Wir schreiben das Jahr 2080 in Deutschland. Das Endlager, in dem der hochradioaktive Abfall aus 1900 Zwischenlagerbehältern in einer tiefengeologischen Gebirgsformation lagert, wurde verschlossen. Es konnte 2050 fertig gestellt werden, nachdem 2031 – am Ende eines umfangreichen Auswahlverfahrens – der Standort festgelegt worden war. In den darauffolgenden drei Jahrzehnten wurden rund 27000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle, die durch den Betrieb von Atomkraftwerken (AKW) zwischen 1961 und 2022 in Deutschland angefallen waren, in das Lager verbracht.
Nach gut 60 Jahren AKW-Betrieb und 60 Jahren, in denen mit viel Aufwand und unter erheblichen gesellschaftlichen Protesten der Standort gesucht und das Endlager tief in der Erdkruste gebaut wurde, ist das Atomzeitalter in Deutschland damit Geschichte. Was in der Zeit zuvor geschehen ist, welche Probleme gelöst werden mussten und welche Gelingensbedingungen für die Standortsuche und den Bau ausschlaggebend waren, werde ich nachfolgend darlegen. Werfen wir also einen Blick in die Geschichte der Atomenergie und Endlagerung in Deutschland, um im Fazit noch einmal ins Jahr 2080 zurückzukehren.
Es war einmal in Gorleben – und anderswo
Sowohl der Bau von AKW zur Erzeugung von Elektrizität als auch die Endlagerung von Atomabfällen waren in Deutschland stets umstritten. Wichtige Protestereignisse waren die Demonstrationen gegen das AKW in Würgassen 1968, die Besetzung des Bauplatzes in Wyhl 1975,
Mit ihren Massenprotesten gegen die Castor-Transporte nach Gorleben wies die Anti-Atom-Bewegung, die sich in Deutschland ab den 1970er Jahren formierte, immer wieder auf die Risiken der Kernenergie und das völlig unzureichende Entsorgungsprogramm der Bundesregierung hin.
Nachdem 2011 im japanischen Atomreaktor der Anlage Fukushima Daiichi infolge eines Erdbebens und Tsunamis mehrere Kühlsysteme kollabiert waren und es in den Reaktorblöcken 1 bis 3 zur Kernschmelze und daraufhin zur Kontaminierung der Umgebung mit Radionukliden gekommen war, verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel die Kehrtwende. Die sieben ältesten AKW in Deutschland wurden vom Netz genommen, ein dreimonatiges Moratorium verhängt und der Atomausstieg für 2022 beschlossen. Zur Erinnerung: Bereits nach dem Regierungswechsel im Herbst 1998 hatte die rot-grüne Bundesregierung mit den Energieunternehmen den ersten sogenannten Atomkonsens zum Ausstieg aus der Atomenergie verhandelt, der 2002 mit einer Novelle des Atomgesetzes in Kraft getreten war. Der Atomausstieg hatte auch eine Laufzeitgarantie von 32 Betriebsjahren für AKW umfasst, die jedoch durch die schwarz-gelbe Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel 2010 wieder aufgehoben worden war. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima wurde dieser Wiedereinstieg seinerseits rückgängig gemacht.
Der nun endgültige Ausstieg war eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass 2013 im Bundestag fraktionsübergreifend ein Gesetz zum Zweck der Standortsuche für ein Endlager verabschiedet werden konnte. Das sogenannte Standortauswahlgesetz (StandAG) steckte die administrativen Bahnen für den Suchprozess ab, führte zur Einrichtung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission), definierte die Aufgaben der Beteiligten und regelte das mehrstufige Verfahren. Allerdings ließ das Gesetz auch erheblichen Interpretationsspielraum, sodass die gesellschaftlichen Herausforderungen hinsichtlich der Verfahrensschritte und Entscheidungen bei der Standortauswahl weiterhin erheblich waren – und nachjustiert werden musste.
