Einleitung
Seit dem Beginn der menschlichen Viehhaltung und ackerbaulichen Tätigkeiten haben Landwirte und Viehhalter Kulturarten und -sorten durch Selektion und züchterische Aktivitäten entwickelt sowie Haustierrassen domestiziert und weitergezüchtet. Somit ist in den vergangenen 12 000 Jahren ein breites Fundament an Kulturpflanzen sowie Haustierrassen entstanden, die alle an bestimmte Umwelt- und Betriebsbedingungen angepasst sind.
Diese Vielfalt in der Landwirtschaft wird im Allgemeinen als Agrobiodiversität bezeichnet. Agrobiodiversität umfasst alle Bestandteile der biologischen Vielfalt, die von Bedeutung für die Ernährung und Landwirtschaft sind sowie zur Erhaltung der Schlüsselfunktionen von Agrarökosystemen beitragen. Neben den Nutzpflanzen und -tieren sind es ihre wilden Verwandten und alle Organismen, die ökologische Leistungen für die Landwirtschaft erbringen.
Verlust der Agrobiodiversität
Die Modernisierung der Landwirtschaft seit dem letzten Jahrhundert führte zu einer Züchtung, die nach den modernsten Methoden bis heute Kulturpflanzen sowie Haustierrassen mit Blick auf höhere Produktivität, Toleranzen gegen abiotische und Resistenzen gegen biotische Stressfaktoren, erhöhten Nährstoffreichtum und konsumerorientierte Eigenschaften züchtet. Dieses führte einerseits zu einer weiteren Entfaltung der Agrobiodiversität; durch die gezielte Züchtungsowie durch den generellen technischen Fortschritt in der Landwirtschaft ersetzten die Landwirte andererseits immer mehr unterschiedliche traditionelle Sorten durch immer weniger neue "Hochertragssorten".
Dieses trifft im selben Maße für die Diversität unter den Haustierrassen zu. Von den 7 616 identifizierten domestizierten Nutztierrassen gelten 20 Prozent als vom Aussterben bedroht, und im Laufe der vergangenen sechs Jahre sind 62 Rassen ausgestorben.
Neben den individuellen Entscheidungen auf landwirtschaftlicher Betriebsebene, der Marktentwicklung und den politischen und institutionellen Weichenstellungen werden die genetischen Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft (GREL) durch Naturkatastrophen, Kriege und Bürgerkriege bedroht, in denen die Ernte einer Region (und damit auch das Saatgut für die nächste Anbausaison) zerstört werden kann und damit die spezifischen genetischen Ressourcen einer Region ausgelöscht werden können.
Rechtfertigung von Agrobiodiversität
Dieser Verengungstendenz von Agrobiodiversität wird auf den unterschiedlichsten Ebenen entgegengesteuert:von kleinen, ehrenamtlich engagierten und konkret vor Ort agierenden Gruppen bis zu den relevanten politischen Verantwortlichen auf nationaler und internationaler Ebene. Der politische Wille, pflanzengenetische Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) zu erhalten und ihre Nutzung zu fördern, wurde in der Deklaration von Leipzig während der 4. Internationalen Technischen Konferenz über pflanzengenetische Ressourcen 1996 dokumentiert.
Grundsätzlich kann man die Bedeutung der Agrobiodiversität anhand unterschiedlicher Werte für Individuen, spezifische Interessensgruppen und der Staaten- und Weltgemeinschaft definieren. Der direkte Nutzwert ergibt sich aus dem Nutzen, der durch die Erhaltung von GREL für die Zucht erzielt werden kann. Dieser Zuchtwert ist sowohl durch die steigende Nachfrage seitens der konventionellen Zucht als auch der biotechnologischen Industrie verstärkt in den Blickpunkt gerückt.
Neben dem Zuchtwert gibt es weiterhin den allgemeinen Produktionsnutzwert. Vor allem Kleinbauern in Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas, die nur beschränkt in den Markt für landwirtschaftliche Betriebsmittel und Produkte eingebunden sind und die zum Teil unter extrem knapper Verfügbarkeit an Ressourcen (Kapital, Boden, Wasser) produzieren und leben müssen, sind sehr auf die Vielfalt der GREL angewiesen. Durch den Anbau von unterschiedlichsten traditionellen, an den Standort angepassten Sorten und die Haltung dementsprechender Haustierrassen, die in der Regel weniger Betriebsmittel benötigen (z.B. Dünger, Schutzmittel gegen Krankheiten und Schädlinge), können diese Produzenten das Produktionsrisiko minimieren und besonders bei extremen klimatischen Bedingungen die Produktion und das Überleben sichern.
