Einleitung
Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es in der Bundesrepublik Deutschland seit einem Vierteljahrhundert auch privaten Rundfunk. Dieser bildet die zweite Säule des "dualen Rundfunksystems", von dem zu sprechen man sich hierzulande seitdem angewöhnt hat.
Dieser Begriff bürgerte sich seit den 1980er Jahren ein - vielleicht, weil es duale Systeme auch anderenorts gibt, in der beruflichen Bildung zum Beispiel und in der Abfallwirtschaft (ohne dass damit Analogien nahegelegt sein sollen). Der private Rundfunk hat eine langwierige Entstehungsgeschichte. Er hat sich zwar expansiv entwickelt, steht aber bis heute in einer schwierigen Wettbewerbssituation.
Historische Spuren
Die Versuche, den Rundfunk "an alle" privatwirtschaftlich zu betreiben, sind in Deutschland fast so alt, wie dieses Medium selbst.
Obwohl die Sendegesellschaften Lizenzen für zehn Jahre erhalten hatten, kam es schon 1932, in der sich zuspitzenden politischen Krise der Weimarer Republik, zu einer "Rundfunkreform", die praktisch eine totale Verstaatlichung dieses Mediums bedeutete. Die privaten Kapitalgeber wurden enteignet. So fiel es den Nationalsozialisten nicht schwer, den Rundfunk nach der "Machtergreifung" 1933 zu übernehmen und zu einem Instrument ihrer Propaganda zu machen.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ohne Alternative?
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es die alliierten Besatzungsmächte, welche die maßgeblichen Entscheidungen für die Rundfunkorganisation im zerstörten Deutschland fällten.
Doch blieb das öffentlich-rechtliche Rundfunkmonopol schon in den 1950er Jahren nicht unumstritten. Dies umso mehr, als die Landesrundfunkanstalten neben ihren Hörfunkprogrammen seit 1954 auch gemeinsam im Rahmen der ARD ein regelmäßiges Fernsehprogramm ausstrahlten. Privatwirtschaftliche Kreise, die sich in einer "Studiengesellschaft für Funk- und Fernsehwerbung" zusammenfanden, meldeten alsbald Interesse an einem zweiten Fernsehprogramm an.
Auch die damalige CDU-Bundesregierung wollte Einfluss auf den Rundfunk in der Bundesrepublik gewinnen, der ihr wegen der föderalistischen Rundfunkordnung bislang verwehrt war. Um diesem Ziel näher zu kommen, erteilte das Bundeskabinett im Dezember 1959 der "Freies Fernsehen GmbH" (FFG) den Auftrag für ein zweites Fernsehprogramm und übernahm dafür Bürgschaften.
Deren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht führte 1961 zum ersten Fernsehurteil, das aus verfassungsrechtlichen Gründen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festschrieb. Eine Alternative zu ihm gab es zunächst nicht. Als Gründe führte das Gericht vor allem den Frequenzmangel und den hohen Finanzbedarf an, weswegen eine Vielzahl von Sendern bei diesem Medium nicht zu erwarten sei. Somit blieb eine privatwirtschaftliche Organisation des Rundfunks in Deutschland erst einmal ausgeschlossen. Stattdessen wurde als zweites Fernsehprogramm das öffentlich-rechtliche ZDF gegründet, das 1963 zu senden begann. Die Dritten Programme der Landesrundfunkanstalten folgten sukzessive seit 1964 mit besonderem Programmauftrag. Eine Konsequenz all dieser Umstände war letztlich, dass die Sozialisation mehrerer Nachkriegsgenerationen in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (insbesondere das Fernsehen) erfolgte und die Erwartungen der Menschen an die elektronischen Medien dadurch tief greifend geprägt wurden.
