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Widerstand von Protestanten im NS und in der DDR

Anke Silomon

/ 15 Minuten zu lesen

An den Beispielen des Nationalsozialismus und der DDR werden theologische Hintergründe von Widerstandsaktivitäten evangelischer Christen und die grundlegend verschiedene Situation in beiden Diktaturen beleuchtet.

Einleitung

Spätestens von 1848 an wurde in Deutschland die Trennung von Staat und Kirche diskutiert. Nach dem Ersten Weltkrieg löste die Nationalversammlung mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 das überkommene System von Staatskirchen ab und regelte das Verhältnis von Kirche und Staat neu. Unabhängig von einem als aufklärerisch empfundenen Laizismus bildeten die Vorstellungen von Religionsfreiheit, einem weltanschaulich neutralem Staat sowie der Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften die Grundlage dieser Regelungen. Zwar wurde die Religionsausübung nicht zur Privatsache erklärt, sondern blieb eine öffentliche Angelegenheit. Aber diese wurde dem Staat entzogen. In den Artikeln 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung, die mittels Artikel 140 GG Bestandteil des Staatskirchen- und Verfassungsrechts der Bundesrepublik sind und sich auch noch in der DDR-Verfassung von 1949 wiederfanden, blieb diese rechtliche Regelung bis heute bestehen.



Die Einbindung der Kirchen in einen Staat und sein politisches System ist sowohl für die Zeit des Nationalsozialismus als auch für die des geteilten Deutschlands ein Thema, das trotz der genannten rechtlichen Vorgaben durch zahlreiche Spielräume immer wieder Interpretationsmöglichkeiten eröffnet. Die Haltung von evangelischen Christen zur weltlichen "Obrigkeit", also zwischen 1933 und 1945 zum NS-Regime und zwischen 1949 bis 1990 zur DDR und zum "real existierenden" Sozialismus, soll im Folgenden genauer in den Blick genommen werden. Dabei geht es nicht um einen Vergleich oder gar den Nachweis von Kontinuitäten widerständigen oder oppositionellen Verhaltens von Protestanten im Nationalsozialismus und in der DDR. Vielmehr sollen religiös motivierte Gruppierungen und christliche Einzelpersonen vorgestellt werden, die sich dem nationalsozialistischen Regime widersetzten. Die DDR dagegen war zwar durch eine atheistische Staatsideologie gekennzeichnet, doch war die Verfolgung Andersdenkender oder politisch Unerwünschter subtiler und forderte weniger Opfer. Wegen der fundamentalen Unterschiede konnte es keinen mit dem gegen den Nationalsozialismus vergleichbaren Widerstand geben. Daher soll aufgezeigt werden, wie das Verhältnis zwischen Staat und Christen beziehungsweise Kirchen sich entwickelte und welche mit dem christlichen Glauben begründeten Formen von widerständigem oder oppositionellen Verhalten entstanden. Dass in wenigen Fällen auch personelle Kontinuitäten festzustellen sind, kann als lebensgeschichtlicher Zufall gewertet werden und bedeutet keinesfalls die Vergleichbarkeit oder gar Gleichsetzung von nationalsozialistischem Deutschland und DDR.

