Die Problemstellung
Es ist ein grundlegender Glaubens-und Erfahrungssatz, daß die freiheitlich-rechtsstaatliche Ordnung einer Industriegesellschaft der politischen Bildung und Erziehung aller Staatsbürger bedarf. Zu ihrer Verwirklichung sind deshalb alle öffentlichen Bildungseinrichtungen berufen, das heißt: von Amts wegen Schulen, Hochschulen und Universitäten sowie Institutionen der Erwachsenen-und Berufsbildung; darüber hinaus aber auch alle Organe und Individuen, die öffentliche Meinung bilden helfen, und alle, die durch ihr Tun und Lassen, durch ihr Reden und Handeln in gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen besondere politische Verantwortung tragen.
An der demokratischen Bewußtseinsbildung sind alle Staatsbürger beteiligt. Durch ihre verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten sind sie einbezogen in den großen, unaufhörlichen Prozeß der Meinungsbildung, der zum formulierten politischen Willen drängt. Um diesen zu verwirklichen, bestellt der Staatsbürger durch die Wahl direkt und indirekt die Entscheidungs-und Herrschaftsorgane des Staates, die allein Auftrag und Macht erhalten, zu entscheiden und durchzusetzen.
Je breiter der Konsens der Staatsbürger mit den tragenden freiheitlichen Grundnormen der Verfassung ist und je offener die demokratische Herrschaftsordnung dieser Zustimmung unterliegt, desto kraftvoller wird das politische Leben des Gemeinwesens sein. Die Bezogen-heit von staatlicher Macht und staatsbürgerlichem Konsens verbietet der freiheitlichen Ordnung die propagandistische Manipulation zur Herstellung des letzteren, wie es in autoritären und totalitären Systemen für den Staat notwendig wird. Die Träger demokratischer Herrschaft müssen deshalb für die ständige Infragestellung ihrer Macht offenbleiben, ja sie im Prinzip fördern. Die Fähigkeit des Staatsbürgers zum politischen Urteil und zur Kritik ist von allen demokratischen Kräften gewünschtes Erziehungsziel. Fähigkeit und Wille zur Zustimmung im Hinblick auf das gemeine Wohl ist dazu die komplementäre Tugend. Politische Bildung soll dafür das geistige Rüstzeug bieten.
Politische Erziehung soll Einübung und Anwendung von Urteilskraft in der dialektischen Ausprägung von Fähigkeit und Kritik und zur Zustimmung ermöglichen.
In diesen Prozeß ist nach unserer Ordnung auch der Soldat einbezogen, sei er Wehrpflichtiger oder Berufssoldat. Das Leitbild vom „Staatsbürger in Uniform" besagt grundsätzlich nichts anderes als diesen Tatbestand. Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten kommen dem Soldaten ebenso zu wie jedem anderen Bürger. Bestimmte Einschränkungen und zusätzliche Pflichten muß er während seines Dienstes auf sich nehmen
Die Gehalte der politischen Bildung müssen also die gleichen sein wie die in der offenen Gesellschaft vor den Kasernen; die Methoden der Vermittlung ebenfalls. Politische Bildung hat in der Nachkriegszeit ein gewisses Selbstverständnis erlangt, das umschrieben werden kann: es ist gewachsen aus Herausforderungen und Antworten jeweils geschichtlicher Lagen
Das Selbstverständnis von politischer Bildung heute
Im folgenden wird versucht, die wichtigen Züge dieses Konsenses bewußt zu machen.
Ein unangefochtenes Ziel ist die Erziehung zum mündigen Staatsbürger, das heißt: zum Gegenbild des stets gehorsamen Untertanen und des Kollektivwesens in den totalitären Systemen. Ein solcher Bürger muß ein begründetes kritisches Bewußtsein von seiner individuellen Autonomie haben und von seiner Stellung im politischen Gemeinwesen. Dieses Ziel ist zugleich auf die eigene wie auf die mitmenschliche Existenz gerichtet. Die notwendigen virtuellen Kräfte, sprich Tugenden, haben personale und soziale, also im breiten Sinne humane Funktionen.
Ein weiteres Ziel wurde bald nach dem Krieg als notwendiger Inhalt für unsere politische Pädagogik in der Erziehung zur Partnerschaft thematisiert
Die starke Akzentverlagerung der politischen Pädagogik auf dieses Ziel rief in den fünfziger Jahren Gegenstimmen auf den Plan, die davor warnten, die politische Wirklichkeit an der Macht vorbei zu interpretieren
Verwandt mit dem Hinweis auf Herrschaft und Macht ist die Erkenntnis, daß Konflikte in Gesellschaft und Staat Realitäten sind
Diese steht in internationaler Kommunikation; sie fordert die Erziehung auf ein europäisches und weltbürgerliches Bewußtsein hin. Es erfüllt in seiner Universalität primär kulturelle und humane Funktionen und hat als Korrektiv, besonders nach einer Epoche nationalistischer und kollektivistischer Entartungen, seine Bedeutung. Die Pflege des Staats-und Nationalbewußtseins steht gegenwärtig in kontroverser Diskussion. Es ist natürlich, daß es vor dem Hintergrund der geteilten Nation und dem Mißbrauch des Nationalen in der Hitlerzeit für uns Deutsche besonders belastet ist und bei der Durchdenkung die Emotionen oft mehr als angemessen beteiligt. Das Übergewicht der rationalen Seite der politischen Bildung war sicherlich notwendig und hat uns gutgetan. Aber man hat auch erfahren, daß sich zum Engagement ein reales Maß an Gefühlsbeteiligung dazugesellen muß. Daß man sie an den Staat und an die Nation knüpft, will dem einen als Gefahr für ein neues Abgleiten auf nationalistische und staatsmetaphysische Abwege erscheinen, dem anderen aber als natürliche, zwingende und humane Notwendigkeit, gerade in der Demokratie
Das Selbstverständnis der politischen Bildung, das in der Bundesrepublik Deutschland sich in Schichten geklärt hat, umfaßt also viele Aspekte, die zeitgeschichtliche Erfahrungen, sozial-und individualpsychologische Elemente, soziologische und politikwissenschaftliche Analysen und weltpolitische Veränderungen in Betracht ziehen. Umfangen wird das Ganze vom Normengefüge des freiheitlich sozialen Rechtsstaates, der die moderne Industriegesellschaft verfaßt.
Dieses Verständnis von politischer Bildung ist für alle Lebensbereiche unseres Gemeinwesens konstitutiv, also auch für die Armee. Es impliziert die potentielle und reale Teilhabe des Bürgers am demokratischen Willensbil-dungs-und Entscheidungsprozeß und seine Aktivität dafür im Sinne von Engagement oder beobachtender Mitreflexion, auch für den Soldaten.
Die besondere staatsbürgerliche Situation des Soldaten
Berufssoldaten und Wehrpflichtige dienen als Staatsbürger in der Bundeswehr, und nicht als Gruppe, die aus dem politischen Gesamtkörper durch über-oder Unterprivilegien ausgesondert wäre; das ist der Inhalt des Begriffs Staatsbürger in Uniform.
