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Defizite der Vorbild-Demokratie USA

Josef Braml

/ 18 Minuten zu lesen

In seiner Amtszeit hat George W. Bush seine Handlungsmacht ausgeweitet. Die Einschränkungen persönlicher Freiheitsrechte verdeutlichen vermutlich temporäre Defizite der einstigen Vorbild-Demokratie USA.

Einleitung

In der Amtszeit von Präsident George W. Bush sind im Zuge des so genannten "Globalen Krieges gegen den Terror" (Global War on Terror) auch im Innern illiberale Tendenzen der einstigen Vorbild-Demokratie USA deutlich geworden. Im Folgenden wird ein Referenzrahmen - das Konzept der embedded democracy - eingeführt, um insbesondere die Auswirkungen der Terroranschläge des 11. September 2001 auf die Gesellschaft und das politische System der Vereinigten Staaten zu bewerten. Damit können die derzeitigen und spezifischen Defekte der amerikanischen Demokratie sichtbar gemacht werden, nämlich die Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte - vor allem jene von Ausländern - und die eingeschränkte Funktion des Systemprinzips sich gegenseitig kontrollierender Gewalten (checks and balances). Diese illiberalen Tendenzen sind Ausdruck inhärenter Spannungen von Demokratien in Zeiten nationaler Unsicherheit.



Der Begriff "illiberale Demokratie" wird hier verwendet, um einen spezifischen Defekt der rechtsstaatlichen Demokratie Amerikas zu beschreiben, der partiell und vermutlich temporär ihre Funktionsfähigkeit einschränkt. Um dieses Konzept zu operationalisieren, kann davon ausgegangen werden, "dass ein demokratisches Herrschaftssystem eine mehrdimensionale politische Ordnung ist und aus unterscheidbaren Komplexen von Funktionsregeln (Teilregimen) besteht". Dieses "Gefüge von Teilregimen" ist als "interne Einbettung der Demokratie" zu verstehen.

Zwei der insgesamt fünf interdependenten Teilregime werden besonders beleuchtet, um Defekte der beiden zentralen Dimensionen eines liberalen Rechts- und Verfassungsstaats sichtbar zu machen: Neben dem Teilregime "bürgerliche Freiheitsrechte" wird in diesem Beitrag dem der "horizontalen Gewaltenkontrolle" besondere Aufmerksamkeit gewidmet, denn das Grundprinzip der konkurrierenden, sich gegenseitig kontrollierenden Staatsgewalten hat - neben zahlreichen spezifischen Verfassungsprinzipien - eine besondere Bedeutung für die Sicherung individueller Freiheitsrechte in den USA, der so genannten civil liberties.

9/11 und die Verschiebung der inneren Machtbalance

Das System der checks and balances ist gekennzeichnet durch konkurrierende, sich gegenseitig kontrollierende politische Gewalten. Der Kongress übernimmt nicht automatisch die politische Agenda der Exekutive, namentlich des Präsidenten, selbst wenn im Fall des united government das Weiße Haus und Capitol Hill von der selben Partei "regiert" werden, und insbesondere dann nicht, wenn Präsident und Kongress von unterschiedlichen Parteien "kontrolliert" werden, also in Zeiten des so genannten divided government - ein "Regimetyp", der mit den Zwischenwahlen 2006 reetabliert wurde.

Während "Opposition" im deutschen parlamentarischen System auf die Minderheit im Parlament beschränkt bleibt, die nicht die Regierung trägt, konkurriert im US-System die Legislative als Ganzes mit der Exekutive um Machtbefugnisse. Die Sorge um die institutionelle Machtbalance tritt jedoch in den Hintergrund, wenn Gefahr in Verzug ist und auch die Bevölkerung vom Präsidenten politische Führung erwartet, um das Land zu schützen. In Zeiten existenzieller Bedrohung kommt dem Präsidenten die Rolle des Schutzpatrons der Nation zu. Das Präsidentenamt symbolisiert die nationale Einheit, das Weiße Haus gilt als Ort der Orientierung, an dem in Krisenzeiten die Standarte hochgehalten wird. Auch 15 Monate nach den Anschlägen des 11. September 2001 sahen drei von vier Amerikanern in ihrem Präsidenten einen "starken Führer" - eine Charakterisierung, auf die sich George W. Bush bei seiner Wiederwahl 2004 stützen konnte.

Mit den Anschlägen des 11. September 2001 wurde der bereits vorher artikulierte Wille der Exekutive katalysiert und legitimiert, die in den vergangenen drei Jahrzehnten entstandene Machtfülle des Kongresses zu beschneiden. Schon unmittelbar nach Amtsantritt ließen Präsident George W. Bush und seine Gefolgsleute keinen Zweifel daran aufkommen, dass sie die Position der Exekutive auf Kosten der Legislative zu stärken beabsichtigten.

