Am 24. Mai 1949 trat das Bonner Grundgesetz in Kraft und am 20. September 1949 wurde die Konstituierung der Bundesrepublik abgeschlossen. Diese historischen Vorgänge jähren sich 1969 zum zwanzigsten Male — sicher ein Grund, sich gerade in diesem Jahre die Ereignisse im Zusammenhang in Erinnerung zu rufen und im Hinblick auf das zweigeteilte Deutschland darüber nachzudenken, ob der 1948/49 eingeschlagene Weg — zumindest für die Deutschen — der einzig mögliche war oder ob es eine Alternative gab, der man, nachträglich betrachtet, den Vorzug hätte geben sollen.
In der vorliegenden Arbeit wird besonderes Gewicht gelegt auf die Darstellung der Londoner Sechsmächtekonferenz 1948, auf der die drei Westmächte zusammen mit den Beneluxstaaten zum ersten Male nach dem Scheitern der Viermächteverhandlungen eine gemeinsame Deutschlandpolitik festgelegt haben. Diese Konferenz hat bisher weder wissenschaftlich noch publizistisch die ihr an sich zukommende Beachtung erfahren, obwohl ihr entscheidende Bedeutung für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland zukommt. Soweit ich sehe, gibt es zu dieser Konferenz noch keine größere Darstellung, allein Lucius D. Clay hat in seinem Buch „Decision in Germany" ein Kapitel dieser Konferenz gewidmet. Im übrigen beschränkt man sich darauf, die Ergebnisse dieser Konferenz, die sogenannten Londoner Empfehlungen, zu zitieren. Außerdem habe ich die Besprechungen der deutschen Ministerpräsidenten der drei westlichen Besatzungszonen untereinander und mit den Militärgouverneuren zur Frage, ob die Londoner Empfehlungen angenommen werden sollten oder nicht, ausführlich erörtert. Erst durch die Zustimmung der Deutschen wurde ja der Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland frei. Durch einen Beschluß der Konferenz der Ministerpräsidenten war es mir möglich, Einsicht zu nehmen in die allgemein nicht zu
Einleitung gänglichen Besprechungsprotokolle, um sie bei dieser Darstellung mit zu verwerten. Das Schlußkapitel dieser Arbeit ist der Frage gewidmet, ob es für die Deutschen eine reale Alternative zur Annahme der Londoner Empfehlungen gab.
Gegen diese Art der Darstellung wird man einwenden können, daß wesentliche Komplexe nicht die gebührende Berücksichtigung gefunden haben, deren Kenntnis ebenfalls wichtig für das Verständnis der Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland ist: Hierzu gehören vornehmlich die Erörterungen der Siegermächte über die Lösung des Deutschlandproblems, insbesondere im Rat der Außenminister und im Kontrollrat, und der erkennbar gewordene Auffassungswandel der vier Großmächte etwa von der Jalta-Konferenz bis zum Abbruch der Londoner Sitzung des Rates der Außenminister im November/Dezember 1947. Außerdem gehören hierher die unterschiedlichen Entwicklungen in den vier Besatzungszonen zwischen 1945 und 1948 und schließlich der Gang der Ereignisse vom Zusammentritt des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 bis zur Genehmigung des Grundgesetzes durch die Militärgouverneure am 12. Mai 1949. Hierauf bin ich nur soweit eingegangen, wie es mir zum Verständnis der Gesamtereignisse notwendig erschien.
Auf eine breiter angelegte Darstellung mußte verzichtet werden, um die Arbeit nicht ungewöhnlich umfangreich werden zu lassen. Der Verzicht fiel mir um so leichter, als es zu diesen Fragen ausreichende Literatur gibt. An Werken neueren Datums darf in diesem Zusammenhang verwiesen werden auf Hans-Peter Schwarz: „Vom Reich zur Bundesrepublik" und Tilman Pünder: „Das bizonale Interregnum"; wesentlich ist auch Peter H. Merkl: „Die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland". Hier finden Interessierte weitere Literaturhinweise.
I. Verhandlungen der westlichen Militärgouverneure mit den deutschen Ministerpräsidenten im Juli 1948
1. Übergabe der Frankfurter Dokumente (Londoner Empfehlungen) am 1. Juli 1948 a) Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure der westlichen Besatzungszonen den elf Ministerpräsidenten und Bürgermeistern dieser Zonen in Frankfurt drei Dokumente. Sie gehören zu den wichtigsten Dokumenten zum Verständnis der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und sind später unter dem Namen „Frankfurter Dokumente" bekannt-geworden
Hierin wurden die Ministerpräsidenten der Länder der westlichen Besatzungszonen autorisiert, eine „verfassunggebende Versammlung" einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammentreten und eine demokratische Verfassung „föderalistischen Typs" ausarbeiten sollte. Außerdem wurden die Ministerpräsidenten ersucht, die Grenzen der einzelnen Länder auf eventuelle Anderungen zu überprüfen. Schließlich kündigten die Militärgouverneure an, gleichzeitig mit der Verkündung der neuen Verfassung ein Besatzungsstatut zu veröffentlichen, in dem sie die Beziehungen zwischen der neuen deutschen Regierung und den alliierten Behörden sorgfältig definieren wollten.
Die „Frankfurter Dokumente" beruhten auf Beschlüssen in Form von Empfehlungen, auf die sich Vertreter der drei Westmächte und der drei Beneluxstaaten auf einer Konferenz in London von Ende Februar bis Anfang Juni 1948 einigen konnten. Auf dieser Sechsmächtekonferenz war zum ersten Male nach dem Scheitern der Viermächteverhandlungen die westliche Deutschlandpolitik in Einzelheiten festgelegt worden, und die „Londoner Empfehlungen" sahen neben der Ausarbeitung einer Verfassung für die drei westlichen Besatzungszonen vor: Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den drei Westzonen, volle Teilnahme dieser Zonen am Wiederaufbauprogramm (Marshallplan), Schaffung einer Sicherheitsbehörde, Errichtung einer internationalen Ruhrbehörde und kleinere Grenzberichtigun-gen zugunsten der Beneluxstaaten und Frankreichs
Die Ministerpräsidenten wurden von den Militärgouverneuren für berufen angesehen, die Londoner Beschlüsse auf deutscher Seite durchzuführen. Ihnen und nicht etwa den Parteiführern diese Aufgabe anzuvertrauen, war in Anbetracht der damaligen deutschen Situation wohl auch das einzig richtige
Sie waren als Chefs ihrer aufgrund demokratischer Wahl zustande gekommenen Regierungen die alleinigen politischen Repräsentanten und betrachteten sich als vorläufige Treuhänder des deutschen Volkes
Kompromißlose Ablehnung erfuhren sie durch die Kommunisten. „Neues Deutschland" bezeichnete sie als „Empfehlungen zum nationalen Selbstmord Deutschlands"
Auch die Christlich-Demokratische Union äußerte sich eher ablehnend als zustimmend: Die Vorsitzenden der west-und süddeutschen Landesverbände bezeichneten die Londoner Empfehlungen als die „moderne Form einer Annexion, die dem Sieger die totale wirtschaftliche Macht ausliefert, ohne ihm gleichzeitig die mit einer territorialen Annexion zwangsläufig zusammenhängende politische Verantwortung sichtbar zu übertragen"
Die Stellungnahme der Sozialdemokraten war gemäßigter: Ihr zweiter Vorsitzender, Erich Ollenhauer, der den erkrankten Kurt Schumacher vertrat, bezeichnete es immerhin als einen Fortschritt, daß eine Vereinbarung zustande gekommen wäre, trotz aller berechtigten Kritik an Einzelregelungen
Nach einer Sitzung des Parteivorstandes und des Parteiausschusses der SPD am 29. und 30. Juni 1948 in Hamburg wurde die „Erweiterung und Zusammenfassung der deutschen Befugnisse auf der jeweils höchsten erreichbaren territorialen Stufe" als Notwendigkeit bezeichnet
Der Vorsitzende der Freien Demokratischen Partei der britischen Zone, Franz Blücher, sah als hervorstechendstes Merkmal der Londoner Empfehlungen den „Mangel an Gleichklang zwischen Worten und tatsächlichen Inhalten". Nach seinem Eindruck waren die deutschen Interessen „aufs schärfste gefährdet"
Nach Auffassung der FDP war zu überlegen, in welchem Maße Vertreter der Ostzone als Berater wenigstens für die Ausschußsitzungen herangezogen werden könnten; es sollte außerdem angestrebt werden, die Westsektoren von Berlin in die Regelung miteinzubeziehen
Der Vorsitzende der deutschen Zentrumspartei, Johannes Brockmann, bezeichnete die Empfehlungen als „einen Schritt vorwärts", forderte aber die Wahl einer gesamtdeutschen Nationalversammlung
Eine Anregung Adenauers, die CDU und SPD sollten eine gemeinsame Protesterklärung gegen das Londoner Abkommen unterzeichnen, wurde von den Sozialdemokraten abgelehnt
Als die Ministerpräsidenten der drei Westzonen und die als Gast erschienene Regierende Bürgermeisterin Berlins, Frau Luise Schröder, sich erneut am 8. und 9. Juli 1948 auf dem Rittersturz bei Koblenz trafen, um eine gemeinsame Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten auszuarbeiten
Eine Annahme der Frankfurter Dokumente bedeutete zunächst die Übertragung von mehr Verantwortung und Zuständigkeit auf Deutsche und staatliche Einheit wenigstens im Bereich der drei Westzonen. Damit verschwanden auch die Zoneneinrichtungen, die einen Fremdkörper im staatsrechtlichen Aufbau Deutschlands darstellten. Eine Ablehnung dagegen verlängerte und vertiefte die trennende Entwicklung auch in den drei Westzonen und hielt außerdem die alleinige Entscheidungsgewalt der Besatzungsmächte aufrecht. Andererseits sahen die Londoner Empfehlungen die für Deutschland ungünstigen Regelungen im Ruhrstatut vor; das Saargebiet und Berlin waren nicht in die Empfehlungen miteinbezogen worden, kleinere Gebietsabtretungen sollten folgen. Die Ministerpräsidenten sahen ein Besatzungsstatut auf sich zukommen, dessen Entwurf bereits so formuliert war, daß es die im Dokument I gegebenen Rechte praktisch wieder zurückzunehmen drohte
Es hätte die Möglichkeit bestanden, Vertreter der Ostzone an den kommenden Beratungen zu beteiligen, um dadurch zu versuchen, die Gefahren der Spaltung zu vermeiden oder zu vermindern. Zwar hatten sich die Frankfurter Dokumente nur an die „Ministerpräsidenten der Länder der französischen, amerikanischen und britischen Zone" gewandt, von alliierter Seite war aber mehrfach erklärt worden, die deutschen Ministerpräsidenten der Westzonen könnten ihre Kollegen aus der Ostzone zur Mitarbeit einladen
Eine Einladung an deutsche Repräsentanten der Ostzone wurde aber von der Versammlung auf dem Rittersturz nicht erörtert
Dieser fehlgeschlagene Versuch, ein gesamtdeutsches Gespräch auf der Ebene der Länder-regierungen zu führen, hatte bereits die innerdeutsche Entfremdung offenbart.
Unter diesen Umständen, die sich nach Auffassung der Ministerpräsidenten nicht geändert hatten, schien eine Beteiligung offizieller Vertreter der Ostzone die kommenden Beratungen nur zu gefährden
Die Ministerpräsidenten machten sich auch keine Vorschläge zur Bildung gesamtdeutscher Organe zu eigen, die vorher diskutiert worden waren. So hatte der „Kurier'1 am 28. April 1948 vorgeschlagen, einen deutschen Konvent aus Vertretern aller vier Zonen mit Billigung der Besatzungsmächte auf deutsche Initiative hin zu bilden, der die vier Mächte beraten sollte. Am 3. Februar 1948 hatte die Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU in Köln beschlossen, die Bildung einer gesamtdeutschen Vertretung den Parlamenten der deutschen Länder vorzuschlagen, die von Fall zu Fall zur Beratung gesamtdeutscher Fragen zusammenkommen sollte
Eine Einladung an die Regierung des Saarlandes wurde von den Ministerpräsidenten ebenfalls nicht in Erwägung gezogen
Für die Aufnahme Berlins als zwölften Landes hatte sich Reinhold Maier ausgesprochen
Die Ministerpräsidenten waren bereit, den in den Frankfurter Dokumenten vorgeschlagenen Weg zu gehen und durch „Gegenvorschläge positiv zu gestalten". Alle wünschten sie eine wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Zusammenfassung der drei Zonen. Sie sprachen sich jedoch gegen die Bildung eines Weststaates und die Einberufung einer verfassunggebenden Nationalversammlung für die drei Westzonen aus, da sie nur eine Übergangslösung in Form eines Provisoriums für richtig hielten. Die Ministerpräsidenten lehnten ferner die im Dokument III entwickelten Grundsätze für ein Besatzungstatut als „Anfänge eines Friedensdiktats"
In der Aussprache, die der Generaldebatte folgte, beschäftigte die Ministerpräsidenten insbesondere die Frage, auf welche Weise das Provisorium gestaltet werden sollte
Bock setzte sich dafür ein, einfach eine Zonenversammlung zu bilden, die in mittelbarer Weise von den Landtagen zu wählen und mit dem Gesetzgebungsrecht auszustatten wäre.
Süsterhenn stellte die Bildung einer Fünfzigerkommission zur Debatte. Nach seiner Ansicht sollte sie zusammen mit der Konferenz der Ministerpräsidenten eine Verfassung ausarbeiten, die dem deutschen Volk zur Abstimmung vorzulegen wäre.