Ende des öffentlich-rechtlichen Monopols
Wie sich herausstellte, war die Zementierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopols gleichwohl nicht von langer Dauer. Schon seit den 1970er Jahren traten mit Kabel und Satelliten neue Übertragungswege hinzu, die den Mangel an terrestrischen Frequenzen aufhoben. Gleichzeitig begann die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Weg auch für eine andersgeartete Rundfunkorganisation zu öffnen. Im dritten Rundfunkurteil (FRAG-Urteil) von 1981 erkannte das Gericht im Prinzip eine individualrechtliche Rundfunkfreiheit an, deren Realisierung allerdings den Landesgesetzgebern vorbehalten blieb.
Bis zur Entstehung des dualen Rundfunksystems war es jedoch noch ein langer Weg. Es fehlten nicht nur die technischen Voraussetzungen, auch die rechtlichen Grundlagen mussten erst geschaffen werden. Erschwert wurde dieser Prozess durch starke (medien)politische Differenzen zwischen den großen Regierungsparteien, der CDU/CSU und der SPD. Während die Sozialdemokraten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk das Gemeinwohlprinzip garantiert sahen und von politischen Tendenzen in den Programmen auch profitierten, plädierten die Christdemokraten für mehr Pluralität, zumal sie Verstöße gegen das Ausgewogenheitsgebot beklagten. Verkompliziert wurde die Situation durch die Tatsache, dass der Rundfunk nach der Kompetenzregelung des Grundgesetzes Ländersache ist und die Bundesländer in unterschiedlicher politischer Zusammensetzung regiert wurden.
Im System des kooperativen Föderalismus konnten sich die Bundesländer Ende der 1970er Jahre nur darauf einigen, vier Pilotprojekte zu veranstalten, in denen die technischen, organisatorischen und inhaltlichen Modalitäten weiterer Programmangebote sowie deren Akzeptanz getestet werden sollten.
Das CDU-regierte Bundesland Rheinland-Pfalz war das erste, das 1980 für sein in Ludwigshafen geplantes Kabelpilotprojekt ein Landesgesetz schuf, das die eigenständige Beteiligung privater Programmanbieter vorsah. Die Verkabelung des Projektgebiets kam jedoch nur schleppend voran und bis zur Aufnahme des Sendebetriebs vergingen nochmals Jahre. Mit den anderen Pilotprojekten wurde zudem aus unterschiedlichen Gründen noch weniger entschieden Neuland betreten. In Bayern können private Anbieter beispielsweise nur unter dem Dach der öffentlich-rechtlich organisierten Landesanstalt für Neue Medien tätig werden, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk dort in der Verfassung festgeschrieben ist (Art. 111a).
Start und Entwicklung des privaten Rundfunks
Der 1. Januar 1984 gilt als das Startdatum des privaten Rundfunks in Deutschland. An diesem Tag strahlte die in Ludwigshafen angesiedelte Anstalt für Kabelkommunikation (AKK) erstmals Rundfunkprogramme aus, die unter Beteiligung privatwirtschaftlich organisierter Programmanbieter zustande kamen. Manche sprachen von einem "Urknall im Medienlabor",
Im Zuge der Privatisierung des Rundfunks ist es in den folgenden Jahren in Deutschland zu einer enormen Ausweitung der elektronischen Medien gekommen. Das gilt sowohl für die Zahl der Veranstalter als auch für die Programmangebote und die Nutzung durch Hörer und Zuschauer. In der Bundesrepublik sind heute mehr als 300 Radioprogramme zu empfangen, knapp 250 davon sind private.
