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Verbände und Lobbyismus Editorial Lobbyismus als Schattenpolitik Funktionen von Verbänden in der modernen Gesellschaft Unternehmerverbände und Staat in Deutschland Rolle und Zukunft der Arbeitgeberverbände in Europa Herrschaft der Lobbyisten in der Europäischen Union?

Unternehmerverbände und Staat in Deutschland

Werner Bührer

/ 17 Minuten zu lesen

Die Geschichte der deutschen Unternehmerverbände ist durch ein hohes Maß an Kontinuität gekennzeichnet. Das gilt sowohl für die Struktur des Verbandssystems als auch für das Verhältnis zum Staat.

Einleitung

Als Unternehmer und Verbandsfunktionäre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen, über den Wiederaufbau ihrer Organisationen nachzudenken, orientierten sie sich an dem vertrauten, seit dem Kaiserreich eingespielten Muster: Ohne größere Debatten fingen sie an, die gewohnte und aus ihrer Sicht bewährte dreigliedrige Verbandsorganisation, wie sie bis 1933 bestanden hatte - also Verbände mit wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und regionalwirtschaftlich-öffentlichen Aufgaben-, wieder zu errichten.

Sie gerieten dabei jedoch - zumindest anfangs - in Konflikt mit den Besatzungsbehörden, die entweder keinerlei Einmischung in ihre Politik duldeten oder auf Änderungen der Organisationsform oder der Zuständigkeiten drängten, die den jeweiligen heimischen Verbandssystemen entsprachen oder negative Erkenntnisse widerspiegelten, die sie von den deutschen Wirtschaftsorganisationen im Laufe des Krieges gewonnen hatten.

Für die im Entstehen begriffenen Verbände kam es deshalb darauf an, ihr Verhältnis zu diesen Stellen zu klären und auf deren Wünsche und Erwartungen zu reagieren - genau in der gleichen Weise, wie sie es seit jeher gegenüber staatlichen Stellen getan hatten und unmittelbar nach dem Krieg, in Ermangelung deutscher staatlicher Strukturen, gegenüber den Besatzungsbehörden tun mussten. Um diese Beziehung zwischen Unternehmerverbänden und Staat, um den Wandel, dem sie unterworfen war, aber auch um Elemente der Kontinuität, geht es in folgendem Beitrag. Diese Beziehung kann im Wesentlichen entweder pluralistisch oder korporatistisch organisiert sein.

Mit dem Begriff "Pluralismus" wird, stark vereinfacht, ein System vielfältiger, konkurrierender und autonomer Interessenartikulation und -vermittlung bezeichnet. "Korporatismus" bedeutet hingegen, dass der Staat bestimmte einflussreiche Interessengruppen in institutionalisierter Form in den politischen Entscheidungsprozess einbezieht; als "klassischer Fall" gilt die Zusammenarbeit von Staat, Unternehmerverbänden und Gewerkschaften.

Angesichts der Zahl von gegenwärtig über tausend bundesweit, regional oder nach Industriezweigen organisierten Verbänden konzentriert sich die Betrachtung des Verhältnisses zwischen Unternehmerverbänden und Staat auf die so genannten Dach- oder Spitzenorganisationen sowie auf einige einflussreiche Branchenverbände: also auf den "Bundesverband der Deutschen Industrie" (BDI), die "Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände" (BDA) und den "Deutschen Industrie- und Handelskammertag" (DIHK, bis Juni 2001 DIHT - Deutscher Industrie- und Handelstag) sowie auf deren Vorläuferorganisationen.