Diese offensive Strategie des Weißen Hauses, den vor allem in der Amtszeit des Vorgängers Bill Clinton erstarkten Kongress wieder in eine untergeordnete Rolle zu drängen, erhielt mit den Terroranschlägen von New York und Washington ihre Legitimation - entsprach es doch der Überzeugung der amerikanischen Bevölkerung, dass dies angesichts der nationalen Bedrohung rechtens, ja notwendig sei. Im "Globalen Krieg gegen den Terror" konnte der Präsident nunmehr die dominante Rolle des Oberbefehlshabers der Streitkräfte spielen. Aber auch in der nationalen Diskussion gelang es Bush, seine Machtposition zu etablieren und sich als Schutzpatron zu gerieren, der die traumatisierte Nation vor weiteren Angriffen bewahrt.

In der amerikanischen Geschichte gab es immer wieder Phasen äußerer Bedrohung, in denen sich die Machtbalance zu Gunsten der Exekutivgewalt verschoben hat. In einer eingehenden Analyse dieses Phänomens warnte William Rehnquist, bis zu seinem Tode Anfang September 2005 Chief Justice des Obersten Gerichts der USA, vor der Gefahr, dass der Oberste Befehlshaber in Kriegszeiten durch zusätzliche Machtbefugnisse dazu verleitet ist, den konstitutionellen Rahmen zu überdehnen.

Der Kongress am kürzeren Machthebel

In Kriegszeiten ist jeder einzelne Abgeordnete und Senator gehalten, Partei für die nationale Sicherheit zu ergreifen. Obschon Kongressmitglieder grundsätzlich keine "Parteisoldaten", sondern unabhängige politische Unternehmer sind, stehen auch sie in solchen Zeiten an der Seite des Obersten Befehlshabers, wenn es darum geht, ihm "patriotische Handlungsbefugnisse" zu geben und ihn bei der "Verteidigung des Heimatlandes" zu unterstützen. Es überrascht daher nicht, dass der so genannte USA Patriot Act vom 26. Oktober 2001, der eine Reihe gravierender Einschränkungen der civil liberties zur Folge hatte, mit administrativem Hochdruck und ohne großen Widerstand der Abgeordneten durch die legislativen Kanäle auf dem Capitol Hill geschleust werden konnte.

Das heißt nicht, dass es keine Versuche gegeben hat, politische Kontrolle auszuüben. Zwischenzeitlich regte sich auch öffentlichkeitswirksamer Widerstand einer Gruppe, die sich als "Patrioten zur Wiederherstellung der politischen Gewaltenkontrolle" (Patriots to Restore Checks and Balances) bezeichnete. Dem früheren Republikanischen Kongressabgeordneten und Wortführer dieser Vereinigung, Bob Barr, ist es gelungen, eine parteiübergreifende Koalition zum Schutz der persönlichen Freiheitsrechte zu schmieden. Er hoffte, dass es Abgeordneten und Senatoren damit leichter fallen würde, den Zielen der parteiübergreifenden Koalition zu entsprechen, da die Parlamentarier auf diese Weise mehr politische Rückendeckung erhalten, als wenn nur die American Civil Liberties Union diesen Standpunkt vertreten würde. Es sollte Gegendruck auf die Abgeordneten und Senatoren ausgeübt werden, damit sich der Kongress dem Ansinnen der Bush-Administration (unter Federführung des neuen Justizministers Alberto Gonzales und des FBI-Direktors Robert Mueller III) widersetzen könne, die Ende 2005 auslaufenden Teile des Patriot Act zu verlängern.

Doch die Anschläge vom 7. Juli 2005 auf das Londoner Nahverkehrssystem erneuerten auch in den USA die Furcht vor weiteren Anschlägen, die seit dem 11. September 2001 - selbst nach dem merklichen Wiederansteigen des Unsicherheitsgefühls im Zuge des Irakkrieges - auf ein relativ niedriges Maß zurückgegangen war. Präsident Bush nahm dieses Ereignis zum Anlass, seine Landsleute an die Terrorgefahr zu erinnern. Damit setzte der Präsident auch die Abgeordneten und Senatoren im Kongress unter (Zeit-)Druck, der von ihm geforderten Verlängerung auslaufender Bestandteile des Patriot Act zu zuzustimmen.

