Einleitung
Der Diskurs über "Migration" wird nicht nur in Deutschland intensiv, affektiv und zum Teil heftig geführt. Für die Akteure des Diskurses steht einiges auf dem Spiel. Das, was verloren und vielleicht auch gewonnen werden kann, ist ein zentrales imaginäres gesellschaftliches Moment, nämlich die Frage, wer "wir" sind und wer "wir" sein wollen. "Migration" beunruhigt. Diese Beunruhigung ist tiefgreifend. Sie betrifft grundlegende Praxen und Selbstverständnisformen wie zum Beispiel, wer in Deutschland juristisch legal und kulturell legitim von sich behaupten darf, Bürgerin und Bürger dieses Landes zu sein und als solche zu handeln. Sie betrifft aber auch die weitgehend von einseitig kulturellen und zumeist vornehmlich deutschsprachigen Routinen geprägten Institutionen und Organisationen im sozialen sowie gesundheitlichen Bereich. Sie werden durch diese Diskussionen in ihren Selbstverständnissen, Strukturen und Mustern grundlegend irritiert.
Schließlich zeigt sich die Beunruhigung aber auch auf einer individuellen Ebene, da durch Migration als selbstverständlich geltende Ressourcenverteilungen, aus denen sich Privilegien oder Benachteiligungen aufgrund der sozialen Position ergeben, problematisiert werden.
Kurzum: Die Auseinandersetzung mit dem Topos Migration ist mit Affekten verbunden und wird zum Teil leidenschaftlich geführt, weil es "um etwas geht", weil die mit Migrationsphänomenen verbundenen Veränderungen das Verständnis des gesellschaftlichen "Wir", institutionelle Logiken und die symbolische und faktische Privilegierung der Individuen in Unruhe versetzen. Mit der zumindest rhetorischen Anerkennung der Migrationstatsache, also dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, seit etwa Anfang des neuen Jahrtausends wird in der deutschsprachigen Öffentlichkeit das Thema Migration nahezu ausnahmslos in einem Atemzug mit der Vokabel "Integration" behandelt. Da es hierbei nicht ausschließlich um eine Analyse, sondern auch um normative und regulative Fragen geht, findet "Integration" im Kontext der erwünschten Regelung gesellschaftlicher Verhältnisse Verwendung. Der analytische, noch mehr aber der normative Gebrauch des Integrationsbegriffs ist aus etlichen Gründen problematisch, von denen hier nur die wichtigsten skizziert werden sollen.
Problematik des Integrationsbegriffs
Obschon der Ausdruck "Integration" in der öffentlichen Debatte auf sehr unterschiedliche Sachverhalte (Zielsetzungen wie Wege der Zielerreichung) verweist, wird die Vokabel verwendet, als ob ihr ein klares politisches Paradigma zugrunde liegen würde: "Ein Blick in den Nationalen Integrationsplan (NIP) der Bundesregierung macht dies deutlich: Integration steht hier für eine ganze Reihe gesellschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen, die bei der Sprachförderung beginnen und bis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses reichen, die Position von Frauen verbessern oder das 'friedliche Zusammenleben' sichern sollen. Klassisch sozialkritische Argumentationsfiguren, wie die, dass es 'soziale Bedingungen und Barrieren' (NIP, S. 13) gibt, die Integration verhindern, wechseln sich dabei ab mit solchen aus dem konservativeren Repertoire, wenn 'Kultur eine wesentliche Grundlage unseres Zusammenlebens' ist und unschwer zu erkennen ist, dass hier von unserer' Kultur die Rede ist (NIP, S. 19). (...) Man kann dieses Changieren als Ausdruck der verschiedenen migrations- und letztlich gesellschaftspolitischen Perspektiven deuten, die sich in den Text einschreiben und es ermöglichen, dass Integration 'von links bis rechts' als catch-all-phrase funktioniert."