Die Ministerpräsidenten setzten zu den einzelnen Fragenkomplexen der Frankfurter Dokumente Ausschüsse ein
Auf der Linie der in diesen Ausschüssen ausgearbeiteten Entwürfe wurde schließlich die Antwort der Ministerpräsidenten in Form von drei Stellungnahmen
Die Ministerpräsidenten stimmten mit den Militärgouverneuren überein, daß eine Über-prüfung der Grenzen der deutschen Länder zweckmäßig wäre. Da diese Frage aber sorgfältiger Untersuchung bedürfe, erklärten sie sich außerstande, sofort eine Gesamtlösung zu unterbreiten. Nach ihrer Ansicht sollte der Parlamentarische Rat die Änderungen beraten und ihnen Vorschläge unterbreiten. Das Recht der beteiligten Länder, selbständig eine Regelung zu treffen, sollte unberührt bleiben
Zum Dokument III äußerten sie sich mit einer Reihe von Gegenvorschlägen besonders ausführlich. In der Mantelnote
Die Antwort der Ministerpräsidenten konnte als grundsätzliches Ja bezeichnet werden. Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollten insbesondere der provisorische Charakter und die Grenzen deutscher Zuständigkeiten hervorgehoben werden. Die Militärgouverneure werteten die Antwort jedoch nicht als Zustimmung
Die Militärgouverneure brachten zum Ausdruck, daß die Frankfurter Dokumente auf Entscheidungen der auf der Sechsmächtekonferenz vertretenen Regierungen beruhten und die in den Koblenzer Beschlüssen gewünschten Abweichungen das Ganze gefährden könnten, wenn es zu einer Rückverweisung an die beteiligten Regierungen käme. Die Militärgouverneure erklärten sich nicht in der Lage, von ihren Instruktionen abzuweichen. Zu den Abweichungen legten sie im einzelnen dar, daß 1.der Ausdruck „Grundgesetz" der Bedeutung nicht gerecht werden würde, die die Regierungen mit dem Wort Verfassung zum Ausdruck bringen wollten, 2. die Empfehlungen die Ratifizierung durch ein Referendum vorsähen und der von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene Weg nicht akzeptiert werden könnte, 3.der vorgesehene Zeitpunkt zur Änderung der Ländergrenzen eingehalten werden müsse; sie glaubten nicht, vor Abschluß eines Friedensvertrages wieder zur Behandlung des Problems bereit zu sein
Die Militärgouverneure meinten abschließend, die Ministerpräsidenten sollten sich erneut beraten und alsdann ihre endgültige Antwort mitteilen. d) Im Anschluß an die Erklärung der Militärgouverneure begaben sich die Ministerpräsidenten sofort auf Schloß Niederwald, um die neue Situation zu besprechen
Obwohl die Ministerpräsidenten nach wie vor die Koblenzer Beschlüsse für richtig hielten, zeigte sich doch bereits in einem sehr frühen Stadium der Diskussion, daß sie bereit waren, in bestimmten Punkten von ihnen abzuweichen, weil anders eine Verweisung an die alliierten Regierungen und damit eine ungewollte Verzögerung nicht zu vermeiden wäre. Ein Scheitern der Verhandlungen wollte keiner der Versammelten riskieren.
Ermuntert wurden sie auch von Ernst Reuter, der Berlin nunmehr in den Verhandlungen vertrat und sich für eine „schnelle Entscheidung im Sinne einer positiven Regelung" einsetzte. Reuter sah einen engen Zusammenhang „zwischen den Dingen, die wir in Berlin durchkämpfen, und den Dingen, die wir hier durchzuexerzieren haben". Nach seiner Meinung war die „politische und ökonomische Konsolidierung des Westens" auch eine „elementare Voraussetzung" für die Gesundung der Berliner Verhältnisse und für die „Rückkehr des ganzen Ostens zum gemeinsamen Vaterland".
Obwohl weder in den Londoner Empfehlungen und Frankfurter Dokumenten erwähnt noch während den Beratungen der Ministerpräsidenten ausgesprochen, hatten vor allem zwei Dinge entscheidenden Einfluß: die von der Sowjetunion verhängte Blockade Berlins und die große wirtschaftliche Not Deutschlands.
Murphy hatte die Ministerpräsidenten der amerikanischen Zone in einer Besprechung gefragt: „Was geschieht, wenn die USA Berlin aufgeben?" Diese Frage verfehlte die wohl beabsichtigte Wirkung nicht und die deutschen Gesprächspartner wurden sich erneut bewußt, „in welchem Maß unsere Zukunft gefährdet und wir von den Russen bedroht waren und die Abwehr allein in den Entschluß der Amerikaner gelegt war"
Es konnte nicht bestritten werden, daß eine Besserung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland absolut erforderlich war
in dem Bemühen vereinigen, die „gemachten Vorschläge zu zerstören". Er unterstrich, daß eine Ablehnung des Grundgesetzes nicht nur die Zurückweisung der Koblenzer Empfehlungen, sondern auch der Londoner Entscheidungen bedeute.
Die Ministerpräsidenten stimmten zwar mit General Clay darin überein, daß das Grundgesetz auf der breitest möglichen Basis verabschiedet werden müßte, eine Ratifizierung durch die Landtage wäre aber einer Volksabstimmung vorzuziehen. Arnold sagte weiter, daß im Hinblick auf die Bezeichnung die Ministerpräsidenten nichts dagegen einzuwenden hätten, wenn man hinter das Wort „Grundgesetz" die Worte „Vorläufige Verfassung" setzen würde.
Zum Dokument II führte Lüdemann aus, daß die Ministerpräsidenten die Notwendigkeit der Änderung der Ländergrenzen anerkennen würden und bereit wären, Vorschläge zu machen. Es wäre ihnen jedoch nicht möglich, dies vor der Einberufung des „Parlamentarischen Rates" zu tun.
Zum Dokument Nr. III hatte Stock erklärt, daß die Ministerpräsidenten es nicht für notwendig befänden, dies zu diskutieren.
Trotz dieser Stellungnahmen, die den Willen der Ministerpräsidenten deutlich zum Ausdruck brachten, sich den alliierten Vorstellungen anzuschließen, anwortete General Koenig nach einer Beratung der Militärgouverneure in deren Namen, sie seien verpflichtet, die abweichenden deutschen Vorstellungen ihren Regierungen mitzuteilen.
Ehard hob nunmehr erneut die Meinung der Ministerpräsidenten hervor, daß ihnen an einer Einigung liege. Kaisen erklärte, die Welt werde nicht verstehen, daß die Londoner Empfehlungen dieser geringen Meinungsverschiedenheiten wegen nicht durchgeführt würden. Sollte die Frage des Referendums dem Übereinkommen im Wege stehen, so wären die Ministerpräsidenten bereit, eine Volksabstimmung zu akzeptieren. Sie wünschten lediglich, daß die alliierten Regierungen über die Gründe informiert würden, die die Ministerpräsidenten gegen das Referendum vorgebracht hätten.
Schließlich gelang es, eine Einigung auf folgender Basis zu erzielen
(basic constitutional law) tragen.
Die Ministerpräsidenten schlagen -die Ratifizierung des . Grundgesetzes — vorläufige Verfassung'durch die Länderparlamente vor. Sofern die alliierten Regierungen auf der Abhaltung einer Volksabstimmung bestehen, erklären sich die Ministerpräsidenten auch mit dieser Lösung einverstanden.
2. Die Konferenz kommt überein, den Regierungen der drei Besatzungsmächte eine Verschiebung des Termins zur Vorlage der deutschen Vorschläge über Landesgrenzänderungen vom 1. September auf den 1. Oktober 1948 vorzuschlagen. 3. Der Wunsch der Ministerpräsidenten, das Besatzungsstatut vor Inangriffnahme der Vorarbeiten für das . Grundgesetz — vorläufige Verfassung'zu veröffentlichen, kann nicht erfüllt werden. Die Militärgouverneure sichern jedoch zu, daß der mit der Ausarbeitung des . Grundgesetzes — vorläufige Verfassung'befaßte Parlamentarische Rat laufend von dem Stand der Entwicklung der Vorarbeiten zum Besatzungsstatut unterrichtet werden soll und ihm Gelegenheit gegeben ist, Anregungen zur Ausgestaltung des Besatzungsstatuts an die Militärregierungen weiterzuleiten."
Diese Einigung bedeutete die volle, uneingeschränkte Annahme der Londoner Empfehlungen durch die Ministerpräsidenten. Sie konnten im wesentlichen lediglich erreichen, daß keine „Verfassunggebende Versammlung", sondern ein „Parlamentarischer Rat" von ihnen einzuberufen war und daß dieser Rat keine Verfassung, sondern nur ein „Grundgesetz — vorläufige Verfassung" auszuarbeiten hatte. Angesichts der Tatsache, daß die Militärgouverneure keine Verhandlungsvollmacht hatten, ließen die Ministerpräsidenten ihre Bedenken fallen, um die Verwirklichung der Londoner Empfehlungen nicht zu gefährden.
II. Die Verwirklichung der Londoner Empfehlungen in Deutschland
Noch am gleichen Tage wurde eine „Vereinbarung der Ministerpräsidenten über den Parlamentarischen Rat" veröffentlicht 1). Vom 6. bis 25. August 1948 tagte ein Ausschuß von Sachverständigen für Verfassungsfragen in Herrenchiemsee, der von den Ministerpräsidenten berufen worden war. Nachdem im Laufe des August 1948 sämtliche Landtage die aufgrund eines Modellentwurfs der Ministerpräsidenten eingebrachten Entwürfe von Gesetzen über die Errichtung des Parlamentarischen Rates beraten und die
Die Militärgouverneure sahen sich mehrfach veranlaßt, auf die Arbeiten des Parlamentarischen Rates Einfluß zu nehmen.
Am 22. November 1948 überreichten sie ihm ein Memorandum über Einzelheiten des Grundgesetzes, dessen Inhalt bereits während der Londoner Sechsmächtekonferenz vereinbart worden war 3). Ein weiteres Memorandum vom 2. März 1949 enthielt formulierte Artikelvorschläge 4). In einem Schreiben vom 8. April 1949 fixierten die Militärgouverneure genau die Grenzen der der B
Die Außenminister der drei Westmächte legten auf ihrer Washingtoner Sitzung vom 6. bis 8. April 1949 Richtlinien zum Grundgesetz fest 6), die dem Parlamentarischen Rat von den Militärgouverneuren am 22. April 1949 bekanntgegeben wurden 7).
Am 25. April 1949 wurde in Frankfurt eine Verständigung zwischen Vertretern des Parlamentarischen Rates und den Militärgouverneuren über die noch strittigen Punkte erzielt 8).
Nachdem schließlich der Text des Grundgesetzes in einer vierten Lesung des Hauptausschusses am 5. und 6. Mai 1949 formuliert worden war, wurde das Grundgesetz vom Plenum am 4. Jahrestag der Kapitulation, dem 8. Mai 1949, mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen
Es ist also festzuhalten, daß nicht nur die Vorbereitungshandlungen zur Schaffung des Grundgesetzes durch die Initiative der Besatzungsmächte ausgelöst wurden, sondern daß sich die Militärgouverneure auch einige Male in den Gang der Beratungen auf deutscher Seite einschalteten und schließlich das Grundgesetz genehmigten.
Carlo Schmid hat es als sicher bezeichnet 11), daß ohne die Interventionen der Militärgouverneure das Grundgesetz in mancher Hinsicht anders ausgesehen hätte, als es schließlich aussah 12), aber der Parlamentarische Rat habe trotz „schwerster Bedenken geglaubt, im Rahmen des vernünftigerweise Möglichen gewissen Hinweisen der Besatzungsmächte Rechnung tragen zu müssen"
Aus alledem kann jedoch nicht gefolgert werden, daß die Gründung der Bundesrepublik auf einen „konstitutiven Akt fremdstaatlicher Gewalt" zurückgeht
Die Ministerpräsidenten beschlossen daher, den drei südwestdeutschen Ländern die Regelung ihrer eigenen Angelegenheit selbst zu überlassen
Am 11. Oktober 1948 unterbreiteten die elf Ministerpräsidenten diesen Vorschlag den Militärgouverneuren
Die Außenminister der drei Westmächte beschlossen auf ihrer Washingtoner Tagung, die Volksabstimmung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und die Frage der württembergisch-badischen Landesgrenze nach der Bildung der Bundesregierung noch einmal zu prüfen
Sie errichteten im Spätsommer 1948
je einen Dreimächteausschuß über Fragen der „Organisation der Militärregierung" und des „Besatzungsstatuts"
über das Besatzungsstatut berieten der zuständige Ausschuß und die Militärgouverneure in der Zeit von September bis Dezember 1948, ohne jedoch in allen Punkten eine einheitliche Auffassung zu erzielen. In einem Bericht der Militärgouverneure an ihre Regierungen vom 17. Dezember 1948 sind noch zwölf Punkte aufgeführt
Am 17. Januar 1949 trat in London zu diesem Thema eine Konferenz der drei Westmächte auf Regierungsebene zusammen, auf der jedoch ebenfalls keine vollständige Einigung erzielt werden konnte
Die knappen Richtlinien des Dokuments III wiesen die von deutscher Seite geforderte systematische, rechtliche Ordnung des Verhältnisses zwischen Besatzungsmächten und deutschen Stellen durch genaue Kompetenzabgrenzungen nicht auf.
