Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Ungarn und seine Nachbarn | Ungarn | bpb.de

Ungarn Editorial Szenen aus Budapest - Essay Ungarn in der Nachbeitrittskrise Ungarn in der EU Die globale Krise und Ungarn Belastete Orte der Erinnerung Die Roma in Ungarn Ungarn und seine Nachbarn

Ungarn und seine Nachbarn

Zsolt K. Lengyel

/ 17 Minuten zu lesen

Die Geschichte Ungarns bietet Integrationen und Desintegrationen in Nachbarschaftsverhältnissen als einen ihrer Wesenszüge dar. Der Artikel stellt Epochen übergreifende Beispiele vor.

Einleitung

Das Volk der Magyaren trat in die europäische Geschichte mit dem Grundmerkmal der Herkunftsvielfalt ein. Nachdem es sich auf seiner Jahrhunderte langen Wanderung vom Ural aus turko-bulgarischen, kawarischen und finnisch-ugrischen Elementen zu einem Stammesverband formiert hatte und weiter nach Westen gezogen war, wurde es im Donau-Karpatenbecken sesshaft. Seine Außenbeziehungen waren nach der Landnahme am Ende des 9. Jahrhunderts nicht mehr mit großräumigen Verschiebungen verbunden. Die Christianisierung des heidnischen Stammesverbands und die Begründung der Staatlichkeit um das Jahr 1000 waren vielmehr das Ergebnis einer geistigen Westbewegung, in der die Herausforderung, ethnisch-kulturelle und rechtlich-soziale Verschiedenartigkeiten in einer steuerbaren und entwicklungsfähigen Einheit zu halten, die Notwendigkeit nach sich zog, das neue Königreich im Osten Mitteleuropas zu Abstimmungen auch mit östlich-südöstlichen Nachbarräumen zu führen.

Vielsagendes Beispiel für die lateinisch-christliche Westorientierung ist die Übernahme und Einbürgerung der baierisch vermittelten Staatskonzeption zur Zeit des ersten christlichen Königs Ungarns, Stephans I. des Heiligen (1000 - 1038) aus der Dynastie der Árpáden. Lange Zeit wurde sie vor allem von deutschen Historiographen mit der Abhängigkeit des Stephansreichs vom deutschen Reich erklärt. Eine neue Analyse der ungarisch-deutschen Beziehungen während der Herrschaft der Árpádenkönige beziehungsweise der ottonischen und salischen Kaiser weist nach, dass die Eingliederung Ungarns in die westliche Staatenwelt in deutscher Hinsicht vielmehr durch Anlehnung und Emanzipation verlief.

In der östlichen und südöstlichen Nachbarschaft des frühen ungarischen Königreiches ist zum einen die Integration des Raumes von der östlichen Adriaküste bis zur pannonischen Ebene bemerkenswert. Sie brachte ab dem letzten Drittel des 11. Jahrhunderts eine der eigenartigsten und langlebigsten Verbindungen zwischen ostmitteleuropäischen Nationen hervor, die ungarisch-kroatische Staatsgemeinschaft, die mit Unterbrechungen bis 1918 bestand. Zum anderen waren die Beziehungen zum byzantinischen Kaisertum sowie jene zur griechischen Orthodoxie im kirchlich-religiösen Leben des Landes von einer epochal zwar begrenzten, aber prägenden Bedeutung. Unter den bis 1301 herrschenden Árpáden nahm Ungarn nicht zuletzt durch seine dynastischen Ehebündnisse mit Byzanz und der Kiewer Rus' eine Brückenstellung zwischen dem lateinischen und dem griechischen Christentum ein.

In der inneren Dimension der mittelalterlichen Nachbarschaftsverhältnisse ergibt die ethnisch-kulturelle Vielfalt der Bevölkerung bereits seit der Staatsgründung einen eigenen Themenbereich, den drei Schwerpunkte füllen: 1. die Beziehungen des ungarischen Staates und der Staatsnation zu den nichtungarischen und nichtchristlichen Völkern im Reich; 2. die Migrationen und Identitäts- sowie Organisationsformen, Assimilationen und Dissimilationen der Nationalitäten; 3. die verschiedenen interethnischen Kontakte hauptsächlich im politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.

Eine der verwickeltsten Forschungsfragen bezieht sich auf den Beginn der jeweiligen zweiseitigen Beziehungen. In ungarisch-deutscher Hinsicht fällt die Antwort leicht: Die schon zur Zeit Stephans eingewanderten "Gäste" (hospites), die bekannteren unter ihnen aus dem süddeutschen Raum, trugen nicht nur zur Staatskonzeption bei, sondern sicherten mit ihrer Verschmelzung eine der Voraussetzungen für die Herausbildung der ungarischen Aristokratie. Mit ungarisch-rumänischem Bezug ist der fachliche Diskurs über die Anfänge hingegen problembehaftet.

