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Jenseits der Greencard: Ungesteuerte Migration Hochqualifizierter | Migration und Arbeitsmarkt | bpb.de

Migration und Arbeitsmarkt Editorial Qualifikation von Migrantinnen - eine Frage der Bürgerrechte? - Essay Arbeitsmarktwirkungen der Migration Jenseits der Greencard: Ungesteuerte Migration Hochqualifizierter Standards der beruflichen Anerkennung Einwanderungsland Kanada - ein Vorbild für Deutschland?

Jenseits der Greencard: Ungesteuerte Migration Hochqualifizierter

Arnd-Michael Nohl Anja Weiß Anja Arnd-Michael Nohl / Weiß

/ 15 Minuten zu lesen

Beim Versuch, ihre Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verwerten, treffen Migranten auf viele Hindernisse. Häufig wird der Zugang zu berufsspezifischen Arbeitsmärkten durch das Ausländerrecht verhindert.

Einleitung

Als Bahri Nazar eine Hamburgerin mit türkischen Wurzeln ehelicht, hat er eigentlich nicht vor, nach Deutschland zu ziehen. Doch seine Frau kann sich an die neue Lebenssituation in der Türkei nicht gewöhnen, und auch seine Arbeit als Arzt im öffentlichen Dienst ist hart. So entschließt sich das Paar 1992, sein Glück in Hamburg zu versuchen. Zunächst durch seine Frau, eine Erzieherin, versorgt, besucht Dr. Nazar Deutschkurse und engagiert sich im Verein türkischer Mediziner. Noch bevor er fließend Deutsch sprechen kann, wird ihm die Leitung der vereinseigenen AIDS-Beratungsstelle angeboten. Wenig später, im November 1994, offeriert ihm ein Vereinsmitglied eine Assistenzstelle in einer allgemeinmedizinischen Praxis, in der hauptsächlich Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund, meist aus der Türkei, behandelt werden. Da seine Frau sich kurz zuvor einbürgern ließ, kann er die notwendige Berufserlaubnis beantragen, die ihm - aufgrund seines fünfjährigen Studiums in der Türkei und seiner langjährigen Berufserfahrung - auch gegeben wird. 1999 muss sein Chef die Praxis aus Altersgründen abgeben; Dr. Nazar, der sich mittlerweile als Ehepartner einer Deutschen einbürgern ließ und dann die Vollapprobation als Arzt erwerben konnte, übernimmt die Praxis. Der einstige Heiratsmigrant ist heute niedergelassener Arzt, seine zwei Kinder zieht er gemeinsam mit seiner Frau in einem eigenen Haus auf.




Wie stark kontrastiert das Geschick des deutsch verheirateten Einwanderers doch mit dem Los von Frau Damerc. In ihrem Herkunftsland Irak führt sie eine Praxis als Gynäkologin und ist Oberärztin im Krankenhaus. Als eine befreundete Ärztin in den Wirren nach dem zweiten Golfkrieg ermordet wird, flieht sie 1996 mit Mann und Kindern nach Deutschland. Dort wird keine politische Verfolgung festgestellt; sie erhält nur einen Abschiebeschutz, ein "kleines Asyl", das mit einer auf zwei Jahre befristeten Aufenthaltsbefugnis versehen ist. Ihre Qualifikation als Ärztin, wenngleich nicht ihr Facharzttitel, wird anerkannt. Doch mit der Aufenthaltsbefugnis ist ihr Arbeitsmarktzugang auf solche abhängigen Beschäftigungsverhältnisse beschränkt, für die keine Deutschen oder anderen bevorrechtigten Arbeitskräfte zu gewinnen sind.


Als sie im Gesundheitsamt eine Berufserlaubnis als Ärztin beantragen will, wird ihr empfohlen, lieber gleich eine Stelle als Putzfrau zu suchen. Erst als eine deutsche Bekannte dort anruft, erhält sie den Ratschlag, potenzielle Arbeitgeber zur Ausschreibung einer Stelle zu bewegen, für die bestimmte Sprachkenntnisse nötig sind. So gelingt es ihr, eine Stelle in einer Praxis mit vielen irakischen Patienten zu finden. Die für eine neuerliche Facharztausbildung nötigen Beschäftigungsverhältnisse findet Aynur Damerc, indem sie persönlich bei Arbeitgebern vorspricht: "Dann habe ich eine Liste gemacht, ich bin in einem Monat zu fünfzig Ärzten gegangen." Allerdings muss sie einen Teil der Weiterbildung in einem Krankenhaus absolvieren, und Krankenhäuser können keine Stelle mit speziellen Sprachkenntnissen ausschreiben. Dass sie, falls sie ihre Facharztausbildung nicht fortsetzen kann, dann deren Kosten zurückzahlen müsste, schwebt wie ein Damoklesschwert über der Familie. Nach neun Jahren in Deutschland leben fünf Personen von 2200 Euro netto, die Frau Damerc während der Facharztausbildung verdient. Wie es weitergeht, ist ungewiss.

