I.
Daß die Presse, wie es einmal Ernst Posse, der die alte „Kölnische" so nachhaltig geformt hat, festhielt, „ein an das privatwirtschaftliche Unternehmertum gebundenes, gemeinnütziges Instrument der öffentlichen Meinung" ist — dies ist es wohl, was die seit Jahren laufende Diskussion um ihre Probleme, die wirtschaftlichen wie die rechtlichen, so schwierig macht und mitunter auch so unergiebig. Das ist doch etwas anderes Doch sollte eigentlich unbestritten sein, daß die Presse, zwar privatwirtschaftlich organisiert, als einziger aber wohl von allen Wirtschaftszweigen noch mit einer öffentlichen Aufgabe versehen, bei allem Respekt vor anderen doch nicht in einem Atemzuge mit den Herstellern von Damastbezügen, Halbleitern, Körperpflegemitteln und Haushaltsgeräten genannt werden kann.
Eingeräumt, daß manches auch bei ihr vielleicht der Korrektur, der Anpassung, der Neuformung bedarf, und nichts davon sollte ausgeschlossen sein, wenn es sich innerhalb des von der Verfassungsgarantie abgesteckten Spielraumes vollzieht, doch wird das, was Ernst Posse sagte, schwerlich widerlegt und entkräftet werden können, es sei denn auf Kosten eben jener Freiheit, ohne die Demokratie und mit ihr die Presse nicht denkbar ist.
So hat sie vermerkt, daß endlich, mehr als sechs Jahre nach dem Vorliegen des Schlußberichts der von der Großen Koalition berufenen Günther-Kommission, nach einer Zeit vieler Versäumnisse also, im Prinzip gewisse Erleichterungen überlegt werden sollen und daß damit vielleicht eine wenigstens partielle Angleichung an Regelungen im Ausland, vor allem im EG-Raum, eingeleitet werden dürfte. Rechtzeitiger wäre besser gewesen Auf einmal sieht sich Bonn mit der Tatsache konfrontiert, daß einerseits im Gefolge konjunktureller Entwicklungen, zum anderen aber in der Konsequenz der unterbliebenen Hilfen im rechten Augenblick eine so schwierige Situation entstanden ist, daß sie in der Tat nun nicht mehr übersehen werden konnte. Die Erwartungen der deutschen Presse, artikuliert zunächst und vor allem durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, gehen unter anderem in die Richtung der Senkung der Mehrwertsteuer auf Null beim Verkauf unter Beibehaltung des Vorsteuerabzugs, einer massiven Erhöhung der Abschreibungsquoten, der Gewährung steuerfreier Investitionsrücklagen, von Sondertarifen bei den Postgebühren und verbilligter ERP-Kredite auch für Umschuldungsaktionen.
Inzwischen ist eine erste Maßnahme getroffen worden, und zwar mit der Bereitstellung von 126 Millionen aus dem ERP-Programm und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, übrigens hier zu 9 Prozent Zinsen, die vor allem für mittlere und kleinere Zeitungen, deren Jahresumsatz 150 Millionen nicht übersteigt, zur Verfügung stehen sollen, erfreulicherweise auch für Verbundkonzeptionen.
Mit Steuerstundungen in dem einen oder anderen Fall, die auch anvisiert worden sind, kann freilich der Effekt, auf den es im Grunde ankommt, nicht erreicht werden, nämlich der Effekt der generellen Herausstellung der Presse. Und wenn es zwischendurch Anfang des Jahres einmal geheißen hatte, Brandt und Genscher seien übereingekommen, „zu klotzen und nicht mehr zu kleckern“, so ist davon aufs erste wenig zu verspüren.
Alle Maßnahmen, die in dem Erwartungskatalog der Presse aufgeführt sind, verstoßen übrigens weder gegen das Gleichheitsprinzip, wenn man die herausragende Funktion det Presse als Teil der Verfassungswirklichkeit richtig sieht, noch haben sie, eben dies vorausgesetzt, auch nur das mindeste mit „Subventionen" einschlägiger Art zu tun.
Das offizielle Bonn glaubt, daß es mit „gezie ten Maßnahmen" getan sein dürfte, und mal lehnt demzufolge das ab, was man nicht eben glücklich das „Gießkannen-Prinzip" nennt. Die Presse ihrerseits meint, daß es an der Zeit sei, endlich den Anschluß an exemplarische Lösungen im Ausland, vor allem auch bei den EG-Staaten, zu vollziehen.
Wenn es Bedenken geben sollte, Erleichterungen für alle könnten möglicherweise dahin führen, daß da und dort die Mittel auch in eilen Verdrängungswettbewerb eingebracht würden, so sollte nach den Vorstellungen etwa der verlagsortgebundenen Lokalpresse nach Größenordnungen und nach Staffeln verfahren werden können.
Dieses Wort „Subvention"
Denn sinkende Tendenz bei den Erlösen und ror allem die Kostenexplosion, in deren Gefolge, wenn sich nichts Wesentliches ändert, m Ende dieses Jahres die voraussichtlichen Stückkosten die Erlöse weit hinter sich gelassen haben dürften, haben auf ihre Weise manifest gemacht, daß es, um ein Wort eines sozialdemokratischen Regierungschefs anzuführen, mit „verbalen Deklamationen" nicht getan sein kann — wenn es über den Verfassungsauftrag der Pressefreiheit, von dem einmal Gustav Heinemann gesprochen hat, keinen Dissens gibt. Es sollte ihn jedenfalls nicht geben.
Niemandem von uns fällt ein zu glauben, mit dem, was vielleicht auf der politischen Ebene anläuft und möglichweise auch sonst noch sich tun wird, könnte das Problem der Tageszeitungen in unserer Zeit allein sich lösen lassen. Es wird kein Marne-Wunder geben. Aber es sollte, eben wegen der staatspolitischen Bedeutung der Presse, möglich sein, hier endlich jene Formeln zu finden, die anderswo gang und gäbe sind.
Uni so mehr hat vor Monaten, noch vor der Kabinettsbildung, ein Wort von Helmut Schmidt enttäuscht, bei allem Verständnis für die nun einmal gegebene schwierige Lage auf dem Zeitungsmarkt müsse er sich dagegen wenden, die Zeitungs-und Zeitschriftenverlaje «durch eine Senkung der Mehrwertsteuer zu subventionieren".
Die Vokabel „subventionieren" aber ist nun bei allem Respekt vor der Aufgabe eines Re-gierungsmannes, noch dazu in einer Situation " e der heutigen, wenig dem Vorgang ange-messen, um den es sich hier handelt, auch " enn dagegen gehalten werden sollte, dies S 8i letzten Endes auch eine Frage der Inter-pretation.
Und wenn Helmut Schmidt, der unterdes ähnliche Gedanken, nun als Kanzler, Ende September in Bad Oldesloe wiederholte, das Prinzip von der Gleichheit vor dem Gesetz wohl vor Augen, noch hinzufügte, er müsse sich wundern, daß dieselben Zeitungen, die sonst vom Staat den Abbau von Subventionen verlangten, „für sich selbst zusätzliche Subventionen forderten", so machte dieser Satz vollends die in der Tat babylonische Sprachverwirrung deutlich, die um die Dinge der Presse, um ihre Position und um ihre Rolle in unserer Demokratie entstanden ist.
