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Zu einem europäischen Gedächtnisraum? Erinnerungskonflikte als Problem einer politischen Union Europas | Europa | bpb.de

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Zu einem europäischen Gedächtnisraum? Erinnerungskonflikte als Problem einer politischen Union Europas

Henrike Müller Ulrike Liebert Henrike Müller Ulrike Liebert /

/ 19 Minuten zu lesen

In der EU ist eine homogene Erinnerungsgemeinschaft nicht erkennbar. Versuche, die unterschiedlichen Erinnerungskulturen zu vergemeinschaften, sind weder aussichtsreich noch erscheinen sie notwendig für eine politische Union.

Einleitung

"Die Euro- oder Schuldenkrise hat zur Genüge gezeigt, dass der alte, konfliktträchtige Zustand Europas nicht einfach vergessen und vergeben ist, sondern im kollektiven Gedächtnis der Völker nachwirkt oder von Politikern und Medien wieder in Erinnerung gerufen werden kann. Wer darin eine Bestätigung dafür sieht, dass 60 Jahre Europa-Politik vergebens gewesen seien, hat keine Vorstellung davon, was eine solche Krise zu früheren Zeiten angerichtet hätte, als es noch keine gemeinsamen Institutionen und regelmäßig tagenden Räte gab, in denen (...) immer wieder neue - und sei es kurzfristig unzureichende - Kompromisse geschmiedet werden."

Zweifellos haben die Gemeinschaftsinstitutionen der EU einen erheblichen Beitrag zur Zivilisierung der Interessenkonflikte geleistet, die 2008 mit der Finanz- und Wirtschaftskrise ausbrachen, in der Staatsschuldenkrise seit Ende 2009 eskalierten und schließlich zur Eurokrise führten. Aber gemessen am Regelungsbedarf des finanzmarktgetriebenen globalen Kapitalismus wie auch der unter Konstruktionsschwächen leidenden Währungsunion fällt die Bewertung der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Rates und der Kommission sowie des Europäischen Parlaments schlechter aus: Für den "Aufbau politischer Handlungsfähigkeiten jenseits der Nationalstaaten" fehle ihnen die Kraft, so der Philosoph Jürgen Habermas. Durch den gemeinsamen Binnenmarkt und die Währungsunion aufs engste miteinander verflochten, stoßen sie auf Widerstände, welche die gemeinsame politische Bewältigung der tiefsten Krise seit ihrer Gründung blockieren. Diese Blockaden wurzeln nicht nur in den widersprüchlichen Interessenlagen des demokratischen Kapitalismus oder sind der Führungsschwäche nationaler und europapolitischer Eliten zuzuschreiben. Nicht zuletzt liegt ein wichtiger Schlüssel zum Verständnis der komplexen Krisendynamiken in "Europas bedrückender Erbschaft" - Erinnerungskonflikten zwischen den kollektiven Gedächtnissen der Völker. Denn die in den europäischen Kriegen des 20. Jahrhunderts und unter zwei totalitären Regimes erlittenen Gewaltexzesse und Zivilisationsbrüche sind bislang weder völlig vergessen noch vergeben.

Als ein Beispiel mögen die im Kontext der südeuropäischen Staatsschuldenkrise wieder aufkommenden Forderungen nach deutschen Kriegsreparationszahlungen dienen: In der Perspektive historischer Gerechtigkeit wird der ökonomische Terminus der Staatsschulden zur "staatlichen Schuld" umgedeutet - und damit der Anspruch auf Leistungen Deutschlands zur Rettung des Euro als verspätete Kriegsreparationszahlung gerechtfertigt. Auch geht die Furcht vor einem erneuten Versuch der Germanisierung Europas - diesmal vermittelt durch deutsche Spardiktate - um. Andererseits lassen sich unter den Deutschen leichter als anderswo kollektive Erinnerungen an traumatische Inflationserfahrungen gegen eine "Transferunion" mobilisieren. Zusammengefasst stellt sich das Europa des 21. Jahrhunderts, durch das Prisma gegenläufiger kollektiver Erinnerungen betrachtet, als ein diskursives "Schlachtfeld" dar, in welchem "der Kampf um die europäische Erinnerung" zur Normalität geworden ist. Imre Kertész sprach in diesem Zusammenhang von europäischen Wunden, die noch nicht verheilt seien: Es sei viel von der Kultur des alten Europa die Rede, unberücksichtigt aber bliebe, dass in Europa der größte Zivilisationsbruch seinen Anfang genommen habe; Ergebnis dieses beredten Schweigens sei ein immer noch geteiltes Europa.

In seiner 1996 publizierten Diagnose des Dilemmas von "Integration und Demokratie" hatte Peter Graf Kielmansegg dieses Fehlen einer "europäischen Erinnerungsgemeinschaft" als Legitimitätsschwäche der EU interpretiert: "Es sind Kommunikations-, Erfahrungs- und Erinnerungsgemeinschaften, in denen kollektive Identität sich herausbildet, sich stabilisiert, tradiert wird. Europa, auch das engere Westeuropa, ist keine Kommunikationsgemeinschaft, kaum eine Erinnerungsgemeinschaft und nur sehr begrenzt eine Erfahrungsgemeinschaft." Soweit es aber "keine belastbare kollektive Identität der Europäer als Europäer" gebe, argumentierte Kielmansegg, sei die EU nur in sehr begrenztem Maße "demokratiefähig" und müsse ihre Legitimation wesentlich aus den Mitgliedstaaten beziehen.

