Einleitung
Spätestens seit der "gefühlten "Kommissionitis"
Politikberatung ist allerdings mitnichten etwas völlig Neues. Bereits 1532 erschien das "erste Handbuch der Politikberatung",
Gemeinsames Merkmal von Politikberatung und Lobbying dürfte ihre enge Interaktion mit politisch-administrativen Entscheidungsträgern und die Anbindung an politische Prozesse sein. Für die Begriffe des Lobbying und der Interessenvermittlung bildet "Interesse" die zentrale analytisch-begriffliche Kategorie,
Dieser Beitrag konzentriert sich auf die wissenschaftliche Politikberatung, also jene, die durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wahrgenommen wird und sich auf mit wissenschaftlichen Methoden generierte Erkenntnisse stützt.
Gefangen zwischen Skylla und Charybdis?
Der von Max Weber beobachtete Siegeszug gesellschaftlicher Rationalisierung
Traditionellen Zugängen zu wissenschaftlicher Politikberatung ist gemein, dass sie Politikberatung als Zweierbeziehung zwischen Wissenschaft und Politik konzeptionalisieren, die aufgrund unterschiedlicher interner Funktionslogiken grundsätzlich problematisch ist. Ausgangspunkt dieses Diskurses ist die "Orientierungsdifferenz" beider Teilsysteme, nach der Wissenschaft vornehmlich nach Wahrheit und Politik nach Macht strebt.
Damit politische Entscheidungen durch bestes Wissen legitimiert werden können, muss ein Wissenstransfer von der Wissenschaft in den politischen Prozess stattfinden, mithin wissenschaftliche Politikberatung ihrer "Problemlösungsfunktion" nachkommen.
In dem auf Helmut Schelsky zurückgehenden technokratischen Modell wird das Verhältnis von Wissenschaft und Politik umgekehrt. Die "Sachgesetzlichkeit" tritt als Ergebnis stetig wachsender Erkenntnisse und technischen Fortschritts an die Stelle wertbasierter Entscheidungen.
Diesen Schwächen beider Modelle versuchte Habermas zu begegnen, indem er ihnen das pragmatistische Modell der Politikberatung gegenüberstellte. Hier wird die strikte funktionale Trennung zwischen Wissenschaft und Politik durch eine wechselseitige Beziehung ersetzt, die durch einen kritischen Kommunikationsprozess geprägt ist. Wissenschaft berät Politik, die ihrerseits die Wissenschaft zielgerichtet beauftragt. Die wertbasierte Entscheidung wird in die Beauftragung der Wissenschaft verlagert. Diese Wechselbeziehung wird begleitet durch einen gesellschaftlichen Diskurs, der den Zusammenhang zwischen Werten und wissenschaftlicher Erkenntnis thematisiert.
Die Kritik an diesen linearen Modellen aufgreifend, formulierte Peter Weingart das rekursive Modell der Politikberatung. Grundannahme ist, dass die "Verwissenschaftlichung der Politik" sowie die "Politisierung der Wissenschaft" als wechselseitiger Prozess zu verstehen sind: Während die Politik zur Herstellung von Problemlösungskonzepten und Legitimation wissenschaftliche Expertise immer stärker nachfragt, erfordert es die Ressourcenabhängigkeit der Wissenschaft, sich verstärkt an wissenschaftlicher Politikberatung zu beteiligen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Analyse wissenschaftlicher Politikberatung unter dem Blickwinkel gegensätzlicher Handlungslogiken von Politik und Wissenschaft als überholt gelten darf und durch die Vorstellung einer "komplexe[n] Abhängigkeitsbeziehung"
Zudem haben die beiden zentralen Funktionen wissenschaftlicher Politikberatung, die Rationalisierungs- und die Problemlösungsfunktion, zwischenzeitlich kritische Erweiterungen erfahren. Zum einen wird diskutiert, dass die Rationalisierung politischer Entscheidungen durch wissenschaftliche Politikberatung auch rein symbolisch erfolgen kann, wobei die Politik ihre Entscheidungen durch die bloße Existenz wissenschaftlicher Expertise in bestimmten Sachfragen untermauert.