Unternehmerverbände und Staat bis 1945

Die Ursprünge des heutigen Verbandswesens lassen sich bis in das frühe 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Staatliche Instanzen spielten dabei von Anfang an eine entscheidende Rolle: Entweder wirkten sie bei der Gründung der ersten Vereinigungen mit, oder Unternehmer und Kaufleute schlossen sich zusammen, um ihre Interessen gegenüber diesen Instanzen besser zu Gehör bringen zu können. Entsprechend ihrem Verhältnis zum Staat lassen sich Vereinigungen, die auch öffentlich-rechtliche Aufgaben übernahmen und deshalb von staatlicher Seite besondere Förderung erfuhren, und staatsunabhängige, "freie" Interessenvertretungen unterscheiden. Beide Verbandstypen - für ersteren bürgerte sich der Name "Handelskammer" bzw. "Industrie- und Handelskammer" ein - entwickelten sich parallel zueinander, wobei personelle Verflechtungen keineswegs ungewöhnlich waren. Vor allem die "freien" Verbände erfreuten sich anfangs allerdings nur einer kurzen Lebensdauer, denn eigentlich widersprach es dem Prinzip unternehmerischer Freiheit, mit anderen Fabrikanten eine gemeinsame Organisation zu bilden. Der Konflikt zwischen dem Wunsch, die eigene Autonomie zu wahren, und der Notwendigkeit, gegenüber staatlichen Stellen und bald auch gegenüber den sich zu Gewerkschaften zusammenschließenden Arbeitern "mit einer Stimme" zu sprechen, endete deshalb bis zur Jahrhundertmitte meist mit dem raschen Zerfall solcher Zusammenschlüsse. Erst danach wurden die oft nur lokal oder regional operierenden Verbände von langlebigeren abgelöst, die sich überregional und nach Branchen organisierten. Ihr Vorteil gegenüber den Kammern bestand aus Sicht der Industriellen darin, dass keine Kompromisse mit den Interessen anderer Branchen nötig waren. Eine Vorreiterrolle bei dieser Organisationsform spielte neben der Textil- vor allem die Schwerindustrie. Die erste dauerhafte Gründung eines Dachverbands glückte dennoch den Industrie- und Handelskammern in Gestalt des 1861 aus der Taufe gehobenen "Deutschen Handelstags", der allerdings als "freier" Verband ohne öffentlich-rechtliche Aufgaben gebildet wurde.

Auf die Zentralisierung der Staatsgewalt im Zuge der Reichseinigung 1871 und den mit der zwei Jahre später einsetzenden tief greifenden Wirtschaftskrise einhergehenden Anstieg staatlicher Interventionen in das Wirtschaftsleben reagierten die "freien" Verbände 1876 mit der Gründung des " Centralverbands Deutscher Industrieller" (CDI). Dort gaben die Schwer- und die Textilindustrie mit einem auf die Abschirmung der heimischen Märkte zielenden Programm den Ton an. Zusammen mit den entsprechenden Branchenverbänden versuchte der CDI, mittels publizitätsträchtiger Kundgebungen, Eingaben an die befassten Ministerien oder direkter Kontakte mit Regierungsvertretern bis hinauf zum Reichskanzler seine Ziele durchzusetzen. Da die Verbände den staatlichen Stellen ihren wirtschaftlichen Sachverstand und statistisches Material anboten, stießen sie dort auch in wachsendem Maße auf Gehör, wie nicht zuletzt der zollpolitische Kurswechsel der Reichsregierung im Jahr 1879 vom Freihandel zum Protektionismus eindrucksvoll verdeutlichte. Stärker freihändlerisch eingestellte verarbeitende Industriezweige, die einen hohen Anteil an kleinen und mittelgroßen Betrieben aufwiesen und eher im Süden und Südosten des Deutschen Reiches beheimatet waren, wurden in den folgenden Jahren im Centralverband mehr und mehr an den Rand gedrängt und schlossen sich deshalb 1895 zum "Bund der Industriellen" zusammen. Auch wenn sein Einfluss nicht an den des CDI heranreichte, existierten damit zwei wirtschaftspolitisch ausgerichtete Spitzenverbände, die beide den Anspruch erhoben, die gesamte industrielle Unternehmerschaft zu repräsentieren - eine Anomalie im deutschen Verbandswesen, die erst nach dem Ersten Weltkrieg endgültig überwunden werden konnte. Diese Spaltung wiederholte sich auch auf dem Gebiet der sozialpolitischen Interessenvertretung: Die 1904 als Dachverband gegründete "Hauptstelle Deutscher Arbeitgeberverbände" vereinigte hauptsächlich die Arbeitgeberorganisationen der Schwer- und Textilindustrie und stand dem CDI nahe, während sich die entsprechenden Verbände der verarbeitenden Industrie zur gleichen Zeit im "Verein Deutscher Arbeitgeberverbände" sammelten und die Politik des Bundes der Industriellen unterstützten. Erst 1913 schlossen sich die beiden Dachorganisationen zur "Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände" zusammen, um gegenüber den Gewerkschaften einheitlich auftreten zu können. Ungeachtet der noch andauernden Spaltung der wirtschaftspolitischen Säule hatte das Verbandssystem zu Beginn des 20. Jahrhunderts auch an der Spitze somit zu jener dreigliedrigen Form gefunden, die für Deutschland charakteristisch blieb. Und zumindest die Führung des Centralverbands achtete bei aller Bereitschaft zur Kooperation mit den Regierungen auf Reichs- und Länderebene stets darauf, dass die eigene Handlungsautonomie nicht zu stark eingeschränkt wurde.