Die Entwicklung privater Fernsehanbieter fand in Deutschland in mehreren Wellen statt. Die Anfangsphase 1985/86 war durch die Etablierung der zwei privaten Vollprogramme Sat.1 und RTL plus gekennzeichnet. Das Ruder bei Sat.1 übernahm mehrheitlich der Filmhändler Leo Kirch, der sich dabei auf seine reichhaltigen Programmressourcen stützen konnte. In der zweiten Gründungsphase kamen ab 1989 die beiden Vollprogramme Pro Sieben und Tele 5 (zuvor Musicbox) hinzu. 1991 begann der Pay-TV-Sender Premiere den Sendebetrieb. Die nächste Expansion begann 1992/93 mit sechs weiteren Anbietern, worunter sich fünf Spartenprogramme befanden: n-tv (Nachrichten), Vox (Information), Kabelkanal (Unterhaltung), VIVA (Musiksendungen) sowie das Deutsche Sport-Fernsehen (DSF), das an die Stelle von Tele 5 trat. In der nächsten Expansionsphase Mitte der 1990er Jahre verdoppelte sich die Zahl der privaten TV-Angebote in Deutschland durch weitere Spartenprogramme auf rund 20. Ende der 1990er Jahre kamen mit Bloomberg TV und N24 noch zwei Nachrichtenprogramme hinzu (beide mit Schwerpunkt Wirtschaft). Zur gleichen Zeit wurde der Versuch unternommen, in Deutschland auch Pay-TV zu etablieren. Auch hierbei war Leo Kirch die treibende Kraft.
Zu einer weiteren expansiven Vermehrung der Fernsehprogramme hat in den vergangenen Jahren die Digitalisierung geführt. Durch die Erweiterung der Übertragungskapazitäten wurde Platz für zahlreiche weitere Angebote geschaffen. Zumeist handelt es sich um Spartenkanäle und Spezial- bzw. Zielgruppenprogramme. Überdies stehen seit einigen Jahren mit dem Internet und inzwischen mit dem Mobiltelefon weitere Übertragungswege auch für Fernsehangebote zur Verfügung. 2007 wurden in Deutschland insgesamt 354 Fernsehprogramme (inklusive Teleshopping-Kanäle) gezählt, wozu noch ausländische Programme hinzukommen, die ebenfalls hier empfangbar sind.
Wirtschaftliche Strukturen des privaten Rundfunks
Ungleichartig haben sich die wirtschaftlichen Strukturen des Privatrundfunks in Deutschland entwickelt. Die privaten Radiosender sind zu großen Teilen eine Domäne der Presseverlage. Der Finanzierungsbedarf ist hier begrenzt. Anders ist dies bei TV-Vollprogrammen. RTL ist Bestandteil der RTL-Group, eines international agierenden Konsortiums, dessen Hauptanteilseigner die Bertelsmann AG ist. Sie hat ihre Anteile in den vergangenen Jahren auf 90 Prozent erhöht und strebt eine völlige Übernahme an. Ihr gehören auch Anteile an RTL II (35,9 %), Super RTL (50 %) und Vox (99,7 %).
Anders verlief die Entwicklung bei der zweiten großen Senderfamilie, der Pro Sieben Sat.1 Media AG. Leo Kirch, der wichtigste Inhaber, musste 2002 Insolvenz anmelden - unter anderem, weil er sich im Digitalfernsehen verkalkuliert hatte. Seine Anteile übernahm 2003 der amerikanisch-israelische Medienunternehmer Haim Saban, der diese (nach einem erheblichen Gewinnsprung) seinerseits 2005 wieder zum Kauf anbot. Eine Übernahme durch den Axel Springer Verlag, der bis dahin schon zwölf Prozent der Stamm- und Vorzugsaktien von Sat.1 besaß, scheiterte an Einwänden des Bundeskartellamts. Dieses konstatierte die Gefahr einer marktbeherrschenden Stellung. Gleichermaßen argumentierte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), wobei sie in fragwürdiger Weise Marktanteile im Rundfunk und in der Presse zusammenrechnete. Als Käufer von Pro Sieben Sat.1 kamen daraufhin die Finanzinvestoren Permira und KKR zum Zuge. 2007/08 geriet das Unternehmen wegen hoher Dividenden, die trotz Gewinneinbruchs aufgrund sinkender Marktanteile abgezweigt wurden, in wirtschaftliche Nöte. Die Investoren betrieben einen Sparkurs und Personalabbau, außerdem verschuldeten sie das Unternehmen durch den Kauf der paneuropäischen Sendergruppe SBS. Damit sollte eine Position, wie RTL sie besitzt, erreicht werden. Ein Umzug des Senders von Berlin nach München 2008 diente ebenfalls der Kostenersparnis, drohte aber den Substanzverlust des Senders zu vergrößern. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" sprach in ihrem Rückblick auf das Medienjahr 2008 davon, Sat.1 müsse "im Grunde genommen neu gegründet werden".