Gegenüber solchen homogenisierenden, staatszentristischen Projektionen auf die EU zeigt die neuere Debatte zur Frage einer europäischen Erinnerungsgemeinschaft stärker differenzierte Perspektiven auf. Die Heterogenität und Dynamik des "Erinnerungsraums Europa" wird zum Gegenstand eines interdisziplinären Forschungsfeldes, zu dessen Vermessung sowohl historische , literatur- und kulturwissenschaftliche sowie kultursoziologische als auch rechtswissenschaftliche , sozialpsychologische und sozial- und politikwissenschaftliche Ansätze und Methoden beitragen. Darin geht es um unterschiedlichste kommunikative und kulturelle Medien der Erinnerung beziehungsweise des kollektiven Gedächtnisses, wobei Literatur, Film, wissenschaftliche Publikationen, Massenmedien, Gerichtsakten und öffentlich zugängliche Archive gleichermaßen einbezogen werden wie die räumliche Dimension von Erinnerungsorten, mit ihrem Zusammenspiel von lokalen, regionalen und nationalen Verflechtungen und Zirkulationen.

Der folgende Abriss zu dieser Debatte um Gedächtniskulturen und Erinnerungskonflikte in Europa stellt drei Kernfragen in den Mittelpunkt: Welches sind die Konfliktmuster von Erinnern und Verschweigen im "alten Europa"? Welche neuen kollektiven Gedächtniskonstellationen zeichnen sich im Osten Europas ab? Und auf welche Weise lassen sich Konflikte innerhalb der zerklüfteten europäischen Erinnerungslandschaft vermitteln? Damit soll gezeigt werden, dass in der nach Ost- und Südosteuropa erweiterten EU eine gesamteuropäische homogene Erinnerungsgemeinschaft nicht erkennbar ist und dass Versuche, die unterschiedlichen Erinnerungskulturen der alten und neuen Mitgliedstaaten zu vergemeinschaften, weder aussichtsreich noch - unter dem Gesichtspunkt einer politischen Union Europas - notwendig erscheinen.

Erinnerungsnarrative im "alten Europa" nach 1945

Im Nachkriegseuropa des Kalten Krieges waren die offiziellen Erinnerungsnarrative über die nationalen Erfahrungen mit den nationalsozialistischen und stalinistischen Gewaltverbrechen zunächst "eingefroren", so dass sie den politischen Status quo zu stützten vermochten. Für den öffentlichen Umgang mit "schlimmer Vergangenheit", so Christian Meier, waren zwei Formen verfügbar: entweder das Vergessen zwecks Versöhnung oder das "Unabweisbare" zu erinnern, mit dem Ziel der Identitätsstiftung.

Ein in Westeuropa zentraler Erinnerungskonflikt ist die immer wieder umstrittene Frage, ob der Holocaust als negativer Gründungsmythos für Westeuropa gelten könne. Claus Leggewie etwa hat den Holocaust als den zentralen Kern europäischer Erinnerungen ausgemacht. Ebenso stellt Lothar Probst für die Bundesrepublik Deutschland - gegenüber allen Versuchen, "Auschwitz zu entsorgen" - eine fortbestehende "Holocaustfixierung" fest. Der dieser Fixierung zugrunde liegende affirmative Schulddiskurs sei aber für kommende Generationen wenig sinnstiftend, da bereits derzeit eine wachsende "Diskrepanz zwischen der öffentlich praktizierten Politik (...) und den tatsächlichen Bewusstseinslagen von Teilen der Bevölkerung" zu beobachten sei.

In seiner literatur- und filmwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit "enttabuisierter Erinnerung" an das durch Flucht und Vertreibung erlittene Leid der Deutschen im Zweiten Weltkrieg stellt David Bathrick fest, dass in der deutschen Erinnerungskultur Opfer- und Täterdiskurse pendeln, mit einer Verschiebung hin zu Opfernarrativen und deren Koexistenz mit letzteren. Gilad Margalit macht einen starken Opferdiskurs in den offiziellen nationalen Gedenkkulturen Ost- wie Westdeutschlands aus. Er zeigt, dass anhand des Soldatengedenkens eine Vereinheitlichung von Erinnerungspraxen in beiden Teilen Deutschlands stattgefunden habe. Die politischen Führungen beider deutscher Staaten seien gezwungen gewesen, eine Gedenkkultur zu entwerfen, "die nicht nur die antifaschistischen Kämpfer - im Osten - und die mutigen Männer des 20. Juli - im Westen - sondern zugleich das Opfer der gefallen Soldaten Hitlers und das Leiden der Zivilbevölkerung würdigte".

Auch in Frankreich wurden - gegenüber den zunächst dominanten Opfer- und Widerstandsdiskursen und dem fortlebenden "Résistance-Mythos" - Fragen nach der Mitschuld an den Naziverbrechen heftig diskutiert. Helga Bories-Sawala zeigt, wie die offizielle französische Vergangenheitspolitik trotz Vichy-Kollaboration lange am Bild Frankreichs als eines Landes der Opfer und des Widerstands festhielt, bevor die bereits frühen Aufarbeitungen von Mitschuld in Film und Literatur Anerkennung fanden. Lange mussten Opferverbände verbitterte Kämpfe führen, da die offizielle Erinnerungspolitik eine Hierarchisierung der Opfer in ein Zweiklassensystem vornahm.

