Einleitung
In der langen Reihe der Themenhefte von "Aus Politik und Zeitgeschichte" ist eine Vielzahl politischer, sozialer und historischer Themen aufgegriffen worden. Auch Fragen der Sicherheit wurden immer wieder behandelt oder es wurde aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive die Rolle und Funktion verschiedener Akteure der Legislative, Exekutive und Judikative diskutiert. Die Polizei war bislang kein Thema. Aber nicht nur in APuZ, auch in den anderen politikwissenschaftlichen Zeitschriften und Büchern ist die Analyse der Polizei und ihres Handelns allenfalls als randständig einzustufen. Zwar hat in den vergangenen 15 Jahren die sozialwissenschaftliche Betrachtung dieses Sujets zugenommen, aber etabliert hat sich die Fragestellung innerhalb der scientific community bislang nicht.
Dies mag verwundern, wenn bedacht wird, dass Polizei und Politik gemeinsame etymologische Wurzeln haben und das griechische Wort polis für die Stadt und im Weiteren für Stadtverwaltung bzw. Regelung von Gemeinwesen steht. Auch wissenschaftsgeschichtlich wäre in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass die Staatswissenschaft mit ihrem Teilelement der Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert als "Policeywissenschaft"
Weiterhin gibt zu denken, dass die Polizei mit circa 310 000 Beschäftigten nach dem Bildungswesen den zweitgrößten Fachanteil beim Personal des öffentlichen Dienstes in Deutschland stellt
Und dennoch hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dieser Organisation "keine Konjunktur" - vielleicht sogar weil die Polizei so alltäglich ist?
Die Organisation Polizei
Grundsätzlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Aussage: "Polizei ist Ländersache". Das Grundgesetz beschränkt die polizeiliche Kompetenz des Bundes in Art. 73 (5) GG auf den Grenzschutz (der vom Bundesgrenzschutz wahrgenommen wurde, der seit 2005 Bundespolizei heißt), sowie auf die "Zusammenarbeit des Bundes und der Länder (...) in der Kriminalpolizei (...) sowie (auf) die Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung" (Art. 73 (10) GG). Auf der Bundesebene sind somit die beiden Polizeien - Bundespolizei (BPol) und Bundeskriminalamt (BKA) - aktiv,
Die Hauptlast der polizeilichen Aktivität liegt bei den Ländern.
Die Behördenorganisation innerhalb der Polizeien ist in keiner Form einheitlich. Gönnt sich etwa Nordrhein-Westfalen zurzeit noch 50 Behörden in Form von Polizeipräsidien, Landratsbehörden und drei spezialisierten Landesämtern, die direkt dem Innenministerium unterstehen, so verfügt Hessen über drei zentrale Polizeibehörden und sieben Flächenpräsidien unter dem Landespolizeipräsidium.
Während manche dieser Organisationsvarianten historisch beeinflusst sind, sind andere das Resultat von Reformprozessen, die mit ihren jeweiligen Ergebnissen auch die polizeipolitischen Überlegungen der Länderregierungen und ihrer Innenministerien widerspiegeln. Hier zeigt sich vor allem in den letzten zehn Jahren eine intensivere Orientierung an Effektivitäts- und Effizienzüberlegungen, an der Einführung betriebswirtschaftlich motivierter Steuerungsmodelle sowie an einer Programmdiskussion, die sich vor allem an der Bestimmung von "polizeilichen Kernaufgaben" orientiert. Letztlich wird so eine Neubestimmung des polizeilichen Auftrags im Spektrum von Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und anderen Sicherheitsaufgaben zwischen Staat, Kommune, Gesellschaft und privaten Sicherheitsdiensten vorbereitet.
Polizeipolitik
Die Polizei befindet sich als Organisation mit ihren Strukturen und Programmen beständig auf der politischen - wenngleich nicht unbedingt auf der (medien-) öffentlichen Agenda. Die Diskussionen über Aufbau, Organisation, Personal und Ausbildung, Eingriffs- und Kontrollkompetenzen, Polizeiaufsicht sowie hinsichtlich der Position der Polizei innerhalb der öffentlichen Verwaltung bewegen sich immer in einem Spannungsverhältnis von Stabilität und Veränderung.