Zumal Helmut Schmidt es noch für angezeigt hielt, seinerseits die These von Professor Ehmke ins Spiel zu bringen, die Zeitungen und Zeitschriften bekämen bereits indirekt durch das Minus von 600 Millionen, das die Post beim Zeitungsdienst mache, eine jährliche „Subvention"; und nur dies mochte hingenommen werden, daß der frühere Finanzminister seine Interview-Antworten ausdrücklich als seine „private Meinung" vorstellte.
Gleichwohl, sie zielen am Kern der Dinge, nämlich an der Frage vorbei, was ein demokratischer Staat einer demokratischen Presse als einem unablösbaren Element der Verfassungswirklichkeit schuldig sein dürfte. Und darum sollten die Zusammenhänge und die Konsequenzen daraus doch etwas vorurteilsloser in Augenschein genommen und versucht werden, eine zugegebenermaßen unhaltbare Optik abzubauen, auch durch ein paar Erinnerungen, aktualisiert auch durch Analogien und schließlich auch durch einen Blick auf die Strukturen eben dieser Tagespresse, um die es geht.
II.
Erwartungen, Ablehnungen, Möglichkeiten Die Bundesregierung hat vor wenigen Wochen verlauten lassen, daß sie sich der Gesetzgebungsinitiative des Bundesrats, der die Tageszeitungen zunächst (rückwirkend) vom 1. Januar 1974 bis zum 31. Dezember 1975 von der Umsatzsteuer für die Vertriebserlöse bei Beibehaltung des Vorsteuerabzugs hatte befreit sehen wollen, nicht anschließen könne, und sie hat dazu verschiedene Begründungen angegeben, auf das Fehlen eines „ausreichend klaren Bildes für eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Zeitungsverlage" verwiesen und die Frage gestellt, ob mit einer solchen Steuervergünsti-gung für alle Verlage „nicht die Pressekonzentration verstärkt" werde.
Dies ist zugegebenerweise ein Punkt, der aufmerksame Beachtung verdient. Doch wenn daraus die These abgeleitet wird, daß nur über „gezielte Maßnahmen", also über Hilfen im Einzelfall diskutiert werden könne, so ist dem entgegenzuhalten, daß so eine Harmonisierung mit ausländischen Exempeln niemals erreicht werden dürfte. Ganz abgesehen davon, daß hier, im Einzelfall also, die hoffentlich auf allen Seiten unerwünschte „Optik von Abhängigkeit" entstehen müßte.
Es sollte vielmehr die Möglichkeit eines unterschiedlichen Vorgehens im Rahmen einer Gesamtregelung ernsthaft geprüft werden, wobei, da es auch und nicht zuletzt um die Erhaltung einer echten und funktionsfähigen Vielfalt geht, die Besonderheiten der deutschen Presselandschaft Berücksichtigung finden könnten.
Dabei böten sich, auf den ersten Blick und ohne Anspruch, als Patentlösung in jedem Falle genommen zu werden, nach Auffassungen in Kreisen der Lokalpresse drei Differenzierungsmöglichkeiten an:
a) nach jenem Gruppenschema, nach dem die IVW, die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern in Bad Godesberg, einmal Auflagenübersichten angelegt hat, also bis 2 000 Auflage, 5 000, 10 000, 20 000, 50 000, 100 000, 200 000, 400 000, 700 000, 1 000 000 und über eine Million; oder b) nach dem Schema des in Zeitungskreisen bekannten und geschätzten Engelmann-Rutsatzschen Betriebskostenvergleichs, das Gruppen vorsieht bis 15 000 Auflage, 25 000, 45 000, 75 000, 125 000 und darüber; oder c) nach einem aus der Kombination beider Schemata gewonnenen grobrastigeren Verfahren, das zwischen drei und fünf Auflagen-gruppen vorsehen könnte.
Mit anderen Worten: Erleichterungen würden n einem solchen Falle in den unteren Auflagengruppen stärker als in den höheren zum Tragen kommen und könnten so salvierend auch gegen gewisse Konzentrationstendenzen wirken.
Wann soll denn die Stunde sein?
Wenn jetzt auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine „den Aufgaben der Presse gerecht werdende Gebühren-und Steuerpolitik" — Freistellung der Vertriebserlöse, Aufrechterhaltung des Postzeitungsdienstes und Ausgleich von Mindereinnahmen aus Haushaltsmitteln, eine Erweiterung der ERP-Kredite und die Aufnahme von Zeitungspapier in die Liste der als förderungswürdig anzusehenden Rohstoffprodukte — gefordert hat, dann ist es einfach nicht mehr angemessen, daß, würde diesem Vorschlag gefolgt, wieder einmal von einem „Gießkannenprinzip" gesprochen wird.
Und wenn der Sprecher der Bundesregierung in ähnliche Richtung zielende Forderungen des Deutschen Presserats, immerhin eines paritätisch aus Verlegern und Journalisten besetzten Gremiums, vor der Pressekonferenz mit der Begründung ablehnt, die Prüfung des Problems auf Staatssekretärsebene sei noch nicht abgeschlossen und einige angeforderte Daten zur wirtschaftlichen Situation stünden noch aus (gedacht ist hier wohl an das Zahlenwerk nach dem Pressestatistikgesetz), dann liegt die Frage nahe, wie lange denn noch zugewartet werden soll, bevor Entscheidendes geschieht.
Als ob der Prozeß des Kahlschlags durch die Konzentration nicht schon über die Marke hinaus fortgeschritten wäre, an der Alarm hätte gegeben werden müssen, und als ob es nicht endlich an der Zeit wäre, hinsichtlich der Anerkennung der besonderen staatspolitischen Funktion der Presse durch den Gesetzgeber mit dem Ausland gleichzuziehen -selbst wenn es das beunruhigende wirtschaftliche Moment nicht gäbe?
Was die vom Kabinett entschiedene vorbeugende Fusionskontrolle mit dem Aufgreifkrterium von 25 Millionen Umsatzerlös anbetrifft, so ist es zweifellos ihr erklärter Sinn, der Konzentration Einhalt zu gebieten. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahme den Erfolg haben wird, den sich ihre Befürworter davon versprechen, und ob, der Verdacht ist so unbegründet nicht, nicht Umgehungswege gefunden werden könnten, die, als „Kooperation“ affichiert, dennoch den Effekt einer Fusion haben können.
III.
