Einleitung
Das Verdikt mangelnder Reformfreudigkeit und einer gebremsten Modernisierung im deutschen politischen System wurde auf kommunaler Ebene weitgehend widerlegt. Seit den neunziger Jahren sind auf den Reformfeldern Management-/Verwaltungs- und Politikreform (Bürgerbegehren und -entscheid, Panaschieren und Kumulieren, Direktwahl der Bürgermeister) enorme Modernisierungsanstrengungen unternommen worden.
Im Bereich der Funktional- und Territorialreform zeigen sich dagegen gravierende Lücken. Dieses Aufgabenfeld erscheint aber in doppelter Hinsicht besonders wichtig: Über den demographischen Wandel wird nicht nur die Altersstruktur der Bevölkerung verschoben und der Blick auf eine multikulturelle Gesellschaft frei. Er führt auch zu einem Schrumpfen der Bevölkerung und zu einer massiven Abwanderung aus den ost- in die westdeutschen Bundesländer sowie aus den ländlichen Regionen in die Metropolen.
Der demographische Wandel verstärkt somit bereits bestehende Probleme wie Suburbanisierung oder Deindustrialisierung und betrifft nun neben den Metropolen auch die weniger verdichteten Regionen. Ländliche wie auch weniger verdichtete, verstädterte Räume fallen zunehmend hinter große Agglomerations- bzw. Ballungsräume zurück, die durch metropolitane Kernstädte sowie (hoch) verdichtete Kreise geprägt sind.
Der demographische Wandel rückt das zentrale Problem der Integration innerhalb der regionalen Räume wie auch das Problem der Gleichwertig- und Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in den Vordergrund. Die wirtschaftliche Entwicklung dürfte - ebenso wie die Verteilung der Arbeitskräfte oder der Mietspiegel - mittelfristig regional sehr unterschiedliche Ausprägungen annehmen. Die Sozialsysteme werden dadurch in Bezug auf Finanzierbarkeit und Leistungsniveau auf eine harte Probe gestellt. Gleichzeitig sind die Kommunen gefordert, ihre Infrastruktur aufrechtzuerhalten und Serviceleistungen zu erbringen.
Als Lösung wird im Rahmen eines Modells des Wettbewerbsföderalismus über eine stärkere Konkurrenz zwischen den Kommunen und den Regionen nachgedacht. Gleichzeitig soll neben der Koordination und Bündelung von Aufgaben eine stärke Kooperation der Kommunen gewährleistet werden. Wettbewerbsföderalismus und interkommunale Kooperation werden als alternative Strategien zur Abmilderung der Folgen des demographischen Wandels angesehen. Die folgenden Überlegungen sollen aufdecken, inwieweit es sich hierbei um einen Widerspruch handelt oder inwieweit die Konzepte miteinander vereinbar sind. Grundsätzlich geht es somit auch um eine Redefinition der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenstruktur im deutschen föderalen System sowie auf regionaler und kommunaler Ebene um die Zukunft von Mittelbehörden und Kommunen.
Die Diskussion um interkommunale Kooperation ist somit eingebunden in die lokalen Funktional- und Territorialreformen und die föderalen Modernisierungsprozesse auf Bundes- und Länderebene. Dabei sind einerseits die fiskalischen Einnahmen und andererseits die Aufgabenstruktur der Kommunen von besonderer Wichtigkeit. Die bislang angewandten Maßnahmen wie beispielsweise die Erhöhung der Gebühren, Verschuldung oder auch Vermögensverkäufe sind zumeist ausgereizt und längerfristig nicht tragbar, das heißt sie sind nicht nachhaltig.
Kommunale Privatisierung?
Mit der Binnenmodernisierung und einer verstärkten Teilprivatisierung in den Kommunen wurde die Leistungsfähigkeit der öffentlichen und halbprivaten kommunalen Einheiten (Stadtwerke etc.) gestärkt. Bereits hier stellte sich die Frage, inwieweit Eigenbetriebe, kommunale Gesellschaften und Beteiligungen in Konkurrenz zu privaten Anbietern treten dürfen.
Auflösung der Mittelinstanzen?