Mit der "atompolitischen Wende"
Um diesen Konflikt nicht neuerlich zu entfachen, wurde die Neuauflage der Standortsuche mit einer "weißen Landkarte" begonnen. Auch Gorleben war Teil dieser weißen Landkarte. Die Region war zwar politisch verbrannte Erde, und vieles sprach für deren Ausschluss. Allerdings sollte die Suche nun unvoreingenommen, politisch unbeeinflusst, faktenbasiert und ergebnisoffen ausgerichtet werden. Dem hätte ein politischer Beschluss, Gorleben frühzeitig auszuschließen, entgegengewirkt. In der ersten Phase der Suche wurden geowissenschaftliche Daten über den Aufbau und die Struktur der Erdkruste in Deutschland zusammengetragen und entlang von Kriterien ausgewertet. Im September 2020 wurde schließlich der "Zwischenbericht Teilgebiete" vorgelegt, in dem in einem ersten Abwägungsschritt gut die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik als geologisch günstig für die Endlagerung ausgewiesen wurde.
Neue Institutionen-Architektur
Der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte, der zwischen 1999 und 2002 getagt hatte, hatte erste wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Suche vorgelegt.
Mit dem Bericht der Endlager-Kommission, der allerdings rechtlich nicht verbindlich war, wurde der inhaltliche Rahmen definiert, in dem die Standortsuche anschließend verlaufen sollte. Zentrale Bedeutung kam darin der Verfahrensgestaltung zu, die – nicht zuletzt abgesichert durch das Standortauswahlgesetz – in einer komplexen Governance-Architektur organisiert war. Die Fach- und Rechtsaufsicht des Verfahrens unterlag dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Aufsichtsbehörde (regulator) war das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Eine Neuheit im politischen Prozess war das 2016 pluralistisch zusammengesetzte Nationale Begleitgremium, das laut Standortauswahlgesetz eine vermittelnde und unabhängige Wächterrolle im Standortauswahlverfahren einnehmen sollte. Es war allerdings beim Umweltbundesamt angesiedelt, also indirekt dem BMU unterstellt und somit nicht gänzlich unabhängig. Das zeigte sich bei der Ernennung neuer Mitglieder ebenso wie bei inhaltlichen Fragen, etwa im Zusammenhang mit der Beteiligung des Nationalen Begleitgremiums bei der Zwischenlagerung. Insgesamt aber wurde das Nationale Begleitgremium in der öffentlichen Debatte – aufgrund seiner Veranstaltungen und wissenschaftlicher Gutachten – als wichtiges Korrektiv im Prozess wahrgenommen. Es musste allerdings immer wieder beweisen, dass es sich gegenüber den machtvollen staatlichen Behörden emanzipieren und Einfluss auf die Strukturen und Inhalte des Verfahrens nehmen konnte.
Konfliktminimierend auf das Verfahren wirkte sich aus, dass eine mächtige Akteursgruppe in der Institutionen-Architektur und den Entscheidungsprozessen der Standortsuche keine wesentliche Rolle mehr spielte: Nachdem die Finanzierung des Atomausstiegs 2016 überprüft worden war, waren die Betreiber der AKW aus der Verantwortung für die Endlagerung entlassen worden.
Neue Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Standortauswahlgesetz sah bei der Suche nach dem bestmöglichen Standort, an dem die Abfälle eingelagert werden sollten, ausdrücklich eine transparente und dialogorientierte Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Das BASE war rechtlich nicht nur dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren, sondern diese auch am Auswahlverfahren als "Mitgestalter" (Paragraf 5 StandAG) einzubeziehen. Damit wurde nicht zuletzt einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach Partizipations- und Kommunikationsgerechtigkeit entsprochen, die das damalige politische System zunehmend prägten. Im Oktober 2020 lud das BASE zum Online-Auftakt der ersten formellen Öffentlichkeitsbeteiligung ein, auf den im Februar 2021 der erste von drei im Gesetz vorgesehenen Terminen zur Fachkonferenz Teilgebiete folgte.