Obgleich die deutschen Gesundheitsbehörden die beruflichen Qualifikationen von Herrn Nazar und Frau Damerc nie angezweifelt haben, werden ihnen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt ganz unterschiedliche und vor allem ungleich hohe Hürden gestellt. Beide sind jenseits staatlicher Steuerung nach Deutschland eingewandert; gleichwohl stehen sie exemplarisch für den Kontrast, der sich zwischen rechtlich gegenüber Deutschen gleichrangigen und solchen Migrantinnen und Migranten auftun kann, die nur über einen rechtlich sehr eingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verfügen.

Vor dem Hintergrund einer breit angelegten Untersuchung über die diversen Wege, auf denen hochqualifizierte Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt finden, gehen wir im Folgenden zunächst auf die Situation von Einwanderern ein, deren Arbeitserlaubnis nicht oder wenig eingeschränkt ist, so dass eine Verwertung ihres im Ausland erworbenen spezifischen Wissens und Könnens möglich bleibt. Im zweiten Abschnitt widmen wir uns dann dem Leben und Arbeiten unter den Bedingungen eines rechtlich deprivilegierten Arbeitsmarktzugangs (etwa bei Flüchtlingen, "Illegalisierten" und Studierenden). Ungeachtet dieser Unterschiede ist den von uns hier untersuchten Migranten gemeinsam, dass sie außerhalb staatlicher Einwanderungsprogramme, das heißt jenseits der Greencard eingewandert sind, und ihre zentralen akademischen Qualifikationen auf einer Universität außerhalb Deutschlands erworben haben, also sogenannte Bildungsausländer sind.

Verwertung von Wissen und Können auf dem Arbeitsmarkt

Nicht nur die Heirat mit einer in Deutschland lebenden Person macht die Einwanderung und eine mit wenigen rechtlichen Hürden versehene Arbeitsmarktintegration möglich. Auch andere Motive, wie zum Beispiel der Wunsch, als Spätaussiedler die eigenen Lebensumstände im Heimatland der Vorfahren zu verbessern oder als EU-Bürgerin bzw. EU-Bürger Auslandserfahrung zu erwerben, können biographische Orientierungen darstellen, die sich in Deutschland relativ problemlos in einen Aufenthaltstitel und einen den Deutschen rechtlich gleichgestellten Arbeitsmarktzugang ummünzen lassen.

Diese Passung zwischen Migrationsmotiv und Ausländerrecht ist eine Voraussetzung dafür, das im Ausland erworbene Wissen und Können gewinnbringend auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwerten zu können. Wie eine Sonderauswertung des Mikrozensus zeigt, liegt der Anteil der Bildungsausländer und -ausländerinnen an allen Hochqualifizierten in Deutschland immerhin bei 7,84 Prozent. Dennoch bleibt der Arbeitsmarkterfolg der hochqualifizierten Bildungsausländer deutlich hinter dem Erfolg der Deutschen und jener Migranten zurück, die ihre akademischen Titel in Deutschland erworben haben (s. Tabelle der PDF-Version).

Dass ein beträchtlicher Teil der hochqualifizierten Bildungsausländer in Deutschland (und insbesondere die Frauen unter ihnen) keine Arbeit hat oder sucht, ist nicht alleine mit der Migrationssituation zu erklären, sondern - wie der Vergleich zu den Migranten mit deutschem Hochschulabschluss deutlich macht - mit dem Ort, an dem sie ihre akademischen Bildungstitel erworben haben, sowie mit den rechtlichen Hürden, die sie häufig überwinden müssen. Zudem liegen die Bildungsausländer nicht nur bei den unbefristeten Vollzeitstellen deutlich hinter den einheimischen Bildungsinländern, sondern sie nehmen unter den Erwerbstätigen auch die schlechteren Positionen ein. So arbeiten 20,6 Prozent der Migranten mit ausländischen Hochschulabschlüssen in "einfachen Berufen", während dies bei den einheimischen Bildungsinländern nur 3,09 Prozent sind. Und während ein deutscher Hochschulabsolvent 49,2 Prozent Einkommensvorsprung gegenüber einem beruflich Qualifizierten erzielt, fällt der Vorsprung bei Personen mit ausländischen Hochschulabschlüssen auf 30,2 Prozent.

