Einleitung
Medienberichte über ethnisch und religiös motivierte Gräueltaten, Vorwürfe von Wahlfälschungen und Staatsstreichen haben auch in jüngster Vergangenheit das Bild von Afrika geprägt. Diesen Eindruck hat selbst die in Südafrika ausgetragene Fußball-Weltmeisterschaft 2010 nicht nachhaltig zu verändern vermocht, wie viele Beobachter im Vorfeld des sportlichen Großereignisses noch gehofft hatten. Doch wird ein solch negatives Bild den Fortschritten, die der Kontinent im vergangenen Jahrzehnt in vielen Bereichen gemacht hat, keinesfalls gerecht. Dies gilt neben dem wirtschaftlichen Aufschwung in vielen Ländern vor allem für den Bereich der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit in Afrika. Gerade im Hinblick auf den dritten Afrika-EU-Gipfel, der im November 2010 in Tripolis stattgefunden hat, ist es wichtig, Chancen und Risiken der sicherheitspolitischen Kooperation afrikanischer Staaten auszuloten.
Ausgehend von der Gründung der Afrikanischen Union (AU) im Jahre 2002 hat sich die schrittweise herausbildende und auf mehreren Säulen ruhende Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (AFSA) zu dem institutionellen Kern neuer panafrikanischer Sicherheitsüberlegungen entwickelt. Die Wiederbelebung des Gedankens einer kontinentalen Sicherheitsarchitektur
Afrikanische Union als institutioneller Kern
Die AU war im Juni 2002 im südafrikanischen Durban feierlich aus der Taufe gehoben worden. Mit Ausnahme Marokkos sind heute sämtliche Staaten des Kontinents auch Mitgliedstaaten der AU.
Dieser Impotenz zu begegnen, war eines der Hauptanliegen der in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre artikulierten Modelle für eine Reform der kontinentalen Kooperation beziehungsweise Integration. Diese oszillierten zwischen einer Maximalposition, wie sie etwa von Libyen vertreten wurde, und einer von den regionalen Vormächten Nigeria und Südafrika empfohlenen Minimalposition: Während letztere ein loses Bündnis afrikanischer Staaten ohne Souveränitätstransfer der Mitgliedstaaten an die kontinentale Ebene vorsahen, empfahl Muammar al-Gaddafi eine geradezu revolutionäre Neugründung der Organisation mit dem Ziel die "Vereinigten Staaten von Afrika" zu schaffen. Dabei sollte eine machtvolle "Unionsregierung"
Als wichtigstes Beschlussorgan der AU blieb die Versammlung der Staats- und Regierungschefs bestehen. Immerhin wurde das ehemals kleine und lediglich mit Koordinationsaufgaben betraute Sekretariat in eine mit Initiativrechten ausgestattete Kommission nach Vorbild der Europäischen Kommission umgewandelt sowie ein Panafrikanisches Parlament und ein Afrikanischer Gerichtshof geschaffen.
Säulen der Sicherheitsarchitektur
Institutionell ist die Sicherheitsstruktur in die zentralen Organisationen der AU eingebettet. Sie besteht aus einem Friedens- und Sicherheitsrat (Peace and Security Council), zwei beratenden Gremien jeweils für zivile und militärische Aspekte, einem Fonds für friedensbildende Maßnahmen (Special Peace Fund), der Afrikanischen Eingreiftruppe (African Stand-by Force), dem kontinentalen Frühwarnsystem (Continental Early Warning System) und schließlich der Abteilung für Frieden und Sicherheit im Sekretariat der AU (Peace and Security Department).
