Sich frei äußern und die eigene Meinung öffentlich verbreiten zu können, ist für freiheitliche demokratische Gesellschaften unerlässlich: Der ungehinderte Austausch konkurrierender Argumente und Sichtweisen ermöglicht politischen Wettbewerb und ist eine wesentliche Voraussetzung für die demokratische Willensbildung. Entsprechend weitreichend ist der Schutz, den die Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland genießt – das in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Grundrecht wird lediglich durch wenige Bestimmungen beschränkt, etwa durch die Verbote der Beleidigung und der Volksverhetzung.
Was zulässig ist und was nicht, ist Gegenstand juristischer wie gesellschaftlicher Aushandlung. Angesichts der on- wie offline zu beobachtenden sprachlichen Enthemmung und vermehrten Hassrede werden die Grenzen der freien Rede gerade vielfach ausgetestet und von Gerichten zum Teil neu definiert. Zugleich wird über den juristischen Bereich hinaus seit Jahren darüber diskutiert, was "man" "noch" sagen dürfe. "Politisch korrekter" Sprachgebrauch wird von einem nennenswerten Bevölkerungsanteil offenbar als Einschränkung der freien Rede empfunden. Was es indes bedeuten kann, nicht so bezeichnet zu werden, wie man es sich wünscht, fällt vielen erst auf, wenn sie selbst fremdbezeichnet werden.
Meinungsfreiheit ist mühsam und kann schmerzhaft sein: Sie schützt auch diejenigen, die sich gegen sie aussprechen; und Äußerungen, die moralisch fragwürdig erscheinen, können juristisch zulässig sein. Die meisten der damit verbundenen Zumutungen sind jedoch wechselseitig: Freie Rede bedeutet in der Regel auch freie Widerrede; ein Recht auf Widerspruchsfreiheit gibt es in der Demokratie nicht. Für den Schutz von Respekt und Anstand reichen Gesetze allein aber ohnehin nicht aus – letztlich sind wir alle gefragt, im täglichen Miteinander (besser) darauf achtzugeben, um einer weiteren Verrohung Einhalt zu gebieten.