Sandra Petermann weist ebenfalls für Frankreich (und Westeuropa) nach, wieweit offizielle Erinnerungspolitiken auf dem Mythos des Opfer- und Heldentums basierten. Am Beispiel der Feierlichkeiten zur Schlacht von Verdun zeigt sie auf, welche Bedeutung dem politischen Ritual der Heldenverehrung als identitätsstiftendem Merkmal zukam. Sie geht davon aus, dass sich die Grande Nation nach dem Zweiten Weltkrieg unter anderem wegen der unrühmlichen Kollaboration mit den Deutschen in einer Krise des Patriotismus befand und der Mythos der Grande Nation daher eines neuen Bezugspunkts - Verdun - bedurfte. Aus zunächst nationalen, patriotischen und anti-deutschen Formen des Gedenkens wurde aber ab 1966 ein deutsch-französisches Ritual, das für die Prinzipien Einheit und Brüderlichkeit stand. Verdun wurde damit zu einem nationalen wie europäischen Mythos, um den Preis einer weitgehenden Ausblendung des Zweiten Weltkriegs.

Diese inner- und transnationalen Debatten spiegeln partiell die Entstehung einer europäischen Erinnerungsgemeinschaft: Des "Opfer-gewesen-Seins" wird in grenzüberschreitend gemeinsamen Ritualen gedacht. Aber kollektive Erinnerungskonflikte innerhalb der westeuropäischen Gesellschaft dauern an und werden durch die Osterweiterung aktiviert.

Neue Erinnerungskonstellationen im Osten Europas nach 1989

Infolge der EU-Osterweiterung entwickelten die Erinnerungskonstellationen im Osten Europas eine neue Komplexität und Dynamik. Während die kollektiven Gedächtnisse im "alten Europa" zunehmend den Holocaust als gemeinsamen Bezugsrahmen integrierten, gar als negativen Gründungsmythos einer europäischen Verfassung konstruierten, führte die "Vergangenheitsbewältigung" posttotalitärer Gesellschaft in Ost-Ostmitteleuropa zu Konflikten einer völlig neuen Art.

Eine erste Konfliktlinie resultierte aus der zunehmenden Aufdeckung der Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen durch stalinistische beziehungsweise kommunistische Terrorregime. Gábor Halmai zeigt in einer kritischen Auseinandersetzung mit den rechtlichen Regimen des Umgangs mit der kommunistischen Vergangenheit in vier Ländern Zentraleuropas, dass deren Defizite gravierende Auswirkungen auf die demokratische Konsolidierung dieser Gesellschaften nach sich zogen. Trotz der Einführung von Rechtsstaatlichkeit und (formal) demokratischer Institutionen gebe es in Ländern wie Polen, Ungarn, Bulgarien und der Tschechischen Republik noch keinen Konsens über verfassungsmäßige Werte. Das Ausbleiben der juristischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen und der kommunistischen Vergangenheit befördere Populismus, Nationalismus, Antisemitismus, Antisäkularismus und nicht zuletzt antieuropäische Gefühle.

Ein weiteres Konfliktpotenzial liegt im Spannungsverhältnis zwischen unterschiedlichen Opferkategorien beziehungsweise der Dekonstruktion von Opferhierarchien, etwa im Verhältnis von Polen und Juden in der polnischen Erinnerungskultur. Karol Sauerland verdeutlicht in seiner Analyse zu Polen die Spannungen zwischen der Tradition der Opfererinnerung und dem vom kommunistischen Regime verordneten Gebot des Vergessens. Letzterem folgend, gab es nach offizieller Lesart in Polen keine Unterschiede zwischen Nazi-Opfern: Alle - Juden und Polen - seien gleichermaßen der "Vernichtung" preisgegeben gewesen. Demgegenüber macht Sauerland in der polnischen Gesellschaft die Koexistenz von vier - mitunter widerstreitenden - Erinnerungsräumen geltend: die Erinnerungstraditionen der Polen im Widerstand gegen zunächst die Deutschen und später gegen die Sowjetunion; die neuerdings aufkommenden und öffentlich debattierten Erfahrungen der Polen als (Mit-)Täter während der deutschen Besatzungszeit sowie der andauernde staatliche Antisemitismus in Polen nach 1945.

Weiterhin trat im Zuge der EU-Osterweiterung die Konkurrenz der beiden großen posttotalitären Vergangenheitsdiskurse zutage. In Bezug auf die Verbrechen des Nationalsozialismus einerseits und des Stalinismus andererseits entstand ein neues Spannungsfeld mit hohem Konfliktpotenzial. Die Konkurrenz dieser beiden "gegenläufigen Gedächtniskulturen", so Dan Diner, liefe letztlich auf den Versuch hinaus, "unterschiedliche(n) Erfahrungen von Leid miteinander abzugleichen".