Im mittelalterlichen Stephansreich bildete sich eine Dualität zwischen Königtum und Adel heraus, die das Wechselspiel von zentralistischen und autonomistischen Richtungen belebte. Die Komitate entsandten als regionale Verwaltungseinheiten ihre Vertreter aus dem mittleren und dem Kleinadel auf die Reichstage, um in landespolitischen Angelegenheiten mitzureden. Manche taten das nicht einzeln - wie jene im nördlich-nordöstlichen Oberungarn mit slowakischer Bevölkerung -, sondern gemeinsam, nach Abstimmungen auf eigenen Landtagen, wie es in Siebenbürgen, im östlichen Reichsteil der Fall war. Als eine weitere Abweichung lässt sich in den erstgenannten Gegenden für das 15. Jahrhundert auch eine lokale Slowakisierung des ungarischen mittleren Adels nachweisen, während in der siebenbürgischen Woiwodschaft keine ungarischen Adligen bekannt sind, die sich rumänisiert hätten. Umso mehr Fälle sind dort überliefert, in denen sich Rumänen magyarisierten.

Die Woiwodschaft im Karpatenbogen war der Zentralmacht sowohl unter- als auch nebengeordnet. Die Ursprünge dieser Doppelstellung reichen ins 12. Jahrhundert zurück, als der Landesausbau die Teilung von Großverwaltungsräumen nach sich zog. Die Sonderentwicklung der östlichen Region beruhte auf deren Selbstverwaltung, die seit dem frühen 15. Jahrhundert mit vertraglichen Unionen der drei ständischen Nationen - des ungarischen Adels, der Siebenbürger Sachsen und der Szekler - gefestigt wurde und sich auf weitere, teilweise geographisch umgrenzte Gruppenautonomien der Szekler und der Sachsen aufgliederte.

Von den Eigenarten des innersiebenbürgischen Gegenseitigkeitsverhältnisses ruft die Rolle des rumänischen Volkselements die meisten Diskussionen hervor. Zahlreiche Rumänen stiegen ab dem Spätmittelalter durch persönliche Adelungen, die ihre sprachlich-konfessionelle Assimilierung nach sich zog, in die katholische Oberschicht des ungarischen Standes auf, als Gruppe orthodoxen Glaubens fehlten sie aber im Regionalverbund. Gerade mit Blick auf ihre Assimilierung stellt sich die Aufgabe, die Anfänge der ungarisch-rumänischen Begegnungen zu bestimmen. Dabei stehen sich drei Vorstellungen teilweise unversöhnlich gegenüber, die jeweils eine Theorie der Entstehung beziehungsweise siebenbürgischen Ansiedlung des rumänischen Volkes liefern. Somit sind sie im Wettstreit um die frühere Anwesenheit in Siebenbürgen, um das ältere historische Recht auf die Region leicht politisierbar. Nach der Überlegung, die das Problem der rumänischen Volkwerdung selbst zu überbrücken hilft, hatten sich das im Karpatenbecken siedelnde ungarische und rumänische Volk ursprünglich voneinander nur unterschieden - vornehmlich sozial, konfessionell und sprachlich. Deshalb reicht es nicht, herauszufinden, ab wann diese Verschiedenartigkeiten in den gesellschaftlichen Strukturen auftraten, wenn nicht geklärt wird, warum und wie sie sich anglichen beziehungsweise zu Gegensätzen verschärften. Die Frage, ob die beiden Nachbarvölker miteinander oder eher nur neben- oder sogar gegeneinander gelebt hätten, rückt den Charakter der ungarisch-rumänischen Begegnungen in den Vordergrund, und zwar von Epoche zu Epoche, nicht bloß um deren angenommenen oder gemutmaßten ersten Zeitpunkt.

In einer erweiterten Binnenperspektive auf das alte Stephansreich ergibt sich der erstaunliche Befund, dass der größere und ältere Teil des ungarischen buch- und bibliotheksgeschichtlichen Erbes seit dem 15. Jahrhundert nicht aus dem Gebiet des heutigen Ungarn, sondern aus Oberungarn, also der heutigen Slowakei, sowie aus Siebenbürgen überliefert ist. Er enthält eine erhebliche Anzahl von Drucken in slawischer und rumänischer Sprache.

Grenzüberschreitende Integration

In der staatsrechtlichen Verbindung mit Kroatien war Ungarn das Zielland grenzüberschreitender Integration. In einer über 400 Jahre kürzeren Zeitspanne war es hingegen selbst herausgefordert, sich in ein größeres Nachbarreich, in das der Habsburger, einzugliedern. Aus dem Verhältnis zu dieser Dynastie entstand im 16. Jahrhundert eine Staatsgemeinschaft, die bis zu ihrem Untergang am Ende des Ersten Weltkrieges in territorialer Ausbreitung und innerer Struktur mehrfachen Wandlungen unterworfen war.