Mit der Reformation innerhalb der römisch-katholischen Kirche hatten sich zwei evangelische Strömungen herausgebildet, Lutheraner und Reformierte. Während die lutherischen Protestanten die Verbindlichkeit der lutherischen Bekenntnisschriften sowie die Zwei-Reiche-Lehre betonen, stehen für den reformierten Gottesdienst die Predigt, Gebete, gemeinsam gesprochene Texte und der Gemeindegesang im Zentrum. Die Kirchen sind schlicht, die Verkündigung steht im Vordergrund, das Bilderverbot wird ernst genommen. Von den herrschenden Auffassungen unter den deutschen Protestanten, die vor allem im Nationalsozialismus die Grundlage für den verhaltenen oder offenen Widerstand von Christen bildeten, sollen hier nur zwei - stark verkürzt - umrissen werden. 1. Die Anhänger der dialektischen Theologie des Schweizer Theologen Karl Barth betonten die Gültigkeit der Königsherrschaft Christi in allen Lebensbereichen. Folgerichtig wandten sie sich gegen eine Eigengesetzlichkeit der Politik und forderten die Orientierung menschlichen Rechts am göttlichen. Sie waren zumeist Reformierte und schlossen sich während der nationalsozialistischen Herrschaft in der Bekennenden Kirche zusammen. Sie taten dies in Abgrenzung von den Deutschen Christen, die gefördert von den Nationalsozialisten die Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche übernahmen. 2. Demgegenüber traten andere, überwiegend Lutheraner, in Anlehnung an die Zwei-Reiche-Lehre, also die Vorstellung von der parallelen Existenz eines von Gott gelenkten Reiches und eines weltlichen Staatsgebildes, für eine deutliche Trennung theologischer und politischer Fragen ein und verhielten sich politisch weitgehend abstinent.

Protestanten und ihr Widerstand gegen den Nationalsozialismus

Gegen den Versuch der Nationalsozialisten, die evangelische Kirche ideologisch und organisatorisch gleichzuschalten, gab es keine gesamtkirchliche Gegenwehr. Eine protestantische Minderheit bildete - auf der Grundlage von Barths theologischen Lehren - die Bekennende Kirche, die Mitte 1934 auf ihrer ersten Synode die Barmer Theologische Erklärung verabschiedete. Die 139 Vertreter von 18 deutschen evangelischen Landeskirchen brachten in sechs Thesen ihre Ablehnung der staatlichen Vereinnahmungsversuche und der Verfremdung des christlichen Bekenntnisses durch die Deutschen Christen zum Ausdruck. Die aus heutiger Sicht ebenso dringliche Geißelung der Menschenrechtsverletzungen durch das NS-Regime lässt sich allenfalls zwischen den Zeilen herauslesen oder aber als selbstverständlich zum christlichen Zeugnis gehörend mitdenken. Viele Mitglieder der Bekennenden Kirche hatten zunächst den "nationalen Aufbruch" und die Wiederherstellung staatlicher Autorität nach dem Scheitern des parlamentarischen Systems am Ende der Weimarer Republik begrüßt. Der meistzitierte Satz aus der 1. Barmer These, der die Basis der Erklärung bildet, lautet: "Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Wort Gottes auch noch andere Ereignisse, Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung erkennen."

Neben Barth setzte sich das Führungsgremium der Bekennenden Kirche, der Reichsbruderrat, aus Martin Niemöller, Karl Immer und Hermann Albert Hesse zusammen. Nach einer Klärung der Leitungskompetenzen auf der dritten Bekenntnissynode in Augsburg 1935 ging Barth als Professor für Systematische Theologie nach Basel. Barth hörte dennoch nicht auf, sich politisch zu Wort zu melden - gegen die Judenverfolgung, für die Unterstützung der Fliehenden, allgemein gegen das Schweigen von Christen. Anfang 1938 erklärte er in Aberdeen unmissverständlich: "Es gibt unter Umständen eine nicht nur erlaubte, sondern göttlich geforderte Resistenz gegen die politische Macht, eine Resistenz, bei der es dann unter Umständen auch darum gehen kann, Gewalt gegen Gewalt zu setzen. Anders kann ja der Widerstand gegen die Tyrannei, die Verhinderung des Vergießens unschuldigen Blutes vielleicht nicht durchgeführt werden."