Hinter diesen Zahlen verbergen sich komplexe Lebensgeschichten, in denen das Zusammenspiel einer Vielzahl von Faktoren die Arbeitsmarktinklusion strukturiert. Wir stellen nun sieben von uns in den Biographien identifizierte typische Konstellationen vor, innerhalb derer Bildungsausländer ihr Wissen und Können in den deutschen Arbeitsmarkt einbringen. Wir beginnen mit vier Konstellationen, bei denen die Chancen, die berufsspezifische Arbeitsmärkte bieten, von den rechtlichen Rahmenbedingungen überformt, aber nicht völlig abgeschnitten werden. Im darauffolgenden Abschnitt stellen wir drei Konstellationen vor, bei denen rechtliche Exklusion zu einer weitgehenden Entwertung der Bildungstitel führt.

Lokale Bindung transnationaler Karrieren durch Familiengründung

Die öffentliche Diskussion über die Anwerbung hochqualifizierter Zuwanderer kreist um Personen, die - etwa aufgrund zuvor erworbener, international renommierter Studienabschlüsse - ihr Wissen und Können sofort und in voller Breite auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwerten können. Diese Menschen, deren naturwissenschaftliche oder ökonomisch geprägte Studienabschlüsse und Karrieren von vornherein transnational angelegt sind, haben zum Teil auch schon in anderen Ländern gearbeitet. Doch bleiben sie in Deutschland, weil sie hier Familien gegründet haben. Selbst wenn ihr Visum zunächst an die Aufnahme einer bestimmten Arbeitstätigkeit gebunden ist, erhalten sie dann als Ehegatten von Deutschen einen stabilen Aufenthaltstitel und gleichberechtigten Arbeitsmarktzugang. So werden auch noch so transnational ausgeprägte Karrieren lokal gebunden.

Zwischen biographischen Orientierungen und herkunftslandbezogener Verwertung von Wissen

Nicht alle Berufe sind so transnational organisiert, wie das in den Naturwissenschaften und manchen Bereichen der Wirtschaft der Fall ist. Im Consulting- und Managementbereich gibt es Personen, die (zunächst) deshalb eine Beschäftigung finden, weil sie wertvolles Spezialwissen über ihr Herkunftsland mitbringen. So zum Beispiel eine Ökonomin aus Tschechien, die deutsche Firmen bei ihren dortigen Investitionen berät, oder eine Juristin aus Brasilien, die als Consultant für lateinamerikanisches Steuerrecht arbeitet: Mit ihrem Spezialwissen gelingt es diesen Frauen, aufgrund von Ausnahmeregelungen im Ausländerrecht einen eigenständigen Aufenthaltstitel und Arbeitsmarktzugang in Deutschland zu erhalten, ohne ihre deutschen Partner zu heiraten, deretwegen etliche von ihnen gekommen sind. Auf diese Weise halten sie eine prekäre Balance zwischen dem Wunsch, ihrem Partner nach Deutschland zu folgen, und ihrer biographischen Orientierung, unabhängig einer qualifizierten Arbeit nachzugehen. Eine Heirat böte zwar rechtlich einen privilegierten Status. Viele Hochqualifizierte lehnen eine Verquickung von Privatleben und Ausländerrecht aber gerade deshalb ab und streben eine rechtliche Anerkennung ihrer eigenen Person an.