Akteure wissenschaftlicher Politikberatung
Die Akteurslandschaft wissenschaftlicher Politikberatung der Bundesregierung ist vielfältig. Grundsätzlich lassen sich die Ressortforschungseinrichtungen (RFE) des Bundes, Sachverständigenräte und Beiräte einzelner Ministerien, ad hoc eingesetzte Expertenkommissionen, Universitäten und andere staatliche Forschungseinrichtungen sowie think tanks und Stiftungen unterscheiden.
Die 46 RFE sind Behörden im Geschäftsbereich eines Ministeriums, die die Bundesregierung zur Unterstützung bei der Wahrnehmung wissenschaftsintensiver Aufgaben unterhält (z.B. das Bundesinstitut für Risikobewertung oder das Robert Koch-Institut). Sie entstanden bereits im 19. Jahrhundert aufgrund des wachsenden staatlichen Regelungsbedarfs in den Bereichen technische Normung und Kontrolle, Hygiene und Gesundheitsvorsorge sowie Landwirtschaft. Heute gilt der Umfang der Ressortforschung in Deutschland im internationalen Vergleich als herausragend.
Die rund 300 Beiräte oder Sachverständigenräte sind dauerhaft eingerichtete Beratungsgremien der Exekutive, denen ausgewiesene Fachleute des jeweiligen Sachgebiets angehören und die meist einem Bundesministerium, manchmal einer nachgeordneten Bundesbehörde oder einer Einrichtung der mittelbaren Bundesverwaltung (z.B. der Bundesagentur für Arbeit) zugeordnet sind. Prominente Beispiele sind der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen.
Ad hoc eingesetzte Kommissionen, wie die Hartz- oder die Rürup-Kommission, werden temporär zu einer bestimmten Problemstellung vom jeweils zuständigen Bundesminister oder der Bundeskanzlerin eingesetzt. Anders als in der veröffentlichten Meinung vielfach behauptet,
Wissenschaftliche Politikberatung findet nicht nur durch eigens dafür geschaffene Gremien oder Behörden statt, sondern wird auch durch die rund 670 Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland erbracht. Beratung ist dabei für die meisten Institute eher ein Nebengeschäft, welches entweder indirekt (in Form von wissenschaftlichen Publikationen) oder direkt (z.B. durch Auftragsforschung) erfolgt. In jüngerer Zeit sind in Deutschland etwa 80 bis 130 think tanks in der wissenschaftlichen Politikberatung aktiv.
In der Diskussion um wissenschaftliche Politikberatung ist neben der Vermutung einer beständigen (zumindest quantitativen) Zunahme die Frage der Unabhängigkeit der Politikberatung virulent. Die Autonomie von Politikberatung kann dabei in struktureller und in funktionaler Hinsicht analysiert werden. Für die strukturelle Analyse sind all jene Merkmale zu betrachten, die häufig formal-rechtlich kodifiziert sind: etwa die Finanzierung einer Einrichtung oder die Zusammensetzung und Rekrutierung des Personals. In funktionaler Hinsicht lassen sich die Einflussmöglichkeiten politischer Akteure auf die Aufgabenwahrnehmung untersuchen. Diese können sich in der formalen Definition der Beratungsaufgaben manifestieren oder lassen sich an direkten Eingriffsmöglichkeiten in die wissenschaftliche Arbeit ablesen.
Vielfalt struktureller Autonomie
Die Finanzierung wissenschaftlicher Politikberatung variiert zwischen vollständig staatlicher Finanzierung (RFE, Beiräte und Sachverständigenräte, Ad-hoc-Kommissionen) und gemischter Finanzierung. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten eine staatliche Grundfinanzierung, die durch eingeworbene Drittmittel ergänzt wird, während think tanks sowohl durch private Stiftungen und Interessenverbände finanziert werden können, allerdings auch staatliche Zuschüsse erhalten können oder wie im Falle der parteinahen Stiftungen komplett öffentlich finanziert sind.
