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Arbeitsmarktpolitik Editorial Entwicklung der Arbeitsförderung Funktionswandel der Arbeitsmarktpolitik Aktive Arbeitsmarktpolitik im Wandel Arbeitsmarktpolitik seit 2003: Reformbilanz und Handlungsbedarf Zur Ökonomie der Arbeitslosenversicherung Die korporatistische Arbeitsverwaltung Atypische Beschäftigungsverhältnisse: Formen, Verbreitung, soziale Folgen

Funktionswandel der Arbeitsmarktpolitik

Werner Sesselmeier Gabriele Somaggio Gabriele Werner Sesselmeier / Somaggio

/ 13 Minuten zu lesen

Mit dem "Flexicurity-Konzept" versuchen die europäischen Wohlfahrtsstaaten, mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt mit größerer sozialer Absicherung zu verbinden. Doch die Tauglichkeit dieses Konzeptes ist noch nicht bewiesen.

Einleitung

Die Arbeitsmarktpolitik der vergangenen 40 Jahre war durch sich stetig verändernde wirtschaftliche und institutionelle Rahmenbedingungen geprägt. Insbesondere der sozioökonomische Strukturwandel, gekennzeichnet durch den Wegfall einfacher Tätigkeiten vorwiegend im Industriesektor, verschärfte die strukturelle Arbeitslosigkeit. In dessen Folge war die an der Nachfrage orientierte Wirtschaftspolitik nicht mehr adäquat, um die Beschäftigungssituation zu verbessern. Ein am Angebot orientierter Ansatz mit Fokus auf die arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde erforderlich. Hierzu empfahl zum Beispiel die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 1994 neben Deregulierung auch eine Effizienzsteigerung der aktiven Arbeitsmarktpolitik.


In der Europäischen Union (EU) soll die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) den wohlfahrtsstaatlichen Unterschieden der Mitgliedsländer Rechnung tragen und einen Rahmen für Reformen bieten, die auf die Verbesserung der Beschäftigungssituation abzielen. In jüngerer Zeit konkretisiert sich dies in der sogenannten "Flexicurity-Strategie", die eine Kombination von Flexibilität (flexibility) und sozialer Sicherung (security) vorsieht. Kernelement dieser Strategie ist die aktivierende Arbeitsmarktpolitik, worunter ein Bündel an Maßnahmen verstanden wird, das unterstützend beim Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt wirken soll.


Im vorliegenden Beitrag sollen Stellung und Bedeutungswandel der Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der Wirtschaftspolitik beschrieben werden. Um die verschiedenen Ausgangssituationen und die uneinheitliche Umsetzung der Reformen in den einzelnen Mitgliedstaaten erklären zu können, werden wir zunächst die Kriterien zur Einteilung in die Wohlfahrtsstaatstypologie sowie das Zusammenspiel der einzelnen Politikbereiche darlegen. Anschließend wird der Bedeutungswandel der Arbeitsmarktpolitik ländervergleichend skizziert.

Wirtschafts- und Sozialpolitik der europäischen Wohlfahrtsstaaten

Ein Staat wird als Wohlfahrtsstaat bezeichnet, wenn dieser die soziale Verantwortung zum Erhalt eines gewissen Mindestniveaus an Wohlfahrt übernimmt. Im Allgemeinen zeichnen sich die europäischen Wohlfahrtsstaaten durch ein ausgeprägtes, aber auch sehr unterschiedliches soziales Sicherungssystem aus. Dies ist auf verschiedene Hintergründe und institutionelle Rahmenbedingungen in anderen Politikbereichen zurückzuführen, welche unterschiedliche Pfade für Reformen vorgeben und zugleich eine Erklärungsgrundlage für die diversen Ausgangspositionen der Reformvorhaben bilden.

