibilität fordern Arbeitszeitflexibilität — zu der die gleitende Arbeitszeit einen ersten Schritt darstellt — kann im Prinzip auf drei verschiedenen „Flexibilisierungsschienen" erreicht werden: — durch die Flexibilisierung bestimmter, sonst fest vorgegebener Standardarbeitszeitquantitäten. Wendet man dieses Prinzip beispielsweise auf die Wochenarbeitszeit an, so wird dem einzelnen Erwerbstätigen zugestanden, seine Wochenarbeitsstundenzahl eigenverantwortlich zu wählen und zu vereinbaren. 1 — durch die Flexibilisierung der qualitativen Vorgaben für bestimmte Arbeitszeitmengen innerhalb eines Zeitraumes. Bei der Wochenarbeitszeit würde es also um die zeitliche Placierung einer bestimmten Arbeitsstundenzahl innerhalb der sieben Wochentage gehen.
— durch die Flexibilisierung der quantitativen und der qualitativen Dimensionen von Arbeitszeitelementen. übertragen auf die Wochenarbeitszeit heißt das, daß sowohl die Zahl der Wochenarbeitstage bzw. -stunden als auch deren Placierung'innerhalb der Woche der Entscheidung der Optionsberechtigten überlassen werden. *
6. Ausgewählte Beispiele von praktizierter oder geplanter Arbeitszeitflexibilität der täglichen, wöchentlichen und jährlichen Arbeitszeit sowie der Lebensarbeitszeit
Der soeben grob abgesteckte Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung soll nunmehr — wenigstens in Ansätzen — ausgefüllt werden.
Die Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit dürfte durch den Siegeszug der gleitenden Arbeitszeit am weitesten fortgeschritten sein, wenngleich auch hier noch unausgenutzte Flexibilitätsreserven bzw. -potentiale bestehen.
So wird beispielsweise derzeit von Gleitzeitexperten der höchstmögliche Anwendungsgrad der gleitenden Arbeitszeit bei 50 bis 60 Prozent aller Arbeitsplätze unserer , Volkswirtschaft angesetzt Außerdem dürften noch erhebliche Erweiterungsspiel-
räume bei der bereits praktizierten Gleitzeit möglich sein, wenn man z. B. an die Fixierung der täglichen Gleitzeitspannen und die Über-
tragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und -schulden denkt.
In dem Maße allerdings, wie sich die gleitende Arbeitszeit durchsetzt, wird das Problem akut, Alternativen von Arbeitszeitflexibilität für diejenigen zu entwickeln, die ihre tägliche Arbeitszeit nicht innerhalb solcher Freiheitsspielräume fixieren können. Vielleicht sollte man dieses Handikap durch eine größere Flexibilität bei der Allokation der Wochen-und/oder der Jahresarbeitszejt dieser Personengruppe kompensieren.
Im Rahmen der Diskussion um die gleitende Arbeitszeit wurde übrigens die alte Schlüsselfrage nach der Dauer der täglichen Arbeitszeit erneut akut.
So wurde z. B. vom DGB-Bundes-Frauenausschuß an den 10. Ordentlichen Bundeskongreß des DGB vom 25. Mai bis 31. Mai 1975 in Hamburg die Forderung gerichtet, die tägliche Arbeitszeit für Männer und Fragen mit dem Ziel herabzusetzen, „die Lebensbereiche Arbeitswelt, Familie und Gesellschaft in Einklang zu bringen, damit Frauen und Männer an diesen Bereichen teilhaben, sie mitgestalten und mitverantworten können" 28).
Auf der 16. Bundestagung der Sozialausschüsse der Christlich-Demokratischen Arbeitneh-merschaft in Kiel vom 14. bis 15. Juni 1975 wurde die Leitlinie beschlossen: „Bei weiteren Arbeitszeitverkürzungen sollte aus arbeitsmedizinischen Gründen der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit vor der Verlängerung des Wochenendes der Vorzug gegeben werden."
