Bis zum Hochmittelalter waren Thron und Altar eins. Mit dem Investiturstreit wurde der politische Vormachtanspruch des Papstes von den weltlichen Herrschern erschüttert; im 16. Jahrhundert kam es nach Reformation und Gegenreformation zur konfessionellen Spaltung des Christentums. Die lutherische Zwei-Reiche-Lehre stand fortan dem katholischen Selbstverständnis entgegen. Die Säkularisierung der folgenden Jahrhunderte wurde lange bekämpft. Das Zweite Vatikanische Konzil Mitte der 1960er Jahre erneuerte nicht nur die Liturgie, sondern gab den Anspruch der Kirche auf, Staat und Gesellschaft nach katholischen Grundsätzen auszurichten.
Die Religionsfreiheit ist in Deutschland ein durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention geschütztes Grundrecht. Im weltanschaulich neutralen, freiheitlichen Verfassungsstaat behaupten sich kirchliche Organisationen und Akteure unter vielen anderen. Trotzdem kommt beiden Kirchen eine Sonderrolle zu: Von den rund 82 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürgern sind knapp zwei Drittel Mitglied in einer der christlichen Kirchen.
Ist christliche Ethik nur eine Privatangelegenheit? Christen in der Demokratie bekennen sich zu ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen. Die Stimmen der Kirchen in gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen werden gehört. Der freiheitliche Staat bedarf dieser Wortmeldungen, auch wenn sie keine Deutungshoheit über weltliche Angelegenheiten beanspruchen können. Für die Kirchen wurzelt eine Grundvoraussetzung der freiheitlichen Demokratie, die unantastbare Würde des Menschen, in seiner Gottebenbildlichkeit. Daraus erwächst geradezu eine Verpflichtung für Christen, die Demokratie in kritischer Solidarität mitzugestalten und gegen ihre Feinde zu verteidigen.