Die personelle Zusammensetzung variiert ebenfalls. In den RFE arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der entsprechenden Disziplinen, die dieser Tätigkeit hauptberuflich nachgehen, während die Räte und Ad-hoc-Kommissionen mit ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt werden. Grundsätzlich können Räte unterschiedlich zusammengesetzt sein: Es gibt rein wissenschaftliche Gremien, aber auch solche, in denen nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Verbandsvertreter, Abgesandte aus Fachbehörden oder sachkundige Personen des öffentlichen Lebens sitzen. Ähnliches gilt für die Ad-hoc-Kommissionen: Die Expertenkommissionen, die zwischen 1998 und 2005 tätig waren, waren zu 30 Prozent mit Wissenschaftlern, zu 26 Prozent mit Vertretern aus Politik und Verwaltung, zu 25 Prozent mit Personen aus der Wirtschaft und zu 13 Prozent mit Interessenvertretern besetzt.
Einzelne Wissenschaftler von Universitäten und Forschungseinrichtungen bringen ihre Expertise beispielsweise bei Expertenanhörungen oder als Mitglied eines Rats oder einer Kommission ein, in der Regel eher als Nebentätigkeit zu ihrer hauptamtlichen wissenschaftlichen Arbeit. Die think tanks und Stiftungen haben typischerweise akademisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschlägiger Qualifikation, die im Rahmen des jeweiligen Organisationsziels (haupt- oder ehrenamtlich) wissenschaftlich arbeiten.
Entsprechend der unterschiedlichen Zusammensetzung variiert auch die Rekrutierung des Personals. So werden die in den RFE tätigen Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes nach herkömmlichen Verfahren des Dienstrechts eingestellt. Die Mitgliedschaft in den Räten ist unterschiedlich geregelt. Die Berufung der ehrenamtlichen Mitglieder erfolgt - je nach Bedeutung des Gremiums - durch den Bundespräsidenten, die Bundesregierung, einen Minister oder den Leiter einer nachgeordneten Behörde. Dabei haben bestimmte Behörden, Kammern oder Verbände, die einzelne Vertreter in das Gremium entsenden, mitunter ein Vorschlagsrecht. Insbesondere in rein wissenschaftlichen Räten erfolgt die Berufung neuer Mitglieder manchmal ausschließlich auf Vorschlag des Vorsitzenden und/oder der Ratsmitglieder. Für einige Räte gibt es zudem, abgesehen von bestimmten Altershöchstgrenzen, grundsätzlich keine zeitlichen Beschränkungen für die Dauer der Mitgliedschaft. Die Mitglieder von Ad-hoc-Kommissionen werden durch den beauftragenden Minister bzw. die Bundeskanzlerin ausgewählt, wobei in der Praxis häufig beide Koalitionsparteien ein Mitspracherecht haben.
Wiederum anders erfolgt die Personalauswahl in der universitären Politikberatung. Zwar werden teils einzelne Wissenschaftler nach den beschriebenen Verfahren als Rats- oder Kommissionsmitglieder berufen, Auftragsforschung allerdings unterliegt den Regeln des Vergaberechts, wonach sich Wissenschaftler in Konkurrenz zu anderen Wissenschaftlern bewerben. Dies gilt ebenso für zahlreiche Gutachten, die von think tanks und Stiftungen erarbeitet werden, sofern sie diese nicht ohne explizite Nachfrage in den politischen Prozess einspeisen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die RFE die geringste strukturelle Autonomie aufweisen, die über die Räte, Ad-hoc-Kommissionen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu den think tanks graduell zunimmt.
Funktionale Handlungsspielräume
Ähnliche Variationen lassen sich für die funktionale Autonomie der Politikberatungsakteure auf Bundesebene beobachten. Die formalen Grundlagen der Beratungsaufgaben sind unterschiedlich: RFE und Räte agieren auf Basis von Errichtungsgesetzen, Verordnungen oder Satzungen, in denen ihr Aufgabenbereich beschrieben ist. Sachverständigenräte sind meist explizit damit beauftragt, wissenschaftliche Politikberatung zu leisten und neben der relevanten Expertise auch Handlungsempfehlungen zu formulieren. Für Beiräte ist dies zwar häufig, aber nicht immer zutreffend. So soll beispielsweise der Beirat für Spätaussiedlerfragen beim Bundesministerium des Innern die Bundesregierung in Fragen der Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern beraten, mit expliziter Ausnahme wissenschaftlicher Fragestellungen. Allerdings genießen RFE und Räte in der Regel eine gewisse Freiheit in der Wahl der methodischen Herangehensweise oder in der Auswahl der grundlegenden Daten, anhand derer sie ihre Berichte oder Handlungsempfehlungen formulieren. Viele Räte berichten zwar in standardisierter Weise, zum Beispiel in einem jährlichen Gutachten, können aber zum einen über die Datengrundlage der Berichte entscheiden und zum anderen Sondergutachten auf eigene Initiative vorlegen.
