Einleitung
Die Zeiten haben sich offenbar geändert: Konnte man Anfang dieses Jahrtausends noch meinen, der Rechtsextremismus sei zum Modethema verkommen, das konjunkturellen Diskurszyklen folge, scheint es nun fast so, als habe kollektiver Leidensdruck auf hohem Niveau zu einer Verstetigung und Intensivierung der Debatten geführt. Sollte diese Einschätzung zutreffen, wäre nach den Gründen zu fragen.
Auffallend ist zunächst, dass der Rechtsextremismus in Deutschland weitgehend übereinstimmend nicht mehr als gesellschaftliches Randphänomen betrachtet wird. Decker, Brähler und Geißler
Je nach politischer und/oder wissenschaftlicher Verankerung der Beobachter wird Rechtsextremismus als Grundströmung der Gesellschaft oder als Kind der Moderne verortet.
Die Merkmale des Rechtsextremismus, die in den wissenschaftlichen und politischen Debatten fast übereinstimmend benannt werden, scheinen einen solchen Schluss zu belegen.
Rechtsextremismus ist nicht einfach "in der Mitte der Gesellschaft angekommen", sondern ein Produkt dieser modernen Mitte und die radikale Infragestellung der demokratischen Kultur dieser "Mitte". Folglich muss sich die "Mitte der Gesellschaft" neu definieren, um ihre politischen Instrumente gegen den Rechtsextremismus justieren zu können. Vermutlich ist es das, was die Bundeskanzlerin meinte, als sie kürzlich in einem Interview mit dem Deutschlandfunk die Politik aufforderte, sich rechtsextremen Parolen zu widersetzen und die Bürgerinnen und Bürgern ermutigte, sich vor Ort gegen Rechtsextremismus zu wehren.
Die Verstetigung und Intensivierung der Debatten über den Rechtsextremismus hängt eng mit den Wahlerfolgen der NPD in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern und der unübersehbaren und in manchen, bisweilen als "No-Go-Areas" bezeichneten Regionen physisch erlebbaren Bedrohung durch den Rechtsextremismus zusammen. Die Opfer von Fremdenfeindlichkeit haben Gewalt real, physisch, psychisch und nicht selten lebensbedrohend erfahren. Von 2001 bis 2005 registrierte der Verfassungsschutz unter der sperrigen und nicht unumstrittenen Rubrik "Fremdenfeindliche Gewalttaten und sonstige Straftaten aus dem Bereich 'Politisch motivierte Kriminalität - Rechts'"
Die seit 2002 jährlich durchgeführten repräsentativen Bevölkerungsumfragen zur "gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit" zeigen überdies eine kontinuierliche Zunahme fremdenfeindlicher Einstellungen bis 2005. Im Vergleich zwischen den Bundesländern treten die bekannten, vielfach diskutierten Unterschiede zwischen den östlichen und den westlichen Bundesländern hervor: "Befragte aus den ostdeutschen Bundesländern fallen durch eine vergleichsweise höhere Zustimmung zu fremdenfeindlichen Aussagen auf, sie neigen am meisten zu einer autoritären Law-and-order-Haltung, und sie berichten über mehr Sorgen bei subjektiven Einschätzungen zur Gefahr sozialer Desintegration."
Gegenstrategien
Auch die bundesweit geförderten Gegenstrategien im Umgang mit Rechtsextremismus wurden von der Verstetigung der Debatten beeinflusst. Mit dem 2001 aufgelegten bundesweiten Aktionsprogramm "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" hat die Bundesregierung bis 2006 rund 4 500 Projekte, Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft in Höhe von rund 192 Millionen Euro gefördert. Dabei verfolgte das Aktionsprogramm zwei Zielrichtungen: Zum einen sollten Jugendliche, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus wenden, soziale und professionelle Unterstützung erfahren; zum anderen sollten Jugendliche, die gefährdet sind, rechtsextreme Einstellungen oder Verhaltensweisen zu entwickeln, wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückgeholt werden.
Insgesamt 65,34 Millionen Euro erhielt der Programmteil ENTIMON, mit dem 2 540 Projekte und Initiativen gefördert wurden, in denen es um Einüben in Toleranz, Bekämpfung von Gewalt, Integration von Migrantinnen und Migranten, Stärkung von Zivilcourage und Vermittlung von politischem Grundwissen ging.
