Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 wurde die Bundeswehr nach 55 Jahren zur Freiwilligenarmee. Vorangegangen war eine jahrelange, emotional geführte Debatte. Befürworter der Wehrpflicht hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass es die Wehrpflicht sei, die dafür gesorgt habe, dass die Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft verankert geblieben und nicht wie die Reichswehr der Weimarer Republik zum Staat im Staate geworden sei. Kritiker hatten dagegen bemängelt, dass von Wehrgerechtigkeit aufgrund der hohen Ausmusterungsquote keine Rede mehr sein könne. Letzten Endes ermöglichten Sparzwänge und die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Bundeswehr die rasche und relativ einvernehmliche Aussetzung der Wehrpflicht.
Die Neuausrichtung der Bundeswehr ist zur Zeit im vollen Gange. Im Oktober wurden die Pläne für Standortschließungen und -verkleinerungen vorgestellt. Eine große Herausforderung liegt in der Rekrutierung von quantitativ und qualitativ ausreichendem Personal. Die Gefahr, dass aus der Bundeswehr eine "Unterschichtenarmee" werde, wird oft beschworen. Mit Blick auf die Armeen westlicher Partnerstaaten, die zum Teil schon vor Jahrzehnten die Wehrpflicht abgeschafft haben, lassen sich die pessimistischen Vorhersagen aber nur bedingt bestätigen. Die Bundeswehr als Freiwilligenarmee muss nun - wie jeder andere Arbeitgeber auch - Rahmenbedingungen bieten, die es attraktiv machen, den Soldatenberuf zu ergreifen.
Das Ende des Wehrdienstes zog auch das Ende des Zivildienstes nach sich. Hatten Ersatzdienstleistende in den ersten Jahrzehnten nach Einführung der Wehrpflicht häufig noch als "Drückeberger" gegolten, so wandelte sich das Bild allmählich zum sympathischen "Zivi", auf den zahlreiche soziale Einrichtungen kaum mehr verzichten wollten oder konnten. Mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes versucht die Bundesregierung, die entstandene Lücke zu schließen. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Logiken eines staatlichen Pflichtdienstes, wie es der Zivildienst war, und des freiwilligen zivilgesellschaftlichen Engagements, das durch den Bundesfreiwilligendienst erschlossen werden soll, zu beachten.