Während der ersten Phase dieser Großepoche - der Türkenzeit - gehörte Ungarn nur teilweise zur Habsburgermonarchie. Im 16. Jahrhundert wurde es als Ergebnis des türkischen Vordringens dreigeteilt: Mittelungarn kam unter osmanische Verwaltung, die ungarische Staatlichkeit zog sich in das nordwestliche, habsburgisch geführte königliche Ungarn zurück, und die Woiwodschaft im Osten des Reiches wurde im osmanischen Einflussbereich zum Fürstentum Siebenbürgen, das unter Führung ungarischer Fürsten innen- und außenpolitische Autonomie genoss.

Ursprung und Funktion der siebenbürgischen Eigenstaatlichkeit werden von ungarischen und rumänischen Historikern meist gegensätzlich erörtert. Einvernehmen besteht darüber, dass die Sonderentwicklung des östlichen Reichsteils ausgereift ist, als Mitte des 16. Jahrhunderts die bis dahin selbstverwaltete Region ein eigenes Regierungssystem mit ständischer Verfassung erhielt. Die ungarische Forschung knüpft diese Umgestaltung an die unter den Árpáden angelaufene Regionalisierung des Staates und führt sie auf den habsburgisch-osmanischen Machtkampf zurück. Zusätzlich betont sie, dass die zeitgenössischen Führungsschichten den siebenbürgischen Kleinstaat im Zeichen der ungarischen Einheitsidee als ein notgedrungenes, aber vorübergehendes Phänomen, nämlich als Mittel zur staatlichen Wiedervereinigung betrachteten.

Auch die rumänische Forschung leitet die geopolitischen Gründe für die Herausbildung und die Pufferstellung des autonomen Siebenbürgen aus der Rivalität zwischen den beiden Vormächten ab. In den historischen Zielsetzungen der siebenbürgischen Sonderentwicklung meint sie aber einer Ideologie der Selbständigkeit nachspüren zu müssen, die sich aus der Tradition von lokalen rumänischen Verwaltungseinheiten gespeist und im Bewusstsein der geistigen Zusammengehörigkeit aller Rumänen diesseits und jenseits der Karpaten der ungarischen Staatsidee geradezu entgegengewirkt habe. Die Frühe Neuzeit ist ein weiterer Abschnitt der Geschichte Siebenbürgens, dessen wissenschaftliche Auslegung nachvollziehen lässt, warum diese Region für das ungarische und das rumänische Staats- und Nationalbewusstsein einen hohen und zugleich voneinander abgrenzenden Stellenwert besitzt.

Nach der Zurückdrängung der Osmanen aus Ostmitteleuropa, in der Habsburgerzeit, gelangte Ungarn als Teil der Donaumonarchie in ein Beziehungssystem, das sich im Westen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts auf das Alte Reich ausdehnte. Durch die jeweilige staatsrechtliche und personalunionistische Verknüpfung mit dem Haus Habsburg und dessen Kron- und Erbländern wirkten die beiden Doppelstaaten neben-, mit- oder gegeneinander. Aus neuen Untersuchungen der Peregrinationen, der studentischen Bildungsreisen von Ungarnländern an deutsche Hochschulstandorte, sowie der kulturellen Querverbindungen zwischen deutschen Ländern und Ungarn wird der ungemeine Reichtum dieses Themas erhellt.

Die bedeutendste und in der Fachwelt bekannteste ungarische Antwort auf die Anforderung der Integration innerhalb der Donaumonarchie war die Hungarus-Konzeption. Demnach gehörten alle Bevölkerungsgruppen Ungarns mit ihren ethnisch-kulturellen Sondermerkmalen der Natio hungarica an. Diesen ständischen Patriotismus überlagerte die Vorstellung eines unteilbaren Habsburgerreiches, in dem Ungarn Selbständigkeit genießt. Dynastie und ungarische Stände hatten sich auf diese beiden Prinzipien in einem der wichtigsten österreichischen Staatsgesetze, der "Pragmatischen Sanktion" von 1722/1723, geeinigt und sie bis zum Anbruch des bürgerlichen Zeitalters mehr oder minder einvernehmlich aufrechterhalten.