Schließlich werden die neuen erinnerungspolitischen Konfliktdynamiken an den östlichen Grenzen der Europäischen Union besonders deutlich. In diesem Zusammenhang argumentiert Wolfgang Kissel, dass die neuen EU-Mitgliedstaaten aufgrund ihrer spezifischen Erfahrungen mit der doppelten diktatorischen Unterdrückung eine Erinnerungskultur mit in die EU brächten, die in starkem Maße durch die russische Vergangenheitspolitik geprägt sei. Er sieht, ähnlich wie Galina Michaleva, in den öffentlichen Erinnerungsdiskursen Russlands die deutliche Tendenz, den stalinistischen Terror im Hintergrund zu belassen und die russische Erinnerungspolitik als ruhmreiches Kapitel der "vaterländischen Geschichte" zu erinnern. Solange aber in Russland, so Michaleva, die Mythenbildung über den "Großen Vaterländischen Krieg" vorherrsche, werden weder in Russland noch in den postsowjetischen Staaten Diskurse über Schuldanerkennung oder gar aussöhnende zwischenstaatliche Akte möglich sein, denn erst wenn "in Rußland die Entwicklung in eine andere Richtung geht, dann wird das auch europäische Länder betreffen." Auch Kissels abschließende These fällt eindeutig aus: Im Unterschied zum "alten Europa" werde sich im postsowjetischen Raum der Holocaust nicht als transnationaler Gedächtnisort durchsetzen können. Diese Annahme lässt sich auf Indizien stützen, dass in einigen postsowjetischen Staaten die Verleugnung des Holocaust zunimmt.

Ein weiterer Teil des europäischen Erinnerungsraums, der (fast) ohne Erinnerungen an Holocaust und Stalinismus auskommt, aber starke Opfernarrative umschließt, ist der Balkan. Zunehmend gerät dieser ins Erkenntnisinteresse unterschiedlicher Disziplinen. So stellt Yvonne Pörzgen in ihrer literaturwissenschaftlichen Analyse fest, dass Wahrheiten und Identitäten sich verfestigen, wenn bestimmte Erinnerungen nur oft genug wiederholt würden. Für den Balkan gelte: Identität ist die Summe dessen "was ich nicht bin", die größte gefühlte Gemeinsamkeit aller Balkan-Gruppen sei das Gefühl des Anders- und Opferseins. Welche schwierigen transnationalen Erinnerungsdiskurse sich in der jüngeren europäischen Geschichte zeigen, machte im vergangenen Jahr das eröffnete Gerichtsverfahren gegen Ratko Mladi deutlich. Für die "Mütter von Srebrenica" sollte nicht nur Mladi, sondern auch die UN-Blauhelme vor Gericht stehen. Am Massaker von Srebrenica (1995), aber auch am Beispiel der strategischen Massenvergewaltigungen im Kosovo lassen sich schließlich Mechanismen von Scham und Beschweigen herausarbeiten. Janna Wolff und Charlotte Bruun Thingholm zeigen unter Einbeziehungen umfangreicher Forschungen zu sexueller Gewalt in Kriegen an den Folgen gezielter Massenvergewaltigungen, wie gesellschaftszerstörend diese wirken. Besonders deutlich werden geschlechtsspezifische Ausprägungen in Erinnerungskonflikten in schambesetzten traditionellen Gesellschaften. Hier sind multiple Konfliktkonstellationen zu bewältigen - zwischen Opfern und Tätern, vor allem aber zwischen den Opfern: den zumeist weiblichen Vergewaltigungsopfern und deren Ehemännern, Vätern und Brüdern.

Transitional justice - Formen und Voraussetzungen für Versöhnung

Muss aus den Tendenzen eines sich herausbildenden, spannungsreichen, ja antagonistisch nach Osten erweiterten europäischen Erinnerungsraumes, darauf geschlossen werden, dass dieser als Identitäts- und Legitimationsgrundlage einer politischen Union beziehungsweise einer neuartigen politischen Gemeinschaft Europas nicht hinreichend sein werde? Ohne diese Fragen hier abschließend behandeln zu können, sollen im Folgenden einige der wichtigsten der in der Debatte behandelten Formen und Voraussetzungen für "Versöhnung" (reconciliation) genannt werden. Denn allen im vorliegenden Zusammenhang aufgezeigten Erinnerungskonflikten ist eines gemeinsam: die Notwendigkeit der Anerkennung von Leid einerseits und Schuld andererseits.

Transitional justice: Anerkennung, Aussöhnung, Wiedergutmachung.

Unter dem Begriff transitional justice werden spezifische Politiken der Anerkennung, der Aussöhnung und der Wiedergutmachung zusammengefasst. Diese werden zu dem Zweck eingesetzt, im Rahmen des Übergangs von Gewaltherrschaften zu demokratischen Zivilgesellschaften Menschenrechtsverletzungen aufzuarbeiten. Im Kern geht es dabei darum, Prozesse der Wiederannäherung, der Aufarbeitung und der gegenseitigen Anerkennung zu eröffnen. Dazu gehören das Anerkennen von Leid, öffentliche Entschuldigungen, verschiedene Formen des Täter-Opfer-Ausgleichs, Reparationszahlungen und schließlich juristische Aufarbeitung. Zu den in Europa bekannten Praxen gehören die Nürnberger Prozesse zur Aufdeckung und Ahndung der NS-Verbrechen. Alternativ zur Strafverfolgung wurden sogenannte Wahrheitskommissionen eingerichtet (Griechenland), die der Aufarbeitung von historischen Zusammenhängen dienen und eine Anerkennung von Leid ermöglichen.