Marktanteile und Finanzierung
Den privaten Fernsehveranstaltern gelang es in der zweiten Hälfte der 1980er und zu Beginn der 1990er Jahre, den Zuwachs an technischer Reichweite in einen Programmerfolg beim Publikum umzusetzen. In einer scherenförmigen Entwicklung verloren die öffentlich-rechtlichen Sender seit den 1980er Jahren kontinuierlich Marktanteile beim Fernsehpublikum, während die Privaten kontinuierlich hinzugewannen (Abbildung). Die Phase der "Neuverteilung" war 1992/93 abgeschlossen. In den Jahren darauf folgte mit der weiteren Expansion eine Phase der Fragmentierung. Die "großen" Programme verloren in dem zunehmenden Wettbewerb der Kanäle leicht an Marktanteilen, die "kleinen" nahmen zu. Während ARD, ZDF, Sat.1 und RTL 1993 noch gemeinsam einen Marktanteil von 69 Prozent ausmachten, waren es 2007 nur noch 50 Prozent. Kabel 1 legte in diesem Zeitraum von 2,0 auf 3,6 Prozent zu, Vox erlebte einen Quotenanstieg auf 5,7 Prozent. Dieser Sender hatte 1993 als Bildungssender begonnen und verdankt seinen Erfolg heute Serien bzw. Soaps. Im Jahr 2008 hatte die ARD mit 13,4 Prozent die meisten Zuschauer, gefolgt von allen Dritten Programmen zusammen (13,2 %), dem ZDF (13,1 %), RTL (11,7 %), Sat.1 (10,3 %) und Pro Sieben (6,6 %). Der Vorsprung der Öffentlich-Rechtlichen resultierte vor allem aus den Übertragungen sportlicher Großereignisse, der Fußball-Europameisterschaft und den Olympischen Spielen. Vgl. Abb. Marktanteile der TV-Programme in Deutschland in der PDF-Version.
Insgesamt hat sich durch den privaten Rundfunk die Mediennutzung der Bevölkerung vergrößert. Die tägliche Reichweite des Fernsehens stieg innerhalb von zehn Jahren von 75 Prozent im Jahr 1985 auf 83 Prozent und bis 2005 auf 89 Prozent. Im gleichen Zeitraum verdoppelte sich die durchschnittliche Sehdauer von 121 auf 220 Minuten pro Tag. Jedoch nutzt nur ein kleiner Teil der Zuschauer die Vielfalt des Programmangebots vollständig. Das "Kanalrepertoire" ist in der Regel begrenzt. 63 Prozent der Zuschauer kommen mit höchstens drei Sendern aus.
Schon bald nach der Etablierung der Privaten hatte sich auch eine "Dualisierung" des Publikums abgezeichnet, und zwar zwischen öffentlich-rechtlich orientierten und eher privat orientierten Zuschauern.