Grundsätzlich sind drei verschiedene Wohlfahrtsstaatstypologien identifizierbar: der liberale, der konservative und der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaatentyp. Diese Einteilung geht auf G?sta Esping-Andersen zurück, der die Wohlfahrtsstaaten anhand der Ausprägung einzelstaatlicher Sozialsysteme nach dem Grad der Dekommodifizierung und der Destratifizierung gruppiert. Unter Dekommodifizierung wird die relative Entkoppelung von Risiken und Zwängen kapitalistischer Märkte im Falle des Eintritts eines Arbeitsmarktrisikos verstanden. So ist es in einem dekommodifizierenden Wohlfahrtsstaat möglich, sich unabhängig von Marktmechanismen mit Hilfe staatlicher Institutionen einen gewissen Lebensstandard zu sichern. Destratifizierung beschreibt dagegen die Struktur und die Durchlässigkeit sozialer Sicherungssysteme in Bezug auf Lebenslagen und Solidaritätsbeziehungen. In diesem Kontext werden insbesondere die Aus- und Rückwirkungen sozialpolitischer Einkommensleistungen auf die Sozialstruktur der Gesellschaftund die Ausprägungen beziehungsweise Reduzierung sozialer Ungleichheiten betrachtet. Damit implizieren die Wohlfahrtsstaatstypologien eine unterschiedliche Funktion der Sozialpolitik. Entsprechend weisen die Wohlfahrtsstaaten unterschiedliche Merkmale auf.

Der liberale Wohlfahrtsstaat, wie zum Beispiel Großbritannien, ist durch einen geringen Grad an Dekommodifzierung und Stratifizierung gekennzeichnet. Die einzelne Bürgerin beziehungsweise der einzelne Bürger ist nicht unabhängig von Marktmechanismen, denn der Staat beschränkt sich auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen. Die Marktmechanismen erfüllen eine selbstregulierende Funktion und die Arbeitsmarktinstitutionen sind schwach ausgeprägt. Dies geht mit einer geringen finanziellen staatlichen Unterstützung einher, die aber mindestsichernde Leistungen für alle Betroffenen garantiert. Wohlfahrtsstaatliche Elemente finden sich in der Unterstützung und Förderung von privaten Absicherungssystemen gegen Arbeitsmarktrisiken. Eine unterstützende Funktion für den Wiedereintritt ins Erwerbsleben kann der Arbeitsmarktpolitik nicht zugeschrieben werden.

Das konservative Regime, wie es zum Beispiel in Deutschland besteht, charakterisiert die enge Koordination zwischen Staat, Gewerkschaften und Industrieverbänden, die einen hohen Grad an Dekommodifizierung impliziert. Die hohen Lohnersatzleistungen innerhalb der passiven Arbeitsmarktpolitik sind nur für sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige bestimmt. Demgemäß ist die soziale Sicherung vor allem durch Beiträge finanziert, was zu hohen Lohnnebenkosten führt. Aufgrund der einkommensabhängigen Leistungen der Sozialpolitik werden die vom Markt herbeigeführten Statusunterschiede reproduziert, wodurch der Arbeitsmarkt segmentiert wird. Dies fördert die Ungleichheit, was einen geringen Grad an Destratifizierung impliziert. Daraus resultiert ein eher rigider Arbeitsmarkt, bei dem die aktive Arbeitsmarktpolitik eine untergeordnete Rolle spielt.

Das sozialdemokratische Regime der skandinavischen Länder ist durch einen universalistischen Staat gekennzeichnet, der durch weitreichende Destratifizierung die Herstellung von Gleichheit anstrebt. Dies erfordert eine starke Präsenz des Staates, der die Verteilungsprozesse koordiniert. Die marktunabhängige Existenzsicherung impliziert zudem ein hohes Dekommodifizierungsniveau. Die materielle Absicherung wird vorwiegend aus Steuern finanziert. Neben Regulierung sind auch liberale Elemente zu erkennen. Der niedrige Kündigungsschutz fördert die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Um diese Flexibilität bei hohen Lohnersatzleistungen zu garantieren, agiert eine aktiv ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik unterstützend beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig weist die Arbeitsmarktpolitik hohe Sanktionierungsmaßnahmen auf. Insgesamt ist die Sozialpolitik auf Vollbeschäftigung ausgerichtet.

Zur Verbesserung der Beschäftigungssituation ist es daher sowohl aus qualitativer als auch aus quantitativer Sicht notwendig, einen hohen Grad an Kommodifizierung und an Destratifizierung zu erreichen. Dies kann durch Aktivierungsstrategien erreicht werden, die aber im Einklang mit anderen Politikbereichen stehen müssen.