Der allgemeine Produktionsnutzwert geht fließend in den Versicherungswert von Agrobiodiversität über. Dieser leitet sich ab aus der Wertschätzung von Agrobiodiversität einerseits zur Risikovermeidung auf Betriebsebene (Witterungs- und damit einhergehende Ernteschwankungen, unvorhersehbare Ereignisse) und andererseits für zukünftige Nutzung der GREL in der Zucht und anderen Bereichen.
Der Vermächtniswert als einer der beiden "nicht-nutzbaren" Werte von Agrobiodiversität stellt den potentiellen (nicht immer bekannten) Nutzen der GREL für zukünftige Generationen dar. Durch die Erhaltung des größtmöglichen Genpools für zukünftige Generationen soll diesen die Möglichkeit gegeben werden, Kulturpflanzen und Haustierrassen nach zukünftiger Nachfrage zu entwickeln und an - noch nicht abzusehende - sich verändernde Umweltbedingungen anzupassen.
Der ethische Wert von Agrobiodiversität ergibt sich letztendlich aus dem Wert für die Erhaltung genetischer Ressourcen an sich. Dieser Existenzwert gibt die Wertschätzung für Agrobiodiversität für Individuen oder spezifische Gruppen an, denen die Existenz einer Tierrasse oder einer Kultursorte bzw. -art an sich wertvoll ist, ohne einen direkten Nutzen mit dieser Sorte bzw. Rasse verbinden zu wollen oder zu können.
Zur Erhaltung von Agrobiodiversität
Sowohl Einzelpersonen als auch Forschungsinstitute und Regierungen haben in den letzten 100 Jahren mehr oder weniger systematisch GREL (besonders pflanzengenetische Ressourcen) gesammelt und zur Erhaltung eingelagert ("ex-situ-Erhaltung"). Aber auch Landwirte und "Hobbygärtner" haben auf ihren Feldern und in Gärten alte Sorten und Rassen freiwillig erhalten bzw. erhalten müssen, da sie keinen Zugang zu modernen Sorten und Rassen hatten ("in-situ-Erhaltung").
Die "ex-situ-Erhaltung" ist eine der zwei unterschiedlichen Methoden, die GREL zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Es ist die Erhaltung von GREL außerhalb ihres "natürlichen" Lebensraums (d.h. des landwirtschafltichen Systems, in dem sie entwickelt, angebaut und gehalten werden). Als klassische Form der ex-situ-Erhaltung der Kulturpflanzen gelten die Samenlager ("Genbanken"), Zellkulturen oder Erhaltungsanlagen für ganze Pflanzen (u.a. Botanische Gärten). Das systematische Sammeln und die strukturierte Charakterisierung und Aufbewahrung von bedrohten Kulturpflanzen und Haustierrassen ist durch N. I. Vavilov aus Rußland in den 1930er Jahren eingeführt worden. Seitdem sind weltweit große Anstrengungenunternommen worden, alle landwirtschaftlichen Nutzpflanzenarten und -sorten sowie Haustierrassen zu sammeln und ex-situ zu lagern bzw. zu erhalten. Weltweit werden geschätzte 6,2 Millionen Muster ("Accessions") von 80 verschiedenen Nutzpflanzenarten in 1 320 Genbanken und anderen Konservierungseinrichtungen in 131 Ländern gelagert (vor allem als Samen, aber auch als Stecklinge und Anpflanzungen).
Grobe Schätzungen besagen, dass 70 Prozent der Vielfalt für die wichtigsten Kulturarten konserviert wurde.
Neben der Erhaltung von GREL außerhalb ihres natürlichen Umfeldes gibt es auch eine Erhaltung der Agrobiodiversität durch die Erhaltung der genetischen Resourcen in der Umgebung, in der vor allem Landwirte sie entwickelt haben und sie noch nutzen. Diese "in-situ-Erhaltung" schließt auch die Erhaltung von Ökosystemen und natürlichen Lebensräumen sowie die Wiederherstellung lebensfähiger Populationen von Arten und Rassen durch die Wiedereinführung in die landwirtschaftliche Nutzung mit ein.
Durch den Schutz der Wildpopulationen der heutigen Kulturarten sollen die wildwachsenden Formen und Vorläufer unsererKulturpflanzen an ihren natürlichen Standorten erhalten werden. Jedoch tritt diese Erhaltungsform bisher vorwiegend als Nebenprodukt der Erhaltungsmaßnahmen für wilde Flora und Ökosysteme auf.
Neben dem generationsübergreifenden Existenz- und Vermächtniswert wird mit der Erhaltung der Wildpopulationen vor allem die - bisher bereits in Weizen, Reis und Gemüse bestätigte - Erwartung verbunden, dass der Genpool züchtungsrelevante Eigenschaften wie beispielsweise Toleranzen, Resistenzen und verbesserte Anpassungsfähigkeit an die bevorstehenden Klimaveränderungen aufweisen.