Wohlfahrtsstaatliche Inklusion und Neuerwerb nichtakademischen Wissens

Charakteristisch für diese Konstellation ist es, dass die Betroffenen einen stabilen Aufenthaltstitel oder die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig davon erhalten haben, ob und wie sie ihre akademischen Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt einbringen konnten. Als (Spät-) Aussiedler oder Einwanderer, die im Rahmen gering qualifizierter Beschäftigungen (z.B. Taxifahren) einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben, sind sie auch wohlfahrtsstaatlich gut integriert. Doch werden diese hochqualifizierten Bildungsausländer dann von der Arbeitsagentur in Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vermittelt, in denen sie Qualifikationen unterhalb des akademischen Niveaus erhalten. So wird aus einem russischen Kraftfahrzeugingenieur ein Automechaniker, aus einem in der Tschechoslowakei promovierten Physiker ein IT-Systembetreuer und aus einer russlanddeutschen Lehrerin eine Steuerberatergehilfin. Diese Abwertung akademischer Qualifikationen lässt sich wohl nur vor dem Hintergrund der Eigenarten staatlicher Arbeitsmarktförderung sowie der Tatsache verstehen, dass der Wunsch der Betroffenen, in Deutschland zu bleiben, auch dann weiterbesteht, wenn es ihnen nicht gelingt, sich auf dem akademischen Arbeitsmarkt zu etablieren.

Professionsrechtliche Prozessierung von Ärzten

In Berufsfeldern, die durch das Professionsrecht geregelt werden, wie (Zahn-)Medizin, Jura, Architektur und Psychologie, unterliegen Ausländer zusätzlichen rechtlichen Hürden. Denn in diesen Berufen dürfen sich nur Deutsche und EU-Bürger niederlassen. Alle anderen können unter bestimmten Bedingungen eine Berufserlaubnis für abhängige Beschäftigungsverhältnisse beantragen. Im Idealfall können Ärzte wie Dr. Nazar so lange auf der Basis der Berufserlaubnis arbeiten, bis die Wartezeit für eine Einbürgerung abgelaufen ist. Nach der Einbürgerung können sie dann eine Vollapprobation erhalten und sich niederlassen. Wie der Fall von Frau Damerc zeigt, kann aber leicht etwas schief gehen. Dass Frau Damerc nur über eine Aufenthaltsbefugnis und damit über einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang verfügt, hat ihr schon den Zugang zur Berufserlaubnis erschwert und könnte nun ihre Facharztausbildung scheitern lassen. Da sie nicht mit einem Deutschen verheiratet ist, wird ihre Berufserlaubnis zudem nicht beliebig oft verlängert.

In den Professionen finden sich also Verläufe, für die berufsrechtliche Einschränkungen wenig problematisch sind. Es gibt aber auch Personen, die - auch nachdem sie einen deutschen Abschluss erworben haben und trotz bestehender Partnerschaft mit einem Deutschen - wegen der berufsrechtlichen Einschränkungen wieder auswandern. Ungeachtet der rechtlichen Einschränkungen fanden fast alle unserere Interviewpartner und -partnerinnen nur in solchen Praxen eine Anstellung, in denen vornehmlich Migranten behandelt werden. Hier werden ihnen besondere kulturelle und sprachliche Kompetenzen zugeschrieben, während ihnen in anderen Praxen "deutsche" bzw. "deutsch examinierte" Mediziner vorgezogen werden.

Rechtliche Barrieren und Entwertung ausländischer Qualifikationen

Bei den typischen Konstellationen, die wir bisher dargestellt haben, wirken sich rechtliche Nachteile als zusätzliche Erschwernis aus. Wenn alles gut läuft, sind die Hürden überwindbar. Wenn nicht, gibt es Nachteile unterschiedlicher Schwere: Aus dem Ingenieur wird ein Automechaniker; die Oberärztin aus der Gynäkologie nimmt eine Ausbildung zur Fachärztin für Allgemeinmedizin auf. Indes: Manche Bildungsausländer haben von vorneherein (kaum) eine Chance auf qualifizierte Beschäftigung, weil ihr Zugang zum Arbeitsmarkt stark eingeschränkt ist. Über ihre Anzahl liegen nur Schätzungen vor, die auf eine Größenordnung von 150 000 bis 200 000 Personen hindeuten.

Ausländische Studierende

Die Motivation vieler Hochqualifizierter, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, ist der Wunsch nach weiterer Qualifikation. Sie wollen promovieren oder etwas studieren, das in ihrem Herkunftsland inhaltlich oder qualitativ so nicht geboten wird. Manche kommen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, und stellen dann fest, dass der beste Rechtsstatus für sie der eines Studierenden ist.

