Verschiedene Aufsätze, die im Lauf des vergangenen Jahres in der Beilage zum „Parlament" erschienen bezogen sich auf das Thema Demokratisierung, ohne daß es dabei zu der wohl beabsichtigten kontroversen Diskussion kam.
Wenn daher in diesem Beitrag versucht werden soll, einer Anregung der Redaktion entsprechend, jene Thesen zu erläutern, die der Verfasser in einem Zeitungsaufsatz entwik-kelt hat so kann es unter dieser Voraussetzung nicht nur darum gehen, die anderwärts bereits formulierten Hinweise lediglich ausführlicher darzustellen und zu begründen.
Zunächst käme es also darauf an, die von Fritz Vilmar und Giselher Schmidt markierten Positionen aufzunehmen und vor den Hintergrund jener Diskussion zu stellen, die bis auf Willy Brandts Thesen aus dem Jahre 1969 zurückgeht und in der Auseinandersetzung um Helmut Schelskys Warnungen einen vorläufigen Höhepunkt erreichte.
Um diese mittlerweile entfalteten Positionen mit einiger Aussicht auf Gewinn diskutieren zu können, reicht es jedoch nicht aus, die Forderung nach Demokratisierung als ein Datum darzustellen und lediglich nach den verschiedenen Reaktionen auf dieses Verlangen zu fragen. Ein solches Verfahren führt zunächst zu dem Zwang, eine in der begriffli-eben Trennschärfe kaum überzeugende Typologie von Anti-Positionen zu entwickeln, also politische Einstellungen nach dem Grade ihres Verständnisses oder Unverständnisses für Demokratisierungsforderungen zu klassifizieren. Diese Methode leidet schon daran, daß in dem solcherart erkenntnisleitenden Begriff keineswegs ein eindeutiges Kriterium zur Verfügung steht, das als Maßstab für Unterscheidungen dienen könnte
Nur eine immanente Darstellung und Kritik der verschiedenen Vorstellungen erlaubt es gegebenenfalls, die Probleme der richtigen Zustandsanalyse, die Auseinandersetzung um die Vertretbarkeit der Ziele und die Frage nach der Angemessenheit der vorgesehenen institutioneilen Mittel auseinanderzuhalten, also die Diskussion jenseits der fatalen Alternative von unbedingter Zustimmung oder Ablehnung fortzusetzen.
I. Die Kontroverse zwischen Fritz Vilmar und Giselher Schmidt vor dem Hintergrund der allgemeinen Diskussion um Demokratisierung
Sucht man aus der in diesen Spalten geführten „Diskussion" zwischen Fritz Vilmar und Giselher Schmidt ein vorläufiges Resümee zu ziehen, so richtet sich, nicht nur im Sinne der eben genannten Fragestellung, sondern auch als Folge des tatsächlichen Ablaufs dieser Auseinandersetzung, das Interesse vor allem darauf, Vilmars Definition von Demokratisierung zu erfahren.
Daß dies dem Leser durch Schmidts sehr allgemeine Argumentation, aber besonders durch Vilmars Geringschätzung (Das „Pamphlet“ von Schmidt sei „so inhaltsarm“, daß er sich darauf beschränke, es „niedriger zu hängen", und im übrigen fände er es „ganz einfach zu langweilig", darauf einzugehen) nicht eben erleichtert wird, sei wenigstens am Rande vermerkt. Noch deutlicher wird Vilmars Neigung, den Gegner kurzerhand abzuqualifizieren, in dem Buch, dessen hauptsächliche Thesen er in dem hier veröffentlichten Beitrag zusammengefaßt hat
Dort werden Vilmars eigene Vorlieben sogleich zur „Entscheidung aller Denkenden, politisch Integren und Verantwortlichen" entgegenstehende Auffassungen dagegen zu „einem irrationalen Bekenntnis" erklärt, und mit den Gegnern (z. B. Hennis, Buchheim oder Luhmann), die ganz einfach „Absurdität" produzieren und im übrigen nur „Arroganz" zeigen oder schlicht „zynisch" sind lohnt sich die Diskussion eigentlich gar nicht mehr, denn „man wird sie keines Besseren belehren, und sie tragen zur Sache wenig bei"
Es gibt für diese Aggressivität eine Erklärung, und sie besteht, wie zumeist in solchen Fällen, in einer erheblichen Unsicherheit dessen, der in solcher Weise um sich schlägt. Vilmars Argumentation ist nämlich in entscheidenden Punkten mit schwerwiegenden Selbstwidersprüchen belastet, die zudem, wie das Buch im Unterschied zur Kurzfassung deutlich zeigt, dem Autor bewußt sind. Doch darauf wird noch zurückzukommen sein.
