Einleitung
Die Europäische Union (EU) übt nicht nur auf die Politik der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern in zunehmendem Maße auch auf deren innerstaatliche Arbeitsbeziehungen beträchtliche Wirkung aus. Vor allem Großprojekte wie der EU-Binnenmarkt oder die Wirtschafts- und Währungsunion haben dazu beigetragen, dass sich nationale Gewerkschaftsorganisationen immer häufiger mit europapolitischen Themen konfrontiert sehen. In jüngster Zeit sind dabei neben der hart umkämpften neuen Rechtsgrundlage der EU - dem Vertragswerk von Lissabon mit einer neuen "Sozialklausel" - vor allem die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Tarif- und Streikrecht (Viking, Laval) sowie die aufkeimenden Debatten um eine neue Wirtschaftsstrategie der Union (EU 2020) ins Blickfeld gerückt.
Auch die deutschen Gewerkschaften sind dazu übergegangen, ihre europapolitischen Aktivitäten auszuweiten. Im Zuge dessen haben sie ihre Organisationsstrukturen den veränderten Rahmenbedingungen sukzessive angepasst und die transnationale Kooperation mit Gewerkschaften aus anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. auf europäischer Ebene verstärkt.
Historische Etappen gewerkschaftlicher Europapolitik
Die Betonung einer internationalen Dimension gewerkschaftlicher Aktivitäten spielte bereits in der organisatorischen Gründungsphase der Arbeiterbewegungen seit Mitte des 19. Jahrhunderts eine wichtige Rolle. In der politischen Praxis entfalteten entsprechende Stellungnahmen jedoch nur begrenzte Bedeutung; zudem wurde dem Europagedanken zunächst keine besondere Rolle zugesprochen.
In den gewerkschaftlichen Widerstandszirkeln zur Zeit des Zweiten Weltkriegs wurden in zunehmendem Maße Überlegungen einer stärker politischen Integration Europas diskutiert. Die in diesem Rahmen erörterten Konzepte bildeten nicht zuletzt das Fundament für die europapolitischen Initiativen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in den frühen 1950er Jahren. Verstärkt wurde die Bedeutung des Engagements dadurch, dass den historisch unbelasteten freien Gewerkschaften in der Nachkriegskonstellation der Bundesrepublik - mit begrenzter Souveränität - eine wichtige Rolle mit Blick auf den Weg Westdeutschlands zu internationaler Anerkennung und Gleichberechtigung zukam. Während die Europabegeisterung unter den deutschen Gewerkschaften Anfang der 1960er Jahre (im Zuge einer gewissen Normalisierung und Alltagspraxis europäischer Zusammenarbeit) etwas abkühlte, ist zu Beginn der 1970er Jahre - vor allem im Kontext des sozialpolitischen Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft aus dem Jahr 1974 - eine Phase verstärkter gewerkschaftlicher Europaaktivität auszumachen. Mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) etablierten die nationalen Gewerkschaftsverbände im Jahr 1973 sogar eine gemeinsame Dachorganisation in Brüssel. Aufgrund erheblich divergierender Zielvorstellungen der einzelnen nationalen Gewerkschaften, aber auch infolge der begrenzten sozialpolitischen Kompetenzen der Gemeinschaft, stießen die gewerkschaftlichen Ambitionen, dem gemeinsamen Markt eine organisierte Sozialpolitik entgegenzustellen, jedoch rasch an ihre Grenzen.