Die Suche nach der Einheit in der Vielfalt erlebte ihre letzte Phase im österreichisch-ungarischen Dualismus von 1867 bis 1918. Ungarn bildete nun mit Siebenbürgen und Kroatien einen der beiden Teilstaaten der Habsburgermonarchie. Dabei vertrat es auf der oberen Integrationsebene eine übernationale Großstaatlichkeit, während es auf der unteren die Hungarus-Konzeption zu verbürgerlichen suchte, um die Theorie des einheitlichen Nationalstaates praktisch umzusetzen. Diese Doppelstrategie schlug sich auch in der Politik gegenüber den Nationalitäten nieder, die wissenschaftlich kontrovers diskutiert wird. Deutsche Historiker beurteilen sie heute auch gemäß der Auffassung der ungarischen Forschung, wenn sie im Spiegel der Schul- und Sprachpolitik sowie der Mehrsprachigkeit den Vergleich zwischen einer erheblich durch den wirtschaftlichen Fortschritt geförderten freiwilligen und einer staatlich gesteuerten Magyarisierung ziehen. Demnach seien die Assimilierungen in hohem Maß natürliche Begleiterscheinungen der Verbürgerlichung und Modernisierung gewesen. Gleichwohl hätten sich die Nationalitätenprobleme - und mit ihnen die gesellschaftlichen Konflikte - des dualistischen Ungarn stetig verschärft, weil die politische Nationskonzeption, das Hungarus-Programm, die im "ethnisierten Nationsbegriff" wurzelnde Gegenkonzeption nicht in die Schranken zu weisen vermochte.

Auffälligerweise erscheint die Ethnisierung, der Nationalismus der Epoche, in den differenzierenden oder verallgemeinernden Zugriffen als Eigenschaft vor allem - oder sogar nur - der staatstragenden ungarischen Seite. Dabei war es in der Doppelmonarchie weit verbreiteter Brauch, politisch-rechtliche Programme auf ethnisch-kultureller Grundlage zu betreiben. Dem Liberalismus individualrechtlichen Zuschnitts kehrten auch die nichtungarischen Politiker den Rücken, als sie territorial zu begründende Gruppenbefugnisse anzustreben begannen. Deswegen muss die zunehmende Anziehungskraft des Nationalen als zeitgenössischer Maßstab bei allen Akteuren der damaligen Beziehungsgeschichten angelegt werden. Die Führungsgruppen der ungarischen Staatsnation und der Nationalitäten unterschieden sich nicht in der Einstellung gegenüber dem ideologischen Leitgedanken ihrer Zeit, sondern darin, dass sie eine Zeitlang nicht über gleichermaßen wirksame Mittel verfügten, um ihre vornehmlich nationalen Ziele zu verwirklichen.

Der Umschwung in den Machtverhältnissen zugunsten der Nationalitätenbewegungen trat schließlich in der letzten Phase des Ersten Weltkriegs unter diplomatischem und militärischem Druck ein. Er beendete die großstaatliche Integration Ungarns, das aufgrund des 1920 im Pariser Vorort Trianon unterzeichneten Friedensvertrags 71 Prozent seines Gebiets und 62 Prozent seiner Bevölkerung mehrheitlich an die Nachfolgestaaten Tschechoslowakei, Rumänien und Jugoslawien verlor.

Innere Vereinheitlichung, äußere Bevölkerungsaufteilung

Der letzte Abschnitt der ungarischen Beziehungsgeschichten reicht bis in die Gegenwart. Er sei hier unter dem problematischen Aspekt des doppelten Blickwinkels skizziert.

Ungarn hat mit der 1947 völkerrechtlich wieder besiegelten Aufteilung seines historischen Staatsgebiets seinen Vielvölkercharakter eingebüßt. Abgesehen von den Phasen der Gebietsrückgliederungen im Vorfeld und während des Zweiten Weltkriegs ist seine Gesellschaft nach Muttersprache und Nationalität so einheitlich wie nie zuvor. Mit dieser inneren Vereinheitlichung ging eine äußere Aufteilung seiner Bevölkerung einher, in deren Folge in den Nachbarstaaten ungarische nationale Minderheiten entstanden sind. Ohne Würdigung dieses widersprüchlichen demographischen Strukturwandels ist nicht erklärbar, warum Ungarn seit der ersten Hälfte des "kurzen" 20. Jahrhunderts innerhalb seiner Grenzen die Konzeption des zentralistischen Einheitsstaates anwendet, sie aber in seinen Außenbeziehungen, vor allem in der unmittelbaren Nachbarschaft, kritisiert.

Die deutsche Zeitgeschichtsforschung führt diese zweipolige Sichtweise bisweilen auf einen Ethnozentrismus der ungarischen politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Eliten zurück, der sich seit 1918 kontinuierlich im "Vorrang der nationalen, über die Staatsgrenzen hinausweisenden Bedürfnisse vor den staatlichen und damit innerungarischen" Anliegen äußere. Dieser Erklärungsansatz verweist auf die nationalitätenpolitischen Fehlleistungen der ungarischen Regierungen vor, aber auch nach dem Zweiten Weltkrieg; einen Schwerpunkt legt er auf die Lage der deutschen Minderheit mit dem Einschnitt der Vertreibung 1946 bis 1948. Ein weiteres Argument bezieht er aus dem Problemkreis des Antisemitismus der zwischenkriegszeitlichen ungarischen Politik und Gesellschaft, in dem er auch die Gefahren einer Wiederbelebung im Postkommunismus abwägt. Eine eher der deutschen als der ungarischen Forschung wichtige Frage ist es, ob Ungarn entschlossen genug war und ist, sich von der recht einheitlichen Nationalitätenstruktur seiner Bevölkerung nicht beirren zu lassen, um der Verantwortung als Heimatstaat von Bürgern nichtungarischer Herkunft gerecht zu werden - sei deren Anteil im Vergleich zur zahlenmäßigen Stärke der Magyaren in den Nachbarstaaten noch so gering. In die gleiche Kerbe schlägt die Empfehlung, die staatsbürgerliche Loyalität der ungarischen Minderheiten gegenüber ihren eigenen Heimatstaaten zu hinterfragen.