Eine engere Zusammenarbeit der rivalisierenden "freien" Verbände kam erst während des Ersten Weltkriegs im "Kriegsausschuss der Deutschen Industrie" zustande. Sie hofften, ihre Interessen gegenüber Regierung, Parlament und Militär so wirkungsvoller vertreten zu können. Gleichzeitig wurden sie von der Regierung mit kriegswirtschaftlichen Aufgaben wie der Auftragsvergabe oder der Rohstofflenkung beauftragt. Diese partielle "Verstaatlichung" der autonomen Verbände überdauerte das Kriegsende jedoch nicht - im Gegensatz zu ihrer institutionalisierten Kooperation: 1919 gelang endlich die Vereinigung zum "Reichsverband der Deutschen Industrie".

Bei Kriegsende herrschte zunächst große Unsicherheit über die Zukunft der kapitalistischen, auf dem Privateigentum an den Produktionsmitteln gründenden und durch den Markt regulierten Wirtschaftsordnung und damit zugleich über das Schicksal der Unternehmer und ihrer Organisationen. Da die Regierung in der Zeit der revolutionären Unruhen als verlässlicher Partner ausfiel, verbündeten sich führende Großindustrielle - zunächst unter Umgehung ihrer Verbände - mit den Gewerkschaften. Beide Seiten einte das Ziel, weitergehenden revolutionären Bestrebungen durch sozialpolitische Verbesserungen wie die Einführung des Achtstundentags zuvorzukommen. Diese "Zentralarbeitsgemeinschaft" wird oft als Paradebeispiel für den deutschen Korporatismus angesehen. Dass diese Deutung zutrifft, erscheint allerdings zweifelhaft, da der Staat als Garant der zwischen Unternehmern und Gewerkschaften getroffenen Vereinbarungen fehlte und die Unternehmerverbände das aus der Not geborene Bündnis nur halbherzig trugen, ehe es 1924 endgültig zerbrach.

Das Verhältnis zum Staat erfuhr in den Jahren der Weimarer Republik keine grundlegenden Veränderungen: Zwar verloren die Unternehmerorganisationen ihren privilegierten Zugang, zumindest solange Sozialdemokraten an der Regierung beteiligt waren, und die per Verfassung garantierte Koalitionsfreiheit schützte auch die Gewerkschaften. Auf die gewachsene Bedeutung des Parlaments reagierten sie mit verstärktem Lobbying gegenüber den bürgerlich-liberalen und national-konservativen Parteien. Aber es fehlte auch nicht an Möglichkeiten, direkte Kontakte zur Regierung herzustellen, nicht zuletzt durch die gängige Praxis, ehemalige hohe Beamte als Geschäftsführer einzustellen. Demgegenüber spielte der Reichswirtschaftsrat, ursprünglich als eine Art "Wirtschaftsparlament" geplant, keine nennenswerte Rolle. Von größerer Bedeutung als Ausdruck korporatistischer Konfliktregulierung war die staatliche Zwangsschlichtung, also die Möglichkeit eines von der Regierung bestellten Schlichters, einen Tarifstreit per Dekret zu beenden. Obwohl unternehmerische Interessen insgesamt keineswegs benachteiligt wurden, blieb die Einstellung der Verbände gegenüber der Weimarer Demokratie von Anfang an zwiespältig. Am Ende gewannen in den Verbänden Kräfte die Oberhand, die entweder einen autoritären Weg aus der Staats- und Wirtschaftskrise favorisierten oder zumindest keine Bereitschaft zeigten, die Demokratie zu verteidigen.

Auf den ersten Blick scheint es, als habe die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur tief greifende Veränderungen für die Verbandsstrukturen zur Folge gehabt. So wurden beispielsweise die sozialpolitischen Unternehmerorganisationen gemeinsam mit den "Vertretungen" der Arbeiter und Angestellten in die "Deutsche Arbeitsfront" eingegliedert, und die wirtschaftspolitischen Industrieverbände wurden auf Reichs- und Branchenebene nach einem kurzen "ständischen" Experiment in "Reichs-" bzw. "Wirtschaftsgruppen" reorganisiert, mit sechs anderen Reichsgruppen in einer "Reichswirtschaftskammer" zusammengefasst und formal dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt. Schließlich setzte die Regierung neue organisatorische Richtlinien durch, nämlich Ausschließlichkeit, das heißt, für jeden Industriezweig war nur eine Organisation erlaubt, ferner die Zwangsmitgliedschaft aller Unternehmen der jeweiligen Branche und das Führerprinzip. Der Staat "markierte die wirtschaftspolitischen Ziele", welche die Wirtschaft verwirklichen sollte. So gerieten die Verbände in eine "Zwitterstellung" als "Sprachrohr der Industrie einerseits und Transmissionsstelle staatlichen Willens andererseits". Ungeachtet dieses Formwandels vermochten insbesondere die kriegswirtschaftlich wichtigen Unternehmerorganisationen ein hohes Maß an personeller und funktioneller Kontinuität zu bewahren. Dank ihrer dringend benötigten fachlichen Kompetenz gelang es ihnen, auch unter den Bedingungen der "gelenkten Marktwirtschaft" des "Dritten Reiches" ihren Einfluss zu verteidigen.