Die besondere Situation des Soldaten besteht darin, daß er als Berufssoldat sich entschieden hat, sich den Schutz der Bundesrepublik Deutschland nach außen zur Lebensaufgabe zu machen, und daß er als Wehrpflichtiger oder Längerdienender von diesem Staat, der sich als Repräsentant des demokratischen Willens versteht, für eine aktive Dienstzeit und später im Reserveverhältnis in Pflicht genommen wird. Er kommt damit existentiell mit einer Seite des Staates in Kommunikation, die den zivilen Staatsbürger nur hypothetisch angeht, nämlich mit dessen physischen Machtmitteln, den Kriegswaffen, die Teil des Gewalt-5 monopols des Staates sind. Er tritt in die militärische Organisation ein, die zum möglichen Gebrauch dieser Machtmittel vorbereiten und ihren Bestand und ihre Einsatzbereitschaft sicherstellen muß. In der Natur dieser Aufgabe liegt, daß diese ungeheuren Machtmittel unter Gesetzen verwaltet werden müssen, die zwar in vielem Ähnlichkeit mit denen anderer Betriebe haben, aber dennoch durch Geheimhaltung und besondere Disziplinierung sich aussondern. Während jeder Staatsbürger aufgefordert bleibt, an dem demokratischen Prozeß teilzunehmen und durch seine soziale Arbeit der Wohlfahrt des Gemeinwesens zu dienen, wird vom Soldaten darüber hinaus verlangt, das physische Gewaltpotential dieses Staates einsatzbereit zu halten — ohne zu wünschen, daß es jemals angewandt werde. Vom Soldaten wird gefordert, mit diesen Waffen zu kämpfen und sein Leben im Kampf, in der Aktion, zu wagen; zu wagen für diesen Staat, dessen Bürger er ist, wie alle anderen, die im modernen Krieg zwar auch vom Tode bedroht werden, aber doch in anderer Weise als der Kämpfer, der nicht nur den eigenen Tod wagt, sondern auch den Tod des Feindes im Auftrag seines Staates in seiner Waffe mitführt. Diesen Auftrag erhält er im Frieden, um für den Krieg gerüstet zu sein. Im Krieg aber soll er seinen Mann stehen, obwohl er den Krieg als solchen aus Sorge für seinen Staat verabscheuen und fürchten muß.
Diese paradoxe Aufgabe soll er geistig bewältigen, als Staatsbürger in Waffen. Er soll also wissen, wofür er diesen Einsatz im Frieden wagt; er soll wissen, warum womöglich sein Staat einmal den Kampf von ihm verlangen muß und welche mentalen und psysischen Belastungen mit dem Kampf verbunden sind. Politische Bildung ist also für den Soldaten noch notwendiger als für den normalen Staatsbürger! Er bedarf zur geistigen und seelischen Bewältigung seines Auftrages schon im Frieden besonders umfassende staatsbürgerliche Kenntnisse, vertiefte politische Einsichten und eine klare Gewissensentscheidung für die Grundwerte unserer staatlichen Ordnung; er bedarf der fraglosen Liebe zu seinem Volk, das sich ihm als Gesellschaft dieses Staates nicht nur als liebenswürdig zeigt.
Indes bleibt ein solcher Anspruch unerfüllt, wenn man ihn nur am Ideal messen wollte. Soviel reines Bewußtsein ist empirisch nicht im einzelnen Menschen zu finden; aber das Bewußtsein des Individuums in seiner Gebrochenheit und Hellsicht zugleich speist das Bewußtsein des Gemeinwesens, das sich an den Normen seiner Existenz orientiert; und dieses hypothetische Bewußtsein gilt trotz aller empirischen Trübung. Diese muß aber als relevant in Betracht gezogen werden, soll jenes nicht zur Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein degenerieren.
Die reale Situation des Soldaten in der Truppe
Es ist ein sehr hoher Anspruch, den das Gemeinwesen durch seinen Gesetzgeber an den Soldaten stellt. Er soll wissen, wofür er sich kampfbereit machen soll, gleichzeitig soll er aber wünschen, daß seine Waffen niemals zum Einsatz kommen mögen. Er erfüllt einen staatsbürgerlichen Dienst und soll ihn als solchen bejahen. Er soll den Bestand unserer freiheitlich demokratischen Ordnung nach außen hin sichern helfen und sich als Staatsbürger dieser Ordnung innerlich verbunden fühlen. Seine Grundpflicht ist, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen"
Das gelobt er feierlich als Wehrpflichtiger, das beschwört er als Längerdienender oder als Berufssoldat. Gelöbnis und Eid setzen das Be-wußtsein von dem, was er gelobt und schwört, voraus
Im Strukturgesetz der soldatischen Einheit liegt daneben aber eine Tendenz, die Bindungen ganz anderer Art schafft: die der Primär-gruppe, des kleinen, überschaubaren menschlichen Bereichs, der auch im Kriege oft eigentlicher Antrieb zur Tapferkeit und Bewährung war und wiederum werden würde. Auch die Wehrpflichtigen, die sich zuerst womöglich mit innerem Protest der soldatischen Disziplin an-bequemen, erfahren bald die bindende Wirkung der Kameradschaft, des engen Bezuges zu den nächsten Vorgesetzten und der Zugehörigkeit zu einer bestimmten, sich gegen andere abhebenden Einheit.
Hier erkennen sie bald „ein Wirkungsfeld, in dem sie sich einsetzen und auch bewähren wollen"
Dieser Gruppengeist, der sich auf durchaus erforschte Weise
Diese Bindung an die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland impliziert die Wirksamkeit fundamentaler freiheitlicher Werte im Gefüge dieser Armee. Es sind vor allem die rechtliche Stellung des Soldaten als Staatsbürger und die Forderung des Gemeinwesens an den Soldaten, sich als Staatsbürger selbst zu verstehen. Und das bedeutet Teilhabe und Teilnahme am demokratischen Prozeß, wofür politische Bildung auch in der Truppe das Rüstzeug gibt. Ist sie doch gerade für den Soldaten, besonders auf abgelegenen Übungsplätzen und Garnisonen, die nährende Nabelschnur, die ihn mit der demokratischen Gesellschaft verbindet. Die Erfahrung zeigt nun, daß das Bewußtsein vom Wesen dieser politischen Ordnung in der breiten Schicht der Soldaten schwach entwickelt ist und daß Kenntnisse über Fakten dieser Ordnung im großen und ganzen dürftig sind. Die tatsächlichen Freiheiten in ihrem bürgerlichen Lebensbereich nehmen viele als selbstverständliche Rechte in Anspruch. Durch Einschränkung dieser persönlichen Freiheiten im militärischen Dienst wird ihnen vielleicht zum erstenmal der Wert jener selbstverständlichen Freiheiten bewußt. Daß ihr Wehrdienst aber eben ein Dienst ist, der auch diese ihre persönlichen Freiheiten sichern soll, können sie solange nicht einsehen, als ihnen der Sinn für die Bedeutung, für den Wert und die Realität dieses politischen Gemeinwesens nicht aufgegangen ist.