Angenommen, es gäbe das Wort Zeitung nicht, und das, was wir heute so selbstverständlich Zeitung nennen, hieße Institut -Emil Löbl, ein Wiener um die Jahrhundertwende, ausgewiesen durch gründliche prakh-sehe und wissenschaftliche Arbeiten, hat be-klagt, daß dieses Wort Institut, das im achtzehnten und selbst noch im neunzehnten Jahrhundert im Umgang war, außer Kurs geriet, Goethe bediente sich seiner, Hartung, als er vor hundert Jahren die Leitung der „Königsberger Hartungschen Zeitung" niederlegte, sprach in seinem Abschiedsartikel von seinem Blatt noch als von einem Institut —, angenommen also, die Zeitung hieße auch heute noch Institut: ob dann die Politik sich auch so schwer tun würde in der Anerkennung der Zeitungen als Bestandteil der demokratischen Funktionen?
Eine konstitutionelle Macht Otto Groth, der große Historiker der Publizistik, hatte sie eine „konstitutionelle, keine absolutistische Macht" genannt, aber Otto Groth war — und nicht so nebenbei — auch Journalist, und das heißt im Zweifelsfalle: . voreingenommen", ein literarischer Narziß der Tagesschriftstellerei, und also suspekt.
Doch Edmund Burke, ausgewiesen als einer der großen politischen Denker der Neuzeit, hatte mit deutlicher Kritik an dem Beharrenden im englischen Parlament einmal angemerkt, im Unterhaus gebe es drei Stände, aber der vierte, der nämlich auf der Pressegalerie, sei „wichtiger, weil mächtiger“.
Möglich, daß daraus und aus ähnlichen Erkenntnissen und Bekundungen, die vielen gegen den Strich gehen mochten, die These von der „vierten Gewalt“ abgeleitet worden ist, die wenig Aussicht hatte, den Beifall derer zu finden, die meinten, mit den vorhandenen und akzeptierten Gewalten könne und sollte es eigentlich sein Bewenden haben.
Und gar die so amüsant sich ausnehmende, doch durchaus ernsthafte Parteinahme Thomas Jeffersons, wenn er zwischen einer Regierung ohne Presse und einer Presse ohne Regierung zu wählen hätte, würde er sich ohne zu zögern für das letztere entscheiden, dürfte gestern und heute der Anerkennung der staatspolitischen Aufgabe der Presse, so wie sie auch im Bonner Grundgesetz fixiert ist, durch die Verantwortlichen womöglich mehr im Wege gestanden als ihr genutzt haben.
Die deutsche Presse, und um die geht es hier (trotz der von draußen und auch vom Rande herangezogenen Beispiele), hat nicht den Eindruck, von der Politik verwöhnt zu sein, ihr Schoßkind ist sie ohnedies nicht und möchte es auch nicht sein; dazu dürfte nicht wenig der exhibitionistische Pamphletismus von Randfiguren beigetragen haben, derer also, die Friedrich der Große les ecrits mordants genannt haben würde und den manche Auch-Journale zur Beschwichtigung ihrer eigenen Zweifel als Journalismus verstanden wissen möchten.
Doch die Politik, im allgemeinen und nicht etwa nur die deutsche, lebt weitgehend aus dem Zusammenspiel mit der Presse, wenn nicht sogar aus ihr selber. Insofern trifft das kritische Wort von Friedrich Naumann, die Presse sei „kein Kolloquium der realen Ausführung, sondern eines des anregenden Vorausschiebens“, genau den Punkt. Nicht weniger die aus der heutigen Situation von dem Esslinger Verleger Otto Wolfgang Bechtle in einen Zürcher Vortrag eingeflochtene Feststellung, daß in einer freien Gesellschaft demokratischer Ordnung erst die Zeitung in einer Vielzahl und Differenzierung ohnegleichen den Prozeß der Meinungsbildung in Gang setze und ihn am Leben erhalte.
Und eben hier fehlt eigentlich noch immer, jedenfalls bei uns in Deutschland, jene heraushebende Anerkennung ihrer Funktion, ihrer Stellung als öffentlicher Magistratur.
IV.
Zweimal innerhalb der letzten vier Jahrzehnte ist die deutsche Tagespresse tiefgreifenden Veränderungen unterworfen gewesen. Die erste begann 1933, die zweite nach 1945 und 1949, als die Beschränkungen der ersten vier Nachkriegsjahre fielen. Wenn man ihren heutigen Standort richtig erkennen will, muß man sich das Nichts vergegenwärtigen, aus dem die Tageszeitungen wieder wirksam wurden. Nur dann ist eine gültige Bewertung möglich.
Die letzten vierzig Jahre
Das alte Deutsche Reich ist einmal eines der zeitungsreichsten Länder der Welt gewesen; die Bundesrepublik ist es, in einem gewissen Sinne, auch heute noch. 1933 zählten wir 4 703 Zeitungen — es tut nichts zur Sache, ob diese Vielzahl ein Modell hätte sein und Bestand haben können, sie war da —, und als das Dritte Reich aufhörte, waren dank dem Gebot der nationalsozialistischen Gauleitungen und den Stillegungsmaßnahmen der Reichspressekammer 977 übrig geblieben. Schon durch die Notverordnungen des Reichs-präsidenten „Zum Schutze von Volk und Staat“ vom 4. Februar und vom 28. Februar 1933 war praktisch die Pressefreiheit, die Hitler in seinem monströsen Buche als „Geflunker“ abgetan, aber skrupellos gegen die Weimarer ausgenutzt hatte, aufgehoben worden. Und Goebbels hatte zwischen den beiden Daten mit diskretem Zynismus seinem Diarium anvertraut: „Jetzt haben wir auch eine Handhabe gegen die Presse, und nun knallen die Verbote, daß es nur so eine Art hat." Es knallte auch; und die Wirkung entsprach von der ersten bis zur letzten Stunde dem, was man von der ersten bis zur letzten Stunde gewollt hatte: Die Presse als Ausdruck öffentlicher Meinung hatte zu verschwinden, und die Trommler der Braunen beherrschten die Szene. Freilich nicht ganz.
Man muß sich vergegenwärtigen, daß die 352 NS-Zeitungen der tiefbraunen Provenienz am Ende des Dritten Reichs mit 20, 7 Millionen Auflage 82, 5 Prozent des gesamten Marktanteils ausmachten. 17, 5 Prozent waren also die „anderen". Indes wäre nichts verkehrter als anzunehmen, daß sie etwas anderes als Geduldete gewesen wären.
Es gab zweierlei Zeitungen Die Journalisten, von Stund an mit dem Wortgreuel „Schriftleiter" dekoriert, wurden der Omnipotenz des Staates und der Partei unterstellt. Wenigstens sollte das der Sinn des Schriftleitergesetzes, der Eintragung in die Berufsliste und der ständigen Drohung mit dem Berufsverbot sein. So sollte es sein, und so ist es auch gewesen, jedoch nicht ohne Einschränkung. Denn die Wahrheit gebietet festzustellen, daß es selbst bis zuletzt noch Journalisten gegeben hat, die etwas anderes als die Chorknaben der Wilhelmstraße oder des Braunen Hauses oder die Repräsentanten der These waren, daß zwar die Prinzipien unveränderlich seien, daß sie aber immer wieder den veränderten konkreten Situationen angepaßt werden müßten.