Schließlich stellt auch die Regelung des Zugangs der Öffentlichkeit zu den ehemaligen Geheimarchiven des Staates, wie der Stasi-Unterlagen-Behörde, das Institut des Nationalen Gedenkens (IPN) in Polen, das Institut für Volksgedenken (UPN) in der Slowakei oder das Institut zum Studium totalitärer Regime in Tschechien, eine Praxis zur Aufarbeitung von Unrecht dar. Für eine Aussöhnung bedarf es institutionalisierter Verfahren, die auch die Rehabilitierung unschuldig Verurteilter (Rehabilitierung von Deserteuren der Wehrmacht) und die Entschädigung von Opfern politischer Strafjustiz umfassen. Diese sind nicht nur in einer begrenzten Übergangsphase aktuell. Vielmehr dienen sie auch zur Überwindung langfristiger Konflikte, wie etwa die späten Entschädigungen für Zwangsarbeit in Deutschland oder manche Forderungen nach Reparationen von afrikanischen Staaten für erlittene koloniale Ausbeutung durch europäische Staaten. Neben den formalen, politisch zu steuernden Aufarbeitungsformen kommt auch zivilgesellschaftlichen Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu.

Gedenkstätten, Massen- und neue Medien.

Gedenkstätten sind zentrale Bezugspunkte für kollektive Erinnerungen. Haben inhaltliche und architektonische Gedenkstätten-Konzeptionen bereits häufig zu emotional aufgeladenen öffentlichen Auseinandersetzungen geführt, werden sie - und Erinnerungsorte allgemein - künftig vor zusätzlichen Herausforderungen stehen: der massenmedialen Darstellung von Gewaltexzessen und dem zunehmenden Ableben von Zeitzeugen des 20. Jahrhunderts. Hinsichtlich des Trends zu einer Visualisierung des zu Erinnernden stellte Leggewie einen Wandel von der "Welt als Text" zur "Welt als Bild" fest, der mit einer Ikonisierung von Bildern einhergehe. So stünden Bilder von Lagern mit Stacheldraht und Wachtürmen für Völkermord und ethnische Säuberung, diese seien ins individuelle Gedächtnis eingebrannt und zur kollektiven Erinnerung geworden. Die Kehrseite davon sei jedoch die Abstumpfung gegenüber schrecklichen Bildern, die Banalisierung des Bösen und immer wiederkehrenden Demütigungen der Opfer. Auch das Internet wird vermehrt zum Gedächtnismedium. Im Zentrum der Debatte stehen Fragen nach der Angemessenheit dieses Mediums, nach den sozialen Funktionen der Anbieter und den virtuellen Potenzialen und Grenzen der Konstruktionen des Erinnerns. Kritische Stimmen befürchten eine weitere Abstumpfung und widersprechen der These Assmanns, dass der "Übergang aus dem kommunikativen Gedächtnis ins kulturelle Gedächtnis (...) durch Medien gewährleistet" werde.

Angesichts solcher Mediatisierungstendenzen appelliert Wolfgang Wippermann in seiner Kritik des deutschen "Denkmalwahns" zu "denken statt (zu) denkmalen". Dem ließe sich die Aufforderung hinzufügen: "besprechen statt betonieren". Das Verarbeiten von Erfahrungen gelingt nur über die Artikulation des Erfahrenen, was durch die psychotherapeutische Praxis hinlänglich bekannt ist. Zdzislaw Krasnodebski betont, dass das Gespräch zur Aufarbeitung von Erfahrungen zusätzlich einer Reflexion der Ereignisse bedarf, was die Auseinandersetzung mit anderen - vielleicht gegenteiligen - Erfahrungen einschließt. Dass unter bestimmten Bedingungen eine Zeit kollektiven Beschweigens notwendig sein kann und erst bei ausreichender demokratischer Festigung von gesellschaftlichen Strukturen dialogische Aufarbeitungsprozesse stattfinden können, wird anhand der Arbeiten von Anja Mihr zum Fall Spaniens deutlich. In einem sich über Jahrzehnte hinziehenden Prozess musste die Aufarbeitung des spanischen Bürgerkriegs verschiedene Stationen durchlaufen: Verantwortlichkeiten mussten festgelegt, Schuldfragen geklärt, Unrechtsregime entlegitimiert und Täter juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Alle diese Schritte bedurften der Vorbereitung und Begleitung durch Medienöffentlichkeiten und politische Debatten.

Europäischer Gedächtnisraum als Voraussetzung der politischen Union Europas

Mit dieser Skizze der sich mit der Osterweiterung dynamisierenden europäischen Erinnerungslandschaft sollte gezeigt werden, dass sich eine gesamteuropäische homogene Erinnerungsgemeinschaft nicht abzeichnet. Aber auch Versuche, die unterschiedlichen Erinnerungskulturen der alten und neuen Mitgliedstaaten zu vergemeinschaften, erscheinen weder aussichtsreich noch wären sie - unter dem Gesichtspunkt einer politischen Union Europas - notwendig. Denn eine der Besonderheiten der gesamteuropäischen kollektiven Identität besteht gerade aus den historisch entwickelten pluralen, bi- und transnational sich überkreuzenden Erinnerungsräumen des alten und neuen Europa. Angesichts dieser - bei allen Gemeinsamkeiten - bedeutsamen Differenzen kollektiver Erinnerungen in den verschiedenen nationalen Kontexten Europas, müssen Erinnerungskonflikte der Herausbildung einer demokratisch legitimationsfähigen politischen Union nicht prinzipiell im Wege stehen. So wenig wie dieses Projekt einer homogenen europäischen Erinnerungsgemeinschaft bedarf, wie von Graf Kielmannsegg postuliert, so wichtig ist es, die Pluralität teilweise gegenläufiger kollektiver Gedächtnisse in Europa - nicht nur im Verhältnis Deutschlands zu Frankreich und Polen, sondern unter anderem auch zu Griechenland, Italien, Spanien oder dem Balkan - anzuerkennen. Als Voraussetzungen hierfür sollen drei Faktoren genannt werden: (1) die Ersetzung des normativen Postulats einer "europäischen Erinnerungsgemeinschaft" durch den analytischen Begriff des "europäischen Gedächtnisraums"; (2) mediale und politische Formen der transnationalen Repräsentation, Kommunikation und Anerkennung; und (3) ein rechtlich-demokratisches Fundament der EU als einer neuartigen politischen Union.

