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Das Parlament als umstrittener Ort der deutschen Demokratiegeschichte - Essay | Parlamentarismus | bpb.de

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Das Parlament als umstrittener Ort der deutschen Demokratiegeschichte - Essay

Claudia C. Gatzka

/ 18 Minuten zu lesen

Die Debatte um einen Wandel bundesrepublikanischer Gedächtniskultur ist in vollem Gange, und es war der Bundespräsident, der sie mit einem Plädoyer für die Pflege demokratischer Erinnerungsorte ins Rollen brachte. Mehr als ein Jahr vor den Denkmalstürzen von 2020 wunderte sich Frank-Walter Steinmeier in der "Zeit", dass der Bund dem Hamburger Bismarck-Denkmal mehrere Millionen Euro Unterstützung angedeihen lasse, der Frankfurter Paulskirche als historischem Ort des ersten gesamtdeutschen Parlaments hingegen keinen Cent. Dabei könnten, so der Bundespräsident, gerade die Revolution von 1848/49 oder der "Weimarer Aufbruch" von 1918/19 ebenso wie die Jahre 1949 und 1989 Demokratinnen und Demokraten Mut und Ansporn vermitteln. Die Freiheitskämpfe und Errungenschaften, Heldinnen und Helden sowie die zahlreichen kleineren und größeren Orte der Demokratiegeschichte gelte es künftig sehr viel stärker in der offiziellen Gedächtnispolitik zu verankern. Bei aller notwendigen Erinnerung an Diktatur und Verfolgung, Krieg und Vernichtung – auch die Demokratie sei deutsch, und worauf Steinmeier damit letztlich abzielt, ist die Demokratie zum Telos der Nationalgeschichte zu erheben.

Vorstöße wie diese haben insofern ihre Berechtigung, als gerade die deutschen Großstädte tatsächlich nicht zu Leuchttürmen demokratischer Erinnerungslandschaften aufgestiegen sind, obwohl gerade dort deutsche Demokratiegeschichte gemacht wurde. Überhaupt hat sich die liberale Demokratie in Deutschland mit nationaler Symbolpolitik schon immer vergleichsweise zurückgehalten. Anders als es die demokratischen Traditionen des 18. und 19. Jahrhunderts nahelegen, war es in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts nie leicht, Nation und Republik zusammenzudenken. Nationale Symbolik blieb in der Weimarer Republik als Gegensymbolik zur Demokratie vital und abrufbar, häufig verbunden mit starken Emotionen jener, die sich "national" nannten und dabei eben meist keine Demokraten sein wollten. Diese wiederum reklamierten eher ein rationalistisches, nüchternes Politikverständnis für sich, das wenig Platz für Pathos ließ, auch nicht im Namen der Freiheit. Die Weimarer Republik beging zwar am 11. August den Verfassungstag, doch sie produzierte keine schillernde Erinnerungskultur, die die demokratischen Traditionen Deutschlands ins 19. Jahrhundert zurückverfolgt hätte. Auch für viele Demokraten war die schwarz-rot-goldene Reichsflagge der jungen Republik nicht mehr als ein Stück Stoff, ganz im Gegensatz zur sakralen Qualität, die Schwarz-Weiß-Rot für die Weimarer Rechten behielt. Der Schatten der Niederlage und einer durch Krieg und Revolution gespaltenen Arbeiterbewegung ließ keine republikanische Aufbruchstimmung aufkommen.

Nach 1945 änderte sich das nicht. Die junge Bundesrepublik hatte zwar einige Vernunftrepublikanerinnen und -republikaner mehr, aber keine positiv besetzten Erinnerungsorte der Demokratie, galt Weimar doch, und mit ihm Schwarz-Rot-Gold, als Schreckbild einer überforderten und ungeliebten Republik. Prägend wurde für das Bonner Selbstverständnis gerade, sich von der ersten deutschen Demokratie abzugrenzen. Der Entfaltungsspielraum für eine nationale demokratische Symbolik war durch die deutsche Teilung zusätzlich begrenzt. Im Grunde kann erst 1990 für die Symbiose von demokratischem und nationalem Selbstverständnis stehen – allerdings mit der Einschränkung, dass dem ostdeutschen Teil der vereinten Nation immer wieder ein eklatantes Demokratiedefizit attestiert wird. Was 30 Jahre nach der Vereinigung für gemeinsame, nationale demokratische Erinnerungsorte taugt, ist noch immer eine offene Frage. Ein Weg wäre, die gemeinsamen Demokratieerfahrungen vor 1949 ins Gedächtnis zu rufen, die auch die getrennten Wege im Kalten Krieg ideengeschichtlich grundierten.

