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Draußen vor der Tür: Die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung | Menschen mit Behinderungen | bpb.de

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Draußen vor der Tür: Die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung

Lisa Pfahl Justin J.W. Powell Justin J.W. Powell Lisa Pfahl /

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Menschen mit Behinderungen sind häufig vom Erwerbsleben ausgeschlossen. Somit sind sie einem erhöhten Arbeitslosigkeits- und Armutsrisiko ausgesetzt. Das Fehlen qualifizierender Schulabschlüsse und Berufsausbildungen stellt eine zentrale Ursache für ihre Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt dar.

Einleitung

Menschen mit Behinderungen sind besonders hohen Risiken im Erwerbsleben ausgesetzt. Ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt ist stark eingeschränkt. Um ihrem geringeren (Aus-)Bildungsniveau, vergleichsweise geringen Einkommen, aber vor allem ihrer niedrigen Beschäftigungsquote entgegenzuwirken, gibt es vielfältige Maßnahmen. Sozial- und arbeitsmarktpolitische Instrumente wie Eingliederungszuschüsse, konkrete Hilfsleistungen im Arbeitsleben oder Unterstützung durch Integrationsfachdienste sollen helfen, die Barrieren im allgemeinen Arbeitsmarkt im Einzelfall zu überwinden.

Gesetzliche Quotierungsregelungen zielen darauf, die Chance auf einen Arbeitsplatz strukturell zu erhöhen. Doch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ziehen es regelmäßig vor, Ausgleichszahlungen zu tätigen, anstatt mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. So bleibt der Wunsch der meisten Betroffenen, einer regulären Erwerbstätigkeit nachzugehen, unerfüllt. Stattdessen werden viele Menschen mit Behinderungen in Berufsbildungswerken, Werkstätten und beruflichen Rehabilitationseinrichtungen ausgebildet, die selten in eine existenzsichernde Teilnahme am Erwerbsleben mündet. Menschen mit Behinderungen bleiben, wenn sie überhaupt am Erwerbsleben teilnehmen, oft geringfügig beschäftigt oder werden lediglich in speziellen beruflichen Maßnahmen in den Arbeitsmarkt "integriert". Und dies, obwohl viele von ihnen weit höhere berufliche Ambitionen haben.

In der seit 2009 auch in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention wird ein großes Defizit festgestellt bezüglich der Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihrer Möglichkeit, einen Beitrag zum Arbeitsmarkt zu leisten. Menschen mit Behinderungen sollen ein Recht haben, "den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird". Mit der Ratifizierung dieses völkerrechtlichen Vertrags hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu sichern. Dieser Beitrag nähert sich den Ursachen der gegenwärtig schlechten Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen von zwei Seiten: Einerseits wird die strukturelle Benachteiligung insbesondere von jungen Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt, und andererseits werden die (Selbst-)Erwartungen beim Übergang in Ausbildung und Arbeit anhand von Selbstbeschreibungen junger Erwachsener rekonstruiert.

Das Risiko, aus dem Erwerbsleben ausgeschlossen zu werden

Trotz der miserablen Lage ist wenig Genaues bekannt über die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt. Viele in der Bildungs-, Sozial- und Arbeitsstatistik ansonsten gängigen Daten fehlen für diese Gruppe. Sozialpolitische Maßnahmen erfassen immer nur einen Teil der heterogenen Gruppe der Menschen mit Behinderungen. Die meisten der Informationen beziehen sich auf 6,7 Millionen Menschen mit einer "schweren Behinderung" (d.h. mit mindestens 50 Prozent Behinderungsgrad). Insgesamt gibt es 8,6 Millionen amtlich anerkannte behinderte Menschen in Deutschland, von denen etwas weniger als die Hälfte offiziell zu den "Erwerbspersonen" zählt. Auch weil die Behinderungsrate mit dem Lebensalter zunimmt, gelten mehr als vier Millionen der Menschen mit Behinderungen als "dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung" stehend. Doch auch eine unbekannte Anzahl von Personen mit erwerbsfähiger Konstitution gehört dieser Kategorie an: Nach einer jahrelang erfolglosen Arbeitsplatzsuche ist es eine gängige Praxis, sich nicht länger "Arbeit suchend" zu melden, sondern von Sozialgeld zu leben.

