Die G8-Mitgliedstaaten haben sich vor fünf Jahren erneut verpflichtet, ihre Entwicklungshilfeleistungen bis zum Jahr 2015 auf 0,7 Prozent ihrer Bruttonationaleinkommen anzuheben. In Deutschland liegt die Quote aktuell bei 0,38 Prozent. Die Zusage, sie in diesem Jahr auf 0,51 Prozent zu erhöhen, wird die Bundesregierung aller Voraussicht nach nicht einhalten. Hilfsorganisationen sprechen von einem "Armutszeugnis" für Deutschland; die Einhaltung internationaler Verpflichtungen im Kampf gegen Hunger, Armut und Klimawandel gerate in Gefahr.
Die Entwicklungszusammenarbeit ist keine Wohltätigkeit reicher Staaten an arme. Oft wird vergessen, dass sie etwa 240.000 Arbeitsplätze in Deutschland sichert und den Exportumsatz steigert. Damit auch beide Seiten von der Entwicklungspartnerschaft profitieren, gilt es, sie an den Prinzipien der Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Partizipation auszurichten. Zuletzt wurden diese Prinzipien im Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte aus dem Jahr 2004 kodifiziert. Im Vordergrund stehen staatliche Verpflichtungen beider Entwicklungspartner zur Achtung und Gewährleistung von wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Menschenrechten. Individuen sollen ermächtigt werden, ihnen zustehende Rechte von ihren Regierungen effektiver einzufordern.
Entwicklungspolitik soll so auch zur "menschlichen Sicherheit" beitragen. Leitgedanke ist, dass Stabilität und Sicherheit nicht erreicht werden können, solange die Menschen nicht frei von Bedrohungen sind. Um Zielkonflikte zu vermeiden, ist Entwicklungspolitik klar abzugrenzen von klassischer Sicherheitspolitik. Es gilt das Primat des Zivilen: Eine zu enge Verzahnung von militärischem und zivilem Engagement würde die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Entwicklungspolitik gefährden.