Rolle unterschiedlicher Politikbereiche

Trotz der Annäherung durch ähnliche politische Rahmenbedingungen sind weiterhin nationale wirtschaftspolitische Strategien mit unterschiedlichen Interaktionen zwischen den Politikbereichen zu erkennen. Koordinationsprobleme, die sich aus dieser Komplementarität ergeben, müssen bei Reformvorhaben berücksichtigt werden. Dies wird bei der Betrachtung der verschiedenen Flexibilitätsarten ersichtlich, deren Ausprägungen unterschiedlicher Abstimmung zwischen den Politikbereichen bedürfen. Die externe Flexibilität spiegelt sich in der Höhe der Einstellungen beziehungsweise Entlassungen wider. Im Gegensatz hierzu steht die interne Flexibilität, bei der die Arbeitsnachfrage durch Arbeitszeitänderungen angepasst wird (Überstundenauf- bzw. -abbau, Kurzarbeit etc.). Bei funktionaler Flexibilität können die Arbeitskräfte unterschiedliche Aufgaben übernehmen und demnach innerhalb des Unternehmens an verschiedenen Stellen der Arbeitsprozesse flexibel eingesetzt werden. Liegt Lohnflexibilität vor, werden Arbeitsnachfrageschwankungen mit Lohnanpassungen kompensiert.

Das liberale Wohlfahrtsstaatenregime ist durch flexible Märkte charakterisiert. Güter- und Finanzmarkt sind kaum reguliert, der Preismechanismus koordiniert wirtschaftliche Aktivitäten, was eine hohe Lohnflexibilität zur Folge hat. Die externe Flexibilität erfordert "allgemeines Humankapital", um die Arbeitskräfte beliebig einsetzen zu können. Im Gegensatz hierzu prägt die konservativen Wohlfahrtsstaaten ein regulierter Arbeitsmarkt, was auch andere Marktbereiche betrifft. Güter- und Finanzmarkt sind einem koordinierten Wettbewerb unterworfen. Die Produktmarktstrategie verlangt "spezifisches Humankapital", dessen Bildung durch den Staat unterstützt wird und das die externe Flexibilität einschränkt. Zugleich sind interne und funktionale Flexibilität als Reaktion auf sich ändernde Rahmenbedingungen stark ausgeprägt. Eine Mischform stellt der sozialdemokratische Typus dar. Die externe Flexibilität des Arbeitsmarkts steht relativ rigiden Güter- und Finanzmärkten gegenüber, die durch staatliche Institutionen koordiniert werden. Der Wettbewerb wird wegen der hohen sozialen Absicherung dennoch nicht eingeschränkt.

Durch die Integration in die Europäische Währungsunion (EWU) und den damit einhergehenden Wegfall nationaler Geldpolitik sowie wirksam werdender fiskalpolitischer Restriktionen ist die Notwendigkeit entstanden, die damit verbundenen Flexibilitätseinbußen zu kompensieren. Dies hat die Relevanz der Arbeitsmarktpolitik erhöht.

Wandel der Stellung der Arbeitsmarktpolitik

Vor dem Hintergrund der zunehmenden strukturellen Arbeitslosigkeit empfahl die OECD in ihrer Jobs Study 1994 eine Ausrichtung der Reformen auf die externe Flexibilität. Auch die EU drängt(e) die Wohlfahrtsstaaten zu Reformen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen wohlfahrtsstaatlichen Traditionen werden diese im Rahmen der EBS vor dem Hintergrund der Flexicurity vorangetrieben. Wie oben erwähnt, werden dabei zwei Ziele verfolgt: die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts (wobei alle Arten von Flexibilität gemeint sind) und die Herstellung größerer sozialer Sicherheit. Es eröffnen sich damit diverse Ansatzpunkte für Reformen.