Obwohl die im Mikrozensus ausgewiesene Arbeitslosigkeitsrate der Schwerbehinderten lediglich 15 Prozent beträgt, gibt es einen deutlich höheren Anteil von Menschen mit Behinderungen, der in "versteckter" Arbeitslosigkeit lebt. Nur eine kleine Gruppe von ihnen kann und will aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen tatsächlich keinerlei Erwerbstätigkeit nachgehen.

Gut belegt sind die Teilnehmerzahlen der unterschiedlichen Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Jedoch fehlen Längsschnittanalysen zur Wirkung dieser Programme. In den Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation werden jährlich rund 10000 Jugendliche mit Behinderungen in Berufsbildungsmaßnahmen unterstützt, wobei mehr als 80 Prozent als "lernbehindert" klassifiziert worden ist. Ein Programm zur Förderung der "unterstützten Beschäftigung" bietet seit 2009 flächendeckend individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung an. 2008 wurden insgesamt 33592 Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen gezahlt. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben und andere Leistungen der "Integrationsämter" werden zum Großteil aus den Ausgleichsangaben finanziert, die sich seit 2007 auf fast 480 Millionen Euro beliefen - getätigt von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, welche die Fünf-Prozent-Quote behinderter Beschäftigter nicht erreicht haben.

Trotz dieser vielfältigen beruflichen Rehabilitationsprogramme ist die Arbeitsmarktsituation für das Gros der Menschen mit Behinderungen äußerst schwierig. Für den Einzelnen ist ein entscheidender Faktor, in welcher Lebensphase eine Behinderung aufgetreten ist. Fast drei Viertel der Menschen mit Behinderung sind 55 Jahre alt oder älter. Eine Behinderung, die früh im Lebensverlauf eintritt, beeinflusst den gesamten weiteren Bildungs- und Lebensweg. Eine Behinderung, die zu einem späteren Zeitpunkt im Leben eintritt, kann häufig durch bereits erworbene Qualifikationen oder Anrechte auf soziale Sicherungsleistungen kompensiert werden. Auch eine Partnerschaft oder familiäre Unterstützung kann eine Sicherung gegen Risiken im Erwerbsleben darstellen.

Bildungssystem bestimmt über Arbeitsmarktchancen

Was die Bildungs- und Lebensverlaufsforschung im Allgemeinen belegt, gilt für Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße: Entscheidend für den Zugang zum Arbeitsmarkt und damit für die Lebenschancen insgesamt sind Bildung und Ausbildung. Eine berufliche Ausbildung ist die Mindestvoraussetzung für existenzsichernde, stetige Beschäftigung. Im deutschen Bildungswesen werden aber nach wie vor Menschen mit besonderen Bedürfnissen zum Großteil in Sondereinrichtungen unterrichtet. Ihnen wird der Zugang zum beruflichen Ausbildungssystem, Hochschulsystem und Arbeitsmarkt damit größtenteils versagt.

Trotz vielfältiger lokaler Inklusionsbestrebungen handelt es sich aus Sicht der meisten beteiligten Expertinnen und Experten bei der Überweisung an eine Sonderschule um eine unerlässliche Bedingung für eine optimale Förderung. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der eine Sonderschule besucht, lag 2008 bei 82 Prozent, eine der höchsten Sonderbeschulungsraten in Europa. In Deutschland geht es dabei um fast eine halbe Million Menschen, die im Jahr eine besondere Förderung bekommen. Diejenigen, die auf Sonderschulen überwiesen werden, werden nicht nur im Alltag ins Abseits geschoben, sondern haben auch kaum Chancen der Qualifizierung: Drei Viertel der jährlichen Sonderschulabgängerinnen und Sonderschulabgänger erwerben keinen qualifizierenden Schulabschluss. Mehr als jede/r Zweite geht anschließend nicht in einen Beruf über, sondern in Maßnahmen des "Übergangssystems". Auf diese Weise schafft das bis heute hierarchisch gegliederte und undurchlässige Schulsystem Arbeitslosigkeits- und Armutsrisiken. Zusammengefasst: Menschen mit Behinderungen werden strukturell daran gehindert, sich durch den Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung gesellschaftlich zu integrieren.