Am detailliertesten sind die Beratungsaufgaben von Ad-hoc-Kommissionen geregelt. Diese arbeiten auf Basis eines ausformulierten Mandats, das einen klaren Arbeitsauftrag enthält, zum Beispiel die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Sicherung der Sozialsysteme im Falle der Rürup-Kommission. Zwar können auch hier Methoden und Datengrundlagen frei gewählt werden; da die Kommissionen aber in der Regel ihre Berichte rasch vorlegen müssen und ein vergleichsweise eingegrenztes Mandat innehaben, dürfte ihr wissenschaftlicher Freiraum geringer sein.
Anders ist dies in der Auftragsforschung, die von Universitäten, Forschungseinrichtungen und think tanks übernommen wird. Hier werden Fragestellung und Ziel der Forschung durch den Auftraggeber in der Ausschreibung formuliert, allerdings unterschiedlich detailliert. Darüber hinaus finden in der Regel nach der Auftragsvergabe Abstimmungsprozesse zwischen Auftragnehmer und -geber über die konkrete Projektgestaltung statt.
Eingriffsmöglichkeiten in die Arbeit der wissenschaftlichen Politikberatungsakteure auf Bundesebene sind im Falle der RFE am deutlichsten. In der Regel unterstehen sie der gesetzlich festgelegten Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht eines Ministeriums.
Über eine solchermaßen formalisierte direkte Eingriffsoption verfügen die politischen Akteure gegenüber den anderen Politikberatungsakteuren nicht. Auch wenn Ministerien zum Beispiel versuchen können, Ministerialbeamte in die Arbeit von Räten und Ad-hoc-Kommissionen zu integrieren, stehen politischen Steuerungsversuchen doch der Status ihrer Mitglieder und deren finanzielle Unabhängigkeit entgegen. Insbesondere Expertenkommissionen genießen zudem eine öffentliche Aufmerksamkeit, die etwaige Einflussversuche erschwert.
Zusammenfassend lässt sich zwar ein gewisses Autonomiespektrum aufzeigen, dieses weist aber keine eindeutige Richtung auf. Stattdessen können sich die hier diskutierten Organisationsmerkmale in ihrer Ausprägung auch innerhalb einer Akteursgruppe voneinander unterscheiden. Entsprechend lässt sich auch nicht anhand eines spezifischen Akteurstyps eindeutig bestimmen, welchen Einfluss er in einzelnen Beratungsprozessen nehmen kann oder wie leicht er in die Gefahr der Instrumentalisierung durch die Politik geraten bzw. politisiert werden kann.
Fazit
Ist Wissen also Macht? Diese Frage lässt sich nicht kategorisch mit "ja" oder "nein" beantworten. Die Beziehung zwischen Wissenschaft und Politik ist komplex. Auf der einen Seite benötigt Politik wissenschaftlichen Rat zur Problemlösung und Rationalisierung ihrer Entscheidungen, auf der anderen Seite produziert ein ausdifferenziertes Wissenschaftssystem nicht notwendigerweise politisch verwertbare Erkenntnisse. Diese komplexe Beziehung schlägt sich in der wissenschaftlichen Politikberatung der deutschen Exekutive in einer erheblichen Vielfalt der Beratungslandschaft nieder, die in einigen Fällen eher zu Gunsten der wissenschaftlichen Unabhängigkeit und in anderen zu Gunsten der politischen Akteure organisiert ist. Diese an Unübersichtlichkeit grenzende Vielfalt erfordert genaue Einzelfallanalysen, bevor Beratungsprozesse und -ergebnisse vorschnell als unzulässige Klüngelei oder politische Gefälligkeitsleistung interpretiert werden.