Vizepräsident Richard (Dick) Cheney und Karl Rove, Bushs Wahlkampfstratege und von ihm so genannter "Architekt" der zurückliegenden Wahlsiege der Republikaner, griffen ebenfalls in die Debatte ein und erklärten, dass bei den anstehenden Zwischenwahlen im November 2006 das Thema nationale Sicherheit erneut ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit gerückt werden würde. Ebenso machte der demokratische Wahlkampfstratege unter Präsident Clinton, Dick Morris, seine Parteifreunde darauf aufmerksam, dass Wechselwähler sich bei ihrer Wahlentscheidung am Thema Sicherheit orientieren.

Mitte Februar 2006 konnte schließlich ein Kompromiss zwischen den beiden Kammern im Kongress erzielt werden, der vom Weißen Haus gutgeheißen wurde. Bush unterzeichnete am 9. März 2006 die Neubevollmächtigung des Patriot Act, den so genannten USA Patriot Improvement and Reauthorization Act of 2005, mit dem bis auf zwei alle Maßnahmen dauerhaft festgeschrieben wurden. Zudem beanspruchte der Präsident bei der Unterzeichnung des Gesetzes seine Interpretationshoheit. Mit einem signing statement verdeutlichte er, dass er der im Gesetz auferlegten Berichterstattungspflicht gegenüber dem Kongress nicht nachkommen werde, wenn die Informationen die außenpolitischen Beziehungen, die nationale Sicherheit, den Informationsaustausch innerhalb der Exekutive oder die Leistungsfähigkeit der Exekutive, ihre konstitutionelle Pflicht zu erfüllen, beeinträchtigen. Die "New York Times" resümierte, dass der Kongress zwar gegengehalten, aber schließlich doch "klein beigegeben" habe.

Im Kongress gab es auch Bemühungen, der Exekutive die "grausame, unmenschliche oder herabwürdigende" Behandlung von so genannten enemy combatants in amerikanischem Gewahrsam zu verbieten. Insbesondere der republikanische Senator John McCain, der während seiner Kriegsgefangenschaft in Vietnam gefoltert worden war, sorgte dafür, dass im Dezember 2005 das "Folterverbot" in die Gesetzgebung zur Bewilligung eines zusätzlichen Verteidigungsetats aufgenommen wurde. Nach längerem Widerstand des Weißen Hauses unterzeichnete Bush zwar das Gesetz, den Detainee Treatment Act of 2005 als Teil des Department of Defense Appropriations Act of 2006 (Title X, H.R. 2863). Er verdeutlichte dabei aber seine Lesart des so genannten "McCain-Zusatzes": Geht es um den Schutz der Vereinigten Staaten von Amerika, erfordere die Amtsgewalt des Präsidenten als Oberster Befehlshaber eine untergeordnete und dienende Rolle des Kongresses und der Gerichte. Die "New York Times" verurteilte den Kern des signing statement und kritisierte, dass "Herr Bush" keine Grenzen seiner "imperialen Macht" anzuerkennen scheine. Ebenso bemängelte die "Washington Post" den "ungehinderten Missbrauch" (unchecked abuse) und mahnte, dass ohne energische Kontrolle - und unter Umständen weiteres Handeln - seitens des Kongresses die "unzulässige Misshandlung ausländischer Gefangener im Gewahrsam der Vereinigten Staaten" wahrscheinlich fortgeführt werde.

Neben dem so genannten "Folterverbot" enthält der Detainee Treatment Act aber auch einen Zusatz der Senatoren Lindsey Graham (Republikaner aus South Carolina) und Carl Levin (Demokrat aus Michigan). Damit sollten die Möglichkeiten der auf dem US-Marinestützpunkt in Guantánamo Bay, Kuba, Inhaftierten eingeschränkt werden, ihre Rechtsansprüche vor amerikanischen Gerichten geltend zu machen. Die Bush-Administration interpretierte das Gesetz zudem als nachträgliche Legitimation für den Einsatz von Militärtribunalen, die der Präsident bereits im November 2001 per Exekutivorder autorisiert hatte. Zudem beanspruchte die Exekutive, dass sie ohnehin, auch ohne Rückendeckung des Kongresses, bevollmächtigt sei, Militärtribunale einzusetzen.