Die Arbeitsmarktsituation aus Sicht junger Erwachsener

Wie gehen Erwachsene, die eine Sonderschule besucht haben, mit ihrer Benachteiligung bei der Ausbildungsplatzsuche um, und wie schätzen sie ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt ein? Als Grundlage der folgenden (Selbst-)Beschreibungen dienen biographische Interviews mit Absolventinnen und Absolventen von Schulen für Lernbehinderte. Die Befragten gehören damit zur größten Kategorie unter jenen Schülerinnen und Schülern, denen ein Förderbedarf attestiert wird (ungefähr die Hälfte aller Kinder mit Förderbedarf werden der Kategorie Lernbehinderung zugewiesen).

Für die Interviews wurden relativ erfolgreiche Sonderschulabsolventen ausgewählt, die einen Hauptschulabschluss erworben haben und anschließend in eine Ausbildung gewechselt sind. Sie können aufgrund ihrer Erfahrungen Auskunft über ihre Erwerbssituation geben. Die hier als Protokolle dargestellten Lebensgeschichten benennen Schwierigkeiten, die sie beim Eintritt in das Erwerbsleben erfahren. Das Verfahren der Biographieanalyse wird angewandt, um das Leben und die Alltagspraktiken von bestimmten Personengruppen über ihre Erfahrungen zu rekonstruieren. Obwohl in der Forschung über Menschen mit Behinderungen die Aussagen der Betroffenen einen elementaren Bestandteil in der Einschätzung ihrer Lebenssituation darstellen, liegen bisher wenige Studien dieser Art vor.

Übergang Schule-Beruf

Die große Mehrheit der jungen Erwachsenen mit Benachteiligungen und Behinderungen landet nach dem Besuch einer Sonderschule in einem Berufsvorbereitungsjahr. Diese Einrichtung, die in unterschiedlichen Kursen einen Einblick in verschiedene Tätigkeitsfelder gewährt, gehört zum beruflichen "Übergangssystem" - einem System vielfältiger Orientierungsmaßnahmen, welche die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jedoch beruflich selten qualifizieren. Die Jugendlichen werden oft von einer Maßnahme oder Einrichtung an die nächste vermittelt, auch wenn sie sich nicht aktiv um einen Teilnehmerplatz bemühen. Deshalb erleben sie den Übergang von der Sonderschule in das Berufsvorbereitungsjahr als einen "automatischen" Wechsel und glauben, sich auf diese Weise qualifizieren zu können. Jedoch sind in den dort angebotenen, verkürzten Teilausbildungen die Ausbildungsansprüche reduziert. Außerdem verlängert sich ihre Ausbildungszeit, weil die Teilnehmer oft mehrmals verschiedene Ausbildungsmaßnahmen durchlaufen.

Wie der Übergang von der Sonderschule in eine schulische Ausbildung in einem Berufsförderzentrum abläuft, soll hier am Fall einer Sonderschulabsolventin beispielhaft dargestellt werden. Jenny Schremp (Name geändert), 21 Jahre, wurde im Grundschulalter aus der Regelklasse an eine Schule für Lernbehinderte überwiesen und hat diese elf Jahre lang besucht. Im Anschluss daran hat sie eine schulische Teilausbildung als Säuglingspflegehelferin an einem Berufsförderzentrum in D-Stadt absolviert. In ihrem gelernten Beruf findet sie jedoch keine Anstellung. Sie lebt von Hartz IV, übt im Rahmen der Arbeitsbeschaffung Hilfstätigkeiten aus und ist seit fast zwei Jahren erwerbslos.

Der Übergang von der Sonderschule in die schulische Teilausbildung wurde für die Schülerin durch Mitarbeiter der Institutionen vermittelt und war für die junge Erwachsene nicht transparent. So berichtet Jenny Schremp auf die Frage, wie sie in den Ausbildungsgang als Säuglingspflegehelferin gelangte:

"Ja, also, es stand eigentlich vornherein klar, dass ich meine Ausbildung als Kinderpflegerin machen wollte, und speziell weiß ich nicht, warum ich da jetzt unbedingt nach H. gekommen bin, weil angeblich soll die Schule ja auch nicht so sein, wie alle so sagen, weil die ist mir unter der Würde eigentlich, aber ist, ist ein anderes Thema. Aber, keine Ahnung, wie ich dahin gekommen bin, auf jeden Fall wurde ich dann da in die, habe eine Bewerbung da hin geschickt, und dann wurde ich dann angenommen. Und warum ich da hingekommen bin, weiß ich nicht. Weil ich halt eine Ausbildung mache." (Interview 2/30)