So sehr die Wildformen eine Bedeutung für die zukünftige Zucht zur Anpassung an den Klimawandel haben werden, so sehr sind sie genau von diesem Klimawandel stärker betroffen als die Nutzpflanzen. Durch die klimatischen Veränderungen werden die Wildverwandten in immer engere Ökosysteme gedrängt und somit immer gefährdeter sein. Einer Studie zur Folge werden durch die klimatischen Veränderungen in den nächsten 50 Jahren beispielsweise bis zu 61 Prozent der Wildverwandten der Erdnuss sowie zwölf Prozent der 108 wilden Kartoffelverwandten aussterben. Als Reaktion auf diese Bedrohung werden nun verstärkt Förderprogramme zur Erhaltung und Nutzung der Wildverwandten entwickelt.
Eine weit größere Aufmerksamkeit hat die in-situ-Erhaltung von Nutzpflanzen und -tieren in den letzten 20 Jahren erhalten. Über Anreize wird versucht, traditionelle Sorten und Rassen wieder wettbewerbsfähig zu machen bzw. den Anbau durch Subventionen zu unterstützen und als "on-farm-Management" Erhaltungsprogramme zu etablieren. So werden Produktions- und Vermarktungsprogramme gefördert, um Produkte von zu wenig genutzten Nutzpflanzen und -tieren zu entwickeln und/oder einer größeren Käuferschicht durch Bewerbung näher zu bringen. Es wird auch der Versuch unternommen, die private Ernährungsindustrie für solche "Agrobiodiversitätsprodukte" zu interessieren.
Neben diesen gezielten Förderprogrammen sind es vor allem die Landwirte, die die GREL durch den Anbau von Landsorten und der Haltung von Nutztierrassen auf der Basis betriebsinterner Entscheidungen, besonders in den Regionen, in denen moderne, leistungsfähige Sorten und Rassen noch nicht Eingang gefunden haben, erhalten. Vor allem Kleinbauern und besonders Kleinbäuerinnen, sind sehr komplexen, risikoanfälligen (Umwelt-) Bedingungen ausgesetzt. Daher ist es nicht ihr Ziel, per se alte Sorten und Rassen zu erhalten, sondern es sind die am besten angepassten Sorten und Rassen, die das Überleben der Landwirte, ihrer Familien und ihres Betriebes sichern.
Der institutionelle Rahmen
Neben den Methoden zur Erhaltung der Agrobiodiversität und der Förderung der nachhaltigen Nutzung von GREL, hat sich in den letzten 20 Jahren ein institutioneller Rahmen zur Erhaltung und Nutzung der Agrobiodiversität konkretisiert. Obwohl der institutionelle Prozess zur Regelung des Tausches von genetischen Ressourcen bereits vor zirka 40 Jahren begonnen hat, kam es erst 1983 zur Unterzeichnung einer nicht rechtskräftigen politischen Willenserklärung von 107 Mitgliedsstaaten der FAO. Das so genannte International Undertaking on Plant Genetic Resources (IUPGR) regelte den freien Zugang zu und die Nutzung von PGREL. Es dokumentiert die bis dahin sehr freie Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Forschern, Züchtern aus privaten als auch öffentlichen Zuchtinstituten, lokaler und indigener Bevölkerung).
Auch wenn das IUPGR bei Inkrafttreten der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) in 2003 bereits zehn Jahre die Zusammenarbeit für die PGREL regelte, veränderte dieses Übereinkommen die institutionelle Landschaft. Die CBD ist das erste rechtlich bindende Instrument, das die Erhaltung der biologischen Vielfalt, deren nachhaltige Nutzung sowie den gerechten und ausgewogenen Vorteilsausgleich regelt.
Als ein Produkt dieser Harmonisierungsbestrebungen ist der globale Aktionsplan (Global Plan of Action for the Conservation and Sustainable Utilization of Plant Genetic Resources for Food and Agriculture) zu nennen. Dieser wurde 1996 während der 4. Internationalen Technischen Konferenz über pflanzengenetische Ressourcen in Leipzig von über 150 Ländern verabschiedet. Ziel dieses Aktionsplans ist es, die wesentlichen Aktionsfelder zur Erhaltung, nachhaltigen Nutzung und dem fairen und gerechten Vorteilsausgleich der PGREL zu beschreiben sowie institutionelle Kapazitäten sowie Programme für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der PGREL zu stärken.
Ein Weltzustandsbericht für die tiergenetischen Ressourcen, der auf der ersten Internationalen Technischen Konferenz über tiergenetische Ressourcen im September 2007 in Interlaken vorgestellt wurde, hat zu einem ähnlichen politischen Entwicklungsprozess im tiergenetischen Bereich und zu einem Globalen Aktionsplan für tiergenetische Ressourcen (Global Plan of Action for Animal Genetic Resources) geführt.
Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture) ist das wichtigste Ergebnis der Harmonisierungsbestrebungen. Dieser Vertrag ersetzt das IUPGR und basiert auf dem in der CBD geklärten Grundsatz der nationalen Souveränität jedes Landes über die eigenen genetischen Ressourcen und dem Recht der Regierungen, den Zugang gesetzlich zu regeln. Im Jahr 2004 in Kraft getreten, wurde der Vertrag inzwischen von über 100 Staaten ratifiziert und ist für die Vertragsstaaten rechtlich bindend. Er regelt die Erhaltung von, den Zugang zu und die nachhaltige Nutzung von PGREL.
Schwachpunkt des Internationalen Vertrags ist, dass nur 35 Nutzpflanzenarten und 29Futterpflanzen und somit nicht alle weltweit genutzten Kulturarten darin eingeschlossen sind. Zwar enthält die im Vertrag aufgeführte Liste, die jederzeit theoretisch durch andere Nutzpflanzenarten ergänzt werden kann, die für die globale Ernährungssicherheit wichtigen Ressourcen wie Weizen, Gerste, Mais und Kartoffeln, aber Kulturpflanzen wie Soja und Tomate sind nicht aufgeführt und somit nicht Bestandteil des multilateralen Systems. Die (züchterische) Nutzung dieser Kulturpflanzen müssen in noch nicht entwickelten bilateralen Systemen zwischen Nutzern der PGREL und Anbietern geregelt werden.
Global Crop Diversity Trust: Der Welttreuhandfonds für die Kulturpflanzenvielfalt (Global Crop Diversity Trust) ist eine unabhängige internationale Organisation, die das Ziel hat, die genetische Vielfalt der Kulturpflanzen und ihrer Sorten ex-situ dauerhaft zu erhalten und für die zukünftige Nutzung bereitzustellen.
Grenzen der Erhaltung der Agrobiodiversität
Der Prozess zur Erhaltung der nutzpflanzenbasierten Agrobiodiversität ist zirka zehn Jahre dem Prozess im tiergenetischen Bereich voraus. Jedoch gibt es deutliche Parallelen zwischen beiden, folglich können Schlussfolgerungen für beide gemeinsam gezogen werden.
Die Kombination beider Erhaltungsformen ist notwendig, um die unterschiedlichen Ziele der Erhaltungder Agrobiodiversität auf Länder- wie auch auf internationaler Ebene sicherzustellen. Um den Nutzen der GREL in Zukunft zu gewährleisten, aber auch den leichten Zugang für die aktuelle Zucht zu ermöglichen, bedarf es einer sicheren langfristigen ex-situ-Erhaltung sowie der Lagerung von GREL in ex-situ-Arbeitskollektionen. Um aber die Anpassung der Kultursorten und Haustierrassen an sich verändernde (Umwelt-) Bedingungen zu ermöglichen, bedarf es des regelmäßigen und langfristigen Anbaus und Haltung in-situ.
Wichtig ist dabei vor allem, dass die Erhaltungsmaßnahmen und -strategien kosteneffizient sind. So stellt sich die Frage, ob jedes Land ex-situ-Erhaltungseinrichtung bereitstellen muss. Weiterhin muss auch bei den in-situ-Erhaltungsaktivitäten darauf geachtet werden, dass diese teilweise hohe Opportunitätskosten aufwerfen, die in manchen Ländern nicht gerechtfertigt sind.
Die wichtigste aktuelle Funktion der Agrobiodiversität ist es, die marginalisierten und Kleinlandwirte mit der notwendigen Diversität zu versorgen, so dass sie ihr Produktionsrisiko minimieren und auch unter widrigen bis extremen Umweltbedingungen stabile Erträge nachhaltig erzielen können. Daher ist es sinnvoll, überall dort, wo die Vielzahl der traditionellen einen komperativen Vorteil zu den modernen Sorten und Rassen aufweisen, diese zu erhalten und deren Nutzung zu fördern. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass die Erhaltung der Agrobiodiversität nicht auf Kosten, sondern nur zum Nutzen dieser Landwirte erfolgen kann, d.h. einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bauern ermöglichen soll. Treten jedoch allgemeine Entwicklungsprozesse ein, insbesondere verbesserte Marktintegration, technische Verbesserungen und (infrastrukturelle) Entwicklungen der Region, so darf die Förderung der Agrobiodiversität dieser Entwicklung nicht im Wege stehen. Durch eine gezielte und gut kombinierte ex-situ- und in-situ-Erhaltungsstrategie ist es möglich, auch bei einer landwirtschaftlichen Entwicklung mit ihrer einhergehenden Verengung des Genpools in den landwirtschaftlichen Betrieben die allgemeine Agrobiodiversität und deren Nutzung für zukünftige Generationen zu erhalten.