Akademisch formuliert, ordneten sich die zahlreichen Projekte, Initiativen und Maßnahmen vornehmlich in die primäre und sekundäre Prävention ein.
Um sekundäre Prävention handelt es sich dann, wenn mit vorbeugenden Maßnahmen versucht wird, Orientierungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in identifizierten Risikogruppen (z.B. rechtsorientierte Jugendliche ohne feste Cliquenbindung) zu verändern. Von CIVITAS wurden "Trainings gegen Gewalt und Rechtsextremismus für mehr Toleranz und Zivilcourage" gefördert, an denen jugendliche Straf- und Gewalttäter, allgemein aggressiv-verhaltensauffällige Jugendliche, aber auch Opfer (und potenzielle Opfer) von Gewalt teilnahmen.
Effekte
Je näher das Jahresende 2006 rückte, desto intensiver, offensichtlich aber auch produktiver diskutierten Politiker, Wissenschaftler, Sozialarbeiter und Journalisten über die Notwendigkeit der Fortsetzung des 2001 aufgesetzten bundesweiten Aktionsprogramms. Bestimmend für die Diskussionen waren wohl die unterschiedlichen Auffassungen über die Effizienz der mit dem Aktionsprogramm geförderten Projekte, Maßnahmen und Initiativen und die zum Teil divergenten Meinungen über die Effizienzkriterien. Während etwa CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Expertisen meinte, die Projekte seien ineffizient gewesen, weil sie den Einzug der NPD in den Schweriner Landtag nicht hätten verhindern können, hielt Wilhelm Heitmeyer vom Bielefelder Institut für Interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung, das seit 2002 für die Evaluation von CIVITAS verantwortlich zeichnete, dagegen, dass langfristige ökonomische Probleme wie in Mecklenburg-Vorpommern nicht durch kurzfristige Projekte behoben werden könnten.
Woran und wie lässt sich die Effizienz des bundesweiten Aktionsprogramms (des abgeschlossenen wie des neuen) im Allgemeinen und der Projekte, Initiativen und Maßnahmen im Konkreten messen? Allein an der Abnahme fremdenfeindlicher, antisemitischer und rechtsextremer Einstellungen, am Rückgang der NPD-Wahlerfolge, an der abnehmenden Anziehungskraft rechter Gruppierungen, an sinkenden Zahlen fremdenfeindlicher und rechtsextremer Gewalt? Die Abschlussberichte des Aktionsprogramms zeigen die Probleme im Umgang mit derartigen Kriterien, illustrieren aber auch die Schwierigkeiten der wissenschaftlichen Evaluation. Die Programmteile ENTIMON und CIVITAS wurden zunächst in 2001 durch die Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin wissenschaftlich begleitet. Danach übernahm das Deutsche Jugendinstitut München die wissenschaftliche Begleitung von ENTIMON und das Institut für Interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung an der Universität Bielefeld die wissenschaftliche Begleitung von CIVITAS. Die Bedingungen für eine wirkungsvolle Evaluation des gesamten Aktionsprogramms und einzelner Projekte waren damit zumindest eingeschränkt. Dennoch haben die wissenschaftlichen Begleitinstitute seit 2002 mit großer Professionalität versucht, Aussagen über die Wirksamkeit des Aktionsprogramms zu formulieren. Die wissenschaftliche Begleitung von ENTIMON stützte sich auf eine Strukturdatenanalyse, die sich auf alle im Programm geförderten Projekte bezog. Darüber hinaus wurden im Rahmen einer qualitativen Analyse in ausgewählten Projekten (aus den Bereichen "lokale Netzwerke", "interkulturelles Lernen" und "politische Bildungsarbeit") die exemplarische Entwicklung und Erprobung innovativer Strategien genauer untersucht. Diese Analysen stützten sich u.a. auf die dokumentierten Projektziele, den -verlauf und die -umsetzung. Außerdem fand eine Rückkopplung mit den Projektverantwortlichen (per Telefon, Interview und Besuch) zu den erreichten Ergebnissen und gewonnenen Erfahrungen statt.