Das schließlich erlassene Besatzungsstatut, welches im äußeren Aufbau dem Dokument III folgte und seine wesentlichen Entscheidungen bestätigte, berücksichtigte in gewissen Punkten den deutschen Standpunkt. Es wurde von den Ministerpräsidenten als „wesentlicher Fortschritt auf dem Wege zur Wiedererlangung der Souveränität des deutschen Volkes" bezeichnet
Ziffer 1 enthielt den Grundsatz der Selbstregierung Deutschlands und die Zuständigkeitsvermutung für die deutschen Stellen, die beide dem Dokument III noch nicht zu entnehmen waren. In Ziffer 4 wurde den deutschen Organen ferner ausdrücklich das Recht eingeräumt, mit Zustimmung der Besatzungsmächte auch auf den Vorbehaltsgebieten tätig zu werden. Die im Dokument III vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten der Besatzungsbehörden in Form der Beobachtung, Beratung und Unterstützung auf den Gebieten der Demokratisierung des politischen Lebens, der sozialen Beziehungen und der Erziehung wurden gestrichen. Schließlich wurde in Ziffer 9 die Über-prüfung und eventuelle Erweiterung der deutschen Zuständigkeiten innerhalb von zwölf beziehungsweise achtzehn Monaten zugesichert. Deutsche Stellen wurden aber bei der Ausarbeitung des Besatzungsstatuts nicht verantwortlich mit hinzugezogen; eine Reihe deutscher Anregungen sind von den Besatzungsmächten nicht berücksichtigt worden. So wurden insbesondere die Forderungen auf Anhörung deutscher Stellen bei Festsetzung der Besatzungsleistungen, auf Einrichtung von Schieds-und Vergleichsstellen für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Anwendung des Besatzungsstatuts und auf Überwachung ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit der deutschen Maßnahmen nicht erfüllt
Zwar gab es eine Zuständigkeitsvermutung für deutsche Stellen, -die Besatzungsmächte konnten sich aber auf allgemein gehaltene Generalklauseln und Vorbehalte berufen
Immerhin legten sich die Besatzungsmächte im Besatzungsstatut zum ersten Male eine gewisse Selbstbindung auf. Vorher hatten sie das strikt abgelehnt S
III. Westliche Deutschlandbesprechungen (Sechsmächtekonferenz) als Konsequenz des Scheiterns der Viermächtepolitik
Bei den Alliierten war zunächst keineswegs einheitlich beurteilt worden, ob das Deutschlandproblem nach dem Scheitern der Viermächteverhandlungen von den Westmächten ohne Beteiligung der Sowjetunion erörtert werden sollte, geschweige denn, in welcher Weise es zu lösen wäre. 1. Uneinigkeit der vier Großmächte Der Abbruch der Londoner Sitzung des Rates der Außenminister vom 25. November bis 10. Dezember 1947 deckte die seit Monaten kaum mehr verborgene Uneinigkeit der vier Großmächte auf. Die Konferenz war das letzte Glied in einer langen Kette der „open disagreements openly arrived at"
Es sollen hier nicht die Gründe für das Scheitern der Besatzungspolitik erörtert werden. Immerhin ist aber festzustellen, daß die Siegermächte sich im Potsdamer Abkommen zwar bis in die Einzelheiten einigen konnten, was in Deutschland vernichtet und verboten werden sollte, bis auf wenige Ansätze aber nicht vereinbart wurde, was an dessen Stelle zu treten habe. Für eine Koordinierung der Politik der vier Mächte wurde kaum Vorsorge getroffen; so wurde beispielsweise „bis auf weiteres" von der Bildung einer deutschen Zentralregierung ausdrücklich Abstand genommen
Für England war es nie zweifelhaft, daß es nicht mit der Sowjetunion gegen die Vereinigten Staaten handeln würde
erklärte Bidault jedoch am 21. Juni 1947 in der Nationalversammlung, Frankreich wäre nicht mehr länger in der Position eines Vermittlers
In Westeuropa wurde dieses Angebot lebhaft begrüßt, während die Sowjetunion nach einer Sitzung der Außenminister Englands, Frankreichs und der Sowjetunion in Paris vom 27. Juni bis 2. Juli 1947 diesen Plan ablehnte. Nach Ansicht Molotows führte er zu einer „Einmischung in die inneren Angelegenheiten der europäischen Staaten"
Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Vereinbarung der drei Westmächte zu derartigen Verhandlungen stets am Widerstand Frankreichs gescheitert
Nachdem der Verlauf der Moskauer Sitzung des Rates der Außenminister im Frühjahr 1947 die Hoffnung auf eine Verständigung der Großmächte schon zu einem „fast nur noch von einem diplomatischen Zweckoptimismus getragenen Minimum"
Die Angelsachsen waren sehr stark an einer gemeinsamen Deutschlandpolitik mit Frankreich und einer Fusion der drei Zonen interessiert. Auch wenn sie die Umgestaltung der Bizonenverwaltung „provisorisch" nannten, so wollten sie doch gleichzeitig deutlich machen, daß sie nicht gewillt waren, sich durch französiche Bedenken von nach ihrer Meinung notwendigen Maßnahmen wenigstens im Bereich ihrer Zonen abhalten zu lassen, sofern Frankreich nicht bereit war, sich an einer gemeinsamen westlichen Deutschlandpolitik zu beteiligen. Trotz der bedingten Zusage Bidaults in London zeigte die französische Regierung keine Ansätze, ihre Zone mit der Bizone zu vereinigen. Frankreich protestierte sofort gegen die Stärkung der Bizonenverwaltung. Die im Anschluß an den Protest mit den Angelsachsen geführten Gespräche führten zu der Einigung, bald Besprechungen zwischen den drei Ländern auf Regierungsebene über die Zukunft Deutschlands stattfinden zu lassen
Die Sowjetunion hatte in einer Note vom 13. Februar 1948 gegen die Durchführung der Konferenz protestiert 27) und insbesondere zum Ausdruck gebracht, das Vorgehen der drei Westmächte stände im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen 28). Die Außenminister Polens, der Tschechoslowakei und Jugoslawiens, die am 17. /18. Februar 1948 in Prag konferiert hatten, erhoben ihre „warnende Stimme gegen den Versuch, eine Lösung des deutschen Problems herbeizuführen, die im Widerspruch zu den vitalen Interessen der europäischen Nationen stehe und Deutschland in einen Unruheherd und ein Werkzeug neuer Aggressionen verwandeln"
In der ersten Sitzung kamen die sechs Mächte, die durch Diplomaten im Botschafterrang vertreten waren, überein, die Beneluxländer als „gleichberechtigte Partner" zur Aussprache über alle Punkte der Tagesordnung einzuladen, mit Ausnahme der Beratungen über Verwaltungsfragen, die der unmittelbaren Verantwortung der Besatzungsmächte in den drei Besatzungszonen unterlagen
Am 6. März 1948 richtete die Sowjetunion eine gleichlautende umfangreiche Note an die Westmächte, in der sie ihnen unter anderem den Vorwurf machte, den Rat der Außenminister zu liquidieren. In der Kontrollratssitzung vom 20. März 1948 verlangte Sokolowski Auskunft über die Verhandlungen der Londoner Sechsmächtekonferenz. Als dies die westlichen Militärgouverneure verweigerten, verließ die sowjetische Delegation die Sitzung, nachdem Sokolowski die Politik der Westmächte scharf verurteilt hatte
Zum Abschluß des ersten Teils der Konferenz war angekündigt worden, die Gespräche im April fortzusetzen. In der Zwischenzeit konferierten sechs Arbeitsgruppen in Berlin unter den Auspizien der drei Militärgouverneure über wichtige Einzelfragen. Die Militärgouverneure selbst trafen zwischen dem 19. März und 12. April 1948 insgesamt viermal zusammen, um die Fragen der Sechsmächtekonferenz zu beraten und schickten am 14. April 1948 einen gemeinsamen Bericht nach London
b) Die Londoner Sechsmächtekonferenz wurde am 20. April 1948 fortgesetzt. Bereits nach mehreren Vollsitzungen tauchten die ersten größeren Schwierigkeiten bei der Erörterung der Einzelfragen auf
IV. Grundlegende Auffassungen der Delegationen
1. Angelsächsisch-französischer Gegensatz
Auf der Sechsmächtekonferenz standen sich vor allem der amerikanische und französische Standpunkt gegenüber, wobei die englische Delegation weitgehend den amerikanischen Ansichten zustimmte 1).
Die Angelsachsen vertraten nachdrücklich den Standpunkt, daß ohne Beteiligung Deutschlands Westeuropa nicht konsolidiert werden könnte. Nach ihrer Überzeugung sollte der Teil Deutschlands, der sich im Einflußbereich der drei Westmächte befand, wirtschaftlich wieder aufgebaut werden und politisch stabile Verhältnisse erhalten, damit er seinen Anteil an der Selbsthilfeaktion des Kontinents im Rahmen des Marshallplanes beisteuern könnte.
Nach französischen Vorstellungen sollte Deutschland aus Sicherheitsgründen politisch und wirtschaftlich so schwach wie möglich gehalten werden, damit es für alle Zeit unfähig zu einer neuen Aggression sei 2). Dies bedeu-tete politisch die Befürwortung eines extremen Föderalismus, wirtschaftlich die Forderung nach starker internationaler Präsenz im Ruhrgebiet und im Verhältnis zu Frankreich ein geringes deutsches Industriepotential auf lange Dauer. Nach französischer Ansicht sollte ein Wiederaufbau Deutschlands erst erfolgen, wenn die anderen westeuropäischen Staaten aufgebaut waren.
Zwar war man sich einig, daß Deutschland der Rang einer „mittleren Macht“ zukommen sollte, jedoch verstanden Amerika und Frankreich Verschiedenes darunter. Man war zum Beispiel unterschiedlicher Meinung darüber, wann davon ausgegangen werden müßte, daß Deutschland wieder eine Stärke erreicht habe, die eine erneute Gefahr nicht ausschlösse
3. Der Sechsmächtekonferenz vorangegangene Dreimächtebesprechungen
Die Londoner Sechsmächtekonferenz war zwar die erste Konferenz, auf der die Frage einer Fusion der drei Zonen auf der Tagesordnung stand
a) Nach dem Fehlschlag der Moskauer Sitzung des Rates der Außenminister entschlossen sich die amerikanische und englische Regierung, das deutsche Industrieniveau in der Bizone so zu heben, daß sie in die Lage versetzt wurde, sich selbst ohne fremde Hilfe zu erhalten
Im Zusammenhang mit dieser geplanten Erhöhung fanden ab 13. August 1947 in Washington britisch-amerikanische Besprechungen über die Steigerung der Ruhrkohlenförderung statt
Die Ankündigung eines neuen erhöhten Industrieniveaus für die Bizone führte zu französischen Protesten. Frankreich erhielt Gelegenheit, auf einer Dreimächtebesprechung in London vom 22. bis 27. August 1947 über das „Industrieniveau in der Bizone, die Kontrolle und Verwaltung der Gruben im Ruhrgebiet" seinen Standpunkt darzulegen, ohne daß die Angelsachsen deswegen bereit gewesen wären, ihre Entscheidungsfreiheit in ihren Zonen einschränken zu lassen
Die Angelsachsen versicherten einerseits, während der Besatzungszeit die Begrenzung der deutschen Stahlproduktion in Kraft zu lassen
Am 29. August 1947 wurde dann der revidierte Industrieplan veröffentlicht
Wie bei den Dreimächtebesprechungen über das
Wie bei den Dreimächtebesprechungen über das deutsche Industrieniveau vorgesehen, fanden im September 1947 in Berlin zwischen Vertretern der drei Westmächte Besprechungen über die Verteilung von Kohle und Koks aus Deutschland statt. In einer neuen Vereinbarung, die am 23. Dezember 1947 veröffentlicht wurde 23), einigten sich die drei Mächte darauf, monatlich 7, 6 Mio t Koks für den Export zu bestimmen, wenn die Tagesförderung 300 000 t Steinkohle erreichte. Die Koks-menge sollte sich bei einer Tagesförderung von 330 000 t Steinkohle auf 8, 4 Mio t erhöhen. Die Garantien im Hinblick auf die Kohlenausfuhr wurden auch für das Jahr 1948 gegeben und weitere Besprechungen ins Auge gefaßt. c) Die Angelsachsen hatten Frankreichs Wunsch auf wirtschaftliche Angliederung des Saargebietes zugestimmt. Am 20. Januar 1948 wurden Dreimächtebesprechungen ausgenommen, die unter anderem diese Frage zum Gegenstand hatten.
Am 28. Januar wurde eine Vereinbarung veröffentlicht 24), wonach die drei Westmächte darin übereinstimmten, daß sich in einer Periode von 15 Monaten in der Zeit vom 1. Januar 1948 bis 1. April 1949 die Herausnahme der Saarkohle aus dem deutschen Pool vollziehen und danach allein Frankreich zur Verfügung stehen sollte.
Als weiteres Ergebnis dieser Besprechungen wurde am 20. Februar 1948 eine zweite Vereinbarung der drei Mächte veröffentlicht 25). Danach war vom
Am 30. März 1948 wurde in einem Dekret der französischen Regierung bestimmt 26), daß vom 1. April 1948 an das Saargebiet zum französischen Zollgebiet gehöre.
Durch diese Schritte war der wirtschaftliche Anschluß des Saargebietes an Frankreich praktisch vollzogen.
V. Gestaltung und Entwicklung der politischen Organisation Deutschlands
1. Herausbildung der Haltung der drei Westmächte
Vor der Sechsmächtekonferenz wurde von der amerikanischen und englischen Regierung einerseits und der französischen Regierung andererseits unterschiedlich beurteilt, ob und gegebenenfalls wann deutsche Organe und insbesondere eine deutsche Regierung gebildet werden sollten, deren Zuständigkeiten sich über den Bereich einer Besatzungszone hinaus erstrecken würden.
Der amerikanische 1) und englische
Durch diese Schritte war der wirtschaftliche Anschluß des Saargebietes an Frankreich praktisch vollzogen.
V. Gestaltung und Entwicklung der politischen Organisation Deutschlands
1. Herausbildung der Haltung der drei Westmächte
Vor der Sechsmächtekonferenz wurde von der amerikanischen und englischen Regierung einerseits und der französischen Regierung andererseits unterschiedlich beurteilt, ob und gegebenenfalls wann deutsche Organe und insbesondere eine deutsche Regierung gebildet werden sollten, deren Zuständigkeiten sich über den Bereich einer Besatzungszone hinaus erstrecken würden.
Der amerikanische 1) und englische 2) Außenminister traten bereits im Jahre 1946 für die baldige Bildung einer provisorischen zentralen deutschen Regierung ein. Ihre Regierungen mußten zur Erhaltung ihrer Zonen erhebliche Geldmittel aufwenden und waren der Auffassung, von den Zuschüssen am ehesten durch Übertragung politischer Verantwortung an Deutsche befreit zu werden 3).
Demgegenüber war die Politik der französischen Regierung darauf gerichtet, die Schaffung deutscher Zentralorgane und vor allem die Bildung einer deutschen Zentralregierung zu verhindern oder doch zumindest solange wie nur eben möglich hinauszuzögern 4).
Auch zur Frage, wie ein zukünftiges Deutschland politisch und verfassungsmäßig gestaltet werden sollte, hatten die drei Westmächte vor der Sechsmächtekonferenz voneinander abweichende Ansichten entwickelt. Die amerikanische Regierung hatte keine ins einzelne gehende Vorstellungen veröffentlicht. Sie war der Ansicht, daß im Rahmen gewisser Richtlinien „dem deutschen Volke die endgültige Entscheidung über die konstitutionelle Form seines politischen Willens selbst überlassen werden sollte" 5). Marshall hatte auf der Moskauer Sitzung des Rates der Außenminister am 21. März 1947 erklärt, die amerikanische Regierung wolle im wesentlichen sicherstellen, daß die neue deutsche Verfassung demokratisch in dem Sinne wäre, daß „alle politische Gewalt ihren Ursprung im Volk" habe und seiner Kontrolle unterliege 6).