Hierbei wird die Bedeutungsoffenheit des Begriffs durch rhetorische Vereinheitlichung und Einbettung in einen ordnungspolitischen Kontext kompensiert. Mit "Integration" werden weiterhin nicht Strategien der Bewältigung eines von Restriktionen geprägten Alltags, alternative Praktiken der sozialen Selbstinklusion und noch viel weniger subversive Praxen der Zugehörigkeitsaneignung von Migrantinnen und Migranten erfasst. Auch kommen mit der Integrationsvokabel kaum Maßnahmen zur rechtlichen Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne der Ausstattung mit Teilhaberechten oder politische Maßnahmen zur aktiven Bekämpfung von Diskriminierung in den Blick. Ebenfalls selten werden Strategien genannt, die eine soziale Einbeziehung in bedeutende gesellschaftliche Teilbereiche wie Arbeitsmarkt, Politik, Verwaltung oder Bildung ermöglichen würden.
Tatsächlich wird in der Regel von "Integration" unter dem Vorzeichen der "Nicht-Integration", der "Desintegration" gesprochen.
Das fortwährend erneuerte Attest der gescheiterten Integration ermöglicht eine beständige Neuformulierung von Integrationsaufforderungen. Dies erleichtert sich dadurch, dass "Integration" als gesellschaftlicher Ausnahmefall dargestellt wird, ohne dass der Begriff klar definiert ist: "Demnach ist ein Migrant oder eine Migrantin erfolgreich integriert, wenn er oder sie die deutsche Sprache beherrscht, einen Bildungsabschluss besitzt und erwerbstätig ist. Ein solcher Integrationsbegriff ist aber äußerst problematisch. Wendet man ihn an, so müsste auch Mohammed Atta, einer der Todespiloten vom 11. September, als integriert beurteilt werden. Er beherrschte die deutsche Sprache sehr gut. So gut sogar, dass er in Deutschland einen akademischen Abschluss erlangte."
"Integration" ist hier eine Anpassungsleistung, die als "Migranten" geltende Personen zu erbringen haben. "Integration" ist zugleich ein Sanktionssystem, da bei nicht erbrachter "Integration" symbolische und ökonomische Strafen drohen. "Integration" bestätigt die Zuschreibung von Fremdheit, da die Vokabel nahezu ausschließlich benutzt wird, um über sogenannte Menschen mit Migrationshintergrund (MmM) zu sprechen. Indem sie als MmM bezeichnet werden, werden sie - selbst wenn sie in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und hier ihren Lebensmittelpunkt haben - als "fremde Elemente", die zu integrieren seien, konstruiert.
Die Frage der "Integration" wird aber beispielsweise nicht mit Bezug auf sexuelle Vergehen an Kindern durch inländische, christliche Geistliche gestellt oder mit Bezug auf wirtschaftskriminelle Biografien von Menschen, die selbstverständlich und fraglos als Deutsche verstanden werden. Sie wird auch nicht gestellt bei funktionellem Analphabetismus von Menschen, die als Deutsche gelten, und auch nicht, wenn wir es mit einem Fall von fehlendem moral sense, einem moralischen Bewusstsein, angesichts der Situation Anderer zu tun haben.
Schließlich muss auch darauf hingewiesen werden, dass wenn "Integration" zur Analyse und Regulation von Bildungsfragen Verwendung findet, ein folgenreicher Reduktionismus greift. Der Begriff Integration thematisiert und versteht Individuen nicht als widerständige und eine eigensinnige Geschichte aufweisende Subjekte, sondern als "Elemente", die einem größeren Ganzen einzuordnen, eben zu integrieren seien. Die Tilgung von Subjektivität im Integrationsbegriff ist folgenreich für erziehungswissenschaftlich angelegte Überlegungen: Sie weist darauf hin, dass Integration letztlich keinen angemessenen normativen Bezugspunkt pädagogischen Handelns und pädagogischer Institutionen darstellen kann. Denn, wenn "Integration" mit Bezug auf Bildungsfragen zur zentralen Referenz wird, wird der pädagogische Handlungswiderspruch zwischen "gesellschaftlicher Brauchbarkeit" und "Selbstentfaltung" eindeutig zugunsten der Brauchbarkeit aufgelöst. Dadurch reduziert das Bildungsziel "Integration" den pädagogischen Bezug auf den Menschen auf Entwicklung und Pflege seines gesellschaftlichen Nutzens.