Trotz der prinzipiellen Befürwortung der europäischen Integration zeichnete sich das gewerkschaftliche Engagement der 1980er und 1990er Jahre durch eine zunehmende Europaskepsis aus. Zurückzuführen ist dies vor allem darauf, dass die wirtschaftliche Integration durch den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion einen immer höheren Grad an Vergemeinschaftung erreichte, während das sozialpolitische Potenzial der EU begrenzt blieb. Obwohl das Sozialprotokoll und vor allem der neu geschaffene Soziale Dialog den Gewerkschaften eine institutionalisierte Mitarbeit als Sozialpartner bei der Ausarbeitung europäischer Sozialpolitik eröffneten, gewann die soziale Dimension der europäischen Integration letztlich nur ein schwaches Profil. Größere Beachtung wurde allein der Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten beigemessen, die nach mehr als 20 Jahre andauernden Verhandlungen und Kontroversen im Jahr 1994 verabschiedet und 2009 grundlegend reformiert wurde. Die Einflussmöglichkeiten der einzelnen Europäischen Betriebsräte variieren aber beträchtlich: Während die einen eher symbolischen Charakter haben, verfügen andere - vor allem in der Automobilbranche - mittlerweile über echte Mitbestimmungsrechte.
Auf überbetrieblicher Ebene kommt dieser Einfluss den Gewerkschaften aber kaum zugute. Die politischen Steuerungsinstrumente in Feldern wie der Beschäftigungs-, Bildungs- und Sozialpolitik werden bis heute entweder in gemischter Zuständigkeit ausgeübt oder liegen bei den einzelnen Mitgliedstaaten.
Strukturen und Strategien gewerkschaftlicher Europapolitik
Obwohl sich die Gewerkschaften stets offen für die Zielsetzungen des europäischen Integrationsprozesses zeigten, haben sie sich auf europäischer Ebene im Gegensatz zu den Arbeitgeberorganisationen bislang vergleichsweise schwach vernetzt.
Vor diesem Hintergrund haben die deutschen Gewerkschaften begonnen, Strategien zu entwickeln, die vor allem auf der Arbeitsebene der zunehmenden Europäisierung Rechnung tragen sollen. Dabei sind sowohl seitens des DGB als auch in den Reihen der einzelnen Industriegewerkschaften bislang sehr unterschiedliche Ansätze verfolgt worden. So hat sich ersterer - trotz zeitweilig gegenteiliger rhetorischer Beteuerungen - lange Zeit gegen eine einheitliche europäische Arbeitsverwaltung und den Transfer von Kompetenzen auf die europäische Ebene ausgesprochen. Der DGB wollte die Standards der nationalen Sozialpolitik gesichert wissen, befürchtete aber deren Verwässerung angesichts unterschiedlicher Sozialsysteme und erheblich variierender Formen der Mitbestimmung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Infolgedessen trat er im Bereich der europäischen Sozialpolitik zwar für Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ein, wehrte sich aber dagegen, diese zu verbindlichen Richtlinien auszubauen. In den 1990er Jahren ging der DGB dazu über, auf unterschiedliche Einflusskanäle und eine stärker plurale Interessenvertretung zu setzen. So wurden im Sommer 1997 ein "DGB-Verbindungsbüro Brüssel" eingerichtet - zusätzlich zum beim DGB-Vorsitzenden angesiedelten Europareferat - und auch die transnationalen Kontakte ausgebaut.
Grundsätzlich ist dabei zwischen zwei unterschiedlichen Strängen gewerkschaftlicher Aktivitäten zu differenzieren: Zum einen arbeiten nationale Gewerkschaften bi- oder multilateral über Ländergrenzen hinweg mit weiteren Gewerkschaften zusammen, um im Rahmen dieser transnationalen Kooperationsstrukturen den veränderten Anforderungen des europäischen Raumes Rechnung zu tragen und diesen Prozess mitzugestalten. Zum anderen haben sich Gewerkschaftsdachverbände auf europäischer Ebene, in der Regel in Brüssel, formiert, um dort als eigenständige Interessenorganisationen Gehör zu finden und Einfluss auszuüben.
