Einleitung
Die Bundeswehr hat sich durch die Auslandseinsätze stark verändert. Es kann jedoch nur noch ein kleiner Teil der derzeit aktiven Soldatinnen und Soldaten aus eigenem Erleben die markanten Unterschiede zur "alten" Bundeswehr erkennen. Weniger als 20 Prozent von ihnen traten ihren Dienst vor 1990 an. Für die Mehrheit der Militärangehörigen ist die "neue" Bundeswehr zur Selbstverständlichkeit geworden.
Ausschlaggebend für die Veränderungen ist der sicherheitspolitische Wandel der vergangenen beiden Jahrzehnte. Die Militärgeschichte registriert seit Mitte der 1990er Jahre eine Transformation in den westlichen Streitkräften, die eine Antwort auf Herausforderungen durch die "neuen Kriege" (H. Münkler) geben will.
Staatliche Institutionen wie die Bundeswehr lassen sich nach ihrem Auftrag und den Modalitäten zur Auftragserfüllung beschreiben. Dazu dient hier als Strukturierungsmuster die für die Konzeption Innere Führung vorgeschlagene Unterscheidung in die Aspekte der Legitimation (des militärischen Handelns) und der Integration (in Staat und Gesellschaft) einerseits sowie der Organisation und der Motivation (der Soldaten) andererseits.
Neuer Auftrag
Für westliche Demokratien gilt, dass Aufstellung, Ausgestaltung und Einsatz ihrer Streitkräfte gegenüber der Bevölkerung gut begründet sein müssen. Der Prozess der Legitimierung führt im Idealfall zur gesellschaftlichen Legitimität, die sich in Umfragen als Akzeptanz messen lässt sowie in einem ethisch fundierten Diskurs niederschlagen muss. Aufgrund ihres Gewaltpotenzials werden die Streitkräfte außerdem umfassend in staatliche und gesellschaftliche Strukturen integriert.
Legitimation von Streitkräften in einer globalisierten Welt. Die Begründungen für eine Transformation der Bundeswehr leiten sich aus neuen Bedrohungen ab und aus einem veränderten Verständnis von Sicherheit, um diesen Bedrohungen zu begegnen.
Diese Risiken zeigen, wie verflochten und verwundbar die zivilisatorischen, ökonomischen und informationellen Bereiche der Gesellschaft geworden sind. Sie korrespondieren mit neuen Konzepten eines "umfassenden" oder "vernetzten" Sicherheitsbegriffs. Sicherheit muss demnach mit diplomatischen, politischen und notfalls auch militärischen Mitteln garantiert werden. Dazu ist aber nicht mehr nur allein ein Staat in der Lage, vielmehr ist eine kooperativ handelnde Gemeinschaft von Allianzen und Bündnissen notwendig. Aufgrund seiner multilateralen Ausrichtung und Exportabhängigkeit kommt dem wiedervereinten Deutschland eine größere internationale Verantwortung zu. Es besteht in der deutschen Politik eine große Übereinstimmung, dass folglich Beiträge aufgrund dieses Sicherheitsverständnisses geleistet werden müssen - auch mit militärischen Mitteln.
Das hat Auswirkungen auf den Auftrag der Bundeswehr. Seit Anfang der 1990er Jahre engagieren sich deutsche Soldaten in Einsätzen unterschiedlicher Art und Intensität, u.a. in Kambodscha (1992), Somalia (1993), Bosnien-Herzegowina (seit 1995), dem Kosovo (seit 1999) und Afghanistan (seit 2001), später in Afrika (Kongo 2003, 2006; Sudan 2007; vor Somalia 2009) und im Nahen Osten (seit 2006).
Dieser Auftrag kommt einem "Funktions- und Legitimationswandel" (A. Geis) der Streitkräfte gleich, denn die bisherige Begründung, durch Verteidigungsfähigkeit und -bereitschaft vor einem militärischen Angriff auf das eigene Land abzuschrecken, tritt deutlich in den Hintergrund. Die seit 1990 geführte Legitimationsdebatte belegt rückschauend die Zögerlichkeit der deutschen Politik, diese veränderten Realitäten umzusetzen, und zeigte lange Zeit ein mentales Festhalten an der überholten Verteidigungsidee des Kalten Krieges.