Demgegenüber hatten sowohl die englische 7) wie auch die französische 8) Regierung Memoranden mit sehr detaillierten Regelungen über die zukünftige deutsche Verfassung vorgelegt. Die drei Westmächte stimmten darin überein, „alle Zuständigkeiten — bis auf die ausdrücklich an die Zentralorgane delegierten — den Ländern zu übertragen"
Nach französischer Auffassung sollte die politische Struktur Deutschlands über die einzelnen Länder aufgebaut werden. Bundesorgane sollten nur relativ geringe Zuständigkeiten auf den Gebieten der auswärtigen Angelegenheiten, Wirtschaft, Finanzen, Ernährung, des Transport-und Postwesens und der Landwirtschaft haben. Die Führung der auswärtigen Angelegenheiten durch den Bund sollte den Ländern nicht das Recht nehmen, diplomatische Vertreter mit auswärtigen Mächten auszutauschen und selber die internationalen Angelegenheiten zu führen, die nur ihre eigenen Interessen berührten. Neben dem Außenminister wurde weiter ein Postminister des Bundes vorgeschlagen. Außerdem war die Ernennung weiterer Bundesminister auf den Gebieten der Finanzen, der Ernährung und des Transportwesens vorgesehen, denen aber aus Fachministern oder Experten der Länder bestehende „Oberste Räte" zur Seite stehen sollten. Für die Wahrnehmung der Zuständigkeiten auf den Gebieten der Wirtschaft und Landwirtschaft sollten lediglich „Oberste Räte" gebildet werden.
Die englische Regierung wollte den Zentral-organen die notwendige gesetzgebende und ausführende Zuständigkeit übertragen, um sicherzustellen
„ 1. die notwendige politische Einheit, besonders Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Einwanderung, Auswanderung und Auslieferung, Außenpolitik und die Durchführung von Verträgen, soweit sie die Angelegenheiten, die unter den Zuständigkeitsbereich des Zentral-staates fallen, zum Inhalt haben;
2. die notwendige Einheit des Gesetzes, insbesondere hinsichtlich der Grundsätze des Straf-, Zivil-und Handelsrechts, des Urheber-, Patent-und Warenzeichenrechts, des Rechts der übertragbaren Wertpapiere, Frachtpapiere und anderen Urkunden, die ein Besitzrecht an Gütern verkörpern; 3. die erforderliche wirtschaftliche Einheit, besonders im Zollwesen und Außenhandel, hinsichtlich Einfuhr-und Ausfuhrkontrolle, Aufrechterhaltung bestimmter, für Deutschland wichtiger Verkehrsverbindungen auf Straßen und Schienenwegen, für Post und Telegraphie, Gewichte und Maße;
4. die notwendige Einheit im Finanzwesen, insbesondere bei der Herausgabe der Währung und beim Münzwesen."
Die französische Regierung schlug als Parlament ein Staatenhaus vor, das aus je vier Vertretern der Einzelstaaten zu bilden wäre
Die Angelsachsen hatten die Bizonenverwaltung umgebildet, um den dringenden Problemen der Ernährung, des Transportes und des schwarzen Marktes wirksam begegnen zu können
Demgegenüber war es für die Franzosen in erster Linie von Bedeutung, welche Auswirkungen diese Umbildung auf die weitere politische Entwicklung Deutschlands nehmen könnte
Zentrale Behörden sollten ausschließlich für auswärtige Angelegenheiten, Zölle und möglicherweise für die Verwaltung der Eisenbahnen geschaffen werden 23). Sie sollten — soweit wie möglich — mit Landesbeamten besetzt werden 24).
Die Franzosen bevorzugten nach wie vor ein Einkammersystem, bestehend aus den Vertretern der Länder. Wenn aber zwei Kammern gebildet werden sollten, dann wären die Mitglieder der einen von den Landesregierungen und die Mitglieder der anderen von den gesetzgebenden Körperschaften der Länder zu wählen
Die Vorschläge der Beneluxstaaten folgten weitgehend denen Frankreichs
Zwischen den Auffassungen der amerikanischen und englischen Delegation bestand nach ihren gemeinsamen Erfahrungen in der Verwaltung der Bizone im Prinzip wenig Unterschied
Beide waren mit der französischen Delegation der Meinung, die Bundesorgane sollten nur diejenigen Machtbefugnisse haben, die ihnen die Verfassung ausdrücklich gewährte. Alle Delegationen stimmten darin überein, insbesondere Erziehung, kulturelle und Religionsangelegenheit in die Zuständigkeit der Länder zu geben
Die Angelsachsen waren aber der Ansicht, die französischen Vorschläge räumten den Zentral-organen nicht genügend Rechte ein, um mit den drängenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen fertig zu werden. Bundesorgane müßten jedenfalls mehr sein als ein „Instrument, quasisouveräne Staaten zu koordinieren"
Die Angelsachsen setzten sich für die Bildung eines Zweikammersystems ein
Alle Delegationen waren sich darüber einig, daß die zu schaffende Verfassung angemessene Garantien der Rechte und Freiheiten des einzelnen enthalten müsse
Die englische Delegation wies auf die von Großbritannien auf der Moskauer Sitzung des Rates der Außenminister vorgelegten „Ergänzenden Richtlinien zur Behandlung Deutschlands" hin, die nunmehr angenommen werden könnten
Nach den Vorstellungen der amerikanischen Delegation sollten der verfassunggebenden Versammlung weitgehende Freiheiten bei dem Entwurf der Verfassung eingeräumt werden. Beschränkungen sollten ihr nur insoweit auferlegt werden, als sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich schienen
Am Ende des ersten Teils der Konferenz standen sich noch die gegensätzlichen Auffassungen der Angelsachsen einerseits und die der Franzosen andererseits gegenüber. Frankreich war nach wie vor nicht bereit, den Bundesorganen die nach Auffassung der Angelsachsen notwendigen Machtbefugnisse zu übertragen. In dem am 6. März 1948 veröffentlichten Kommunique
Während der Konferenzpause beriet in Berlin ein Dreimächtekomitee, das sich mit den politischen Fragen beschäftigte
Am 22. März 1948 wurde ein amerikanischer Fünfpunkteplan beraten
Auch durch Beratungen der Militärgouverneure selbst konnten keine Fortschritte erzielt werden
In der Zeit vom 6. bis 8. April 1948 fanden in Berlin Besprechungen zwischen dem amerikanischen Militärgouverneur Clay und Couve de Murville statt
Die Franzosen versuchten, den Termin der Einberufung der verfassunggebenden Versammlung möglichst weit hinauszuschieben, gaben aber in den Komiteeberatungen schon sehr bald ihre Zustimmung zu dem amerikanischen Vorschlag, sie am 1. September 1948 einzuberufen
Deshalb versuchten die Franzosen, eine deutsche Zusammensetzung zu erreichen, von der sie sich am ehesten versprachen, daß sie eine föderalistische Verfassung entwerfen werde. Sie setzten sich dafür ein, die Vertreter zu dieser Versammlung durch die Länder zu ernennen
Eine Fusion der drei Zonen und die Bildung einer deutschen Regierung erforderte schließlich eine Beratung der Delegationen über die Abgrenzung der Rechte der Besatzungsmächte gegenüber denen der deutschen Behörden. Insbesondere war festzulegen, welche Befugnisse den Alliierten verbleiben und auf welche Weise sie im übrigen die deutschen Behörden kontrollieren sollten. Die Angelsachsen waren bereit, diese Abgrenzung in einem Besatzungsstatut vorzunehmen.
Die erste öffentliche alliierte Äußerung hierzu kam von Lord Pakenham anläßlich einer Diskussion an der Sozialakademie in Dortmund am 3. April 1948
Auf der Sechsmächtekonferenz traf der Gedanke, ein Besatzungsstatut zu schaffen, zunächst auf starke französische Ablehnung
Bei dieser Zusammenkunft sollten die Militärgouverneure die Ministerpräsidenten autorisieren, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammenzutreten hätte. Diese Versammlung sollte die Verfassung einer föderativen Regierungsform schaffen, „die die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und Garantien der Rechte und Freiheiten des Einzelnen enthält". Anfang F enthielt weiter nähere Bestimmungen über die Einberufung der Versammlung, die Ausarbeitung der Verfassung und ihre Inkraftsetzung. Schließlich sollten die Ministerpräsidenten ersucht werden, die bestehenden Grenzen der einzelnen Länder zu überprüfen und Änderungswünsche vorzutragen
Anhang H legte in Form eines Avisbriefes an die Militärgouverneure
Insbesondere waren ,, a) in einer von zwei Kammern die Länder mit ausreichenden Befugnissen (power) zu repräsentieren, b) die Exekutive auf die von der Verfassung besonders vorgeschriebenen Aufgaben (power) zu beschränken, c) die Zuständigkeiten der Zentralorgane unter Ausschluß näher angegebener auf die ausdrücklich von der Verfassung aufgezählten zu begrenzen, d) ... f) ein unabhängiges Verfassungsgericht mit näher beschriebenen Aufgaben zu schaffen."
In Anhang J waren die allgemeinen Grundsätze für die Beziehungen zwischen den zu bildenden deutschen Organen und den alliierten Behörden niedergelegt
Den deutschen Organen wurden grundsätzlich die Befugnisse der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gewährt. Die Besatzungsmächte wollten sich aber die für die Erfüllung des grundsätzlichen Zwecks der Besatzung notwendigen und näher bezeichneten Zuständigkeiten vorbehalten. Die erneute Ausübung der vollen Machtbefugnisse war für den Fall des Notstandes vorgesehen. Außerdem enthielt Anhang J Einzelheiten über das von den Militärgouverneuren auszuübende Kontrollverfahren und das Inkrafttreten deutscher Bestimmungen. Die Veröffentlichung eines Besatzungsstatuts war gleichzeitig mit Genehmigung der Verfassung vorgesehen.
5. Stellungnahme
Mit diesen Empfehlungen gelang den Delegationen in London eine substantielle Einigung. Die Angelsachsen konnten im wesentlichen ihre Ansichten durchsetzen, wenn sie auch in weniger wichtigen Punkten Konzessionen an die französische Haltung machten. Im Sinne der Angelsachsen fiel die Entscheidung, dem deutschen Volk in den drei Westzonen die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb festgelegter Grenzen eine „Regierungsform föderalistischen Typs" zu schaffen und hiermit zu einem angegebenen, frühen Termin zu beginnen. Der angelsächsisch-französische Gegensatz in der Frage, wie die Abgeordneten zur verfassunggebenden Versammlung gewählt werden sollten, konnte nicht überwunden werden. Die Delegationen einigten sich schließlich, diese Entscheidung den gesetzgebenden Körperschaften der Länder zu überlassen
Es blieb zwar offen, wann die drei Zonen vereinigt und die neue deutsche Regierung ins Leben gerufen werden sollte. Dies mußte aber kurze Zeit nach der vorgesehenen Genehmigung der von der deutschen Versammlung entworfenen Verfassung geschehen
Die Franzosen hatten den zentralen Organen auf dem Gebiete der Finanzen die Zuständigkeit gewähren müssen, aus eigener Machtvollkommenheit ausreichende Steuergelder zur Erfüllung der Aufgaben zu erhalten, für die sie nach der Verfassung verantwortlich sein würden. Auch die Einzelheiten eines noch zu schaffenden Besatzungsstatuts wurden zukünftigen Beratungen überlassen. Die drei Westmächte hatten seit Anfang April 1948 getrennte Entwürfe vorbereitet, die bis zum Zusammentritt eines Dreimächtekomitees am 9. September noch vielfache Änderungen erfuhren 89). Die Emp-fehlungen im Anhang J waren lediglich als provisorische, grundsätzliche Diskussionsgrundlage angesehen worden 90).
Ein Entgegenkommen der Angelsachsen den Franzosen gegenüber war aber bereits insodas ersichtlich, als Statut oktroyiert werden sollte und die Alliierten sich wesentvorbehalten Ausnahmerechte wollten.
Wenn auch eine einheitliche Auffassung nicht in allen Einzelpunkten erreicht
Ein Entgegenkommen der Angelsachsen den Franzosen gegenüber war aber bereits insodas ersichtlich, als Statut oktroyiert werden sollte und die Alliierten sich wesentvorbehalten Ausnahmerechte wollten.
Wenn auch eine einheitliche Auffassung nicht in allen Einzelpunkten erreicht werden konnte, so war doch ein Rahmen für die weitere staatsrechtliche Entwicklung der drei Westzonen geschaffen worden. Mit den Londoner Empfehlungen fiel die Entscheidung, den politischen Wiederaufbau in Westdeutschland durchzuführen, ohne länger auf eine Vierereinigung zu warten.
VI. Maßnahmen zur Harmonisierung der Wirtschaftspolitik in den drei Westzonen
Die Frage der Fusion der drei westlichen Besatzungszonen stellte sich auf der Sechsmächtekonferenz nicht nur im politischen, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich. Eine sofortige, vollständige wirtschaftliche Vereinigung schien den Delegationen nicht durchführbar, solange nicht „weitere Fortschritte in der Errichtung der notwendigen deutschen Institutionen für das Gesamtgebiet gemacht worden" waren 1). Jedoch wurden bereits Maßnahmen im Hinblick auf eine Harmonisierung der Wirtschaftspolitik in den drei Zonen zum Zeitpunkt der Sechsmächtekonferenz eingeleitet:
1. Aufnahme der drei Westzonen in den Marshallplan
Auf der zweiten Vollversammlung der Commission for European Economic Cooperation (CEEC) war am 16. März 1948 ein Antrag des englischen Außenministers Bevin einstimmig angenommen worden, die westlichen Besatzungszonen Deutschlands zu den Arbeiten der Konferenz hinzuzuziehen 2). Diese wurden zu der dritten Konferenz der CEEC vom 16. und 17. April 1948 durch die Generale Robertson und Koenig vertreten 3), die am 16. April für die Westzonen das Abkommen über die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) 4) unterzeichneten. 2. Währungsreform Im Mittelpunkt der Überlegungen zu einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik in den drei Zonen stand die Frage der Währungsreform, die als unentbehrlich für den Wiederaufbau Westdeutschlands angesehen wurde. Sie war nicht nur ein währungspolitisches Problem, sondern vielmehr die „Voraussetzung dafür, daß in Deutschland wieder eine Wirtschaftsordnung entsteht, in deren Rahmen der ganze deutsche Wirtschaftsprozeß zureichend gelenkt wird"
In den Jahren 1946 und 1947 hatten die vier Besatzungsmächte vergeblich versucht, sich auf eine Währungsreform für ganz Deutschland zu einigen
Nach dem Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz wiesen der englische und amerikanische Außenminister ihre Militärgouverneure an, einen letzten Versuch im alliierten Kontrollrat zu unternehmen, eine Viermächteeinigung über die Währungsfrage zu erreichen
Am 20. Januar 1948 legte Clay im Kontrollrat die amerikanischen Pläne vor. Er wies darauf hin, daß es der letzte Versuch der Vereinigten Staaten sei, zu einer Viermächtevereinbarung in dieser Frage zu kommen
Zur Zeit der Viermächtebesprechungen über die Währungsreform Anfang 1948 fanden ebenfalls Besprechungen der drei Westmächte über diese Frage statt 17). Von französischer Seite wurden hier die stärksten Bedenken gegen eine Währungsreform geltend gemacht, die sich nur auf den Bereich der drei Westzonen erstrecken würde.