Die transnationalen Kontakte einzelner nationaler Gewerkschaften basieren vielfach auf institutionalisierten Treffen - nicht selten in Grenzräumen wie die Beispiele des Interregionalen Gewerkschaftsrats Südliche Ostsee oder des Interregionalen Gewerkschaftsrats Saar-Lor-Lux dokumentieren. Im Rahmen dieser Interaktionen werden indes nur selten rechtlich verbindliche Entscheidungen getroffen, da die Teilnehmenden in der Regel über kein spezifisches Mandat verfügen. Dennoch sind sie Ausdruck einer transnationalen Annäherung und einer wachsenden Verständigung im europäischen Raum. Dies dokumentiert etwa die sogenannte "Doorn-Initiative", die im Jahr 1998 von Gewerkschaften aus Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden etabliert wurde. Mit ihr wird beabsichtigt, die Tarifpolitik in den beteiligten Staaten durch eine ständige Expertengruppe der beteiligten Gewerkschaftsbünde und durch weitere Aktivitäten stärker zu koordinieren.
Im Hinblick auf die europäische Ebene kommt dem im Jahr 1973 gegründeten Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel zentrale Bedeutung zu, der sich von einem kleinen, wenig beachteten "Gewerkschaftsbüro" mit begrenzten Informations- und Koordinierungsaufgaben zu einem wichtigen Faktor der europäischen Gewerkschaftslandschaft entwickelt hat.
Der hohe Grad an Repräsentativität stellt eine wesentliche Stärke des EGB dar, er bedingt aber auch dessen Schwächen. Die Entscheidungsfindung im EGB ist aufgrund der ausgeprägten Heterogenität seiner Mitglieder bisweilen äußerst schwierig. Der EGB umfasst nicht nur nationale Dachorganisationen wie den DGB oder den britischen TUC (Trades Union Congress) mit mehreren Millionen Mitgliedern, sondern auch kleine nationale Dachorganisationen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten mit kaum mehr als zehntausend Mitgliedern. Ebenso stark variieren der Organisationsgrad und die Ausrichtung der einzelnen Verbände. Unabhängige und sozialistische Gewerkschaftsverbände sind im EGB ebenso wie christliche und kommunistische Gruppierungen vertreten. Angesichts der Zielsetzung des EGB, möglichst im Konsens zu entscheiden beziehungsweise die Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen vorzunehmen, werden Entscheidungen im Kongress, dem höchsten Gremium des EGB, vielfach nur nach langwierigen Verhandlungen oder auf kleinstem gemeinsamen Nenner getroffen, so dass die Handlungsfähigkeit insgesamt eingeschränkt ist. Dennoch gelingt es dem EGB in zunehmendem Maße, sichtbarer in Erscheinung zu treten, da er als Dachverband auf EU-Ebene vielfach die Interaktion mit den EU-Institutionen an sich ziehen kann und für diese zu einem wichtigen Ansprechpartner avanciert ist.
Neben dem EGB sind in jüngster Zeit auch die europäischen Fachgewerkschaften und sektoralen Gewerkschaftsdachverbände ins Blickfeld gerückt.
Waren die Debatten vor der Gründung der Gewerkschaftsföderationen nicht selten von unterschiedlichen Positionen der nationalen Mitgliedsorganisationen geprägt, zeichnet sich auch hier eine allmähliche Annäherung ab. Eine gewisse Vorreiterrolle kommt dabei dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund zu, der - in erheblichem Maße von der IG Metall gefördert - bereits in den 1970er Jahren wesentliche Schritte der transnationalen Kooperation vorzeichnete und in diesem Rahmen auch einen eigenen tarifpolitischen Koordinierungsansatz entwickelte.
Positionen und Konfliktfelder gewerkschaftlicher Europapolitik
Während sich im Rahmen der Strukturen gewerkschaftlicher Europapolitik eine zunehmende - wenn auch im Vergleich zu anderen Akteuren nur verhaltene - Europäisierung der nationalen Gewerkschaften und eine verstärkte grenzüberschreitende Kooperation abzeichnet, deuten die Debatten und Auseinandersetzungen der jüngsten Zeit auf eher begrenzte Handlungspotenziale der Gewerkschaften in der europäischen Politik. So gelingt es den Gewerkschaften kaum, sich in der seit Jahren schwelenden Diskussion um ein europäisches Sozialmodell oder um den Begriff "soziales Europa" auf einheitliche Positionen zu verständigen.