Studierende aus Staaten außerhalb der EU dürfen nur 90 Tage im Jahr hinzuverdienen, so dass auch Studierende, die bereits über einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, nicht in ihrem Beruf arbeiten, sondern "typische Studentenjobs" annehmen. Hier findet sich ein breites Spektrum, das von Beschäftigungsverhältnissen als studentische Hilfskraft bis hin zu informeller Arbeit als Umzugshelfer, Köchin oder im Haushalt lebender Altenpflegerin reicht. Denn die ausländischen Studierenden müssen zwar nachweisen, dass sie von zu Hause her finanziert sind. Tatsächlich können aber nur 11 Prozent der ausländischen Studierenden vollständig von der Unterstützung der Eltern und 9 Prozent vollständig von einem Stipendium leben. Hingegen verdienen 62 Prozent selbst dazu, und jede bzw. jeder Fünfte lebt ausschließlich vom eigenen Verdienst und verdient durchschnittlich 602 Euro im Monat. Einige unserer Befragten sahen sich angesichts der rechtlichen Restriktionen genötigt, (auch) in die informelle Ökonomie auszuweichen. Dort sind die Arbeitsbedingungen noch schlechter, so dass die rechtlichen Nachteile sich in Nachteile am Arbeitsmarkt übersetzen, die das Studium beeinträchtigen und so eine Abwärtsspirale in Gang setzen können.

Undokumentierte Migration

Wer als Touristin bzw. Tourist nach Deutschland kommt, hat kein Recht, hier zu arbeiten. Wer seinen Aufenthaltsstatus verliert, hat es ebenfalls nicht. Ein Fallbeispiel aus den späten 1980er bzw. frühen 1990er Jahren: Frau Fernando aus Peru hat ein Stipendium erhalten, um in der Tschechoslowakei Medizin zu studieren. Zeitgleich mit ihrem Studienabschluss fällt die Berliner Mauer, und sie soll sich das Geld für den Rückflug nach Südamerika selbst verdienen. Als ausländische Studentin kann sie legal nach Deutschland einreisen und findet - dort nun "illegal" geworden - eine Beschäftigung bei einem Pflegedienst. Sie wird sehr schlecht bezahlt und stellt fest, dass vielen Kolleginnen und Kollegen medizinische Grundkenntnisse fehlen. Sie bietet der Leitung an, das Personal weiterzuqualifizieren, aber diese ist an einer Professionalisierung nicht interessiert.

Hochqualifizierte können ihre Ausbildung in diesem Sektor nur sehr eingeschränkt verwerten und werden am informellen Arbeitsmarkt primär als "starke Männer" oder "betreuende Frauen" attraktiv. Nur wenige können sich in der informellen Arbeit konsolidieren. So lehnt zum Beispiel eine polnische Biologin nach einigen Jahren der Haushaltsarbeit Kundinnen ab, von denen sie missachtet wird, und nutzt die EU-Osterweiterung, um ihren Status als Selbstständige zu legalisieren. Undokumentierte Migranten, die wie Frau Fernando aus Staaten außerhalb der EU kommen, haben diese Option nicht. Wenn sie nicht heiraten oder zurückwandern, müssen sie mit einer rechtlosen De-facto-Selbstständigkeit im unqualifizierten Dienstleistungssektor leben.

Abwertung ausländischer Qualifikationen durch Wartezeit

Die letzte Gruppe von Lebensverläufen, die im Wesentlichen für Asylbewerber während ihres Verfahrens bzw. Geduldete nach einer Ablehnung typisch ist, zeichnet sich dadurch aus, dass die biographische Perspektive dieser Menschen dauerhaft unklar bleibt. Die Betroffenen hoffen, (doch noch) anerkannt zu werden oder unter einen Abschiebeschutz bzw. eine Härtefallregelung zu fallen. Deshalb schrecken sie vor informeller Arbeit zurück. Von legaler Arbeit sind sie de facto ausgeschlossen. Nach einem Jahr Wartezeit dürften sie Stellen annehmen, für die sich keine Bevorrechtigten finden. Sie werden aber wahllos irgendwelchen Wohnorten zugewiesen und stellen oft fest, dass sich unter diesen Bedingungen keine Arbeit finden lässt. Die Zeit verstreicht, und der Übergangs- wird zum Dauerstatus.

Die Ökonomin Frau Orsolic lässt eine Leitungsposition zurück, als sie vor dem Bürgerkrieg in Bosnien flieht. Nach acht Jahren in einem Hamburger Flüchtlingsheim, in dem sie der Heimleitung durch Dolmetschen behilflich war, ist sie im Besitz einer unbeschränkten Arbeitserlaubnis und versucht, wieder in ihrem alten Beruf Arbeit zu finden. Doch die Arbeitsagentur weigert sich, sie überhaupt als Ökonomin zu führen, geschweige denn ihr eine Fortbildung zu ermöglichen. So ist Frau Orsolic schließlich gezwungen, eine Kurzausbildung zur Gemeindedolmetscherin zu absolvieren, mit der sie dann gelegentlich Übersetzungsaufträge in Krankenhäusern und Sozialstationen erhält.