Polizeipolitische Debatten wurden auch im Rahmen der übergreifenden sicherheitspolitischen Diskussionen geführt. Mit dem Ziel der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sind beispielsweise die Fragen nach den Bedingungen der Kooperation von Polizei und Geheimdiensten oder auch des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren geprüft worden. Heftige Kontroversen löste 2007/08 Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit seinen Anregungen aus, den Gefahrenabwehr- und Präventionsauftrag des Bundeskriminalamts auszuweiten und dem BKA hierfür neue Ermittlungsinstrumente zu bewilligen (Stichwort: Online-Untersuchung).
Angesichts des Maastricht-Vertrages und der Anforderungen des Schengen-Raumes wurde polizeipolitisch über die Europäisierung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit beraten, und mit den Behörden EUROPOL und EUROJUST sind neue Einrichtungen geschaffen worden, welche die Sicherheitsarchitektur und die Bedingungen der Bekämpfung schwerer Kriminalität verändert haben. Das hat sich auch auf die Arbeit der Länderpolizeien, von BKA und Bundespolizei ausgewirkt.
Bei der Betrachtung der parteipolitischen Prägung der Polizeipolitik wird deutlich, dass die Unterschiede zwischen den großen Parteien Union und SPD in vielerlei Hinsicht nicht sehr groß sind und dass auf diesem Feld bereits seit langem eine "Große Koalition" besteht. Ausschlaggebend dafür sind sowohl ideologische Berührungspunkte der Volksparteien als auch realpolitische Handlungsinterpretationen. Zudem wirkt die "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" mit dem Bundesminister als Gast stark harmonisierend auf die Politik.
Empirische Polizeiforschung
Im Spektrum der wissenschaftlichen Analyse der Polizei hat die Rechtswissenschaft eine besondere Bedeutung, die sich zum Beispiel mit den Eingriffskompetenzen der deutschen Polizeien,
Neben dieser normativen Betrachtung der Polizei hat sich seit Mitte der 1990er Jahre die empirische Polizeiforschung der Sozial- und Geisteswissenschaften entwickelt. Die verschiedenen disziplinären, theoretischen und methodischen Feldzugänge im Bereich der Forschung in, für und über die Polizei
Die Politikwissenschaften nähern sich dem Bereich im Rahmen der Politikfeldanalyse zur Inneren Sicherheit, wobei die Polizeipolitik hier neben der Kriminal- und der Justizpolitik steht. Innerhalb dieses Feldes werden unter dem Aspekt der Polizei als Objekt der Polizeipolitik unter anderem die Aufgabenstellung, die Ausstattung, die Ausbildung, das Leitbild und die Kompetenzen der Polizei betrachtet.
Die Geschichtswissenschaften widmen sich insbesondere im Bereich der Neueren und Neuesten Geschichte der Polizei, wobei unter anderem die vom damaligen preußischen Innenminister Carl Severing initiierten Ansätze der Entmilitarisierung bzw. Zivilisierung der Polizei sowie die Rolle der Polizei in den Auseinandersetzungen zwischen den extremen Parteien am Ende der Weimarer Republik betrachtet werden. Aus nachvollziehbaren Gründen wird aber vor allem die Polizei im Nationalsozialismus erforscht.
Die Soziologie greift vor allem die Binnenperspektive der Polizei auf. Jo Reichertz und Nobert Schröer widmen sich beispielsweise mit Ansätzen einer sich wissenssoziologisch verstehenden und strukturanalytisch arbeitenden qualitativen Sozialforschung dem Handeln von Polizistinnen und Polizisten.
Die Psychologie hat auf die Polizei bezogene Schwerpunkte bei der Verbesserung und Erweiterung von deren Handlungskompetenz. Beispielhaft zu nennen sind das psychologisch adäquate und zielführende Verhalten in Krisensituationen wie Geiselnahmen und Entführungen, bei der Deeskalation von gewaltträchtigen Lagen oder im Umgang mit Menschenmassen sowie die psychologisch geschulte Vernehmungstechnik. Ferner greift die Psychologie die Problematik der Belastungsstörungen von Polizisten auf. Das betrifft etwa die Nachsorge nach schweren Unfällen, grausamen Verbrechen oder eigenem Schusswaffeneinsatz.
Polizeiwissenschaft(en)?