Ratlosigkeit und Tadel
Es bleibt ein offenes Problem, mit welchem Intelligenzgrad, mit welchem Maß an Gemüts-tiefe, mit welchem Grad an Kenntnissen und Erkenntnissen, mit welchen Maß an Einsichten und überindividuellen Bindungen von einem Menschen zu erwarten ist, daß er sich diese Ordnungswerte unseres Staates so zu eigen macht, daß er bereit ist, dafür mit der Waffe einzutreten. Das ist ohne den Ernstfall nicht nachzuprüfen. Die Forderung des Gemeinwesens an diesen Willen, an diese Bereitschaft ist aber politische Realität, der der einzelne nach Kräften nachzukommen hat, wie er auch anderen staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen hat. Allerdings bleibt diese Forderung an den Soldaten abstrakt, und das heißt hier: unverstanden, wenn nicht intentionale und besonders funktionale Erziehung diese Abstraktion mit Leben füllt. Daß dies wirklich geschehe, ist die Sorge aller politisch Verantwortlichen und aller, die in militärischer Führungsverantwortung stehen; es muß auch die Sorge des ganzen Volkes als demokratischem Sozialkörper sein. Sie kann und darf sich aber in einer freiheitlichen Ordnung nicht der Mittel der Indoktrination und geistigen Manipulation bedienen. In dieser Schwierigkeit der Ziel-Mittel-Relation liegt eine wesensmäßige Strukturschwäche dieser Ordnung, deren Paradoxie so schwer zu begreifen ist. Sie kann nicht durch schlüssige Methoden beseitigt werden; sie bleibt riskant und stets in dynamischer Entwicklung und Veränderung. Deshalb genügt das intellektuelle Erfassen und Bejahen der Normen nicht einmal, weil die politische Systemwirklichkeit zwar daran gemessen werden muß, ihre Entwicklung aber auch wiederum diese Normen interpretiert, und weil sie auch bereit sein muß, die Gültigkeit der Normen in Frage zu stellen, wenn sie die Wirklichkeit nicht mehr zu binden vermögen. Das alles enthebt nicht der Notwendigkeit, durch den militärischen Alltag in dem Soldaten Gefühl für Einsicht in den Sinn seines Dienstes zu entwickeln und ihn zum bewußten, selbst-verantwortlichen und einsatzwilligen Kämpfer zu erziehen.
Nun kann man folgenden Einwand hören: Wie soll die Bundeswehr aus einem Staatsbürger einen einsatzwilligen, tüchtigen Soldaten machen, wenn die Gesellschaft diesen Staatsbürger gar nicht liefert? Denn die Masse der Rekruten ist in politischer Hinsicht ahnungslos und unwissend. Oder auch: In 18 Monaten Wehrdienst hat man alle Hände voll zu tun, um den Rekruten zu einem brauchbaren Soldaten zu erziehen. Ihn gleichzeitig zum Staatsbürger heranzubilden, übersteigt die Möglichkeiten der Armee. Das zu tun, wäre vorher die Aufgabe der Gesellschaft, und die hat es nicht oder in ungenügendem Maße getan.
Die Dialektik von Idee und Erscheinung
In der Tat hat die Armee die primäre Aufgabe, den Wehrpflichtigen zum tüchtigen Soldaten zu erziehen und den Berufssoldaten und Längerdienenden zu Führungsaufgaben militärischer Art zu befähigen. Aber in einer Armee wie der Bundeswehr, die Exekutivorgan eines demokratischen Staates ist, kann das nicht ohne geistige Grundlagen und nicht ohne Zusammenhang mit der offenen Gesellschaft geschehen.
Die Armee ist auch nicht die „Schule der Nation", die berufen wäre, aus Menschen im Rohzustand würdige Staatsbürger zu machen; aber sie muß die staatsbürgerliche Realität des Soldaten in Rechnung stellen und nach Maßgabe ihrer Kräfte fördern und pflegen. Trotz aller subjektiven Enttäuschung oder Entrüstung über geringe staatsbürgerliche Kenntnisse oder über mangelndes politisches Bewußtsein beim jungen Soldaten ist dieser objektiv ja schon Staatsbürger durch Gesetz und Recht. Die Armee kann aus ihm nicht erst einen Staatsbürger machen, weil er schon einer ist. Sie ist aber dem Gemeinwesen gegenüber verpflichtet, für die Dauer des Wehrdienstes eben im militärischen Gesamtprogramm auch für die politische Bildung und Erziehung des Soldaten zu sorgen, und das im besonderen Zusammenhang mit der staatsbürgerlichen Bedeutung seines Dienstes.
Es wäre ein grundlegender Irrtum, auf die Lieferung frei Haus des mündigen Staatsbürgers zu warten. Weder die Bundeswehr noch irgendwer anders wird ihn zu seiner Verfügung haben, und wird doch er bei verantwortungsbewußtem Hinsehen zu entdecken sein; zwar in prismatischer Entfaltung. Es wäre zu billig, von der schulischen und gesellschaftlichen und beruflichen Vorbereitung mehr zu erwarten, als sie unter den gegenwärtigen Umständen lei-sten kann. Sie mag unzulänglich sein, nichtig ist sie nicht; trotz großangelegter und auch gültiger Kritik
Staatsbürgerliche Bildung und Erziehung ist ein Aspekt der Gesamterziehung des Menschen und beginnt in der Familie und findet funktional oder intentional in der ganzen Gesellschaft statt. Es gibt da keine Monopole; nicht einmal den Primat der Schule.
Der mündige Staatsbürger ist eine Hypothese, die von dem Wertgefüge unseres Grundgesetzes abstrahiert ist. Ihn zu bilden, ist eine ständige und vielfältig abgestufte Aufgabe. Er ist vor allem notwendiges Leitbild, an dem die reale Existenz des Staatsbürgers sich vielfältig bricht.
Berufssoldaten, Längerdienende und Wehrpflichtige sind in jedem Falle freie Staatsbürger, der Forderung und dem rechtlichen Status nach; gleichviel, ob und in welchem Maße sie dem Leitbild des mündigen Staatsbürgers entsprechen.
Daraus entspringt aber die Forderung, dieses Maß zu größter Wirkung zu steigern, das heißt in jedem Falle zumindest, es angemessen werden zu Das kann nur in lassen. einem langen Prozeß geschehen, der im Hinblick auf das Ziel sich nicht von mageren Ergebnissen entmutigen lassen darf.
Wenn allen militärischen Vorgesetzten die Aufgabe gestellt ist, freie Staatsbürger zu tüchtigen Soldaten zu erziehen, so geschieht das auf vielen Ebenen in verschiedenen geistigen Höhenlagen — funktional und intentional zugleich.
Was die Ordnungsprinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates sind und welchen Werten sie sich verpflichten, kann man in unendlicher Abstufung aufzuzeigen; sehr elementar und sehr differenziert. Sie werden aber erzieherisch nur fruchtbar durch den tatsächlichen Lebensvollzug in der sozialen und politischen Wirklichkeit, und dazu gehört für den Soldaten vor allen seine Truppe.
Was Menschenwürde, Recht und Freiheit ist, kann man als einfacher Mensch gelegentlich atmosphärisch erfahren, als Gebildeter auch intellektuell. Dieser Erfahrungsraum muß von den Verantwortlichen taktvoll geschaffen oder gesichert werden. Die funktionale Erziehung im Truppenalltag, im menschlichen Miteinander und in der Unterordnung, im Gebrauch der Vorgesetztenmacht, im technischen Kooperationsbereich und im Gruppenleben ist hier von entscheidender Bedeutung. Die Reflexion darüber muß dazukommen. Sie wird nicht alle Soldaten erreichen und dennoch Folgen auch für sie alle haben.
