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Aufgabe und Grenze der Toleranz | APuZ 34/1956 | bpb.de

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APuZ 34/1956 Predigt über Hiob 42, 1 -2 und 5-6 Aufgabe und Grenze der Toleranz Entstehung und Entwicklung der neuen Staaten in Nah-Ost und Nordafrika

Aufgabe und Grenze der Toleranz

Rede des Bundestagspräsidenten zur Eröffnung der „Woche der Brüderlichkeit" in-München, 6. März 1955

Vor einiger Zeit gab es in einer der kleinen Weinstuben Straßburgs eine lange Debatte. Sie wurde mit ruhiger Nachdenklichkeit, zuweilen aber auch leidenschaftlich heftig geführt. Das Gespräch war aus der Tagespolitik heraus unversehens an eine jener Grundsatzfragen geraten, die da und dort in der Welt, besonders aber in Deutschland, immer wieder mit Leidenschaft erörtert werden. Wie weit soll die Toleranz gehen? Wie weit muß sie gehen? Wo sind ihre besonderen Aufgaben und ihre unverrückbaren Grenzen in unserer Zeit? Einer der Punkte, an denen sich das Gespräch entzündet hat, war die Frage der Konfessionsschule. Sie sei eine Kriegserklärung an die Toleranz im staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenleben, denn sie erziehe die Kinder von vornherein zur Intoleranz, mindestens aber zum Unverständnis des anderen. Das war die nachdrücklich vertretene Meinung eines vertriebenen Sudetendeutschen. Nicht weniger nachdrücklich sagte ein westfälischer Katholik dagegen, daß in jedem freiheitlich geordneten Staat die Eltern das Recht haben müßten, darüber zu entscheiden, wie ihre Kinder erzogen würden, und daß es keiner Staatsinstanz zukomme, aus Gründen staatlicher Zweckmäßigkeit dieses Recht anzutasten oder einzuschränken. Weder der Sudetendeutsche noch der Westfale berührten auch nur mit einem einzigen Wort dabei die Frage der gegenseitigen Toleranz der Konfessionen. Daß religiöse Toleranz geübt werden müsse, daß insbesondere die großen Konfessionen sich gegenseitig tolerieren, ja respektieren müßten, war beiden so selbstverständlich, daß darüber kein Wort fiel.

Idi glaube, daß darin etwas Kennzeichnendes für die geistige und gesellschaftliche Entwicklung zum Ausdruck gekommen ist. In Deutschland sind vor und während des Dreißigjährigen Krieges ebenso blutige Auseinandersetzungen zwischen Protestanten und Katholiken ausgetragen worden wie in den Hugenottenkriegen Frankreichs und den -Krie gen Cromwells. Die Erinnerung daran ist — ebenso wie die jahrhundertelange Mißachtung der Synagoge — in Deutschland nie ganz vergessen worden. Die großen Konfessionen standen Jahrhunderte hindurch Gewehr bei Fuß einander gegenüber. Die gegenseitige Toleranz bestand — von Ausnahmen abgesehen — weit mehr in der kühlen Distanz getrennter Gegner, in dem Waffenstillstand der Konfessionen, als in der frei bejahten und gewürdigten Andersartigkeit des andern. Hier hat die nationalsozialistische Gewaltherrschaft eine tiefgreifende Wandlung herbeigeführt. Die Synagoge sollte physisch vertilgt werden. Aber auch die beiden Kirchen, die Katholiken und die Protestanten, erlebten und erlitten die totalitäre Diktatur. Beide Konfessionen wurden mit steigender Schärfe angegriffen. Bei beiden Konfessionen wurde nicht diese oder jene Einzelheit oder Nebensache erbittert bekämpft, sondern der Angriff der Staatsallmacht ging auch hier auf das Ganze, er bedrohte die christlichen Kirchen überhaupt. Je klarer das wurde, desto gemeinsamer wurde die Abwehr, desto entschlossener fanden sich die seit Jahrhunderten getrennten religiösen Gemeinschaften zusammen im Widerstand gegen die totalitäre Staatsgewalt. Mit vielen, die kaum zuvor ein inneres Verhältnis zu den Kirchen und ihrer Botschaft gefunden hatten, trugen die Christen in Deutschland schwer an der Schuld, die das nationalsozialistische Regime durch seine Verbrechen an fremden Völkern auf Deutschland geladen hatte. Unmöglich erschien es manchem, darüber hinaus auch noch die ungeheure Blutschuld an schweren Verbrechen mitzutragen, die die Gewaltherrschaft Hitlers an Menschen anderer Rasse, insbesondere aber an den deutschen Mitbürgern jüdischer Konfession oder Abstammung begangen hat. Es wird immer eine letzte Ehrenrettung des deutschen Volkes sein, daß es Märtyrer, daß es Blut-zeugen jüdisch-christlicher Zusammenarbeit im Deutschland jener verruchten Jahre gegeben hat, und es ist eine Ehrensache, daß ihr Zeugnis heute unter uns geachtet und als ein lebendiges Vermächtnis heute und morgen von uns vertreten wird.