Uns ist keine Person bekannt geworden, die nach derart langen Wartezeiten noch in eine hochqualifizierte Beschäftigung fand. Im Gegenteil: Es ist dann schon ein Erfolg, wenn überhaupt noch ein Beschäftigungsverhältnis entsteht. Eine afghanische Pädagogin fängt zum Beispiel begeistert ein Studium an, als sie nach sechs Jahren einen Abschiebeschutz erhält. Doch dann erleidet sie einen Zusammenbruch. Heute leitet sie mehrere selbst gegründete Hilfsorganisationen und hat diverse Weiterbildungen als Beraterin absolviert, findet für ihr Engagement aber immer noch keine Bezahlung. Traumatisierungen vor der Flucht und während der Wartezeit in Deutschland haben sie gesundheitlich, psychisch und sozial beeinträchtigt, und die Lücke im Lebenslauf, ihr fortgeschrittenes Alter und die Sorge um ihre Kinder tun ein Übriges, um ihre Chancen auf ein Beschäftigungsverhältnis zu reduzieren.

Perspektiven

Nur in einer der von uns vorgefundenen typischen Konstellationen haben sich Migranten hauptsächlich darauf konzentrieren können, ihr im Ausland erworbenes Wissen und Können auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten. Diese Menschen mit transnationalen Karrieren sind in beruflichen Feldern beschäftigt, in denen auf Englisch kommuniziert und in weltweiten Netzwerken gearbeitet wird. Staaten legen ihnen nur wenige ausländerrechtliche Steine in den Weg.

In allen anderen Konstellationen wird der Zugang in berufsspezifische Arbeitsmärkte durch das Ausländerrecht überformt. Fachkräfte im Consulting- und Managementbereich verwerten herkunftslandbezogenes Spezialwissen. Ärztinnen und Ärzte erhalten zwar unter Umständen schnell eine formale Anerkennung für ihre Ausbildung, kämpfen dann aber mit professionsrechtlichen Barrieren, die sie auch dann benachteiligen, wenn ihre Qualifikation anerkannt ist und sie, wie Dr. Nazar, als Ehegatten einer Deutschen jedes Recht haben, in Deutschland zu arbeiten. Paradoxerweise erleiden gerade diejenigen, die bei der Arbeitsmarktintegration staatliche Unterstützung finden (z.B. Aussiedler), dadurch Nachteile. Denn der Wohlfahrtsstaat unterstützt eher berufliche als akademische Qualifikationen, so dass die Förderung das Wissen der Hochqualifizierten abwertet.

Immerhin gelingt unter diesen Umständen noch ein Einstieg in qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse. Undokumentierte Migranten und Menschen, die als Asylbewerber oder mit einer Duldung lange Zeiten warten müssen, sind froh, wenn sie (noch) eine unqualifizierte Beschäftigung finden können. Auch Studienabsolventen aus dem Ausland, die ein Zweitstudium in Deutschland aufnehmen, unterliegen Einschränkungen, die sie in Studentenjobs einmünden lassen.

Angesichts der internationalen Konkurrenz um die "besten Köpfe" ist die deutsche Politik inzwischen tätig geworden - wenn auch zögerlich. Neben Erleichterungen für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen wurden mit der Green Card Initiative 2000 erstmals Vorkehrungen für die Einwanderung und Anwerbung von Hochqualifizierten aus dem Ausland getroffen, die sich auch im Zuwanderungsgesetz 2005 niederschlugen und mit dem Beschluss von Meseberg 2007 noch einmal verbessert wurden. Die Zukunft wird zeigen, wie sich diese Veränderungen auf die Arbeitsmarktintegration hochqualifizierter Bildungsausländer auswirken.

Neben rechtlichen Reformen ist aber wohl auch ein anderer öffentlicher Diskurs erforderlich. Denn viele Bildungsausländer verfügen als Ehegatten oder Spätaussiedler schon jetzt über einen Arbeitsmarktzugang, der rechtlich kaum eingeschränkt ist. Beim Versuch, ihre Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verwerten, treffen sie aber auf eine Vielfalt von (auch versteckten) Hindernissen. Dazu gehören nicht nur das institutionalisierte Misstrauen gegenüber ihren Qualifikationen, sondern auch die Skepsis potenzieller Arbeitgeber und zum Teil auch sublime, auf ihre ethnische Herkunft bezogene Ausschlussmechanismen.