Die beiden ersten Veranstaltungen auf dem Weg zum Endlagerstandort fanden 2020/21 aufgrund der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen statt. Die Online-Formate offenbarten zwar ihre Qualitäten: Hohe Unkosten für Anfahrt und Übernachtung fielen nicht an; entsprechend mehr Menschen konnten sich beteiligen. Dafür gab es allerdings technische Hürden, die nicht immer aus dem Weg geräumt werden konnten; etwa, wenn in einer Region nur eine schlechte Internetanbindung vorhanden war oder wenn Menschen mit der digitalen Infrastruktur und der genutzten Software wenig vertraut waren. Auch darüber hinaus wurden Probleme deutlich, die tiefer in die Governance-Strukturen des Verfahrens hineinreichten. Bei der Auftaktveranstaltung folgte die Kommunikation in großen Teilen einem Top-down-Ansatz, Mitgestaltung war hier kaum möglich. Hierfür ließen sich mehrere Ursachen ausmachen: angefangen von den technischen Strukturvorgaben, die den Austausch erschwerten, über unangekündigte Abstimmungen und Wahlen bis hin zu einer dominanten Moderation, der es an Sachkenntnissen mangelte.
Die Schwächen des Auftakts hätten verhindert werden können. Schon im Vorfeld der ersten Veranstaltung war angemahnt worden, dass die Formate und die Inhalte ohne Beteiligung der Betroffenen festgelegt worden seien. Alles würde vom "Wohlwollen" der BGE und des BASE abhängen, so die Kritik des Fördervereins Mediation
Das Standortauswahlgesetz war darauf eingestellt, dass Anfangsprobleme auftreten könnten. Es sah ausdrücklich die Fortentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor, denn die "Geeignetheit der Beteiligungsformen ist in angemessenen zeitlichen Abständen zu prüfen" (Paragraf 5 Absatz 3 StandAG). Wichtige Fragen waren diesbezüglich im Laufe des Verfahrens zu klären: Was sind die Gelingensbedingungen einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung, die zu einer erfolgreichen Standortentscheidung beitragen können? Nach welchen Kriterien sollten diese überprüft werden? Auch bestand hinsichtlich des Verfahrenserfolges oder -misserfolges in Beteiligungsverfahren noch erheblicher Forschungsbedarf,
Integration neuer Wissensbestände
Die Entwicklung eines lernenden Verfahrens, die der Gesetzgeber den Verfahrensbeteiligten ins Aufgabenheft geschrieben hatte, wertete die Rolle der Politik- und Sozialwissenschaften in der Standortsuche auf. Dies gründete auf wichtige Erfahrungen: zum einen darauf, dass infrastrukturelle Großprojekte auf Widerstand stoßen, wenn die Bevölkerung nicht hinreichend informiert und nicht frühzeitig an der Planung beteiligt wird.
Auf dem Weg zum "weichen Endlagerstaat"
Bei der Durchsetzung der nuklearen Technologie zur Stromerzeugung hatte der Staat anfangs mit harter Hand durchregiert. Er verfügte über die Macht, die nationale Atomstrategie zu kontrollieren und gegen den Willen großer Teile der Bevölkerung durchzusetzen. Jahrzehntelang war er der Decide-announce-defend-Strategie gefolgt: Er entschied, verkündete das Ergebnis und setzte es durch. Der Zukunftsforscher Robert Jungk hatte Ende der 1970er Jahre deshalb auch vom harten Atomstaat gesprochen.
Dafür mussten alte Pfadabhängigkeiten hinterfragt und experimentelle Räume für Dialog und Diskurs eröffnet werden, um Mitgestaltung zu ermöglichen. In der neuen Institutionen-Architektur bedurfte es hinreichender Arenen, die als Experimentier- und Lernräume im Standortsuchprozess geöffnet und entsprechend ausgestaltet wurden. Mit der Fachkonferenz Teilgebiete, den Regionalkonferenzen und dem Rat der Regionen wurden solche Arenen im Verfahren geöffnet, viele weitere – auch solche, die nicht im Gesetz vorgesehen waren – kamen noch hinzu; etwa initiiert durch das Nationale Begleitgremium. Die Fachkonferenz Teilgebiete wurde über die drei im Gesetz vorgesehenen Termine hinaus als begleitendes Beratungsforum im gesamten Verfahren etabliert.