Zur Erörterung einer demokratischen Gedächtnispolitik gehört die Frage, wie diese liberal-demokratisch ausgestaltet werden kann. In letzter Konsequenz bedeutete dies, nicht nur heroische Befreiungs- und Erfolgsgeschichten zu erzählen, sondern das wiederkehrend Problematische und Fragile, ja das Umstrittene an der Demokratie selbst zum Teil der Erinnerung zu machen. Nur so kann die liberale Demokratie auch offensiv auf die vermehrte Kritik reagieren, die ihr von rechts wie von links begegnet, und die Enttäuschungen verstehen, die sie immer wieder produziert. Wohl keine Institution macht diese Probleme sichtbarer als das Parlament und seine umstrittene Geschichte.

Im Folgenden werde ich diskutieren, welche Herausforderungen sich mit dem Parlament als Erinnerungsort der deutschen Demokratie verbinden. Dazu richtet sich der Blick nicht so sehr auf seine Funktionsweisen und seine Stellung im politischen System, sondern auf die Zuschreibungen und Bedeutungen, die mit dem Parlamentarismus in der deutschen Geschichte verbunden waren.

Parlament und Demokratie – eine notwendige Unterscheidung

Wenn die deutsche Erinnerungskultur bislang kein Hort parlamentarischer Sternstunden ist, liegt das nicht etwa an einem ausgewiesenen deutschen Antiparlamentarismus oder parlamentarischen Funktionsdefiziten. Vielmehr handelt es sich bei Antiparlamentarismus und Parlamentarismuskritik um Phänomene, die so alt sind wie der Parlamentarismus selbst und namentlich in Frankreich mit seiner stolzen republikanischen Tradition tief verwurzelt sind. Allerdings existieren national spezifische Kulturen der Parlamentskritik wie des Parlamentarismus selbst, die hier in ihrer deutschen Spielart zur Sprache kommen.

Die Relevanz des Parlaments für die Demokratiegeschichte ergibt sich aus dem Siegeszug, den das Modell der repräsentativen Demokratie im ausgehenden 18. Jahrhundert antrat, obwohl es sich gegen monarchistische und konservative Kräfte zu behaupten hatte, die Staatsautorität über Volkssouveränität stellten. Doch worin genau besteht sein demokratisches Prinzip? Der Parlamentarismus beruht auf der Idee, dass der Souverän durch ein gewähltes Organ, das einige Hundert Deputierte zählt, vertreten werden könne. Maßgeblich für seine Legitimität wurde die Fiktion der "virtuellen" oder "abstrakten Repräsentation", wonach die Abgeordneten im Parlament für das gesamte Staatsvolk sprechen können, nicht bloß für ihren Wahlkreis oder ihre soziale Klientel. Ihr Mandat ist formal also personell ungebunden, verantwortlich sind sie in der Regel dem Gemeinwohl, der Nation oder lediglich ihrem Gewissen.

Es wäre nun aber historisch verfehlt, den Parlamentarismus für die Demokratie schlechthin zu halten, auch wenn selbst Historikerinnen und Historiker mittlerweile "Demokratie" und "parlamentarische Demokratie" häufig synonym verwenden. Zwar kam keine Demokratietheorie seit der Etablierung des britischen Parlamentarismus im 17. Jahrhundert an einer Positionierung gegenüber dem Prinzip der Repräsentation (anstatt der unmittelbaren Artikulation) des Volkswillens vorbei. Doch aus der Abgrenzung gegen den Parlamentarismus wuchsen alternative Demokratiemodelle, die für Zeitgenossinnen und Zeitgenossen im 19. und 20. Jahrhundert immer wieder denkbare Optionen waren. Die beiden idealtypischen Alternativen, die seit der Amerikanischen und der Französischen Revolution im Raum standen, waren zum einen die direkte Demokratie, in der sich der Rousseausche Volkswille beständig oder spontan, in jedem Falle unmittelbar artikuliert, ohne durch Repräsentativorgane "verfälscht" und aufgespalten zu werden. Zum anderen ließ sich mit Rekurs auf Napoleon eine plebiszitäre Demokratie entwerfen, die auf eine starke, zentrale Exekutive oder Einheitspartei und auf mehr oder minder regelmäßige Akklamationen des Volkes setzte.