Im Augenblick interessiert Vilmars Definition dessen, was er unter Demokratisierung verstanden wissen will. Dazu erfährt man, Demokratisierung sei der Inbegriff aller Aktivitäten, deren Ziel es ist, autoritäre Herrschaftsstrukturen zu ersetzen durch Formen der Herrschaftskontrolle von . unten' Ab-genzend heißt es dagegen, ein „Kollaps der Demokratisierung" lasse sich nur dann verhindern, „wenn die Idee eines rätedemokratischen Maximalismus" aufgegeben werde. „Demokratisierung" schließe die „Anerkennung rationaler, legitimierter Führung (Herrschaft) nicht aus, sondern notwendigerweise ein“ An anderer Stelle konkretisiert Vilmar seine Vorstellungen noch weiter, indem er das Problem des Konflikts zwischen der demokratisch legitimierten gesamtgesellschaftlichen Arbeitsteilung einerseits und der Demokratisierung gesellschaftlicher Teilbereiche andererseits in den Blick rückt. So schreibt er, Demokratisierung verfolge zwar „das Ziel der Abschaffung bzw.demokratischen Kontrolle von Herrschaftspositionen in allen nicht demokratisch konstituierten Subsystemen", in allen „bereits (formal) demokratisch strukturierten . . . Organisationen“ könne es „dagegen lediglich“ um eine „konkrete Durchgestaltung demokratischer Kontrolle" und um den „infrastrukturellen Abbau autoritärer Entscheidungsstrukturen" gehen
Schließlich zeigt Vilmar sogar noch überraschendes Verständnis für die wenige Seiten zuvor abqualifizierte Position von Hennis und anderen wenn er plötzlich in der „konservativen Warnung" vor Politisierung „ein Moment von Wahrung" eines „individuellen, persönlichen Freiheitsspielraums" sieht. Freilich sei „in der Massengesellschaft" dieser Spielraum „nicht zu retten, indem man ohnmächtig versucht, hinter die vollzogene Politisierung aller Subsysysteme zurückzugehen. Im Gegenteil: Nur durch eine demokratische Politisierung" werde für „die meisten Betroffenen ... ein individueller Freiheitsspielraum wiederhergestellt werden können"
Diese Konkretisierungen seiner Auffassungen wären tatsächlich geeignet, Fritz Vilmar bis zu einem gewissen Grade vor Giselher Schmidts Vorwurf in Schutz zu nehmen, Vilmars Aufsatz erscheine „als eine zeitgemäße — und vom orthodoxen Kommunismus unabhängige — Magna Charta der identitären Demokratie" Dennoch bestätigt Vilmar selbst in seiner Erwiderung diesen Vorwurf und erhebt sogar noch, in einer so keineswegs haltbaren Weise, Identität zur conditio sine qua non jeder Demokratie
Zudem sind alle die oben genannten Erläuterungen Vilmars Buch und nicht dem Artikel entnommen, auf den Schmidts Kritik sich bezog. Dort sind diese Abgrenzungen — wenn überhaupt — nicht in der gleichen differenzierten Form zu finden. Stattdessen dominiert Vilmars Verbalradikalismus, — doch daß der Autor sich mit dieser Kurzfassung keinen guten Dienst erwiesen hat, dürfte inzwischen ohnedies deutlich geworden sein.
Schält man also aus der aggressiven Polemik gegen politische Gegner und aus den radikalen Begriffshülsen den Kern der Vilmarschen Argumentation heraus, so wird eine Position deutlich, die sich weitgehend mit derjenigen deckt, die etwa Richard Löwenthal in der Auseinandersetzung mit Helmut Schelskys Thesen bezogen hat
Löwenthal, der Demokratie definiert als eine „Methode der Entscheidung aller Streitfragen unter Gleichberechtigten, die sich aus legitimen Verschiedenheiten der materiellen Interessen oder der Rangordnung der Werte ergeben" hält Schelsky vor allem jene Auffassung entgegen, die auch bei Vilmar im Mittelpunkt steht. Es sei der „Kern unserer Gegenthese", so schreibt er, „daß unter den Bedingungen der entwickelten Industriegesellschaft der Freiheitsspielraum der einzelnen und Gruppen nur durch Erweiterung der Demokratie erhalten werden kann" Löwenthal zeigt Verständnis für Schelskys Sorge über eine Gefährdung individueller Rechte durch „Politisierung" doch er glaubt, daß „in der wirklichen Entwicklung der westlichen Demokratien" diesen Tendenzen „wirksame institutionelle und traditionelle Grenzen" gesetzt seien. Als Sicherungen dieser Art nennt er vor allem die akzeptierten Grundrechte und die Möglichkeiten zur Herrschaftskontrolle
Damit sind in den Bestimmungspunkten, die von Löwenthal und Vilmar gegeben wurden, die Konturen der in der Literatur vorherrschenden Variante von Demokratisierungskonzepten deutlich geworden. Sie geht aus von der Unaufhebbarkeit von Herrschaft, sie sieht die problematische Konkurrenz zwischen gesamtgesellschaftlicher demokratischer Legitimation und politischer Willensbildung in demokratisierten Teilbereichen der Gesellschaft, und sie möchte den individuellen Freiheitsspielraum nicht nur erhalten, sondern nach Möglichkeit erweitern. Allerdings glaubt sie diese Selbstbestimmung und die Möglichkeit der Kontrolle von Herrschaft unter den modernen Bedingun-gen erst durch Demokratisierung der Gesellschaft gewährleisten zu können.
Daher soll im Folgenden diese Variante der Demokratisierungstheorie, auf die hier vor allem in der Form der Auffassungen Vilmars Bezug genommen wird, nach der Übereinstim-mung von Ziel und Mitteln befragt werden. Zu prüfen wäre also, ob die solcherart verstandene Demokratisierung tatsächlich geeignet wäre zu bewirken, was sie zu ihrer Absicht erklärt, nämlich die möglichst umfassende Beteiligung aller Betroffenen an jeweils allem sie Betreffenden.
II. Demokratisierung als Mittel zur Erweiterung individueller Selbstbestimmung und demokratischer Herrschaftskontrolle?
Nicht zufällig ist das demokratische Legitimationsverfahren — ideengeschichtlich wie praktisch — mit dem Eingeständnis verbunden, daß man die Stimmen zählt, weil man sie nicht wiegen kann. Die gefährliche Antiquiertheit der Vorstellung von „Demokratie als Lebensform" beruht deshalb darin, daß die Grundlage gemeinsamer verbindlicher Über-zeugungen in einer modernen Gesellschaft höchstens soweit reicht, sich mit Blick auf die Alternative des ansonsten drohenden Bürgerkriegs über formale Spielregeln zu verständigen.
Demokratie ist eben, wie es schon Schumpeter formuliert hat, „eine politische Methode ... und daher unfähig, selbst ein Ziel zu sein". 23a)
Es erscheint überdies auch sehr zweifelhaft, ob die Zerschlagung der repräsentativen politischen Strukturen wirklich geeignet wäre, das zu leisten, was gemeinhin als das Ziel solcher Demokratisierung genannt wird, nämlich eine verstärkte Mitwirkung aller jeweils betroffenen Personen an allen Entscheidungen. Die Erfahrungen mit der Vollversammlungsherrschaft an einigen Universitäten, wie auch die Tatsache, daß manche SPD-Unterbezirke gegenüber einer diskussionsgewohnten und an keine festen Arbeitszeiten gebundenen Gruppe von Jungsozialisten zu der Not-bestimmung greifen mußten, Beschlüsse zu später Nachtstunde zu untersagen, lassen Zweifel an den verheißungsvollen Ansprüchen der Demokratisierungstheorie aufkommen.