Reorganisation auf alten Pfaden 1945 bis 1950

Diesen Sachverstand wollten auch die westlichen Besatzungsbehörden nutzen. So enthoben beispielsweise die Briten die Wirtschaftsgruppen zwar ihrer Aufgaben, gestatteten aber zugleich die Gründung neuer Organisationen, sofern diese auf den Grundsatz der Zwangsmitgliedschaft verzichteten und sich lediglich um "unpolitische" Angelegenheiten kümmerten. Als erste Unternehmervertretungen konstituierten sich jedoch die Industrie- und Handelskammern, deren lokaler oder regionaler Einzugsbereich oft mit den Verwaltungsbezirken der Militärregierung übereinstimmte; als weiterer Vorzug gegenüber den Wirtschaftsgruppen kam hinzu, dass sie im "Dritten Reich" eher im Hintergrund agiert hatten. In der britischen und in der französischen Zone durften sie sogar ihre öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten behalten, während die Amerikaner auf privatrechtlichen Vereinigungen ohne Zwangsmitgliedschaft bestanden. Die von alliierter Seite gewünschten Schrittmacherdienste beim Aufbau von Fachverbänden konnten die Kammern indes nicht leisten, weil die Leitungsstäbe der Wirtschaftsgruppen mit Erfolg versuchten, direkte Kontakte zu den Besatzungsbehörden zu knüpfen.

Von Spätsommer 1945 an wurden in der britischen Zone bereits "freie" Verbände für alle wichtigen Industriezweige entsprechend den neuen, von der Militärregierung vorgegebenen Grundsätzen gegründet. Da in den Geschäftsführungen zunächst "vielfach die gleichen Damen und Herren wie vor 1945" tätig waren, fiel manchen der Abschied von den Prinzipien und Praktiken der nationalsozialistischen Zeit nicht leicht. Lediglich Neulinge wie der erste Vorsitzende der Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie, Günter Henle, plädierten dafür, dass sich die Wirtschaft von der "in der jüngsten Zeit eingetretenen Bevormundung befreien" müsse, gleichgültig, ob "diese Vormundschaft von ursprünglich selbst geschaffenen Organisationen oder von staatlichen Einrichtungen" ausgeübt werde. Das Verhältnis zur staatlichen Gewalt blieb auch auf der Tagesordnung, als die zonenweiten Branchenverbände im Sommer 1946 erste Versuche zur Gründung eines branchenübergreifenden "Verbands der Verbände" unternahmen - allerdings zunächst erfolglos, da die britische Militärregierung damals lediglich Zusammenschlüsse von Unternehmen eines Industriezweiges erlaubte. Von diesem Verbot ließen sich die Verbandsspitzen jedoch nicht sonderlich beeindrucken: Auf informeller Basis trafen sich beispielsweise die Geschäftsführer der Vereinigungen der Eisen- und Metallindustrie und "benachbarter" Industriezweige ungeachtet der fehlenden offiziellen Erlaubnis. Als die mittlerweile errichtete deutsche "Verwaltung für Wirtschaft" im Auftrag der Amerikaner und Briten im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorlegte, der eine rigide staatliche Aufsicht über die Verbände vorsah, reagierten die Betroffenen recht heftig und klagten über eine drohende staatliche "Überwachung", die sich "mit den Rechten einer modernen Demokratie und der in ihr wurzelnden Koalitionsfreiheit nicht mehr in Einklang bringen" lasse. Mit anderen Worten: Die Vertreter der "freien" Verbände sprachen sich für eine klare Trennung staatlicher und verbandlicher Aufgaben aus.