Diese bei uns noch in den Anfängen steckende Diskussion könnte durch Überlegungen, wie sie seit geraumer Zeit in Schweden angestellt werden, ein Stück weiterkommen. Dort wurde im Zusammenhang mit dem Plan eines allgemeinen Übergangs zur 30-Stunden-Wo-ehe in den Jahren 1978 bis 1985 — an die Einführung des Sechs-Stunden-Tages mit Über-gang zur Zweischichtarbeit — die eine Hälfte der Bevölkerung arbeitet zwischen 6 und 12 Uhr, die andere zwischen 12 und 18 Uhr — gedacht Als erste Stufe war vorgesehen, „die Arbeitszeit für Eltern von Kleinkindern auf täglich sechs Stunden zu beschränken, um die Kleinkinder der erzieherisch wichtigen elterlichen Nähe zu versichern. Der Vorschlag wurde abgelehnt (auf dem Parteitag der schwedischen Sozialdemokraten im Jahre 1975 — Anmerkung des Verfassers) nicht nur mit dem Hinweis darauf, daß der allgemeine Ausbau der Kindertagesheime wichtiger ist, sondern auch mit der Feststellung, daß eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit auf sechs Stunden täglich den Vorrang habe."
Ob solche Pläne für uns nachahmenswert sind, sei hier dahingestellt. Wichtig erscheint, allerdings, daß der 8-Stunden-Tag, der in der . Arbeitszeitgeschichte'einen wichtigen Eckstein darstellt, in Schweden nicht mehr dog-
matisiert wird. Gelänge das auch in der Diskussion bei uns, so wäre man ein gutes Stück vorangekommen.
Da die tägliche Arbeitszeit in einem starken Dependenz-und Interdependenzverhältnis zur Wochenarbeitszeit steht, soll nunmehr die Wochenarbeitszeitflexibilität diskutiert werden, wobei zwei verschiedene Ansatzpunkte zu beachten sind: die Wochenarbeitsstunden und die Wochenarbeitstage.
Bei dem Wochenarbeitsstundenkonzept kommt den folgenden Flexibilisierungsmöq-
lichkeiten besondere Bedeutung zu:
— Ausgehend von den beobachtbaren Bandbreiten bei den geleisteten Arbeitsstunden pro Woche in der Erwerbswirtschaft der Bundesrepublik, die erheblich zwischen den Ar-beitszeitklassen , 1— 14 Stunden'und , 70 und mehr Stunden'streuen erscheint es sinnvoll, die Standardwochenarbeitsstundenzahl über ein Bandbreitenmodell zu steuern und damit für den einzelnen Erwerbstätigen griffiger zu machen: Im Rahmen eines solchen Modells hätte der einzelne die Möglichkeit, seine individuelle Wochenarbeitsstundenzahl für einen bestimmten Zeitraum vorab in einer von den Tarifparteien global festgelegten Bandbreite — z. B. plus oder minus 15 Prozent von der Standardstundenzahl — zu wählen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Damit wäre es ihm beispielsweise möglich, im Jahre X nur eine 36-Stundenwoche zu . fahren', weil er in diesem Zeitraum sich nebenbei noch beruflich fortbilden will, während er im folgenden Jahr dann auf eine 44-Stunden-woche gehen könnte. Für den einzelnen ist damit u. a. bei einer Arbeitszeitwahl unterhalb der Standardmenge das Problem, aus der Rolle einer Vollzeitkraft in eine Rolle einer Teilzeitkraft gedrängt zu werden, entschärft, während bei einer Arbeitszeitwahl oberhalb der Standardarbeitsstundenzahl gewisse Unwägbarkeiten und Unsicherheiten hinsichtlich der Kontinuität von . Mehrarbeitsmöglichkeiten'in der jeweiligen Bezugsperiode ausgeschaltet werden — die . Mehrstunden'sind sicher.