Im Kern der Debatte steht die Frage, ob und in welchem Ausmaß eine stärkere Harmonisierung der Sozialpolitik der EU-Mitgliedstaaten notwendig sei. Vergleicht man aber allein die Unterschiede zwischen deutschem und britischem Sozialstaatsmodell - beziehungsweise die Haltung der Gewerkschaften in diesen beiden Staaten zur Mitgliedschaft in der EU -, wird deutlich, warum hier nur in Ansätzen gemeinsame gewerkschaftliche Grundpositionen jenseits von allgemeinen Formeln zu finden sind.
Dienstleistungsrichtlinie.
Kaum ein Rechtsakt der Europäischen Kommission hat bislang derart vehemente Proteste provoziert wie die im Jahr 2004 auf Betreiben des Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein präsentierte Vorlage zur sogenannten Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Umstrittenen war vor allem das zunächst verankerte "Herkunftslandprinzip", dem zufolge jedes Unternehmen sich bei grenzüberschreitenden Aktivitäten künftig auf die Rechtsgrundlagen des Landes, in dem es niedergelassen ist, beziehen sollte - mithin auch den im Herkunftsland üblichen Lohn bezahlen oder entsprechende Arbeitsbedingungen zugrunde legen konnte. Von der Dienstleistungsrichtlinie versprach sich die Kommission Wachstumsimpulse und Fortschritte hinsichtlich des Ziels, Europa zum weltweit wettbewerbsfähigsten Raum zu entwickeln. Demgegenüber wurde unter anderem von Seiten des DGB vehemente Kritik an der Dienstleistungsrichtlinie geübt und moniert, dass es ihr sowohl an Rechtssicherheit als auch an der Folgenabschätzung mangele und ein Abbau von Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltstandards zu befürchten sei. In Verbindung mit anderen nationalen Gewerkschaften und dem EGB wurden umfangreiche Protestmaßnahmen organisiert.
So rief der EGB im März 2005 zu einer europaweiten Demonstration gegen die Dienstleistungsrichtlinie auf. Mehr als 60.000 Arbeitnehmer folgten dem Aufruf und protestierten öffentlichkeitswirksam in Brüssel gegen den Abbau des Sozialstaats sowie für eine Verbesserung der sozialen Sicherheit in Europa. Die knapp ein Jahr später in verschiedenen europäischen Hauptstädten und in Straßburg wiederholten Proteste, aber auch die langwierigen Verhandlungen hinter den Kulissen zeigten Wirkung:
EuGH-Urteile "Laval", "Viking" und "Rüffert".
Erhebliche Aufmerksamkeit haben in jüngster Zeit auch drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefunden, die ebenfalls den Protest der Gewerkschaften entfacht haben. Im Fall "Laval" hatte eine schwedische Bauarbeitergewerkschaft eine Baustelle im schwedischen Vaxholm blockiert, auf der die Firma Laval, beziehungsweise ein mit ihr verbundenes Subunternehmen, mit lettischen Bauarbeitern tätig war. Ziel der Blockade war es, Laval zu veranlassen, die ortsüblichen Tariflöhne zu zahlen. Der Klage der Firma Laval und ihren Verweisen auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit wurde vom EuGH im Dezember 2007 dahingehend stattgegeben, dass die Kampfmaßnahmen der schwedischen Gewerkschaft als rechtswidrig verurteilt wurden.
Im Fall "Viking" hatte die finnische Seeleutegewerkschaft der Viking-Linie mit Streik gedroht, da diese eines ihrer Fährschiffe ausflaggen und über eine estnische Tochtergesellschaft registrieren lassen wollte, auf der primär estnische Matrosen eingesetzt werden sollten. Der von der Reederei angerufene EuGH urteilte ebenfalls im Dezember 2007, dass die gewerkschaftliche Verhinderungsstrategie rechtswidrig sei, da die Unternehmens- und Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt eine entsprechende Vorgehensweise erlaube.