Das zweite Problem, das es nach dem Ende des Krieges zu lösen galt, war das der Organisation des Verbandssystems. Nachdem nahezu gleichzeitig Industrie- und Handelskammern und autonome wirtschaftspolitische Verbände gegründet worden waren, harrte nur noch die Frage der sozialpolitischen Zuständigkeiten auf eine Antwort. Bei dem gescheiterten Versuch zur Gründung eines Dachverbands vom August 1946 war auch darüber diskutiert worden, und eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden hatte sich gegen eine entsprechende Ausweitung des Aufgabenbereichs der Wirtschaftsverbände ausgesprochen. Eine definitive Entscheidung stand zwar noch aus, aber mit dem Aufbau der ersten Arbeitgebervereinigungen auf regionaler oder Branchenebene wurden bereits die Weichen in Richtung Rückkehr zum vertrauten, dreigliedrigen System gestellt. Die Arbeitgeberverbände waren sogar die ersten, die sich im April 1949 offiziell zu einer einheitlichen Spitzenorganisation zusammenschließen durften. Am 19. Oktober folgten die wirtschaftspolitischen Verbände, zuletzt, am 27. Oktober 1949, konstituierte sich der DIHT. Gut vier Jahre nach Kriegsende erlebte das traditionelle deutsche Verbandswesen seine Wiedergeburt. Die Gründe dafür, dass dies ohne größere Debatten und teilweise sogar gegen den Wunsch alliierter Stellen geschehen war, dürften darin zu sehen sein, dass sich dieses System in der Vergangenheit aus der Sicht von Unternehmern und Verbandsfunktionäre bewährt hatte und Organisationen bekanntlich über ein beträchtliches Beharrungsvermögen verfügen.

Verbände und Staat in der Bundesrepublik

Das Verhältnis der Unternehmerverbände zum Staat in der 40jährigen Geschichte der "alten" Bundesrepublik wies zwei Charakteristika auf: Zum einen fällt das Bemühen der Verbände auf, gegenüber dem Staat ihre Autonomie zu wahren; zum anderen hing die Qualität dieses Verhältnisses davon ab, ob "bürgerliche" Parteien oder die Sozialdemokratie die Regierung stellten bzw. dominierten. Von einer "Herrschaft der Verbände", wie sie Theodor Eschenburg Mitte der fünfziger Jahre befürchtet hatte, konnte, dies sei vorweg betont, freilich weder damals noch später die Rede sein.

In den fünfziger Jahren standen eine Reihe wichtiger wirtschafts- und sozialpolitischer Entscheidungen an, und die Interessenvertretungen der Unternehmer, allen voran der BDI, bemühten sich nach Kräften und in teilweise ausgesprochen "hemdsärmeliger" Art, darauf Einfluss zu nehmen. Schon im Frühjahr 1950 beschwerte sich etwa Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard über den Geschäftsführer des BDI, weil dessen Briefe und Auftreten den Anschein erweckten, "als ob die Geschäftsführung des BDI berufen sei, das Wirtschaftsministerium zu führen". Der Ausgang der ersten großen Kraftproben mit den Gewerkschaften und der Regierung beispielsweise in der Frage der Montanmitbestimmung 1950/51 oder mit dem Bundeswirtschaftsminister in der Frage des Wettbewerbsgesetzes ließ die Unternehmerseite keineswegs als strahlenden Sieger dastehen. Und der Machtzuwachs der Verbände im Zusammenhang mit der Sicherung der Rohstoffversorgung zur Zeit der Korea-Krise, als sie unter der Maxime der "Mobilisierung der Selbstverantwortung der Wirtschaft" Lenkungsaufgaben übernahmen, war nur von kurzer Dauer. Schließlich ließen die Verbände auch die Möglichkeit, in Gestalt eines Bundeswirtschaftsrates korporatistische Strukturen zu errichten, ungenutzt verstreichen. Für dieses für die fünfziger und frühen sechziger Jahre zu konstatierende Desinteresse lässt sich ein triftiger Grund benennen: Vor allem der BDI - oder genauer, sein erster, langjähriger Präsident Fritz Berg - verfügte über privilegierte Beziehungen zum Bundeskanzler. Deshalb bestand für den mächtigsten industriellen Spitzenverband keinerlei Interesse an korporatistischen Arrangements, die doch nur die anderen beiden Spitzenverbände oder gar die Gewerkschaften ins Spiel gebracht hätten.

Mit der Bildung der Großen Koalition Mitte der sechziger Jahre gingen die Zeiten eines gewissermaßen prinzipiellen Einverständnisses mit der Regierung in Fragen der Wirtschafts- und Ordnungspolitik - mit Abstrichen auch der Sozialpolitik - zu Ende. Nicht zufällig wuchs deshalb das Interesse der Unternehmerverbände, ihre Beziehungen zur christlich-sozialdemokratischen Regierung und insbesondere zum sozialdemokratischen Wirtschaftsminister Karl Schiller neu zu regeln. Die Möglichkeit dazu bot die "Konzertierte Aktion", die gemäß Stabilitätsgesetz vom Mai 1967 die Voraussetzungen für ein gleichzeitiges, aufeinander abgestimmtes Verhalten der Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Unternehmerverbände schaffen sollte, indem wirtschafts- und sozialpolitische Orientierungsdaten erörtert wurden. Schon bald regte sich auf Unternehmerseite Widerstand gegen eine Ausweitung der Beratungsthemen und insbesondere gegen die Versuche des Wirtschaftsministers, den so genannten Lohnleitlinien ein höheres Maß an Verbindlichkeit beizumessen, als dies nach Ansicht der Arbeitgeber - und der Gewerkschaften - mit der Tarifautonomie verträglich war. Bereits anderthalb Jahre nach Beginn der "Konzertierten Aktion", im Herbst 1968, stand für den BDI deshalb fest, dass der Versuch, sie auf Dauer "zu einem institutionalisierten Beratungsgremium der Bundesregierung auszubauen (...), nicht zweckmäßig" sei. Obwohl die "Konzertierte Aktion" erst 1977 aufgelöst wurde, hatte sie ihre Bedeutung doch bereits Ende der sechziger Jahre eingebüßt, weil zumindest die Unternehmerseite eine Einengung ihres Handlungsspielraums nicht hinnehmen wollte.