— Auf einer anderen Ebene liegt das Modell des „ 5— 4/9 plan” aus den USA, bei (Fern in einem Vierzehntagezyklus der Erwerbstätige in der ersten Woche ungefähr neun Stunden an fünf Arbeitstagen und in der zweiten Woche an vier Arbeitstagen von ebenfalls neun Stunden Dauer berufstätig ist. Die Befürworter des Modells sehen seine Hauptvorteile darin, daß die Bediensteten sich auf diesem Wege zusätzliche 26 arbeitsfreie Tage pro Jahr schaffen können und daß die Betriebszeit von fünf Tagen pro Woche beibehalten werden kann In dem Maße, wie die Arbeitszeit der Arbeitskräfte von der Betriebszeit der Arbeitsplätze weiter entkoppelt werden wird, dürften derartige Variationen in der Wochenarbeitsstundenzahl über die Arbeitswochenzeiträume hinweg mehr und mehr möglich werden, was ja bekanntlich bei uns schon im Bereich des Einzelhandels beobachtet werden kann. Wochenarbeitszeitflexibilität im Hinblick auf die Wochenarbeitstage läßt sich u. a. realisieren durch:
—-Das Modell der Gleittage, das vom Verfasser bereits an anderer Stelle folgendermaßen vorgestellt wurde: „Man schafft einfach Kernund Gleitarbeitstage. An den Kernarbeitstagen besteht Präsenzpflicht (soweit keine Entschuldigungsgründe für eine Abwesenheit vorliegen), während die Anwesenheit an den Gleittagen in einem gewissen Rahmen in das persönliche Ermessen des einzelnen Mitarbeiters gestellt wird. Dazu ein Beispiel: Bei sechs Tagen Betriebszeit (Montag bis Samstag) werden Dienstag bis Donnerstag zu Kernarbeitstagen erklärt, während der Montag, der Freitag und der Samstag als Gleittage gelten. Je nachdem, wie viele Arbeitsstunden in einem Abrechnungszeitraum minimal/maximal gefordert werden, wird es sich bei diesem Demonstrationsbeispiel — das selbstverständlich nur eines von vielen möglichen darstellt — einspielen, an welchen und an wie vielen Gleittagen der einzelne Beschäftigte bemüht ist, sein Stundenminimum bzw. -maximum . zusammenzuarbeiten'. Wahlmöglichkeiten hätte er ja nicht wenige innerhalb der Abrechnungsperiode, zumal an den einzelnen Gleittagen sowohl eine Optionsmöglichkeit zwischen Arbeit und Nicht-Arbeit im Betrieb als auch eine Optionsmöglichkeit dieser Art im Verlauf dieser Tage besteht! Beispielsweise könnte sich ein Mitarbeiter unter diesen Bedingungen entscheiden, am Montag zu gleiten, am Freitag ganztags und am Samstag halbtags zu arbeiten, während sein Kollege an den drei Gleittagen nur halbtags arbeitet usw. In der darauffolgenden Woche könnte es genau umgekehrt sein."
— Die Herausbildung von sogenannten Wochenenderwerbstätigen, denen es nichts ausmacht, „am Wochenende zu arbeiten und da-mit anderen Leuten die Freizeit schöner zu machen. Solche Wochenendangestellte arbeiteten oft fünf Stunden am Freitag, zehn am Samstag, zehn am Sonntag und fünf am Mon-tag. Ihr eigenes langes Wochenende'dauert dann von Montagmittag bis Freitagmittag" Dabei ist ja nicht zwingend, für immer als Wochenenderwerbstätiger zu fungieren — hat man das einmal satt, kann man sich wieder in die Reihe der konventionellen Wochenarbeitnehmer einreihen.
— Die Institutionalisierung der Wahlmöglichkeit zwischen dem arbeitsfreien Samstag und* einem arbeitsfreien Montag als zweitem wöchentlichen Ruhetag neben dem Sonntag bei einer Betriebszeit von Montag bis Samstag.