Während plebiszitäre Demokratieansätze vor allem, aber nicht nur auf der politischen Rechten Anhänger fanden, neigte die politische Linke zu radikaldemokratischen Ansätzen. Das bereits von den kleinbürgerlichen Sansculotten während der Französischen Revolution artikulierte Misstrauen gegenüber dem Parlament als Institution der Bourgeoisie wurde von Karl Marx und Friedrich Engels aufgegriffen, blieb aber kein deutsches Spezifikum. Ihre Beobachtungen Frankreichs und Englands um die Mitte des 19. Jahrhunderts führten sie zu dem Schluss, dass der Parlamentarismus lediglich Instrument der Klassenherrschaft sei und proletarische Interessen dort keine Vertretung fänden. Ein ideales Gegenmodell sah Marx in der Räteverfassung der Pariser Kommune von 1871. Auch hier wurde gewählt, allerdings in sehr viel direkterer und spontanerer Weise: Das Volk in den Pariser Bezirken bestimmte Stadträte, die mehrheitlich aus Arbeitern oder Arbeitervertretern bestanden, die in ihrer legislativen wie exekutiven Tätigkeit an die Instruktionen der Wähler gebunden und jederzeit absetzbar waren.

Aussöhnung mit dem repräsentativen Prinzip

Die mit der Kommune verbundene Rätedemokratie mit ihrem Akzent auf subnationale politische Handlungsebenen, aktive Partizipation der Vielen an Legislative wie Exekutive und unmittelbare Feedbackschleifen zwischen Repräsentierenden und Repräsentierten blieb in der politischen Linken und namentlich unter westeuropäischen Kommunisten des 20. Jahrhunderts vital – auch in der deutschen Novemberrevolution. Denn für viele Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Soldaten gab es 1918 gute Gründe, nach über vier Jahren eines zerstörerischen Krieges, dessen Finanzierung der Reichstag auch mit den Stimmen der Sozialdemokratie fortwährend billigte, in den Räten größere – soziale wie politische – Teilhabechancen zu erblicken. In der gespaltenen Arbeiterbewegung war 1918 mit Blick auf das Agieren führender Sozialdemokraten die Rede von der "parlamentarischen Komödie", vom "höfisch gewordenen Regierungssozialismus" und vom "Ausschluß des Volkes" im Parlament. Bedenkt man noch, dass die Parlamentarisierung des Kaiserreichs keine Errungenschaft der Revolution, sondern zuvor von oben eingeleitet worden war, so kann der November 1918 in Deutschland nur bedingt als Erinnerungsort der parlamentarischen Demokratie herhalten – eher handelte es sich um einen Aufstand der Kriegsmüden, die unterschiedliche demokratische Zukünfte für denkbar hielten.

Das Schreckbild der bolschewikischen Revolution und die Drohung des Bürgerkriegs, aber auch ein unhinterfragter Parlamentarismus veranlassten die führenden Vertreter der Mehrheitssozialdemokratie, die Geschicke der Revolution aus den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte in die Hände der Nationalversammlung zu legen. In der Hoffnung, das Mehrheitsprinzip werde die Revolution zur Vollendung führen, optierten auch weite Teile der von der SPD abgespaltenen USPD (Unabhängige Sozialdemokratische Partei) dafür; nur eine kleine Fraktion um Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht sah im Arbeiterparlament das einzig logische politische Organ einer proletarischen Revolution und im Bürgerkrieg nach bolschewikischem Muster das ultimative Mittel des Klassenkampfs.

Der Parlamentarismus der Sozialdemokratie war Produkt einer über Jahrzehnte gewachsenen Aussöhnung mit dem repräsentativen Prinzip. Bereits im Norddeutschen Bund hatte das allgemeine Wahlrecht seit 1867 eloquenten Arbeiterführern wie August Bebel und Wilhelm Liebknecht erlaubt, das Parlament als Agitationsmittel zu nutzen, obwohl Liebknecht den Reichstag als bloße "Komödie" bezeichnete. Gerade für die internationale Ausrichtung der Arbeiterbewegung war das parlamentarische Sprechen jedoch von großem Nutzen, konnte die Bühne eines überregionalen Parlaments doch weitaus breiter ausstrahlen als die kleinteilige Propaganda in Versammlungen und Presse. Die Agitation im Parlament wurde im 1871 gegründeten Kaiserreich mit seinem allgemeinen Männerwahlrecht und erst recht zur Zeit des Sozialistengesetzes (1878–1890) zur wichtigsten Propagandapraxis der Sozialdemokratie, die sich in Wählerstimmen auszahlte. In Verbindung mit der Entfaltung des Sozialstaats gelang es ihr, durch die Reichstagsdebatten ihre sozialpolitische Agenda zum nationalen Gesprächsthema zu machen.