Über die Zeit an dem Berufsförderzentrum, an das sie über ihre ehemalige Lehrerin vermittelt wurde, berichtet Jenny Schremp, dass es schwierig für sie gewesen sei, die Leistungsstandards der Berufsschule in dem Teilausbildungsgang aufrechtzuerhalten. Ihren Berufswunsch Erzieherin, der nur über eine Vollausbildung zu erreichen ist, gibt die Jugendliche deshalb auf und verfolgt, wie viele andere ihrer ehemaligen Mitschüler, in beruflichen Belangen eine "Zielanpassungsstrategie". So wird Folgendes beschrieben: Junge Erwachsene richten sich nicht auf spezielle Erwerbsinhalte, sondern passen sich mit ihren Vorstellungen den beruflichen Gegebenheiten an.

Das führt dazu, dass viele ehemalige Sonderschulabsolventen als Langzeitarbeitslose bereit sind, (fast) jede Arbeit anzunehmen, um endlich Unabhängigkeit vom Elternhaus zu erlangen. Dieses Bestreben ist auch bei Jenny Schremp eine treibende Kraft: Sie lebte nach der Scheidung ihrer Eltern mit wechselnden Pflegepersonen sowie im Heim und ist am Ende der Schulzeit wieder bei ihrer psychisch erkrankten Mutter in eine Zwei-Zimmer-Wohnung eingezogen. Ihre starke Erwerbsorientierung, ihren Drang nach Unabhängigkeit von ihrer Mutter und ihren Wunsch, in eine eigene Wohnung einzuziehen, kann sie jedoch aufgrund fehlender Schulzertifikate nicht umsetzen. Als Sonderschulabsolventin ist es für Jenny Schremp schwierig, überhaupt in Beschäftigung zu gelangen. Die Schuld dafür weist sie sich und ihren Lernleistungen zu und übernimmt damit Verantwortung für ihre missliche Situation auf dem Arbeitsmarkt:

"Da muss ich ja erst mal überhaupt in meinen Beruf reinkommen. [...] Es kam halt eben vieles zusammen, und ich konnte eben kein besseres Zeugnis machen. Also ein besseres Zeugnis konnte ich nun mal nicht herstellen. Und da kann ich jetzt auch nichts zu, und das muss ich jetzt schlucken und durch und versuchen, dass ich irgendwie durch was weiß ich in den Beruf reinkomme." (Interview 2/30)

Trotz ihrer an Leistung orientierten schulischen und beruflichen Ambitionen ist es Jenny Schremp nicht möglich, sich durch ihre erfolgreiche Ausbildung zur Säuglingspflegehelferin beruflich zu integrieren. Auch in anderen Lebensbereichen versucht die Jugendliche, sich in "normale" soziale Zusammenhänge einzupassen. Dabei reflektiert sie, wie die anderen ehemaligen Sonderschulabsolventen auch, ihre stark begrenzten beruflichen Möglichkeiten. Diese rechnet die Jugendliche ihrer persönlichen Schwäche zu und nicht der wenig qualifizierenden Teilausbildung, die sie durchlaufen hat. Um sich vor solchen beruflichen Enttäuschungen zu schützen, entwickelt sie reduzierte Erwartungen an sich selbst, die auch bei anderen jungen Erwachsenen mit Sonderschulabschluss zu beobachten sind.