Der Theologe Dietrich Bonhoeffer, dessen Schriften maßgeblich von Barths dialektischer Theologie beeinflusst waren, verstand die Barmer Theologische Erklärung als Impuls und Grundlage seiner aktiven Beteiligung am (politischen) Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime. Er war an der Planung des missglückten Attentats auf Hitler beteiligt, das Fabian von Schlabrendorff am 13. März 1943 zu verüben versuchte, und Mitwisser des leider ebenfalls gescheiterten Attentats und Staatsstreichs vom 20. Juli 1944. Barth, der von Bonhoeffers Hinrichtung kurz vor Ende des Krieges zutiefst betroffen war, hatte Attentate auf Hitler als ethisch legitim befürwortet. Etwa dreißig Mitglieder der Bekennenden Kirche wurden von den Nationalsozialisten ermordet oder starben an den Folgen der Haft. Zu den durch ihren Widerstand zum NS-Regime aus christlicher Überzeugung bekannt gewordenen, hingerichteten Mitgliedern der Bekennenden Kirche gehören außer Bonhoeffer auch Hans Koch, Helmuth James Graf von Moltke, Friedrich Justus Perels und Paul Schneider. Koch und Perels gehörten zum Umfeld der Attentäter des 20. Juli 1944, ebenso wie der evangelische Theologe und spätere CDU-Politiker Eugen Gerstenmaier. Dieser war auch Mitglied der 1940 von von Moltke gegründeten bürgerlich-zivilen Widerstandsgruppe, des Kreisauer Kreises. Dieser bestand aus einem festen Kern von etwa zwanzig Mitgliedern und ebenso vielen Sympathisanten. Die Zusammensetzung der Kreisauer war ungewöhnlich bunt: Bürgertum und Adel waren ebenso vertreten wie die Arbeiterbewegung, der Katholizismus und der Protestantismus. Ziel der Gruppe war eine grundlegende geistige, gesellschaftliche und politische Reform Deutschlands, an deren Ende eine stark sozialistisch gefärbte Gesellschaftsordnung stehen sollte.

Im Gegensatz dazu war der Widerstand der Mitte 1942 in München gegründeten Gruppe Weiße Rose, deren wichtigste Mitglieder Hans und Sophie Scholl, Christoph Probst, Willi Graf und Alexander Schmorell waren, überwiegend christlich geprägt. Das Entsetzen über die Deportation und den erbarmungslosen Umgang mit den Juden sowie mit Oppositionellen und das zum Teil eigene Miterleben von Massenermordungen in Polen und Russland motivierte die Mitglieder der Weißen Rose zur subversiven, über die Verbrechen des NS-Regimes aufklärenden Flugblattarbeit. Bereits am 18. Februar 1943 wurden Hans und Sophie Scholl beim Verteilen des sechsten - gegen die nationalsozialistische Kriegspolitik gerichteten - Flugblatts an der Universität München entdeckt und an die Gestapo ausgeliefert. Im Laufe des Jahres 1943 wurden die Geschwister Scholl, Probst, Graf und Schmorell sowie der Autor des Flugblattes, Kurt Huber, hingerichtet.

Der Freiburger politische Widerstandskreis, der sich anlässlich der so genannten Reichskristallnacht seit Ende 1938 regelmäßig traf, bestand fast ausschließlich aus Mitgliedern und Sympathisanten der Bekennenden Kirche. Ihm gehörten unter anderem Friedrich Delekat, Otto Dibelius, Constantin von Dietze, Walter Eucken, Adolf Lampe, Otto Hof, Friedrich Justus Perels, Gerhard Ritter, Helmut Thielicke, Erik Wolf und Ernst Wolf an. Zwischen dem Freiburger Kreis gab es eine (personelle) Verbindung zum Goerdeler-Kreis und zu Bonhoeffer, was nach dem Attentatsversuch vom 20. Juli 1944 zur Verhaftung von von Dietze, Eucken, Lampe, Perels und Ritter durch die Gestapo führte.