Bedeutung von Narrativen
Der Atomausstieg und die Endlagerung waren eingebettet in einen gesellschaftlichen Diskursraum, in dem permanent um Pro und Kontra gestritten und um Wirkmacht gerungen wurde. Dabei zeigte sich, dass Narrative, also Erzählungen, die Standortsuche erheblich beeinflussten. Dazu gehörte, dass der Atomausstieg als ein Bestandteil der Energiewende gerahmt wurde, die in Deutschland mit dem Erneuerbare Energien Gesetz im Jahr 2000 Fahrt aufnahm. Dadurch wurden alternative Technologien angeboten und die Dezentralität der Energieerzeugung – gegenüber den zentralistischen Großkraftwerken – eingeläutet. Den erneuerbaren Energien aus Wind, Erdwärme, Biomasse, Solarenergie oder Wasserkraft wurde eine demokratisierende Wirkung zugesprochen. AKW wurden demgegenüber zunehmend als risikobehaftet und gefährlich wahrgenommen und eingestuft. Dieses Narrativ und die damit verbundene Politik setzten sich letztlich durch.
Aber auch Gegenerzählungen fanden damals großes öffentliches Interesse, wie etwa jene über die Modularen Kleinreaktoren (Small Modular Reactors, SMR), die sicherer und effizienter als große AKW sein sollten, oder jene über Partitionierung und Transmutation, durch die die Lebensdauer, Wärmeproduktion und Toxizität der Nuklide in abgebrannten Brennelementen verringert werden sollte, entweder als reine Behandlung der Abfälle oder zur Energiegewinnung in neuartigen Reaktoren. Beides wurde diskursiv mit der Verwertung des vorhandenen Atommülls verknüpft, setzte sich aber aufgrund technischer Probleme, hoher Kosten und den Effizienzvorteilen erneuerbarer Energien nie durch.
Umgang mit Wissen und Dissens
Die sozialen Auseinandersetzungen um den Endlagerstandort in Gorleben waren noch vom Dissens zwischen verschiedenen Expert*innengruppen geprägt gewesen. In Verhandlungen vor Gericht waren Gutachten und Gegengutachten präsentiert worden, die jeweils die eine oder andere politische Position unterstützten. So hatten sich die Fronten verhärtet. Es hatte der Dialog darüber gefehlt, welches Wissen für eine gute Entscheidung einbezogen werden muss. Außerdem war die Wissensproduktion in Universitäten und anderen fachlichen Einrichtungen gegenüber anderen Formen von Wissen häufig als höherwertig eingestuft worden, etwa gegenüber Erfahrungswissen von Standortregionen, evaluativem Wissen von Betroffenen oder Expert*innenwissen aus den sozialen Bewegungen. Vor dem Hintergrund der "Risikogesellschaft"
Aufgrund der vielen ungeklärten Fragen bei der Endlagerung – welches Endlagerkonzept, welches Wirtsgestein, welcher Behälter? – wurde der Expert*innendissens schließlich als produktive Quelle genutzt, um die bestmögliche Entscheidung im Ausbalancieren von Risikotechnologien mit gesellschaftlichen Belangen treffen zu können. Folgendes wurde deutlich: Dissense – nicht nur innerhalb der Wissenschaft, auch zwischen Wissenschaft und gesellschaftlichen Expert*innengruppen oder der Wissenschaft und staatlichen Institutionen – können, sofern sie aufgegriffen, moderiert und öffentlich gemacht werden, eine stabilisierende wie auch legitimierende Wirkung auf Verfahren haben.
Neue Fehlerkultur und Rücksprünge
Aufgrund der langen Planungszeiträume über Jahrzehnte hinweg musste ständig mit unerwarteten Ereignissen, politischen Veränderungen oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gerechnet werden. Das bedeutete, dass Entscheidungen permanent zu überprüfen und gegebenenfalls an die neuen Gegebenheiten anzupassen waren. Der Anspruch der Korrektur (Reversibilität) von Verfahrensschritten hatte ganz unterschiedliche Gründe, etwa, dass neue technische Verfahren entwickelt wurden.