Daran änderte sich auch in späteren Zeiten nichts, mochte es auch wiederholt Anläufe zur Wiederbelebung korporatistischer Verfahren und Instanzen geben. Weder der "soziale Trialog" Mitte der achtziger Jahre noch die verschiedenen Anläufe zu einem "Bündnis für Arbeit" seit den späten neunziger Jahren waren von Erfolg gekrönt. Zumindest der BDI ließ keinen Zweifel an der "Notwendigkeit autonomer, vom Staat und den Parteien unabhängiger Verbände in der Gesellschaft" aufkommen: "Versuche, die Mitwirkung der Verbände am staatlichen Willensbildungsprozess unter Verwischung der Verantwortung staatlicher Organe zu institutionalisieren", gefährdeten das Gemeinwohl und vertrügen sich nicht mit einer pluralistischen Ordnung. Und dieser Standpunkt gilt, sieht man von den für die BDA aus ihren tarifpolitischen und für den DIHK aus seinen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen herrührenden Besonderheiten ab, auch für die anderen Spitzenverbände.

Auswirkungen der Deutschen Einheit

Die im Zuge des Einigungsprozesses auftauchende Frage nach den Perspektiven der Unternehmerverbände im vereinten Deutschland hätte durchaus zu einer Revision der bisherigen Strukturen führen können, zumal die Verbände in der "alten" Bundesrepublik keineswegs unumstritten waren. Der Wunsch von Unternehmen, Kosten zu sparen, eine sinkende "Bindungsbereitschaft" in der jüngeren Unternehmergeneration oder die geringe "Transparenz von Verbandsleistungen, vor allem des formellen und informellen Lobbying für die Unternehmen", äußerten sich in einer zunehmenden Neigung zur Verbandsflucht. Doch bekanntlich blieben die gewohnten Strukturen im Wesentlichen erhalten, das westdeutsche industrielle Verbandswesen wurde im Zuge des "Institutionentransfers" auf Ostdeutschland übertragen. Mit anderen Worten, die "westdeutschen Verbände dienten als Organisationsmodell und stellten vielfach Personal ab, um dieses Modell zu implementieren".

Wie ist dieses bemerkenswerte Beharrungsvermögen zu erklären, warum scheiterten die Versuche zu einer Fusion insbesondere der wirtschafts- und der sozialpolitischen Verbände, von einigen Ausnahmen auf Landesebene abgesehen? Ludolf von Wartenberg, Hauptgeschäftsführer und Präsidiumsmitglied des BDI, verwies anlässlich des 50-jährigen Jubiläums seines Verbands auf die "bewährte Arbeitsteilung" zwischen BDI, BDA und DIHT: In einer "pluralen Mediendemokratie" sei eine "stark zentralisierte wirtschaftspolitische Interessenvertretung weniger schlagkräftig" als eine "optimierte Zusammenarbeit der Spitzenverbände mit ihrer unterschiedlichen Klientel". Außerdem kooperiere man bereits eng mit den beiden anderen Verbänden und verspreche sich überdies vom "Bezug des gemeinsamen Hauses" in Berlin eine Stärkung der "vorhandenen Synergien". Kein Grund zur Veränderung also!?