Integration der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft. Die als "Wehrverfassung" bezeichnete Integration der Bundeswehr in das Staatsgefüge galt als Kernelement der Reformen bei der Wiederbewaffnung Mitte der 1950er Jahre. Dem gingen heftige und leidenschaftliche Debatten voraus, weil zu Recht die Lehre aus der unheilvollen Vergangenheit gezogen wurde, das Militär innerhalb der Staatsorganisation einzuhegen. Von nicht weniger Auseinandersetzungen wurden die mit der "Notstandsverfassung" von 1968 ins Grundgesetz eingefügten Ergänzungen der Wehrverfassung begleitet.
Vor diesem Hintergrund erscheint es verständlich, dass bisher das politische Interesse gering war, die Grundgesetzartikel zur Bundeswehr der veränderten Sicherheitslage anzupassen. Den fehlenden politischen Willen musste das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil vom 14. Juli 1994 ersetzen. Das höchste Gericht erteilte die rechtliche Legitimation von Militäreinsätzen unter der Bedingung einer vorherigen parlamentarischen Zustimmung. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz setzte diese Vorgaben allerdings erst 2005 um. Mit diesen Regelungen konnte die Politik leben, wenngleich Lücken bleiben bzw. Probleme nicht gelöst sind.
Grundsätzlich spiegelt der zentrale Begriff der "Verteidigung" in Art. 87a GG als Definition des Auftrags der Bundeswehr die Realitäten nicht mehr wider. Das zeigt sich in dem Streit, ob die Lage in Afghanistan als Krieg bezeichnet werden kann. Befürchtet wird nämlich, dass dann auch in Deutschland vom Verteidigungsfall (Art. 115a GG) mit seinen weit reichenden Konsequenzen für die Arbeit der Verfassungsorgane ausgegangen werden müsste. Die Anwendung des deutschen Rechts unter Friedensbedingungen spüren die Soldaten in Afghanistan: Sie befinden sich beim Kampf gegen Aufständische in einer außergewöhnlichen Situation, werden (straf-)rechtlich aber wie Polizisten auf Verbrecherjagd behandelt. Ein zweites Problem ergibt sich für das exekutive Handeln aus dem Parlamentsvorbehalt, müssten Streitkräfte in der Wahrnehmung von Bündnisverpflichtungen ad hoc bereitgestellt werden. Deutschland hat einerseits der NATO Response Force (NRF) und andererseits den EU-Battlegroups schnell verfügbare Truppen zugesagt. In Fällen sofortiger Reaktion wird die Exekutive durch die derzeitigen verfassungsrechtlichen Regelungen behindert. Schließlich steht eine eindeutige Klarstellung im Grundgesetz aus, inwiefern die Bundeswehr zur Abwehr von terroristischen Bedrohungen im Inland eingesetzt werden kann bzw. soll.
Eine Ursache, die veränderten Bedrohungen und den neuen Auftrag der Bundeswehr nicht deutlich, sondern nur interpretativ im Grundgesetz abbilden zu können, liegt in parteipolitischen Rücksichtnahmen gegenüber der Bevölkerung. Politiker meinen, bestimmte "rote Linien" beim Einsatz der Bundeswehr nicht überschreiten zu dürfen.
Die Integration in die Gesellschaft leidet nicht nur auf der Werte-, sondern mehr noch auf der Verhaltensebene. Durch die Halbierung der Streitkräfte und die Reduzierung von Standorten bei gleichzeitiger Vergrößerung des Bundesgebietes werden nur noch wenige Familien direkt mit der Bundeswehr konfrontiert. Die meisten Bürger nehmen das Militär ausschließlich in der Medienberichterstattung wahr, so dass kein authentisches, sondern mehr ein selektives Bild von den Streitkräften entsteht. Die neue Bundeswehr ist in der öffentlichen Wahrnehmung kein "Gemeinschaftsgut", gegenüber dem sich alle Bürger verpflichtet fühlen, sondern immer mehr eine "staatliche Dienstleistungsagentur". Der Trend zur "Verstaatlichung des Militärs" (E. Wiesendahl) ist unverkennbar.