Die Arbeitsmarktpolitik der einzelnen Wohlfahrtsstaaten setzt verschiedene Instrumente ein, die unterschiedlich auf die Arbeitsmarktflexibilität wirken: Beim Lohnbildungsprozess beeinflussen die Gewerkschaften die Lohn- und die externe Flexibilität, was sich aber nicht nachteilig auf die Beschäftigung auswirken muss. Sowohl zentralisierte als auch stark dezentralisierte Gewerkschaften fordern moderate Lohnsteigerungen, weil sie die makroökonomischen beziehungsweise unternehmerischen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Der Lohn im unteren Bereich reagiert jedoch unabhängig vom Zentralisierungsgrad der Gewerkschaften nicht flexibel; Arbeitslosen, deren Produktivität unterhalb des Lohnes liegt, wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erschwert. Ein geringer Beschäftigungsschutz erleichtert Entlassungen beziehungsweise Einstellungen und fördert so die externe Flexibilität. Bei hohem Beschäftigungsschutz gewinnen alternative Reaktionsmöglichkeiten, wie die interne oder die funktionale Flexibilität an Bedeutung. Liegt eine Finanzierung durch Beiträge vor, erhöht dies den Abgabenkeil. Wegen des erhöhten Arbeitgeberlohns reduziert sich der Anreiz für rasche Stellenbesetzungen. Ferner steigt mit wachsendem Abgabenkeil der tariflich auszuhandelnde Lohn, was die Lohnflexibilität reduziert. Schließlich schränkt die passive Arbeitsmarktpolitik, worunter die Höhe und die Bezugsdauer von Lohnersatzleistungen zu subsumieren sind, die externe Flexibilität ein. Lohnersatzleistungen fördern einerseits das job-matching (das Finden eines passenden Arbeitsplatzes), reduzieren aber auch Anreize für einen schnellen Wiedereinstieg. Andererseits erhöhen sie den Lohn und verringern Neueinstellungen. Dagegen wirken Bildungsmaßnahmen, wie Umschulungen, Fort- und Weiterbildungen sowie die aktive Unterstützung bei der Arbeitssuche und Lohnsubventionen für Arbeitgeber als Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch ihre unterstützende Funktion bei der Arbeitssuche flexibilisierend. Sie fördern die Arbeitskräftemobilität und -anpassung sowie die adäquate Besetzung freier Arbeitsplätze.

Diese Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten der arbeitsmarktpolitischen Instrumente scheint auch die Arbeitsmarktindikatoren zu beeinflussen, wie die unterschiedlichen Arbeitslosen- oder Beschäftigungsquoten in den jeweiligen Wohlfahrtsstaaten aufzeigen. Ein Zusammenhang zwischen den Arbeitsmarktindikatoren und den institutionellen Rahmenbedingungen drängt sich auf, wobei Regulierungen stärker auf die Betroffenheit von bestimmten Personengruppen als auf die Höhe der Arbeitslosigkeit an sich wirken. Infolgedessen erhöht sich das Risiko von Arbeitslosigkeit und deren Dauer für Problemgruppen. Die Ausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf die Wiedereingliederung dieser Gruppen erfolgt in den Wohlfahrtsstaaten auf unterschiedliche Weise.

Arbeitsmarktreformen

Auf der Grundlage der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und ihrer Wirkungen auf die Arbeitsmarktflexibilität erfolgt nun eine kursorische Einordnung der jeweiligen nationalen Arbeitsmarktpolitik in den Wohlfahrtsstaaten. Hierzu werden Länder gewählt, die repräsentativ für jeweils einen Wohlfahrtsstaatentyp und für Arbeitsmarktreformen unterschiedlicher Intensität stehen. So wird die Entwicklung von Großbritannien (liberaler Wohlfahrtsstaat), Dänemark (eher sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat, aber vor allem Vorbild bei der Umsetzung der Flexicurity-Strategie) und Deutschland (konservativer Wohlfahrtsstaat) skizziert.

Lange wurden die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik auf die Rahmenbedingungen der anderen Politikbereiche abgestimmt, um die Arbeitsmarktrisiken zu minimieren. Die Arbeitsmarktpolitik reagierte vielmehr, als dass sie vorbeugte und war daher eher als ein Hilfsinstrument der Konjunktur- und Wachstumspolitik zu betrachten. Marktmechanismen wurden unterstützt oder zumindest nicht behindert. Bis in die 1990er Jahre hinein wurden zur Reduktion von Arbeitsmarktrisiken vor allem fiskal- und geldpolitische Instrumente eingesetzt; die Dämpfung konjunktureller Schwankungen hatte Vorrang. Nahezu in allen europäischen Wohlfahrtsstaaten waren durch die Arbeitsmarktpolitik wenig Anreize gegeben, schnell wieder in Beschäftigung zu gelangen. Im Gegenteil: Zwischen 1970 und 1990 wurden die Lohnersatzleistungssysteme großzügiger ausgestaltet, der Abgabenkeil größer und die Anreize für eine Frühverrentung erhöht. Auf diese Weise wurde über die Senkung des Erwerbstätigenpotenzials die Arbeitslosenquote reduziert. Zudem sollten, beispielsweise in Deutschland, moderate Lohnforderungen die Arbeitslosenquote senken.