Es braucht nur auf das selbst Verzagte immer wieder aufrichtende Beispiel der alten „Frankfurter Zeitung" hingewiesen zu werden, der man 1933 zwar die Selbstauflösung, 1943 aber das Weitererscheinen verboten hatte. Gerade die „Frankfurter“, so einzigartig ihre Verdienste auch waren, ist jedoch ebensowenig die Ausnahme gewesen wie sie die Regel war. Doch ihr letzter Artikel noch, „Das Ende der Gironde", hatte das nicht zu übersehende Signum eines publizistischen Vermächtnisses. Was ihr widerfuhr, das war im Kern des Verfahrens, abgestuft vielleicht nach der einen oder anderen Seite, nichts anderes als der Schicksalsfall für die deutschen Presse.
Es haben viele nicht kapituliert, obgleich sie es für ihre Person dann wesentlich einfacher gehabt hätten. Und es ist auf beiden Seiten, auf der der entmachteten Verleger wie auf der vom Gesetz her engagierten Journalisten, mehr Charakter am Rande der Gefahr gezeigt worden, als manche sich träumen lassen. Die Aussage eines Mannes, dem diese Zusammenhänge sich beizeiten mitgeteilt hatten (Ernst Lemmer, wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht), daß, wer damals habe unabhängig bleiben können, gewiß einiges für die spätere Wiedergewinnung der Pressefreiheit getan habe — diese Aussage stellt eine eindringliche Legitimation der These von den zweierlei Zeitungen dar. Bis nichts mehr knallen konnte . . .
Anfang aus den Trümmern Am 25. April 1945 war der „Völkische Beobachter" zum letzten Male erschienen. Es vergingen immerhin Monate, bis aus der Stunde Null durch Schöpfungsakt der Besatzungsmächte eine neue deutsche Presse zu erstehen begann, neu im eigentlichen Sinne des Wortes, ohne eine Entwicklungslinie, die zu irgendwelchen Periodica etwa der Weimarer Zeit zurückgeführt hätte; sie gewann, für Jahre zunächst aus jedem Wettbewerb herausgehalten, angewiesen jedoch auf ein vorgezeichnetes Gebiet in einem lesehungrigen Deutschland, in dem damals auch Papier zu den Mangelgütern gehörte, rasch ihren Markt.
Es sollen, so heißt es, insgesamt in jenen Jahren 169 Lizenzen vergeben worden sein, bis dann mit der sogenannten Generallizenz im Sommer 1949 die Freiheit der Zeitungsherausgabe zunächst in der amerikanischen Besatzungszone wiederhergestellt wurde und die beiden anderen Besatzungsmächte, die englische und die französische, bald schon nachzogen. In der sowjetischen Zone blieb es dem Gesetz entsprechend, dem sie unterstand, bei einer dekretierten Presse.
Am Rande: Es war Konrad Adenauer, der einmal in einem Gespräch improvisiert die Anmerkung machte, daß angesichts der Umstände nach 1933 und angesichts auch der Be-B sachteiligung dieser Zeitungen in der Zeit ton 1945 bis 1949 die Forderung nach einem ikt der Wiedergutmachung durchaus berech•gt wäre. Und wenn sie gleichwohl von dejen, die sie hätten aufwerfen können, nicht fgegriffen wurde, so geschah es wohl aus er Erkenntnis heraus, daß allein schon die Diskussion einer solchen Möglichkeit in ei-em Augenblick als inopportun empfunden verden mußte, in dem die beiden Teile der putschen Verlegerschaft, die „Alten" wie die Neuen", gerade die Formel einer loyalen Zuammenarbeit in einer gemeinsamen Organisation beschworen hatten.
Das Bild der Gegenwart deckt sich im Bereife der Bundesrepublik kaum noch mit jesm, das hier bis vor 1933 bestanden hatte.
Sicht nur, daß Berlin, das bis zur Blockade iit großen Auflagen noch einmal eine Sonierstellung zu haben schien, seine einstige Vorherrschaft endgültig an Hamburg hat abgeben müssen. Auch das Gesicht der Verbreitungsgebiete, und zwar aller, ist einer beispiellosen Wandlung unterworfen gewesen.
Die Stärke der Presse ist ein aus Tradition und Fortschritt geformtes Leser-Blatt-Verhälttis, ist die Beständigkeit ihres Leserkreises, die Intensität und Regelmäßigkeit, mit der sie gelesen wird, „Readers confidence" also, wie die Amerikaner sagen würden.
Von Karl August Fürst Hardenberg, dem Preußen im ersten Viertel des vorigen Jahrhunderts die Fortführung der Steinschen Reformen zu verdanken hatte — die Presse von damals freilich nur Behinderungen —, von ihm stammt gleichwohl ein beziehungsreiches, wenn man ihm die liebenswerte Anti-quiertheit nimmt, ein sogar aktuelles Wort, dies nämlich, daß „keiner derselben" — der bestehenden Blätter — „ihre Relevanz genommen werden kann".
Es könnte unmittelbar an die Ignoranz adressert sein, mit der heutzutage, trotz Auflagentontrolle, Zeitungskarten und Verbreitungsnalysen, zuweilen die Dinge der deutschen Presse gesehen oder vielmehr: nicht gesehen »erden (oder auch übersehen werden), wenn dlein an die Relevanz der Zusammenhänge Nischen Größenordnung und Erscheinungsgebiet, an die Effektivwerte von Haushaltsabdeckung, Marktanteil und Reichweite gedacht vird.
Wählen und Strukturen
Da nämlich zeigt sich, abgesehen von der nun finmal unumstößlichen Tatsache, daß die Bundesrepublik, in der schließlich 65 Prozent der Bevölkerung in Städten unter 100 000 Einwohnern leben und die also keineswegs oder noch nicht ein Verbundsystem aus einem Dutzend Ballungsgebieten ist, auch heute noch ein Land mittlerer und auch kleinerer Zeitungen ist. Doch hat es nach dem Kriege und vor allem natürlich nach der Konstituierung der Bundesrepublik auch im Bereich der „konventionellen", also der Abonnements-presse — dies als Abgrenzung vor allem zur Kauf-und zur Boulevardpresse — Auflagenhöhen gegeben, wie wir sie weder in der Weimarer noch in der Zeit des Dritten Reiches, der Zeit also des Zwangsbezugs, gekannt haben.
Lag die alte „Berliner Morgenpost“ der Ullsteins 1930 mit 400 000 Wochentags-und 623 000 Sonntagsauflage einsam an der Spitze vor der nächstgrößten, vor dem Dortmunder „General-Anzeiger", der es auf eine Viertelmillion brachte, so sieht das Bild heute in mehr als nur in einer Hinsicht anders aus. Praeter propter haben im Augenblick noch drei Viertel aller etwas mehr als 400 Hauptausgaben der Abo-Presse eine Auflage unter 50 000, das andere Viertel liegt über dieser Marke.