Es lassen sich noch andere evangelische Christen nennen, die sich aus religiöser Motivation heraus, weniger spektakulär als die genannten Gruppierungen, dem Regime widersetzten, etwa der Staatswissenschaftler Hermann Stöhr, Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg. Auf seine Einberufung zur Kriegsmarine Anfang 1939 reagierte Stöhr mit Verweigerung aus Gewissensgründen, bot sich jedoch für einen ersatzweisen Arbeitsdienst an. Er ignorierte zwei Einberufungsbefehle; das Reichskriegsgericht verurteilte ihn am 16. März 1940 wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode und lehnte das Gnadengesuch ab. Am 21. Juni 1940 wurde Stöhr in Berlin-Plötzensee enthauptet. Der Jurist Hermann Reinmuth, der bereits vor 1933 humanitäre Hilfsaktionen initiiert hatte, opponierte ebenfalls schon früh gegen die Nationalsozialisten. Wegen seines juristischen Beistandes für verurteilte oder inhaftierte Regimegegner und seine Unterstützung von Angehörigen politisch Verfolgter wurde er 1935 wegen "Verbrechen der Vorbereitung zum Hochverrat unter erschwerenden Umständen" zu einer Zuchthausstrafe verurteilt. Als Reinmuth 1941 entlassen werden sollte, verweigerte er die Unterzeichnung der damals üblichen Erklärung, künftig nichts mehr gegen das nationalsozialistische Deutschland zu unternehmen. Daher inhaftierte man ihn im KZ Sachsenhausen, wo er im April 1942 starb.

Bei Werner Sylten handelte es sich um einen evangelischen Theologen, der seit 1925 in Thüringen eine Fürsorgeeinrichtung für schulentlassene minderjährige Mädchen leitete. Die Nationalsozialisten verlangten, dass die Zöglinge nur von "Ariern" zu im Sinne der NS-Ideologie volks- und rassebewussten Mädchen erzogen werden dürften. Die Thüringische Kirchenleitung, fest in der Hand der Deutschen Christen, monierte Syltens jüdische Abstammung - sein Vater war bei der Heirat mit einer Protestantin konvertiert - und seine Sympathien für den Religiösen Sozialismus. Sylten schloss sich der Bekennenden Kirche an; seine Frau nahm sich 1935 aufgrund des wachsenden Drucks auf die Familie das Leben. Nach seiner Entlassung als "Halbjude" aus dem Pfarrdienst im Jahr 1936 arbeitete Sylten zwei Jahre lang für die Lutherische Bekenntnisgemeinschaft in Gotha, um dann als Seelsorger im Berliner Büro Heinrich Grübers anzufangen, bis dieses nach der Verhaftung Grübers Ende 1940 geschlossen wurde. Er wurde am 27. Februar 1941 ins KZ Dachau deportiert. Trotz Krankheit und Folter meldete Sylten sich aus Furcht, mit einem Krankentransport aus dem KZ in den Tod zu fahren, nicht krank. Zwar gelang es Grüber, ihn einmal von der Transportliste streichen zu lassen, doch in Folge einer offensichtlichen Erkrankung wurde Sylten im Rahmen der Euthanasieaktion 14f13 in die Tötungsanstalt Hartheim/Linz verbracht und dort im Spätsommer 1942 ermordet.

Der 1898 geborene Jurist Lothar Kreyssig arbeitete nach seiner Promotion am Landgericht Chemnitz, wo er 1928 - im selben Jahr, in dem sein Vater starb und Kreyssig die Bibel zu lesen begann - zum Landgerichtsrat ernannt wurde. Die über das Berufliche hinausgehende Beziehung zum als politisch "rot" verschrienen Präsidenten des Landgerichts, Rudolf Ziel, ließ den deutschnationalen Kreyssig rasch von seiner partiellen Befürwortung der Nationalsozialisten abrücken und prägte stark seine künftige Rechtsauffassung. Ziel wurde nach 1933 seines Amtes enthoben; für Kreyssig waren die zunehmenden Rechtsbrüche unter der Herrschaft der NSDAP unübersehbar. Aufgrund seines Engagements für Arbeitslose und andere sozial Benachteiligte wurde Kreyssig von den Nationalsozialisten mit Argwohn betrachtet. Als 1934 die Bekenntnisgemeinden entstanden, trat Kreyssig der Lutherischen Bekenntnisgemeinde Flöha bei und übernahm dort die Leitung des Kreisbruderrates. 1937 erwarb Kreyssig einen vernachlässigten Bauernhof, den er nach biologisch-dynamischen Grundsätzen bewirtschaftete. Der "Bruderhof" bot Notleidenden und Verfolgten Zuspruch, und Kreyssig ließ sich ans Amtsgericht in Brandenburg/Havel versetzen.