Bereits im Jahre 1947 hatte die amerikanische Regierung mit englischer Zustimmung 18) neues Geld für Deutschland drucken lassen 19). Dies geschah, nachdem die amerikanische Militärregierung im Oktober 1947 in Berlin Berichte erhalten hatte, daß die Sowjets neue Banknoten mit der Absicht druckten, eine separate Währungsreform in ihrer Zone durchzuführen 20). Nach Ansicht der amerikanischen Militärregierung hätte neues Geld in der Ost-zone die Gefahr mit sich gebracht, daß die Westzonen mit altem Geld aus der Ostzone überschwemmt oder zumindest die kommunistische Partei in den Westzonen erhebliche finanzielle Unterstützung bekommen würde. Unter diesen Umständen konnte die amerikanische Militärregierung in Berlin die Regierung in Washington veranlassen, als rein defensive Maßnahme neues Geld für den möglichen Notfall herzustellen
Zur Einführung einer neuen Währung mußte auch eine entsprechende Ausgabebank geschaffen werden
Die Franzosen stimmten — offenbar nach einem Gespräch der westlichen Militärgouverneure am 2. April 1948
Auf der Londoner Sechsmächtekonferenz wurde die Frage der Währungsreform lediglich am Rande erwähnt
Am 20. April 1948
Auch anhand der Unterlagen des Foreign Office ist es „schwierig zu ermitteln
Die Einführung des neuen Geldes im Bereich der drei Westzonen wurde am 18. Juni 1948 von ihren Militärgouverneuren in Briefen an den sowjetischen Militärgouverneur zum 20. Juni 1948 angekündigt
Noch einige Tage vorher hatte General Koenig etwa um 20 Uhr General Clay in seinem Haus angerufen und ihm mitgeteilt, die Franzosen könnten sich an der geplanten Währungsreform nicht beteiligen 39). Zu diesem Zeitpunkt war das neue Geld bereits zu den Verteilungsstellen unterwegs. Clay antwortete Koenig nach Rücksprache mit dem englischen Militärgouverneur Robertson, der sich gerade im Hause Clay's befand, die Währungsreform werde dann auf jeden Fall im ßereich de
Noch einige Tage vorher hatte General Koenig etwa um 20 Uhr General Clay in seinem Haus angerufen und ihm mitgeteilt, die Franzosen könnten sich an der geplanten Währungsreform nicht beteiligen
Unmittelbar vor dem 18. Juni 1948 schienen sich die französischen Einwände gegen den Zeitpunkt der Durchführung zu richten. Die Franzosen hielten den Zeitpunkt für verfrüht. Nach ihrer Auffassung sollten zunächst die Wirkungen des Marshallplanes abgewartet werden. Außerdem wiesen sie erneut darauf hin, daß die Reform die Spaltung Deutschlands „verewigen" werde
VII. Das Ruhrproblem
1. Herausbildung der Haltung der drei Westmächte
Vor Beginn der Sechsmächtekonferenz hatte die französische Regierung detaillierte Pläne für die Zukunft des Ruhrgebietes vorgelegt und zu ihrer Durchsetzung früh eine rege diplomatische Aktivität entfaltet. Demgegenüber bestand die angelsächsische Politik bis zum Ende des Jahres 1947 im wesentlichen darin, sowjetische und französische Vorstellungen zurückzuweisen, ohne selbst Vorschläge zu machen. Frankreich bezeichnete in einem Memorandum an den Rat der Außenminister vom 14. September 1945 die „endgültige Trennung des rheinisch-westfälischen Gebietes einschließlich der Ruhr von Deutschland als unerläßlich für die Deckung der französischen Grenze und als wesentliche Bedingung für die Sicherheit Europas und der Welt" 1). Die Regierungen der Sowjetunion, der Vereinigten Staaten und Großbritanniens lehnten die Abtrennung des Ruhrgebietes ab 2).
Die französische Regierung hielt aber aus Sicherheitsgründen zumindest eine internationale Präsens für notwendig, wenn das Ruhrgebiet nach dem Willen der anderen Besatzungsmächte bei Deutschland verbleiben sollte. In einem Memorandum vom 1. Februar 1947 legte Frankreich im einzelnen seine Ruhrpläne dar 3). Zur näheren Ausgestaltung der internationale Präsens erklärte die französische Regierung eine „einfache alliierte Kontrolle über die Kohlengruben und Hütten-werke" für nicht ausreichend, da allein die „direkte Verwaltung durch interalliierte Organe" die Durchführung der Bestimmungen eines Friedensvertrages auf diesem Gebiete möglich machte. Das Eigentum an der Gesamtheit der Minen und Industrie sollte nach französischer Ansicht ungeteilt auf Nationen übergehen, die gemeinsam im Kampf gegen Deutschland gestanden hätten. Ausführlich wurden die französischen Pläne für die internationale Verwaltung der Kohlengruben und Hüttenindustrien dargelegt. Zweck der vorgeschlagenen Regelung sollte es sein, „die deutsche Produktion auf die von den Alliierten vereinbarte Höhe zu beschränken", im „Rahmen des irgendmöglichen die Förderung von Kohle zu entwickeln" und die „Verteilung der Ruhrproduktion gemäß den Bedürfnissen der europäischen Industrien zu gewährleisten".
Auch diese Vorstellungen über die Zukunft des Ruhrgebietes wurden von der amerikanischen und englischen Regierung nicht geteilt
Unmittelbar vor Beginn der Sechsmächtekonferenz einigten sich die amerikanische und englische Regierung am 21. Februar 1948 zur Frage des späteren Eigentums an den Kohlengruben und Hüttenindustrien in zwei Punkten, die sich mit den französischen Vorstellungen trafen. Einmal wurde festgelegt, die Zechen-anteile auf keinen Fall wieder den ehemaligen deutschen Eigentümern zu übertragen und zum anderen, die Truste der Ruhrindustrie zu zerschlagen
2. Besprechungen auf der Sechsmächtekonferenz
Auf der Sechsmächtekonferenz versuchte Frankreich, die anderen Delegationen zur Aufgabe ihrer Auffassung zu bewegen, daß das Ruhrgebiet keine besondere Regelung benötige. Die französische Regierung schien sich zu diesem Zeitpunkt aber damit abgefunden zu haben, daß die Abtrennung des Ruhrgebietes von Deutschland nicht erreichbar war
Auf jeden Fall wollte sie die Errichtung einer internationalen Kontrollbehörde für das Ruhrgebiet erreichen. Dieser Behörde sollten nach französischer Ansicht weitgehende und wirksame Zuständigkeiten eingeräumt werden
Die Delegation der Beneluxstaaten unterstützte Frankreich in seiner Forderung auf Bildung einer internationalen Kontrollbehörde, an der die Beneluxstaaten teilzunehmen wünschten
Die amerikanische und englische Delegation hielten übereinstimmend an der Auffassung fest, das Eigentum an den Ruhrindustrien schließlich wieder in deutsche Hände zu legen
Von der amerikanischen Delegation wurden grundsätzliche Einwendungen gegen die Errichtung einer internationalen Ruhrbehörde geäußert. Sie sah Produktions-und Verteilungsschwierigkeiten voraus und hätte am liebsten die Privatinitiative im Ruhrgebiet wiederhergestellt
Trotz ihrer Bedenken erwogen sie aber bereits nach dem ersten Teil der Gespräche die Bildüng einer Ruhrbehörde
Die englische Delegation zeigte zwar mehr Sympathie für die französische Haltung, stimmte aber den Amerikanern im wesentlichen zu, da sie keineswegs das europäische Hilfsprogramm gefährden wollte
Ihre wichtigste Befugnis war, die Verteilung der Ruhrprodukte Kohle, Koks und Stahl zwischen dem deutschen Verbrauch und dem Export vorzunehmen (Ziffer 5 a). Sie sollte ferner sicherstellen, daß keine willkürlichen oder diskriminierenden Maßnahmen von deutschen Behörden im Hinblick auf den internationalen Handel mit Produkten des Ruhrgebietes praktiziert würden (Ziffer 5 b). Sie hatte weiter das Recht, Berichte anzufordern und Untersuchungen über die Verteilung und Produktion und den Verbrauch der Produkte des Ruhrgebietes anzustellen (Ziffer 7). Schließlich wurden ihr noch weitere Aufgaben für die Zeit nach Beendigung der Kontrollperiode in Deutschland in Aussicht gestellt (Ziffer 10 b). Hierbei handelte es sich um Zuständigkeiten, die notwendig sein könnten, um die Abrüstung in Deutschland zu erzwingen und die Lieferung von Ruhrprodukten an verbotene und eingeschränkte Industrien zu kontrollieren (Ziffer 9 b). Nach Beendigung der Kontrollperiode sollten deutsche Behörden der Internationalen Behörde dafür verantwortlich sein, daß diese ihre Funktionen durchführen und ihre Rechte ausüben kann (Ziffer 10 a). Die Verwaltung der Kohlen-und Koksindustrie unterlag weiter der Kontrolle der amerikanischen und englischen Besatzungsmacht (Ziffer 8).
Die Übereinkunft enthielt schließlich noch eine Regelung über den Schutz ausländischer Interessen (Ziffer 5 d), um zu verhindern, daß ausländische Beteiligungen zum Vorteile eines deutschen Staates verstaatlicht werden könnten
Im Sinne der französischen Vorstellungen konnten die Militärgouverneure andererseits die Beschlüsse der Ruhrbehörde nur im Rahmen der zwischen den Angelsachsen und Frankreich in der Zeit vom April 1947 bis Februar 1948 abgeschlossenen Abkommen über den Export deutscher Kohle und deutschem Koks durchführen.
Die Delegationen konnten sich über die Frage der endgültigen Eigentumsverhältnisse im Ruhrgebiet nicht einigen. Diese Frage blieb offen und wurde weder im Abschlußkommunique noch im Abkommen erwähnt. Die Angelsachsen warteten weitere Verhandlungen zu dieser Frage nicht ab, sondern griffen erneut zu ihrer oft praktizierten Methode, im Sinne ihrer Vorstellungen einseitig zu handeln.
Am 10. November 1948 veröffentlichten die beiden Militärgouverneure das Gesetz über die „Reorganisierung der deutschen Ruhrindustrie"
Die französische Regierung legte sofort gegen das Gesetz Protest ein
Nach langen Verhandlungen wurde schließlich am 19. Dezember 1948
Während der Zeit der Besetzung sollte die Kontrolle der Produktion und der Betriebsführungen durch die Militärregierungen ausgeübt werden, die durch eine militärische Sicherheitsbehörde
Frankreich war in der militärischen Sicherheitsbehörde vertreten. Es wurde Ende November 1948
Durch diesen Kompromiß wurde die Ruhrbehörde insofern aufgewertet, als ihr für die Zeit nach Beendigung der Besatzungszeit Kontrollrechte über Produktion und Geschäftsführung in Aussicht gestellt wurden. Eine durchgehende Betriebskontrolle hatte Frankreich aber nicht durchsetzen können, da diese in den Vereinigten Staaten als produktionshemmend galt
Das grundsätzliche Abkommen der Deutschlandkonferenz erwies sich auch im Hinblick auf die anderen dort getroffenen Entscheidungen als Grundlage für das Ruhrstatut, das am 28. Dezember veröffentlicht wurde und nach Unterzeichnung gemäß Artikel 30 am 28. April 1949 in Kraft trat
Die Verteilung der Produkte des Ruhrgebietes sollte sich auch weiterhin in Einklang mit den Zielen des Marshallplanes und den Kohlevereinbarungen der Westmächte halten (Artikel 22). An den Mehrheitsverhältnissen der Ruhrbehörde änderte sich ebenfalls nichts (Artikel 9). Die Informations-und Untersuchungsrechte der Ruhrbehörde (Artikel 15/20), die in Aussicht genommene Übertragung weiterer Rechte (Artikel 17), der Schutz ausländischer Interessen (Artikel 16) und der Ansatz zu einem Sanktionsmechanismus (Artikel 24) wurden lediglich mehr im Detail festgelegt. Schließlich wurden noch die Fragen der Geltungsdauer (Artikel 32/33) und des Territoriums geregelt, die noch offengeblieben waren.
VIII. Das Sicherheitsproblem
Großbritannien und Frankreich schlossen im Sinne dieser Politik am 4. März 1947 den Dünkirchener Beistandspakt für den Fall ab, daß „Deutschland eine Angriffspolitik einschlägt oder irgendeine Initiative ergreift, die eine solche Politik möglich macht" 1).
Die zunehmende Verschlechterung des Ost-West-Ve
Die zunehmende Verschlechterung des Ost-West-Verhältnisses brachte es aber mit sich, daß die Westmächte nicht nur Deutschland, sondern auch die Sowjetunion als ein Land ansahen, von dem in Zukunft eine Bedrohung ausgehen könnte.