Und wenn man will, dann ist auch dies, nämlich die Abnahme der Zahl mittlerer und kleinerer Zeitungen als Folge von Fusionen, ein Indiz für den Mediatisierungs-und Konzentrationsprozeß, der, wenn es die Politik mit ihren Beteuerungen ernst meint, sie sei für die Erhaltung der Vielfalt, einer konstruktiven Vielfalt und, vorsichtig formuliert, zumindest nicht für eine Konzentration, den Gesetzgeber nicht gleichgültig lassen dürfte. Eberhard Günther, der Präsident des Kartell-amtes, hat daher nicht ohne Grund vor gut drei Jahren in Bad Godesberg erklärt, wenn man den Marktkräften ungezügelt Raum lasse, werde sich die Kluft zwischen Groß-, Mittel-und Kleinverlagen weiter verbreitern. Denn die Konzentration, sowieso vorhanden, geht subtil vor und kommt zuweilen sogar auf samtnen Sohlen heran, und ohne daß ich mich zu einer Unterstellung bereit fände: Mich beschleicht, wenn ich so manche sogenannte „Gemeinschaft" sehe, vor allem einige der spektakulären Vorgänge der letzten Zeit, die sich obendrein vorzugsweise auch noch als „Modelle der Kooperation" empfehlen möchten, oft die Bängnis, daß dies alles im letzten doch die Vorstufe zu einer wie immer sich gerierenden Konzentration sein könnte. Ohne den geringsten Versuch der Abqualifizierung nach der einen oder der unangemessenen Emporstilisierung nach der anderen Seite hin: wenn man das unaufhörliche Wechselspiel Von Auflage und geschlossenem Verbreitungsgebiet im Auge behalten will, muß völlig wertneutral erkannt werden, daß allein aus der Begrenzung auf die Raumeinheit das rechte Maß auch für die publizistische und nicht weniger natürlich auch für die werbliche Wirksamkeit gewonnen werden kann, also für das, was der Fürst Hardenberg mit seinem Wort von der Relevanz, eingestimmt zwar auf andere Verhältnisse, wohl hat sagen wollen.
Das Bild könnte täuschen Die Verkaufsauflage aller deutschen Zeitungen dürfte im Augenblick bei 23 Millionen (bei 21 Millionen Haushalten) liegen; sie weist eine noch immer leicht steigende Tendenz auf, aber:
— In dieser Zahl von nahezu 23 Millionen verkaufter Zeitungsexemplare sind auch die der nur einmal oder drei-bis fünfmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen enthalten, — weiter die acht Titel der Kauf-und Boulevardpresse mit etwa 6 Millionen Druckauflage bei einer allerdings beträchtlich hohen Remittendenzahl; — schließlich die beiden Sonntagszeitungen mit zusammen etwa 2, 8 Millionen Auflage. Das Bild bekommt schärfere Konturen, wenn man weiß, daß das Abonnement etwa 13, 8 Millionen Bezieher und daß der Einzelverkauf etwa 9, 3 Millionen Käufer aufweist.
Es kann nicht gesagt werden, daß die Bundesrepublik, was die Leseintensität angeht, im Vergleich zu anderen Ländern exzeptionell führend darstehe. Immerhin aber nimmt sie — freilich nach Zahlen, die nicht ganz ä jour sein können — mit 334 Zeitungsexemplaren auf tausend Einwohner einen akzeptablen Mittelplatz ein, wobei unter Zeitungsexemplaren aus den dargelegten Verhältnissen wohl die der verschiedensten Art verstanden werden müssen, also Abo-, Kauf-, Boulevard-und Sonntagszeitungen. Obwohl für uns in der Bundesrepublik nicht repräsentativ, mag dennoch hier die DDR mit 445 Exemplaren auf tausend Einwohner angeführt werden.
Zum Vergleich:
Schweden liegt mit 557 Exemplaren an der Spitze, gefolgt von Finnland mit 531, Japan mit 522, Norwegen mit 482, Island mit 448 England mit 438, Neuseeland mit 376, der Schweiz mit 374, Dänemark mit 369, Österreich mit 328, den USA und Holland mit jeweils 301, Belgien mit 229, Frankreich 221, Kanada mit 218 und Italien als Schlußlicht mit 127.
Kamen 1971 in der Bundesrepublik 272 Fernsehteilnehmer und 310 Rundfunkhörer und 334 Zeitungsleser auf tausend Einwohner, so waren es im Jahre darauf beim Fernsehen 277, beim Funk 311 und bei den Tageszeitungen 334; nicht oder noch nicht eben dramatisch; jdoch auch nicht mehr zu ignorieren.
V.
Die Frage ist, wohin die Dinge, geschähe nichts, laufen sollen. Willy Brandt hat einmal besorgt gemeint, die Entwicklung zu mehr Pressekonzentration sei „wohl nicht aufzuhalten“ und hinzugesetzt, die Bundesregierung werde nach Möglichkeiten der Hilfestellung suchen, auf steuerlichem oder anderem Weg — „gezielt" oder generell?
Konzentration als A und O?
In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund unserer Konstellationen gewinnt eine Anmerkung von Theodor Eschenburg sozusagen aktuelle Bedeutung, daß nämlich „das Zusammenrücken von Zeitungen in unserer Zeit zur Kontrollerweichung, zur Kontrollmüdigkeit geführt" habe und daß „dieser Schwund an Kontrollstrenge eine der bedenklichsten Erscheinungen unserer politischen Publizistik" sei. Und nicht ohne Sorge hat Johannes Binkowski, der Präsident des Bundes-verbandes Deutscher Zeitungsverleger, als et auf die bedenkliche Kostenentwicklung zu sprechen kam, das Wort von der „kalten Sozialisierung" ins Spiel gebracht und gesagt, es würden „von manchen Kreisen" bestimmte Entwicklungen bewußt angestrebt, „weil bei konzentrierten Unternehmen der politische Druck zur Enteignung am leichtesten ist“. Denn daß der Prozeß der Konzentration im Gange ist, daran gibt es, so sehr dies auch von dem einen oder anderen heruntergespielt worden ist, für den kritisch die Szene verfolgenden Beobachter nicht den mindesten Zweifel. Jies wird durch die Statistik erhärtet: Hatten vir am 1. Januar 1950, ein paar Monate nach dem Wiederantritt der „alten" Zeitungen, an iie 800 Herausgeber selbständiger Blätter, indwar die Zahl am 1. September 1967, wohl-gemerkt:
nach der Rezession, auf 535 gefallen, so steht sie heute, alarmierend genug, beteits bei 432, und das Ende dieses Trends wäre nicht abzusehen, geschähe nichts oder nur Unzulängliches oder reagierte man zu spät.
Und die Zahl der sogenannten publizistischen Einheiten mit Voll-Redaktionen, die am 1. Jaiuar 1954 nach 225 betrug, ist inzwischen auf 122 abgesunken; hohe Zeit also, wenn dieser schon so stark geschrumpfte Bestand an selbständigen Redaktionseinheiten gehalten werden soll, daß versucht wird, mit Entlastungen dieser und jener Art diese Entwicklung zu blockieren.