Die wissenschaftliche Begleitung des Programmteils CIVITAS umfasste neben einer im Jahre 2004 durchgeführten Follow-up-Befragung von insgesamt 421 ausgewählten Projekten (zu den Erfahrungen in der Projektumsetzung und zum weiterführenden Engagement gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus) zwei Evaluationsphasen. In einer ersten Phase wurden Strukturprojekte (Mobile Beratungsteams, Opferberatungsstellen und Netzwerkstellen) mit qualitativen Methoden analysiert. Parallel erfolgte eine quantitative Auswertung der Förderentscheidungen zu den Einzelprojekten. Die zweite Phase umfasste vor allem kommunale Kontextanalysen, mit denen Struktur- und Einzelprojekte in drei ausgewählten kleinstädtischen Kontexten untersucht wurden.
Zusammengefasst und vielleicht etwas überspitzt ließe sich formulieren: Die sichtbaren Erfolge der bisherigen Präventionsmaßnahmen gegen Rechtsextremismus halten sich in Grenzen. Zahlreiche Projekte standen bislang auf instabilem Fundament. Ihre Wirksamkeit war häufig weder theoretisch begründet noch empirisch überprüft.
Neues Aktionsprogramm
Die Bundesregierung hat ein neues Aktionsprogramm "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" mit drei Schwerpunkten beschlossen. Im ersten Schwerpunkt sollen - ausgehend von den bisherigen Erfahrungen - integrierte lokale Strategien gefördert werden. Mit "lokalen Aktionsplänen", die von Kommunen und Landkreisen bzw. Gebietskörperschaften entwickelt werden, soll das politische Engagement lokaler zivilgesellschaftlicher Akteure gegen Rechtsextremismus zielgerichtet verstärkt werden. Im zweiten Schwerpunkt geht es um überregionale Modellprojekte, mit denen die politische Bildung (z.B. die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus) und die Arbeit mit rechtsextremistisch gefährdeten Jugendlichen gefördert werden sollen. Der dritte Schwerpunkt ist der Koordinierung und Evaluation der Projekte vorbehalten. Insgesamt umfasst das neue Programm einen Jahresetat von 19 Millionen Euro plus fünf Millionen Euro jährlich für Beratungsmodelle gegen Rechtsextremismus.
Kritiken an den Initiativen der Bundesregierung konnten allerdings nicht ausbleiben. So wandten sich die Mitglieder der Task Force "Education on Antisemitism" an Bundestagsabgeordnete beider Koalitionsparteien mit dem dringenden Appell, die beschlossenen Kriterien, die Begrenzung von Projektmitteln bzw. die Erfordernis der Kofinanzierung in Höhe von zwei Dritteln der Projektkosten noch einmal zu überdenken. Kritisiert wird auch das Vorhaben, die Verantwortung für die Entscheidung, wer in die lokalen Aktionspläne einbezogen wird und Fördergelder bekommt, den Kommunen zu überlassen.
Es geht um viel Geld, das sinnvoll und effizient eingesetzt werden will. Die Konsequenzen liegen auf der Hand: Für das neue Aktionsprogramm müssen exakte Prozeduren und Kriterien für die Qualitätssicherung formuliert und bei der Entscheidung für eine Förderung, bei der Umsetzung in der Praxis und bei der Wirksamkeitskontrolle berücksichtigt werden. Ein Schlüsselkonzept der Qualitätssicherung ist die Evaluation.
Evaluationskonzept und Qualitätssicherung
Evaluation bedeutet die Bewertung eines Sachverhalts nach bestimmten Kriterien. Man unterscheidet eine "formative" Begleitevaluation, bei der Erfahrungen während der Umsetzung ausgewertet und unmittelbar zu Optimierungen herangezogen werden, und eine "summative" Wirkungsevaluation, mit der nachweisbare Effekte festgestellt werden, beispielsweise eine Verringerung fremdenfeindlicher Einstellungen oder ein Rückgang von Gewalttaten. Wirkungsevaluationen benötigen klar definierte und beobachtbare Erfolgskriterien. Bei quantifizierbaren Kriterien wird vielfach die "Effektstärke" als Vergleichsmaß für die Wirkung einer Präventions- oder Interventionsmaßnahme herangezogen.