Die Arbeitsmarktpolitik flankierte damit die makroökonomische Nachfragepolitik: Sowohl in den konservativen als auch in den sozialdemokratischen Wohlfahrtstaaten wurde die passive Arbeitsmarktpolitik ausgebaut, was sich in hohen Lohnersatzleistungen niederschlug. Diese finanzierte sich in den konservativen Wohlfahrtsstaaten vor allem aus Beiträgen, welche proportional zum Einkommen festgelegt wurden. Dies förderte die Arbeitsmarktsegmentation und schränkte die externe Arbeitsmarktflexibilität ein, welche durch den rigiden Kündigungsschutz noch verstärkt wurde. Funktionale und interne Flexibilität konnten konjunkturelle Schwankungen bis zu einem gewissen Grad kompensieren. Obwohl im liberalen Wohlfahrtsstaat die externe Flexibilität durch mindestsichernde soziale Leistungen hoch war, wurde diese durch die aktive Arbeitsmarktpolitik nicht unterstützt. Einen Bedeutungsgewinn erlebte die aktive Arbeitsmarktpolitik 1979 mit arbeitgeberorientierten Bildungsmaßnahmen. Zudem wurden Arbeitnehmern Steuergutschriften im unteren Lohnbereich gewährt. Dagegen führten die Wirtschaftskrisen in den 1970er und 1980er Jahren zu einer Steigerung der externen Flexibilität durch Verringerungen der passiven Arbeitsmarktpolitik in den konservativen und sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten.

Auch hinsichtlich der Lohnflexibilität gab es Unterschiede zwischen den verschiedenen Wohlfahrtsstaaten. Diese war insbesondere während der 1970er Jahre durch die Macht der Gewerkschaften eingeschränkt, die hohe Lohnsteigerungen forderten und damit die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigten. In Dänemark wurden deshalb bereits nach den Ölkrisen in den 1970er und 1980er Jahren Reformen verabschiedet, die zum Beispiel durch die Erweiterung des öffentlichen Dienstleistungssektors und die Fokussierung auf die Aktivierung Langzeitarbeitsloser den Arbeitsmarkt flexibilisierten. Die Arbeitsmarktflexibilität wurde durch die Existenz eines Mindestlohns zwar nicht reduziert, aber starke Gewerkschaften begünstigten die Beschäftigten, was für Arbeitsuchende die Hürden für eine Wiederbeschäftigung erhöhte. Dagegen herrschte in den liberalen Wohlfahrtsstaaten eine relativ hohe Lohnflexibilität vor, die durch die Machtbeschneidung der Gewerkschaften noch verstärkt wurde.

Trotz der Notwendigkeit von Anpassungen der arbeitmarktpolitischen Instrumente an die wirtschaftliche Situation wurden in den Wohlfahrtsstaaten weitreichende arbeitsmarktpolitische Reformen zunächst umgangen. Durch die sich verfestigende Arbeitslosigkeit rückte die Arbeitsmarktpolitik jedoch unweigerlich ins Zentrum der Politikgestaltung, womit sich deren Funktion und darüber hinaus auch der ökonomische Blickwinkel veränderten. Es wurde schließlich anerkannt, dass die anderen wirtschaftspolitischen Maßnahmen kein adäquates Mittel gegen die steigende Arbeitslosigkeit waren und ein Wandel von der nachfrageorientierten Wirtschafts- hin zur angebotsorientierten Arbeitsmarktpolitik überfällig war.

Basierend auf der EBS, die mit der Schaffung der EWU in Kraft trat und die Empfehlungen der OECD in Forderungen auf europäischer Ebene "übersetzte", wurden die Reformen - abhängig vom Wohlfahrtsstaatentyp und dessen institutionellen und makroökonomischen Rahmenbedingungen - in den einzelnen Staaten auf unterschiedliche Weise realisiert. Den Rahmen setzt in einem zweiten Schritt das Konzept der Flexicurity, welches den wohlfahrtsstaatlichen Unterschieden der Länder Rechnung trägt. Es vollzieht sich dadurch ein Wandel hin zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik, welche den Fokus auf Eigenverantwortung der Arbeitnehmer und Arbeitslosen legt. Arbeitsmarktpolitische Instrumente, welche aktivierend wirken sollen, basieren auf der Grundlage des Mottos "make work pay" ("Arbeit muss sich lohnen"). In Großbritannien sind die Reformvorhaben als "Dritter Weg" bekannt, weil sie einen Kompromiss zwischen sozialdemokratischem und marktliberalem Kurs darstellen.