Der belgische Außenminister Spaak erklärte am 12. Februar 1948 2) zu dem Vorschlag Bevins vom 22. Januar 1948, nach dem Muster des Dünkirchener Vertrages bilaterale Verträge abzuschließen, daß dieser durch die „jüngsten Ereignisse überholt" und nicht mehr als die „alleinige Grundlage für eine Erweiterung des Bündnissystems" angesehen werden könnte. Nach seiner Ansicht war nun ein „umfassendes Abkommen" notwendig. 2. Brüsseler Fünfmächtepakt vom 17. März 1948
Die Bestimmung der Rolle Deutschlands in einem westlichen Sicherheitssystem erwies sich dann bei den Fünfmächteverhandlungen in Brüssel vom 4. bis 12. März 1948 als ein Hauptproblem. Diese Gespräche endeten mit dem Abschluß eines Fünfmächtevertrages 3), dessen Kernpunkt ein militärisches Unterstützungsversprechen für den Fall eines bewaffneten Angriffs in Europa auf eine der vertragschließenden Mächte war (Artikel 4). Obwohl in der Präambel erklärt wurde, daß die Mächte alle Schritte unternehmen würden, die sich für den Fall einer erneuten deutschen Aggressionspolitik als notwendig erwiesen, richtete sich der Vertrag nach der Absicht der beteiligten Regierungen nicht ausschließlich gegen Deutschland 4) — und er kann auch nicht nur als Erweiterung des Dünkirchener Vertrages beurteilt werden. Mit Recht wurde bezweifelt, ob er überhaupt ohne die vorhandene Furcht vor der Sowjetunion abgeschlossen worden wäre
Die Amerikaner hatten an den Besprechungen in Brüssel zwar nicht teilgenommen, begrüßten aber die europäische Initiative sehr
Frankreich begründete dies unter zwei Gesichtspunkten: Einmal hätte sich nach seiner Ansicht aus einer scharfen russischen Reaktion auf die Bildung einer westdeutschen Regierung und die Lösung der Ruhrfrage ohne die Sowjetunion ein militärischer Konflikt ergeben können
Die französische Delegation wies in diesem Zusammenhang auf die schwierige innenpolitische Situation hin. Sie erklärte, daß im Herbst Wahlen stattfänden und die Regierung sich davor hüten müßte, den Kommunisten und Gaullisten die Möglichkeit zu geben, als Hüter der französischen Sicherheitsinteressen aufzutreten
Die Delegation der Beneluxstaaten schloß sich der französischen Auffassung an
Auch die englische Regierung war der Ansicht, daß die „Nationen des freien Europas"
wirksame Sicherheitsvereinbarungen brauchten
wies der britische Außenminister Bevin darauf hin, England habe 1940 nicht positiv gewußt, welche Hilfe — wenn überhaupt — Amerika geben würde. Für Großbritannien und andere freie Nationen wäre es sehr schwierig, neuen Aggressionen entgegenzutreten, wenn es keine ausgearbeitete Vereinbarung zum kollektiven Widerstand gegen solche Aggressionen gäbe, an dem die Vereinigten Staaten beteiligt wären. Nach seiner Auffassung gäbe ein atlantisches Sicherheitssystem nicht nur allen freien Nationen Europas ein Gefühl des Vertrauens, das sie brauchten, um Frieden und Wohlstand aufzubauen, sondern es wäre wahrscheinlich auch der einzige Weg, über den Frankreich dazu gebracht werden könnte, einem Wiederaufbau Deutschlands zuzustimmen. Bevin setzte sich für die Einberufung einer Konferenz zur Besprechung von Verteidigungsbündnissen im Nordatlantikraum durch die Vereinigten Staaten ein. Am 20. Mai 1948 erklärte er in einem weiteren Telegramm an die amerikanische Regierung, sie müßte die Bereitschaft zur Übernahme gewisser Verpflichtungen beweisen
b) Auf der Sechsmächtekonferenz zeigten die Amerikaner Zurückhaltung gegenüber den Forderungen auf militärische Garantien. Sie erklärten, Europa würde ohnehin von den Vereinigten Staaten geschützt, da amerikanische Truppen von der Nordsee bis zum Alpenrand ständen; im Falle eines militärischen Konfliktes in Europa wären sie sofort mitverwikkelt
Zum Zeitpunkt der Sechsmächtekonferenz wurde die Politik der amerikanischen Regierung durch folgende Überlegungen bestimmt: Sie begrüßte zwar die Bildung von regionalen Bündnissen, wollte sich aber zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in Form eines Vertrages oder auch nur eines Protokolls binden
In einer Besprechung des Nationalen Sicherheitsrates am 22. April 1948 legte der Unter-staatssekretär Lovett im State Department ausgearbeitete
Die amerikanische Regierung konnte sich an europäischen militärischen Besprechungen nicht beteiligen, bevor der Kongreß nicht einen bestimmten Standpunkt eingenommen hatte
Andererseits war die amerikanische Regierung gewillt, Sicherungen zu geben, die ausreichen würden, um Vertrauen zu erzeugen und die Zuversicht der Völker Europas zu stärken
Eine Formulierung der amerikanischen Auffassung wurde schließlich in der Senatsresolution Nr. 239 — Vandenberg-Resolution — gefunden. Die Resolution ging im wesentlichen auf gemeinsame Beratungen Vandenbergs mit Lovett zurück, von deren Verlauf Marshall, Dulles, führende Kongreßmitglieder sowie hohe militärische Befehlshaber Kenntnis bekamen
Die Vandenberg-Resolution und die Erklärung des amerikanischen Präsidenten hatten einen günstigen Einfluß auf den Verlauf der Sechsmächtekonferenz
Sie äußerten erneut ihre Überzeugung, daß es keinen allgemeinen Rückzug der Besatzungstruppen aus Deutschland geben könnte, solange der Frieden nicht gesichert wäre. Sie bestätigten ihre Entschlossenheit, die Kontrolle über Entwaffnung, Entmilitarisierung und Industriekapazität aufrechtzuerhalten. Zur Sicherstellung dieser Ziele sollte eine militärische Sicherheitsbehörde geschaffen werden, die unter anderem die notwendigen Inspektionen durchzuführen hätte. Für den Fall einer allgemeinen Zurückziehung der Truppen wurde ein Übereinkommen über die notwendigen Maßnahmen zur Demilitarisierung, Abrüstung, Kontrolle der Industrie und Besetzung der Schlüsselgebiete in Aussicht genommen
Es wurde nicht gesagt, wann von einem gesicherten Frieden gesprochen werden könnte. Auf jeden Fall handelte es sich aber um eine lange Zeit. Es war auch nicht vereinbart worden, was als Schlüsselgebiet anzusehen wäre. Uber die Einzelheiten der vorgesehenen militärischen Sicherheitsbehörde einigten sich die Militärgouverneure am 17. Dezember 1948 37). Ihr Aufgabengebiet war das gesamte Gebiet der Entmilitarisierung. Sie sollte die Gesetzgebungs-und Verordnungstätigkeit koordinieren und sicherstellen und den Militärgouverneuren Empfehlungen unterbreiten. Sie hatte das Recht zu ungehinderten Inspektionen an jedem Ort und zu jeder Einrichtung in Deutschland. In dem Kommunique wurde die Sowjetunion als möglicher Aggressor nicht genannt, sondern — ähnlich wie in der Präambel zum Brüsseler Vertrag — nur von einer deutschen Gefahr gesprochen. Darüber hinaus wurde sogar erklärt, daß die Empfehlungen ein Viermächteabkommen erleichtern sollten. Dennoch war mit dem Engagement der Vereinigten Staaten auch die Sowjetunion gemeint. Die Westmächte waren sich der Risiken dieser Politik — insbesondere im Hinblick auf eine verschärfte Situation in Berlin — bewußt. Daß sie sich dennoch zu den Londoner Empfehlungen entschlossen, war ein „kalkuliertes Risiko".
Der Faktor der gesamteuropäischen Sicherheit hatte dazu geführt, daß die Sechsmächtekonferenz in die Beratungen der politischen und militärischen Ausschüsse der westlichen Union hineinspielte — und umgekehrt 38).
In London hatte seit dem 23. April 1948 auch das ständige Organ des westeuropäischen Konsultativrates 39) getagt. Der Zusammenhang mit den Problemen der Sechsmächtekonferenz kam schon dadurch zum Ausdruck, daß die Beneluxstaaten und Frankreich auf beiden Konferenzen unter anderem durch ihre Londoner Botschafter vertreten waren 40). Am 30. April 1948 fanden in London die wichtigsten westeuropäischen militärischen Besprechungen seit dem Kriege statt, als sich die Verteidigungsminister der im Brüsseler Pakt zusammengeschlossenen Staaten mit dem Problem eines westeuropäischen Verteidigungsplanes beschäftigten
Die amerikanische Regierung wurde laufend über den Stand der Verhandlungen der militärischen Ausschüsse Westeuropas unterrichtet
IX. Wirtschaftliche Aspekte des Sicherheitsproblems
Die Frage der Sicherheit vor einer neuen Bedrohung durch Deutschland ist nicht nur durch seine Entwaffnung und Entmilitarisierung, die Bildung einer militärischen Sicherheitsbehörde und die Besetzung von Schlüssel-gebieten der nach allgemeinem Besatzungstruppen zu lösen versucht worden, sondern auch Maßnahmen wirtschaftlicher Natur sollten — von anderen Motiven einmal abgesehen Zweck — dienen.
Hierzu gehörten Verbote und Beschränkungen für die deutsche Industrie und die Entnahme von Reparationen.
Auf der Sechsmächtekonferenz legten die Amerikaner in ihrem Bemühen um einen möglichst hohen Beitrag Deutschlands zum Marshallplan ein Projekt zur weiteren Erhöhung des deutschen Industrieniveaus vor
Der Entschluß der Sechsmächtekonferenz, Deutschland im Rahmen des Marshallplanes wiederaufzubauen, schien mit weiteren Demontagen unvereinbar zu sein. Die beteiligten europäischen Regierungen befürworteten jedoch zu jenem Zeitpunkt nach wie vor uneingeschränkt ihre weitere Durchführung, über ihre Einzelheiten wurde außerhalb der Sechsmächtekonferenz, auf der man diese Frage nur am Rande behandelte, weiter auf diplomatischem Wege beraten
Das amerikanische Außenministerium hatte in einem Memorandum vom 2. Februar 1948
Im amerikanischen Kongreß blieb dennoch eine starke Opposition gegen weitere Demontagen in Deutschland bestehen
Die amerikanische Regierung schickte Ausschüsse unter der Leitung von Collison und Humphrey nach Deutschland, um prüfen zu lassen, welche Fabrikanlagen zweckmäßigerweise in Deutschland gelassen werden sollten 13). Der Humphrey-Ausschuß empfahl, weitere 167 Fabriken von der Reparationsliste zu streichen 14). Auf dieser Basis konnte eine Einigung mit französischen und britischen Repräsentanten erzielt werden 15), die von den westlichen Außenministern am 8. April 1949 gebilligt wurde. Am 13. April wurde schließlich von den Militärgouverneuren bekannt-gegeben, daß man weitere 159 Werke und Teilwerke in Deutschland belassen wollte, die ursprünglich zur Demontage bestimmt waren, jetzt aber für den europäischen Wiederaufbau benötigt würden 16).
X. Änderungen der deutschen Westgrenze
X. Änderungen der deutschen Westgrenze
1. Grenzberichtigungen zugunsten der Beneluxstaaten a) Auf der Sechsmächtekonferenz standen schließlich vorläufige gebietsmäßige Regelungen der deutschen Westgrenze zugunsten der Beneluxstaaten auf der Tagesordnung. Ihre Regierungen hatten bereits vorher in mehreren Memoranden 1) an den Rat der Außenminister, die auch den Verhandlungen der Sechsmächtekonferenz zugrunde lagen 2), Ansprüche auf deutsche Gebiete geltend gemacht. Von holländischer Seite wurden die weitestgehenden Forderungen erhoben. Es handelte sich im einzelnen um:
die gesamte Emsmündung einschließlich der Insel Borkum, die deutsche Hälfte des Dollart, die Verlegung der deutschen Grenze zwischen Dollart und Nordhorn nach Osten, so daß insbesondere die Tasche von Neuenhaus an Holland fiele, kleinere Grenzverlegungen von Nordhorn bis zum Rhein, vor allem die Beseitigung der Tasche bei Vreden, die rechtwinklige Grenzziehung am Rhein, so daß die Grenze auf linksrheinischem Gebiet unmittelbar vor Kleve verliefe, weiteren Gebietszuwachs auf linksrheinischem Gebiet nördlich und südlich von Kaldenkirchen, das Selfkantgebiet ostwärts Sittard sowie kleinere Gebietsteile bei Kerkrade und Aachen 3).
Diese geforderte „Grenzberichtigung" war eher eine großzügige Grenzabrundung zugunsten Hollands. Nach holländischen Angaben sollte sich die Grenze von 525 auf 340 Kilometer verkürzen. Der dadurch für Deutschland eintretende Gebietsverlust wurde von Holland mit 1750 Quadratkilometern und 119 000 Bewohnern angegeben 4), während es sich nach deutschen Schätzungen um 1847 Quadratkilometer und 144 000 Bewohner handelte 5).
Luxemburg verlangte Grenzberichtigungen entlang den Wasserläufen der Mosel und Sauer in einer Breite von einem bis fünf Kilometern und im Norden längst der Ur in einer Breite von fünf bis zehn Kilometern. Insbesondere sollte die Eisenbahnlinie auf dem deutschen Moselufer an Luxemburg abgetreten und der Bau einer Urtalsperre ermöglicht werden. Auf dem geforderten Gebiet wohnten 20 000 bis 30 000 Menschen 6).
Belgien forderte deutsches Gebiet von etwa 30 Quadratkilometer mit einer Bevölkerung von etwa 3850 Menschen 7). Es hatte vor allem ein Interesse daran, die anormale Situation hinsichtlich der Eisenbahnlinie Eupen-Sankt Vith zu beseitigen, die auf einer Strecke von 30 Kilometern die deutsch-belgische Grenze mehrere Male kreuzte. Die sechs deutschen Enklaven östlich des Verlaufs der Eisenbahn sollten an Belgien abgetreten werden
Die Beneluxdelegation erhob auf der Sechsmächtekonferenz auch erhebliche wirtschaftliche Forderungen an Deutschland
Die Ansprüche der Beneluxstaaten standen nicht im Vordergrund der Beratungen
b) Die Westmächte reagierten auf die Forderungen unterschiedlich:
Auf der Moskauer Sitzung des Rates der Außenminister hatte der französische Außenminister Bidault am 11. April 1947 die belgischen und luxemburgischen Forderungen u
b) Die Westmächte reagierten auf die Forderungen unterschiedlich:
Auf der Moskauer Sitzung des Rates der Außenminister hatte der französische Außenminister Bidault am 11. April 1947 die belgischen und luxemburgischen Forderungen unterstützt und sich für eine wohlwollende Prüfung der holländischen Forderungen ausgesprochen 15). In diesem Zusammenhang wurde auch zum ersten Male der französische Anspruch auf den Hafen von Kehl und rechts-rheinisches Gebiet erwähnt.