Für eine aussagekräftige Wirkungsevaluation gilt eine Reihe von Anforderungen. 1. Es muss definiert werden, welche Wirkungen erzielt werden sollen. 2. Um Veränderungen zu erfassen, müssen die Ausprägungsgrade der Erfolgskriterien vor und nach der Maßnahme erhoben werden. 3. Um sicherzustellen, dass beobachtbare Veränderungen auf die Maßnahme zurückzuführen sind und nicht auf anderweitige Einflüsse, müssen Veränderungen auch bei einer Kontrollgruppe erfasst werden, die nicht an dieser Maßnahme teilnimmt. 4. Im Idealfall werden die untersuchten Personen per Zufall der Interventionsgruppe und der Kontrollgruppe zugeteilt. Zumindest muss deren Vergleichbarkeit gesichert sein. Nur so lässt sich ausschließen, dass weitere, nicht kontrollierte Einflüsse für die Unterschiede verantwortlich sind. 5. Um Voreingenommenheiten möglichst wenig Raum zu geben, sollten Evaluationsstudien durch neutrale wissenschaftliche Einrichtungen durchgeführt werden. 6. Die Effekte müssen durch statistische Signifikanzprüfungen abgesichert werden, um sicherzustellen, dass die Unterschiede nicht auf zufälligen Einflüssen beruhen. 7. Schließlich soll die Effektstärke quantifiziert werden, möglichst im Vergleich zu einer Kontrollgruppe.
Bei der Qualitätssicherung geeigneter Projekte gegen Rechtsextremismus stößt man auf vielfältige Probleme, die im Folgenden kurz erläutert werden.
Komplexität: Auch wenn es ganz unterschiedliche Erklärungsansätze für Rechtsextremismus gibt, herrscht in der Forschung doch Einigkeit darüber, dass rechtsextremistische Gewalt aus einem komplexen Zusammenwirken zahlreicher gesellschaftlicher, familiärer, individueller und situativer Einflüsse entsteht. Präventions- und Interventionsansätze sollten deshalb auf verschiedenen Ebenen ansetzen, beispielsweise durch eine Vernetzung von Schule, Polizei, Sozialarbeit und Jugendhilfe. Komplex angelegte Ansätze erscheinen besonders Erfolg versprechend, sind aber auch am schwersten zu evaluieren.
Spezifität: Projekte gegen Rechtsextremismus müssen die regionalen Bedingungen, die lokalen Risiko- und Schutzfaktoren, die involvierten Gruppen und Institutionen berücksichtigen. Insofern ist es - wie im neuen Aktionsprogramm vorgesehen - durchaus folgerichtig, die Verantwortung für die Maßnahmen auf die unteren (lokalen bzw. kommunalen) Ebenen zu verlagern. Dort fehlen allerdings Fachleute der Qualitätssicherung, die Erfolgsaussichten verlässlich beurteilen könnten. Für kleinere lokale Projekte sind auch systematische wissenschaftliche Evaluationen kaum zu finanzieren. Schließlich sind die Projekterfahrungen nicht unbedingt auf andere Orte übertragbar.
Vergleichbarkeit: Es gibt Programme, die fremdenfeindliche Einstellungen zwar nicht verringern, aber die Rate rechtsextremistischer Gewaltkriminalität senken. Es gibt Programme, die zwar nicht die Zielgruppe rechtsextremer Jugendlicher erreichen, aber das demokratische Bewusstsein und gesellschaftliche Engagement der ehrenamtlichen Helfer fördern. Sind das nun gute oder schlechte Programme? Nicht erst die Effekte, auch die Präventionsziele und Zielgruppen liegen auf ganz unterschiedlichen Ebenen. Deshalb lassen sie sich schwer vergleichen. Dennoch gibt es gemeinsame Anforderungen, die alle Programme zu erfüllen haben (s.unten).
Innovative Konzepte: "Die Wichtigkeit von Evaluationen darf (...) nicht dazu führen, dass nur bereits evaluierte Projekte gefördert werden; für innovative Modelle und für Pilotprojekte muss Raum bleiben. Auch gibt es immer wieder Situationen, in denen gehandelt werden muss, ohne dass die verfügbaren Strategien bereits evaluiert sind."