Ein bildungstheoretischer Ansatz
Heinrich Weinstock meinte vor Gründung der Bundeswehr, die Entscheidung darüber, ob in Zukunft so etwas wie Freiheit und Bildung in unserer politischen Ordnung möglich sei, falle in den Betrieben und Büros, also an den Stätten der Arbeit in der industriellen Leistungsgesellschaft. Er würde heute ergänzen: und auch in der Bundeswehr; denn sie gehört als Wehrpflichtarmee in einem demokratischen Staat mit zu dieser modernen Leistungsgesellschaft. Die bildungstheoretische Erkenntnis für den Soldaten folgert daraus: Der Wehrdienst wird für alle Beteiligten, auch für den Wehrpflichtigen, zum Beruf. Er muß sich für die Frist des Dienstes aus seinem bisherigen bürgerlichen Beruf innerlich lösen und sich dem neuen zeitweiligen Beruf öffnen. Dieses Vermögen zur Umstellung und Einstellung auf einen neuen Pflichtenkreis ist eine höchst-moderne Tugend, die mehr und mehr in der modernen Industriegesellschaft mit den Folge der zunehmenden Automation geboten ist. Die Gefahr einer solchen Mobilität liegt auf der Hand: leicht kann das Berufsethos alter Art umschlagen in die Beliebigkeit des Jobs. Aber der Job erfordert auf einmal wider Erwarten die gleiche ethische Einstellung wie früher der Beruf. Man könnte sagen, das moderne Berufsleben fordert mehr Tugenden als Sachbezogenheit. Oder: Die Sachbezogenheit des Berufes wird in der modernen Arbeitswelt zum variablen Substrat für ein stabiles System von Tugenden, das unerläßlich ist.
Trotz manch anderer Bildungstradition in Deutschland ist es heute allgemeine Überzeugung, daß zur modernen Menschenbildung die Berufsbildung und die politische und soziale Bildung dazugehören. Daß wir heute nicht nur den funktionierenden Soldaten gebrauchen können, der durch Drill eben Funktionsteil geworden ist, sondern den mitdenkenden, ist nun schon eine Binsenwahrheit. Daß Mitdenken Bildung voraussetzt, ist ebenso klar; auch daß dieses Mitdenken sich nicht nur auf die jeweilige technische Bewältigung einer Aufgabe, eines Auftrages beziehen darf, sondern auf die Ganzheit des Lebensvollzuges, ist eine ethisch-pädagogische Forderung, die aus unserm Verständnis von der Würde des Menschen folgert. Ausbildung des Soldaten ist also ein Sonderfall von Berufsausbildung, und Berufsausbildung wird erhöht durch berufliche Bildung, die den Gesamtzusammenhang des Berufes im Auge hat. Dieser hat seinen Stellenwert im sozialen und politischen Bereich. Deshalb ist wie für jeden anderen Bürger politische und soziale Bildung auch für den modernen Soldaten unabdinglich. Sie ist also nicht primär Standesbildung, sondern bürgerliche im allgemeinen Sinn. Sie wird aber akzentuiert durch das Besondere der soldatischen Existenz.
Ansatz der intentionalen Erziehung zum staatsbürgerlichen Bewußtsein
Die Grundpflicht des Soldaten der Bundeswehr ist, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen". Daß er dafür einen Eid oder ein feierliches Gelöbnis ablegen muß, macht offenbar, daß die Erfüllung dieser Grundpflicht an seine sittliche Person gebunden ist. Diese sittliche Person ist nicht nur rational zu erfassen, sie wurzelt in existentiellen Grundbindungen, die sich allenfalls durch eine funktionale ganzheitliche Erziehung modifizieren lassen, aber im wesentlichen an sein Menschentum gebunden sind.
Im ganzen ist an der Erfüllung der Grund-pflicht des Soldaten der Bundeswehr die Beteiligung des Gemütes angesprochen, allerdings nicht das vom Verstände unkontrollierte Gefühl; denn er muß folgende Tatbestände über unsern Staat in sich aufnehmen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staatswesen, das in einer bestimmten geschichtlichen Situation nach der Überwindung der totalitären Herrschaft des Nationalsozialismus durch die Machtentscheidung der Westalliierten ermöglicht, durch die harte Vernunft, die Gedankenarbeit und innere Anteilnahme der Väter des Grundgesetzes konzipiert wurde, das durch reale politische Institutionen Gestalt angenommen hat, durch die zustimmende Arbeit seiner Bürger bestätigt worden ist und als Staat im Konzert der Nationen handelt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staatswesen, das als Provisorium gedacht war, weil es nur einem Teil des deutschen Volkes staatliche Gestalt geben konnte. Sie ist durch die Weltlage und die Machtkonstellation des Ost-West-Konfliktes genötigt worden, sich immer mehr als dauerhaft zu betrachten und sich zu festigen, was nicht dem Ziel der Wiedervereinigung des deutschen Volkes in einem freiheitlichen Staate widerspricht, aber doch besondere Probleme für das Selbstverständnis und das politische Handeln dieses realen Staates auf-wirft, und besonders auch für die Gemütsverfassung seiner Bürger.
Die Bundesrepublik Deutschland ist das Staatswesen, in dem ein Teil des deutschen Volkes gemäß seiner Selbstbestimmung lebt. Diese vollzieht sich in Formen einer rechtsstaatlichen freiheitlichen Demokratie unter den Werten von Recht und Freiheit, die Ausfluß der unantastbaren Würde des einzelnen Menschen sind. Nur sie sichert die Verwirklichung dieser Selbstbestimmung im Gegensatz zum totalitären System im anderen Teil Deutschlands.
Die Bundesrepublik Deutschland beherbergt eine moderne Gesellschaft, deren Grundstrukturen von Pluralität und Hochindustrie bestimmt werden. Das hat Rückwirkungen auf die Schwerpunkte der Politik dieses Staates. Er steht primär in der Interdependenz der westlichen Welt und existiert an der Demarkationslinie der großen, gegensätzlichen Weltanschauungs-und Herrschaftssysteme.
Der Soldat in diesem Staatswesen kann geistig nur existieren und seiner Aufgabe gerecht werden, wenn er diese Tatbestände erkennt und sich mit ihnen bewußt auseinandersetzt. Er hat mehr und andere Probleme als die Soldaten anderer Armeen, deren nationales Bewußtsein und deren Tradition ungebrochen geblieben sind.
Entsprechende Vorschriften der Bundeswehr formulieren Forderungen und geben Hilfen für solches Verständnis. So heißt es zum Beispiel: „Der Soldat muß die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und für ihre Erhaltung eintreten"
Innere Führung
Die Konzeption der Inneren Führung in der Bundeswehr
Das impliziert die Zustimmung der Soldaten zu dieser Ordnung; ihr rechtlicher Ausdruck ist das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform, das ihn an das Recht bindet. Die Armee steht als Großgruppe besonderer Art inmitten der vielgestaltigen offenen Gesellschaft. Konsequenzen gibt es für das Bewußtsein der Armee im Rückblick auf die jüngste Geschichte des deutschen Volkes und im Anblick der Sowjetisierung Ostmitteleuropas und des anderen Teils Deutschlands. Die Bindung an Staaten des westliche Bündnisses beruht auf weltpolitischen Machtkonstellationen unter Berufung auf die Grundvorstellungen von der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts . als dem gemeinsamen politischen und zivilisatorischen Erbe.
Neue politische, gesellschaftliche und psychologische Gegebenheiten, die industrielle und technische Entwicklung und die Existenz von Massenvernichtungsmitteln machen eine neuartige militärische Führungslehre notwendig, die das überlieferte System von Befehl und Gehorsam zwar nicht auflöst, aber doch qualitativ modifiziert. Die Notwendigkeit der horizontalen und vertikalen Kooperation der militärischen Leistungsgruppe, die von der Technik geforderte Selbständigkeit des einzelnen Soldaten und sein notwendiges Bewußtsein vom Recht sind einige Momente dieser neuen Lage. Sie korrespondieren mit ethischen und politischen Grundwerten unserer Ordnung. Sie fordern auch von innen her politische Bildung im Sinne von Begreifen der politischen und sozialen Strukturen unseres Gemeinwesens, von kritischer Besinnung auf unsere Geschichte und vom Ergreifen politischer Wertvorstellungen.