Mit neuen Gesetzen zur internationalen Übertragbarkeit von Qualifikationen, die unter anderem durch die Ratifizierung der Lissabon Konvention nötig werden, würde die formale (Teil-)Anerkennung akademischer Qualifikationen zwar wesentlich verbessert werden. Entscheidend wird aber sein, ob der öffentliche Diskurs in Deutschland und insbesondere die Arbeitgeber Personen mit hohen ausländischen Bildungstiteln vorurteilsfrei begegnen werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die von der Volkswagen-Stiftung finanzierte Studiengruppe "Kulturelles Kapital in der Migration" hat von 2005 bis 2009 mit zumeist hochqualifizierten Migrantinnen und Migranten in Deutschland, Kanada, Großbritannien und der Türkei 206 narrative Interviews geführt, mit der dokumentarischen Methode (vgl. Ralf Bohnsack, Rekonstruktive Sozialforschung, Opladen 2008; Arnd-Michael Nohl, Interview und dokumentarische Methode, Wiesbaden 2009) vergleichend ausgewertet und - auch unter Berücksichtigung statistischer Daten und der institutionellen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder - typische Muster der Arbeitsmarktinklusion herausgearbeitet. Vgl. Arnd-Michael Nohl/Karin Schittenhelm/Oliver Schmidtke/Anja Weiß (Hrsg.), Kulturelles Kapital in der Migration. Hochqualifizierte Einwanderer und Einwanderinnen auf dem Arbeitsmarkt, Wiesbaden 2010.

  2. Zur letzten Angabe vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland, Bielefeld 2008.

  3. Vgl. A.-M. Nohl et al. (Anm. 1).

  4. Zum transnational anerkannten kulturellen Kapital vgl. auch Anja Weiß, Raumrelationen als zentraler Aspekt weltweiter Ungleichheiten, in: Mittelweg 36, 11 (2002) 2, S. 76 - 91.

  5. In jüngster Zeit wurde das Ausländerrecht so reformiert, dass hochqualifizierte und hochverdienende Einwanderer in wenigen ausgewählten Berufen auch unabhängig von einer Ehe rechtlich fast gleichgestellt werden. Die individualisierte Zuwanderung in hochqualifizierte Beschäftigungsverhältnisse "à la Green Card" hat sich aber bisher - auch quantitativ - nicht so durchsetzen können, dass sie in unserer Studie häufiger aufgetreten wäre.

  6. Die Arbeitsagentur kann nur berufliche Qualifikationen fördern, nicht aber ein Studium. Zudem beginnt die Arbeitsagentur erst neuerdings, sich um die systematische Erfassung der ausländischen Bildungstitel ihrer Klienten zu bemühen.

  7. Seit 2002 ist die Erteilung einer Approbation allerdings an eine Gleichwertigkeitsprüfung gebunden.

  8. Genauere Ausführungen zu den empirischen Grundlagen dieser Schätzung finden sich im Beitrag von Anja Weiß in: A.-M. Nohl et al. (Anm. 1).

  9. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), Internationalisierung des Studiums. Ergebnisse der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Bonn-Berlin 2008, S. 31.

  10. Vgl. den Beitrag von Bettina Englmann in dieser Ausgabe. Auch die Stellen, die Migranten beraten sollten, sind häufig auf niedrig qualifizierte Migration spezialisiert und überblicken die Vielfalt an Regelungen, Förderungen und Gelegenheiten kaum, die es auf dem Arbeitsmarkt für Hochqualifizierte zu beachten gilt.

  11. Die "Lissabon Konvention über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" wurde 1997 vom Europarat und der UNESCO verabschiedet und 2007 vom Deutschen Bundestag ratifiziert.

Dr. phil., geb. 1968; Professor für Erziehungswissenschaft an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr Hamburg, Postfach 700822, 22008 Hamburg.
E-Mail: E-Mail Link: nohl@hsu-hh.de

Dr. phil., geb. 1968; Juniorprofessorin am Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen, Lotharstraße 65, 47057 Duisburg.
E-Mail: E-Mail Link: anja.weiss@uni-due.de