Innerhalb des relativ kleinen Zirkels, der sich mit der Polizei und dem Polizieren befassenden Wissenschaftler wird kontrovers diskutiert, ob die Forschungen in, für und über die Polizei als sich gegebenenfalls ergänzende disziplinäre Analysen stünden, ob es möglich sei, diese als "Polizeiwissenschaften" zu betrachten, oder ob es sogar sinnvoll sei, von einer inter- oder gar transdisziplinären Polizeiwissenschaft (im Singular) zu sprechen. In einer grundlegenden Darstellung zeigt Hans-Jürgen Lange, welche spezifischen Möglichkeiten und Grenzen der Konzeption fachdisziplinärer bzw. interdisziplinärer Polizeiforschung bzw. einer transdiziplinären oder integrativen Polizeiwissenschaft bestehen, welche Voraussetzungen bei der Feldbestimmung zu bedenken und welche akademischen Konsequenzen mit den jeweiligen Sichtweisen verbunden sind.
Thomas Feltes hat die Diskussion 2007 noch einmal aufgegriffen und die verschiedenen Interpretationen der Polizeiwissenschaft bzw. der Polizeiwissenschaften systematisiert.
Etablierung der Polizeiforschung und Polizeiwissenschaft?
Unabhängig von dem oben angesprochenen Disput über Polizeiforschung versus Polizeiwissenschaft gibt es seit Mitte bzw. Ende der 1990er Jahre Zeichen einer Etablierung einer Polizeiforschung und -wissenschaft. Diese findet in verschiedenen Bereichen statt, die für die wissenschaftliche Stabilisierung des Feldes - bzw. jedes akademischen Feldes - unabdingbar sind.
Die Anbindung erfolgt an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen. Dabei käme eigentlich den Polizei ausbildenden Fachhochschulen eine Schlüsselfunktion bei der Institutionalisierung der Polizeiforschung zu. Diese bzw. die Fachbereiche Polizei an den Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes sowie die 2007 in Niedersachsen gegründete Polizeiakademie bilden den Nachwuchs des gehobenen Polizeivollzugsdienstes aus. Zu dieser Ausbildung gehört neben den polizeifachlichen Kenntnissen auch die wissenschaftliche bzw. wissenschaftsfundierte Lehre in den Rechts-, Sozial- und Kriminalwissenschaften. So wäre es nur konsequent, wenn die hier lehrenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ihren thematischen Bezügen sowie dem privilegierten Feldzugang zur Organisation Polizei auch die Etablierung einer Polizeiwissenschaft forcieren würden.
Zwar kommen von diesen Wissenschaftlern und aus diesen Fachhochschulen wichtige Impulse und das personelle Fundament, aber die institutionellen Bedingungen sind nicht hinreichend, um eine Polizeiforschung tragen zu können. So verweist etwa Clemens Lorei nach einer Studie über die Forschungsbedingungen auf teilweise erhebliche Beschränkungen, beispielsweise bei der Bibliotheksausstattung, den Forschungsetats und der Freistellung der Lehrenden für Forschungsaufgaben, sowie auf die geringe Wertigkeit wissenschaftlicher Aktivitäten bei Beförderungen und Berufungen.
Allerdings ist eine Veränderung möglich, das policy-window ist zurzeit geöffnet. Mit dem Bologna-Prozess geraten auch die Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes unter den Druck, ihre Studiengänge von den bisherigen Diplomen auf den Bachelor-Grad umstellen zu müssen. Hiermit verbunden sind verstärkte Anforderungen, die Wissenschaftlichkeit der Studien zu sichern, mit Forschung zu verknüpfen und auch mehr wissenschaftlich qualifiziertes, statt vorrangig polizeilich sozialisiertes Personal einzusetzen. Die Professoren werden ebenso wie an anderen Hochschulen bezahlt; die im Besoldungssystem vorgesehene Leistungsabhängigkeit des Gehaltes initiiert (voraussichtlich) bei den Stelleninhabern auch Forschungsaktivitäten. Ferner forciert die durch die "Bachelorisierung" erstmals ernsthaft geforderte Angleichung der Qualität der Studienergebnisse an die Bachelorabschlüsse von Universitäten und allgemeinen Fachhochschulen auch die Einforderung von wissenschaftlichen Ergebnissen. Mit dem Bologna-Prozess wurden so direkt und mittelbar drei wichtige Voraussetzungen für erhöhte Forschungsaktivitäten geschaffen.