Die ungarischen Beziehungsgeschichten haben sich nach dem Ersten Weltkrieg um einen gewichtigen inneren Bezug vermehrt. Ungarn verhält sich in seinen Beziehungen zu den Nachbarstaaten zumeist auch als Mutterstaat der ungarischen Minderheiten und versucht, zur Verbesserung ihrer politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lage beizutragen, außerdem die Kontakte zwischen Magyaren diesseits und jenseits der Staatsgrenzen lebendig und ausbaufähig zu gestalten. Eine der stärksten Triebfedern dieser regionalen Integrationspolitik ist der Wunsch nach ungarischer Reintegration. Doch in welchen Formen und mit welchen Inhalten sollte dieser in Erfüllung gehen?

Recht breit erforscht ist der ungarische Revisionismus der Zwischenkriegszeit - vor allem seine gewaltbereite Art, die an der Seite des "Dritten Reiches" auf eine möglichst vollständige Wiederherstellung Altungarns abzielte und territorialpolitische Teilerfolge erreichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Ungarn auf seinen vormaligen Gebietsstand verkleinert und von der zuvor selbst angenommenen westlichen Zwangsbahn schrittweise in den aus Moskau verordneten und gelenkten sowjetischen Hegemonialblock geleitet. Diese östliche Zwangsintegration ordnete die Problematik der nationalen Minderheiten der internationalistisch-sozialistischen Brüderlichkeit unter. Sie dauerte bis zu den politischen Um- und Zusammenbrüchen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa, die 1991 zur Auflösung des Warschauer Paktes führten.

So öffnete sich der Weg für eine im 20. Jahrhundert erstmals uneingeschränkt demokratische Außenpolitik Budapests, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten die zwischenstaatlichen Nachbarschaftsbeziehungen und die grenzüberschreitenden ungarisch-ungarischen Kontakte voneinander untrennbar, wiewohl nicht immer gleichmäßig gewichtet hat. Der formelle Anschluss an westeuropäische Strukturen, ihre im internationalen Kontext angesiedelte dritte Priorität, gipfelte 1999 und 2004 im Beitritt zur NATO beziehungsweise zur Europäischen Union.

Die ungarischen Regierungen sind seit 1989 durch die novellierte Staatsverfassung von 1949 verpflichtet, für "das Schicksal der außerhalb der Grenzen" der Republik Ungarn lebenden Magyaren Verantwortung zu tragen und "zur Pflege von deren Beziehungen zu Ungarn" beizutragen. Dieser Fürsorge liegt das Grundprinzip zugrunde, dass besagtes "Schicksal" dort zu meistern sei, wo die ungarischen Minderheitsgemeinschaften siedeln.

Die heutigen gesamtungarischen Integrationsbemühungen zielen im Gegensatz zur Zwischenkriegs- und Weltkriegszeit nicht auf territorialpolitische und völkerrechtliche Umwälzungen ab. Ihre Wortführer wünschen für die Gemeinschaften jenseits der Landesgrenzen, an europäische Beispiele angelehnt, den Lösungsansatz der innerstaatlichen Autonomie. Einhellig vertreten sie den politisch maßgeblichen Standpunkt, dass Selbstverwaltungsrechte nicht die Assimilation, sehr wohl aber die Integration der Minderheitsmagyaren in ihre Heimatstaaten zu fördern haben. Zudem sollen sie die grenzüberschreitenden Kontakte in Wirtschaft, Kultur und Verwaltung auch zwischen territorialen Untereinheiten begünstigen. Welche Chancen letztere Art der Kooperation verheißt und auf welche Hindernisse sie stößt, zeigt exemplarisch das ungarisch-rumänisch-serbische Netzwerk im Rahmen der Euroregion Donau-Kreisch-Marosch-Theiß.

Der ungarisch-ungarischen Kontaktebene lässt sich das internationale Feld der europäischen Bündnisse und Gegenbündnisse sowie der verschiedenen Gestalten der europäischen Idee hinzugesellen: im außenpolitisch-diplomatischen Rahmen sowie unterhalb der staatlichen Sphäre, im Bereich der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Kooperationen oder Konflikte. Eine Schlüsselfrage ist in beiden Fällen, ob es Denkgebilde gab und gibt, welche die Möglichkeiten einer Integration von Nationen beziehungsweise Nationsteilen nicht - oder nicht ausschließlich - aus dem Dogma des zentralisierten und homogenisierten Einheitsstaates aufwerfen, und wie sich die ungarischen sowie nichtungarischen Träger der Beziehungssysteme diesen gegenüber verhalten.