— Die Anwendung des Modells der aufgeteilten Woche von Jüchser. Danach bilden alle Menschen, die zur Ausübung ihres Berufes an feste Arbeitszeiten gebunden sind, also auch die Dienstleistenden, drei Gruppen:
„Die Gruppe A arbeitet am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag;
die Gruppe B arbeitet am Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend;
die Gruppe C arbeitet am Montag und Dienstag sowie am Freitag und Sonnabend.
Die Gleichzeitigkeit beträgt 0, 66. Es arbeiten also immer nur zwei Drittel aller Beschäftigten, jeder Dritte hat währenddessen Freizeit. Am Sonntag haben alle drei Gruppen gemeinsam frei."
— Ein System fortlaufend rotierender arbeitsfreier Tage in einem bestimmten Zyklus. Flat ein Erwerbstätiger in der ersten Woche samstags und sonntags frei, so sind es in der zweiten Woche der Sonntag und der Montag, in der dritten Woche der Montag und der Dienstag usw. (Bei diesem Modell kann die Betriebszeit sogar auf alle sieben Tage einer Woche ausgedehnt werden, wie es in vielen Bereichen unserer Arbeitswelt übrigens schon notwendig bzw. gebräuchlich ist.)
Hinsichtlich der Jahresarbeitszeit gibt es bereits Überlegungen, wie man — z. B. im Rah-men von Tarifverträgen — zu einem Jahresarbeitszeitkonzept übergehen könnte. Nach einem Vorschlag von Haller könnte damit u. a. folgendes bewirkt werden: Die feste Jahresarbeitszeit „würde aber eine einheitliche Basis schaffen, die nicht durch Schaltjahre und günstig oder ungünstig liegende Feiertage verändert wird. Bekanntlich ist das Jahr 1976 ein sogenanntes Arbeitgeberjahr. Es ist sechs Arbeitstage länger als das Vorjahr. Bei einer Jahresarbeitszeit dagegen würden Jahre mit ungünstiger Lage der Feiertage für den Mitarbeiter mehr Urlaub bedeuten und umgekehrt. Der Vorschlag zielt darauf ab, nur die Jahresarbeitszeit als feste Größe zu betrachten, die Arbeitszeit am Tag, in der Woche und im Monat aber im Rahmen der in der Arbeitszeitordnung gesetzlich geregelten Grenzen variabel zu halten. Die Regelarbeitszeit, z. B. 40 Wochenstunden, bestimmt das Einkommen, das unabhängig von den tatsächlich geleisteten vergütet wird. Die tatsächlich zu leisten-den Arbeitsstunden und ihre zeitliche Lage werden kooperativ zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten, u. U. durch Vermittlung des Betriebsrats, festgelegt und berücksichtigen private Wünsche und die Erfordernisse des Betriebs, wobei auf Betriebsseite Kommunikationszwänge und Arbeitsanfall berücksichtigt werden. Einzelheiten regelt der Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung. Teilzeitkräfte würden für einen festen Prozentsatz der Standardjahresarbeitszeit verpflichtet; die Ableistung der Stunden läßt sich in gleicher Weise flexibel regeln."
Vom Flexibilisierungsaspekt her dürfte das Jahresarbeitszeitkonzept ein heute noch kaum abschätzbares, großes Potential eröffnen, so daß es nicht nur wünschenswert, sondern unabdingbar erscheint, diesen Denkanstoß ernst-haft zu prüfen.
Das komplementäre Element zur Jahresarbeitszeit ist die , schönste und längste jährliche Nicht-Arbeitszeit', also der Erholungsurlaub und neuerdings auch der Bildungsurlaub.
In bezug auf dem Erholungsurlaub der Erwerbstätigen dürften zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland drei Flexibilisierungsaspekte aktuell sein:
Erstens ergeben sich bei der Milderung der starken Bindung zwischen Schulferien einerseits und Urlaubsrealisierung andererseits für die Eltern mit schulpflichtigen Kindern neue Akzente durch die zunehmende Diskussion um die Einrichtung von sogenannten Schneeferien oder Winterferien, wie sie beispielsweise der Berliner Schulsenator erstmalig für die Zeit vom 31. 1. bis zum 19. 2. 1977 für Berlin probeweise angekündigt hat Diesem Personenkreis wird damit die Wahlmöglichkeit sowohl zwischen einem Winterurlaub oder einem Sommerurlaub als auch für je einen Urlaub zu den beiden genannten Zeiten eröffnet, was sicherlich als erheblicher Fortschritt anzusehen ist.