Erst im Laufe der vergangenen Jahre haben Begriffe wie "europäischer Gedächtnisraum" oder "europäischer Erinnerungsraum" ihren Weg in die öffentlichen Europadebatten gefunden. Darunter werden unterschiedliche, ja "widerstrebende" kollektive Gedächtnisformen und Erinnerungskonflikte zusammengefasst. Dies legt nahe, das Postulat einer europäischen Erinnerungsgemeinschaft - mit einem einheitlichen Geschichtsbild, vereinheitlichten Erinnerungen, Homogenisierung unterschiedlicher Erfahrungen und Konsens über die Vergangenheit, der von allen europäischen Bürgern akzeptiert würde - ein für allemal ad acta zu legen, zumal die neueren Untersuchungen und Befunde allesamt eine kritische Haltung zur behaupteten oder angestrebten Vereinheitlichung des europäischen Erinnerungsraums einnehmen. Die neue analytische Begrifflichkeit zielt stattdessen auf die spezifischen Muster und Dynamiken erinnerungspolitischer und diskursiver Konstellationen und Konflikte, welche es zu beobachten und zu analysieren gilt. Damit wird der europäische Erinnerungsraum nicht als feste, statische Größe behandelt, auf welchem eine europäische Identität gründen könnte, sondern wird zum Problemfeld für Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik.

Dieses Problemfeld ist charakterisiert durch transnationale Dynamiken, die unabhängig von EU-Institutionen die Bilder nationaler Vergangenheiten der Deutschen und Griechen, Spanier oder Italiener, der Briten und Franzosen, oder der Ungarn und Rumänen in Beziehung zueinander setzen. In den nach 1989 entstandenen neuen europäischen Erinnerungskonstellationen drehen sich die Erzählungen der Nationalgeschichten immer weniger um die eigene Nation als einzige oder dominante Achse und öffnen sich immer mehr dem Blick der Nachbarn und für deren Geschichten. Dies birgt ein Potenzial für Erinnerungskonflikte: Dafür ist, wie gezeigt wurde, ein breites Repertoire an politischen und medialen Formen zur Repräsentation und Kommunikation von Differenzen, aber auch zur gegenseitigen Verständigung und Anerkennung verfügbar. Die künftigen Dynamiken im europäischen Erinnerungsraum werden davon abhängen, ob die Pflege und Weiterentwicklung eines europäischen Gedächtnisses mit so heterogenen Bestandteilen wie Holocaust und Gulag auch für die kommenden Generationen zu einer sinnvollen, für das Projekt der europäischen Einigung unverzichtbaren Aufgabe wird. Dies kann und sollte politisch durchaus, aber nur dezentral und pluralistisch gefördert werden. Den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten kommt bei der Entwicklung dieser Art dezentraler europäischer Geschichtspolitik eine zentrale Stellung zu. Die realen Aggressionen verschöben sich auf die Erinnerungsebene, Erinnerungskonflikte träten innerhalb der EU an die Stelle früher gewaltsam ausgetragener Konflikte.

Differenzen zwischen "gegenläufigen Gedächtnissen" (Diner) können aber nur dann - vielleicht erstmals - auf zivile Weise und konstruktiv bearbeitet werden, wenn der Boden hierfür auch bereitet ist, vor allem durch universelle Menschenrechtsnormen und demokratische Prinzipien, Verfahren und Institutionen. Nur damit kann das "Friedensprojekt Europa" über das 20. Jahrhundert hinaus weiterentwickelt und Gewalterfahrungen in Europa dauerhaft überwunden werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Günther Nonnenmacher, Die FDP bleibt Europa-Partei, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.12.2011, S. 1.

  2. Habermas bezieht sich hiermit auf das "Projekt einer politischen Union" auf "demokratisch erweiterter Legitimationsgrundlage", die er von der "postdemokratischen Herrschaftsausübung" des "Exekutivföderalismus eines sich selbst ermächtigenden Europäischen Rates der siebzehn" abgrenzt; vgl. ders., Zur Verfassung Europas. Ein Essay, Berlin 2011, S. 8ff., S. 121ff.

  3. Imre Kertész, Europas bedrückende Erbschaft, in: APuZ, (2008) 1-2, S. 3-6.

  4. Vgl. Sven Felix Kellerhoff, Schuldet Deutschland den Griechen 70 Milliarden?, 17.9.2011, online: www.welt.de (6.1.2012).