Nach dem mißglückten Staatsstreich vom 20. Juli 1944 stand der Jesuitenpater Alfred Delp aus München neben mir, dem lutherischen Theologen, vor den Schranken des Gerichts. Er starb den Tod am Galgen, weil er mit allem, was er besaß, eingetreten war für einen freiheitlich geordneten deutschen Rechtsstaat, der die Gewähr dafür bieten sollte, daß jeder in ihm seines Glaubens leben konnte und keine Disqualifizierung wegen seiner Rasse zu befürchten hatte. Pater Delp hatte an keinem Gewaltakt gegen den nationalsozialistischen Staat teilgenommen. Er starb deshalb, weil er mit ruhiger Bestimmtheit klargemacht hatte, daß der Staatsgewalt unverrückbare Grenzen gesetzt sind und daß jeder Staat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht habe, tolerant zu sein.

Die Grenze der Staatsgewalt gehört zu den großen Themen seit der Ablösung des Absolutismus durch die konstitutionelle Monarchie und den modernen Verfassungsstaat. Dieses Thema ist auch nach der Vernichtung des nationalsozialistischen Staates aktuell geblieben. Die Toleranz im Staate darf zu keiner Zeit in das Ermessen der jeweiligen Regierung gestellt sein. Die Toleranz im Staate muß vielmehr rechtlich verbürgt sein. Ihre Verletzung muß vom Staate selbst geahndet werden. In einem Staate gibt es so viel Toleranz, als es verbürgte Freiheit in ihm gibt. Es ist die Sache aller Christen und aller christlichen Kirchen, nicht nur dafür einzutreten, daß im Staat das Christsein toleriert wird, sondern dafür, daß die Freiheit des Menschseins überhaupt gewahrt bleibt. In der permanenten, über weite Strecken schweigend geführten Auseinandersetzung der Religionsgemeinschaften mit den Tendenzen zum staatlichen Totalitarismus geht es keineswegs nur um das Existenzrecht dieser oder jener kirchlichen Einrichtung, sondern es geht um die letzte Bastion menschlicher Freiheit, es geht dabei um den Charakter des Menschseins im Staate überhaupt. Es hat keinen Sinn, in einem solchen Kampf beiden Seiten gleichzeitig gegenseitige Toleranz zu empfehlen, wie es wohlmeinende, aber denkschwache Leute zuweilen tun. Unsere Generation hat es erst wieder bitter lernen müssen, daß der Mensch für seine Grundrechte unter Umständen mit allem, was er hat, eintreten muß, daß er an seine Freiheit zuweilen sein Leben wagen muß. Es gibt eben Arten der Intoleranz, die nicht mehr toleriert werden dürfen. Es kommt dabei nicht allein, vielleicht noch nicht einmal entscheidend darauf an, daß der Staat sich entschließt, Anschläge auf die Freiheit und damit auf die Bastion der Toleranz gesetzlich und mit Polizeimaßnahmen zu unterbinden, sondern es kommt, besonders in den ersten Stadien eines solchen Kampfes, noch mehr darauf an, daß sich Männer und Frauen finden, die auch ohne Deckung durch die Polizei und Staats-gesetze frei und offen ihre Stimme erheben und jene Zivilcourage beweisen, ohne die nun einmal ein freiheitlicher Rechtsstaat nicht sein kann.