Im Gegensatz zur älteren historischen Forschung, die die schwache Position des Reichstags im konstitutionellen Gefüge des Kaiserreichs unterstrich, wird in neueren Studien unter Berücksichtigung des Öffentlichkeitsaspekts parlamentarischer Arbeit nicht nur die wachsende Bedeutung des Reichstags betont, sondern auch die These eines weithin geteilten Antiparlamentarismus im Kaiserreich widerlegt. Die Entstehung der kommerzialisierten Massenpresse und das dualistische Gepräge der konstitutionellen Monarchie waren wichtige Faktoren der wachsenden Popularität des Reichstags: Da er Gesetzen und Haushalt zustimmen musste, die Regierung ihm jedoch nicht verantwortlich war, konnte er sich mit seinen beiden stärksten Fraktionen, dem Zentrum und der Sozialdemokratie, als Gesetzgeber, aber auch als Regierungsopposition in Szene setzen, was die Massenpresse dankbar aufnahm und verstärkte. Welche Debatten in den Augen des Publikums als "Sternstunden" taugten, variierte freilich je nach politischer Haltung. Aufsehenerregend waren etwa die Reichstagsdebatten um die Kolonialskandale und der Streit um das Budget für die militärischen Interventionen in den Kolonien 1906/07, der zur Auflösung des Reichstags, aber auch zum Rücktritt der Regierung Bernhard von Bülows führte. All dies zeugt von der ambivalenten Machtposition des Parlaments in der konstitutionellen Monarchie.

Integration und Delegitimierung

Wie das Beispiel der Sozialdemokratie zeigt, waren Parlamente Inklusionsmaschinerien. So ist es für ihre Geschichte charakteristisch, dass ihre Gegner in aller Regel mit im Hause saßen. Das galt für die Monarchisten in der Frankfurter Nationalversammlung, für die Nationalkonservativen im Kaiserreich und für die DNVP (Deutschnationale Volkspartei), Teile der nationalliberalen DVP (Deutsche Volkspartei) sowie KPD und NSDAP in der Weimarer Republik. Die Parlamentsarbeit verwandelte sie nicht immer in glühende Anhängerinnen und Anhänger des Parlamentarismus, doch sie führte ihre Fundamentalablehnung ad absurdum. Denn wer antiparlamentarisch sprach und parlamentarisch handelte, verfing sich mindestens in einem performativen Widerspruch.

Die ältere Forschung hat den Antiparlamentarismus im Reichstag häufig als Faktor seiner Schwäche und seines Unvermögens zu rationaler Kompromissfindung gedeutet; in Abgrenzung dazu betont die neuere Forschung die Integrations- und Kohäsionskraft parlamentarischer Regeln, Verfahren und Umgangsweisen, denen sich auch antiparlamentarische Kräfte kaum entziehen konnten: Wer die Geschäftsordnung beachtete und die Redezeiten einhielt, wer in Ausschüssen mit Kollegen zusammenarbeitete und sich an Abstimmungen beteiligte, konnte schlecht behaupten, nicht zum Funktionieren des Parlamentarismus beizutragen, und die Öffentlichkeit beobachtete dies aufmerksam. Die Fundamentalopposition der wachsenden NSDAP-Fraktion äußerte sich dann auch in demonstrativen Regelbrüchen und einer Sprache, die vor allem der außerparlamentarischen Öffentlichkeit bedeuten sollten, dass man vorhatte, das parlamentarische System von innen heraus zu zerstören.

Als radikaldemokratische Alternative zum Parlamentarismus oder als Aufmarschfeld "des Volkes" gegen das Parlament galt die Straße. Dort sollte nach ursprünglichem Dafürhalten der Sozialisten der eigentliche Kampf des Proletariats stattfinden; und dort sollte in Weimar ein neuer Politikstil Fuß fassen: eine Politik der Tat, der Emotion und des unbedingten Willens, die sich scharf gegen die rationale Rede, die teils langwierige Kompromissfindung und das vermeintliche Taktieren im Parlament abgrenzte. Vor allem die äußerste Linke und die äußerste Rechte bedienten sich in der Weimarer Republik der Straße als einer Gegenarena zum Parlament, und sie griffen häufiger zu den plebiszitären Mitteln des Volksbegehrens und des Volksentscheids, die die Weimarer Reichsverfassung einräumte.

Die Auseinandersetzung mit dem Weimarer Reichstag ließ klassische Muster der Parlamentskritik aufleben. Besondere Missbilligung erfuhren das Mehrheitsprinzip, die Logik des Kompromisses, die elitäre Abschließung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier nach innen, ihre angebliche Verwicklung in Korruptionsfälle, vor allem aber der übermäßige Einfluss der Parteien und ihrer Funktionäre, was im Vorwurf der Mittelmäßigkeit und Spießbürgerlichkeit des Parlaments mündete und weite Kreise der Weimarer Öffentlichkeit zur Sehnsucht nach einer genialen Führerpersönlichkeit motivierte. Zur Geschichte der ersten deutschen parlamentarischen Demokratie gehört diese öffentlich artikulierte Unzufriedenheit mit dem Parlamentarismus, ja die gezielte Delegitimierung des Reichstags unauflöslich dazu. Als Erinnerungsort der Demokratiegeschichte ist die Weimarer Republik nur in dieser Ambivalenz zu verstehen, und es sollte der Legitimität der jungen Bundesrepublik nicht förderlich sein, dass sie formal und personell in vielerlei Hinsicht an den Weimarer Parlamentarismus anschloss.