Zweitens dürfte es angebracht sein, über die Bindung des Jahresurlaubs an die Jahresfrist und über eventuelle Übertragungsmöglichkeiten von Urlaubsansprüchen über einen größeren Zeitraum nachzudenken, nachdem die durchschnittliche Urlaubsdauer der deutschen Arbeitnehmer im Jahre 1975 immerhin schon auf knapp 25 Tage gelangt ist Zwar erlaubt das maßgebende Bundesurlaubsgesetz eine kurzfristige Übertragung von Urlaubsansprüchen, nämlich bis einschließlich März des nächsten Jahres, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Das ist aber die Ausnahme von der Regel — siehe BUrlG. § 7 Abs. 3 Sätze 2, 3! Die Regel bleibt nach wie vor die Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr. Hinsichtlich der Möglichkeit der fakultativen Akkumulation von Teilurlaubsansprüchen dürfte eine Gesetzesvorlage aus Schweden richtungsweisend sein. Danach ist es Arbeitnehmern mit einem Jahresurlaubsanspruch von fünf Wochen gestattet, eine dieser fünf Wochen über einen Zeitraum von fünf Jahren zu . sparen', so daß dann ein zehnwöchiger Jahresurlaub möglich wird . Ein entscheidender Schritt zur Etablierung von „Sabbaticals" auf breiter Basis in der schwedischen Arbeitnehmerschaft! Warum soll so etwas nur in Schweden möglich und durchführbar sein?
Drittens stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit der insbesondere in den USA favorisierte preretirement-sabbatical’ — eine Art vorweggenommener Kurzruhestand zur Vorbereitung auf die sogenannte dritte Lebensphase — in das Lebensarbeitszeitkonzept eingebaut werden könnte. Es wäre durchaus eine Überlegung wert, ob man eine solche Regelung an die Pensionierungsvorschriften anhängen sollte, denn einiges spricht dafür, die Lebensarbeitszeit um den vorweggenommenen Kurzruhestand zu verlängern und ihn so über die Rentenversicherung zu ermöglichen, was jedoch andere Realisierungswege, wie z. B. über die Akkumulation von Jahresurlaubsanspruchsteilen während eines Erwerbslebens nicht ausschließt.
Die Lebensarbeitszeit liegt üblicherweise zwischen dem Übergang von der Vorbereitungsphase auf das Erwerbsleben in den Prozeß der erwerbswirtschaftlichen und kontrahierten Arbeit und dem Eintreten in den Ruhestand. Für beide Stufen im Lebenslauf werden flexiblere Übergangsregelungen gesucht, weil dadurch gewisse Adaptationsschwierigkeiten, die nicht selten geradezu in Schocksituationen gipfeln, gemildert oder vermieden werden könnten.
Was den Übergang vom Bildungssystem in das System der Erwerbsarbeit anbelangt, so dürften insbesondere zwei Vorschläge von Interesse sein. Der erste wird unter der Kurzformel . Ausbildung in Intervallen'diskutiert und impliziert einen mehrfachen Wechsel 'zwischen Ausbildung und Berufstätigkeit, „der schon in der Schuloberstufe mit einer Berufsbefähigung einsetzt und sich über Be-
! rufstätigkeiten und kurze Ausbildungsab-
r schnitte fortsetzt" Der zweite Vorschlag [sieht eine Kombination zwischen Berufstätigkeit und Teilzeitausbildung vor, wobei folgende Gesichtspunkte als bedeutsam angesehen werden: „A combination of part-time education and training is a way of providing some teenagers with a feeling of relevance I and purpose. This Option prövides the inder pendence and maturity that comes from ear:
ning an income, and at the same time it does I not cut young people off from learning op-
portunities and further career develop-
ment."