Bei den Angelsachsen waren die Beneluxforderungen jedoch auf Ablehnung gestoßen. Byrnes hatte in Stuttgart am 6. September 1946 erklärt, daß die Vereinigten Staaten, von Veränderungen der Ostgrenze und der Abtrennung des Saargebietes abgesehen, keine Eingriffe in unbestritten deutsches Gebiet unterstützen würden, die nicht dem echten Willen der Bevölkerung entsprächen 16). Bevin hatte im Unterhaus am 22. Oktober 1946 zum Ausdruck gebracht, daß England nur die französischen Vor
Auf der Sechsmächtekonferenz wurden die Gebietsansprüche der Beneluxstaaten wiederum nur von Frankreich unterstützt. Die französische Delegation ihrerseits ließ wissen, daß auch sie eine Reihe kleinerer Gebietsforderungen neben den unverändert aufrechterhaltenen Ansprüchen hinsichtlich Kehls geltend zu machen hätte 18).
Gleich zu Beginn der Konferenz war aus Kreisen der amerikanischen Militärregierung an den von Byrnes aufgestellten Grundsatz erinnert worden 19).
Es wurde jedoch hinzugefügt, daß trotz dieses Grundsatzes Grenzberichtigungen der Art, wie sie von Belgien und Luxemburg angestrebt würden, möglicherweise zugestimmt werden könnte 20). Auf jeden Fall sollte es sich nach angelsächsischen Vorstellungen nur um provisorische kleinere Grenzberichtigungen handeln, wobei die endgültige Entscheidung einem Friedensvertrag mit Deutschland vorbehalten bleiben müßte 21). Die amerikanische Regierung widersetzte sich aber insbesondere einer Annexion Kehls 22). c) Die Delegationen kamen schließlich überein, „ihren Regierungen Vorschläge über gewisse geringfügige vorläufige Berichtigungen der Westgrenzen Deutschlands zur Prüfung vorzulegen"
Die Sechsmächtekonferenz führte noch zu keinen Entscheidungen im einzelnen
d) Am 28. März 1949 wurde ein Kommunique des Arbeitsausschusses veröffentlicht, das einunddreißig Änderungen der deutschen Westgr
Wenn es sich auch nur um einen Bruchteil des ursprünglich geforderten Gebietes handelte, so waren es doch nicht nur geringfügige Grenzberichtigungen im Sinne der dem Arbeitsausschuß gegebenen Richtlinien. Insbesondere die Abtretungen an Holland im Bezirk von Elten mit 5000 Einwohnern und das Selfkantgebiet mit 5700 Einwohnern
Am 8. April 1949 wurde die Regelung über den Hafen von Kehl veröffentlicht, die die Außenminister der drei Westmächte auf ihrer Washingtoner Sitzung getroffen hatten. Hiernach sollte Frankreich bis zur Bildung der Bundesregierung weiterhin die Regierungsgewalt im Hafengebiet von Kehl ausüben. Für die Zukunft wurde die Bildung einer gemeinsamen deutsch-französischen Hafenbehörde vorgesehen
2. Keine Abtrennung des Rheinlandes — Wirtschaftliche Angliederung des Saargebiets an Frankreich
Zum Zeitpunkt der Sechsmächtekonferenz waren zwei Fragen im Hinblick auf eine Änderung der deutschen Westgrenze vorläufig entschieden: Das Rheinland sollte bei Deutschland verbleiben, das Saargebiet dagegen abgetrennt und wirtschaftlich Frankreich angeschlossen werden.
Die französische Regierung hatte sich vor der Sechsmächtekonferenz in mehreren Memoranden für die Abtrennung des Rheinlandes und des Saargebietes ausgesprochen
Im Verlauf des ersten Teiles der Sechsmächtekonferenz ließen die Franzosen ihre Forderung auf die Abtrennung des Rheinlandes von Deutschland fallen
Die wirtschaftliche Angliederung des Saargebietes an Frankreich war dagegen schon früh von der amerikanischen und englischen Regierung befürwortet worden
Unmittelbar von der Sechsmächtekonferenz trafen die Westmächte dann Vereinbarungen, die praktisch den wirtschaftlichen Anschluß des Saargebietes an Frankreich bedeuteten 37). Diese Vereinbarungen trugen zu einem „besseren Verständnis" zwischen den Delegationen bei 38). Die Saarfrage wurde auf der Sechsmächtekonferenz nicht mehr disku-tiert 39). Alle Delegationen gingen vielmehr von der politischen Abtrennung des Saargebietes von Deutschland als einem „etat de fait" aus 40).
XI. Reaktion auf die Londoner Empfehlungen
Die Londoner Empfehlungen wurden in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und in den Beneluxstaaten ohne größere politische Diskussionen von den beteiligten Regierungen angenommen. Dennoch schien man in Belgien, Holland und Luxemburg im Hinblick auf die geringe Berücksichtigung ihrer Forderungen von dem Ausgang der Sechsmächtekonfere
XI. Reaktion auf die Londoner Empfehlungen
Die Londoner Empfehlungen wurden in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und in den Beneluxstaaten ohne größere politische Diskussionen von den beteiligten Regierungen angenommen. Dennoch schien man in Belgien, Holland und Luxemburg im Hinblick auf die geringe Berücksichtigung ihrer Forderungen von dem Ausgang der Sechsmächtekonferenz enttäuscht zu sein 1).
In Frankreich dagegen brachten die Ergebnisse der Sechsmächtekonferenz die Regierung in eine äußerst schwierige Situation:
Die Londoner Empfehlungen waren zwar ein Kompromiß zwischen verschiedenen Ansichten zum Deutschlandproblem, aber für Frankreich bedeuteten sie am ehesten eine Wende und einen Bruch mit der vorher verfolgten Politik. Das Kabinett stand vor einer „Wahl zwischen großen Unannehmlichkeiten" 2), als es sich am 9. Juni mit ihnen beschäftigte.
Zu jenem Zeitpunkt konnte die französische Regierung die Frage nach der ihrer Ansicht nach absolut besten Lösung des Deutschland-problems auch nicht isoliert stellen. Sie mußte unter Beachtung der außen-und innenpolitischen Gegebenheiten auch entscheiden, ob es sinnvoll wäre, diese Ansicht weiter zu propagieren oder zusammen mit den Angelsachsen eine andere Politik zu verfolgen. Sie sah sich veranlaßt, ihre offizielle Zustimmung vom Votum des Parlamentes abhängig zu machen, das hierüber in der Zeit vom 11. bis 17. Juni 1948 debattierte.
Die Regierung fand im Parlament zunächst wenig Unterstützung 3). Die meisten Redner sprachen sich in der Debatte gegen die Annahme aus. Allein die Partei Schumans und Bidaults, „Mouvement Republicain Populaire", stimmte den Londoner Empfehlungen von Anfang an zu 4). Die starke Fraktion der kommunistischen Partei 5) und auch die gaullistischen Abgeordneten hatten sich sofort gegen die Londoner Empfehlungen gewandt und blieben bei dieser Auffassung. Die sozialistische Fraktion war zunächst unentschieden 6). Sie gab erst ihre Zustimmung, als Bidault am 16. Juni 1948 erklärte 7), das Kommunique enthielte insbesondere im Hinblick auf das Ruhrproblem nur die Punkte, über die man sich in London geeinigt habe; die Aussprache werde im übrigen zwischen den Regierungen fortgesetzt, ohne daß Frankreich insoweit seine Haltung geändert hätte 8). Die übrigen kleineren Gruppen waren gespalten.
Eine knappe Mehrheit von 301 : 286 bei 26 Enthaltungen stimmte schließlich den Londoner Empfehlungen unter Vorbehalten zu, die in einem von der Regierung unterstützten „Ordre du Jour" formuliert worden waren 9). Am 21. Juni 1948 teilte die französische Regierung ihre offizielle Zustimmung zusammen mit den Vorbehalten der Nationalversammlung mit 10).
Die Reaktion in Osteuropa war erwartungsgemäß ablehnend: Die polnische Regierung bezeichnete in einer Note das Londoner Abkommen als eine Bedrohung für alle Völker, die unter der Aggression gelitten hätten und als einen Verstoß gegen internationale Vereinbarungen
Eine zusammenfassende Kritik aus östlicher Sicht erfuhren die Londoner Empfehlungen auf einer Konferenz der Außenminister der Sowjetunion, Albaniens, der Tschechoslowakei, Jugoslawiens, Polens, Rumäniens und Un-garns, die am 23. /24. Juni in Warschau zusammentraten
Die Sowjetunion reagierte auf die Ergebnisse der Sechsmächtekonferenz durch Verhängung der Blockade Berlins Ende Juni 1948
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XII. Würdigung der Londoner Sechsmächtekonferenz
Auf der Sechsmächtekonferenz wurde von den Westmächten unter Beteiligung der Beneluxstaaten die gegenüber Deutschland auf lange Sicht anzuwendende Politik diskutiert. Die Londoner Empfehlungen legten zum ersten Male nach dem Kriege in den wesentlichen Punkten die Arbeitsgrundlage für eine gemeinsame westliche Deutschlandpolitik fest und leiteten damit einen neuen Abschnitt der Besatzungszeit ein. Es bestand auch begründete Hoffnung auf eine Verwirklichung dieser Politik, da sich die Deutschen zur Mitarbeit bereit erklärt hatten.
Diese Einigung auf eine gemeinsame Deutschlandpolitik war unabdingbarer Teil einer Politik, die den Wiederaufbau Westeuropas und seine politische und wirtschaftliche Konsolidierung zum Ziele hatte. Sie fand Ausdruck einmal in der Entschlossenheit der Vereinigten Staaten, Europa durch den Marshallplan die notwendige wirtschaftliche Hilfe zu geben, und zum anderen in dem Bemühen Westeuropas um die Bildung einer Union, was bereits zum Abschluß des Brüsseler Paktes geführt hatte.
In dieser Politik war Deutschland im Bereich der drei Westzonen eine positive Rolle zugedacht. Deutschland hatte zwar noch keineswegs Vertrauen zurückgewonnen. Vielmehr hielten auch die Westmächte die Aufrechterhaltung seiner Entmilitarisierung und ihre Sicherstellung nach wie vor für notwendig und blieben insoweit im Rahmen des Potsdamer Abkommens.
Die Londoner Empfehlungen lösten sich aber insoweit von bestimmten, noch in Potsdam vorhandenen Vorstellungen, als sich nun die Ansicht durchsetzte, daß Europa nicht ohne und auch nicht vor, sondern nur zusammen mit Deutschland aufgebaut werden konnte. Diese Änderung in der Haltung der Westmächte, wie sie bereits in der Erhöhung des Industrieniveaus für die Bizone sichtbar wurde, fand besonderen Ausdruck in der Einbeziehung der drei Westzonen in den Marshallplan. Auch der Abschluß des Brüsseler Vertrages erklärte sich eher aus dem mittlerweile vorhandenen Ost-West-Gegensatz als aus Furcht vor Deutschland.
Die mit den Londoner Empfehlungen für die drei Westzonen getroffenen Vorkehrungen wurden als „provisorisch" bezeichnet 1) -da sie „in keiner Weise ein späteres Viermächteabkommen über das deutsche Problem ausschließen, sondern es im Gegenteil erleichtern" sollten
Die Westmächte waren auch nicht bereit, sich durch den Auszug des sowjetischen Vertreters am 1. Juli 1948 aus der Alliierten Kommandantur oder durch die Verhängung der Berli-ner Blockade von ihrem in Deutschland eingeschlagenen Weg abbringen zu lassen.
Die Londoner Empfehlungen waren Teil der Realisierung der Konzeption der Eindämmungspolitik
Aus der Überzeugung, daß eine Einigung mit der Sowjetunion mindestens vorläufig nicht möglich war, sahen die Westmächte nur die Alternative, entweder die Dinge in den Westzonen treiben zu lassen oder sie in ihrem Sinne zu gestalten. Unter der Führung der Vereinigten Staaten entschieden sie sich für das Letztere.
/Während der Sechsmächtekonferenz war bereits deutlich geworden, daß das spätere Verfassungsrecht in Westdeutschland nicht nur elurch eine „Verfassung" bestimmt, sondern daß diese in eine Reihe von alliierten Vorschriften eingebettet sein würde.
Hierzu gehörten dann nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland insbesondere:
1. Das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure vom 12. Mai 1949
2. das Besatzungsstatut vom 8. April 1949
4. das Ruhrstatut 8);
5. die Direktive über die Militärische Sicherheitsbehörde
6. Verbote und Beschränkungen für die deutsche Industrie
Die Entscheidungen der Sechsmächtekonferenz hatten nicht nur den Weg für die Schaffung des Grundgesetzes bereitet, sondern auch notwendigerweise die Beratungen über das Besatzungsstatut und die Umgestaltung der alliierten Organisation zur Folge, die im Drei-Mächte-Kontrollabkommen und dem Statut für die Hohe Kommission erfolgte. Auf der Sechsmächtekonferenz war weiter die grundsätzliche Einigung über die Bildung der Internationalen Ruhrbehörde und der Militärischen Sicherheitsbehörde erzielt worden. Sie gab schließlich auch den Anstoß zu den Verhandlungen, die zur erneuten Modifizierung des Industrieplanes führten.
Die Sechsmächtekonferenz hat damit die Grundlagen zu allen wesentlichen Vorschriften, die in der Anfangszeit das materielle Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ausmachten, erarbeitet oder zumindest den Anstoß dazu gegeben.
Die Londoner Empfehlungen sind daher neben dem Kommunique, das einschließlich seiner acht Anlagen
XIII. Gab es eine reale Alternative zur Annahme der Londoner Empfehlungen bzw.der Frankfurter Dokumente?
Es ist wohl richtig festzustellen, daß die uneingeschränkte Annahme der Frankfurter Dokumente durch die deutschen Ministerpräsidenten, die sich anschließende Einberufung des Parlamentarischen Rates, die Ausarbeitung des Bonner Grundgesetzes und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland mit zu dem gegenwärtigen Zustand eines — offensichtlich noch auf längere Zeit — zweigeteilten Deutschlands beigetragen haben. Hieraus ergibt sich naturgemäß die Frage, ob die Deutschen im 1948 reale Juli eine Alternative zur Annahme der Londoner Empfehlungen hatten und ob sich daraus der Vorwurf ableiten läßt, die Ministerpräsidenten hätten einen anderen Weg einschlagen müssen. Bei dem verhältnismäßig geringen zeitlichen Abstand zu jenen Ereignissen kann der Versuch einer Stellungnahme natürlich nur vorläufig sein.
1. Ablehnung oder Annahme — keine Möglichkeit der Verhandlung
Für die deutschen Ministerpräsdidenten gab es im Juli 1948 nur die Möglichkeit, die Londoner Empfehlungen entweder anzunehmen oder abzulehnen.