In der Rückschau weist das unternehmerische Verbandswesen in Deutschland tatsächlich ein erstaunlich hohes Maß an Kontinuität auf, und zwar vor allem mit Blick auf die "Drei-Säulen-Struktur", aber auch im Verhältnis zum Staat, in dem sich "pluralistische" und "korporatistische" Phasen zwar abwechselten, aber Erstere letztlich doch deutlich dominierten. Erstaunlich mutet diese Kontinuität nicht zuletzt deshalb an, weil sie der ansonsten gerne betonten Bereitschaft der Unternehmer widerspricht, neue Wege auszuprobieren. Ob die bewährten Pfade angesichts neuer Herausforderungen nicht doch verlassen werden müssen, bleibt abzuwarten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Klaus von Beyme, Der Neokorporatismus und die Politik des begrenzten Pluralismus in der Bundesrepublik, in: Jürgen Habermas (Hrsg.), Stichworte zur "Geistigen Situation der Zeit", Bd. 1: Nation und Republik, Frankfurt/M. 1979, S. 229 - 262; Siegfried Mann, Macht und Ohnmacht der Verbände. Das Beispiel des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI) aus empirisch-analytischer Sicht, Baden-Baden 1994. Da diese beiden gegensätzlichen Organisationsformen in der Bundesrepublik selten in Reinkultur vorkommen, werden mitunter auch Begriffe wie "organisierter Pluralismus" oder "asymmetrischer Korporatismus" verwandt. Vgl. z.B. Martin Sebaldt, Organisierter Pluralismus. Kräftefeld, Selbstverständnis und politische Arbeit deutscher Interessengruppen, Opladen 1997; Bernhard Weßels, Die Entwicklung des deutschen Korporatismus, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), (2000) 26-27, S.16-21.

  2. Die DDR spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, da in der dortigen Planwirtschaft für "freie Unternehmer" und damit auch für Unternehmerverbände im westlichen Sinne kein Platz war; vgl. dazu Thomas Großbölting/Rüdiger Schmidt, Unternehmerwirtschaft in Deutschland zwischen 1930 und 1960 - Stand und Perspektiven der Forschung, in: dies. (Hrsg.), Unternehmerwirtschaft zwischen Markt und Lenkung. Organisationsformen, politischer Einfluß und ökonomisches Verhalten 1930 - 1960, München 2002, S. 9 - 38, bes.S. 24 - 32. Zum erfolglosen Versuch, in der SBZ "echte" unternehmerische Interessenvertretungen aufzubauen, und zu deren Funktionswandel vgl. Th.Großbölting, Vom Selbstverwaltungsorgan zum "Transmissionsriemen der Partei". Die Kammern von Industrie und Handel in der SBZ und frühen DDR, in: ebd., S.141-169.

  3. Vgl. hierzu und zum Folgenden Hans-Peter Ullmann, Interessenverbände in Deutschland, Frankfurt/M. 1988, S. 22 - 31 u. 77 - 85; Werner Bührer, Henry Axel Bueck - der erste professionelle Geschäftsführer in der deutschen Unternehmerverbandsgeschichte, in: Henry Axel Bueck, Mein Leben, hrsg. v. Werner Bührer, Stuttgart 1997, S. 9 - 83, bes.S. 35 - 60. Einen knappen Überblick über die "historische Genese" der Verbände bis in die Gegenwart bieten Martin Sebaldt/Alexander Straßner, Verbände in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung, Wiesbaden 2004, S. 73 - 87.

  4. Vgl. Stefan Przigoda, Unternehmensverbände im Ruhrbergbau. Zur Geschichte von Bergbau-Verein und Zechenverband 1858 - 1933, Bochum 2002.

  5. Vgl. Hans-Peter Ullmann, Der Bund der Industriellen. Organisation, Einfluß und Politik klein- und mittelbetrieblicher Industrieller im Deutschen Kaiserreich 1895 - 1914, Göttingen 1976.

  6. Vgl. W. Bührer (Anm. 3), S. 70 f.

  7. Vgl. dazu und zum folgenden H.-P. Ullmann (Anm. 3), S. 133 - 144.

  8. Vgl. Gerald D. Feldman/Irmgard Steinisch, Industrie und Gewerkschaften 1918 - 1924. Die überforderte Zentralarbeitsgemeinschaft, Stuttgart 1985.

  9. Vgl. Johannes Bähr, Staatliche Schlichtung in der Weimarer Republik. Tarifpolitik, Korporatismus und industrieller Konflikt zwischen Inflation und Deflation 1919 - 1932, Berlin 1989.

  10. Vgl. zu den Anfängen der Weimarer Republik Stephanie Wolff-Rohé, Der Reichsverband der Deutschen Industrie 1919 - 1924/25, Frankfurt/M. 2001; zum Ende Reinhard Neebe, Großindustrie, Staat und NSDAP 1930 - 1933. Paul Silverberg und der Reichsverband der Deutschen Industrie in der Krise der Weimarer Republik, Göttingen 1981.

  11. Vgl. H.-P. Ullmann (Anm. 3), S. 192 - 201.

  12. Hans-Erich Volkmann, Zum Verhältnis von Großwirtschaft und NS-Regime im Zweiten Weltkrieg, in: ders., Ökonomie und Expansion. Grundzüge der NS-Wirtschaftspolitik, München 2003, S. 75 - 101, Zit. S. 76.