Als Vormundschaftsrichter wurde er immer häufiger mit erschreckenden Berichten von Vormündern und Pflegern über so genannte Geisteskranke konfrontiert. Angesichts der bereits über die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" kursierenden Gerüchte wandte sich Kreyssig im Sommer 1940 an Reichsjustizminister Franz Gürtner und äußerte den Verdacht, "Geisteskranke" würden systematisch abtransportiert und in einer Anstalt getötet. In seinem Schreiben wies er auf die in ethischer und rechtlicher Hinsicht problematische Aktion hin, um als Christ grundsätzlich die Anmaßung der Nationalsozialisten anzuprangern, über die Qualität von Menschen und deren Lebensberechtigung zu entscheiden. Staatssekretär Roland Freisler persönlich eröffnete ihm im Ministerium, Hitler habe die so genannte Euthanasie-Aktion selbst veranlasst und damit das Recht zum Töten geschaffen. Reichsleiter Philipp Bouhler sei für die Durchführung der Tötungsaktion verantwortlich, an deren juristischer Absicherung derzeit noch gearbeitet werde. Nachdem Kreyssig Bouhler wegen Mordes angezeigt hatte, wurde er erneut von Freisler empfangen, der ihm erste Entwürfe für eine rechtliche Regelung der "Euthanasie" zeigte. Kreyssig erläuterte, dass dies nichts an seinem Widerstand gegen den Massenmord von "Geisteskranken" ändern werde. Sie verstoße in jeder Hinsicht gegen Ethik, Moral und Recht. Ende August wies Kreyssig die Heil- und Pflegeanstalten Brandenburg-Görden, Eberswalde, Göttingen, Landsberg/Warthe, Neuruppin, Sorau und Teupitz schriftlich an, dass die seiner richterlichen Vormundschaft unterstellten Personen nicht ohne seine Zustimmung verlegt werden dürften. Am 13. November 1940 wurde Kreyssig zu Minister Gürtner bestellt, der ihm das auf den Kriegsbeginn datierte Ermächtigungsschreiben Hitlers als juristische Grundlage für die Tötung geistig Behinderter vorlegte. Da Kreyssig bei seiner Position blieb, dass allein "der Wille des Führers (kein) Recht schaffen" könne, wurde ihm seine Versetzung in den Ruhestand angedroht. Er stellte selbst einen förmlichen Antrag, "mich unter Gewährung der gesetzlichen Bezüge in den Ruhestand zu versetzen", wurde zum Jahresende vorläufig beurlaubt und am 4. März 1942 durch Führererlass zwangspensioniert.