Was den Übergang vorn Erwerbsleben in den Ruhestand betrifft, so gibt es in der Bundesre-
publik bekanntlich die flexible Altersgrenze von Ende des 63. Lebensjahrs an. Ihre Flexibilität besteht in der Wahlfreiheit, unter bestimmten Voraussetzungen den Zeitpunkt der . Verrentung’ eigenverantwortlich in der Zeitspanne zwischen 63 und 65 festlegen zu dürfen.
Damit wird allerdings nicht das Problem des abrupten Übergangs in das Nicht-Erwerbsleben — mit dem gefürchteten Auftreten des sogenannten Ruhestandsschocks — gelöst. Dieses Übel glaubt man durch einen allmählichen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand weitgehend beseitigen zu können. Im Ausland wurden dazu schon verschiedene Modelle entwickelt und teilweise auch praktiziert, auf die im folgenden detaillierter eingegangen werden soll.
So sieht ein schwedischer Rentengesetzänderungsvorschlag vor, daß die Arbeitnehmer vom 1. 7. 1976 an Zeitpunkt und Umfang ihrer ‘ Pensionierung zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr selbst wählen dürfen. Damit wird das Recht auf einen Teilruhestand bei gleichzeitiger Teilbeschäftigung etabliert, wobei der partielle Ruhestand es ermöglichen soll, die Leistung während der letzten Arbeitsjahre langsam zu verringern und so einen harmoniI sehen Übergang in den vollen Ruhestand zu gewährleisten. Wichtig ist bei diesem Pro-1
jekt, daß die Teilrenten nur bezogen werden können, wenn der Rentenempfänger noch einer Teilbeschäftigung von durchschnittlich wenigstens 17 Wochenstunden nachgeht und damit söziälversichert ist
In Großbritannien werden von einzelnen Unternehmen verschiedene Modelle angewendet. Das Pensionierungsmodell A umfaßt von der Arbeitszeitseite her folgende Schritte: Zwei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand wird der potentielle Ruheständler von Überstundenarbeit ausgenommen, soweit das irgendwie geht. Im letzten Arbeitsjahr darf dann der Rentner in spe eine verkürzte Wochenarbeitszeit praktizieren, und zwar darf er während der ersten sechs Monaten dieses Jahres vier Stunden weniger als die Standardarbeitswoche arbeiten, während des letzten halben Jahres sogar einen Arbeitstag weniger pro Woche — bei vollem Lohnausgleich. Demgegenüber wird nach Modell B folgendermaßen verfahren: die letzten zwei Jahre vor dem Ruhestandsbeginn werden in vier „Sechs-Monats-Perioden" eingestellt. In der ersten Periode erhält der jeweilige Kandidat’ zwei Wochen Sonderurlaub, in der zweiten außerdem einen dreiwöchigen Sonderurlaub. In der dritten Periode wird wiederum, ein dreiwöchiger Sonderurlaub gewährt sowie eine Verkürzung der Wochenendarbeitszeit auf vier Arbeitstage. In der vierten und letzten Periode gibt es noch einmal einen dreiwöchigen Sonderurlaub und außerdem wird die Wochenarbeitszeit auf drei Arbeitstage gekürzt. Anzumerken ist noch, daß der . Verrentungssonderurlaub’ zusätzlich zum normalen Urlaub gewährt wird und daß das volle Ge-halt während der beiden letzten Jahre weiterläuft. Das Modell C sieht folgende Regelung vor: In den ersten sechs Monaten des letzten Jahres vor dem Ruhestand darf der Betreffende zur Vier-Tage-Woche übergehen, in den darauffolgenden drei Monaten auf eine Drei-Tage-Woche und in den letzten drei Monaten auf eine Zwei-Tage-Woche. Ähnlich wird nach Modell D verfahren, es operiert jedoch mit einem restriktiveren Zeitraum: Der zukünftige Pensionär arbeitet während der ersten drei Monate seines letzten halben Arbeitsjahres an vier Tagen in der Woche mit normalen Arbeitstagen, während er in den anschließenden drei Monaten nur noch an/drei Tagen in der Zeit von 10 bis 16 Uhr zur Arbeit kommen muß