Das Wissen, dass eine (Lern-)Behinderung als Nachteil ihrer Person und als Einschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit ausgelegt wird, führt die jungen Erwachsenen dazu, ihre Behinderung im Ausbildungs- und Arbeitskontext zu verheimlichen. Davon berichtet eine 21 Jahre alte Sonderschulabgängerin und Tochter polnischer Migranten ausführlich:

"Also, auf jeden Fall meine Chefin weiß das ganz sicher, das weiß ich. Weil, die wollt noch mein Zeugnis haben und so Papiere von mir. (...) Es reicht, wenn meine Chefin das weiß und der Koch, der mich ausbildet. Das reicht mir eigentlich, dass die das wissen. Sonst würde ich sagen, die anderen braucht das nicht zu interessieren, woher ich komme. Oder was mit mir da ist." (Interview 9/30)

Barbara Dzierwa, die mit sieben Jahren an einer Schule für Lernbehinderte eingeschult wurde, nach der Schule zur Berufsorientierung in ein Berufsvorbereitungsjahr wechselte und von dort aus in ein berufliches Rehabilitationsprogramm gelangte, absolviert eine überbetriebliche Ausbildung zur Hauswirtschafterin und möchte nicht, dass ihre Kollegen wissen, welche Schule sie besucht hat, weil sie Stigmatisierung befürchtet.

Die Jugendliche hofft, mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung dieses Stigma zu überwinden, ist sich aber nicht sicher:

"Ja, und ich hoffe, dass ich natürlich nach der Ausbildung wirklich irgendwo anfangen kann und dass die nicht darauf gucken: ,Oh, die ist von einer Sonderschule, die nehmen wir nicht.' Oder so. Das wird denen eigentlich, denke ich mal, die normal sind und vernünftig sind, das wird denen egal sein. Das ist egal auch, ob ich von einer Schule komme oder nicht. Wichtig ist für die nur, dass ich eine abgeschlossene Ausbildung als Hauswirtschafterin habe und dass die mich übernehmen und mich dann auch annehmen werden. Das hoffe ich ja so. Aber im Hintergedanken hab ich immer den Gedanken dann so: ,Nehmen die dich jetzt wirklich an? Oder nur so einfach: Wollen die dich annehmen, weil die dich verletzen wollen wegen deiner Schule oder so?' So denk ich mir das". (Interview 9/30)

Der Sonderschulbesuch wird von Barbara Dzierwa mit Defiziten ihrer Person verknüpft. Der Ort ihrer schulischen Sozialisation steht hier für ihre Andersartigkeit. Die Sonderschule entscheidet über die räumliche Verteilung von Personen mit und ohne Behinderungen. Die soziale Wirkung der räumlichen Trennung besteht darin, dass die geringe Wertigkeit der Schulform auch den dort befindlichen Personen beigemessen wird. Barbara Dzierwa hat zwar die Sonderschule verlassen und ist in ein Ausbildungsverhältnis eingetreten, doch sie hat keine Kontrolle darüber, wie mit dem Wissen um ihre geringwertige schulische Herkunft umgegangen wird.

Der Vorteil einer "besonderen" Position, die Förderung und Schutz erhält, verkehrt sich hier in das Gegenteil: Ihre Besonderheit kann zur Täuschung durch die anderen genutzt werden, die sie möglicherweise nur annehmen, um sie zu verletzen. Sie weiß nicht, ob die ihr zuteil werdende Anerkennung aufgrund ihrer Leistungen erfolgt oder aufgrund ihrer sozialen Position als "Behinderte".

Fast alle befragten Sonderschulabgänger fürchten, durch die Anwendung von Normalitätskriterien in Wettbewerbssituationen aufgrund ihrer schulischen und beruflichen Herkunft zu unterliegen. Die jungen Erwachsenen entwickeln eine eigene Umgangsweise mit diesem Problem: Sie passen ihr Verhalten und ihre Arbeitsleistungen den Regeln und Kriterien innerhalb des Berufsbildungssystems an, um ihre Leistungsfähigkeit zu beweisen. Dabei verfolgen junge Erwachsene mit Behinderungen die Normalisierungsstrategie, durch eine Berufsausbildung in den regulären Arbeitsmarkt zu gelangen.

Für viele Menschen mit Behinderungen, die aufgrund fehlender qualifizierender Berufsbildungszertifikate keine legitime Eintrittskarte in den Arbeitsmarkt besitzen, stellt dies eine doppelte Hürde dar: Potenzielle Arbeitgeber müssen sie nicht nur als eingeschränkte Leistungsträgerin (über-)nehmen, sondern auch als Person "annehmen". In dieser defensiven Position entwickeln die jungen Erwachsenen keine Forderungen oder Ansprüche an die Gesellschaft, sie hoffen vielmehr darauf, "eingelassen" zu werden. Selbst eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt, z.B. durch eine geringfügige Erwerbstätigkeit, stellt dabei keinen verlässlichen Beweis der Anerkennung ihrer Person dar.