Eine Formel bietet sich an: Verbund
Im übrigen, es gibt auf der Seite der Presse niemanden, der von so neolithischer Abständigkeit wäre, nicht sehen zu können oder zu wollen, daß die Entwicklung mehr und mehr nach optimalen Aggregaten hin verläuft. Es ist nur die Frage, ob sich die Konzentration oder, wie wir glauben, die Kooperation als die bessere Formel für die größere Einheit anbietet, weil der Verbund in unserer Sicht die publizistische Individualität in einem geneinsamen Rahmen, die Vielfalt also, absichert. Freilich wissen auch wir, daß Konzentration, jedenfalls in der Presse, differenzierter gesehen und daß vor allem unterschieden werden muß zwischen dem, der konzentrieren, und hem, der konzentriert werden „möchte", und es wäre Geschichtsklitterung, wollte geleugnet werden, daß außer denen, die im Mahlström eines unerbittlichen Wettbewerbs un-lergingen, auch manche andere jener Spezies angehörten, die, aus welchen Gründen auch mmer, hatten konzentriert werden wollen.
So sehr jeder von uns ein Anwalt für die Vielfalt, eine echte Vielfalt der Presse ist, weil nur sie die demokratische Kontrollfunktion wirksam auszuüben vermag, so wenig würde auch nur einer sich dazu hergeben, so Swas wie ein Großalmosenier jener zu werden, die in ihrem eigenen Mief zu ersticken Crohen und deren Vorfahren schon von Kitschke für das „Winkelblatt-Elend" ver-dntwortlich gemacht worden waren; nein, dies unter keinen Umständen.
Aber für uns ist, wenn wir uns so sehr für die Vielfalt engagieren und sie in neue selbständigkeitserhaltende unternehmerische Formen eingebunden sehen möchten, wie für Emil Dovifat nicht die Auflage ein Kriterium, sondern „maßgebend ist allein die Fähigkeit eines Blattes, seinen Inhalt so zu finden, so zu fassen und so zu formen, daß es den Bedürfnissen seines Leserkreises, seiner Stadt und seiner Landschaft gerecht wird". Allein an diesen Maßstab sollten die Werte abgelesen werden, die für die Erhaltung der Vielfalt entscheidend sind.
Wenn sich also die Fragestellung verengt auf die Alternative „Konzentration oder Kooperation?", dann zögere ich nicht, aus tiefster Überzeugung für die Kooperation zu plädieren, für einen Verbund in allen Bereichen, der ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit mit einem Höchstmaß an Leistung, aber auch — und das ist das Entscheidende — mit einem Höchstmaß an Selbständigkeit verbinden sollte. Und der Gesetzgeber täte, wenn auch ihm die Erhaltung einer funktionalen Vielfalt etwas bedeutet, gut daran, die so oder so geartete Förderung echter Kooperationen mit in sein Programm aufzunehmen.
Von den Allein-Stellungen und Monopolen
Denn was Kurt Biedenkopf immer wieder gegen das Argument vorgebracht hat, nur die Konzentration steigere die wirtschaftliche Effizienz, nämlich, daß gerade Großunternehmen trotz ihrer größeren Stabilität häufig genug gegenüber Anpassungsvorgängen auf dem Markt unbeweglich bleiben müßten, das müßte eigentlich auch ohne Abstrich für den Markt der Presse gelten.
Obgleich manche sich besorgt zeigen über „gefährlich monopolistische Verhältnisse", so bieten sie dennoch unbekümmert die Konzentration im großen und im weniger großen an, ohne zu erkennen oder auch nur zugeben zu wollen, daß zwangsläufig jede Konzentration zu einer Vermehrung eben dessen führen müßte, was sie unter „Monopolen" verstanden wissen wollen. Aber ist ihnen selber eigentlich klar, was darunter zu verstehen ist?
Zugegeben übrigens, daß die Zahl der Kreise und der kreisfreien Städte, in denen nur noch eine örtliche Zeitung erscheint, in den letzten Jahren angestiegen sein mag: Ist damit auch schon, wie manche glauben machen möchten, die Demokratie außer Kraft gesetzt? Doch wohl nicht. Zudem wäre es sehr die Frage, ob solchen Entwicklungen, bei denen nicht zuletzt bedacht werden sollte, daß manche Alleinstellung historisch gewachsen ist, im Gegensatz etwa zur Monopolstellung als Folge von Verdrängungswettbewerb und von „Zukäufen", durch mehr Konzentration und damit durch noch mehr Monopole oder durch mehr Kontrolle — Landespresseausschüsse, Bundespressekammern oder was sonst noch an Regulierungsrezepten parat gehalten werden mag —, durch lokale Sendungen nur für die „monopolgefährdeten" Gebiete oder was immer beizukommen wäre.
Die Diskussion um das Monopolproblem hat, deutlich geworden vor allem beim Dortmunder PEN-Forum vor zweieinhalb Jahren, in der Tat zu lange und zu sehr darunter gelitten, daß nicht unterschieden wurde zwischen Monopolen, die aus Verdrängungswettbewerb und Konzentration hervorgegangen sind, und jenen Alleinstellungen, die das Ergebnis eines organischen Wachstumsprozesses sind.
Wie so der Zufall mitunter spielt: Vor Monaten erst hat eine im Auftrage der Bundesregierung durchgeführte Allensbacher Studie ergeben, daß „Zeitungen mit regionaler oder lokaler Alleinstellung keine schlechteren Leistungen erbringen" als Zeitungen in einem direkten Wettbewerb.
Die Vielfalt muß erhalten bleiben Als sich vor gut einem Jahre der Bundestag mit der Fusionskontrolle befaßte, war es der CSU-Abgeordnete Max Schulze-Vorberg, der das Wort in den Plenarsaal stellte, wir hätten in der Bundesrepublik eine Mehrwertsteuer-Regelung für die Presse, „die für ganz Europa ein negatives Beispiel ist". Er hatte damit leider recht, auch mit der Schlußfolgerung: „Man darf Konzentrationsbewegungen nicht beklagen, die man geradezu heraufbeschworen hat."
Wenn wir die Vielfalt wollen, als erfüllte Realität, dann kann es nur Ablehnung für das geben, was ab und an aus dem Unterholz medienverändernder Dissertationen oder parteipolitischer Sandkastenspiele als „Exempel optimaler Zeitungsstrukturen" hervorbricht, wie etwa jene barocke Hybris, die ganze Bundesrepublik sollte in ein einziges System von Bezirksausgaben verwandelt werden, mit insgesamt zwanzig Zeitungen als Unter-und mit höchstens einhundertundzwanzig als Obergrenze, mit Auflagen mindestens zwischen einhundert-und sechshunderttausend.
Lockere Kooperationen sollten danach durch lupenreine Fusionen ersetzt werden. Je höher übrigens die Auflage, „desto eher könnten-— so heißt es wörtlich — „auch Kontrollfunktionen ausgeübt werden, politisch also wohl, und das offensichtlich über die Reglements hinweg, die der Presse sowieso da und dort zugedacht sind.