Es liegt im Wesen der Konzeption der Inneren Führung, daß sie nicht statisch an den Augenblick des Aufbaus der Bundeswehr gebunden bleiben kann, sondern sich dynamisch entfaltet und mit den Veränderungen und Entwicklungen des Gemeinwesens und der weiteren Umwelt Schritt hält. Sie impliziert deshalb immer auch politische Bildung im dynamischen, progressiven Sinne. Auch andere Armeen, die in bruchloser Kontinuität existieren, haben in sich Elemente entwickelt und stellen sie stetig heraus, die diesen neuen Gegebenheiten in der militärischen Führung Rechnung tragen, allerdings unter jeweilig anderer Akzentuierung
Politische Bildung im Gebiet der Geistigen Rüstung
in der Bundeswehr ist im Rahmen der Grundsätze der Inneren Führung der Begriff Geistige Rüstung herausdestilliert worden. Sie fragt nach dem, was wir verteidigen, was uns bedroht und was im modernen Krieg an geistigen und seelischen Belastungen auf den Soldaten zukommt. Von diesen Grundfragen aus werden Lehrgebiete entwickelt, die sich mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, den Werten, die ihr zugrunde liegen, und mit dem Wesen der Demokratie befassen. Darüber hinaus steht die Lehre von den Kräften, die diese Ordnung bedrohen, auf dem Plan und die Betrachtung der Lebenswirklichkeit unter totalitären Herrschaftssystemen. Der dritte Komplex faßt die Methoden und Mittel totalitärer Bedrohung und die mentalen und psychologischen Belastungen im Kampf ins Auge.
Die beiden ersten Gebiete gehören mit in den umfassenderen Bereich der politischen Bildung, der dritte ist zum Teil praktische militärische Führungslehre. Der Lehrplan ist thematisch entfaltet. Darin werden ethische, ideologische, politische und politologiscbe, geographische, geschichtliche, rechtliche, ökonomische, soziologische und traditionale Gesichtspunkte für die beiden ersten Hauptgebiete geltend gemacht. Die angesetzte Stundenzahl für den Unterricht ist verpflichtend. Im ganzen liegt der Schwerpunkt hierbei auf dem staatsbürgerlichen Aspekt der politischen Bildung, und zwar im normativen und im institutionellen Sinne (wie auch der Terminus politische Bil-düng nicht vorkommt, sondern immer staatsbürgerliche Bildung).
Das ist vom Ansatz her verständlich, da die Armee als mächtiger Teil der exekutiven Gewalt des Staates in seiner Gestalt als demokratischer Herrschaft besonders nahesteht. Darüber hinaus erhält die Auseinandersetzung mit dem Sowjetkommunismus als potentieller Bedrohung unserer Ordnung ein großes Gewicht; ein größeres sicherlich als die rückblickende, nun schon historische, mit dem Nationalsozialismus und als die Analyse möglicher künftiger rechtsradikaler Bedrohung.
Nicht alles an der in den Vorschriften aufgeführten Thematik läßt sich im engeren Sinne unter die Fragen „Was verteidigen wir?" und „Was bedroht uns?" subsumieren. Insofern führt der Katalog darüber hinaus auf die breitere Basis der politischen Bildung in ihrem Mehr an Selbstverständnis gegenüber ihrer staatsbürgerlichen Komponente.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß zahlreiche Organisationen und Einrichtungen im öffentlichen Bereich zur politischen Bildung beitragen. Damit wird der Soldat zur nutzenden Teilhabe an deren Materialien und Aktivitäten aufgefordert. Der staatsbürgerliche Unterricht ist Bestandteil des militärischen Dienstes und versteht sich ausdrücklich als Ergänzung und Vertiefung zu dem, was sonst Staat und Gesellschaft für die politische Bewußtseinsbildung tun. Der Unterricht selbst wird im Begriff der Truppeninformation zusammengefaßt, die die Formen der lehrplanmäßigen Unterweisung als „allgemeine Information" entfaltet, ferner als „aktuelle Information", die vom Lehrplan unabhängig sich aktuellen politischen Problemen zuwendet, und als „Kurzinformation", die anläßlich wichtiger Ereignisse eine Ad-hoc-Klärung der Zusammenhänge und Wertungen nötig erscheinen läßt.
Für alle diese Formen gibt es publizistische Hilfsmittel — für die Truppe gemachte oder aus dem öffentlichen Bereich zur Verfügung gestellte. Die Dienstanweisungen für den Verantwortlichen sind nach militärischem Brauch genau und detailliert und heben seine Freiheit und Verantwortlichkeit hervor. Die empfohlenen Methoden korrespondieren mit denen der allgemeinen Erwachsenenbildung.
Geistige Konzeption und praktische Verwirklichung
Wie auch in anderen Bildungsbereichen, im Schulwesen, in der akademischen und Erwachsenenwelt, erscheinen die notwendigen Planungen in sich stimmiger als deren Umsetzung in die pädagogische Praxis. Die Probleme der politischen Bildung in der Armee sind vielfältiger Art.
Die oben aufgewiesenen Pläne sind für die unteren militärischen Einheiten gedacht, in denen Wehrpflichtige, Längerdienende und Berufssoldaten zusammen je eine Kampfeinheit als Kompanie bilden. Sie werden in der Regel von jungen Offizieren geführt, die in dem Lebensalter stehen, das ihre Altersgenossen noch im Studium oder in der postakademischen Berufsvorbereitung findet oder am Beginn ihrer Laufbahn. Diese jungen Offiziere erwerben ihre berufsspezifischen Qualifikationen im Wechsel von Ausbildungslehrgängen und Truppenpraxis. Dabei sind sie gehalten, sich allgemeine Bildungsgehalte in ständiger Selbstbemühung und in dienstlichen Veranstaltungen anzueignen und ihren geistigen Horizont zu erweitern. In ihrem Ausbildungsgang sind auch dafür kontinuierlichere Fristen vorgesehen, allerdings wird erst die Zukunft dafür gesicherte Perioden und Institutionen in der Bundeswehr bereithalten
Der militärische Einheitsführer ist aber auch der verantwortliche Erzieher und Lehrer sei-ner Soldaten. Aus guten Gründen, denn die Einheit ist nicht nur Ausbildungsort, sondern als Kampfeinheit in der Verteidigungsbereitschaft auch Lebenseinheit, die nicht eine Aufteilung der Führungsverantwortlichkeit verträgt. Die Hauptlast der politischen Bildung in der Truppe ist also diesem jungen Einheitsführer aufgebürdet, der über seine berufsspezifisch-technischen Aufgaben auch politische Bildungsaufgaben in ganzer Breite bewältigen soll. Diese Tatsache führt den Blick auf das Problem der Offiziersbildung überhaupt. Der Wehrpflichtige kehrt nach 18 Monaten in die offene Gesellschaft zurück. Seine Erlebnisse während der Dienstzeit wirken im Sinne der Integration von Armee und Gesellschaft oder auch nicht; seine Erfahrungen wirken sich zugunsten oder zuungunsten der Armee in dem Urteil der Gesellschaft aus.