Eine stärkere Verankerung in der Gesellschaft wird dadurch erschwert, dass außerhalb von Fachkreisen keine nachhaltige sicherheitspolitische Debatte geführt wird. Als Ergebnis einer solchen Diskussion wäre eine Sicherheitsstrategie zu erwarten, in der die grundlegenden außenpolitischen Interessen und die Grundsätze zum Einsatz von Streitkräften aufgeführt wären. Auf jedem Fall müssten die undurchsichtigen sicherheitspolitischen Entscheidungsprozesse verständlicher in die Öffentlichkeit gebracht werden. Umstritten ist, ob eine gesellschaftliche Verankerung der neuen Bundeswehr noch über die Wehrpflicht garantiert werden kann. Weniger als 20 Prozent aller jungen Männer eines Geburtsjahrganges rücken in die Streitkräfte ein.
Auftragserfüllung
Die Streitkräfte sind Teil einer staatlichen Organisation, die einen politisch legitimierten und gesellschaftlich akzeptierten Auftrag erfolgreich erfüllen können muss. Ungenügende Effizienz beeinträchtigt deshalb die Legitimation und Integration der Streitkräfte gleichermaßen. Neben den Ressourcen, Instrumenten und Strukturen der Organisation Bundeswehr ist die Motivation der Soldaten bei der Auftragserfüllung zu betrachten.
Organisation Bundeswehr. Die Bundesregierung setzte bereits 1999 die Experten-Kommission "Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" unter Leitung von Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker ein, um eine "Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf" einzuleiten.
Die zahlreichen Ressortentscheidungen und Teilkonzeptionen konnten bisher nur sehr unterschiedlich umgesetzt werden. Außerdem wird Transformation als Gestaltung eines fortlaufenden, vorausschauenden Anpassungsprozesses verstanden, der an keinem "Endpunkt" ankommt. Deutliche Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit sind weiterhin vorhanden.
Planungsabsichten zum Umbau der Bundeswehr stehen unter dem Vorbehalt parlamentarischer Entscheidungen, denn die zahlenmäßige Stärke der Streitkräfte und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich gemäß Art. 87a Abs. 1 S. 2 GG aus dem Haushaltsplan ergeben. Der Verteidigungshaushalt beträgt 2009 - einschließlich der Leistungen an die Versorgungsempfänger - 31,2 Milliarden EUR. Gegenüber 1980 ist sein Anteil am Gesamthaushalt des Bundes halbiert worden. 1,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes stehen für die Bundeswehr zur Verfügung; die Zielmarke innerhalb der NATO liegt bei 2,0 Prozent. Die Auslandseinsätze schlagen mit mindestens einer Milliarde EUR zu Buche. Nur durch die im "Finanzplan des Bundes bis 2013" angestrebte Aufstockung der Gelder könnte in einigen Jahren wieder die Marke von 30 Prozent für Investitionsausgaben erreicht werden. Zur Vermeidung einer Unterfinanzierung ist eine Steigerung unumgänglich, auch gerade weil in den nächsten Jahren größere Rüstungsprojekte zu realisieren sind.
An der Ausstattung der Streitkräfte werden die Schwierigkeiten sichtbar, den neuen Auftrag mit den richtigen Instrumenten zu unterfüttern. Das lange Festhalten an alten Strukturen, die begrenzten Haushaltsmittel sowie industriepolitische Einflüsse verhinderten bisher eine stringente und umfassende Ausrüstung der Truppe mit geeigneten Waffensystemen und moderner Technologie. In das öffentliche Blickfeld rücken immer wieder die Probleme des europäischen Luftfahrtunternehmens EADS, das geplante Transportflugzeug A400M wie bestellt herzustellen und an die Luftwaffe liefern zu können, des Weiteren das Fehlen von Hubschraubern (NH90, Tiger) oder die Umrüstung der Bundeswehr auf ein neues IT-System (Herkules). Die neue Bundeswehr kann trotz Ansätzen zur "vernetzten Operationsführung" noch lange nicht an eine Hightech-Armee wie die der USA heranreichen.