Plädoyer auch für die Selbsthilfe
Aber die Presse selber hätte allen Grund, ihre Situation, ihre Handicaps, ihre Möglichkeiten immer wieder zu überdenken, auch ihre Fehler und ihre Unterlassungen. Und unabhängig davon, ob und wann die Politik sich entschließt, in Ansehung eben der öffentlichen Aufgabe der Magistratur Presse ihr jene Behandlung widerfahren zu lassen, auf die sie (auch) als privatwirtschaftlich organisierter Bestandteil der Verfassungswirklichkeit Anspruch haben dürfte, sollte die Presse selber alle Spielarten der Selbsthilfe zu mobilisieren trachten.
Gewiß, es hat einige beispielhafte Arrangements gegeben, und sie haben sich bewährt und sie bewähren sich noch immer: da vor allem, wo das Moment des Dynamischen von allem Anfang an eingeplant war an Stelle einer anderwärts gleichsam zum Programm erhobenen Unbeweglichkeit. Es gibt auch einiges von Rang an Möglichkeiten redaktioneller, werblicher, technischer, gemischter Zusammenarbeit von Gleichen mit Gleichen, aber damit darf die Selbsthilfe noch nicht erschöpft sein.
VI.
„Pressemarkt vom Grundrecht geschützt“
Was könnte, was müßte geschehen, was sollte an öffentlicher Hilfe möglich sein? Mitte Februar 1974 hat bei einem Hearing im Abgeordnetenhaus des Bundestages der Sprecher der deutschen Lokalpresse aufgezählt, was aus ihrer Sicht, auch in der Konsequenz der Erwartungen des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, möglich gemacht werden könnte: Senkung der Umsatzsteuerbelastung für den Vertrieb auf Null, Erhöhung der Abschreibungskosten, steuerfreie Investitionsrücklagen, Sondertarife bei der Bundespost und einiges dazu.
Kartellamtspräsident Günther forderte bei dieser Gelegenheit neben der Begrenzung da Ausdehnungsmöglichkeiten mächtiger Verlage, auch durch eine pressespezifische Fusi anskontrolle, flankierende wirtschaftliche Maßnahmen. Günther hatte früher schon, im November 1971 in Bad Godesberg, sich davon überzeugt gezeigt, daß „ohne Strukturhilfen der Bundesregierung eine ausgewogene, wett-bewerbsfähige, moderne und zukünftigen Anforderungen gewachsene Presse nicht zu erreichen'sein werde; und für ihn ist ausge-macht, daß der „Pressemarkt ein ganz spezieller, sich hervorragend heraushebender, vom Grundrecht besonders geschützter Markt i*st.
Nicht zuletzt auch darum muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß es hinsichtlich der Präferenzen, die nicht als Subventionen, sondern als konkrete Anerkennung der öffentlichen Aufgabe der Presse zu gelten haben, eine Reihe von Beispielen im Ausland gibt, die in der einen oder anderen Weise auch auf die deutsche Praxis übertragen werden könnten.
So sind in Großbritannien, den Niederlanden, in Norwegen, in Schweden und in der Schweiz die Zeitungen völlig von der Umsatzsteuer sowohl für die Vertriebs-als auch für die Anzeigenerlöse befreit. Die dänische Presse genießt ein Rückversicherungssystem bei Anzeigenerlösen, und in Frankreich gilt der mittlere Mehrwertsteuersatz für Anzeigenerlöse. Außerdem gibt es in verschiedenen Ländern bei Postzeitungs-, beim Fernschreib-und Fernsprechdienst Sonderregelungen für die Presse.
Doch unsere Post tut sich hier nicht erst seit beute schwer; schon seit der Petersburger Telegraphenkonferenz im Jahre 1875 ist es die deutsche Postverwaltung gewesen, die sich am beharrlichsten allen Präferenzen für die Presse widersetzt und sich erst, als es einfach nicht mehr anders ging, zögernd zu einem Einlenken und zu Erleichterungen entschlossen hat Ist es aber, da anderswo so exemplarisch verfahren wird, unbillig anzunehmen, es sei endlich an der Zeit, auch in der Bundesrepublik Formeln anzusteuern, die dem Geist des Artikels 5 des Grundgesetzes und den Realitäten angemessen sind — nicht zuletzt im Interesse des Staates?
VII.
Das Verhältnis Verlag—Redaktion Bliebe das Verhältnis Verlag—Redaktion und Vice versa das Problem also der sogenannten mneren Pressefreiheit", das erst sehr spät und eben sehr deutsch entdeckt worden ist, vehement und virulent, so gründlich, daß Johannes Groß sich zu der Marginalie veranlaßt sah, die beste Medienpolitik sei keine, und wie immer man sich zu diesem Problem stellen mag, zu dem von den Parteien teils sehr dezidierte und sehr detaillierte Papiere vorliegen — es bleibt, so modifizierbar manches auch sein mag, die Frage, wem dies alles nützt: Dem Produkt Zeitung? Dem Bürger? Wem sonst?
Sicher ist bisher nur, daß, nachdem keine Aussicht mehr besteht, die beiden Seiten, Verleger und Journalisten, könnten sich in einem frei auszuhandelnden Arrangement noch verständigen, nachdem also eine Direktformel außer Sicht ist, ein Presserechtsrahmengesetz kommen soll. Und wenn auch hier noch nicht alles klar zu sein scheint, vor allem was die Rolle des Chefredakteurs, seine Berufung, seine Abberufung angeht, und wenn auch hier noch einige Zeit bis zur Verkündung eines Gesetzes vergehen mag: es ist absehbar, daß ein solches Gesetz mit seinen Eingriffen, Vorschriften und Abgrenzungen die Wirkungsabläufe im inneren Gefüge der Zeitung entsprechend und gewiß nicht erleichternd berühren wird.
Ohne jemandem nahetreten zu wollen, hat Edmund Banaschewski, Verleger medizinischer Fachzeitschriften, ermittelt, daß von den 51 Mitgliedern der Medien-Kommissionen der im Bundestag vertretenen Parteien nur 15 Journalisten sind, davon neun Redakteure und sechs Referenten aus Ämtern und Parteien, zwei Verleger, während die übrigen 34 Mitglieder dieser Kommission „eine nicht erkennbare, mittelbare Beziehung zu den Medien“ hätten.
Zum Verhältnis Verlag—Redaktion und Redaktion—Verlag, das in mehr als einer Hinsicht emotionalisiert erscheint, und das vom Gesetz und von den Fakten neugeordnet werden soll, wäre zu wünschen, daß es die „togethemess", dieses von der Sache her so unerläßliche Aufeinanderangewiesensein, nicht in Frage stellt.
Als es kürzlich im Bundesinnenministerium ein Anhörungsverfahren gab, bei dem Bundesinnenminister Werner Maihofer davon sprach, es müsse ein „sinnvoller Ausgleich zwischen der öffentlichen Aufgabe der Presse und ihrer privatwirtschaftlichen Struktur gefunden" werden, haben der Kölner Verleger Alfred Neven und der Düsseldorfer Verlags-direktor Karl Bringmann die Frage gestellt, welchen Sinn das Presserechtsrahmengesetz eigentlich haben solle. Und Rudolf Augstein, nicht eben im Verdacht, dieser Regierung und dieser Koalition mit prinzipieller Abneigung und Gegnerschaft zu begegnen, gab zu bedenken, daß der inzwischen als erledigt anzusehende Entwurf den Tendenzschutz aushöhle und Arbeits-und Presserecht miteinander vermenge; in diesem Augenblick wurde die Erinnerung wach an seinen gespornten „Spiegel“ -Leitartikel „Sondergesetz gegen die Presse?". War es da noch überraschend, daß er bei der nächsten Gelegenheit die Möglichkeit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ins Spiel brachte?
