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Editorial | Mindestlohn | bpb.de

Mindestlohn Editorial Fünf Jahre gesetzlicher Mindestlohn. Bilanz und Perspektiven Zur Höhe des Mindestlohns in Deutschland Der Niedriglohnsektor in der Corona-Krise Zur Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland Mindestlohn, Tarifautonomie und Gewerkschaften Mindestlohn in Europa Bedingungsloses Grundeinkommen als Grundrecht? Geschichte, Gegenwart und Zukunft einer (bisher) utopischen Forderung

Editorial

Anne-Sophie Friedel

/ 2 Minuten zu lesen

Sie zählt zu den größten arbeitsmarktpolitischen Kontroversen der jüngeren Zeit: die Debatte um die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Verbanden einige mit einer allgemeinen Lohnuntergrenze Hoffnungen auf bessere Verdienstmöglichkeiten und ein geringeres Armutsrisiko, prophezeiten andere einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen und eine Schwächung der Wirtschaft. Auch das gewerkschaftliche Lager war in der Frage lange gespalten, teilten doch viele trotz rückläufiger Tarifbindung die Sorge der Arbeitgeberseite vor einem Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie.

Zum 1. Januar 2015 wurde der Mindestlohn schließlich eingeführt, institutionell gerahmt von der paritätisch aus Vertreter:innen von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzten unabhängigen Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre über eine Anpassung seiner Höhe entscheidet. Dies geschieht im Zuge einer Gesamtabwägung und orientiert an der vorherigen Tarifentwicklung. Lag der Mindestlohn zunächst bei 8,50 Euro brutto pro Stunde, stieg er in mehreren Stufen auf derzeit 9,35 Euro; bis Juli 2022 wird er schrittweise auf 10,45 Euro angehoben.

Die Bilanz der ersten fünf Jahre fällt vor dem Hintergrund eines gestiegenen Lohnniveaus, rückläufiger Arbeitslosigkeit und anhaltenden Wirtschaftswachstums in weiten Teilen positiv aus. Mit der Corona-Pandemie wird sich indes zeigen, welche Effekte die Lohnuntergrenze in Zeiten eines Konjunktureinbruchs zeitigt. Zugleich erhalten Forderungen, den Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen, um allen Beschäftigten ein auch im Alter existenzsicherndes Einkommen zu ermöglichen, angesichts der offenbar gewordenen "Systemrelevanz" vieler Berufsgruppen im Niedriglohnsektor neuen Nachdruck. So zeichnet sich für die im Herbst 2020 anstehende Evaluierung des Mindestlohngesetzes eine Neuauflage alter Auseinandersetzungen ab.