Wesentlich weiter fortgeschritten ist die eingeleitete neue Struktur der Streitkräfte. Das Weißbuch 2006 gibt eine Soll-Stärke von 252.500 Soldaten an. Hierbei gehören 35.000 Soldaten zu den Einsatzkräften, die innerhalb kurzer Zeit für friedenssichernde Kampfeinsätze zur Verfügung stehen sollen, davon 15.000 für die NRF und 18.000 für die EU-Battlegroups. Weitere 70.000 Soldatinnen und Soldaten gehören zu den Stabilisierungskräften, von denen planerisch an die 20 Prozent für bis zu fünf parallel laufende Einsätze vorgesehen sind. Die übrigen 147.500 Soldaten dienen als Unterstützungskräfte. Diese Personalstruktur weist in der Realität gravierende Lücken bei Medizinern und Spezialisten in verschiedenen Truppengattungen auf. Abzuwarten bleibt, welche Entlastungseffekte durch die Privatisierung von militärischen Teilaufgaben (z.B. Fuhrpark, IT) entstehen werden.
Als Kernelement der Transformation gilt die Ausrichtung der Streitkräfte nach Fähigkeiten: Führungsfähigkeit, Nachrichtengewinnung und Aufklärung, Mobilität, Wirksamkeit im Einsatz, Unterstützung und Durchhaltefähigkeit sowie Überlebensfähigkeit und Schutz. Organisatorische Konsequenz ist die Verschlankung der Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine bei gleichzeitiger Verlagerung von streitkräftegemeinsamen Aufgaben auf die neu geschaffene Streitkräftebasis. Der Einsatzführungsstab unter Leitung des Generalinspekteurs sowie entsprechende Kommandobehörden sollen die Entscheidungsverfahren in Auslandseinsätzen vereinfachen. Im Laufe von über 15 Jahren Einsatzpraxis sind die operativen und taktischen Grundsätze immer weiter den Erfahrungen und Erfordernissen angepasst worden - zuletzt in den Einsatzregeln für Afghanistan. Die regelmäßigen Erfahrungsberichte der Kommandeure in den Einsatzgebieten beschreiben die weiterhin vorhandenen Mängel und Defizite in der Auftragserfüllung, insbesondere in der Ausrüstung, dem Fähigkeitsprofil und in der Operationsführung.
Motivation der Soldatinnen und Soldaten. Die Konzeption Innere Führung wurde durch die Neuauflage der Dienstvorschrift ZDv 10/1 vom Januar 2008 als sogenannte Unternehmens- und Führungsphilosophie auch für die Einsatzarmee ausdrücklich bestätigt. Sie zielt innerhalb der Streitkräfte weiterhin auf das Leitbild des "Staatsbürgers in Uniform", der von der Sinnhaftigkeit seiner Tätigkeit überzeugt ist. Die militärischen Vorgesetzten haben gemäß dieser Konzeption die Aufgabe, durch ihr Führungsverhalten zu motivieren und durch politischen Unterricht zur Information und Urteilsbildung der Soldaten beizutragen. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags stellt in diesen Bereichen indes regelmäßig Mängel fest.
Die Auslandseinsätze brachten zahlreiche Gefahren und Belastungen für die Soldaten mit sich, auf die Politik und Militär seit den ersten Erfahrungen in den 1990er Jahren reagiert haben. Durch das Einsatzversorgungsgesetz (2004, rückwirkend seit 2002 in Kraft) und das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (2007) konnten Lücken in der Versorgung und Verwendung von verwundeten Soldaten bzw. für Hinterbliebene gefallener Soldaten geschlossen werden. Die Belastungen durch die häufige Trennung von der Familie oder dem Partner wurden durch eine generelle Verkürzung der Einsatzdauer auf vier Monate (2005) sowie die bundesweiten Familienbetreuungszentren gemindert. Die "Vereinbarkeit von Familie und Dienst" ist - auch wegen der Aufnahme von Soldatinnen in allen Verwendungen seit 2001 - als Leitprinzip formuliert worden. Betroffen bleiben aber die Soldaten aus Spezialverwendungen, die wegen der engen Personalstruktur häufiger für Verwendungen im Ausland eingeteilt werden.