Im Fall "Rüffert" schließlich verurteilte der EuGH im April 2008 das Bundesland Niedersachsen für die Auslegung seines Vergabegesetzes bei einem Gefängnisneubau. Das Land hatte gegenüber einem polnischen Auftragnehmer auf Einhaltung der im Tarifvertrag des deutschen Baugewerbes festgelegten Mindestlöhne bestanden und, nachdem diese deutlich unterschritten wurden, dem Unternehmen Vertragsstrafen angedroht. Der EuGH beanstandete diese Vorgehensweise und urteilte, dass das niedersächsische Vergabegesetz unvereinbar mit dem geltenden Europarecht sei.
Zahlreiche Gewerkschaften in der EU bewerteten die EuGH-Urteile als eine deutliche Verlagerung der ohnehin asymmetrischen Balance von Marktfreiheit und Arbeitnehmerrechten zugunsten der ökonomischen Dimension.
Perspektiven
Der Blick auf die hier skizzierten Konflikte verdeutlicht, wie schwierig es für nationale Gewerkschaften trotz aller Strukturanpassungen sein wird, in einem zusammenwachsenden Europa ihren Einfluss zu behaupten und als Akteur politisch wirksam zu werden. Einerseits müssen sie ihre Programmatik und Zielvorstellungen an die gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen wie etwa die zunehmende Alterung, den Wandel von industriellen zur postindustriellen Wirtschaftsstrukturen, die wachsende Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben oder die Zunahme "atypischer" Beschäftigungsformen und diskontinuierlicher Erwerbsverläufe anpassen. Zugleich sehen sich die Gewerkschaften angesichts des Bedeutungszuwachses der EU zunehmend mit einer Verlagerung ihrer Aktivitäten auf die europäische Ebene konfrontiert. Vor allem die fehlenden sozialpolitischen Rahmenbedingungen und der Mangel an entsprechenden Instrumentarien erschweren den Gewerkschaften bislang ein schlagkräftiges Handeln.
Die Neuerungen des Vertragswerks von Lissabon - so etwa die politikfeldübergreifende Sozialklausel, derzufolge bestimmte soziale Aspekte wie die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes bei der Festlegung und Durchführung aller politischen Maßnahmen zu berücksichtigen sind, aber auch die primärrechtliche Verankerung des Dialogs der Sozialpartner im dreigliedrigen Sozialgipfel - können hier indes neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Häufig vorgeschlagen wird infolgedessen, in einer immer komplexeren EU, Fragen der europäischen Sozialpolitik aus dem Kreis des hoch spezialisierten europäischen Expertenwissens herauszuholen und zu einem Thema für Gewerkschaftsmitglieder und -funktionäre zu machen. In diesem Rahmen erscheint einerseits der Brückenschlag zum EU-Parlament, das mit dem Vertrag von Lissabon erneut verstärkte Kompetenzen - vor allem im Bereich der Budgetrechte - erhalten hat, andererseits aber auch eine stärkere Kooperation mit den nationalen Parlamenten als Kerngesetzgeber in der Sozialpolitik und als nationale Frühwarnsysteme der europäischen Politik zentral. Erst wenn sozial- und fiskalpolitische Aspekte der Europapolitik in den Parlamenten auf europäischer und nationaler Ebene eingehender diskutiert und im Sinne einer Auseinandersetzung über unterschiedliche Politikoptionen öffentlichkeitswirksam im europäischen Mehrebenensystem thematisiert werden, mag auch die gewerkschaftliche Europapolitik - gewissermaßen im Sinne einer Neugründung der europäischen Arbeitsbeziehungen oder einer Transnationalisierung der sozialen Welt