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Editorial | Öffentlich-rechtlicher Rundfunk | bpb.de

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Editorial Selbstbewusst anders sein - Essay Integration als Programmauftrag Die zweite Säule des "dualen Systems": Privater Rundfunk Das Ende der Rundfunkpolitik Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Demokratie Die BBC, das Internet und "Public Value"

Editorial

Johannes Piepenbrink

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Der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten lautet: Gewährleistung einer unabhängigen "Grundversorgung" mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Erfüllen die Sender ihren am Gemeinwohl orientierten Programmauftrag?

Erst seit 25 Jahren ist das bundesdeutsche Rundfunksystem "dual": Neben den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, der ARD ("Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland"), dem ZDF und dem Deutschlandradio, gibt es seit Anfang 1984 auch privatwirtschaftlich-kommerzielle Sender. Während Letztere werbefinanziert sind und keinen speziellen Programmauftrag verfolgen, werden die Öffentlich-Rechtlichen zu etwa 80 Prozent durch Rundfunkgebühren finanziert und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Ihr Auftrag lautet: Gewährleistung einer vom Staat unabhängigen "Grundversorgung" mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung.

Angesichts der über sieben Milliarden Euro Rundfunkgebühren, die den Öffentlich-Rechtlichen jährlich zufließen, geraten sie regelmäßig unter Rechtfertigungsdruck: Ist ihr Programm die 17,98 Euro Monatsgebühr (für ein Fernseh- und ein Radiogerät) wert? Ist die "Grundversorgung" nicht schon durch die Vielfalt der privaten Sender gesichert? Bieten die Öffentlich-Rechtlichen wirklich mehr Qualität, oder achten auch sie nicht nur auf "die Quote"? Wie weit dürfen sie ins Internet "expandieren"?

Mit dem 12. "Rundfunkänderungsstaatsvertrag", der im Juni 2009 in Kraft tritt, sollen einige dieser Fragen geklärt werden. So beschlossen die Bundesländer darin unter anderem, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote künftig einem "Drei-Stufen-Test" (Public Value Test) unterzogen werden sollen, um zu überprüfen, ob sie dem am Gemeinwohl orientierten Programmauftrag entsprechen. Vorbild ist auch hier - wie bei der Gründung der Öffentlich-Rechtlichen nach 1945 - die British Broadcasting Corporation (BBC), die bereits mehrere solcher Tests durchlaufen hat.