In den Niederlanden wurde’ vom Berufsverband des mittleren und höheren Personals 1974 eine Änderung des Pensionsgesetzes dahingehend vorgeschlagen, daß inan vom 60. Lebensjahr an von Jahr zu Jahr immer einen Tag pro Woche weniger arbeiten müsse, so daß man schließlich mit 64 Jahren nur noch einen Tag pro Woche bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten hätte In Frankreich trat vor einiger Zeit eine Gruppe junger französischer Unternehmer mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit, der das Problem durch die Gewährung von mehr Urlaub von einem bestimmten Lebensalter der Beschäftigten an zu lösen versucht Es soll hier nicht ver-gessen werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland Pieroth 1974 für die Einführung der Teilzeitrente für diejenigen, die mit 55 oder mehr Jahren nicht mehr voll arbeiten können, plädiert hat ohne daß damit allerdings die Debatte um den gleitenden Über-gang in den Ruhestand in der Bundesrepublik in Gang gekommen wäre.
7. Schlußbemerkung
Die in dieser Arbeit dargestellten Möglichkeiten für eine Arbeitszeitflexibilisierung dürften klargemacht haben, daß das Prinzip „Zeitsouveränität" und das aus ihm ableitbare Konzept der Arbeitszeitflexibilität ein beträchtliches Reformpotential in Richtung auf eine , free-choice-society‘ ins Blickfeld rücken. Dieses Potential in die Realität umzusetzen, wird nicht nur eine Aufgabe für die Gesell-schafts-, Arbeitsmarkt-, Tarif-, und Bildungspolitiker während der kommenden Jahre bzw. Jahrzehnte sein, sondern für alle daran Interessierten, denn „to legislate flexibility is diffi-cult" Jeder einzelne, für den eine flexible Zeitordnung meistens erstmals die Möglichkeit eröffnet, „die bislang übliche starre Lebenseinteilung — ... Schule, Ausbildung, Arbeit und Ruhestand — zu überwinden und die Bereiche Freizeit, Schule/Ausbildung, Arbeit parallel zu schalten, so daß Arbeit, Freizeit, Lernen und in verstärktem Maß wohl auch das Lehren mit wechselnden individuellen Schwerpunkten das ganze Leben begleiten und lebensgestaltend wirken" muß sich dabei seiner besonderen Verantwortung für den Auf-und Weiterbau dieser neuen Zeit-ordnung mit größeren Freiheitsgraden und Wahlmöglichkeiten im Bereich der (Ar-beits-) Zeitallokationen bewußt sein, damit dieses großartige Experiment zu einem erfolgreichen Abschluß geführt werden kann und das System nicht in ein , System der Systemlo-sigkeit einmündet. Die Verfechter der starren, formierten und autoritären Zeitordnungfen) argumentieren bekanntlich gerne in eine solche Richtung. Aber auf die Frage: . formierte oder offene Gesellschaft?'antwortete Dahrendorf kürzlich, hoffnungsvoll: „Der Weg in die formierte Gesellschaft ist also nicht zwingend vorgezeichnet; die offene Gesellschaft bleibt möglich. Dazu aber ist es erforderlich, daß wir uns auf die ungeheuren Möglichkeiten der entwickelten Industrieländer besinnen und diese befreien aus den Fesseln, in die wir sie selber gelegt haben. Mit einer großen Anstrengung der Phantasie und des Freiheitswillens können wir die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Dinge so ordnen, daß mehr Menschen mehr Lebenschancen finden." Zu diesen Dingen gehören sicherlich auch Zeitsouveränität und die Flexibilität der Arbeitszeit.