So glaube ich beispielsweise nicht, daß man sich über gewisse Tendenzen zur Renazifizierung in Deutschland einfach mit dem Hinweis darauf hinwegsetzen darf, daß die große Mehrheit des deutschen Volkes solchen Wahnwitz innerlich und äußerlich ablehnt. Nicht nur die schweigende, gewissermaßen diskrete Ablehnung dieser Tendenzen ist notwendig, sondern ihre dauernde öfffentliche und gesellschaftliche Ächtung. Es ist eine Zumutung sowohl für die, welche an die Freiheit Gut und Blut gewagt haben, wie für die anderen, welche die Opfer der Tyrannei geworden sind, wenn heute an öffentlichen Zeitungsständen unbefangen, als ob nie etwas gewesen wäre, die Pamphlete derer ausgehängt werden können, die sich damit brüsten, nichts gelernt und keine Buße getan zu haben. Es ist nicht nur politischer Schund und Schmutz, was dem deutschen Volk mit Blättern wie „Die Nation“ zugemutet wird, sondern es ist eine Verhöhnung der tiefen Einsichten, die unsere Generation in den bitteren Leiden grauenhafter Katastrophen gewonnen hat.

Als kürzlich Im Bundestag die Frage der Wiedergutmachung angesprochen wurde, zeigte sich spontan, daß sich dieser Bundestag in dem Willen einig ist, der offenen oder geheimen Wiederkehr der Totengräber aller Freiheit und der Verhöhner der Toleranz entschlossen zu begegnen. Jene Plenardebatte ließ darüber hinaus einen scharfen Blick für die zuweilen kaum noch getarnten Umtriebe erkennen, die der Rest des unter Hitler militant gewordenen Antisemitismus und verblendeten Dünkels sich vor unseren Augen wieder erlauben möchte. Sie hat somit deutlich gemacht, daß die Bereitschaft der berufenen Volksvertretung, im Geiste der Versöhnung einen Strich unter das Vergangene zu ziehen und jedem eine faire Chance zu geben, unter keinen Umständen mißdeutet oder gar dafür ausgebeutet werden darf, jene inferioren Gefühle und Tendenzen wieder zu beleben, die Deutschland zum Verhängnis geworden sind.