Die Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes an den Fachhochschulen wird ergänzt durch jene für den höheren Dienst. Diese wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst am "Polizei-Institut Hiltrup" (bei Münster) geleistet, das 1973 in "Polizei-Führungsakademie" umbenannt wurde. Diese, im Polizeijargon immer nur PFA genannte Einrichtung, war für die Aus- und Fortbildung des höheren Polizeidienstes des Bundes und der Länder zuständig. Im Jahr 1998 beschloss die Innenministerkonferenz die PFA zur Deutschen Hochschule der Polizei umzuwandeln.
Im Herbst 2007 wurde an der DHPol mit Joachim Kersten die erste Professur für Polizeiwissenschaft besetzt. Es ist zu erwarten, dass die Denomination der Professur auch an den Polizeifachhochschulen - wie schon 2008 in Nordrhein-Westfalen - zur Ausweisung entsprechender Stellen führen wird, so dass der Diskurs sich innerhalb dieser Hochschulszene verstärken dürfte.
Jenseits der Polizeihochschulen findet sich bundesweit bislang nur eine explizite Professur für Polizeiwissenschaft. Thomas Feltes, vormals Rektor der baden-württembergischen Hochschule für Polizei, hat an der Ruhr-Universität Bochum den "Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft" inne. Dort, aber auch an den anderen kriminologischen Universitätslehrstühlen und -instituten, sind polizeiwissenschaftliche Fragestellungen und Polizeiforschung neben anderen Kriminologiethemen angesiedelt und eher als "unter Anderem" einzustufen.
Der bisherige Mangel an Professuren kann auch als Indiz für die noch nicht erfolgte Etablierung der Polizeiwissenschaft gewertet werden, während sich die Polizeiforschung durchaus als Themengebiet an mehreren juristischen und sozialwissenschaftlichen Lehrstühlen etabliert. Aber auch an diesen Lehrstühlen und Instituten sowie an außeruniversitären Forschungseinrichtungen (beispielhaft seien das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen in Hannover, das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg oder die Forschungsgruppe Polikon am Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung RISP in Duisburg genannt) ist die Polizeiforschung nur ein Thema neben anderen.
Dies verweist auf die Notwendigkeit, die Forschungsgemeinschaft in übergreifenden Arbeitskreisen zusammenzuführen und den Austausch zu fördern, gemeinsame Projekte zu initiieren und die Repräsentanz des Arbeitsgebiets durch Publikationen zu sichern. Im Jahr 1995 gründete sich der interdisziplinäre "Arbeitskreis Innere Sicherheit" (AKIS),
Neben dem AKIS ist vor allem noch der 1999 entstandene Arbeitskreis "Empirische Polizeiforschung"
Weitere Netzwerke sind die Deutsche Gesellschaft für Polizeigeschichte sowie der Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht (ASP) für die Historiker und die Juristen, die im Feld der Polizeiforschung aktiv sind.
Essentiell für die weitere wissenschaftliche Etablierung der Polizeiforschung sind neben den Verankerungen an Hochschulen und der Vernetzung in Arbeitskreisen vor allem auch fachliche Publikationen. Der AKIS-Vorsitzenden Hans-Jürgen Lange betreut die Schriftenreihe "Studien zur Inneren Sicherheit", in der strukturierte Sammelbände und Monografien erscheinen; der Arbeitskreis Empirische Polizeiforschung publiziert Tagungsdokumentationen sowie Einzelbände - um hier nur zwei Beispiele zu nennen. Zudem wird in "Polizei und Wissenschaft" und anderen Zeitschriften mit den Themengebieten etwa der Kriminologie oder Kriminalistik auch Polizeiforschung behandelt, ist aber dort eher verstreut als konzentriert.
Gesamtbewertung: Die Disziplin ist ausbaufähig
Angesichts der Bedeutung der Polizei für Staat und Gesellschaft ist deren wissenschaftliche Analyse bislang allenfalls als rudimentär zu bezeichnen. Anders als etwa in den USA, Großbritannien oder auch den Niederlanden, in denen sich die police science entwickeln und etablieren konnte, erfreuen sich Polizeiforschung und Polizeiwissenschaft in Deutschland erst seit Mitte der 1990er Jahre eines langsam wachsenden akademischen Interesses. Die Verankerung an Universitäten und Hochschulen sowie die Vernetzung über Arbeitskreise und Publikationen hat zwar begonnen. Um die weitere Etablierung zu forcieren, fehlt dem Feld aber häufig die Akzeptanz und Unterstützung aus den Innenministerien und den Polizeien (die hinter der Polizeiforschung noch teilweise "Scharlatanerie" vermuten