Die Auslandseinsätze rückten auch die besonderen Lebensumstände in den Mittelpunkt, die im Alltagsbetrieb nur für wenige Soldaten von Relevanz sind. Zu regeln waren beispielsweise die geeignete persönliche Ausrüstung (Tropenbekleidung), klimatisierte Unterkünfte, eingeschränkte Sexualität oder bezahlbare Kommunikation mit der Heimat. Als neues Ausbildungsziel wurde die Befähigung zur interkulturellen Kompetenz formuliert. Sie soll den Soldaten in den Stabilisierungseinsätzen helfen, mit der Zivilbevölkerung kommunikativ richtig umzugehen und vor Ort sensibel zu reagieren. Der Ansatz "vernetzte Sicherheit" verlangt des Weiteren, verständnisvoll mit zivilen Aufbauteams, Hilfsorganisationen, regionalen Sicherheitskräften und Verbündeten mit einer anderen Militärkultur zusammenzuarbeiten.
Die zunehmende Gewalt in Nordafghanistan seit Anfang 2009 verdeutlicht die besonderen Belastungen aus den asymmetrischen Konfliktstrukturen für die Soldaten. Sie treffen dort auf Gewalttäter ohne moralische Skrupel, die bewusst die Zivilbevölkerung in ihr Kalkül einbeziehen. Um ihr Ziel, den Abzug der Bundeswehr, zu erreichen, provozieren sie die Soldaten mit Gewalttaten. Mit Hilfe der internationalen Medienberichterstattung gelingt es ihnen, eine breite öffentliche Debatte über die kämpfende Rolle der Bundeswehr auszulösen.
Die Bundeswehrführung hat erkannt, dass das neue soldatische Umfeld eine gründliche Auseinandersetzung mit Tod, Verwundung und psychischen Folgeschäden (ca. 400 an Posttraumatischen Belastungsstörungen erkrankte Soldaten 2008) erforderlich macht. Damit wird ein Thema berührt, das in der alten Bundeswehr tabuisiert wurde. Auch um den Preis von Einschränkungen im Inland genießt die sanitätsdienstliche Versorgung während der Einsätze - auch zur Stärkung der Einsatzmotivation - höchste Priorität. Die ethische Debatte um das soldatische Selbstverständnis steht dagegen noch am Anfang.
Als symbolische Signalwirkungen für die Veränderungen des Soldatenberufs können die Stiftung des "Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit"
Fazit und Ausblick
Als das Neue an der "neuen" Bundeswehr kann der aus dem sicherheitspolitischen Wandel abgeleitete Auftrag konstatiert werden. Nicht mehr abstrakte Abschreckungsfähigkeit, sondern die konkrete Einsatzrealität kennzeichnet die "neue" Bundeswehr. Diese Veränderung ist in den verfassungsrechtlichen Grundlagen, im Verhältnis der Streitkräfte zur Gesellschaft und in der Ausstattung der Bundeswehr noch nicht hinreichend nachvollzogen worden. Dagegen haben sich die meisten Soldatinnen und Soldaten mit den neuen Bedingungen arrangiert.
Deutschland wird ohne eine eigene Sicherheitsstrategie weiterhin von einer Ad-hoc-Entscheidung zur nächsten - beeinflusst durch die Verbündeten - getrieben werden. Eine militärpolitische Gestaltungsmacht setzt entsprechende Strukturen im vernetzten Sicherheitsdenken, verlässliche Planungen und den Willen zur Ausgestaltung der Bundeswehr voraus. Nur dann werden die neuen Aufgaben für die Gesellschaft nachvollziehbar, und es könnte eine breitere Basis für eine sicherheitspolitische Kultur in Deutschland entstehen.