Von den Phasen des immer länger werdenden 20. Jahrhunderts bietet der Postkommunismus das reichste Material für diesen Forschungsansatz. In europapolitischer Reichweite schlägt er ein neues Kapitel insbesondere in den ungarisch-deutschen Beziehungsgeschichten auf. Eine übliche Lesart erschließt deren abstoßenden Tiefpunkt, weil sie ihren historischen Horizont auf die Waffenbruderschaft im Zweiten Weltkrieg eingrenzt. Nachdem Ungarn mit der risikoreichen Öffnung seiner Westgrenze im September 1989 zum Fall des Eisernen Vorhangs beigetragen und mit diesem Schritt seines beginnenden Systemwandels eine entscheidende Rolle im Vorlauf zum Sturz des SED-Regimes sowie zur deutschen Wiedervereinigung wahrgenommen hatte, orientiert es sich in seinen internationalen Beziehungen westlicher Richtung erneut an Deutschland, das diese Annäherung mit eigenen Initiativen zur bilateralen Kooperation erwidert. Diesmal haben sich beide Seiten aber nicht für, sondern gegen eine Diktatur verbündet: Sie sind Partner im Sieg der freiheitlichen Ordnung über das kommunistische Unrechtsregime geworden. Entsprechend der föderalistischen Staatsform Deutschlands verhandelt die ungarische Regierung ihre politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Anliegen regelmäßig auch mit einzelnen Landesregierungen. Dabei nimmt Bayern in der Reihe der Donau-Anrainerstaaten einen hervorragenden Platz ein. Als vor zwanzig Jahren die ungarisch-deutschen Beziehungen einem hoffnungsträchtigen Höhepunkt zutrieben, kehrte die Vergangenheit allenfalls mit der Tradition der Westintegration Ungarns zurück, die um die erste Jahrtausendwende herum unter süddeutscher Einwirkung begründet worden war.

Die heutige Partnerschaft Ungarns und Deutschlands tragen zwei Verlierer der beiden Weltkriege. Der jüngste Systemwandel hat der deutschen Seite die Einheit in der Freiheit von Staat und Nation, Ungarn hingegen nur die Freiheit in der - weiter bestehenden - Zergliederung der Nation gebracht. Ungarische Führungsgruppen haben die volle Selbstbestimmung weder eingefordert noch an ihrem Verzicht auf Grenzveränderungen zu eigenen Gunsten je gerüttelt.

Diese Selbstbeschränkung weckt gerade angesichts ihrer Tragweite und Beständigkeit, aber auch wegen der beigesellten Ausgleichsoption bisweilen Misstrauen. Die wohlmeinende Öffentlichkeit wird nachvollziehen, welche Bürde auf der ungarischen Suche nach Alternativen zur Allmacht der Nationalstaaten lastet, wenn die Kritik am Ethnozentrismus anderer Nationen bei gleichzeitiger Betonung der grenzübergreifenden Zusammengehörigkeit aller Magyaren auf Redlichkeit und Glaubwürdigkeit hin geprüft wird. Die Nachbarschafts- und Europapolitik Budapests und der ungarischen Minderheitsparteien darf sich auch zukünftig nicht damit begnügen, dass sie die gesamtungarische Integrationsstrategie mit demokratischen und pluralistischen Prinzipien in Einklang bringt und notfalls vor nationalistischen Missbräuchen schützt. Sie muss diese Harmonie den nahen und entfernteren Nachbarn in Europa auch nachweisen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Martin Eggers, Beiträge zur Stammesbildung und Landnahme der Ungarn. 1: Die ungarische Stammesbildung; 2: Die ungarische Landnahme, in: Ungarn-Jahrbuch, 23 (1997), S. 1 - 63; 25 (2001/2002), S. 1 - 34.

  2. Vgl. Thomas von Bogyay, Grundzüge der Geschichte Ungarns, Darmstadt 19904, S. 17 - 55.

  3. Vgl. Gábor Varga, Ungarn und das Reich vom 10. bis zum 13. Jahrhundert. Das Herrscherhaus der Árpáden zwischen Anlehnung und Emanzipation, München 2003 (Phil. Diss., KU Eichstätt-Ingolstadt).

  4. Vgl. Josef Deér, Die Anfänge der ungarisch-kroatischen Staatsgemeinschaft, Darmstadt 19702; Ludwig Steindorff, Kroatien. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Regensburg-München 2001.