Techniken der Behinderung

Die jungen Erwachsenen weisen schulische und berufliche Leistungsorientierungen auf, die auf das Erlangen von (Aus-)Bildungszertifikaten abzielen. Dies umfasst eine erhöhte körperliche Einsatzbereitschaft, um mangelnde oder fehlende Leistungserfolge zu ergänzen oder zu ersetzen und damit die Ein- und Anpassung an berufliche und schulische Anspruchskontexte zu gewährleisten. Dabei entwickeln die jungen Erwachsenen unterschiedliche Techniken im Umgang mit ihrer Arbeitsmarktsituation. Eine dominante Form des Umgangs mit den reduzierten Ansprüchen in der Schule und in der Ausbildung besteht in der oben beschriebenen flexiblen An- und Einpassung in Lebensbereiche.

Jugendliche, die stetig Zurückweisung erleben, z.B. durch andauernde, unfreiwillige Erwerbslosigkeit, schreiben sich ihren beruflichen Misserfolg selbst zu und richten ihre Ansprüche und Wünsche an den reduzierten Gelegenheiten aus. Sie entwickeln stark reduzierte Selbstansprüche. Der andauernde Verbleib der Mehrheit der jungen Erwachsenen in beruflichen Rehabilitationskontexten führt aufgrund ihrer stetigen "Besonderung" und "Schonung" ebenfalls zu einer starken Identifikation mit der Kategorie (Lern-)Behinderung und den damit verbundenen reduzierten Selbstansprüchen. Auffällig ist, dass die entwickelten Normalisierungstechniken ein stark individualisiertes Selbstverhältnis schaffen: Die jungen Erwachsenen bearbeiten ihre Wünsche, Fähigkeiten und Körper, um diese in hierarchische Kräfteverhältnisse am Arbeitsplatz, in der Berufsschule oder in Erwerbslosigkeit einzupassen.

Behinderung zwischen Bildungs- und Sozialpolitik

Nach Verlassen der Sonderschule werden junge Erwachsene mit Behinderungen und Benachteiligungen ohne qualifizierenden Abschluss mit schwierigen Übergängen konfrontiert, die oft in Ausbildungslosigkeit führen. Auch das Absolvieren einfacher oder theoriereduzierter (Teil-)Ausbildungen stellt einen äußerst schwierigen Übergang in das Erwerbsleben dar, weil die Gefahr der Prekarisierung kaum gebannt wird. Sonderschulabgänger werden bei der Ausbildungsplatzsuche stark diskriminiert und brechen ihre berufliche Ausbildung aufgrund fehlender Unterstützung, mangelnder Förderpläne und Begleitung oder Assistenz häufiger ab als andere Schulabgänger.

Die schulische Segregation von Menschen mit Behinderungen wird in den besonderen Maßnahmen der Berufsausbildung fortgeführt. Sonderschulabgänger werden in der Phase ihrer Berufsorientierung häufiger in Rehabilitationsmaßnahmen gelenkt als ehemalige Integrationsschüler: Damit besteht für sie ein erhebliches Risiko, nach einer rehabilitationsspezifischen Berufsvorbereitung keine Vollausbildung zu erreichen. Prinzipielles Problem der beruflichen Maßnahmekarrieren sind eine weitere Stigmatisierung und ein niedriger Status der Quasi-Ausbildung. Zudem sind die Maßnahmeteilnehmer nach oft mehrmaligem Durchlaufen diverser Berufsbildungsschleifen mehrere Jahre älter als Haupt- und Realschulabgänger, die sich um Ausbildungsplätze bewerben.