Parlament und Nation – ein schwieriges Verhältnis

Parlamente waren als Institutionen von einer Spannung getragen, die mit der Erweiterung des Wahlrechts immer größer wurde: Sie sollten die unterschiedlichen Interessen, ja zunehmend auch die sozialen Unterschiede innerhalb der Gesellschaft abbilden und zugleich die gemeinsamen Interessen des Staatsvolks vertreten. Als Symbole der Nation konnten nationale Parlamente unter besonderen Erwartungsdruck geraten, wenn die sakralisierte Nation sich durch Einigkeit auszeichnen sollte, nicht durch widerstreitende Positionen, die das Parlament zum Ausdruck brachte. Dieser Imperativ war in Deutschland besonders ausgeprägt, seitdem das Paulskirchenparlament 1848/49 mit dem Auftrag zusammengetreten war, die Einheit der Nation herzustellen und die erste gesamtdeutsche Verfassung zu verabschieden. Noch in der Nachkriegszeit ein Jahrhundert später war diese Bedeutung überaus präsent: Die Bemühungen um den raschen Wiederaufbau der Frankfurter Paulskirche zum Jubiläumsjahr 1948 gingen primär auf ihren Symbolwert als Ort der nationalen Einheit zurück. Entsprechend sollte das Gebäude fortan nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen genutzt werden.

Zum Problem wurde, dass Parlamente in ihrer Praxis eher die Gespaltenheit der Nation vorführten als deren Einigkeit. Schon 1848/49 war die Ernüchterung groß gewesen, als das Paulskirchenparlament offenkundig werden ließ, dass sich Liberale, Demokraten und Monarchisten in vielen Punkten nicht einigen konnten. Die Nationalversammlungen von 1848/49, ob in Frankfurt oder in den Landtagen, stehen in der deutschen Geschichte vor allem für die Entstehung von Fraktionen. Zeitgleich artikulierten Parlamentarier selbst das Ideal, gerade in außenpolitischen Fragen zur Einigkeit zu finden. Anlässlich der anstehenden Abstimmung über den Vertrag von Malmö, den Waffenstillstand zwischen Preußen und Dänemark im Schleswig-Holsteinischen Krieg, mahnte der linke Abgeordnete Wilhelm Zimmermann 1848: "Meine Herren, wir haben uns oft in diesem Saale von dem Standpunkte der Parteien bekämpft. Wenn es aber einer Sache des Vaterlandes (…) gilt, wenn es sich um eine deutsche Angelegenheit, nicht um eine Partei- und Meinungssache handelt, da muß der Kampf der Parteiungen und auch die Rücksicht darauf aufhören. Lassen Sie uns daher bei der Abstimmung über diese Frage keine Rücksicht auf unsere Parteistellung, sondern einzig Rücksicht auf die Sache nehmen." Ähnlich sollte auch Wilhelm II. nach Beginn des Ersten Weltkriegs die Fraktionsvorstände der Reichstagsparteien zur Einheit aufrufen. Keine Parteien mehr zu kennen, sondern nur noch Deutsche – dieser berühmte Ausspruch des Kaisers zum Zwecke der inneren Kriegsmobilisierung verdeutlicht, wie stark die politische Artikulation innergesellschaftlicher Unterschiede – und damit das parlamentarische Sprechen – als Hemmschuh der deutschen Nation galt. Vom Symbol der Nation zum Symbol ihrer Spaltung – dies war in der Geschichte der deutschen Parlamentsvorstellungen ein schmaler Grat, und namentlich der Weimarer Reichstag litt unter dem Urteil, kein würdevolles Abbild der "Volksgemeinschaft" zu sein.