Kontrollinstanz Judikative

Der Detainee Treatment Act diente der Exekutive als Instrument, um ihre Machtbefugnisse gegenüber der Judikative zu beanspruchen. Nach der Lesart der Bush-Administration hat der Supreme Court im Fall des in Guantánamo inhaftierten Salim Ahmed Hamdan (Hamdan vs. Rumsfeld) keine Jurisdiktion, weil der vom Kongress gebilligte Detainee Treatment Act (auch für laufende Fälle) vorsieht, dass Inhaftierte auf Guantánamo keine Habeas-Corpus-Petitionsrechte vor Bundesgerichten geltend machen können, sondern ihre Fälle zunächst in Militärtribunalen (mit Revisionsmöglichkeit vor dem Berufungsgericht des District of Columbia) entschieden werden müssen und dabei auch nicht grundsätzlich die Legalität von Militärtribunalen angezweifelt werden könne.

Doch mit der Entscheidung Hamdan vs. Rumsfeld wies das Oberste Gericht den Präsidenten einmal mehr in die Schranken. Mit dem Urteil vom 29. Juni 2006 behauptete die Richtermehrheit wiederholt die eigene Zuständigkeit und erklärte die Militärtribunale für unrechtmäßig, da sie zum einen gegen internationales Recht, namentlich gegen die Regeln der Genfer Konvention verstießen, zum anderen nicht explizit vom Kongress autorisiert worden seien. Damit widersprach das Gericht zwar dem unilateralen Vorgehen des Präsidenten, aber nicht der Möglichkeit, Militärtribunale einzusetzen. Der Supreme Court forderte die Exekutive vielmehr auf, in Zusammenarbeit mit dem Kongress einen praktikablen Weg zur Handhabung von Militärtribunalen zu finden.

Mit dem am 17. Oktober 2006 unterzeichneten Military Commissions Act legalisierte der Kongress die vom Präsidenten unilateral autorisierten Militärtribunale. Die Legislative hebelte damit bis auf Weiteres das Recht von Angeklagten aus, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung von einem Bundesgericht überprüfen zu lassen (Habeas Corpus). Ferner erwirkte der Präsident legislative Rückendeckung, um das lange Zeit geheimgehaltene Verhörprogramm der CIA fortzusetzen. Zudem wurde der Präsident legitimiert, die Genfer Abkommen im Umgang mit Kombattanten und Kriegsgefangenen nach seinem Ermessen auszulegen. Kritische Medien wie die "Washington Post" appellierten daraufhin an den nach den Kongresswahlen vom November 2006 nunmehr von einer Mehrheit der Demokraten geführten Kongress, dass die Wiederinkraftsetzung des Habeas-Corpus-Prinzips unerlässlich sei, um die USA wieder in Einklang mit internationalen Rechtsnormen und Menschenrechtsstandards zu bringen.

Im jüngsten Urteilsspruch vom 12. Juni 2008 erklärte das Oberste Gericht wesentliche Bestimmungen des Military Commissions Act of 2006 für verfassungswidrig und die ein Jahr zuvor ebenso von der Exekutive und dem Kongress im Detainee Treatment Act etablierten Verfahrensweisen für rechtlich unzulänglich. Die denkbar knappe Richtermehrheit (fünf gegen vier Stimmen - unter den Gegenstimmen waren auch die beiden von Bush ernannten Richter Samuel A. Alito und Chief Justice John G. Roberts, Jr.) entschied im Fall des auf Guantánamo inhaftierten Lakhdar Boumediene (Boumediene et al v. Bush et al), dass insbesondere Paragraph 7 des vom Präsidenten im Oktober 2006 unterzeichneten Gesetzes nicht mit dem verfassungsmäßig garantieren Habeas-Corpus-"Privileg" vereinbar sei, da es die vom Kongress und Präsidenten vorgesehene Bestimmungen so genannten enemy combatants verwehrt hätten, ihre Inhaftierung vor einem Bundesgericht überprüfen zu lassen. Nach Auffassung der Richtermehrheit ist der writ of habeas corpus unabdingbar für den Schutz der individuellen Freiheit, ja ein unentbehrlicher Mechanismus zur Überwachung der Gewaltenteilung. Damit behauptete der Supreme Court seinen Machtanspruch bei der Gewaltenkontrolle.

Die Richter nahmen auch in diesem Fall nur zur Frage der grundlegenden Zuständigkeiten Stellung, nicht aber zum weiteren Verfahren. Sie behaupteten damit zwar zum wiederholten Male die eigene Raison d'être und ihre Machtbefugnisse. Doch sie gingen nicht soweit, der Exekutive oder dem Kongress vorzuschreiben, wie diese rechtsstaatlichen Prinzipien auf die aktuellen Fälle angewendet werden sollen. Das Augenmerk bleibt demnach auf den Kongress gerichtet, die von der "Washington Post" und anderen kritischen Medien schon seit längerem geforderte - und auch in mehreren Urteilen des Supreme Court bestätigte - Kontrollfunktion wahrzunehmen. Doch der demokratische Vorsitzende des Justizausschusses im Senat, Patrick J. Leahy, erwiderte auf das Drängen von Justizminister Michael Mukasey - der vom Kongress neue Richtlinien für den rechtlichen Umgang mit Inhaftierten in Guantánamo forderte -, dass dieses Thema erst in der nächsten Legislaturperiode nach den Kongress- und Präsidentschaftswahlen verantwortungsvoller als bisher behandelt werden solle.