Dagegen lebt der Berufssoldat in der naturgemäß geschlosseneren Sphäre der Armee, die sich ja nicht nur im Dienst, sondern bis in die Wohngegenden seiner Familie manifestiert. In dieser möglichen Isolierung oder Gettoisierung müssen besondere Anstrengungen gemacht werden, damit er die offene Gesellschaft miterleben kann. Dazu bedarf es seiner eigenen Mühe ebenso wie der Sorge der höheren Führung. Die politische Bildung der Offiziere darf also nicht vom Strom des öffentlichen Lebens in Gesellschaft und Staat abgeschnitten werden. Sie muß auf der Höhe derer sein, die im freien Raum in ständiger intellektueller und politischer Auseinandersetzung beobachtend oder mithandelnd zum politischen Selbstver-B ständnis des ganzen Gemeinwesens beitragen. Die Gesellschaft muß an die Mentalität des Offiziers in der Bundeswehr also bestimmte Forderungen richten, die nicht immer seinem traditionellen Berufsbild entsprechen, sondern darüber hinaus an seine Bildung und an seine politische Reife höhere Ansprüche stellen, als das frühere Epochen taten.
Auffassungen von Staat und Politik
Nach § 8 des Soldatengesetzes muß der Soldat die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und für ihre Erhaltung eintreten. Das bedeutet, daß das politische Verständnis des Offiziers heute sich keinesfalls auf Gedanken H. v. Seeckts berufen kann, die sich so darstellten: „In dem Sinne, in dem ich es verstehe, soll das Heer politisch sein in dem Erfassen des Staatsgedankens. Doch ganz gewiß nicht parteipolitisch. , Hände weg vom Heer!'rufe ich allen Parteien zu. Das Heer dient dem Staat, nur dem Staat; denn es ist der Staat."
Heute darf sich niemand mehr, der die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht einmal expressis verbis ablehnt, sondern ihr nur fremd gegenübersteht, oder sie nicht begreifen will oder kann, ein Alibi damit verschaffen, daß er darauf hinweist, eben doch dem Staat viel reiner, ohne Eigeninteresse, ohne Parteilichkeit zu dienen. Denn dieser Staat bedeutet keine metaphysische Wesenheit mehr, als die er seit Hegel traditionellerweise besonders in Deutschland verehrt wurde. Dieser Staat ist die pluralistische Gesellschaft des freien Teils des deutschen Volkes, die sich in ihm auf den Grundsätzen der individuellen und sozialen Freiheit und Gerechtigkeit verfaßt hat. Und er basiert auf dem Grundkonsens des politischen Willens, den die verfassungsgerechten Parteien artikulieren und zur Herrschaft in den Staatsorganen bringen. Wer den Kampf der politischen Parteien um die Macht im Staate nicht bejaht und die Konkur-renz der gesellschaftlichen Gruppen und Interessen zur Vorklärung des politischen Willens mit seinen gewiß nicht immer vornehm wirkenden Seiten als Makel des Systems betrachtet, verachtet diesen Staat und seine Grundordnung und hilft dazu, seine Gesundheit, Funktionsfähigkeit und Stärke zu beeinträchtigen.
Die Bejahung dieses Parteienstaates aber setzt unabdinglich das Verstehen der Zusammenhänge voraus und nicht nur gemütsgebundene Zuneigung und Liebe zum eigenen Volk, die natürlich und selbstverständlich sind, wenn auch nicht immer ohne Not vor dem Horizont unserer Geschichte. Das bedeutet Anstrengung des Begriffs und genaues Hinschauen auf die Wirklichkeit, das bedeutet politische Bildung für den Soldaten.
Harmonie als Dauerzustand ist keine politische Kategorie. Konflikt und Kompromiß, Dissensus und Konsensus sind dynamische Größen und als solche politische Kategorien, in die man Einsicht gewinnen muß. Der moderne Staat ist nicht mehr — entgegen seinem ursprünglichen Wortsinn — statisch, sondern hat prozeßhaften Charakter bekommen, das heißt, er ist nach vorne offen. Nur in diesem Verständnis sind in der modernen, pluralistischen, industriellen und interdependenten Gesellschaft individuelle Freiheit und Gerechtigkeit im Rahmen der Völkerwelt und des eigenen Volkes zu verwirklichen, zu mehren und zu verteidigen. Das ist der Sinn von Bejahung der freiheitlichen demokratischen Ordnung, die vom Soldaten, besonders vom militärischen Führer, gefordert wird.
Hemmungen und Nöte
Diese Idealforderung an den Bürger unseres Staates im allgemeinen und an den Soldaten im besonderen stößt auf natürliche mentale Hemmungen und persönliche Nöte. Immer und überall in der Welt neigen militärische Führerkorps zur Bewahrung von Tradition, welcher Art sie auch sei, und stellen sich nicht ohne Schwierigkeiten der offenen Zukunft, es sei denn in Revolutionsarmeen; die Bundeswehr entstand nicht als solche.
Die Armee ist keine homogene Großgruppe in der pluralen Gesellschaft; sie ist deren Abbild, das allerdings gewisse Züge und Prägungen dieser Gesellschaft akzentuiert. Die Bundeswehr war eine radikale Neugründung auf den Trümmern einer überwundenen Ordnung. Sie war es im geistigen, politischen und organisatorischen Betracht. Das heißt, sie begann ohne Ansehen und Gültigkeit von Traditionen; ein Vorgang, der vielleicht nur noch mit der Armeegründung des Staates Israel vergleichbar ist, jedoch mit dem Unterschied, daß sie Führungskräfte brauchte, die nicht ab ovo begannen, sondern von der jüngsten Geschichte unseres Volkes geprägt waren. Sie stellten -sich dar als staatsverbundene, aber unpoliti sche Reichswehrangehörige der Weimarer Republik, als vom nationalsozialistischen Staat übernommene Berufssoldaten, die — wie andere Bürger auch — die Folgen des persönlichen Eides auf Adolf Hitler nicht absahen und deshalb loyal ihrem Volke zu dienen glaubten und dienten; ferner als solche, die die Folgen bald oder spät erkannten und in den Widerstand gegen das System traten, offen oder geheim, aktiv oder sympathisierend, verfolgt oder unbehelligt in ihrer Funktion geblieben; als solche auch, die unter dem Nationalsozialismus herangewachsen waren, ihn bejaht hatten und erst während des Krieges oder danach sich Rechenschaft ablegen konnten über das, was geschehen war; sie kamen zur Erkenntnis der inhumanen Werteverwirrung ihrer und des ganzen Volkes geistigen Umwelt. Politisch im realen Sinne des Begriffs konnten sie alle erst unter den neuen Bedingungen zu denken anfangen, sofern sie nicht schon vorher durch die Teilhabe an Widerstandskreisen dazu befähigt waren.
Die Motive, die ehemalige Soldaten zur Bundeswehr finden ließen, waren dementsprechend vielfältig und gemischt: Da finden sich der Wille, zur geistigen und institutioneilen Erneuerung und Festigung der demokratischen Ordnung beizutragen, der Sicherheit des freien Teils des deutschen Volkes zu dienen und ihm zu neuem Ansehen in der freien Welt zu verhelfen; da finden sich die reflektierte oder auch nur emotionale Abscheu vor dem totalitären Sowjetkommunismus und auch der Wunsch, ehrenhafte soldatische Traditionen mit in die neue Armee einzubringen, oder auch nur die Hoffnung, wieder in eine Lebens-oder Berufsordnung zu gelangen, die auch in Absehung tieferer ethischer Begründung ihre Faszination als verantwortungsvollen, prägenden, bewahrenden, gemeinschaftsstiftenden, männlichen Wirkungsbereich ausübte und auch Karrieren eröffnete.