Nach der Machtübergabe an Hitler brannte dann der Reichstag – und wurde in ein Einparteienparlament verwandelt, das primär die Regierungserklärungen des "Führers" entgegennahm. Wenn ausgerechnet im "Dritten Reich" die Direktübertragung der (wenigen) Reichstagssitzungen im Radio einsetzte, so diente dies vor allem der Demonstration, dass der Nationalsozialismus "endlich" Einmütigkeit im Reichstag hergestellt hatte. Den konfliktbetonten Parlamentarismus mit seinen kontroversen Debatten, Zwischen- und Ordnungsrufen, ja Tumulten, vermissten nach Ende der NS-Diktatur nur wenige. In der westdeutschen Presse und Publizistik sowie unter Politikerinnen und Politikern in Ost wie West bestand weitgehend Konsens, eine Rückkehr zum Weimarer "Parteiengezänk" unbedingt vermeiden zu wollen. Nicht die sogenannte Blockpolitik als solche, sondern lediglich die erzwungene Führungsrolle der SED darin führte in den Landesparlamenten der SBZ/DDR zu Missmut, bevor sie 1952 schließlich aufgelöst wurden.

In Westdeutschland indes musste man lernen, mit dem unumgänglichen Konfliktgeschehen in der parlamentarischen Demokratie umzugehen. Die Resonanz der Presse auf die ersten Bundestagswahlkämpfe verdeutlicht, als wie ehrrührig der Parteienstreit empfunden wurde. Zänkische Parlamentarier schienen das Volk herabzuwürdigen, das sie vertreten wollten, und es war der Rekurs auf die "Würde der Nation", der dieses parlamentskritische Ressentiment – neben vielen anderen altbekannten – auch in der Bundesrepublik hervorbrachte.

Wie sehr der Bundestag unter den Bedingungen der deutschen Teilung, des Kalten Kriegs und der Furcht vor einem dritten Weltkrieg zum Symbol der Nation erhoben wurde, das über wichtige nationale Fragen möglichst nicht streiten sollte, zeigte sich in den wichtigen außenpolitischen Debatten der 1950er Jahre, die die Historikerin Marie-Luise Recker als Höhepunkte der Bonner Parlamentsgeschichte bezeichnet hat. Wenn allerdings die Fraktionsführer und aufstrebende Redetalente der Parteien Anlässe wie die Westverträge, den Wehrbeitrag, den Souveränitätsgewinn oder die deutsch-französische Aussöhnung dazu nutzten, sich hitzige Redeschlachten zu liefern, war das für viele Wählerinnen und Wähler nur schwer zu ertragen, zumal die ungewohnten Fernsehbilder seit 1953 den emotionalen Stress noch erhöhten, indem sie den Bundestagsstreit quasi ins Wohnzimmer brachten. Da zu befürchten stand, dass das Ansehen des Parlaments so noch weiter leiden könnte, entschieden Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier und der Ältestenrat des Bundestags 1957, das Fernsehen gänzlich aus dem Plenarsaal des Bundeshauses zu verbannen.

Erst ab 1966 waren TV-Übertragungen von Arbeitssitzungen wieder zugelassen, und zu jener Zeit zeichnete sich auch langsam ab, dass sich die Westdeutschen an die Konflikthaftigkeit gewöhnten, die die parlamentarische Demokratie mit sich brachte. Es war die paradox anmutende Folge der Außerparlamentarischen Opposition, dass die 1970er Jahre in vielerlei Hinsicht eine Blütezeit der repräsentativen Demokratie markierten. Diese Nähe zwischen Parlament und Wählerinnen und Wählern lebte bezeichnenderweise von der Integration direktdemokratischer Ansätze in die politische Kommunikationsarbeit an der Basis, in den Wahlkreisen, wo dann auch die Polarisierung abgefedert werden konnte, die dieses Jahrzehnt kennzeichnete.

Die Aufwertung des Bundestags spiegelte sich in einer gesteigerten massenmedialen Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit. Doch Antiparlamentarismus blieb Begleiterscheinung der Demokratie und bündelte sich in den sozialen Bewegungen. Wenn der antiparlamentarische Furor der Grünen in den 1980er Jahren rasch verloren ging, bewies dies einmal mehr die Integrationskraft parlamentarischer Verfahren. Dass die repräsentative Demokratie imstande ist, gesellschaftliche Politisierungsprozesse und soziokulturellen Wandel absorbieren zu können, zeigt die Geschichte der Bonner Republik durchaus. In der Berliner Republik dominiert erneut die Kritik am Funktionsverlust des Bundestags als Kontrollorgan der Regierung und vor allem als Ort der rationalen Debatte. Die ausdifferenzierte Medienöffentlichkeit von heute kann jedoch nur bedingt als Ursache für einen vermeintlichen Formenwandel hin zum "Schaufensterparlament" gelten. Der Vorwurf der Fensterrede und des Schaukampfs gehört von Anbeginn zum modernen Parlamentarismus dazu, der ohne Öffentlichkeit nicht zu denken ist.