Qualitätskriterien
Die Sektion Politische Psychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat in einer Serie von Expertengesprächen und Fachkonferenzen einen Kriterienkatalog entwickelt, der dazu dient, die Qualität von Präventions- und Interventionsprogrammen systematisch begutachten, bewerten und zertifizieren zu können.
Die folgenden Kriterien lassen sich auf unterschiedliche Themen übertragen; sie wurden hier für das Problem des Rechtsextremismus formuliert.
Zielklärung: Der Handlungsbedarf muss aus der Feststellung von Risiken bezüglich rechtsextremistischer Tendenzen und der Formulierung von Zielen abgeleitet werden. Es muss geklärt werden, was konkret verändert werden soll (z.B. Wissen, Einstellungen und Vorurteile, soziale Kompetenzen).
Zielgruppe: Die Zielgruppe muss beschrieben werden; der spezifische Bedarf ist zu begründen. Überlegungen zur Erreichbarkeit, Teilnahmemotivation und zu Teilnahmehindernissen sollten formuliert werden.
Theoretische Grundlagen: Theoretische Annahmen über die Entstehungs- und Veränderungsbedingungen von Rechtsextremismus und Gewalt sind zu berücksichtigen.
Maßnahmenbeschreibung: Die Methoden der Intervention, die einzusetzenden Medien und die organisatorischen Rahmenbedingungen sind genau zu beschreiben und hinsichtlich der zu erwartenden Wirkungen zu begründen. Es sollte erläutert werden, wie die Akzeptanz der Maßnahme und die Teilnehmermotivation sichergestellt wird.
Fachliche und didaktische Kompetenzen: Die erforderlichen Kompetenzen der Durchführenden (z.B. Trainerinnen und Trainer) sind zu benennen.
Evaluation: Eine formative Evaluation muss in die Programmentwicklung, -anwendung und -optimierung integriert werden. Vorschläge für eine summative Wirkungsevaluation sollten gemacht werden. Der Verlauf des Projektes und die Evaluationsergebnisse sind zu dokumentieren, Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit sollten abgeleitet werden.
Preis-Leistungs-Verhältnis (Effizienz): Die Kosten und Nebenkosten sind zu kalkulieren. Der erwartete Nutzen und dessen Nachhaltigkeit sind nach Möglichkeit zu quantifizieren. Potenzielle positive und negative Nebeneffekte sollten berücksichtigt werden.
Entwickler und Anbieter von Präventions- und Interventionsprogrammen können ihre Angebote an diesen Kriterien orientieren und dadurch transparent machen. Auftraggeber können - unter Hinzuziehung von fachlich-psychologischer Kompetenz - Angebote nach eben diesen Kriterien bewerten und vergleichen. Die Anwender des Kriterienkatalogs sollten mit den theoretischen Grundlagen von Rechtsextremismus, Gewalt und Prävention vertraut sein und methodische Kenntnisse bezüglich Qualitätssicherung und Evaluation haben.
Die Sektion Politische Psychologie im BDP bietet in Kooperation mit ihrem Expertenbeirat an, Projektanträge für die Auftraggeber anhand der veröffentlichten Kriterien zu begutachten und Projekte zu bewerten. Dies umfasst eine differenzierte Begutachtung des Programms hinsichtlich der Qualitätskriterien, eine detaillierte Rückmeldung über besondere Stärken und Schwachstellen, Empfehlungen zur Ergänzung oder Überarbeitung des Programms, Hinweise zur Durchführung von Evaluationsuntersuchungen sowie eine Zertifizierung in Form einer Qualitätsbeurteilung.
Auftrag- oder Finanzgeber und Entwickler von Programmen und Maßnahmen der Gewaltprävention sind dringend dazu aufgerufen, in verstärktem Maße systematische Verfahren der vorausschauenden Qualitätssicherung und der begleitenden und bilanzierenden Wirkungskontrolle einzusetzen und dabei psychologischen Sachverstand zu nutzen.
Internetempfehlungen der Autoren
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Internet: Externer Link: www.bdp-politische.de/
Beccaria-Programm, Qualität in der Kriminalprävention
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