Die Diskussion um interkommunale Kooperation ist eingebunden in einen Diskurs um die Territorialreform. Dabei stehen insbesondere die Mittelinstanzen (Regierungspräsidien), aber auch die Landkreise unter Reformdruck. In Baden-Württemberg und Bayern werden sie zunehmend gestärkt, in anderen Bundesländern zum Teil abgeschafft (Niedersachsen). Mecklenburg-Vorpommern sowie weitere ostdeutsche Bundesländer versuchen über Regionalkreise die Aufgaben neu zu verteilen und so eine Territorial- und Funktionalreform zu gewährleisten. Hessen hat mit dem Umlandverband und mit dem Ballungsraumgesetz ebenfalls den rechtlichen Rahmen für eine stärkere Zusammenarbeit geschaffen. Grundsätzlich erscheint es so, dass die Aufgaben der mittleren Ebene in Bezug auf Koordination aufgrund des starken demographischen Wandels nicht nur in den Metropolen besonders wichtig sind, sondern auch in den ländlichen Regionen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Mit der Metropolisierung wurde die Notwendigkeit von Aufgabenbündelung und -koordination in den Metropolen deutlich. Während Hannover und Saarbrücken mit dem Modell des Regionalkreises voranschritten, wählten andere Metropolen wie Braunschweig, das Ruhrgebiet, Kassel, Rhein-Main (Frankfurt am Main), Stuttgart, München und Dresden unterschiedliche institutionelle Modelle. Bereits in den neunziger Jahren gerieten - auch vor dem Hintergrund einer Vereinheitlichung der Verwaltungsstruktur - die Regierungsbezirke in der Fläche in die Kritik. Als verlängerter Arm der Landesregierungen kamen ihnen insbesondere Kontrollfunktionen zu, während die immer wichtiger werdenden Aufgabenbündelungen auch auf mangelhafte Strukturen innerhalb der Verwaltungen stießen. In einer Vielzahl unterschiedlicher Gutachten und Gegengutachten wurde eine Delegation von Aufgaben in die Ministerien oder in die Kommunen empfohlen.
Kooperation als Alternative
Der Zweckverband galt lange Zeit als "kleinstes Übel", da Kooperation einerseits als notwendig angesehen wurde, aber andererseits einen starken Lokalpatriotismus behinderte. Für viele Gemeinden beinhaltet eine Freerider-Option oft eine sinnvolle, weil kostengünstige Alternative. Vor dem Hintergrund der Krisensituation wird jedoch die Notwendigkeit einer interkommunalen Kooperation zunehmend deutlicher. Über Unterstützungsleistungen und Belohnungen durch Landesämter und Landesministerien kann diese Zusammenarbeit zusätzlich gefördert werden. Problematisch ist jedoch häufig die Aufstellung von Regeln sowie die Aufteilung von Einnahmen und Ausgaben.
Im Folgenden sollen neben den klassischen Bereichen der interkommunalen Kooperation Kooperationsansätze für neue Aufgabengebiete vorgestellt werden. Dabei geht es neben Aspekten der Stadtplanung auch um Bereiche der Daseinsversorgung, des kommunalen Wirtschaftens, um die Bereiche Kultur und Soziales und die Verwaltungskooperation. Insgesamt wird interkommunale Kooperation in folgenden Bereichen wichtiger:
Versorgungs- und Entsorgung: z.B. Abwasser, Wasser, Abfallentsorgung; Stadt- und Regionalplanung: z.B. Verkehrsplanung, Bauleitplanung, Bodenordnung, Siedlungsentwicklung und Bodenpolitik; Wirtschaftsentwicklung: z.B. Bereitstellung von Gewerbeflächen, Standortmarketing, koordinierte Ansiedlungspolitik, Bestandspflege und Vernetzung touristischer Einrichtungen, Tourismusmarketing; Umweltschutz: z.B. Freiraum- und Klimaschutz, kompensatorisches Flächenmanagement; Kultur und Soziales: z.B. Altenpflege, Jugendhilfeplanung, Schulnetzplanung, Behinderteneinrichtungen, Sportstättenentwicklung, Zusammenarbeit der Feuerwehren.
Insbesondere die interkommunale Kooperation bei der Aufrechterhaltung der Infrastruktur und bei der Bauplanung bietet den Städten eine Vielzahl neuer Möglichkeiten.
Als Gründe für eine Zusammenarbeit werden neben der notwendigen Flächenverfügbarkeit am Standort sowie Wirtschafts- und Wettbewerbsgedanken insbesondere auch bestehende Förderbestimmungen und Vorgaben der Regionalplanung genannt. Gegen eine Kooperation in diesem Bereich sprechen weniger der höhere Verwaltungsaufwand, die geringere Akzeptanz der Bürger oder der Verlust von kommunaler Entscheidungshoheit als vielmehr der erhöhte Abstimmungsbedarf in einem komplizierten Planungs- und Entscheidungsprozess. Dennoch wurden die geringen Kosten und die Risikostreuung sowie die Effizienz des Verfahrens als Vorteil bei der gemeinsamen Aufstellung von Bebauungsplänen gewertet. In einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) wurde insbesondere die geringe Anzahl der gemeinsamen Projektentwicklungen von Wohngebieten kritisiert. Hierüber könnten regional Suburbanisierungsprozesse verlangsamt, Infrastruktur effizienter genutzt sowie die verkehrlichen Belastungen reduziert werden. Im Bereich der Wohngebiete wird insbesondere aus fiskalpolitischen Interessen um aktive und einkommensstarke Bevölkerungsgruppen konkurriert. Bei den Kooperationspartnern wurde nur in seltenen Fällen Kritik an der bestehenden Rechtsgrundlage deutlich; § 203 bis § 205 BauGB sowie landesrechtliche Regelungen waren offenbar ausreichend.