Effektivere Kontrolle durch "divided government"?

Bereits die Kongresswahlen vom November 2006 nährten die Hoffnung, dass eine demokratische Mehrheit der republikanischen Exekutive mehr Widerstand leisten und demokratische Kontrolle - im doppelten Wortsinn - ausüben würde. Die mit der Mehrheit der Demokraten im Kongress einmal mehr etablierte Regierungsform des divided government dient als Experiment, um die politikwissenschaftlich umstrittene Frage zu klären, ob die Zurückhaltung des Kongresses gegenüber der Dominanz des Präsidenten mit einer - der bisherigen republikanischen Kongressmehrheit eigenen - "Kultur der Unterordnung" erklärt werden kann, oder ob es sich doch eher um ein grundsätzlicheres Problem des Systems der checks and balances handelt, wonach in Zeiten nationaler Unsicherheit der Präsident größere Machtfülle auf Kosten der Befugnisse der Mitglieder des Kongresses beanspruchen kann.

Es gilt demnach genau zu beobachten, ob demokratische Abgeordnete und Senatoren ihr Machtpotential wirksamer (nicht nur rhetorisch bzw. symbolisch) für die Verteidigung persönlicher Freiheitsrechte einsetzen oder aber - wie viele ihrer republikanischen Kollegen - doch eher Partei für die nationale Sicherheit ergreifen und mit Blick auf die Kongress- und Präsidentschaftswahlen 2008 nur vorsichtig die Amtsgewalt des Präsidenten beim Schutz der Nation herausfordern.

Umfrageergebnisse vor den Zwischenwahlen 2006 verdeutlichten, dass eine überwältigende Mehrheit der Wähler vom neu gewählten Kongress erwartete, den Mindestlohn zu erhöhen (86 Prozent Zustimmung), mehr Menschen in die Krankenversicherung einzubeziehen (79 Prozent) und einen Zeitplan für den Abzug der US-Truppen aus dem Irak (63 Prozent) zu erstellen. Hingegen befürworteten weit weniger Amerikaner, dass der Patriot Act aufgehoben werden solle (43 Prozent dafür, 47 Prozent dagegen), und sie lehnten es auch mehrheitlich (zu 75 Prozent) ab, Abstriche bei den Maßnahmen zum Kampf gegen den Terror zu machen.

Bislang haben sich die Demokraten auch nicht nachhaltiger für persönliche Freiheitsrechte eingesetzt, zumal nicht für jene von Ausländern oder gar mutmaßlichen Terroristen. Mit Blick auf die Kongress- und Präsidentschaftswahlen im November 2008 dürfte kein stärkeres Engagement mehr zu erwarten sein. Demokratische Abgeordnete und Senatoren wollen nicht das Risiko eingehen, vom politischen Gegner bei der Gewährleistung der nationalen Sicherheit als schwach gebrandmarkt zu werden. So stimmte auch der designierte Präsidentschaftskandidat der Demokraten, Senator Barack Obama, für die Neufassung des 1978 etablierten Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), obwohl er sich zuvor noch, im demokratischen Vorwahlkampf, mit kräftiger, an die liberale Basis gerichteten Rhetorik dagegen ausgesprochen hatte. Ebenso hat sein republikanischer Gegenspieler John McCain seine prinzipientreue Haltung gegen Folter relativiert, um seine Chancen im Präsidentschaftswahlkampf zu wahren.

Die USA - eine illiberale Vorbild-Demokratie?

Der Referenzrahmen der embedded democracy verdeutlicht die spezifischen Defekte der amerikanischen Demokratie, die Gefahr läuft, ihren liberalen Charakter im Zuge des "Globalen Krieges gegen den Terror" preiszugeben. So wurde unter dem Vorzeichen der nationalen Bedrohungswahrnehmung die effektive Regierungsgewalt, insbesondere die des Präsidenten, erheblich erweitert. Solange der Kongress am kürzeren Hebel sitzt, funktioniert die horizontale Gewaltenkontrolle nur unzureichend. Auch das Verhalten der 2006 neu gewählten demokratischen Kongressmehrheit hat bislang die These widerlegt, wonach die Dominanz des Präsidenten nur der der republikanischen Kongressmehrheit eigenen "Kultur der Unterordnung" geschuldet war. Vielmehr erhärtet sich die Annahme, dass in Zeiten nationaler Unsicherheit wiederholt strukturelle Schwächen der amerikanischen Verfassungskonstruktion deutlich werden, insbesondere auch in Form massiver Einschränkungen persönlicher Freiheitsrechte.