Am meisten entspricht das Ergebnis der dänischen Reformen dem Konzept der Flexicurity. Die Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik ist als "goldenes Dreieck" bekannt, welches durch einen flexiblen Arbeitsmarkt (geringer Kündigungsschutz), hohe soziale Sicherung und aktive Arbeitsmarktpolitik charakterisiert ist. Die konservativen Wohlfahrtsstaaten setzten die Reformen zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik unterschiedlich um. Während die Niederlande die Inanspruchnahme von Bildungsmaßnahmen und Vermittlungsunterstützung für Leistungsansprüche voraussetzen, werden die Leistungen in Deutschland seit den Hartz-Reformen bei mangelnder Kooperation gekürzt. Zudem wurden diese Ersatzleistungen mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II reduziert, was die Arbeitsanreize erhöhen sollte. Damit vollzog sich eine Verschiebung von der Status- zur Bedarfsorientierung und zur Grundsicherung. Darüber hinaus ist in den konservativen Wohlfahrtsstaaten der Arbeitsmarkt durch verstärkte Arbeitszeitflexibilisierungen gekennzeichnet. Dagegen verringern starke Gewerkschaften (z.B. in Dänemark oder Deutschland) sowie die Existenz von Mindestlöhnen (z.B. in den Niederlanden oder für bestimmte Branchen auch in Deutschland) die Lohnflexibilität.

Somit fokussieren auch die Reformen in Deutschland auf die aktivierende Arbeitsmarktpolitik, die bereits in einem frühen Stadium der Erwerbslosigkeit ansetzt (bzw. schon bei deren Absehbarkeit). Dies verdeutlicht den Funktionswandel von der reparierenden, unterstützenden hin zur vorbeugenden Politik. Damit gewinnt die Arbeitsmarktpolitik an Bedeutung, weil sie als Anpassungsinstrument mit der Schaffung der EWU auf Nachfragestörungen reagieren muss. Deutschland nähert sich hierbei mehr an die liberalen und sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten an als umgekehrt.

Fazit

Aufgrund steigender struktureller Arbeitslosigkeit empfahl die OECD 1994 den Arbeitsmarkt durch Deregulierung und Effizienzsteigerung zu flexibilisieren. Mit der Schaffung der EWU setzte die EU diese Empfehlungen in Forderungen unter Berücksichtigung der wohlfahrtsstaatlichen Merkmale um, womit sie ein Intermediär zwischen OECD und den europäischen Wohlfahrtsstaaten darstellt. Anders als von der OECD empfohlen, verlangt das Konzept der Flexicurity als Reformgrundlage keine ausschließliche Deregulierung auf dem Arbeitsmarkt. Vielmehr soll die Flexibilisierung zusammen mit sozialer Absicherung erreicht werden. Obwohl sich die Reformen innerhalb der wohlfahrtsstaatlichen pfadabhängigen Kombination der beiden Komponenten vollziehen, ist eine ähnliche Grundtendenz in der Arbeitsmarktpolitik zu erkennen. So verschob sich in Deutschland der Fokus von der Statussicherung hin zur Unterstützung der Problemgruppen. Dies führte zu einer Verschiebung von einer passiven zur aktiven Arbeitsmarktspolitik mit aktivierenden Komponenten, wodurch sich auch der deutsche Arbeitsmarkt flexibilisierte. Jedoch ging dies mit einer Zunahme an befristeten und Zeitarbeitsverträgen einher, die de facto die externe Flexibilität erhöhen. Zudem wurde durch Arbeitszeitregelungen die interne Flexibilität erhöht.

Welchen Einfluss diese Maßnahmen langfristig auf die Arbeitslosenzahl haben werden, bleibt abzuwarten. Das sozialdemokratische Modell scheint bisher am besten abzuschneiden und den trade-off zwischen Sozialausgaben und Wettbewerbsfähigkeit überwunden zu haben. Kritiker sind aber skeptisch, was die Nachhaltigkeit dieser Ausrichtung anbelangt, denn gerade in Dänemark existiert eine hohe verdeckte Arbeitslosigkeit, welche bei jedem weiteren wirtschaftlichen Abschwung stärker zu Tage tritt. Ebenso geht die Flexibilität am Arbeitsmarkt nicht im Gleichgewicht mit der sozialen Sicherung einher. Vielmehr besteht ein negativer Zusammenhang zwischen beiden Komponenten. Dies deutet darauf hin, dass ein handfester Beweis für die Tauglichkeit des Flexicurity-Konzeptes noch aussteht.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Nick Adnett/Stephen Hardy, The European Social Model. Modernisation or Evolution, Cheltenham 2005; Werner Sesselmeier, Sozio-ökonomischer Wandel: Ein Überblick, in: Lothar Funk (Hrsg.), Anwendungsorientierte Marktwirtschaftslehre und neue Politische Ökonomie, Marburg 2008.