An diesem Beispiel wird im Übrigen eine allgemeine Tendenz der zunehmenden Aushöhlung pädagogischer Sinnbezirke und ihrer Indienstnahme durch ökonomische und funktionalistische Kalküle deutlich. Sich auf Bildung beziehende Fragen werden erstaunlicher- und bezeichnenderweise entpädagogisiert.
"Integration" schafft Wirklichkeit
Worin aber besteht die positive Bedeutung des Integrationsbegriffs? Welche Wirklichkeit vermag er zu schaffen? "Integration" kann verstanden werden als ein Bündel symbolischer und außersymbolischer Praxen, das auf die mit Migrationsphänomenen diskursiv assoziierte Beunruhigung bezogen ist. Um dieses Verständnis von "Integration" zu erläutern, greife ich auf den Dispositivbegriff von Michel Foucault zurück.
Dispositive sind strukturierte, gleichwohl bewegliche Bündel von Praktiken, die in einer spezifischen Weise - dies macht ihren Zusammenhang aus - in bestimmte Bereiche intervenieren: Dispositive haken positiv und negativ ein; sie bestätigen, behindern und leiten den Fluss des Gesagten, des Sagbaren, des vergegenständlichten Wissens und des nicht sagbaren Wissens um und ab; dadurch sichern und modifizieren sie diesen Fluss, ebenso wie sie Effekte dieses Flusses sind. Foucault bezeichnet das Dispositiv als ein heterogenes Netz, das zwischen Diskursivem und Nicht-Diskursivem geknüpft ist. Die Hauptfunktion von Dispositiven ist es, auf eine urgence, einen Notstand, eine Dringlichkeit, ein bestehendes oder eventuell eintretendes Problem zu reagieren.
Ein Beispiel für eine derartige "Notsituation", aus der letztlich ein Dispositiv hervorgeht, ist die schwere Kontrollierbarkeit der stark anwachsenden Zahl an Menschen in westlichen Gesellschaften bis zur zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Es werden Machttechniken entwickelt, welche die große Menge an Menschen besser kontrollieren und ökonomisch nutzbar machen lassen sollen. Die entwickelten Techniken richten den Blick auf eine übergeordnete Einheit, zu der die Menschen zusammengefasst werden: auf die Gesamtheit der zu normierenden Gesellschaftsmitglieder, die Bevölkerung. Mittels des Bevölkerungsdispositivs wird auf das Leben der Einzelnen, die als Einzelne gar nicht mehr in Augenschein genommen werden müssen, Einfluss ausgeübt.
Dispositive sind hierbei im engeren Sinn keine Strategien von Subjekten, sondern "Strategien von Kräfteverhältnissen".
Diese Wissenssysteme wirken auf die Art und Weise, wie Ereignisse in einem gesellschaftlichen Kontext primär wahrgenommen und mit Bedeutung versehen werden, beziehungsweise welche Assoziation bestimmte Begriffe in den öffentlichen Debatten wecken. So wie das Wissen die Stütze des Dispositivs ist, so stützt das Dispositiv das Wissen.
Mit dem Ausdruck "Integrationsdispositiv" verstehe ich im Folgenden das Bündel von Vorkehrungen, Maßnahmen und Interpretationsformen, mit dem es in öffentlichen Debatten gelingt, die Unterscheidung zwischen natio-ethno-kulturellem "Wir" und "Nicht-Wir" plausibel, akzeptabel, selbstverständlich und legitim zu machen.