Solange Gefahr in Verzug ist oder eine solche unmittelbare Gefahr angenommen wird, sind die amerikanische Bevölkerung und ihre Regierungsvertreter offenkundig bereit, persönliche Freiheitsrechte (vor allem die von Nicht-Amerikanern) zu opfern, um Sicherheit zu erlangen. Im Falle weiterer Terroranschläge und im Zuge des fortdauernden "Globalen Krieges gegen den Terror" besteht bis auf weiteres die Gefahr, dass sich illiberale Tendenzen in der amerikanischen Demokratie verstärken. Insofern hätte das Bemühen der USA, die Welt mit militärischen Mitteln zu demokratisieren und sicherer zu machen, unbeabsichtigte Rückwirkungen auf die eigene Demokratie - nämlich innere Unsicherheit und gravierende Einschränkungen persönlicher Freiheitsrechte.

Eine Untersuchung der veränderten internen Rahmenbedingungen liefert entsprechende Indizien dafür, dass sich auf amerikanischer Seite ein für liberale Demokratien problematisches nationales wie internationales Rechtsverständnis artikuliert. Diese Entwicklung ist umso prekärer, als der Zustand der amerikanischen, freiheitlich verfassten, offenen Gesellschaft aufgrund ihres Vorbildcharakters die weltweite Wahrnehmung demokratischer Rechtsstaatlichkeit und internationale Rechts- und Ordnungsvorstellungen beeinflusst.

Internationale Normen und Institutionen sind ein erforderliches Regulativ - selbst für die Vorbild-Demokratie Amerika. Denn politisches Handeln und juristische Interpretationen von Verfassungsprinzipien sind in erster Linie an das nationale öffentliche Bewusstsein und gesellschaftliche Wertepräferenzen gebunden, die sich überwiegend auf die Freiheitsrechte amerikanischer Staatsbürger konzentrieren. Insofern gehen "externe Kosten" der amerikanischen Sicherheitsvorkehrungen nicht in erforderlichem Maß in die politische Kosten-Nutzen-Rechnung der USA ein.

Demnach wäre es notwendig, dass - wie bereits Ende Juni 2006 (im Fall Hamdan vs. Rumsfeld) im Ansatz zu erkennen war - die nationale Gerichtsbarkeit in den USA internationalem Recht zu mehr Verbindlichkeit verhilft. Wirksame internationale Normen und Institutionen sind nötig, um diese "externen Effekte" zu internalisieren - um so das gesamtgesellschaftliche und (außen-)politische Gleichgewicht der USA wiederzufinden, das für die Wiederherstellung der inneren Ordnung Amerikas, aber auch der äußeren Ordnung der internationalen Beziehungen unverzichtbar bleibt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Wolfgang Merkel et al. entlehnten das Konzept der "Teilregime" von Philippe Schmitter, Civil Society East and West, in: Larry Diamond/Marc Plattner/Yun-han Chu/Hung-mao Tien (eds.), Consolidating the Third Wave Democracies, Baltimore-London 1997, S. 239 - 263, hier: S. 243. Siehe auch Wolfgang Merkel/Hans-Jürgen Puhle/Aurel Croissant/Claudia Eicher/Peter Thiery, Defekte Demokratie. Bd. 1: Theorie, Opladen 2003, S. 48 - 50.

  2. Die wichtigsten, im Weiteren synonym als individuelle oder persönliche Freiheitsrechte bezeichneten civil liberties werden durch die ersten zehn Verfassungszusätze garantiert. Diese auch unter den Begriff der Bill of Rights zusammengefassten Grundsätze wurden am 15. Dezember 1791 als Ganzes in die US-Verfassung aufgenommen. Nach dem Bürgerkrieg kamen weitere Verfassungszusätze dazu, wobei der vierzehnte wegen seiner due process- bzw. equal protection-Bestimmungen besonders bedeutsam für den Schutz der individuellen Freiheitsrechte jeder Person - ungeachtet der Staatsbürgerschaft - ist.