Ein Ausnahmeereignis deutscher Parlamentsöffentlichkeit jährte sich dieses Jahr zum 30. Mal: die Live-Übertragungen aller 38 Plenarsitzungen der 10. Volkskammer, des ersten frei gewählten und zugleich letzten Parlaments der DDR. Die Abgeordneten wollten die Ostdeutschen im Fernsehen mit den Regeln des Parlamentarismus vertraut machen, Transparenz demonstrieren und verlässliche Informationen liefern. Die Resonanz war groß, doch die Enttäuschung auch: Die unmittelbare Konfrontation mit ungeübten Parlamentariern, langwierigen Abstimmungen und leeren Stuhlreihen, wie sie in Arbeitsparlamenten unumgänglich sind, war keine gute Werbung für die repräsentative Demokratie. Letztlich gehört zu den langlebigen Herausforderungen des Parlamentarismus die Erwartung, Sternstunden hervorzubringen.

Schluss

Für die deutsche Demokratiegeschichte folgt aus diesen Beobachtungen, dass sie das Parlament nur als umstrittene, aber durchaus langlebige und lernfähige Institution thematisieren kann. Parlamentarismus als den Telos und den Wert der liberalen Demokratie anzusehen, griffe dabei zu kurz. Zu den Erinnerungsorten der deutschen Demokratiegeschichte gehören auch außerparlamentarische Bewegungen und direktdemokratische Praktiken – der Graswurzelgedanke der Pariser Kommune hat die parlamentarische Demokratie immer wieder ergänzt und ihr neue Impulse gegeben.

An den Parlamentarismus als Errungenschaft zu erinnern, heißt zudem, an die Heterogenität moderner Gesellschaften und die Möglichkeit alternierender Regierungsmehrheiten zu erinnern. Das Mehrheitsprinzip, das die Gegner des Parlamentarismus ablehnten, brachte immer auch Verlierer und Unterlegene hervor, die allerdings nie dauerhaft in der Minderheit bleiben mussten. Es ist diese Offenheit für Pluralität und für politische Farbenwechsel, die es Parlamenten erlaubt, immer wieder auf den dynamischen Wandel moderner Gesellschaften zu reagieren. Darin liegen ihre Stärke und ihre Resilienz, gerade auch in Zeiten der Krise.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Frank-Walter Steinmeier, Deutsch und frei, 13.3.2019, Externer Link: http://www.zeit.de/2019/12/demokratie-nationalismus-tradition-gedenktage-geschichtsunterricht. Für geschichtswissenschaftliche Wortmeldungen zur aktuellen Debatte siehe APuZ 33–34/2020.

  2. Vgl. Thomas Mergel, Parlamentarische Kultur in der Weimarer Republik. Politische Kommunikation, symbolische Politik und Öffentlichkeit im Reichstag, Düsseldorf 2002, S. 63f.

  3. Vgl. Sebastian Ullrich, Der Weimar-Komplex. Das Scheitern der ersten deutschen Demokratie und die politische Kultur der frühen Bundesrepublik 1945–1959, Göttingen 2009.

  4. In diesem Sinne jüngst Ute Daniel, Postheroische Demokratiegeschichte, Hamburg 2020.

  5. Vgl. Marie-Luise Recker (Hrsg.), Parlamentarismus in Europa. Deutschland, England und Frankreich im Vergleich, München 2004.

  6. Vgl. Remieg Aerts, An Unrewarding Task. Criticism of Parliament and Anti-Parliamentarianism: A Historical Review, in: Marie-Luise Recker/Andreas Schulz (Hrsg.), Parlamentarismuskritik und Antiparlamentarismus in Europa, Düsseldorf 2018, S. 25–41; Jean Garrigues, Criticism on Parliamentarianism and Anti-Parliamentarianism in Europe 19th–21st Century, in: ebd., S. 43–57.

  7. Das alte Spiel, der alte Jammer, in: Mitteilungs-Blatt des Verbandes der sozialdemokratischen Wahlvereine Berlins und Umgegend, 14.7.1918.

  8. Vgl. Mark Jones, Am Anfang war Gewalt. Die deutsche Revolution 1918/19 und der Beginn der Weimarer Republik, Berlin 2017.

  9. Zit. nach Theo Jung, Der Feind im eigenen Hause. Antiparlamentarismus im Reichstag 1867–1918, in: Recker/Schulz (Anm. 6), S. 129–149, hier S. 131.

  10. Vgl. Andreas Biefang, Die andere Seite der Macht. Reichstag und Öffentlichkeit im "System Bismarck", 1871–1890, Düsseldorf 2009; Frank Bösch, Parlamente und Medien. Deutschland und Großbritannien seit dem späten 19. Jahrhundert, in: Andreas Schulz/Andreas Wirsching (Hrsg.), Parlamentarische Kulturen in Europa – das Parlament als Kommunikationsraum, Düsseldorf 2012, S. 371–388.