Die Vorstellung des "nationalen Wir" bedarf fortwährender Imaginationspraxen im Sinne einer konstanten "Selbstbestätigung". Dazu gehören etwa nationale Wettbewerbe wie der Eurovision Song Contest oder die Fußball-Weltmeisterschaft, bei welchen mit Fahnen und Fähnchen an Autos und Häusern, mit regressiver Freude, johlendem Taumel, untröstlicher Ernüchterung, einer karnevalesken Hemmungslosigkeit und mit von der Bekleidungsindustrie diktierten Farbcodes das "Wir" bestätigt wird.
Aber auch die Vermittlung bestimmter Geschichtsbilder im Schulunterricht oder "nationale Selbstbilder", die über Medienberichte oder auch im Zusammenhang mit den Diskussionen über eine Leitkultur vermittelt werden sollen, sind Teil der Selbstimagination. Insofern handelt es sich bei der Nation - wie bei, formal gesehen, allen Identitätsformen - um ein Krisenphänomen, genauer: um eine Selbsterschaffung in der Krisenbewältigung.
Denn Imaginationspraxen dieser Art sind insbesondere dann vonnöten, wenn das phantasierte "Wir" in eine Krise gerät - sei dies nun eine durch die mediale Inszenierung der sogenannten Globalisierung nahegelegte Krise oder eine, die aus der öffentlichen Thematisierung dessen erfolgt, dass als fremd geltende Menschen und ihre Lebensweisen sich dauerhaft in dem Raum niederlassen, der als eigener beansprucht wird.
Das Integrationsdispositiv ist mithin ein dem Strategienbündel der Nation gegenüber komplementäres strategisches "Manöver". Es spiegelt das nationale Dispositiv. Mit Blick auf Deutschland kann man sogar behaupten, dass sich Integrations- und nationales Dispositiv wechselseitig stützen und hervorbringen. Das Integrationsdispositiv reagiert somit nicht auf den Umstand, dass sich in Deutschland zu viele "Nicht-Deutsche" aufhalten und es einer statistischen und bevölkerungspolitischen Regulation bedarf, sondern darauf, dass das, was Deutschland ist, als Krisenphänomen in Erscheinung tritt: Wenn wir uns verlieren, wer sind wir dann noch?
"Wir" in der Krise
Der in dieser Frage enthaltenen "Drohung" sind abfangende, mindernde und beschwichtigende Strategien, Praxen und Symbolisierungen zugeordnet, deren Zusammenhang das Integrationsdispositiv ins Leben ruft. Es klang oben bereits an, dass dies eine schattenhafte Furcht vor dem "Anderen" ist, die für kollektive Identität in einer besonderen und für nationale Identität in einer übersteigerten Weise konstitutiv ist. Wir können drei operative Merkmale unterscheiden, welche das Wesen des Integrationsdispositivs kennzeichnen.
1. Es unterscheidet mittels Bezeichnungs- und Visibilisierungspraxen sowie der allseitigen Legitimität staatlicher Kontrollen zwischen natio-ethno-kulturellem "Wir" und "Nicht-Wir". Dies soll verdeutlicht werden anhand des folgenden Beispiels: Unter der Überschrift "Besondere Integrationsbedürftigkeit" steht auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): "Ausländer, die von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden, gelten als besonders integrationsbedürftig, wenn sie zum Beispiel das Sorgerecht für ein in Deutschland lebendes minderjähriges Kind haben und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können und sich deshalb noch nicht in das Leben in Deutschland integrieren konnten."
Solange sowohl die Integrationsvokabel als auch alle zwischen Fürsorglichkeit und Sanktion eingespannten Integrationspraxen nicht in Bezug auf "Inländerinnen" und "Inländer", die ihre Kinder schlagen, oder "Inländer", die ihre Frauen schlagen, Anwendung finden, ist "Integration" eine diskursive und außerdiskursive Praxis der Erzeugung und Behandlung "der Anderen". Sie macht "uns" deutlich, dass "wir" keine "Anderen" sind. Glück gehabt!