  5. Vgl. Michael Stürmer, Wie die Inflation zum Trauma der Deutschen wurde, 29.11.2011, online: www.welt.de (6.1.2012).

  6. Claus Leggewie, Der Kampf um die europäische Erinnerung. Ein Schlachtfeld wird besichtigt, München 2011.

  7. Vgl. I. Kertész (Anm. 3).

  8. Peter Graf Kielmansegg, Integration und Demokratie, in: Beate Kohler-Koch/Markus Jachtenfuchs, Europäische Integration. Opladen 1996, S. 58, S. 60f.

  9. Diese These der prekären Legitimitäten trifft jedoch keineswegs nur auf die EU zu, sondern kennzeichnet eine Bedingung von Staatlichkeit im Kontext dezentrierter Demokratien, das heißt im Verhältnis zu Unionsbürgern, Interessenverbänden, Zivilgesellschaft und Medien.

  10. Vgl. Aleida Assmann/Peter Novick, Europe: A Community of Memory?, in: Bulletin of the German Historical Institute, 40 (2007), S. 11-38; Wolfgang S. Kissel/Ulrike Liebert (Hrsg.), Perspektiven einer europäischen Erinnerungsgemeinschaft. Nationale Narrative und transnationale Dynamiken seit 1989, Münster 2010.

  11. Vgl. Dan Diner, Gegenläufige Gedächtnisse. Über Geltung und Wirkung des Holocaust, Göttingen 2007.

  12. Vgl. Aleida Assmann, Der lange Schatten der Vergangenheit. Erinnerungskultur und Geschichtspolitik, München 2006.

  13. Vgl. Gilad Margalit, Guilt, Suffering, and Memory. Germany Remembers Its Dead of World War II, Bloomington-Indianapolis 2010.

  14. Vgl. Christian Joerges/Matthias Mahlmann/Ulrich K. Preuß (Hrsg.), Schmerzliche Erfahrungen der Vergangenheit und der Prozess der Konstitutionalisierung Europas, Wiesbaden 2007.

  15. Vgl. Harald Welzer, Der Krieg der Erinnerungen. Holocaust, Kollaboration und Widerstand im europäischen Gedächtnis, Frankfurt/M. 2007.

  16. Vgl. Klaus Eder/Willfried Spohn (eds.), Collective Memory and European Identity. The Effects of Integration and Enlargement, Aldershot u.a. 2005.

  17. Vgl. C. Leggewie (Anm. 6).

  18. Vgl. Kirstin Buchinger/Claire Gantet/Jakob Vogel (Hrsg.), Europäische Erinnerungsräume, Frankfurt/M.-New York 2009.

  19. Vgl. Tony Judt, Postwar. A History of Europe Since 1945, London 2007.

  20. Vgl. Christian Meier, Das Gebot zu vergessen und die Unabweisbarkeit des Erinnerns. Vom öffentlichen Umgang mit schlimmer Vergangenheit, München 2010.

  21. C. Leggewie (Anm. 6).

  22. Dan Diner 1987, zit. nach: Lothar Probst, Gründungsmythos ex post: Der Holocaust im politischen Selbstverständnis der Bundesrepublik, in: Vorgänge, (2007) 1, S. 85-93, hier: S. 89.

  23. Die Tageszeitung vom 25.6.1998, zit. nach: L. Probst (Anm. 22), S. 89.

  24. Ebd.

  25. Vgl. David Bathrick, Enttabuisierte Erinnerung? Deutsches Leiden im Zweiten Weltkrieg, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 91-104.

  26. Gilad Margalit, Gedenk- und Trauerkultur im Nachkriegsdeutschland, in: Mittelweg, 36 (2004) 2, S. 76-92. Vgl. auch ders., (Anm. 13).

  27. Wie lange die Vergangenheitsbewältigung herausgezögert wurde, zeigte die erst spät gegebene Anerkennung der Mitschuld an den Deportationen der Juden durch Jacques Chirac im Jahr 1995; vgl. Helga Bories-Sawala, Un passé qui ne passe pas. Täter, Opfer und Erinnerungskonflikte in Frankreich, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 105-126.

  28. Vgl. Sandra Petermann, Globalisierung und politische Identität. Die Weltkriege als mythologischer Ursprung eines vereinten Europas?, in: Johannes Kessler/Christian Steiner (Hrsg.), Facetten der Globalisierung: Zwischen Ökonomie, Politik und Kultur, Wiesbaden 2009, S. 172-185; Dan Diner, Gedächtnisse der Ungleichzeitigkeit, in: Julia Matveev/Ashraf Noor (Hrsg), Die Gegenwärtigkeit deutsch-jüdischen Denkens. Festschrift für Paul Mendes-Flohr, München 2011, S. 321-333.

  29. Vgl. Stephane Courtois et al., Das Schwarzbuch des Kommunismus: Unterdrückung, Verbrechen und Terror, München-Zürich 1997; Victor Zaslavsky, Klassensäuberung. Das Massaker von Katyn, Bonn 2008.

  30. Vgl. Gábor Halmai, Dealing with the Past in the Context of Post-totalitarian Societies in East Central Europa, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 183-200.

  31. Vgl. Karol Sauerland, Polen und Juden innerhalb der polnischen Erinnerungskultur, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 59-70.

  32. D. Diner (Anm. 11).

  33. Galina Michaleva, Vergangenheitsbewältigung als Voraussetzung für die Modernisierung Russlands, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 47-58; Maya Krille/Anne-Sophie Behm, "Jede Nation sollte ein wenig selbstkritischer sein". Interview mit Galina Michaleva, in: IES-Projektzeitung, 2011, online: www.memories.uni-bremen.de/
    files/2011/08/5_Zeitung_Michaleva.pdf (3.1.2012).