Die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur ist eine Einrichtung, die institutionelle Aspekte gleich mehrerer Modelle in einzigartiger Weise miteinander verschmilzt: Der Friedens- und Sicherheitsrat stellt aufgrund seiner Entscheidungsbefugnisse das Rückgrat der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur dar, das sich am Vorbild des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen orientiert. Allerdings hebt er sich zugleich von seinem Vorbild ab, da es formal keine Vetomächte gibt. Der Rat besteht aus 15 Mitgliedern, die vom Exekutivrat der AU, der wiederum aus den Außenministern beziehungsweise den Vertretern sämtlicher 53 Mitgliedstaaten gebildet wird, gewählt werden. Um für Kontinuität in diesem zentralen Gremium zu sorgen, das seine Entscheidungen im Konsens trifft, ist vorgesehen, jeweils fünf Mitglieder für drei Jahre und zehn Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren zu wählen. Turnusgemäß standen bei der 16. Sitzung des Exekutivrates nach sechs Jahren, also im Januar 2010, einmal sämtliche Mitglieder vor der (Wieder-)Wahl. Der Rat stattete dabei Äquatorial-Guinea, Kenia, Libyen, Simbabwe und Nigeria mit einem Mandat für drei sowie Djibuti, Ruanda, Mauretanien, Namibia, Südafrika, Benin, die Elfenbeinküste und Mali mit einem Mandat für zwei Jahre aus. Nigeria ist das einzige Land, das dem Gremium seit seiner Gründung angehört. Dieses ist sicherlich auf die besondere Bedeutung des Landes bei Truppenentsendungen zur Unterstützung zahlreicher Einsätze der AU und der Vereinten Nationen (VN) in Afrika sowie seiner Rolle innerhalb der westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS (Economic Community Of West African States) zurückzuführen.
Ein Protokoll legt fest, dass nicht nur auf eine angemessene regionale Vertretung (geografisches Proporzprinzip) und Rotation der Länder aus den fünf Hauptregionen (Nord-, Zentral-, West-, Ost- und das Südliche Afrika), sondern auch darauf geachtet werden muss, dass die betreffenden Länder in good standing sind, das heißt ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt haben sowie Verfassungs- und Rechtsstaatlichkeit beachten. Die Auswahl der Mitglieder Anfang 2010 stellt jedoch diese Prinzipien ernsthaft infrage: Äquatorial-Guinea und Simbabwe sind Beispiele für Länder, die rechtstaatliche Grundsätze missachten; andere Staaten wiederum genießen keinen guten Ruf, wenn es um ihre verfassungsstaatlichen Grundlagen geht, oder waren selbst erst Zielländer für friedensbildende Maßnahmen wie Kenia und die Elfenbeinküste. Das Aufgabenspektrum des Friedens- und Sicherheitsrat umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen und reicht von Konfliktprävention, -intervention und Wiederaufbauleistungen über die Schaffung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik für die AU bis hin zur Förderung von Demokratie, guter Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz.
Als der Friedens- und Sicherheitsrat im Mai 2004 ins Leben gerufen wurde, ist seine Gründung als eine historische Leistung bei der Schaffung einer dauerhaften Friedens- und Sicherheitsordnung in Afrika gefeiert worden. Nach fünf Jahren und über 180 Treffen, auf denen die Minister über 100 Kommuniqués beschlossen, mehrere Sanktionen gegen afrikanische Staaten verhängt und friedensschaffende Einsätze im Sudan, auf den Komoren und in Somalia beschlossen haben, lässt sich festhalten: Viele Schwierigkeiten bestehen weiterhin. Dies betrifft die schlechte Zahlungsmoral vieler Mitglieder und deren mangelnden politischen Willen, die AU mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln auszustatten ebenso wie die gelegentlich auftretende ostentative Missachtung gemeinsam beschlossener Verfahrensregeln. Trotz dieser Mängel hat der Friedens- und Sicherheitsrat das Potenzial, sich zum Herzstück der afrikanischen Sicherheitsordnung weiterzuentwickeln. Nicht zuletzt waren es Initiativen des Rates, die bei den Auseinandersetzungen in Burundi und Kenia sowie den Staatsstreichen auf den Komoren und in Mauretanien entscheidende Lösungsimpulse vermittelt haben (vgl. Tabelle in der PDF-Version).