  13. Vgl. zur Begrifflichkeit Christoph Buchheim/Jonas Scherner, Anmerkungen zum Wirtschaftssystem des "Dritten Reichs", in: Werner Abelshauser u.a. (Hrsg.), Wirtschaftsordnung, Staat und Unternehmen. Neue Forschungen zur Wirtschaftsgeschichte des Nationalsozialismus, Essen 2003, S. 81 - 97.

  14. Walter Herrmann, Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung der deutschen Wirtschaft nach 1945, in: Zeitschrift für Unternehmensgeschichte, 23 (1978), S. 81 - 97, Zit. S. 91.

  15. Henle im August 1945, zit. n. Werner Bührer, Ruhrstahl und Europa. Die Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie und die Anfänge der europäischen Integration 1945 - 1952, München 1986, S. 36.

  16. Vgl. Entwurf eines Gesetzes über Wirtschaftsverbände, ohne Datum, Archiv des BDI, RA 4.

  17. Vermerk Froehlich vom 23.3. 1948, ebd.

  18. Vgl. hierzu und zum Folgenden Werner Bührer, Unternehmerverbände, in: Wolfgang Benz (Hrsg.), Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 2: Wirtschaft, Frankfurt/M. 1989, S. 140 - 168, bes.S. 143f.

  19. Vgl. Theodor Eschenburg, Herrschaft der Verbände?, Stuttgart 1955; im Rückblick ders., Das Jahrhundert der Verbände. Lust und Leid organisierter Interessen in der deutschen Politik, Berlin 1989; Eschenburg hatte allerdings nicht nur die Unternehmerverbände im Visier. Als knapper Überblick über die Hintergründe der Verbändediskussion vgl. Edgar Grande, Verbände und Verbändeforschung in Deutschland, in: Werner Bührer/Edgar Grande (Hrsg.), Unternehmerverbände und Staat in Deutschland, Baden-Baden 2000, S. 15 - 22.

  20. So jedenfalls die Information des BDI-Präsidiumsmitglieds Hermann Reusch im Mai 1950, zit. n. W. Bührer (Anm. 18 ), S. 144.

  21. Vgl. zur Mitbestimmungsproblematik (aus gewerkschaftsnaher Sicht) Gloria Müller, Strukturwandel und Arbeitnehmerrechte. Die wirtschaftliche Mitbestimmung in der Eisen- und Stahlindustrie 1945 - 1975, Essen 1991, zum Wettbewerbsgesetz (aus neoliberaler Sicht) Alfred C. Mierzejewski, Ludwig Erhard. Der Wegbereiter der Sozialen Marktwirtschaft, München 2005, bes.S. 170 - 216.

  22. Anders Werner Abelshauser, Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945, München 2004, S. 162 - 174, der diese Episode als "Rückkehr zur korporativen Marktwirtschaft" deutet.

  23. Vgl. Werner Bührer, Auf dem Weg zum Korporatismus? Der Bundesverband der Deutschen Industrie in zeitgeschichtlicher Perspektive, in: ders./E. Grande (Anm. 19), S. 43-52, hier S.44 - 47.

  24. Protokoll der Präsidiumssitzung des BDI am 20.9. 1968, Archiv des BDI, Pro 18; vgl. dazu W. Bührer (Anm. 23), S. 48 - 50.

  25. Vgl. Wolfgang Schroeder, "Konzertierte Aktion" und "Bündnis für Arbeit". Zwei Varianten des deutschen Korporatismus, in: Anette Zimmer/Bernhard Weßels (Hrsg.), Verbände und Demokratie in Deutschland, Opladen 2001, S.29-54; Nico Fickinger, Der verschenkte Konsens. Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit 1998 - 2002: Motivation, Rahmenbedingungen und Erfolge, Wiesbaden 2005.

  26. BDI-Jahresbericht 1984/86, S. 36 u. 27.

  27. Ludolf von Wartenberg, Institutioneller Wandel in Deutschland, Globalisierung und Europäisierung - Herausforderungen für den BDI, in: W. Bührer/ E.Grande (Anm. 19), S. 157 - 163, Zit. S. 161.

  28. Gerhard Lehmbruch, Verbände im ostdeutschen Transformationsprozeß, in: ebd., S. 88 - 109, Zit. S. 92.

  29. L. v. Wartenberg (Anm. 27), S. 162.

Dr. phil., geb. 1950; apl. Professor für Zeitgeschichte an der Technischen Universität München, Lothstr. 17, 80335 München.
E-Mail: E-Mail Link: Werner.Buehrer@pol.wiso.tu-muenchen.de