Es kommt hinzu, daß in dem Grade, in dem Entscheidungen von repräsentativen parlamentarischen Gremien abgezogen und auf kleine demokratisierte Einheiten übertragen werden, ein Verlust an demokratischer Legitimation eintritt, da solche locker strukturierten Gremien nie in der Lage sind, jenen Personenkreis zu integrieren, der von ihren Entscheidungen betroffen ist, so daß an die Stelle allgemeiner und gleicher Repräsentation die Zufälligkeit angemaßter Zuständigkeit tritt. Die propagierte Politisierung des Privaten wird allzu leicht zur Privatisierung des Politischen. So rächt sich nicht nur die Vernachlässigung der Grundtatsachen moderner Gesellschaften, die es nicht mehr gestatten, die Interessen des Einzelnen auf seine unmittelbaren Kontakte mit einer kleinen Primärgruppe reduzieren zu wollen, sondern auch die Verachtung oder die bare Unkenntnis der freiheitssichernden Bedeutung formalabstrakter Vorkehrungen.
Bei näherem Hinsehen wird daher deutlich, daß die zwangsläufigen Begleiterscheinungen demokratisierter Formen der politischen Willensbildung die Einflußchancen des Bürgers noch weiter vermindern, als dies unter der Geltung des Repräsentativprinzips ohnehin schon der Fall ist.
Zwei Beispiele sind es vor allem, die in der jüngsten Vergangenheit den Widerspruch zwischen Theorie und Praxis der Demokratisierung deutlich gemacht haben. a. Zuwachs an Beteiligungschancen für alle oder Umverteilung von Macht?
Das eine wird bezeichnet durch das Stichwort „imperatives Mandat", d. h. durch jene Verlagerung faktischer Macht, die sich innerhalb festgefügter Organisationen dann ergibt, wenn die Funktionen und Kompetenzen der nach festen Regeln gewählten und an definierte Vollmachten gebundenen (und daher kontrollierbaren) Mandatsträger durch spon-tane Aktivitäten von niemandem gewählter und daher niemandem verantwortlicher Mitglieder eingeschränkt und manchmal überlagert werden. Wo also politischer Einfluß nicht mehr zugleich an öffentlich bekannte und nachvollziehbare Normen gebunden ist, wo Macht nicht verliehen wird aufgrund bekannter Regeln über Verteilung und Entzug von Legitimationen, da führt Spontaneität, „Entschränkung", Demokratisierung, oder wie immer man das Regiment selbsternannter Mandatare nennen mag, wegen des Fehlens von Kontrollmöglichkeiten zur anonymen Herrschaft des Stärkeren. Dabei wird sich als dieser Stärkere wohl derjenige erweisen, der über die günstigeren Voraussetzungen zu politischer Betätigung verfügt, der also, an die Handhabung des Worts ohnehin gewöhnt, keinerlei festen Arbeitszeiten unterliegend und aller konkreten Verantwortung ledig, sich in jeder Beziehung als Angehöriger einer neuen privilegierten Schicht zu erkennen gibt, der man in Zukunft Intellektuelle, einen großen Teil der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und die Vielzahl der Kommunikati-ons-und Funktionärsberufe wird zuzählen müssen
Kaum anders erscheint das Bild dort, wo außerhalb der institutionell an der politischen Willensbildung beteiligten Formen, also außerhalb der Parteien und Verbände und doch zum Teil in Konkurrenz mit diesen, die viel-gelobte politische Spontaneität sich in Gestalt unzähliger Bürgerinitiativen bemerkbar macht. Hier präsentiert sich die informelle und unstrukturierte politische Betätigung als echtes Schwarzmarktphänomen. Einerseits nämlich verweist sie auf einen Mangel, indem sie zeigt, daß die dafür vorgesehenen Institutionen, v. a. also die Parteien, die vorhandenen Bedürfnisse (sowohl nach Möglichkeiten zu politischer Partizipation als auch nach Artikulation von Wünschen) nicht ausreichend befriedigen. Andererseits geschieht — wie immer — diese Versorgung über nicht vorgesehene Kanäle zu stark überhöhten Preisen. In diesem Falle kommt der Schwarzmarkt-preis darin zum Ausdruck, daß die Wahrnehmung politischer Beteiligungschancen sehr stark von spezifischen Voraussetzungen wie von einem höheren Sozialprestige, einem überdurchschnittlichen Bildungsniveau oder einer selbständigen beruflichen Stellung abhängig wird. Nachdem sich zeigte, daß Bür-gerinitiativen vor allem dazu geeignet sind, sogenannte „bessere Wohngegenden" mit den Segnungen zahlreicherer Kindergärten oder geringerer Klassenfrequenzen zu versehen bzw. ebensolche Viertel vor lästigen Müllverbrennungsanlagen und ähnlichem zu bewahren, sind manche anfänglichen Enthusiasten skeptisch geworden und argwöhnen nun, hier entstehe eine neue Privilegierung der soge-nannten Mittelklassen. Wie dem auch immer sei, in beiden genannten Beispielen, im Falle des imperativen Mandats sowohl wie in dem der Bürgerinitiativen, erweist sich die viel-, verheißende Demokratisierung nur als eine Umverteilung von politischen Einflußchancen. Ob es bestimmten Minderheitsgruppen in einer Partei oder einem Verband gelingt, sich selbst zur Basis zu stilisieren, oder ob bestimmte Bevölkerungsgruppen durch geschicktes und öffentlichkeitswirksames Auftreten gegenüber der Verwaltung in der Lage sind, von Gemeinschaftsleistungen überdurchschnittlich zu profitieren und unangenehme Gemeinschaftslasten im Stile einer St. -Florians-Politik („Heiliger St. Florian, verschon'unser Haus, zünd’ and're an") auf andere abzuwälzen, beide Male findet aufs Ganze gesehen nur eine Verlagerung, nicht ein Zuwachs an politischer Partizipation statt, beide Male erweisen sich die egalitären Verheißungen der Demokratisierungstheorie als elitäre Privilegierungen der einen auf Kosten der anderen. b. Demokratisch legitimierte Fremdkontrolle oder demokratisierte Selbstbedienung?