  11. Vgl. Mergel (Anm. 2), S 313–331; Jung (Anm. 9).

  12. Vgl. Mergel (Anm. 2), S. 428–465.

  13. Vgl. Daniel Siemens, Gegen den "gesinnungsschwachen Stimmzettelträger": Emotion und Praxis im Wahlkampf der späten Weimarer Republik, in: Hedwig Richter/Hubertus Buchstein (Hrsg.), Kultur und Praxis der Wahlen. Eine Geschichte der modernen Demokratie, Wiesbaden 2017, S. 215–236; Tobias Kaiser, Die Erfindung der "Bannmeile" in der Weimarer Republik. Polizeilicher und symbolischer Schutzraum mit widersprüchlicher Geschichte, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 5–6/2020, S. 262–279.

  14. Vgl. Thomas Mergel, Führer, Volksgemeinschaft und Maschine. Politische Erwartungsstrukturen in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus 1918–1936, in: Wolfgang Hardtwig (Hrsg.), Politische Kulturgeschichte der Zwischenkriegszeit 1918–1939, Göttingen 2005, 91–127.

  15. Vgl. Marie-Luise Recker, Das Parlament in der westdeutschen Kanzlerdemokratie, in: dies. (Anm. 5), S. 161–178, hier S. 162f.; Ullrich (Anm. 3).

  16. Vgl. Aerts (Anm. 6), S. 31, S. 33.

  17. Vgl. Wilhelm Ribhegge, Das Parlament als Nation. Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, Düsseldorf 1998.

  18. Vgl. Shelley Rose, Place and Politics at the Frankfurt Paulskirche after 1945, in: Journal of Urban History 42/2016, S. 145–161, hier S. 147–150.

  19. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt a.M., Bd. 3, hrsg. v. Franz Wigard, Leipzig 1848, 72. Sitzung in der Paulskirche, 5.9.1848, S. 1887.

  20. Vgl. Peter Hubert, Uniformierter Reichstag. Die Geschichte der Pseudo-Volksvertretung 1933–1945, Düsseldorf 1992, S. 230; Benedikt Wintgens, Turn Your Radio on. Abgeordnete und Medien in der Bundesrepublik Deutschland nach 1949, in: Adéla Gjuričová et al. (Hrsg.), Lebenswelten von Abgeordneten in Europa 1860–1990, Düsseldorf 2014, S. 295–310, hier S. 305.

  21. Vgl. Michael C. Bienert, Der Sozialismus als "Krönung der Demokratie". Die SED, die sowjetische Besatzungsmacht und der Antiparlamentarismus in den Landtagen der SBZ/DDR, in: Recker/Schulz (Anm. 6), S. 71–95, hier S. 80–83, S. 86ff.

  22. Vgl. Claudia C. Gatzka, Des Wahlvolks großer Auftritt. Wahlritual und demokratische Kultur in Italien und Westdeutschland nach 1945, in: Comparativ 1/2013, S. 64–88, hier S. 68–72; Benedikt Wintgens, Treibhaus Bonn. Die politische Kulturgeschichte eines Romans, Düsseldorf 2019.

  23. Vgl. Recker (Anm. 15), S. 171ff.; Vor 65 Jahren: Erste Live-Übertragung einer Bundestagssitzung, 28.9.2018, Externer Link: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw39-kalenderblatt-fernsehliveuebertragung-570368.

  24. Vgl. Claudia C. Gatzka, Die Demokratie der Wähler. Stadtgesellschaft und politische Kommunikation in Italien und der Bundesrepublik, Düsseldorf 2019, S. 461–491.

  25. Vgl. Bösch (Anm. 10), S. 384f.

  26. Armin Burkhardt, Debattieren im Schaufenster. Zu Gebrauch und Pervertierung einiger parlamentarischer Sprachformen im Deutschen Bundestag, in: Schulz/Wirsching (Anm. 10), S. 301–331, hier S. 302f.

  27. Vgl. Andreas Schulz, Vom Volksredner zum Berufsagitator. Rednerideal und parlamentarische Redepraxis im 19. Jahrhundert, in: ders./Wirsching (Anm. 10), S. 247–266.

  28. Vgl. Bettina Tüffers, Die Volkskammer im Fernsehen. Strategien der Selbstinszenierung in der 10. Volkskammer der DDR, in: Gjuričová et al. (Anm. 20), S. 312–315.

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ist promovierte Historikerin und wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte Westeuropas an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. claudia.gatzka@geschichte.uni-freiburg.de