  2. Vgl. OECD, The OECD Jobs Study. Evidence and Explanations Part 1, Paris 1994.

  3. Vgl. Werner Eichhorst u.a., Bringing the Jobless into work? An Introduction to Activation Policies, in: Werner Eichhorst/Otto Kaufmann/Regina Konle-Seidl (eds.), Bringing the Jobless into work? Experiences with Activation Schemes in Europe and the US, Berlin 2008.

  4. Häufig werden diese drei Typen auch um eine südeuropäische und - neuerdings - eine osteuropäische Variante ergänzt.

  5. Vgl. G?sta Esping-Andersen, Three Worlds of Capitalism, Cambridge 1990.

  6. Vgl. Werner Sesselmeier, Soziale Inklusion in Europa: Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Schlussfolgerungen, in: Böckler Forschungsmonitoring Nr. 6, Düsseldorf 2008.

  7. Vgl. Bruno Amable, The Diversity of Modern Capitalism, New York 2003.

  8. Vgl. Erik Klär/Ulrich Fritsche, Mehr Beschäftigung durch weitere Arbeitsmarktreformen?, in: Wirtschaftsdienst, (2008) 7, S. 451 - 460.

  9. Vgl. OECD (Anm. 2).

  10. Vgl. EC, Employment in Europe 2007, Brüssel 2007.

  11. Dieser errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Arbeitgeberlohn, also den gesamten Arbeitskosten, die den Unternehmen pro Arbeitskraft entstehen, und dem Nettolohn der Arbeitnehmer.

  12. Vgl. Regina Konle-Seidl/Werner Eichhorst, Erwerbslosigkeit, Aktivierung und soziale Ausgrenzung: Deutschland im internationalen Vergleich, Bonn 2008.

  13. Siehe Werner Sesselmeier/Gabriele Somaggio, Arbeitsmarktpolitik im wohlfahrtsstaatlichen Vergleich, in: Silke Bothfeld/Werner Sesselmeier/Claudia Bogedan (Hrsg.), Arbeitsmarktpolitik in der sozialen Marktwirtschaft - Vom Arbeitsförderungsgesetz zu Sozialgesetzbuch II und III, Wiesbaden 2009, i.E.

  14. Vgl. Klaus Armingeon, OECD and national Welfare State Development, in: Klaus Armingeon/Michelle Beyeler (eds.), The OECD European Welfare States, Cheltenham 2004.

  15. Vgl. Werner Eichhorst/Anton Hemerijck, Welfare and Employment: A European Dilemma?, in: IZA Discussion Paper, (2008) 3870.

  16. Vgl. Paul De Grauwe/Magdalena Polan, Globalisation and Social Spending, in: CESifo Working Paper, (2003) 885.

  17. Vgl. Christoffer Green-Pedersen/Anders Lindbom, Employment and Unemployment in Denmark and Sweden: Succes or Failure for the Universal Welfare Model?, in: Uwe Becker/Herman Schwartz (eds.), Employment Miracles'. A Critical Comparison of the Dutch, Scandinavian, Swiss, Australian and Irish Cases versus Germany and the US, Amsterdam 2005.

  18. Vgl. Hartmut Seifert/Andranik Tangian, Flexicurity - Gibt es ein Gleichgewicht zwischen Arbeitsmarktflexibilität und sozialer Sicherheit?, in: WSI-Mitteilungen, (2008) 11+12, S. 627 - 635.

Dr. rer. pol., geb. 1960; Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, August-Croissant- Straße 5, 76829 Landau.
E-Mail: E-Mail Link: sesselmeier@uni-landau.de

Dr. rer.pol., geb. 1979; wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Wirtschaftswissenschaft (s. o.).
E-Mail: E-Mail Link: somaggio@uni-landau.de