So zeigen die eng miteinander verbundenen Forderungen nach Demokratisierung und Autonomisierung gesellschaftlicher Teilbereiche eine merkwürdige Antiquiertheit. Dies gilt zunächst für den Anspruch, durch interne Demokratisierung eines Bereichs eine möglichst weitgehende Einbeziehung aller jeweils Betroffenen beim Zustandekommen von Entscheidungen zu erreichen: das vorgeschlagene Mittel erweit sich in dem Maße als ungeeignet, die erwünschten Ergebnisse herbeizuführen, in dem die Gesellschaft sich von einer ständischen Ordnung wegbewegt, innerhalb derer jeder einzelne mit allen seinen Lebens-bezügen und Interessen in eine genau umris-sene, in sich stabile und nach außen scharf abgegrenzte Gruppierung eingebettet ist. Je mehr die gesellschaftliche Schichtung sich lockert und den Charakter eines lückenlosen Mosaiks verliert, je deutlicher jeder einzelne verschiedenen, nicht deckungsgleichen Bestandteilen der Gesellschaft angehört, desto weniger können Entscheidungen zweifelsfrei einem gesellschaftlichen Teilbereich zugeordnet werden. Es erweist sich als unauflösliche Widersprüchlichkeit der Demokratisierung, daß durch das Entscheidungsmonopol einer so privilegierten Personengruppe andere von den Auswirkungen bestimmter Entscheidungen ebenso betroffene, aber an ihrem Zustandekommen nicht beteiligte Personen politisch entmündigt werden.
Aus der Geringschätzung des notwendigerweise formalen Charakters repräsentativer Demokratien, wie aus dem Wunsch, moderne Industriegesellschaften durch Demokratisierung in die wohlige Intimität überschaubarer menschlicher Kontakte zurückzuführen, folgt zudem ein doppeltes Vorurteil. Es besteht in der Vorstellung, daß mögliche Bedrohungen der Rechte und Freiheiten des einzelnen nur von selten des Staates oder von formalisierten politischen Strukturen zu befürchten seien und daß außerdem die mit Freiheitserweiterung verwechselte Freisetzung gesellschaftlicher Spontaneität aufgrund dieses ihres vermeintlichen Charakters auch nur zu freiheitlichen Ergebnissen führen könne. In der Logik solcher Denkvoraussetzungen liegt es weiterhin, Verfassungen dadurch verwirklichen zu wollen, daß man sie zu Katalogen von jeweils definitionsbedürftigen Wertappellen verflüssigt und sie so ihres Charakters der Verfaßt-heit entkleidet. Auch die Grundrechte garantieren dann dem einzelnen keine gesicherten Rechte mehr, sondern unterwerfen ihn dem ungewissen Ausgang fallweiser Konkretisierungen. So will neuerdings der Münsteraner Jurist Erich Küchenhoff die Pressefreiheit nur noch solchen Publikationsorganen gewährt wissen, die auch einen in seinem Sinne „rationalen" Gebrauch von diesem Recht machen und der Regensburger Jurist Landau versucht einen Kollegen, der sich einigen studentischen Aktivisten mißliebig machte, darüber zu belehren, daß nur derjenige Lernfreiheit beanspruchen dürfe, der „mit allen zu Gebote stehenden Mitteln die Kommunikation mit dem Zuhörer suche“
Wird schließlich in Institutionen wie Hochschulen oder Rundfunkanstalten Demokratisierung eingeführt, so entsteht ganz im Sinne einer solchen Grundrechtsinterpretation unweigerlich die Ansicht, der Verfassungsgeber habe Kunst, Wissenschaft, Religion, Presse und andere besonders geschützte Gegenstände nur deshalb nicht genauer definiert, um solche Konkretisierungen, die ja immer auch eine Ausschließung anderer nicht genannter Möglichkeiten bedeuten, späteren Mehrheitsbeschlüssen zu überlassen.
Ob der einzelne Dozent oder Journalist in seiner Betätigung dem gerecht wird, was man unter Wissenschaft oder unter Information „eigentlich" zu verstehen habe, und ob er sich demnach auf die entsprechenden Grundrechte berufen dürfe, wird unter solchen Bedingungen zu einer Frage des Wohlwollens einer wechselnden Mehrheit seiner Kollegen, also zu einem Problem seiner Anpassungsfähigkeit. Der Wert der Grundrechte wie auch aller anderen Freiheiten beruht eben nur in ihrer Formalität, während ihre inhaltliche Ausfüllung unweigerlich ihrer Abschaffung gleichkäme. Es kommt also, um ein Beispiel des leider kaum noch bekannten Liberalen F. A. von Hayek aufzugreifen, nicht darauf an, daß irgend jemand uns sagt, wohin wir fahren sollen, sondern daß wir uns im Sinne der Einschätzung des möglichen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer auf die Verbindlichkeit des Rechts-oder Linksverkehrs verlassen können Demjenigen freilich, der nur in Einbahnstraßen denkt, müssen solche formalen Prinzipien überflüssig vorkommen.
Betrachtet man also die Auswirkungen dieser Art von Demokratisierung, so zeigt sich, daß die Praxis nicht hält, was die Theorie verspricht. Der wichtigste Grund dafür liegt in der Primitivität der zugrunde gelegten soziologischen Modelle. Wird die politische Willensbildung am Muster sozialer Einheiten organisiert, die auch nicht annähernd das komplizierte Geflecht widerspiegeln, das aus den Interessen und Anhängigkeiten des einzelnen entsteht, so ergibt sich nicht ein Gewinn, sondern ein Verlust an Teilnahme-und Kontrollmöglichkeiten. Demgegenüber besagt es wenig, daß die sozialen Gruppierungen, denen im Zeichen der Demokratisierung Entscheidungsrechte exklusiver Art zugesprochen werden, sich auf eine interne demokratische Legitimation berufen. Wenn Gewerkschaften sich selbst eine politische Allkompetenz zusprechen, so kann doch der interne demokratische Aufbau solcher Organisationen nichts daran ändern, daß wegen Art und Gegenstand des Verbandszwecks, die den Zusammenschluß bedingen, nicht einmal die Mitglieder durch eine solche Organisation in jeder politisch und sozial bedeutsamen Beziehung hinlänglich repräsentiert werden können. Von noch entscheidenderem Gewicht ist jedoch der Umstand, daß eine Organisation dieser Art durch eine ständige Ausweitung ihres Einflußbereiches mehr und mehr auch Entscheidungen an sich zieht, von denen dann ein stets wachsender Anteil auch solcher Personen betroffen wäre, die nach ihren soziologischen Kennzeichen nicht einmal die theoretische Chance besitzen, durch Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft am Zustandekommen der entsprechenden Beschlüsse beteiligt zu werden.