Man kann heute über Toleranz nicht sprechen, ohne sogleich auch die Grenzen der Toleranz aufzuzeigen. Toleranz „an und für sich" besagt noch nichts Positives. Jedenfalls wird die sittliche Bedeutung des Begriffs total verkannt, wenn man darunter nur bloßes Gewährenlassen verstehen will. Die Anarchie tolerieren bedeutet gewiß ein ebenso großes Versagen, wie die Tyrannei tolerieren. Indessen scheint mir die Gefahr unserer Zeit weit weniger darin zu liegen, daß die Anarchie toleriert wird, als darin, daß die oberste öffentliche Ordnungsmacht, der Staat, sich seiner Grenzen nicht mehr bewußt ist. Es gibt dafür nicht nur ernsthafte Symptome, sondern auch gewichtige Gründe. Die Massen-staaten der modernen Welt kämpfen unablässig um ihre innere und äußere Selbstbehauptung. Wir begegnen hier einer seltsamen Wechselwirkung. Der standlose Massenmensch der Gegenwart ist weit mehr auf den Staat angewiesen als der Mensch in der ständischen Ordnung der Gesellschaft von ehedem. Das Sicherheitsbedürfnis des einzelnen ruft und greift heute mehr nach dem Staat als früher, und zwar nicht nur in polizeilicher und rechtlicher, sondern vor allem in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Dementsprechend dehnen sich die staatlichen Zuständigkeitsbereiche unablässig immer weiter aus. Die Massenwelt im Kampf um ihre Form provoziert geradezu einen staatlichen Maximalismus, dessen Maschinerie den Menschen von der Wiege bis zur Bahre immer mehr organisiert. Das gilt grundsätzlich auch von den Staaten, die ihrer Anlage nach gar nicht totalitär sind und sein wollen. Der staatliche Maximalismus bedroht auch die westlichen Demokratien. Er bedroht durch die bloße Tendenz zur unablässigen Erweiterung seiner Grenzen die Freiheit des Menschen selbst da, wo man die Freiheit durch eine demokratische Verfassung und ihre korrekte parlamentarische Kontrolle gesichert glaubt. Die Vorstellung, daß der Durchschnittsmensch in unserer Zeit nur glücklich werden könne, wenn er auf den dafür vorgesehenen staatlichen Wegen „sozial gesichert“ sei, ist zu einer ähnlich naiven Selbstverständlichkeit staatlichen Handelns geworden wie der Irrwahn der Inquisition, dem Heil gefährdeter Seelen zu dienen.

Was folgt daraus? Zunächst dies, daß jeder institutioneile Maximalismus, gleichgültig, ob er nun im Namen des Seelenheils oder der sozialen Sicherheit verhängt wird, eine schwere Gefährdung für den Menschen bedeutet. Der Mensch ist zur Freiheit berufen — und das heißt, daß er weder im Namen seines Seelenheils noch in dem seiner sozialen Sicherheit einfach bewirtschaftet werden darf. Toleranz an und für sich ist ein leeres Wort. Toleranz aus Respekt vor der menschlichen Freiheit und in Ehrerbietung vor unserer gemeinsamen ewigen Berufung aber — das ist unendlich viel. Diese Toleranz ist nicht eine Sache des sanften Gemüts, sondern des Wollens und der strengen geistigen Disziplin des Einzelnen. Eine der aktuellsten Aufgaben solcher solidarisch werdenden Toleranz in unserer Zeit muß es sein, den modernen, maximalistisch gestimmten Staat immer wieder in seine Grenzen zu weisen. Die Tyrannen der totalen Staaten müssen lernen, daß der Mensch weder ein Wirtschaftsartikel noch eine Bestie ist. Und die Maximalisten der Demokratie müssen begreifen, daß es keine Aufgabe des freiheitlichen Rechtsstaates ist, aus freien Bürgern wohlversorgte Haustiere zu machen.