Erstaunlicherweise war dies die einzige Konsequenz von Kreyssigs couragiertem und widerständigem Verhalten. Versuche der Gestapo, ihn in ein Konzentrationslager zu bringen, misslangen. Trotz seiner konträren Rechtsauffassung beeindruckte Kreyssig möglicherweise die Nationalsozialisten mit seinem Pflichtbewusstsein, seinen Fähigkeiten als Jurist und seiner unbeugsamen Haltung. Er verfolgte bei seiner Arbeit für die Bekennende Kirche das primäre Ziel, sich für die behinderten, politischen und jüdischen Verfolgten einzusetzen, die der Willkür des NS-Systems hilflos ausgeliefert waren, deportiert und getötet wurden. Ende April 1945 kamen sowjetische Soldaten auf den Bruderhof, und seine Bewohner wurden Opfer von Plünderungen, Zerstörungen, Bedrohungen und Vergewaltigungen. Kreyssig sollte mehrere Male verhaftet, enteignet oder sogar erschossen werden, bevor die Russen Kenntnis von seinem Widerstand gegen die Nationalsozialisten erhielten und ihn als Antifaschisten identifizierten.

Christen, Kirche und Staat in der DDR

Als Konsistorialpräsident der Kirchenprovinz Sachsen von Ende 1945 an geriet Lothar Kreyssig in Konflikte mit der Sowjetischen Militäradministration (SMAD), die immer stärker versuchte, in innerkirchliche Belange einzugreifen. 1947 wurde Kreyssig Präses der provinzialsächsischen Synode. Nach Gründung der DDR war er erneut als Christ in einem atheistischen Staat mit einem Regime konfrontiert, das seine Arbeit zu unterbinden suchte und ihn vom Geheimdienst beobachten ließ. Am Beispiel Kreyssigs lässt sich zeigen, dass Christen in der DDR zwar weder erwünscht noch beheimatet waren, aber nur in seltensten Fällen um ihr Leben fürchten mussten. Es kam vor allem in den 1950er Jahren zu gewaltsamen Übergriffen und politischen Prozessen. Gegen evangelische Christen wurden lange Haftstrafen verhängt. Und es darf keineswegs vergessen werden, dass viele junge Protestanten wegen ihres Glaubens und der damit verbundenen Lebensführung in berufliche oder private Bahnen gezwungen wurden, die nicht ihren Vorstellungen und Wünschen entsprachen. Dennoch: Insgesamt war die Problemlage eine vollkommen andere als die von Christen in der NS-Zeit.

Der evangelischen Kirche in der von der SED zentralistisch gelenkten DDR kam eine besondere Rolle als einzige staatsunabhängige gesellschaftliche Großorganisation zu. Die SED-Ideologen gingen zunächst davon aus, dass sich die Kirche als bürgerliches Relikt im Zuge der Entwicklung zum reiferen Sozialismus von selbst auflöse. Der ureigene kirchliche Auftrag, das Evangelium zu verkündigen, bekam früh Schlagseite in Richtung der Seelsorge. Die Kirche war gefordert, Partei zu ergreifen und Sprachrohr zu sein für diejenigen, deren Stimme zu schwach war und denen der Rückhalt fehlte, ihre Belange zu vertreten. Hinzu kam, dass "die" Kirche in der DDR die ersten zwanzig Jahre lang ein Teil der Evangelischen Kirche in Deutschland, der gesamtdeutschen EKD, war: gemeinsame Leitungsgremien, Synoden und Arbeitsgruppen, ein grenzübergreifender Wunsch nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit - für die SED-Führung ein klares Feindbild.

Gesamtkirchlichen Widerstand gab es in dem Sinne, dass die Mehrheit der evangelischen Christen in der DDR auf ein vereintes Deutschland hoffte. Als sich abzeichnete, dass es dazu nicht kommen würde, richtete sich das Augenmerk auf DDR-spezifische Probleme und Themen. Und auf den immer weiter verstärkten Druck des Staates reagierte die evangelische Kirche 1969 mit ihrer organisatorischen Verselbständigung im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK). Die SED-Führung erkannte den Kirchenbund 1972 offiziell an. So konnte die evangelische Kirche mit dem Staat verhandeln und traf im so genannten Spitzengespräch am 6. März 1978 einige letztlich jedoch unverbindliche, wenig relevante Vereinbarungen mit dem Staat. Das Gespräch hatte indes hohen symbolischen Wert für beide Seiten und war auch nutzbringend für den SED-Staat und die "Kirche im Sozialismus". Diese Bezeichnung wurde vom BEK als Ortsbestimmung verstanden, vom Staat als Zustimmung und Beschreibung der Zugehörigkeit zur DDR zu instrumentalisieren versucht.