Der gleiche Widersinn der Demokratisierungsforderung zeigt sich — um nur ein weiteres Beispiel zu nennen — auch an der jeder Logik spottenden Argumentation, derzufolge wegen der unbestrittenen allgemeinen Bedeutung der Bildungspolitik drittelparitätisch besetzten Gremien von Lehrern, Eltern und Schülern wesentliche -schulpolitische Kompetenzen übertragen werden sollen. Wenn tatsächlich für die gesamte Gesellschaft und ihre Zukunft Wesentliches davon abhängt, was in unseren Schulen gelehrt und gelernt bzw. nicht gelehrt und nicht gelernt wird, wie will man dann rechtfertigen, daß Lehrer, Eltern und Schüler einer jeweils anderen Schule oder überhaupt Kinderlose von diesen Entscheidungen ausgeschlossen werden? Erneut zeigt sich also die Primitivität der zugrunde-liegenden soziologischen Vorstellungen, wenn man angesichts der Komplexität sozialer Beziehungen und politischer Willensbildungsprozesse noch zwischen „indirekter" und „direkter" Betroffenheit zu unterscheiden sucht und die letztere an die Stelle der politischen Legitimation aus freien und gleichen Wahlen setzen will. Doch ist dieses Dilemma seinerseits nur Ausdruck des zugrunde liegenden antiformalen Denkens und seiner trügerisch voreiligen Konkretheit. Denn die landläufige Kritik, welche Ordnungssystemen formaler Art, wie der repräsentativen Demokratie und der Marktwirtschaft, deren abstrakten und nicht unmittelbar erfahrbaren Charakter zum Vorwurf macht, übersieht infolge ihrer idyllischen Vorstellung von der Gesellschaft den eindeutigen Zusammenhang zwischen den gesellschaftlichen Strukturen und den Formen politischer Willensbildung.
In deutlich gegliederten Gesellschaften mag es möglich sein, die Legitimierung politischer Herrschaft an den sozialen Profilen festzumachen. Dieser Wunsch, politische Prozesse anhand der Kriterien beruflicher, regionaler oder sozialer Zugehörigkeit zu organisieren, wird jedoch um so unrealistischer (und damit um so ungerechter), je mehr das Bild des sozialen Gefüges an Trennschärfe verliert. Unter modernen Bedingungen folgt also der formale Charakter von Ordnungssystemen direkt aus der relativen Konturlosigkeit der Gesellschaft, was nicht anderes bedeutet, als das Abstraktheit zur einzig möglichen Form von Konkretheit geworden ist.
Dieser Vorteil abstrakter Modelle zeigt sich besonders deutlich an den entsprechenden Schwächen der Gegenmodelle. Während nämlich formale Prinzipien dazu führen, daß politischer Wille und ökonomische Bedürfnisse ermittelt werden, sehen sich Systeme „demokratisierter" Bedarfsdeckung und Willensbildung regelmäßig dazu gezwungen, soziale Zugehörigkeit, Betroffenheit und Bedürfnisse mehr oder minder willkürlich zu definieren. Wer also wirklich mehr Einflußund Kontrollchancen für den einzelnen wünscht, der täte gut daran, formale Ordnungsprinzipien durch Erweiterung der politischen und wirtschaftlichen Konkurrenz zu stärken, statt sie im Zeichen der Demokratisierung abzubauen.
Daß in einigen wirtschaftlichen Bereichen eine offene Marktsituation nicht mehr besteht, und daß man entgegen der Auffassung mancher Kritiker von Politisierungserscheinungen, eine säuberliche altliberale Trennung von Staat und Gesellschaft oder Öffentlichem und Privatem nicht mehr voraussetzen darf, soll damit gar nicht bestritten werden. Doch gerade wenn es richtig ist, daß immer größere Teile bislang für „privat" erachteter Bereiche einen öffentlichen Charakter annehmen und in die Interessensund Einflußsphäre der Allgemeinheit geraten, kann die Lösung nicht in einer Demokratisierung zugunsten der angeblich „direkt" Betroffenen bestehen. In dem Maße, in dem Funktionen einzelner oder privater Vereinigungen die Kennzeichen des öffentlichen Dienstes annehmen, muß an die Stelle partikularer Selbstkontrolle die Fremd-kontrolle aufgrund formal-allgemeiner Legiti-mation treten, wenn nicht die „direkte Betroffenheit" der Fluglotsen sich auf Kosten der betroffenen Allgemeinheit durchsetzen soll. Nicht zwischen der Abstraktheit formaler Ordnungsprinzipien und dem Anspruch auf demokratische Teilhabe, wohl aber zwischen Demokratisierung und demokratischer Kontrolle besteht ein Gegensatz. Es macht also das Undemokratische an der Demokratisierung aus, daß sie alle Arten öffentlicher Dienstleistung zur Selbstkontrolle der Interessierten pervertiert, während sie auf den Bereich von Grundrechten übertragen diese Selbstbeschränkung der Demokratie aufhebt, indem sie individuelle Rechte zu kollektiven Pflichten uminterpretiert. c. Vilmars Dilemma Vergleicht man also die Absichten dieser Variante von Demokratisierungsvorstellungen mit den Realisierungsmöglichkeiten, so ist die Bilanz nicht eben ermutigend.
In demokratisch verfaßten Organisationen wie politischen Parteien, die der politischen Willensbildung dienen, droht die Absicht einer gleichmäßigeren Verteilung politischer Einflußchancen in eine faktische Umverteilung zu Gunsten weniger Aktivisten umzuschlagen. In Einrichtungen des öffentlichen Dienstes dagegen führt Demokratisierung statt zu demokratischer Fremdkontrolle zu demokratisierter Selbstbedienung, und schließlich besteht die Gefahr, daß in öffentlich-rechtlichen Institutionen die Grundrechte, um die herum solche Institutionen konstruiert sind, in kollektive Pflichtbindungen wechselnder Art umdefiniert und damit aufgehoben werden.