  5. Vgl. Edgar Hösch, Die ungarische Alternative zwischen Rom und Byzanz im Mittelalter, in: Georg Brunner (Hrsg.), Ungarn und Europa - Rückblick und Ausblick nach tausend Jahren, München 2001, S. 19 - 33.

  6. Vgl. Erik Fügedi, Ispánok, bárók, kiskirályok. A középkori magyar arisztokrácia fejl?dése [Gespane, Barone, Potentate], Budapest 1986, S. 11 - 45.

  7. Vgl. Herbert Küpper, Autonomie im Einheitsstaat. Geschichte und Gegenwart der Selbstverwaltung in Ungarn, Berlin 2002, S. 30 - 40.

  8. Vgl. András Kubinyi, A szlovákok és Magyarország kés?-középkori kormányzata [Die Slowaken und die Regierung Ungarns im Spätmittelalter], in: Imre Molnár (Hrsg.), Szlovákok az európai történelemben. Tanulmányok, Budapest 1994, S. 17 - 26.

  9. Vgl. Ioan Dr?gan, Nobilimea româneasc? din Transilvania între anii 1440 - 1514 [Der rumänische Adel in Siebenbürgen 1440 - 1514], Bucure?ti 2000.

  10. Ungarischsprachiges Volk (ungeklärter Herkunft) im landnehmenden Stammesverband der Magyaren, auch heute in Siebenbürgen ansässig. Vgl. dazu Harald Roth u.a. (Hrsg.), Die Szekler in Siebenbürgen. Von der privilegierten Sondergemeinschaft zur ethnischen Gruppe, Köln-Weimar-Wien 2009.

  11. Vgl. Wolfgang Kessler (Hrsg.), Gruppenautonomie in Siebenbürgen. 500 Jahre siebenbürgisch-sächsische Nationsuniversität, Köln-Wien 1990; Konrad G. Gündisch, Ständische Autonomie und Regionalität im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Siebenbürgen, in: Heinz-Dietrich Löwe u.a. (Hrsg.), Minderheiten, Regionalbewußtsein und Zentralismus in Ostmitteleuropa, Köln-Weimar-Wien 2000, S. 21 - 49.

  12. Vgl. Lucian Boia, Geschichte und Mythos. Über die Gegenwart des Vergangenen in der rumänischen Gesellschaft, Köln-Weimar-Wien 2003, S. 136 - 177; Unter welchen historischen Umständen wurden die Rumänen zur Mehrheit auf dem Boden ihres heutigen Staates? Ergebnisse einer kleinen Konferenz, in: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde, 25 (2002) 1, S. 62 - 71.

  13. Vgl. László Makkai, Magyar-román közös múlt [Ungarisch-rumänische gemeinsame Vergangenheit], Budapest 19892, S. 11 - 28.

  14. Mit Quellen- und Literaturhinweisen Zsolt K. Lengyel, A hungarológia mint interdiszciplináris és regionális tudomány. Korszeru? sítésének kutatás- és oktatásügyi szempontjai a német nyelvu? Kelet-, Kelet-Közép- és Délkelet-Európa-tanulmányok keretében [Die Hungarologie als interdisziplinäre Regionalwissenschaft], in: Századok, 139 (2005), S. 1011 - 1024, hier S. 1018.

  15. Zur Geschichte Siebenbürgens vgl. Harald Roth, Siebenbürgen, in: ders. (Hrsg.), Studienhandbuch Östliches Europa. I: Geschichte Ostmittel- und Südosteuropas, Köln-Weimar-Wien 20092, S. 373 - 381.

  16. Vgl. Márta Fata u.a. (Hrsg.), Peregrinatio Hungarica. Studenten aus Ungarn an deutschen und österreichischen Hochschulen vom 16. bis zum 20. Jahrhundert, Stuttgart 2006; Zsolt K. Lengyel, Geschichte, Themenschwerpunkte und Arbeitsziele der Hungarica-Forschung. Aspekte aus dem deutschsprachigen Raum, in: Ungarn-Jahrbuch, 28 (2005 - 2007), S. 143 - 172.

  17. Vgl. Jörg K. Hoensch, Ungarische Nation und nationale Minderheiten im Stephansreich, 1780 - 1918, in: Hans Lemberg u.a. (Hrsg.), Studia Slovaca. Studien zur Geschichte der Slowaken und der Slowakei. Festgabe zu seinem 65. Geburtstag, München 2000, S. 27 - 49; László Szarka, Modernizáció és magyarosítás [Modernisierung und Magyarisierung], in: Korunk [3. Folge], 18 (2007) 12, S. 25 - 35; Joachim von Puttkamer, Schulalltag und nationale Integration in Ungarn, München 2003.

  18. Joachim von Puttkamer, Kein europäischer Sonderfall. Ungarns Nationalitätenproblem im 19. Jahrhundert und die jüngere Nationalismusforschung, in: Márta Fata (Hrsg.), Das Ungarnbild der deutschen Historiographie, Stuttgart 2004, S. 84 - 98, hier S. 93. Vgl. ebenso J. K. Hoensch (Anm. 17), S. 49.