Durch die Sonderrolle der "Kirche im Sozialismus" wurden kirchliche Äußerungen sowohl seitens des Staates als auch von (den Medien) der Bundesrepublik mit Argwohn bzw. Interesse zur Kenntnis genommen - jedoch als politisch oder verkappt oppositionell. Nicht selten nahm der BEK zu politischen Fragen und Maßnahmen der SED Stellung, weil sie die Christen in der DDR tangierten. Dies galt etwa für Kirchensprengungen, den Kampf gegen die Junge Gemeinde, die Etablierung der Jugendweihe, die Einführung des Wehrkundeunterrichts, die Haltung von Christen zu Wehrdienst und Bausoldatenregelung, überhaupt für die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft.

Zu solchen Anlässen äußerte sich nicht nur die Leitung des BEK stellvertretend für alle evangelischen Christen in der DDR, sondern auch einzelne Kirchenvertreter meldeten sich zu Wort. Während lediglich die Evangelische Kirche in Thüringen unter ihren Bischöfen Moritz Mitzenheim und Ingo Braecklein als angepasst galt und den viel zitierten "Thüringer Weg" ging, gab es oppositionelles oder widerständiges Verhalten in allen Landeskirchen. Eine Konzentration fand sich in den großen Städten, auch die Hauptstadt Ost-Berlin stellte schon aufgrund ihrer Sonderrolle - mitten im geteilten Deutschland, nur durch die Mauer getrennt von West-Berlin - eine Hochburg da. Das Verhandlungsgeschick und die Haltung der Bischöfe zu den sich unter dem Dach der Kirche sammelnden Friedensbewegten, Oppositionellen, Umweltschützern, politisch Andersdenkenden oder Ausreisewilligen bestimmte auch das Ausmaß staatlicher Repression.

Von Christen dominiert und vom BEK mitgetragen wurde die Friedensbewegung, mit dem Symbol "Schwerter zu Pflugscharen" zugleich biblisch begründet und durch die von der Sowjetunion an die UNO verschenkte Skulptur scheinbar ideologisch abgesichert. Auch in Umwelt-, Menschenrechts-, Frauen- und "Dritte-Welt"-Gruppen waren viele evangelische Christen vertreten. Dezidiert politisch-alternative und damit von der SED als hochgradig oppositionell eingestufte Gruppen gab es einige, unter ihren Mitgliedern auch Christen. Diese Gruppen sprachen oft von einem "verbesserlichen Sozialismus" und traten für die Demokratisierung der DDR ein. Sie forderten die Einhaltung der Bürgerrechte, demokratische Wahlen, eine Entmilitarisierung der Gesellschaft sowie Reisefreiheit und grenzten sich von den "Ausreisewilligen" ab, die kein Interesse an einer Reform der DDR hatten, sondern nur schnell das Land verlassen wollten.

Auch unter den Christen in der DDR gab es konfessionelle Streitigkeiten zwischen Lutheranern, Reformierten und Unierten, die jedoch weniger deutlich die jeweilige Haltung zum SED-Staat bestimmten, sondern kirchenintern ausgetragen wurden. In offiziellen Gesprächen war der BEK stellvertretend für alle Protestanten Verhandlungspartner des Staates. Wenn man die gesamtkirchliche Leitungsebene verlässt, sind bei den beiderseitig erwünschten oder einseitig eingeforderten Zusammentreffen zwischen Vertretern der SED und denen der evangelischen Kirche auch konfessionelle Prägungen zum Vorschein gekommen. Es gab auch Kirchenvertreter, die sich weigerten, mit Vertretern des atheistischen Staates überhaupt Gespräche zu führen.