Außerhalb des Bereichs verbandsmäßig organisierter oder öffentlich-rechtlich institutionalisierter Zwecke schließlich fehlt es ganz einfach an den sozialen Profilen von Interessiertheit oder Zugehörigkeit, und damit an den Anhaltspunkten für eine Organisierung politischer Willensbildungsprozesse außerhalb der gegebenen Wege politischer Repräsentation. Wie oben bereits angedeutet, macht es einen guten Teil der Widersprüchlichkeit der Vilmarschen Argumentation (und vermutlich auch der Erklärung für sein aggressives Reagieren auf Kritik) aus, daß er sich zumindest eines Teils dieser unauflöslichen, weil aus der Struktur moderner Industriegesellschaften folgenden Demokratisierungshindernisse bewußt ist.
So schreibt er, in einer Kommunalverwaltung könne es „die Liquidation des demokratischen Auftrags einer Exekutive darstellen, deren Entscheidungsbefugnisse etwa durch unmittelbare Gegenmachtbildung, Mitbestimmung oder gar Selbstverwaltungskonzepte von unten konterkarieren zu wollen." Demokratisierung könne dann, wie jugoslawische Beispiele zeigten, „geradezu ins Antidemokratische umschlagen" und zur „Hintansetzung des Gemeinwohls durch .demokratische', gleichwohl gruppenegoistische Entscheidungen der direkt Betroffenen" führen
Außerdem weist Vilmar an anderer Stelle darauf hin, daß die „Avantgarden der Demokratisierung" ihre „Verantwortlichkeit weithin noch nicht erfaßt" hätten. So habe man von Studentenvertretern „kaum je konstruktive Vorschläge gehört, die von ihrer Verantwortung gegenüber Steuerzahlern und Nachrückenden hinsichtlich nicht-verschwenderischer Nutzung der teuren Studienplätze Zeugnis ablegten". Er selbst habe in der Diskussion „mit einem kritischen Ärzteund Schwesternteam über eine kooperative, optimal selbstorganisierte . . . Krankenhaus-ordnung" erst darauf aufmerksam gemacht, „daß ganz vergessen worden war, neben — sogar vorl — der besseren Menschenwürde der im Krankenhaus tätigen Ärzte, Schwestern etc. die Menschenwürde der Patienten als Zielsetzung zu pointieren". Schließlich nennt Vilmar als drittes Beispiel noch den Umstand, daß bei der Debatte um die paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten der Großindustrie „geflissentlich übersehen" werde, „daß ein dritter Interes-
senvertreter neben Kapital und Arbeit ... mit im kontrollierenden Organ zu sitzen hätte: Vertreter der , output‘-Interessen, also der Konsumenten-, Umwelt-, Regional-und volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen. . Vilmar bagatellisiert freilich die Probleme, wenn er sie als solche der Erziehung oder noch ausstehender Lernprozesse darstellt, bzw. wenn er von schwierigen, aber prinzipiell lösbaren Oxganisationsfragen ausgeht. Daß Vilmar etwa einräumt, die „außerhalb der Subsystemorganisation vom Output Betroffenen" seien „meist so verstreut, oder, wie im Falle der Patienten.. eine so instabile, gehandicapte Gruppe, daß eine organisierte, repräsentative Artikulation ihrer Interessen überaus schwierig" sei, geht an dem Kernpro28) blem insofern vorbei, als das Gemeinte dicht nur „schwierig", sondern unmöglich ist, solange Demokratisierung angestrebt wird. Demokratisierte Interessenvertretung setzt eine soziologisch zutreffende Organisierung voraus, und diese ist nicht möglich, weil es die erforderlichen klaren Konturen nicht gibt. Die jeweils übrigbleibenden und daher vernachlässigten Interessen sind ja geradezu dadurch gekennzeichnet, daß sie den nichtorganisierbaren Rest darstellen. So kann es auch nicht ausbleiben, daß man Unvereinbares zusammenzwingt, wenn man dennoch den Versuch einer solchen Pseudo-Repräsentation unternimmt. Der dritte Faktor, den Vilmar etwa in die betriebliche Mitbestimmung einbeziehen möchte, umfaßt in einer vorgeblichen Gleichgerichtetheit so verschiedene Interessen wie jene der Konsumenten und des Umweltschutzes.
Zudem erscheint es, zumal für einen Sozialisten, als den Vilmar sich selbst wiederholt vorstellt, als eine merkwürdig naive Vorstellung, man könne strukturelle Interessenprobleme durch moralische Appelle lösen, man könne also Studentenorganisationen, Gewerkschaften, Standesvertretungen von Ärzten und Schwestern dazu bringen, Interessen, die außerhalb ihrer Organisation liegen, freiwillig und schon vor dem Prozeß organisierten Interessenaustausches als ein Kriterium der Relativierung eigener Interessen zu beachten, also schon bei der Artikulation des Eigeninteresse Selbstbeschränkung zu üben.
Die Definition von Gemeinwohl oder „volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen“ kann daher notwendigerweise nicht da stattfinden, wo (wie auf der Ebene des einzelnen Betriebs) nur spezifische Gruppeninteressen ihren organisatorischen Ausdruck finden. Es macht also das unaufhebbare Dilemma einer auf umfassende Kontrolle zielenden Demokratisierung aus, daß sie die Organisation des Nichtorganisierbaren voraussetzt. Wollte man nämlich im Sinne Vilmars gewissenhaft alle betroffenen Interessen berücksichtigen, so geriete man mit dem Begriff der volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen unversehens wieder auf die gesamtgesellschaftliche Ebene, so daß an die Stelle des Demokratisierungskonzepts schließlich jenes der repräsentativen Demokratie zu treten hätte.