Neben dem Friedens- und Sicherheitsrat bestehen zwei weitere beratende Einrichtungen, die bislang jedoch keine entscheidende Wirkung entfalten konnten: der Rat der Weisen (Panel of the Wise) und der Generalstabsausschuss (Military Staff Committee). Der Rat der Weisen soll vermittelnd tätig werden, wenn es darum geht gewaltsame Konflikte und Auseinandersetzung im Keim zu ersticken oder Friedensabkommen vorzubereiten, abzuschließen und effektiv umzusetzen. Er stellt eine institutionelle Innovation der Afrikanischen Union dar, die zugleich in der afrikanischen Tradition unmittelbarer Vermittlungstätigkeit durch hochrangige und über jeden persönlichen Zweifel erhabene Persönlichkeiten steht. Zwar ist der 2007 ins Leben gerufene Rat bislang insgesamt neun Mal zusammengetreten, aber die Mitglieder sind noch nicht bei einer diplomatischen Vermittlung in Erscheinung getreten. Zu ihnen gehören unter anderem der Vorsitzende der Unabhängigen Wahlkommission Südafrikas Brigalia Bam, der ehemalige Präsident Algeriens Ahmed Ben Bella, die Präsidentin des Verfassungsgerichts Benins Elisabeth Pognon und Miguel Trovaoda, früherer Präsident von São Tomé und Príncipe an.
Der Generalstabsausschuss ist das zweite beratende Gremium. Die AU-Charta selbst sieht vor, dass der Generalstabsausschuss den Friedens- und Sicherheitsrat in militärischen Angelegenheiten und Sicherheitsfragen beratend zur Seite steht. Daher besteht er aus hochrangigen Führungsoffizieren der 15 im Rat vertretenen Mitgliedstaaten der AU. Darüber hinaus agieren die Mitglieder des Generalstabsausschusses als Liaison-Offiziere zwischen dem Friedens- und Sicherheitsrat, hochrangigen Vertretern sämtlicher Verteidigungsministerien und den für Konfliktprävention zuständigen Abteilungen in den regionalen Organisationen. Allerdings hat der Generalstabsausschuss bislang kaum an Einfluss zu gewinnen vermocht - und dies trotz regelmäßiger Treffen mit dem Ziel, den Aufbau der Afrikanischen Eingreiftruppe und des kontinentalen Konfliktfrühwarnsystems voranzutreiben.
Zur Finanzierung ihrer Friedenseinsätze hat die AU zwar den bereits von ihrer Vorgängerorganisation 1993 ins Leben gerufenen Friedensfonds (Special Peace Fund) fortgeführt - zugleich bleibt dieser nach wie vor eine Schwachstelle. Es ist vorgesehen, den Fonds durch jährliche Beiträge aus dem AU-Haushalt, freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten und internationaler Partner zu füllen. Allerdings ist der Fonds in erheblichem Maße unterfinanziert und die Beiträge der afrikanischen Mitgliedstaaten haben zu keinem Zeitpunkt zwei Prozent der Gesamteinnahmen des Fonds überschritten.
Eine weitere, äußerst ambitionierte Einrichtung stellt die Afrikanische Eingreiftruppe dar. Sie wurde mit dem Ziel geschaffen, Friedenseinsätze auf dem Kontinent mit Hilfe afrikanischer Truppen und unter afrikanischem Kommando zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für das rasche militärische Eingreifen bei Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 4 Absatz h der AU-Charta.
Trotz aller Mängel stellen die für Sicherheit in Afrika verantwortlichen Einrichtungen der AU einen erheblichen Fortschritt gegenüber denen der Organisation für Afrikanische Einheit dar. Für diese Fortschritte zeichnen im Wesentlichen afrikanische Regierungen selbst verantwortlich. Dennoch wären diese Fortschritte nicht ohne das Beispiel und die finanzielle und praktische Unterstützung internationaler Partner denkbar gewesen.