  19. Vgl. Günter Schödl, Nationsbildung als konservativer Entwurf. Mobilisierung und Instrumentalisierung des Nationalen in der Habsburgermonarchie, in: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde, 30 (2007), S. 7 - 16.

  20. Ignác Romsics, Der Friedensvertrag von Trianon, Herne 2005, S. 209.

  21. Vgl. Ignác Romsics, Hungary in the Twentieth Century, Budapest 1999.

  22. Vgl. Ignác Romsics, Az 1947-es párizsi békeszerz?dés [Der Pariser Friedensvertrag von 1947], Budapest 2006.

  23. 2001/2002 waren es rund 2,5 Millionen Personen in Kroatien, Österreich, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Slowenien und der Ukraine. Vgl. Nándor Bárdi u.a. (Hrsg.), Kisebbségi magyar közösségek a 20. században [Ungarische Minderheitengemeinschaften im 20. Jahrhundert], Budapest 2008.

  24. Gerhard Seewann, Zwischen Positivismus, Anpassung und Innovation. Deutsche Historiker zur Geschichte Ungarns im 20. Jahrhundert, in: M. Fata (Anm. 18), S. 192 - 213, hier S. 200.

  25. Vgl. Norbert Spannenberger, Der Volksbund der Deutschen in Ungarn 1938 - 1944 unter Horthy und Hitler, München 2002; Gerhard Seewann, Ungarndeutsche und Ethnopolitik. A magyarországi németek és az etnopolitika. Ausgewählte Aufsätze. Válogatott tanulmányok, Budapest 2000; Ágnes Tóth, Migrationen in Ungarn 1945 - 1948, München 2001.

  26. Karl-Heinz Schlarp, Das ungarische Numerus-clausus-Gesetz von 1920 als erste judenfeindliche Gesetzgebung in Europa, in: Konrad Clewing/Oliver Jens Schmitt (Hrsg.), Südosteuropa. Von vormoderner Vielfalt und nationalstaatlicher Vereinheitlichung. Festschrift für Edgar Hösch, München 2005, S. 349 - 381.

  27. Für die Zwischenkriegszeit Gerhard Seewann, Ungarische und deutsche Minderheiten im Donau-Karpatenbecken 1918 - 1980: Ein typologischer Vergleich ihrer Entwicklung, in: Edgar Hösch/Gerhard Seewann (Hrsg.), Aspekte ethnischer Identität, München 1991, S. 395 - 409; Peter Haslinger/Joachim von Puttkamer (Hrsg.), Staat, Loyalität und Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1918 - 1941, München 2007.

  28. Vgl. Nándor Bárdi, Tény és való. A budapesti kormányzatok és a határon túli magyarság kapcsolattörténete. Problémakatalógus [Fakt und Wirklichkeit. Die Geschichte der Beziehungen zwischen den Budapester Regierungen und den Magyaren jenseits der Grenzen], Pozsony 2004.

  29. Vgl. Ralf Thomas Göllner, Die Europapolitik Ungarns von 1990 bis 1994. Westintegration, mitteleuropäische regionale Kooperation und Minderheitenfrage, München 2001; Wolfgang Zellner/Pál Dunay, Ungarns Außenpolitik 1990 - 1997, Baden-Baden 1998.

  30. A Magyar Köztársaság alkotmánya [Die Verfassung der Republik Ungarn], 23.10. 1989, Kapitel I, § 6, Absatz 3; http://net.jogtar.hu/jr/gen/hjegy_doc.cgi?docid =94900020.TV (25.5. 2009).

  31. Vgl. Ralf Thomas Göllner, Die Euroregion Donau-Kreisch-Marosch-Theiß. Grenzüberschreitende Netzwerke als regionalpolitische Entwicklungsstrategie im europäischen Kontext, in: Ungarn-Jahrbuch, 29 (2008) [i.E.].

  32. Vgl. Gerhard Seewann, Deutsch-ungarische Beziehungen 1918 bis 1944. Verbündete in Niederlage und Revision, in: Haus der Geschichte Baden-Württemberg/Kulturinstitut der Republik Ungarn (Hrsg.), Ungarn und Deutschland. Eine besondere Beziehung, Tübingen 2002, S. 135 - 150.

  33. Vgl. Andreas Oplatka, Der erste Riss in der Mauer. September 1989 - Ungarn öffnet die Grenze, Wien 2009.

Dr. phil. habil., M.A., geb. 1960; Historiker, Direktor des Ungarischen Instituts München, Herausgeber des Ungarn-Jahrbuchs und der Studia Hungarica, Bgm.-Schwaiger-Straße 21, 85567 Grafing bei München.
E-Mail: E-Mail Link: lengyel@ungarisches-institut.de