Statt auf Partizipation in kleinen sozialen Einheiten hätte sich dann aber auch das Interesse auf die Behebung der Funktionsschwächen der Repräsentation zu richten. Das aber heißt, und darauf wird noch zurückzukommen sein, die erwünschte Steigerung der Teilhabe-und Kontrollchancen des einzelnen ist unter den Bedingungen moderner Industriegesellschaften — nicht durch eine Balkanisierung der Gesellschaft in unzählige demokratisierte Teileinheiten, sondern nur durch eine deutlichere Strukturierung der Informationen und der Prozesse politischer Willensbildung — zu erreichen. Es geht um Kontrollstrukturen und nicht um Beschäftigungstherapien.
III. Konsequenzen für neuzufassende oder wiederaufzunehmende Fragestellungen der Demokratietheorie
Da also das Demokratisierungskonzept offenbar nicht geeignet ist, das zu bewirken, was es sich zum Ziel setzt, nämlich eine Erweiterung des individuellen Freiheitsspielraums und eine Erhöhung der Chancen zur effektiven Teilnahme an politischen Willensbildungsprozessen ünd zur Kontrolle politischer Herrschaft, bleiben die dargestellten Schwierigkeiten auf die Fragestellungen der Demokratietheorie zurückzubeziehen. Dabei ergeben sich die Umrisse eines ersten Problemfeldes-bereits aus denjenigen Voraussetzungen, die nicht nur der Habermasschen Theorie, sondern auch manchen anderen Beiträgen zu den Problemen moderner Demokratien zugrunde liegen, nämlich der Annahme von der „strukturellen Entpolitisierung" moderner Gesellschaften. „Strukturelle Entpolitisierung" ?
Fast alle einflußreichen Spielarten sozialwissenschaftlicher Theorie gingen in den vergangenen zwanzig Jahren von einer Auffassung aus, die man vereinfachend in der Annahme kennzeichnen könnte, die Entwicklung moderner Industriegesellschaften enge den Spielraum für politische Entscheidungen teils objektiv durch die Eigengesetzlichkeit technischer Prozesse, teils subjektiv durch die Uni-formierung des Bewußtseins, so weitgehend ein, daß nur noch Raum für spezialistische Administration bleibe und die vermeintlichen ideologischen Gegensätze sich mehr und mehr als marginale Nachhutgefechte erweisen müßten.
Ob dies nun als die bevorstehende Erfüllung der Marxschen Utopie von der Ablösung der Herrschaft über Personen durch die Verwaltung von Sachen begrüßt wurde, ob der gleiche Vorgang neomarxistisch als das zwangsläufige und alternativlose, aber dennoch revolutionär aufzulösende Charakteristikum begriffen wurde, oder ob schließlich der Sachzwang bzw.der Systemzwang zur alles erklärenden Metapher wurde, in der Annahme eines strukturellen Zwangs zur Entpolitisierung und eines bereits eingetretenen oder bevorstehenden Endes der Politik stimmen die unterschiedlichsten Denkrichtungen überein. Dennoch ist diese theoretische Grundannahme zwar plausibel, aber doch keineswegs zwingend. Sie läßt sich ebenso gut zu der Behauptung einer strukturellen Politisierung umkehren.
Zunächst zeigt die einfache Beobachtung, daß vergleichbare Industriestaaten sich deutlich unterscheiden, und zwar sich unterscheiden aufgrund unterschiedlicher politischer Strukturprinzipien, daß ein bestimmter ökonomisch-technischer Entwicklungsstand weder zwingende politische Strukturdaten setzt, noch gar Politik völlig unmöglich macht Zweifellos haben wir es mit einer deutlichen Einebnung sozialer Profile zu tun, doch können aus dieser Tendenz ebenso differenzierende Auswirkungen folgen wie uniformierende. Um eine Formulierung von Tenbruck aufzugreifen: man kann ein und denselben Vorgang einerseits als Uniformierung bezeichnen, oder andererseits von einer „Individualisierung der Lebensstile bei gleichzeitigem Zugang zu den für alle ähnlich verfügbaren Lebensmöglichkeiten" sprechen
Festzuhalten bleibt, daß, wie oben mehrfach angedeutet, die klaren Konturen des gesellschaftlichen Gefüges sich gelockert haben und daß diese Entstrukturierung der Gesellschaft auch zu einer Entstrukturierung von Informations-und Entscheidungsprozessen geführt hat. Was dies bedeutet, wird sofort klar, wenn man sich vor Augen führt, wie eng der Aufbau oder Abbau gesellschaftlicher Strukturen mit jenen Vorgängen verbunden ist, die man gemeinhin als Politisierung oder Entpolitisierung bezeichnet. Der Rückzug ins Private, der in den fünfziger Jahren beobachtet und beklagt wurde, und die Mitte der sechziger Jahre einsetzende Politisierung aller Lebensbereiche stellen so gesehen nur die beiden Seiten ein und derselben Medaille dar. Einerseits bildet in einer zunehmend entstruktu-rierten Gesellschaft die Familie die einzige hinlänglich konkret abgegrenzte soziale Einheit, andererseits wird aber gerade an der Familie die Entwertung sozialer Zurechnungen deutlich. So setzt sich zum Beispiel immer unabweisbarer die Erkenntnis durch, daß die Familie kaum noch in der Lage ist, das künftige Schicksal der Kinder zu bestimmen, während umgekehrt eine immer stärkere Politisierung der außerfamiliären Bildung und Ausbildung zu beobachten ist. Die Angewiesenheit auf politische Strukturierungsleistungen führt zu einer Politisierung derjenigen Einrichtungen, die mehr und mehr an die Stelle der Stützungsfunktionen der primären sozialen Umgebung treten.
Schon der Begriff Gesellschaftspolitik hätte nicht entstehen dürfen, wenn die These von der strukturellen Entpolitisierung sich bestätigen ließe. So liefert denn auch dieser Bereich eine Fülle von Hinweisen dafür, daß gesellschaftspolitische Entscheidungen nicht nur Entscheidungen im alten politischen Sinne sind, sondern daß sie auch neue soziale und politische Alternativen produzieren: Hochschulgesetze und Mitbestimmungsgesetze schaffen neue soziale Identitäten, und die These, daß ökonomische Daten politische Entscheidungen determinieren, läßt sich mit ebenso guten oder schlechten Gründen umkehren.