Im weiteren Lebensverlauf bleibt die Erwerbs- und Lebenssituation ehemaliger Sonderschülerinnen und -schüler zumeist prekär und durch Maßnahmen beruflicher (Wieder-)Eingliederung geprägt. Zusätzliche segregierende Maßnahmen bringen Menschen mit Behinderungen nicht langfristig in qualifizierte Arbeitsverhältnisse - zumal der Arbeitsmarkt angespannt ist. Forschungen zu Job-Coaching zeigen, dass eine Begleitung von Sonderschulabgängerinnen und Schulabgängern beim Übergang von der Schule in den Beruf durchaus im Einzelfall zum Erfolg führen kann, doch es bleibt eine langjährige, aufwändige und kostspielige individuelle Unterstützung einzelner Betroffener. Die beruflichen Benachteiligungen der Sonderschulabgängerinnen und Schulabgängern vermag jedoch auch ein Zuwachs an Angeboten im sogenannten Übergangssystem nicht zu kompensieren, weil die Maßnahmen beruflich nicht qualifizieren. Die damit verbundenen Arbeitslosigkeits- und Armutsrisiken werden durch die laufenden sozialpolitischen Maßnahmen nur geringfügig kompensiert. Hingegen versprechen bildungspolitische Reformen, die gegen die Herstellung von "Bildungsarmut" gerichtet sind, nicht nur die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, sondern auch die Möglichkeit der sozialen Teilhabe. Die Inklusion aller Kinder und Jugendlichen in gemeinsamen Schulklassen stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem höheren Bildungsniveau auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen dar. Die Ausstattung mit qualifizierenden Schulabschlüssen ermöglicht erst die Teilnahme am Erwerbsleben.

Fazit

Durch die Praxis der schulischen und beruflichen Besonderung von Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen werden die Betroffenen stigmatisiert. Ihnen wird der Zugang zu qualifizierenden Zweigen der beruflichen Bildung trotz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen der Rehabilitation strukturell stark erschwert. Diese Form der schulischen Förderung führt nicht zu gleichwertigen Schulabschlüssen, sondern schließt ganze Teile der Schülerschaft von Bildungs- und Berufswegen aus, wie die Selbstbeschreibungen der "erfolgreichen" Sonderschulabsolventinnen gezeigt haben. Junge Erwachsene mit Behinderungen und Benachteiligungen, die aufgrund fehlender qualifizierender Zeugnisse auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als ökonomisch nur eingeschränkt vertragsfähig wahrgenommen werden, werden im Lebensverlauf oft dauerhaft sozial ausgegrenzt.

Bislang fallen wenige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber positiv auf, indem sie Menschen mit Behinderungen regulär ausbilden und beschäftigen, auch wenn diese keine schulischen Bildungsabschlüsse erworben haben. Der Ausschluss vom Arbeitsmarkt infolge einer strukturellen Benachteiligung bei der Ausbildungsplatzvergabe stellt eine Menschenrechtsverletzung dar, die Menschen mit Behinderungen einem erhöhten Arbeitslosigkeits- und Armutsrisiko aussetzt, schwer revidierbare Abhängigkeitsverhältnisse fördert und ihre Selbstbestimmung beschränkt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen für die 16. Legislaturperiode, Berlin 2009.

  2. Siehe insbesondere Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" (Work and Employment) der International Convention on the Rights of Persons with Disabilities; vgl. United Nations, Minutes of the General Assembly Sixty-first Session, 76th Plenary Meeting, December 13, 2006. A/61/PV.76.

  3. Sigrid Arnade, UN-Behindertenrechtskonvention - Entwurf einer Schattenübersetzung, Netzwerk Artikel 3, Berlin 2008, online: www.nw3.de (1.4.2010).

  4. Vgl. Heiko Pfaff, Lebenslagen der behinderten Menschen. Ergebnis des Mikrozensus 2005, in: Wirtschaft und Statistik, 12/2006, Wiesbaden, S. 1267-1277.

  5. Vgl. Angela Rauch, Behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt, in: Rudolf Bieker (Hrsg.), Teilhabe am Arbeitsleben. Wege der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, Stuttgart 2005, S. 25-43.

  6. Vgl. Michael Maschke, Behindertenpolitik in der Europäischen Union. Ein Vergleich der Lebenssituation behinderter Menschen und der nationalen Behindertenpolitik in 15 Mitgliedsstaaten, Wiesbaden 2008, S. 87ff.

  7. Vgl. Angela Rauch/Hannelore Brehm, Licht am Ende des Tunnels? Eine aktuelle Analyse der Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt, IAB Werkstattbericht Nr. 6/2003, Nürnberg 2003.