Die Bundeswehr als geistiges Gefüge
Menschen mit solch breitem Band an Haltungen, Strebungen, Einsichten und Gefühlen, an Herkunft und Selbstverständnis waren als Führer und Organisatoren der Bundeswehr beteiligt und sind es noch. Was an verbindlichen Normen für die neue Armee gelten sollte, wurde in Gesetzen, in Vorschriften und Verlautbarungen niedergelegt. Wie sie umgesetzt, interpretiert und weiterentwickelt werden, macht das innere Leben dieser riesigen gefügten Gruppe unter verschieden gestimmter Anteilnahme des ganzen Gemeinwesens aus. Da dieser Prozeß von Menschen getragen wird, die ihr persönliches Schicksal, ihre Traditionen, ihre Umwelterfahrungen, ihre Vorurteile und Urteile mit einbringen, die also nicht im Zustand des Nullpunktes in dieser Armee des Nullpunktes zu dienen begonnen haben, entfaltet sich ein Gefüge von rationaler Reflexion und emotionaler Willenskundgabe zum Selbstverständnis dieser neuen Armee.
Das Ringen um die Deutung von Innerer Führung, von soldatischer und nationaler Tradition, von Haltungen während der nationalsozialistischen Zeit und des Krieges, von Auftrag und Zukunft der Armee manifestiert sich im ständigen Gespräch der Truppe und in der öffentlichen Auseinandersetzung zugleich. Die Probleme und Forderungen der modernen Gesellschaft dringen mit heran. Entscheidungen der Führung zur progressiven Entwicklung der Armee in die offene Gesellschaft hinein können krisenhafte Reaktionen verursachen. Die Frage der soldatischen und nationalen Tradition bewegt die Gemüter womöglich stärker als die Begierde, den demokratischen Meinungs-und Willensbildungsprozeß in diesem Gemeinwesen zu durchschauen. Die intensivere Meditation über die höheren Normen fördert womöglich ein Unbehagen an der trivialen politischen Wirklichkeit, weil diese durchaus weniger intensiv in ihrer Gesetzmäßigkeit studiert wird.
Das alles hat Folgen für die politische Bildung in der Truppe, in der nun die praktische Verantwortung dafür einer Generation von jungen Offizieren anheim gegeben ist, die nicht mehr die innere Not der Kriegsgeneration unmittelbar teilt. Sie versteht mit bemerkenswerter geistiger Offenheit zu fragen, zu formulieren, zu argumentieren; sie will den Problemen, die die älteren bewegen, auf den Grund gehen. Sie verlangt Klarheit über ihre eigene Stellung in der Gesellschaft und entfaltet einen imponierenden Willen zur geistigen Bildung. Sie nimmt große Lasten — auch außer-dienstliche — dafür auf sich, wie die Teilnahme an dem Aufsatzwettbewerb „Winterarbeiten"
Praktische Schwierigkeiten und Lösungsperspektiven
Für diese Aufgabe, der sie nicht ausweichen dürfen, wollen sie besser ausgerüstet sein als bisher. Sie sehen die methodischen Nachteile des militärischen Unterrichts, der hauptsächlich fachliche Instruktion ist und sein muß, für den Bereich der politischen Bildung. Sie erkennen, daß Instruktion auf geistigem Gebiet leicht zur Indoktrination führen kann, die niemand will. Dafür brauchen sie aber pädagogische Grundkenntnisse modernster Art. Der Mangel an Kompanieoffizieren und Unteroffizieren, der auf der Truppe lastet, hindert selbst den fleißigsten und tüchtigsten Einheitsführer an der an sich notwendigen Vorbereitung in gehörigem Maße. Er muß sich deshalb weitgehend auf vorfabriziertes Unterrichtsmaterial verlas-sen, das ohne Tiefgang bleibt, weil der wissenschaftliche Hintergrund von ihm selbst nicht erarbeitet werden kann. Er darf nicht ohne weiteres nach geistigen Ansprüchen seiner Soldaten abstufen, weil er seine Einheit so nehmen muß, wie sie ist, mit schlichten Gemütern und gescheiten, kritischen Köpfen. Beiden soll er gerecht werden. Er ist selbst noch ein Lernender und Suchender und kann sich aus Gründen der notwendig hierarchischen Führungsstruktur nicht ohne weiteres dem Risiko hingeben, mit seinen Soldaten gemeinsam zu lernen und zu suchen. Oder kann er es doch?
Hier liegt ein Kardinalpunkt der Inneren Führung und ein Problem des Selbstverständnisses des militärischen Vorgesetzten.
Die Armee ist nur handlungsfähig im System von Befehl und Gehorsam; die unteren Einheiten als solche sind es ebenfalls nur unter diesem Prinzip. Dennoch gilt im technischen Bereich schon unabdinglich das Zusammenspiel von Subordination und team work. Die Verknüpfung zweier grundsätzlicher sozialer Bezugssysteme muß um der Effektivität der technisierten Truppe willen gelingen, und sie gelingt auch auf Teilgebieten durch den Zwang der Sache und aus Einsicht.
In dem geistigen Bereich der politischen Bildungsarbeit liegt dieser Sachzwang nicht augenscheinlich offen. Flier kann durchaus im Sinne autoritativer Werte-und Kenntnisvermittlung entschieden werden. Der Mißerfolg wird erst kundtun, daß politische Bildungsarbeit im demokratischen Sinn nicht der freien Reflexion und Diskussion unter prinzipiell Gleichen entbehren kann. Die Rolle des Lehrenden ist nicht mehr die des Inhabers der — wenn auch paternalistischen — Weisheit und der allein gültigen Deutung, sondern die des Inhabers besserer Kenntnisse, die er andern zugute kommen läßt, damit alle zusammen nun unter gleichen Bedingungen zu einem Urteil gelangen können.
Das Spannungsverhältnis von funktionaler Amtsautorität, die im Sinne militärischer Organisation wirken soll, und von charismatischer Autorität, die den Einheitsführer als Exponenten seiner Soldaten handeln läßt, kann gerade in der politischen Bildung nicht nach Rezept gelöst werden. Vom jungen Offizier wird dabei eine Rollenbewältigung verlangt, die eine große, nicht natürlich gegebene Verhaltensbreite voraussetzt. Diese menschliche Komponente muß bedacht werden, wenn man nicht Illusionen verfallen will, was die Wirksamkeit der politischen Bildung in der Kompanie angeht. Sie wendet sich auch auf die didaktische und methodische Frage zurück. Das pädagogische Rüstzeug
Skizze eines didaktischen Modells
Staatsbürgerliches Wissen ist bei allen Staatsbürgern in recht unterschiedlicher Dosierung vorhanden. Ein Wissen um Institutionen ist in jedem Falle nützlich, aber nicht entscheidend. Zwar sind die Institutionen Funktionsträger, die Freiheit und Recht im Alltag verwirklichen und sichern sollen. Aber was hilft es einem schon, wenn man weiß, daß ein Gesetzentwurf so und so beraten wird, so und so zwischen Bundestag und Bundesrat und Bundespräsident hin-und hergeschoben wird, bis er schließlich seine Wirkung auf den Bürger in erwünschtem oder unerwünschtem Sinne ausübt.
