Am 9. und 10. Juni 1950 beschlossen die Intendanten der sechs öffentlich-rechtlichen Sender im Westen des geteilten Deutschlands - Nordwestdeutscher Rundfunk (britische Besatzungszone), Südwestfunk (französische Zone), Bayerischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk, Hessischer Rundfunk und Radio Bremen (alle amerikanische Zone) -, die "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" zu gründen. Vier Jahre später ging das erste deutsche Fernsehprogramm auf Sendung, gemeinschaftlich veranstaltet von der ARD und anfangs nur für zwei Stunden täglich.
Zum "Ersten" sind inzwischen über zehn weitere Fernsehprogramme, mehr als fünfzig Radioprogramme sowie diverse Onlineangebote dazugekommen. Die ARD spielt damit eine herausragende publizistische Rolle in Deutschland, die große gesellschaftliche Verantwortung für die unabhängige Meinungs- und Willensbildung der Bevölkerung mit sich bringt. Allerdings hat sie schon längst keine Monopolstellung mehr: Seit 1963 gibt es das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), ebenfalls mit Gebühren finanziert, seit 1984 auch Privatsender, welche die Öffentlich-Rechtlichen vor allem im Unterhaltungsbereich konstant unter Zugzwang setzen. Zwar genießt die ARD im Bereich der "seriösen Berichterstattung" nach wie vor einen Vertrauensvorsprung beim Publikum, aber den Programmverantwortlichen wird vorgehalten, auch hier allzu häufig dem Druck der Quote nachzugeben - etwa, wenn erstklassige Dokumentationen erst spät abends "versendet" werden.
Die weitere Entwicklung der ARD hängt auch vom Ausgang der aktuellen Debatte um ihre "Expansion" ins Internet ab, deren Ende noch nicht abzusehen ist. Eines scheint indes sicher: Die publizistische Bedeutung der ARD ist in Zeiten sinkender Zeitungsauflagen und großer Unsicherheit, was die langfristige Finanzierung des unabhängigen Qualitätsjournalismus angeht, größer denn je. Umso mehr ist sie dem Gebot der Staatsferne verpflichtet.