  8. Vgl. Bericht der Bundesregierung (Anm. 1).

  9. Vgl. ebd. S. 49f.

  10. Vgl. ebd. S. 50.

  11. Vgl. H. Pfaff (Anm. 4).

  12. Vgl. M. Maschke (Anm. 6).

  13. Vgl. Karl Ulrich Mayer, Lebensverlauf, in: Heike Solga/Justin Powell/Peter A. Berger (Hrsg.), Soziale Ungleichheit. Klassische Texte zur Sozialstrukturanalyse, Frankfurt/M. 2009, S. 411-426.

  14. Vgl. Justin J.W. Powell/Kai Felkendorff/Judith Hollenweger, Disability in the German, Swiss, and Austrian Higher Education Systems, in: Susan Gabel/Scot Danforth (eds.), Disability and the Politics of Education, New York 2008.

  15. Vgl. Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Sonderpädagogische Förderung in Schulen 1999 bis 2008. Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, Dokumentation Nr. 189 - März 2010, Bonn, S. XII-XIV; Justin J.W. Powell, Special Education and the Risk of Becoming Less Educated, in: European Societies, 8 (2006) 4, S. 577-599.

  16. Vgl. Sekretariat der Kultusministerkonferenz (Anm. 15), S. XVI.

  17. Vgl. Justin J.W. Powell/Lisa Pfahl, Ein kontinuierlicher deutscher Sonderweg? Zur Schul- und Berufsbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in: Sabine Knauer/Jörg Ramseger (Hrsg.), Welchen Beitrag leistet die schulische Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt? Ergebnisse eines Expertenhearings, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Berlin 2009, S. 61-73.

  18. Vgl. dies., Menschenrechtsverletzung im deutschen Schulsystem: behindert werden durch Sonderbeschulung, in: Till Müller-Heidelberg et al. (Hrsg.), Grundrechtereport. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, Frankfurt/M. 2009, S. 95-99.

  19. Für eine detaillierte Beschreibung der Übergänge von der Schule in den Arbeitsmarkt von ehemaligen Sonderschülerinnen und Sonderschülern, vgl. Lisa Pfahl, Techniken der Behinderung. Der Lernbehinderungsdiskurs, die deutsche Sonderschule und ihre Auswirkungen auf Bildungsbiographien, Bielefeld 2010 (i.E.).

  20. Vgl. Gabriele Rosenthal, Interpretative Sozialforschung, Weinheim 2005.

  21. Vgl. Heike Solga, Der Blick nach vorn: Herausforderungen an das deutsche Ausbildungssystem, WZB Discussion Papers SP I 2009-507, Berlin 2009.

  22. Vgl. Dirk Konietzka, Beruf und Ausbildung im Generationenvergleich, in: Zeitschrift für Pädagogik, 40 (1999), S. 289-320.

  23. Vgl. Antje Ginnold, Der Übergang Schule-Beruf von Jugendlichen mit Lernbehinderungen, Bad Heilbrunn 2008.

  24. Vgl. Lisa Pfahl, Schulische Separation und prekäre berufliche Integration: Berufseinstiege und biographische Selbstthematisierung von Sonderschulabgänger/innen, in: Anke Spies/Dietmar Tredop (Hrsg.), "Risikobiografien". Benachteiligte Jugendliche zwischen Ausgrenzung und Förderprojekten, Wiesbaden 2006.

  25. Vgl. Jutta Allmendinger, Bildungsarmut. Zur Verschränkung von Bildungs- und Sozialpolitik, in: Soziale Welt, 50 (1999), S. 35-50.

  26. Vgl. Justin J.W. Powell. Barriers to Inclusion: Special Education in the United States and Germany, Boulder 2010 (i.E.).

  27. Vgl. Ingrid Körner zur Hamburger Arbeitsassistenz in: Sabine Knauer/Jörg Ramseger, Welchen Beitrag leistet die schulische Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt?, BMAS, Berlin 2009, S. 17-21.

  28. Vgl. Vernor Muñoz, The Right to Education of Persons with Disabilities. Report of the Special Rapporteur, New York: UN General Assembly, A/HRC/4/29 (19 February 2007).

Dr. des., geb. 1975; Soziologin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Reichpietschufer 50, 10785 Berlin. E-Mail Link: pfahl@wzb.eu

Dr. phil., geb. 1970; Soziologe am WZB (s.o.) E-Mail Link: powell@wzb.eu