Internationale Unterstützung
Im Laufe der vergangenen zehn Jahre haben eine ganze Reihe internationaler Partner den Aufbau von Kapazitäten der AU unterstützt. Auf zwischenstaatlicher Ebene haben sich dabei vor allem die USA, Frankreich, Großbritannien und Deutschland als wichtigste Geber hervorgetan. Deutschland hat in diesem Zusammenhang etwa die Kosten für den Bau der Abteilung Frieden und Sicherheit der AU getragen und auch das Kofi Annan International Peacekeeping Training Center in Ghana finanziell unterstützt. In jüngster Zeit hat aber auch China sich immer stärker bei diesen Maßnahmen engagiert und zuletzt etwa den Bau von AU-Bürogebäuden in Addis Abeba im Wert von etwa 100 Millionen Dollar getragen.
Im Bereich der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit ist insbesondere die Bedeutung der EU erheblich gewachsen.
Das 2007 im Zuge einer Reform der außenpolitischen Budgetlinien im EU-Haushalt geschaffene Instrument für Stabilität zielt primär darauf ab, im Falle von gewaltsamen Konflikten und Naturkatastrophen rasch finanzielle Mittel bereitzustellen und die zwischenstaatliche Komponente besser mit der gemeinschaftlichen Dimension der europäischen Außenbeziehungen und -politik zu verzahnen. Für solche Maßnahmen stehen im aktuellen EU-Haushalt jährlich bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Afrika bildet dabei eine geografische Schwerpunktregion in der bis heute rund die Hälfte des Geldes ausgegeben worden ist. Über die finanzielle Hilfe hinaus hat die EU einen partnerschaftlichen Ansatz entwickelt, der in der "Gemeinsamen EU-Afrika Strategie" aus dem Jahre 2007 festgeschrieben ist, und deren Weiterentwicklung jüngst in Tripolis diskutiert worden ist. Die EU ist darüber hinaus auch bemüht, die Anstrengungen einzelner Mitgliedstaaten besser zu koordinieren und auch mit neuen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika abzustimmen - und wird dabei auch von einer EU-Delegation bei der AU in Addis Abeba unterstützt.
Ein weiteres internationales Netzwerk stellt das Africa Clearing House dar, welches wiederum seit 2005 besteht und Vertretern von G8-Staaten, der VN, den skandinavischen Ländern, Russland, China, Indien und der AU selbst eine Plattform bietet. Im Rahmen dieses Forums sollen Informationen ausgetauscht und die Möglichkeit geboten werden, einzelne entwicklungspolitische Maßnahmen zu koordinieren, um die AU nicht mit unterschiedlichen Agenden zu überlasten.
Herausforderungen: Worauf kommt es an?
Obschon nach wie vor erhebliche Defizite bei der Ausgestaltung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur zu beklagen sind, sind die in jüngster Zeit erzielten Fortschritte unübersehbar. Afrikanische Staaten stehen heute sehr viel stärker in der Verantwortung für den Umgang und die Lösung gewaltsamer Konflikte auf dem Kontinent als dies noch vor zehn Jahren der Fall gewesen war. Dennoch ist die AU noch immer, wie jüngst die Beispiele in Somalia und dem Sudan gezeigt haben, auf Hilfe von außen, etwa durch die internationale Gemeinschaft im Rahmen der VN oder der EU angewiesen. Von beiden Seiten - internationalen Partnern wie den afrikanischen Staaten selbst - müssen drei besondere Herausforderungen angegangen werden:
Stärkung institutioneller Kapazitäten.
Auf kontinentaler Ebene bleiben die institutionellen Schwächen ein zentrales Problem. Das Sekretariat der AU hat mit einem chronischen Mangel an geschultem und auch international erfahrenem Personal zu kämpfen. Hinzu kommt, dass qualifizierte jüngere Mitarbeiter oft nur kurz verbleiben, um dann lukrative Jobs in anderen internationalen Organisationen anzunehmen. Ein langwieriges und oftmals umständliches Rekrutierungsverfahren hilft auch nicht, diese unbefriedigende Situation zu ändern. Als direkte Folge dieser Zustände sind einzelne Abteilungen der AU nicht arbeitsfähig oder auch nur annähernd in der Lage, Projekte der Entwicklungszusammenarbeit effektiv und zeitnah umzusetzen.