2. Der Unterscheidung wird eine institutionalisierte, systematisch differenzielle Behandlungsweise von "Wir" und "Nicht-Wir" zugeordnet. Die Unterscheidung wird dadurch sozial verwirklicht. Mittlerweile scheint es in Deutschland ganz klar zu sein, dass es neben der (nota bene: phantasmatischen) Unterscheidung zwischen Männer und Frauen, eine zweite große Unterscheidung gibt, die zwischen MmM und MoM (Menschen ohne Migrationshintergrund). "Mit" heißt hierbei: (noch) nicht ganz "Wir".
Den MmM droht bei "verweigerter Integration" - wenn "sie" sich also weigern, (wie) "wir" zu sein, oder sich weigern, die Selbstdisziplin aufzubringen, die erforderlich ist, um zu funktionieren und brauchbar zu sein wie "wir" - der Ausschluss aus dem symbolischen und auch geopolitischen Zugehörigkeitsraum.
3. Diese Differenzierungen - ihre Beziehung zueinander kann man sich vorstellen wie ein Mobile - werden fortwährend als legitime Unterscheidungen und Behandlungen ausgegeben. Wer zweifelt ernsthaft daran, dass es MmM und MoM gibt, dass die Integration der ersten alternativlos ist, dass Sanktionen legitim sind, wenn sie sich der Integration willentlich versperren?
Kurzum: Das Integrationsdispositiv ist das Netz, das zwischen kulturellen, institutionellen, bürokratischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und medialen Ereignissen gespannt ist, in welchen ein natio-ethno-kulturelles "Wir" sich von seinem "Anderen" scheidet. Es ermöglicht so ein sprachliches und in Institutionen vergegenständlichtes Wissen darüber, wer "wir" sind und wer "wir" nicht sind, aber auch wer "sie" sind.
Dieses Wissen festigt das Dispositiv, ohne es - denn es gibt keine eindeutigen Antworten auf diese Fragen - allerdings jemals zu fixieren. Als heterogene strategische Konstellation umfasst das Integrationsdispositiv wissenschaftliche Aussagen wie etwa der Migrationssoziologie, die in jüngster Zeit wieder verstärkt von der Unvermeidbarkeit der Assimilation spricht, oder der Interkulturellen Pädagogik, die immer wieder der Verlockung erliegt, sich als kompensatorische Pädagogik der Förderung von MmM anzubieten. Aber auch Institutionen, Gesetze, Regelungen und administrative Maßnahmen - "kurz: Gesagtes ebenso wie Ungesagtes"
Legitimation des "Wir"
Gemeinsam ist diesem "entschieden heterogenen Ensemble",
Nicht nur in der politischen Integrationsdebatte, auch in der Integrationsforschung dominiert eine Fixierung auf "Nation" als Bezugsrahmen, um Migration und ihre Folgen zu thematisieren. In der Migrationsforschung werden seit einiger Zeit Alternativen zu einem verzerrenden "methodologischen Nationalismus"
Dieses Gebilde werde durch die gemeinsame Abstammung, die geteilte Religion, die eine Geschichte, die selbstverständliche Sprache oder den einen Wertekonsens zusammengehalten - obwohl dies im Widerspruch steht mit anderen gegenwärtigen Selbstnarrationen wie Globalisierung, Individualisierung, Pluralisierung, Postmoderne oder Regionalisierung. Ungeachtet der unterschiedlichen politischen Nuancen wird dadurch Integration, die Eingliederung zum konstitutiven Prinzip der Gesellschaft. "Die Gesellschaft" selbst entzieht sich aber der Definition und steht damit nicht mehr zur Debatte. Sie gilt als fraglose Norm und ist als solche "gesetzt".
Insofern kann der Integrationsdiskurs, das unausgesetzte öffentliche Reden über "Integration", als Versuch interpretiert werden, durch die Rede über "die Anderen" und die Notwendigkeit, diese in ein vermeintlich bestehendes Ganzes zu integrieren, "die Gesellschaft" und "das gesellschaftliche Wir" zu beschwören. Problematisch ist, dass es sich permanent zu entziehen droht. "Wir", die wir im Sprechen erst entstehen, sprechen so viel über die (Integration der) Anderen, damit wir wissen, wer wir sind.