Die Einführung des privaten Rundfunks zeitigte auch Konsequenzen für den deutschen Werbemarkt. Zwar hatte der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit Mitte der 1950er Jahre zunächst Radio- und dann Fernsehwerbung eingeführt. Aber zeitliche Beschränkungen verknappten die elektronischen Werbemöglichkeiten. Dies änderte sich seit Mitte der 1980er Jahre. Insbesondere die Fernsehwerbung verzeichnete hohe Wachstumsraten: Ihr Anteil am gesamten Werbemarkt verdoppelte sich auf 20 Prozent. Die TV-Werbeeinnahmen stiegen von 1,8 Milliarden DM (938,1 Millionen Euro) 1988 auf 4,7 Milliarden Euro im Jahr 2000. Danach führte ein Einbruch durch die Medienkrise zu Rückgängen - eine Tendenz, die sich erst 2006 wieder umkehrte. 2007 waren es wieder 4,165 Milliarden Euro. Zugleich ist es zu einer Umverteilung der Werbeeinnahmen zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Fernsehen gekommen: Während 1988 nur 16 Prozent der Werbeumsätze den privaten Fernsehsendern zuflossen, sind es heute rund 95 Prozent (2007: 3,9 Milliarden Euro). Nur noch fünf Prozent gehen an ARD (2007: 168,4 Millionen Euro) und ZDF (116,7 Millionen Euro). Beim Hörfunk sind die Werbeeinnahmen weniger einseitig verteilt. Hier entfielen 2005 gut ein Drittel (188 Millionen Euro) auf die öffentlich-rechtlichen Sender, zwei Drittel (507 Millionen Euro) auf die privaten.
Programme
Die ausschließliche Finanzierung durch Werbung schlägt sich notwendigerweise in den Programmen der privaten Rundfunkveranstalter nieder. Denn diese müssen sich primär an den Einschaltquoten ausrichten. Laut Bundesverfassungsgericht müssen sie deshalb auch nur einen "Grundstandard" erfüllen, nicht aber - wie die öffentlich-rechtlichen Programme - eine "Grundversorgung" bieten. Im privaten Hörfunk haben sich vorzugsweise "Formatradios" herausgebildet, die sich auf bestimmte "Musikfarben" und damit auch Hörerschaften spezialisiert haben.
Um sich Marktanteile zu erkämpfen, mussten die privaten Fernsehanbieter ihre Programme auf Sparten und Genres ausdehnen, die bis dahin nicht oder nur wenig bedient worden waren. Die Notwendigkeit von Programminnovationen war somit besonders groß. Zu Anfang erregten bei RTL plus Erotik-Sendungen Aufsehen ("Tutti Frutti"). Neu eingeführt wurden das "Frühstücksfernsehen" und nachmittägliche Talkshows, in denen sich die Moderatoren menschlicher Alltagsprobleme annehmen. Für die Nachrichtensendungen, für die mehrere Formate erprobt worden waren, entschied man sich schließlich für mehr "Boulevardisierung".
Gewisse Unterschiede der Sender zeigen sich in den Programmstatistiken.
Die großen Sendergruppen sind durch den Rundfunkstaatsvertrag bei einem Marktanteil eines Senders von 10 Prozent zu "vielfaltssichernden Maßnahmen" verpflichtet und müssen deshalb in bestimmtem Umfang unabhängigen Dritten Sendezeit zur Verfügung stellen. Es gibt solche Fensterprogramme von regionaler und bundesweiter Reichweite. Bei RTL sind dies unter anderem "Spiegel TV Magazin" und "Stern TV", bei Sat.1 "Spiegel TV Reportage" sowie "Weck Up" und "Planetopia". Produziert werden diese Sendungen von eigenständigen Unternehmen, gleich mehrere zum Beispiel von der Development Company for Television Program (DCTP), einem Geschöpf des Filmemachers Alexander Kluge. Gewiss tragen diese Sendungen, welche die Sender aus ihren Werbeeinnahmen finanzieren müssen, ohne Einfluss auf den Inhalt und die Werbewirksamkeit zu haben, zum Informationsgehalt und zur Vielfalt der Mutterprogramme bei. Für die Veranstalter der Fensterprogramme, so Roger Schawinski, der ehemalige Senderchef von Sat.1, seien diese Sendeplätze eine "Lizenz zum Gelddrucken".