Die dritte theoretische Möglichkeit, durch Verhandlungen mit den Militärgouverneuren zu einer Regelung zu kommen, die die deutschen Interessen mehr berücksichtigt hätte, war nicht vorhanden. Die Militärgouverneure hatten keine entsprechende Handlungsvollmacht. Sie wären gezwungen gewesen, jede Abweichung von dem in London erzielten Kompromiß ihren Regierungen zu berichten, die dann hierzu ihre Zustimmung hätten geben müssen. Die französische Regierung hatte auf eine solche Entwicklung ihre Hoffnungen gesetzt, da sie durch Ablehnung deutscher Änderungswünsche die ihr so schwer gefallene Zustimmung zu den Londoner Empfehlungen wieder hätte rückgängig machen können. Nicht nur, daß der französische Militärgouverneur Koenig den deutschen Ministerpräsidenten der englischen und amerikanischen Besatzungszone bei der Vorstellung sagte, sie könnten die Empfehlungen auch ablehnen
Diese Tatsache der fehlenden Verhandlungsvollmacht war den deutschen Ministerpräsidenten auch bekannt. Strauß
Die Ministerpräsidenten haben zudem versucht — wie bereits dargestellt worden ist
Wenn sie auch nur in einigen Punkten Abweichungen anstrebten, so bedeutet dies nicht, daß sie in allen anderen Punkten mit den Londoner Empfehlungen einverstanden gewesen wären. Einhellig lehnten sie die Abtrennung des Saargebiets von Deutschland und die beabsichtigten Grenzberichtigungen ab, natürlich hätten sie auch am liebsten die Errichtung der internationalen Ruhr-und Sicherbeitsbehörde ebenso wie die Reparationen und die Verbote und Beschränkungen der deutschen Industrie verhindert. Hinsichtlich der zukünftigen politischen Gestaltung Deutschlands dagegen hatten die Deutschen vor der Londoner Sechsmächtekonferenz keineswegs eine einheitliche Auffassung entwickelt: Die vom „Ell-wanger Freundeskreis" am 13. April 1948 beschlossenen „Grundsätze für eine deutsche Bundesverfassung"
Wie bereits dargelegt
Gab es aber berechtigte Hoffnung, daß sich die vier Siegermächte bei Ablehnung der Londoner Empfehlungen durch die Deutschen über eine gemeinsame Politik gegenüber Deutschland einigten?
Die Verhandlungen im Rat der Außenminister waren wegen der Unüberbrückbarkeit der Standpunkte abgebrochen worden. Die Sowjetunion hatte ihre Mitarbeit im Kontrollrat und in der alliierten Kommandantur in Berlin eingestellt. Die monatelangen Verhandlungen über Deutschland hatten lediglich zu der Einigung geführt, daß Preußen als Staat zu liquidieren sei. Jeder Tag der fehlenden Einigung der vier Großmächte war für die englische und amerikanische Regierung mit erheblichen finanziellen Zuschüssen an ihre Besatzungszonen verbunden: Die Zuschüsse der amerikanischen Regierung für Importe in ihre Zone betrugen bis Ende 1946 290 Millionen Dollar
Die Auffassungen der Sowjetunion über die Lösung des Deutschlandproblems sind in einem Kommunique enthalten, das zum Abschluß der Warschauer Konferenz der Außenminister der Sowjetunion, Albaniens, der Tschechoslowakei, Jugoslawiens, Polens, Rumäniens und Ungarns am 24. Juni 1948 veröffentlicht worden ist
2. Errichtung einer Kontrolle der vier Mächte — Großbritannien, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Frankreich und Vereinigte Staaten von Amerika — über die Schwerindustrie der Ruhr für eine bestimmte Frist mit dem Ziel, die Friedenszweige der Ruhrindustrie zu entwickeln und die Wiederherstellung des Kriegspotentials Deutschlands nicht zuzulassen.
3. Bildung einer provisorischen demokratischen, friedliebenden gesamtdeutschen Regierung aus Vertretern demokratischer Parteien und Organisationen Deutschlands nach Übereinkommen zwischen den Regierungen Großbritanniens, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Ziel, Garantien gegen die Wiederholung einer deutschen Aggression zu schaffen.
4. Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland gemäß den Potsdamer Beschlüssen, damit die Besatzungstruppen aller Mächte binnen Jahresfrist nach Abschluß des Friedensvertrages abgezogen werden.
5. Ausarbeitung von Maßnahmen seitens der Staaten, die durch die deutsche Aggression gelitten haben, zur Erfüllung der Reparationsverpflichtungen durch Deutschland."
Wäre diese Politik akzeptiert worden, so hätte sie der Sowjetunion beim wirtschaftlichen Wiederaufbau in den drei Westzonen ein dauerndes Vetorecht verschafft; die Entmilitarisierung (Punkt 1) hätte es russischen Inspektoren ermöglicht, in ganz Westdeutschland Industrieanlagen zu betreten und gegen die Herstellung irgendwelcher Güter einzuschreiten, in denen sie Erzeugnisse von militärischem Wert hätten erblicken wollen. Eine Viermächtekontrolle des Ruhrgebietes (Punkt 2) hätte den Sowjets die Gelegenheit verschafft, in die Werke des rheinisch-westfälischen Industrie-reviers Inspektoren zu setzen und die Beteiligung dieses Gebietes am wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas überhaupt zu erschweren. Durch das Festlegen von Maßnahmen zur Erfüllung der deutschen Reparationsverpflichtun-B gen hätten die Sowjets in jeder Hinsicht in die westdeutsche Wirtschaftspolitik hineinreden können. Da die Sowjetunion 10 Milliarden Dollar aus der laufenden Produktion forderte, hätte sie bewirken können, daß ein großer Teil der westdeutschen Industrie mehr für Reparationslieferungen arbeitete als für das europäische Wiederaufbauprogramm
Ob die Sowjets bereit gewesen wären, westlichen Inspektoren zu ermöglichen, in die Ost-zone einzureisen, ist ungewiß
Es bestand im Juli 1948 — und das hat sich eigentlich bis auf den heutigen Tag nicht geändert — keine Veranlassung, daran zu glauben, daß der in London erzielte Kompromiß der Westmächte in absehbarer Zeit mit den Vorstellungen der Sowjetunion in Einklang gebracht werden könnte.
Die Forderung nach Bildung einer Regierung für ganz Deutschland allerdings (Punkt 3)
wurde im Juli 1948 von allen drei Westmächten einschließlich Frankreichs geteilt: Am 5. April 1947 hatte der Rat der Außenminister auf seiner Moskauer Sitzung sogar den Beschluß gefaßt, drei Monate nach Schaffung der in Potsam vorgesehenen Zentralverwaltungen einen deutschen Beirat
Die vier Mächte konnten sich nämlich weder über die Zusammensetzung der Zentralverwaltung noch über die Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten zu denen der Länderregierungen noch über die Zusammensetzung des Konsulta-tivrates einigen, über die Notwendigkeit der Errichtung von deutschen Zentralverwaltungsstellen waren sie sich jedoch einig
In den ersten Nachkriegsjahren war auch mit hinreichender Deutlichkeit klar geworden, daß die Sowjetunion sich jeder Regelung für ein Gesamtdeutschland widersetzen würde, die nicht zu einer kommunistischen Herrschaft geführt hätte. Dies wird besonders deutlich am Schicksal Jacob Kaisers, der als 1. Vorsitzender der CDU der sowjetisch besetzten Zone von den Sowjets Ende 1947 abgesetzt worden ist. Zutreffend schreibt Schwarz, für die deutsche Nachkriegspolitik sei Kaisers Scheitern ein Testfall und eine Art Alibi. Und ihm ist auch zuzustimmen, wenn er fortfährt: „Wenn es nicht einmal ihm, dem relativ schmiegsamen, kompromißbereiten, Rußland mit Sympathie gegenüberstehenden Propagandisten einer Blockfreiheit Deutschlands gelang, die Sowjetunion von dem Vorhaben abzubringen, ganz Deutschland oder zumindest ihre Besatzungszone zu sowjetisieren, so war den Möglichkeiten dieser Politik damit das Urteil gesprochen. Dann hatten Adenauer und Schumacher in der Tat recht in ihrer skeptischen Beurteilung der russischen Deutschlandpläne."
Es ist weiter zu fragen, ob den Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen daraus ein Vorwurf gemacht Werden kann, daß sie 1948 von der ihnen offenbar gegebenen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben, Vertreter der Ostzone an der kommenden Beratung zu beteiligen. Ein Vorwurf müßte ihnen jedenfalls dann gemacht werden, wenn im Juli 1948 die Hoffnung bestanden hätte, daß Deutsche aus den vier Besatzungszonen sich einigen würden.
In den ersten Nachkriegsjahren war aber bereits deutlich geworden — und auch hieran hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert —, daß die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands als die bestimmende politische deutsche Kraft in der sowjetisch besetzten Zone genau die Auffassung der Sowjetunion vertrat. Anfängliche Ansätze, deutsche Gesichtspunkte geltend zu machen — etwa in der Frage der Oder-Neiße-Grenze —, verschwanden sehr bald.
Wenn man überhaupt hätte erwarten können, daß die Ministerpräsidenten der sowjetisch besetzten Zone zu gesamtdeutschen Beratungen kommen würden — der ersten Zusammenkunft im Oktober 1946 waren sie mit der Begründung ferngeblieben, die in Vorbereitung befindlichen Landtagswahlen ließen ihre Abwesenheit nicht zu
Während des Jahres 1948 ließen sich sogar einige Intellektuelle nicht vom Ost-West-Gegensatz beeindrucken und erträumten ein neutrales Deutschland inmitten der gegnerischen Blöcke
Jakob Kaiser hatte nur zu recht, wenn er am 6. Juni 1948 in Freiburg erklärte: „Warnen möchten und müssen wir vor einem reinen Weststaat. Nur kühl rechnender Verstand kann ihn sich ausdenken. Nur jene Fachleute, die lediglich in Zahlen und Rubriken denken, die über Verstandeskonstruktionen das lebendige Gefühl eines unglücklichen Volkes übersehen. Einem so konstruierten Weststaat wird das Gefühl des Volkes nicht entgegenschlagen . . .". In derselben Rede sagte er aber weiter: „Es wäre töricht, sich zu verhehlen, daß die politische und wirtschaftliche Abriegelung der Ostzone die Westzone zum Handeln zwingt. . ., denn die Hilfe des Marshallplanes muß Wirklichkeit werden."
Zudem hätten die Ministerpräsidenten, wenn sie die Londoner Empfehlungen im Hinblick auf die Gefahr einer Vertiefung der Spaltung Deutschlands ablehnen wollten, auch die weitere Zusammenarbeit in der Bizone ablehnen müssen. Denn spätestens nach der Änderung der Bizonencharta vom Januar/Februar 1948
Was die Ausgestaltung der Bizonenverfassung anging, waren es aber gerade die Deutschen, die schon früh eine politische Organisation anstrebten. So hatten die süddeutschen Ministerpräsidenten es bereits am 26. September 1946 für notwendig erklärt, „die Tätigkeit der Einrichtungen zur wirtschaftlichen Vereinheitlichung zunächst der amerikanischen und der britischen Zone im Hinblick auf die Entwick-lung zur parlamentarischen Demokratie der Überwachung durch die Parlamente, wie sie bereits bestehen oder in der nächsten Zeit bestehen werden, zu unterwerfen"
Erst nach dem Scheitern der Londoner Sitzung des Rates der Außenminister hatten die Alliierten keine Bedenken mehr, die Frankfurter Bizonenorgane nochmals umzubilden
Nunmehr sollten nach dem Willen der Alliierten die Deutschen an den kommenden Maßnahmen eigenverantwortlich mitwirken. Dies kam dadurch zum Ausdruck, daß die Maßnahmen nicht mehr oktroyiert wurden, sondern vorher Verhandlungen zwischen den Deutschen und den Alliierten stattfanden, obwohl diese Verhandlungen viel eher den Charakter eines Befehlsempfanges
Die Ministerpräsidenten der drei Westzonen mußten von dieser außenpolitischen Situation ausgehen. Die Londoner Empfehlungen waren nicht der Deutschen wegen getroffen, sondern es handelte sich um ein „Stück Machtverteilung der Okkupationsmächte, das sich auf deutschem Boden abspielte"
Man kann also sagen, daß den Deutschen die Spaltung Deutschlands durch die vorhandenen Umstände aufgezwungen worden ist. Es kann aber nicht behauptet werden, daß der von den Westmächten bei der Gründung der Bundesrepublik gesteckte Rahmen aufgezwungen worden wäre: Die Grundsätze, eine demokratische, föderative Verfassung aufzubauen, entsprachen auch dem eigenen politischen Willen des deutschen Volkes. Hier liegt auch der entscheidende Unterschied zur Entwicklung in der sowjetisch besetzten Zone, wo ein politisches System ersichtlich gegen den Willen der Bevölkerung errichtet wurde.
Abkürzungsverzeichnis: a. a. O. am angegebenen Ort CDU Christlich-Demokratische Union CFM Council of Foreign Ministers Cmd Command Papers DRZ Deutsche Rechtszeitschrift EA Europa Archiv ERP European Recovery Program FDP Freie Demokratische Partei HMSO His (Her) Majesty's Stationary Office JCS Joint Chiefs of Staff JOD Journal Officiel Debats KA Keesings Archiv MG Manchester Guardian NJW Neue Juristische Wochenschrift NYHT New York Herald Tribune NYT New York Times NZZ Neue Zürcher Zeitung OMGUS Office of Military Government United States SJZ Süddeutsche Juristenzeitung SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands USGPO United States Government Printing Office US United States
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Parteiakten der SPD, CDU und FDP über innerpolitische Vorgänge im Zusammenhang mit der Sechsmächtekonferenz. (In den Partei-archiven in Bonn wurde mir im April 1966 die Einsicht gewährt.)
Schriftliche Antworten des Foreign Office vom 30. März und 13. Juni 1966 zu eingereichten Fragen. d) Gespräche mit:
Kenneth Younger am 14. Februar 1966 in London, General Lord Robertson of Oakridge am 12. Juli 1966 in London, General Lucius D. Clay am 1. Juni 1966 in Berlin, Botschafter Professor Grewe am 30. März 1966 in Paris, Dr. Reinhold Maier am 24. März 1966 in Stuttgart, Dr. Hans Ehard am 25. März 1966 in München, Wilhelm Kaisen am 18. April 1966 in Bremen, Max Brauer am 19. April 1966 in Hamburg.