Politischer Wille und Verbindlichkeit der Mitgliedstaaten.
Viele dieser institutionellen Symptome müssen als Konsequenz eines unzureichenden politischen Willens der Mehrheit afrikanischer Staaten gewertet werden. Zwar befürwortet die Führung vieler afrikanischer Staaten lautstark eine Afrikanisierung der Sicherheitsbemühungen für den Kontinent; zugleich aber haben sich viele der Staats- und Regierungschefs äußerst zurückhaltend gezeigt, wenn es darum geht, diesem Anspruch mit der Bereitstellung ausreichender Ressourcen und Kompetenzen auch tatsächlich gerecht zu werden. Die Hauptlast ruht dabei nur auf einer geringen Zahl von Schultern: Wenn es etwa darum geht, Truppen bereitzustellen und die Führung eines Einsatzes zu übernehmen, gehören Ruanda, Nigeria, Südafrika und Uganda zu den wichtigsten Staaten. Mit Blick auf die finanzielle Unterstützung der AFSA haben sich insbesondere Länder wie Äthiopien, Kenia und Libyen hervorgetan. Daher ist es für die AU immer schwieriger geworden, ihre Friedenseinsätze personell in ausreichender Form auszustatten.
Qualitätsverbesserung und Koordination der internationalen Unterstützung.
Mit der Rückkehr Afrikas auf die Weltbühne des 21. Jahrhunderts hat sich auch das Motiv für die internationale Unterstützung von Konfliktprävention und -management erheblich gewandelt. Eine wachsende Zahl von Staaten, darunter die USA, China oder auch europäische Staaten, befindet sich im Wettbewerb um politischen und wirtschaftlichen Einfluss in Afrika, insbesondere im Hinblick auf eine Ausbeutung der Rohstoffreserven. Unterstützung von außen ist daher sehr oft von geostrategischen Interessen geleitet und in hohem Maße selektiv. Damit sind einzelne Maßnahmen externer Geber und Akteure häufig nicht "aus einem Guss", und Initiativen zum Kapazitätsaufbau im Rahmen der AFSA leiden an einer Reihe grundlegender Schwächen: Dazu zählen insbesondere die starke Betonung von Ausbildung afrikanischer Soldaten im Bereich der Friedenssicherung, die einhergeht mit dem Verzicht vieler Geber, Defizite im Bereich militärischer Ausstattung zu beheben. Zweitens betont eine Fülle von Maßnahmen bei der Krisenprävention einen kurzfristigen statt eines langfristigen Zielhorizonts. Drittens vermag die Summe der Einzelmaßnahmen, zwischen den Geberländern wenig koordiniert oder gar harmonisiert, keine gebündelte Wirkung zu entfalten.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht die AU - und mit ihr die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur - bei der Finanzierung ihrer Einrichtungen und laufenden Einsätze in einer allzu großen Abhängigkeit von der EU. Dieses enge Verhältnis hat sicherlich auch dazu geführt, dass viele Institutionen und Politikprozesse innerhalb der AU sich stark an Vorbildern aus der europäischen Integration angelehnt haben. Obschon eine solche Angleichung institutioneller Natur durchaus im Verhältnis beider Bürokratien positive Effekte erzielen und die AU von den institutionellen Erfahrungen der EU profitieren lässt, besteht darin die Gefahr, dass die EU damit die Eigenverantwortung Afrikas in diesen Institutionen nachhaltig untergräbt. Eine denkbare Möglichkeit, diese Entwicklung umzukehren, bestünde darin, dass die EU nicht nur die AU-Institutionen ins Blickfeld nähme, sondern darüber hinaus auch ihre bilateralen Kontakte zu den gerade im Hinblick auf Frieden und Sicherheit wichtigen Mitgliedstaaten der AU betonte.