  34. Wolfgang Stephan Kissel, An den östlichen Grenzen der Europäischen Union: Erinnerungskonflikte im postsowjetischen Raum, in: ders./U. Liebert (Anm. 10), S. 31-46.

  35. Vgl. M. Krille/A.-S. Behm (Anm. 33).

  36. Vgl. Yvonne Pörzgen, Vielfalt ohne Einheit: Identitätskonstruktionen in Ex-Jugoslawien, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 71-90.

  37. Vgl. Merle Neubauer/Willem-Paul de Gast, Srebrenica in Den Haag, in: IES-Projektzeitung, 2011, online: www.memories.uni-bremen.de/files/
    2011/08/13_Zeitung_Srebrenica.pdf (10.1.2012).

  38. Vgl. Janna Wolff/Charlotte Bruun Thinghom, Lieber sterben als reden - Kriegsvergewaltigungen als Ursache für Erinnerungskonflikte am Beispiel Kosovo, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 201-226.

  39. Vgl. Ulrich Schneckener, Models of Ethnic Conflict Regulation. The Politics of Recognition, in: ders./Stefan Wolff (eds.), Managing and Settling Ethnic Conflicts, London 2004, S. 18-39; Priscilla B. Hayner, Fifteen Truth Commissions - 1974 to 1994: A Comparative Study, in: Human Rights Quarterly, 16 (1994) 4, S. 597-655; vgl. Materialien der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland", hrsg. vom Deutschen Bundestag, Baden-Baden-Frankfurt/M. 1995.

  40. Vgl. Jens Meierhenrich, Varieties of Reconciliation, in: Law & Social Inquiry, 33 (2008) 1, S. 195-231.

  41. Vgl. Christian Pross, Paying for the Past: The Struggle over Reparations for Surviving Victims of the Nazi Terror, Baltimore 1998.

  42. Vgl. Walter Süß, Die Stasi-Unterlagen-Behörde in der Erinnerungslandschaft Deutschlands. Ein Beitrag zu Transitional Justice, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 161-182.

  43. Vgl. Carlos Closa, Study on How the Memory of Crimes by Totalitarian Regimes in Europe is Dealt with in the Member States. Report for the European Commission, Januar 2010, online: http://ec.europa.eu/justice/doc_centre/
    rights/studies/docs/memory_
    of_crimes_en.pdf (4.1.2012).

  44. Vgl. Aleida Assmann/Juliane Brauer, Bilder, Gefühle, Erwartungen. Über die emotionale Dimension von Gedenkstätten und den Umgang von Jugendlichen mit dem Holocaust, in: Geschichte und Gesellschaft, 37 (2011) 1, S. 72-103.

  45. Claus Leggewie, Zur Einleitung: Von der Visualisierung zur Virtualisierung des Erinnerns, in: Erik Meyer (Hrsg.), Erinnerungskultur 2.0. Kommemorative Kommunikation in digitalen Medien, Frankfurt/M. 2009, S. 9-28.

  46. Vgl. Dörte Hein, Erinnerungskulturen online. Angebote, Kommunikatoren und Nutzer von Websites zu Nationalsozialismus und Holocaust, Konstanz 2009.

  47. Aleida Assmann 1994, zit. nach: Erik Meyer, Erinnerungskultur 2.0?, in: ders. (Anm. 45), S. 175.

  48. Wolfgang Wippermann, Denken statt denkmalen. Gegen den Denkmalwahn der Deutschen, Berlin 2010.

  49. Vgl. Zdzislaw Krasnodebski, Erinnerungskonflikte, Gespräch und Versöhnung, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 145-160.

  50. Vgl. Anja Mihr, Francos langer Schatten - Aufarbeiten, Erinnern und Demokratie in Spanien, in: W.S. Kissel/U. Liebert (Anm. 10), S. 127-144.

  51. Definition und Verwendung des Terminus "Erinnerungsraum" sind nicht einheitlich; vgl. Aleida Assmann, Erinnerungsräume. Formen und Wandlungen des kulturellen Gedächtnisses, München 20094; Kristin Buchinger/Claire Gantet/Jakob Vogel (Hrsg.), Europäische Erinnerungsräume, Frankfurt/M. 2009.

  52. Vgl. Astrid Erll, Kollektives Gedächtnis und Erinnerungskulturen, Stuttgart 2005.

  53. Vgl. Wolfgang Kissel/Ulrike Liebert, Europäische Erinnerungskonstellationen - zum Wandel nationaler Narrative nach 1989, in: dies. (Anm. 10), S. 26.

  54. Vgl. Ulrike Liebert, Perspektiven einer europäischen Erinnerungsgemeinschaft, in: W.S. Kissel/dies. (Anm. 10), S. 241f.

  55. Dieter Senghaas, Friedensprojekt Europa, Frankfurt/M. 1992.

Dr. rer. pol., geb. 1975; wissenschaftliche Mitarbeiterin am CEuS (s.o.). E-Mail Link: henmue@uni-bremen.de

Dr. rer. pol., geb. 1951; Professorin für Politikwissenschaft; Direktorin des Jean Monnet Centrum für Europastudien (CEuS), Universität Bremen, Institut für Politikwissenschaft, Enrique-Schmidt-Straße 7, 28359 Bremen. E-Mail Link: liebert@uni-bremen.de