Ob evangelische Christen zur Zeit des Nationalsozialismus oder während der deutschen Teilung ihrer staatlichen "Obrigkeit", einer Diktatur gegenüber aus konfessionellen Gründen mit Anpassung, "Winterschlaf" oder Widerstand reagierten: Sie haben eine wichtige Lebenserfahrung gemacht, nämlich unter den Zwängen einer Diktatur ihr spezifisch christliches Profil auszubilden und zu vertreten. Die Protagonisten der ostdeutschen Kirchen mussten nach der politischen und kirchlichen Wiedervereinigung feststellen, dass sie mit den in der DDR erkämpften Spielräumen und politischen Erfolgen in der neuen gesellschaftlichen Heimat, der Bundesrepublik, keinesfalls Türen aufstießen. Das christliche Zeugnis und die Beeinflussung politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Weichenstellungen durch christliche Werte wie Gerechtigkeit, Nächstenliebe und Friedfertigkeit, die während der NS-Zeit abhanden gekommen waren und in der atheistischen DDR zu Konflikten führten - in der pluralistischen bundesdeutschen Gesellschaft drohen sie kaum beachtet zu verhallen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. allgemein Peter Steinbach/Johannes Tuchel (Hrsg.), Widerstand gegen den Nationalsozialismus, Bonn 1994, sowie Wolfgang Benz/Walter H. Pehle (Hrsg.), Lexikon des deutschen Widerstandes, Frankfurt/M. 1994.

  2. Vgl. Ehrhart Neubert, Geschichte der Opposition in der DDR 1949 - 1989, Berlin 1997.

  3. Vgl. Kurt Meier, Kreuz und Hakenkreuz. Die evangelische Kirche im Dritten Reich, München 1992.

  4. Karl Barth, Gotteserkenntnis und Gottesdienst nach reformatorischer Lehre, 20 Vorlesungen (Gifford-Lectures) über das Schottische Bekenntnis von 1560, gehalten an der Universität Aberdeen im Frühjahr 1937 und 1938, Zollikon 1938.

  5. Vgl. Joachim Fest, Der lange Weg zum 20. Juli, Berlin 1994.

  6. 1949 gab der Bruderrat der EKD als Nachfolger des Bruderrates der BK ein Märtyrerbuch heraus, das die ermordeten und in den KZs umgekommenen BK-Mitglieder und ihre Todesumstände, soweit bekannt, aufführte. Jedoch tauchten nicht alle nach heutigen Maßstäben als "Blutzeugen" zu charakterisierende Mitglieder auf. Vgl. Karl-Joseph Hummel/Christoph Strohm (Hrsg.), Zeugen einer besseren Welt. Christliche Märtyrer des 20. Jahrhunderts, Leipzig 2000.

  7. Vgl. Hans Mommsen, Die künftige Neuordnung Deutschlands und Europas aus der Sicht des Kreisauer Kreises, in: P. Steinbach/J. Tuchel (Anm. 1).

  8. Vgl. Detlev Bald, Die Weiße Rose. Von der Front in den Widerstand, Berlin 2003.

  9. Vgl. Konrad Weiß, Lothar Kreyssig. Prophet der Versöhnung, Gerlingen 1998.

  10. Vgl. Susanne Willems, Lothar Kreyssig. Vom eigenverantwortlichen Handeln. Eine biographische Studie zum Protest gegen die Euthanasieverbrechen in Nazi-Deutschland, Göttingen o.J. [1995]; vgl. auch Kreyssigs Schreiben vom 8. 7. 1940 in: Ernst Klee (Hrsg.), Dokumente zur "Euthanasie", Frankfurt/M. 1986, S. 201 - 204.

Dr. phil., geb. 1966; Privatdozentin für Neuere Geschichte an der Universität Karlsruhe.
E-Mail: E-Mail Link: anke.silomon@gmx.de