Wichtig scheint jedoch, um beim Beispiel zu bleiben, daß der Staatsbürger weiß, wozu ein Gesetz gemacht wird, warum es für nötig erachtet wird, in wessen Interesse es konzipiert, geändert, beschlossen wird, wer daran mitwirkt in den gesellschaftlichen Gruppierungen und in den Verfassungsorganen und warum es nach so komplizierten Verfahrensregeln erst zur Geltung kommt.
Das heißt, an diesem Beispiel, und es sollte konkretisiert werden, wird sichtbar, daß ein Gesetz weder vom Himmel fällt noch eine Ausheckung irgendwelcher obskurer Klubs ist, daß es ein Akt politischer Gestaltung ist, der nur im Zusammenhang mit anderen solchen Akten seinen Sinn hat, daß es eine Gefahr abwenden oder berechtigte Interessen schützen soll, daß es aber nicht nur eine bestimmte Gruppe auf Kosten anderer bevorzugen darf, sondern im Rahmen des Gemeinwohls seinen Platz haben muß. Es wird zu erörtern sein, worin der Gesetzgeber hier das Gemeininteresse sieht und so und nicht anders entscheidet, obwohl doch sicher viele Leute anders besser bedient wären. Es wird sichtbar, wie hier ein praktisches Verfahren von Interessenausgleich und Konfliktbewältigung entwickelt wurde, an dem gesellschaftliche Gruppen, die öffentliche Meinung, die Parteien und die Regierung mitwirken, dessen Entscheidungsort aber nach unserer Verfassung allein das Parlament ist und wie dieses alle Anregungen und Meinungen verarbeitet, ehe es zum Entschluß kommt.
Gleichzeitig wird dabei erkannt, daß der Bundesrat ebenso wie der Bundestag über das gleiche Gesetz unter dem Gesichtspunkt seiner Zweckmäßigkeit und Anwendbarkeit in den Bundesländern entscheidet, daß also das föderative Prinzip bei uns eine zusätzliche Kontrolle bietet, damit möglichst alle Fehlentscheidungen vermieden werden. Manchmal, bei sehr kontroversen Gesetzesvorlagen, kann sogar der oberste Verfassungsschützer, das Bundesverfassungsgericht, mit in den Blick kommen. Und warum das alles, wird dann gefragt, geht es nicht besser und einfacher, wenn ein paar gescheite, sachverständige Männer das allein tun und das Volk dann gehorcht? Damit sind wir bei der Frage der Macht und ihrer Problematik des Mißbrauchs oder falschen Gebrauchs, beim Schutz der Grundrechte und bei der Kompliziertheit des modernen Lebens in der Industriegesellschaft, die so leicht den einzelnen unter sogenannte Sachzwänge nötigt und dann nur noch an Produktion und gar nicht mehr an den Menschen denkt den noch die Produktion allein einen Sinn und wir sehen die neuen Aufgaben des Staates in dieser Industriegesellschaft die eher nicht hatte und wir kommen auf die Frage der persönlichen Freiheit und der sozialen Gerechtigkeit, für die dieser Staat sich verantwortlich fühlt, und deshalb eine Politik nach innen und außen treibt, die aber Einfluß aus den Lebensbedürfnissen und Zielen sind, die wieder der Staatsbürger mitbewirkt durch seine gesellschaftliche und politischen Mitarbeit und Vertretung in allerlei sozialen Rollen, und damit wären wir bei den Gesellschafts Vorstellungen von Volkssouveränität und ihrer theoretischen Bedeutung und ihrer politischen Modelle der Verwirklichung durch die Staatsverfassung. Volkssouveränität bringt das Volk in den Gesichtskreis, das sich die Nation versteht und in Beziehung zu anderen Völkern und Nationen sieht. Das Substrat desStaates gewinnt eine geschichtliche Dmimension und eine andere auf die Zukunft h der Welt der Nationen.
Stets muß bei einem staatsbürgerlichen terrichtsthema das Ganze der Politik im tergrund da sein. Nur vor diesem ganz liehen Horizont gewinnen jeweils Akzeptanz, die das formulierte Thema setzt, bildende Relevanz ; andernfalls bleibt ein solcher Unterricht in Formalismen stecken oder praktiziert irgendwelche Indoktrination, die wir gegerade im Angesicht totalitärer Methoden ablehnen müssen. Das ist eine Wertprämisse, die auchvoraussetzungslos ist. Der schmale Kor sus in unserer pluralistischen Gesellschaft und in unserem wertpluralen Staat tragfähig, wenn er praktische Folgen alsOffenheit in der Diskussion und Argumente gewinnt, wenn er die Verwirklichung der Einheit und Gerechtigkeit im Auge hat, die der Soldat nach außen mit den Verbündeten eher Grundhaltung schützen soll.
Voraussetzungen zur Wirksamkeit politischer Bildungsarbeit in der Armee
Falsche oder halbrichtige Ansätze, und seien sie noch so gut gemeint, vermögen nur Schaden anzurichten.
Es gibt diesen Unterricht auch noch in der Schule, trotz einer fünfzig Jahre alten Reform-pädagogik, wo die Normen unserer Grundrechte als Chiffren wie das periodische System der chemischen Elemente auf der Tafel stehen, die als abstrakte Wesenheiten zwar stimmig erscheinen, pathetisch aufgedonnert werden oder juristisch verblassen und schließlich für das politische Bewußtsein nichts bewirken, weil sie weder historisch noch existentiell erfahren werden. Es gibt diesen Unterricht auch noch in der Schule, wo die Institutionen unseres Staates als dürres Funktionsgerüst sogar recht anschaulich bunt gemalt oder projiziert an der Wand erscheinen und doch nur Langeweile oder Verdruß daran zu Folge haben. Es gibt diesen Unterricht auch in der Armee, wo in der Regel keine ausgebildeten Pädagogen diese Arbeit leisten und die Neigung zum autoritären Unterrichtsstil durch das militärische Gefüge von Befehl und Gehorsam in allen anderen Führungsbereichen — auch unbewußt — unterstützt wird; zumal auch der staatsbürgerliche Unterricht besichtigungsreif gemacht werden muß. Um so notwendiger ist es, den jungen Offizieren praktische Übungsfelder zu schaffen, nachdem sie sich in ihren politischen Kenntnissen, Einsichten und Über-zeugungen ein Fundament geschaffen haben, auf dem sie zu Urteilen gelangen können, die sich gegenüber dem demokratischen Prozeß offen und beweglich halten.
Es ist sicher wichtig, sich dieses Problems in der Öffentlichkeit bewußt zu werden, um zum gerechten Urteil über die Wirksamkeit dieses militärischen Teils der politischen Bildung unserer jungen Staatsbürger zu gelangen. Die Aufgabe ist nicht nur der militärischen Führung gestellt, sondern vom Wesen der modernen Armee in der Demokratie her der ganzen Gesellschaft. Sie darf den Soldaten am allerwenigsten auf diesem Gebiet allein lassen, sondern muß durch politische Entscheidungskörper Voraussetzungen für Bildungsmöglichkeiten schaffen und ihn, wo es auch immer sei, zur Teilnahme und Teilhabe am demokratischen Prozeß einladen. Durch militärische Vorschriften mit ihrer notwendig apodiktischen, abgekürzten Sprache darf man die politische Bildung nicht allein regeln lassen. Sie ist Teil des dynamischen, offenen Ringens des Gemeinwesens um Selbstvergewisserung und freiheitliche Selbstbehauptung, an der die Armee in der Demokratie lebendigen, offenen Anteil haben muß.