Vergegenwärtigt man sich etwa die Grundzüge der Habermas'schen Argumentation, so zeigen die eben angedeuteten Überlegungen, daß jeweils das genaue Gegenteil zutrifft: Habermas geht davon aus, daß die entwickelte bürgerliche Gesellschaft unter den Bedingungen des Spätkapitalismus auf eine „strukturelle Entpolitisierung angelegt sei und daß eine Sicherung individueller Beteiligungschancen nur durch eine entstrukturierte allseitige Kommunikation zu erreichen sei. Richtig scheint mir zu sein, daß wir es mit einer entstrukturierten Gesellschaft zu tun haben und daß daraus eine durchgängige Politisierung fogt, in der sich der einzelne nur behaupten kann, wenn es gelingt, die Kommunikation stärker zu strukturieren. b. Institutioneile Voraussetzungen (individueller und kollektiver) Lernfähigkeit Ist aber erst einmal diese in den letzten Jahren meist unbefragt weitergetragene Grund-these von der „strukturellen Entpolitisierung" angezweifelt, so folgt daraus auch eine andere Gewichtung der Fragestellungen: Wenn aus der Einebnung und Vereinheitlichung gesellschaftlicher Strukturen auch eine höhere Verallgemeinerungsfähigkeit von Problemen folgt, wenn also die Grenzlinien zwischen Staat und Gesellschaft immer undeutlicher werden, so daß auch Entscheidungen einen immer allgemeineren Charakter annehmen, so stellt diese Politisierungstendenz auch das herkömmliche Verständis von Partizipation in Frage. Je weniger nämlich die Probleme gesellschaftlich lokalisierbar sind und je weniger sich dementsprechend Konflikte und Entscheidungsprozesse mit Hilfe des Kriteriums der Betroffenheit begrenzen und eindeutig zuweisen lassen, desto geringer sind die Aussichten, Partizipationsangebote an Interessenvertretungsorganisationen und Selbstverwaltungseinheiten festzumachen. Es entspricht der geschilderten Tendenz, daß die Zugehörigkeit zu unmittelbaren sozialen Einheiten an Bedeutung verliert, während die Ebene allgemeiner politischer Entscheidungen an Interesse gewinnt. Deshalb wurde bereits oben darauf hmgewiesen, daß unter den gegebenen Verhältnissen Abstraktheit der Organisation die einzige denkbare Form von Konkretheit sei. Eine Vorstellung von Partizipation, die vor allem aus der Orientierung an demokratisierten Subsystemen individuelle Chancen erwachsen sieht, bewirkt dagegen eine Verminderung von Mobilität. Sie bindet den einzelnen an ein Spektrum von Interessen und Erwartungen, das seinen wechselnden Präferenzen nicht mehr gerecht werden kann.
Es stabilisiert auf dem Niveau einer früheren sozialen Schichtung, statt Partizipation als „permanentes Management von Loyalitätspräferenzen" zu ermöglichen.
Damit aber leitet die Frage hach der individuellen Möglichkeit zur Informationsverarbei-tung zum Problem der gesellschaftlichen Lernfähigkeit über. Wie die individuelle Mobilität in dieser Hinsicht eingeschränkt wird, so behindert die Festschreibung postulierter sozialer Identitäten, die aus einem System demokratisierter Teilbereiche folgt, auch die Artikulation wechselnder gesamtgesellschaftlicher Probleme. Damit aber verfälscht sie auf lange Sicht auch die demokratische Repräsentation zu einer bloßen Wiederspiegelung der Quersumme der in den gesellschaftlichen Subsystemen organisierten Interessen. Nicht-organisierte Interessen oder solche, die aus dem Widerspruch der organisierten Ansprüche auf einer nächsthöheren Ebene der politischen Willensbildung vermittelnd zu formulieren wären, bleiben unbeachtet und das politische Gesamtsystem verliert seine Fähigkeit zu eben jener „antizipatorischen" Artikulation von Fragestellungen, die mit dem Versuch zur Definition von Gemeinwohl identisch ist
Eben diese Differenz zwischen Interessen und Gesamtinteresse, deren stets neue Bestimmung den Gegenstand legitimer Herrschaft ausmacht, kann jedoch nur dann in ihren jeweils wechselnden Formulierungen die Zustimmung oder den Widerspruch der Betroffenen finden, wenn deren Möglichkeit zur Informationsverarbeitung und zur politischen Artikulation nicht durch starre Formen der Organisation vermeintlicher Betroffenheiten und überholter sozialer Fixierungen kanalisiert werden. Demokratische Herrschaft ist also nur möglich, wenn die qualitative Differenz zwischen der Vielzahl wechselnder und keineswegs übereinstimmender Interessen des einzelnen und der Gruppen einerseits, und dem immer erst aus Präferenzentscheidungen folgenden politischen Willensbildung nicht zu einer vorgegebenen Identität beider Momente verfälscht wird Aus der Unergiebigkeit der Diskussion um das Demokratisierungskonzept folgen jedenfalls zwei Themenschwerpunkte, deren Berücksichtigung von einer sozialwissenschaftlichen Theorie moderner Demokratien zu verlangen ist. Es handelt sich um das Problem des Verhältnisses zwischen Auf-und Abbau sozialer Strukturen einerseits, und Politisierung bzw. Entpolitisierung andererseits, und um die Frage nach den institutioneilen Bedin-gungen individueller und kollektiver politischer Lernfähigkeit. Diese notwendigerweise summarischen abschließenden Hinweise stehen insofern in einem Zusammenhang zur Kritik der vorherrschenden Demokratisierungs-und Partizipationsvorstellungen, als sie zeigen, daß diese Theorien von falschen Fragestellungen ausgehen und daher auch nicht in der Lage sind, dem Verlangen nach individuellen Freiheitsspielräumen und nach einer Kontrolle politischer Herrschaft neue Chancen zu eröffnen. Demokratisierung gesellschaftlicher Teilbereiche kann unter gegenwärtigen Bedingungen nur die organisationsübergreifende repräsentative Willensbildung noch weiter schwächen und den einzelnen noch stärker in eindimensional organisierte Bindungen und Beschränkungen zwingen.
Für die Behebung der Funktionsschwierigkeiten moderner Demokratien käme es jedoch auf das genaue Gegenteil an.