Die Programme der privaten Fernsehsender boten und bieten immer wieder Anlass zur öffentlichen Kritik. Besonders war dies bei "Big Brother" der Fall, einer Sendereihe, in dem die Fernsehkamera den Zuschauer zum Voyeur macht. Gezeigt wird, wie sich Menschen, die gemeinsam in eine Wohnung gesperrt sind, verhalten. Unmut erregten auch die Austragung privater Konflikte in den nachmittäglichen Talkshows und die öffentliche Bloßstellung in den Castingshows ("Deutschland sucht den Superstar"). Die Resonanz auf derartige Sendungen nahm mitunter aber nach einiger Zeit von selbst wieder ab. Während die Kritiker moralische Einwände vorbrachten oder mit ihrem Geschmack argumentierten, verwiesen die Sender in solchen Fällen auf die Reichweiten und das Interesse des Publikums. Legendär wurden diesbezüglich Aussagen von Helmut Thoma, dem ersten Geschäftsführer von RTL ("Im Seichten kann man nicht ertrinken" / "Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler").
Unbestritten hat der private Rundfunk Programminnovationen hervorgebracht, von denen manche auch von den öffentlich-rechtlichen Sendern aufgegriffen wurden. Ja, diese reagierten in ihren Programmen auf die private Konkurrenz. Schon in den 1990er Jahren zogen sich ARD und ZDF den Vorwurf zu, sie passten sich zunehmend den Privaten an. Es war von einer "Konvergenz" der Programme die Rede.
Wettbewerbssituation und Zukunftsaussichten
Die Wettbewerbssituation und die Zukunftsaussichten des privaten Rundfunks in Deutschland werden durch mehrere Faktoren bestimmt - einerseits durch technische, andererseits durch wirtschaftliche und medienpolitische. Infolge der Digitalisierung und des Hinzutritts des Internets differenziert sich die Medienlandschaft weiter aus. Zwar ergibt sich damit ein neuer Entfaltungsspielraum auch für den privaten Rundfunk, doch fragmentiert sich die Phalanx der Anbieter zusätzlich. Beispielsweise treten inzwischen die Kabelnetzfirmen, die sich bislang mit der Weiterleitung von Programmen begnügten, als Plattformbetreiber mit eigenen Angeboten auf.
Was die Finanzierung angeht, so ist der Privatfunk ausschließlich von Werbung abhängig und damit vom Werbemarkt, der seinerseits konjunkturanfällig ist. Dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (in limitiertem Umfang) Werbung gestattet ist, sehen die Privaten als Systemfehler. Auch ihre eigenen Werbemöglichkeiten sind Regeln unterworfen, wenngleich ihnen der Gesetzgeber auch in einzelnen Punkten entgegen gekommen ist. Nichtsdestotrotz tendieren die Sender dazu, in nicht erlaubter Weise Dauerwerbesendungen und Schleichwerbung zu betreiben. Während dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus Gebühren jährlich mehr als sieben Milliarden Euro zur Verfügung stehen, betragen die Werbeeinnahmen der privaten Rundfunkveranstalter rund 4,4 Milliarden Euro. Die Kluft, die hier besteht, hat Konsequenzen für die Programminvestitionen und die Wettbewerbsfähigkeit. Im Kampf um die publikumsträchtigen, aber teuren Sportsenderechte ziehen die Privaten daher oft den Kürzeren.
Besonders umstritten war zuletzt, welche Betätigung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet erlaubt ist. Durch die einschlägigen Bestimmungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags 2009 verändert sich nach Ansicht der privaten Anbieter (wie auch der Presseverlage) die Wettbewerbssituation zu ihren Ungunsten. Letztlich fielen die neuen Regeln für ARD und ZDF weniger strikt aus als es zunächst schien.
Doch sind Schwierigkeiten des privaten Rundfunks auch hausgemacht. Das zeigt sich insbesondere bei Pro Sieben und Sat.1, bei denen es den Investoren vor allem um Gewinnabschöpfung geht. Dass es dazu kommen konnte, ist auch eine Konsequenz kartellrechtlicher Entscheidungen. Ob hier anders entschieden würde, sollte sich bei einem potentiellen Weiterverkauf der Sendergruppe die gleiche Frage nochmals stellen, ist offen.