Der These der Verlegerorganisation, es gehöre zu den elementarsten Prinzipien eines freien deutschen Pressewesens, daß es auch über seine internen Dinge selbst bestimmen müssen, wird mit unabweisbaren Argumenten schwerlich beizukommen sein.
Die Journalistenverbände, die ihrerseits den Entwurf ablehnten, wenngleich auch aus anderen Gründen, ließen keinen Zweifel daran, daß sie ihre Erwartungen vor allem auf dem Gebiet der personellen Mitwirkung in keiner Weise als erfüllt anzusehen vermöchten.
Je länger aber dieser Teil der Medienpolitik diskutiert wird, um so deutlicher wird erkennbar, daß die Probleme Verlag—Redaktion, gäbe es sie in dem behaupteten oder angenommenen Umfange, so wohl nicht gelöst werden können, nicht also mit diesem „Eingriff des Staates in die Presse". Nicht wenig dürfte übrigens die unglückliche Äußerung des sonst so wägenden Paul Sethe zu jener Verwirrung beigetragen haben, mit der wir es heute zu tun haben, nämlich Pressefreiheit sei die „Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu vertreten".
Es war Elisabeth Nölle-Neumann, die mit einer gezielten, die Dinge wirklich am Schopf packenden Untersuchung auch hier wieder einmal das Licht der Realität in den dichten Nebel öffentlicher Diffusion getragen und einen ganzen Katalog von sicherlich nicht bedachten Negativwirkungen für den Fall aufgestellt hat, „wenn die innere Partnerschaft in den Zeitungen zerstört wird".
Danach haben auf die Frage, ob und wer in den letzten Jahren einen ernsten Konflikt zwischen Redaktion und Verlag erlebt habe, 1973 49 Prozent der befragten Redakteure mit Nein geantwortet (1969: 61), 60 Prozent der befragten Ressortredakteure (1969: 71) und 80 Prozent der Chefredakteure (1969: 66).
Man mag seine Vorbehalte haben gegenüber derlei Befragungen, eines freilich, so möchte ich meinen, zeigen sie dennoch ziemlich eindringlich: Die Prämisse mancher medienpolitischen Konzeption — „theoretisch-perfektionistisch", wie sie der FDP-Medienexperte Ulrich Eicke eingestuft hat — dürfte nicht eben wirklichkeitsbezogen sein.
Und insofern konnte die Oldesloer Ankündigung von Bundeskanzler Schmidt Ende September aufhorchen lassen, es werde zwar noch in dieser Legislaturperiode ein Presserechtsrahmengesetz vorgelegt werden, doch werde es „nicht an dem derzeitigen Entwurf abgelesen" werden können, den er als „typisch deutsche Superperfektion“ abtat. Und noch ein Satz vor allem mußte Eindruck machen — besonders bei den Undoktrinären: es müsse bei allem darauf geachtet werden, daß die Bewegungsfreiheit und die wirtschaftliche Lebenskraft der Presse gestärkt und nicht zusätzlich beeinträchtigt werde.
Heuss steckte den Rahmen ab
Theodor Heuss, der Journalist war und Verleger, hat den Artikel 5 des Grundgesetzes klipp und klar dahin interpretiert, daß dieser Artikel „niemals ein Sonderrecht für einen Stand oder eine Berufsgruppe geben sollte, sondern ein normales Recht für den Staatsbürger in demokratischer Verfassung festhalte", und auf die Frage, „ob der Verleger oder der Journalist das Recht auf Pressefreiheit hätte", bündig geantwortet: „Sie haben es beide nicht, sondern beide haben die Pflicht zur Freiheit der Information und der Meinungsaussage, und der Bürger hat das Recht, ich meine: den Anspruch auf diese Freiheit'Es war Rüdiger von Wechmar, der aus liberaler Verantwortung an dieses Wort von Theodor Heuss innert hat.
Und noch an etwas anderes ist, wenn auch von anderen, erinnert worden, nämlich an das kategorische Nein, mit dem vor genau sechzig Jahren, im Frühjahr 1914, ein so exzellenter Journalist und linker Sozialdemokrat wie Franz Mehring und mit ihm nicht weniger engagierte sozialdemokratische Publizisten wie Karl Kautsky, Konrad Haenisch, Adolf Braun, Bruno Schönlank sich der Einführung von Räteredaktionen und Abstimmungskollektiven selbst in Parteiblättern der SPD widersetzt und für das ungestutzte Chefsystem plädiert haben. Kautsky damals: Die Einheitlichkeit wird am sichersten gewahrt durch einen weitschauenden Chefredakteur. Und Mehring sprach von der unmöglichen und unzumutbaren Unterordnung unter eine Mehrheit, die von den anstehenden Entscheidungen naturgemäß weniger verstehen könne als der einzelne Ressort-redakteur. Und Mehring weiter: „Der Chefredakteur trifft neunmal das Richtige und einmal das Unrichtige, während die Mehrheitsredaktion einmal das Unrichtige vermeidet, aber neunmal das Halbe oder das Schwächliche oder das Unzulängliche oder auch gar nichts tut."
Dem wäre, auch im Hinblick auf das Verhältnis von Verlag zur Redaktion und umgekehrt eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Oder doch: daß der Journalist nicht, um Maximilian Hardens bitteres Wort einzubringen, ein Stallknecht eines annoncensüchtigen Verlegers und der Verleger nicht nur der Hauptrahlmeister etwa einer abweichungsbesessenen Redaktion ist, sondern doch wohl das, was er nach einer CDU-Chiffrierung sein soll: ein organisatorisch tätiger Publizist.
Weil es nur eine Pressefreiheit gibt, nämlich eine unteilbare, sollte man nur im Rahmen der unteilbaren und der ungeteilten Pressefreiheit zu Arrangements hinsichtlich der Zuständigkeiten kommen. Denn eine freie Presse ist undenkbar ohne ein echtes und vorbehaltloses Miteinander von Journalisten und Verlegern. Und auf das, wie mir scheint, also keineswegs zutrifft, was Chamfort bissig und hintergründig über den Verkehr zwischen Mann und Frau gesagt hat, er gleiche dem Verkehr der Europäer in Indien, „es ist ein kriegerisches Geschäft". Was nicht heißen soll, daß es nicht auch Ausnahmen gibt, gewissermaßen freibleibend. Wo aber gibt es sie nicht?
Die Presse ist nun einmal ein Element demokratischer Verfassungswirklichkeit und unbestreitbarerweise auch eine Institution, eine eminent demokratische dazu.