  3. Richard E. Neustadt beschreibt das amerikanische System treffend als "government of separated institutions sharing powers". Charles O. Jones präzisierte Neustadts Idiom: "separated institutions sharing and competing for powers". Siehe Richard E. Neustadt, Presidential Power and the Modern Presidents. The Politics of Leadership from Roosevelt to Reagan, New York-Toronto 1990, S. 29; Charles O. Jones, The Presidency in a Separated System, Washington, D.C. 20052, S. 24.

  4. Vgl. James L. Sundquist, Needed: A Political Theory for the New Era of Coalition Government in the United States, in: Political Science Quarterly, 103 (1988) 4, S. 613 - 635; Ebenso differenzieren R. Kent Weaver/Bert A. Rockman zwischen diesen beiden "Regimetypen": Assessing the Effects of Institutions, in: dies. (eds.), Do Institutions Matter? Government Capabilities in the United States and Abroad, Washington, D.C. 1993, S. 1 - 41.

  5. Die unterschiedlichen föderalen Strukturen und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer bzw. Machtbefugnisse der Einzelstaaten in den USA werden hier nicht ausgeführt.

  6. So das Ergebnis einer Umfrage der Washington Post und von ABC News, zit. in: Dana Milbank/Claudia Deane, President's Ratings Still High, Poll Shows: 75 Percent View Bush As "Strong Leader"; 66 Percent Approve His Work Performance, in: Washington Post vom 22.12. 2002, S. A04.

  7. In einer CNN/USA Today/Gallup-Umfrage (3.-5.9. 2004) bekundeten 60 Prozent der Amerikaner, dass George W. Bush ein "starker und entschlossener Führer" sei, während nur 30 Prozent seinem demokratischen Herausforderer, Senator John Kerry, diese Charaktereigenschaft zuschrieben; vgl. Lydia Saad, Bush Exceeds or Ties with Kerry on Most Ratings of Presidential Characteristics. Leadership and Honesty are Bush's Strong Points, Gallup Poll Analyses, Washington D.C., 14.9. 2004.

  8. Ausführlicher zum "Triumph der Legislative" siehe Jürgen Wilzewski, Triumph der Legislative. Zum Wandel der amerikanischen Sicherheitspolitik 1981 - 1991, Frankfurt/M.-New York 1999.

  9. Ausführlicher dazu: Josef Braml, Machtpolitische Stellung des Präsidenten als Schutzpatron in Zeiten nationaler Unsicherheit, in: Hannes Adomeit u.a., Zwei Jahre Präsident Bush: Beiträge zum Kolloquium der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin am 13.2. 2003 (SWP-Studie S 9), Berlin 2003, S. 35 - 39.

  10. Vgl. William H. Rehnquist, All the Laws but One. Civil Liberties in Wartime, New York-Toronto 1998, S. 224.

  11. Vgl. Dan Eggen, Patriot Act Changes to Be Proposed. Gonzales Will Seek to Respond to Critics, Get Law Renewed, in: Washington Post vom 5.4. 2005, S. A21.

  12. Siehe White House, Remarks by the President on the Patriot Act, Port of Baltimore, Maryland, 20.7. 2005.

  13. Vgl. Jim Vande Hei, Cheney Says NSA Spying Should Be an Election Issue, in: Washington Post vom 10.2. 2006, S. A07.

  14. Vgl. Dick Morris, How the Left Saved Bush, FrontPageMagazine.com vom 4.1. 2006, www.front pagemag.com/Articles/ReadArticle.asp?ID=20769 (26.7. 2008).

  15. Die Ermächtigung für das FBI, roving wiretaps (breit gefächerte und unspezifizierte Abhöraktionen von Telefon- und E-Mail-Anschlüssen) durchzuführen sowie die Ermächtigung, Geschäftsunterlagen zu beschlagnahmen, wurden vorläufig nur auf vier weitere Jahre erteilt.

  16. Nach der Intention der Gesetzgeber hätte der Präsident den Kongress regelmäßig über den tatsächlichen Einsatz der erweiterten FBI-Befugnisse unterrichten sollen, um Machtmissbrauch zu verhindern.

  17. White House, The President's Statement on H.R. 199, USA Patriot Improvement and Reauthorization Act of 2005, Washington, D.C., 9.3. 2006.

  18. Vgl. New York Times, Editorial, Another Cave-In on the Patriot Act, 11.2. 2006.

  19. White House, President's Statement on Signing of H.R. 2863, the Department of Defense, Emergency Supplemental Appropriations to Address Hurricanes in the Gulf of Mexico, and Pandemic Influenza Act, 2006, Washington, D.C., 30.12. 2005.