Lastenausgleich und Kompensation
Eines der zentralen Probleme bei der Standortsuche blieb dessen ungeachtet lange das NIMBY-Syndrom (not in my backyard), dessen Kernaussage darin besteht, dass eine lokale Bevölkerung immer gegen kerntechnische Anlagen protestieren wird, zumal, wenn vor allem Risiken und kaum Vorteile damit verbunden sind. Die Ablehnung kann entweder mit rationaler Risiko-Minimierung, angenommenen gesundheitlichen Gefahren, einer Technikfeindlichkeit, dem Naturschutz oder mit Angst begründet werden. Die vielfältige Motivlage war der Grund dafür, dass die Debatte über den Lastenausgleich und über Kompensationsmaßnahmen frühzeitig geführt wurde.
Es hatte sich gezeigt, dass die aktive Beteiligung und Teilhabe aller relevanten Akteure – wie der Länder, der Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Betroffenen – an der Aushandlung und Gestaltung des Ausgleichs erfolgen muss, bevor der Standort festgelegt wird. Es wurde dabei nicht nur über kurzfristig angelegte Kompensationsleistungen verhandelt, sondern auch über die Angemessenheit der Ausgleichsleistung und über langfristige infrastrukturelle Maßnahmen beispielsweise im Bildungs- und Gesundheitsbereich. Der dialogorientierte Prozess wie auch die kompensatorischen Maßnahmen wurden den Bedürfnissen entsprechend gestaltet, wie sie mit den Standortregionen entwickelt worden waren. Sie waren eine notwendige Voraussetzung dafür, dass der Prozess der Standortsuche und -entscheidung schlussendlich von Fairness geprägt war
Zurück ins Jahr 2080
Ziel des Standortauswahlgesetzes 2017 war es, "eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann" (Paragraf 5 Absatz 1 StandAG). Das BASE war sich seiner Verantwortung bewusst und führte "das letzte Kapitel" der Atompolitik in Deutschland zum Erfolg.
Zu Beginn der Standortsuche wurde der Zeitplan um mehrere Jahre überzogen, aber die Entwicklung insbesondere des BASE zu einer integrativen Institution beschleunigte das Verfahren immens. Ohne breite Beteiligung der Öffentlichkeit war dem Problem der Endlagerung nicht beizukommen. Viele Unsicherheiten hinsichtlich der Zwischen- oder Langzeitzwischenlagerung, der Lagerstätte, des Endlagerkonzeptes und des Bauvorhabens mussten überwunden werden, ebenso wie Widerstände aus den Bundesländern, den Parteien, der organisierten Zivilgesellschaft und der Bevölkerung. Schließlich konnten die hochradioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter umverpackt und in das tiefengeologische Endlager eingelagert werden.
Am Anfang stand die "weiße Landkarte". Sie wurde in einem ersten Auswahlprozess vor allem bunt; unter Berücksichtigung neuer Wissensbestände und durch eine ambitionierte Partizipation aller Interessierten wurde sie – bei zahlreichen Fort- und Rückschritten im Verfahren – immer kleiner, bis sie 2031 platziert werden konnte: die Stecknadel auf der Atomlandkarte – dort, wo der hochradioaktive Atommüll aus gut 60 Jahren AKW-Betrieb nun eingelagert werden sollte.
Alle AKW und Zwischenlagerstandorte in Deutschland sind inzwischen zur grünen Wiese zurückgebaut, die Atomfabriken in Gronau und Lingen geschlossen und alle der zum Zeitpunkt der Abschaltung zum Teil schon veralteten AKW in den europäischen Nachbarstaaten vom Netz genommen worden. Der 12-Punkte-Plan zur "Vollendung des Atomausstiegs" des BMU aus dem Jahr 2021 ist erfüllt.