Es scheint mir. als ob zu verschiedenen Zeiten der Prüfstein der Toleranz ein verschiedener gewesen ist. Der wahre Glaube, die wissenschaftliche Erkenntnis, die rechte Ordnung, das „richtige“ Recht, die gesellschaftliche Konvention — das sind Medien für ganze Geschlechter in vielen Jahrhunderten gewesen. Sie sind es auch heute noch, und sie werden es bleiben, solange der Mensch auf dem Weg zu seiner wahren Bestimmung ist. Wir aber sind die Kinder einer Zeit, in der der Mensch gegen seine Verknechtung unter anonyme Massengewalten ringt. Uns erscheint darum das Toleranz-Problem vor allem in der Frage, wieviel individuelle Freiheit es im Staate gibt. Wer den Menschen unserer Zeit in seinem persönlichen Menschsein wirklich dulden will, der darf nicht bereit sein, die unpersönliche und oft höchst unmenschliche Massengewalt staatlicher und überstaatlicher Organisationen bloß zu erdulden. Damit ist weder gesagt noch unterstellt, daß es sich bei dieser Massen-gewalt um bewußte Bösartigkeit handelt. Ich bin der Meinung, daß die mit Recht kritisierte Trägheit und Kümmerlichkeit in der Handhabung der Wiedergutmachung nicht bösem Willen oder einer bewußten Absicht zum Boykott der bisherigen . Wiedergutmachungsgesetze entspringt, sondern daß sie weithin eine Folge des oft seelenlosen Schematismus der komplizierten Verfahrenstechnik ist, die für diese Aufgabe einfach nicht paßt. Der Staat und seine Diener müssen genau sein, und sie können sich nur an die ihnen gegebenen Gesetze halten. Man soll und kann deshalb auch in der Wiedergutmachung nicht verlangen, daß die zuständigen Richter und Verwaltungsbeamten einfach durch die Finger sehen. Aber man muß darauf bestehen, insbesondere Gesetze über die Wiedergutmachung so großzügig und nobel wie überhaupt nur möglich zu gestalten. Und man muß verlangen, daß diejenigen, denen die Handhabung solcher Gesetze anbefohlen ist, sie auch in diesem Geiste anwenden.

An der Praxis der Wiedergutmachung und an einigen ähnlichen Punkten wird deutlich, daß keine noch so gute Vorschrift die menschliche Grundhaltung und Gesinnung bei denen ersetzen kann, die in unserem komplizierten Massenstaat mit solchen Aufgaben befaßt sind. Man muß sich darüber im klaren sein, daß die Toleranz im Staate eine entsprechende menschliche Haltung und Gesinnung beim Staatsbürger, vor allem aber beim Träger und Verwalter von Staatsmacht, voraussetzt. Niemand darf die ihm zukommende Freiheit gegenüber dem Staat und gegenüber anderen in Anspruch nehmen, wenn er nicht bereit ist, seine eigene Freiheit und sein eigenes Recht auch die Freiheit und das Recht des anderen sein zu lassen, das heißt schlicht, wenn er nicht bereit ist, die Freiheit und Andersartigkeit des anderen zu respektieren.

Die Frage nach der Grenze der Toleranz führt über den Bereich formal-rechtlich gedeckten Handelns hinaus und tief hinein in die innersten Bereiche persönlicher Gewissensentscheidung. Der kritische Vorbehalt und das Mißtrauen gegen alle bloß positiv-rechtlichen staatlichen Anordnungen vertieften sich im nationalsozialistischen Deutschland so, daß sie auch heute noch nicht überwunden sind. Der Staat selbst und seine Gesetze werden keineswegs mehr selbstverständlich anerkannt. Das ist kein Symptom einer fragwürdigen Demokratie, sondern das ist einfach eine Folge der Verwirtschaftung der inneren Glaubwürdigkeit des Staates im Totalitarismus. Faschismus und Kommunismus haben den Staat an sich oft unglaubwürdig und höchst problematisch gemacht. Was Wunder, wenn gerade die Urteilsfähigen und Gewissenhaften darüber gelernt haben, sich davor auf sich selbst und ihr Urteilsvermögen zurückzuziehen.

Es gehört zu den großen und besonders schwierigen Aufgaben der deutschen Staatsführung, auch dieses Erbe des Nationalsozialismus zu überwinden. Denn keine Rechtsordnung und schon gar nicht ein freiheitlicher Staat kann bestehen ohne die Loyalität und das Vertrauen seiner Bürger. Der Staat bedarf des Respektes und des Gehorsams gegenüber seinen Rechtsgrundlagen. Mit anderen Worten: Der zur Toleranz verpflichtete Staat muß nicht nur seine eigenen Grenzen einhalten, sondern er muß auch Grenzen, sehr bestimmte und klare Grenzen seiner Toleranz setzen.

Fussnoten

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