  20. New York Times, Editorial, The Imperial Presidency at Work, 15.1. 2006.

  21. Washington Post, Editorial, Unchecked Abuse, 11.1. 2006, S. A20.

  22. Vgl. Charles Lane, Court Case Challenges Power of President. Military Tribunals' Legitimacy at Issue, in: Washington Post vom 26.3. 2006, S. A01.

  23. Osama bin Ladens "Chauffeur", der in Afghanistan aufgegriffen und in Guantánamo inhaftiert wurde.

  24. Es geht um das elementare Recht jedes Häftlings in demokratisch verfassten Staaten, die Verfassungs- oder Gesetzmäßigkeit seiner Festnahme vor Gericht anzufechten.

  25. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits vorher mit seinen Urteilen vom 28.6. 2004 ein "Machtwort" gesprochen: zum rechtlichen Status des in Afghanistan festgenommenen amerikanischen Staatsbürgers Yaser Esam Hamdi (Hamdi et al. vs. Rumsfeld) und zu den Rechtsansprüchen von Nicht-Amerikanern auf dem US-Marinestützpunkt in Guantánamo Bay (Rasul et al. vs. Bush).

  26. Ebenso wenig wurde in diesem Fall die Frage geprüft, ob die Inhaftierung des Klägers im Gefangenenlager Guantánamo rechtmäßig ist.

  27. Vgl auch Cass R. Sunstein, The Court's Stunning Hamdan Decision, in: The New Republic Online vom 30.6. 2006, www.tnr.com/doc.mhtml?i=w060626&s= sunstein063006 (23.11. 2006).

  28. Washington Post, Editorial, Democrats Will Now Have the Chance to Curtail the Bush Administration's Human Rights Abuses, 19.11. 2006, S. B06.

  29. So auch die Einschätzung des Brookings-Experten Benjamin Wittes, Congress's Guantanamo Burden, in: Washington Post vom 13.6. 2008.

  30. Patrick J. Leahy zit. in: Congressional Quarterly (CQ), Mukasey Asks Congress to Clarify Detainee Rights, in: CQ Today Midday Update vom 21.7. 2008.

  31. So argumentieren die Politikwissenschaftler Jochen Hils und Jürgen Wilzewski, "dass eine separate, besonders stark ausgeprägte Teilkultur der Unterordnung auf Seiten der Republikaner existiert, die ceteris paribus dazu führt, dass sich eine von der Grand Old Party kontrollierte Legislative in Fragen, die Krieg und Frieden betreffen, institutionell grundsätzlich weniger stark behaupten kann als ein demokratisch dominierter Kongress". Dies., Second Image Reconsidered. Die parlamentarische Kontrolle von Militärinterventionen der USA in den 1990er Jahren (Kaiserslautern Occasional Papers in Political Science/KOPS 1), Kaiserslautern 2006, S. III.

  32. Gallup-Umfrage vom 20. bis 22.10. 2006; siehe Frank Newport/Joseph Carroll, What Democrats Would Do If They Win Control of Congress, Gallup News Service, Washington, D.C., 26.10. 2006.

  33. Auf der Grundlage des FISA Amendments Act of 2008 können Telefonate, E-Mails und der Internetverkehr von Ausländern, unter anderem auch ihre Kommunikation mit amerikanischen Staatbürgern, ohne vorherige richterliche Genehmigung abgehört bzw. überwacht werden. Zudem wurde amerikanischen Telekommunikationsfirmen, die mit US-Sicherheitsdiensten kooperieren, - auch rückwirkend - Rechtssicherheit gewährt.

  34. Indem er die Verhörmethode des waterboarding billigte und das Urteil des Obersten Gerichts vom Juni 2008 verurteilte, weil es damit den Verantwortlichen erschwert würde, die "oberste Pflicht, die Sicherheit und den Schutz der Nation zu gewährleisten".

  35. Vgl. Josef Braml, Rule of Law or Dictates by Fear. A German Perspective on American Civil Liberties in the War Against Terrorism, in: Fletcher Forum of World Affairs, 27 (2003) 2, S. 115 - 140; für einen ähnlichen Befund siehe Hans-Joachim Lauth, Deficient Democracies: Qualität und außenpolitische Relevanz der Demokratie aus der Sicht der empirischen Demokratietheorie, in: Jochen Hils/Jürgen Wilzewski (Hrsg.): Defekte Demokratie - Crusader State? Die Weltpolitik der USA in der Ära Bush, Trier 2006, S. 77 - 108.

Dr. phil., geb. 1968; wissenschaftlicher Mitarbeiter und Leiter der Redaktion des "Jahrbuch Internationale Politik" der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), Rauchstraße 17 - 18, 10787 Berlin.
E-Mail: E-Mail Link: braml@dgap.org