Zentrale Ziele weiterer Analysen zur interkommunalen Kooperation sind die Definitionen von Barrieren und Erfolgskonstellationen. Die Forschergruppe um Beate Hollbach-Grömig hat in ihrer Studie zur interkulturellen Zusammenarbeit in vier Großregionen in den ost- und westdeutschen Bundesländern unterschiedliche Typen interkommunaler Kooperation untersucht.
Die Aufhebung des Territorialprinzips wird in den Kommunen seit langen Jahren diskutiert und praktiziert. Klassische Kooperationen bestehen insbesondere zwischen den Zweckverbänden im Bereich Abwasser und Wasser sowie im Abfall- und Entsorgungsbereich. Erst in den letzten Jahren zeigen sich zusätzlich Ansätze im Bereich der Verwaltungskooperation. Mit der hessischen Rahmenvereinbarung zur Bildung von Dienstleistungszentren werden etwa durch das hessische Innenministerium Geschäfte der laufenden Verwaltung, die zu mehr als 15 Prozent Effizienzgewinn führen, mit bis zu 70.000 Euro unterstützt. So werden Ordnungsämter und Standesamtbezirke zusammengelegt, auch wird das Personalwesen über zentrale Personalstellen erledigt. In einer gemeinsamen Finanz- und Steuerverwaltung können auch kleinere kommunale Einheiten miteinander kooperieren. Im zweiten Bereich der kommunalen Infrastruktur werden zum Beispiel Einkaufsgemeinschaften oder Bauhöfe gemeinsam gegründet bzw. organisiert; im sozialen Bereich geht es beispielsweise um die Zusammenlegung von Sozial- und Krankenpflegestationen. Im Bereich Wirtschaft und Verkehr werden Aufgaben der Tourismusförderung gebündelt und Gewerbegebiete gemeinsam ausgeschrieben. Auch auf den Gebieten von Kultur und Sport lassen sich eine Vielzahl vergleichbarer Anstrengungen ausmachen. Sie betreffen den Bau und die Nutzung von Sportanlagen sowie von Museen und Theatern. Diese Förderung durch die Landesregierung ist für die notwendige interkommunale Kooperation von großem Vorteil. In den neuen Formen der Regionalisierung wird die Überlebensfähigkeit kommunaler Institutionen gewährleistet. Dabei ist die Rechtsform der unterschiedlichen Einheiten zu beobachten. Die Landesregierungen fördern zunehmend nur bereits realisierte Projekte; kooperative Projekte, die sich noch in der Planungsphase befinden, werden nicht unterstützt.
In der Untersuchung der baden-württembergischen Stadtregionen Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart wird deutlich, dass interkommunale Kooperation als Oberziel und Maximalforderung die "Institutionalisierung einer neuen Gebietskörperschaft in Gestalt eines Regionalkreises" beinhaltet.
Seit Ende der achtziger Jahre trägt man den regionalen Besonderheiten Rechnung und schloss in der Region Freiburg (1994) einen Kooperationsvertrag ("weicher Ansatz"). Dagegen gründete man in Karlsruhe eine Technologieregion als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (1987) und in Stuttgart die Verbandsregion Stuttgart (1994) ("institutioneller Ansatz"). Auch wenn von Länderseite auf eine Einheitlichkeit der Verwaltung gedrängt wird, so versuchen die Kommunen und Landkreise doch weiterhin, stadt- und regionsspezifische Lösungen zu entwickeln. Grundsätzlich wird aber von einer "härteren Form" der Zusammenarbeit ausgegangen. Freiburg konzipiert dabei den Mehrzweckverband Region Freiburg, der den Kooperationsvertrag weiterentwickeln und in Form eines Zweckverbandes bzw. einer GmbH ein Dach für die Zusammenarbeit des Stadtkreises Freiburg und der beiden benachbarten Landkreise darstellen soll. In Stuttgart wird versucht, den 1994 aufgelösten Nachbarschaftsverband wiederzubeleben, der bereits Flächennutzungsplankompetenz besaß, um hierüber längerfristig die Entwicklung eines Regionalkreises mit allen bedeutsamen Planungs- und Finanzierungsaufgaben voranzutreiben. Karlsruhe konzentriert sich weiterhin auf freiwillige konsensorientierte Zusammenarbeit unter dem Dach der privatrechtlich organisierten Technologieregion.
Auch wenn weiter starke Widerstände gegen mögliche Funktions-, Macht- und Kompetenzverluste auf der lokalen Ebene existieren, wird in der Difu-Studie dazu geraten, sich auf das langfristig anvisierte Ziel zu konzentrieren, wonach Kernstädte und ihr Umland als neue Gebietskörperschaften in Form von Regionalkreisen anstrebt werden. Zusätzlich wird neben der Funktionalreform und der interkommunalen Kooperation eine völlige Neuregelung der kommunalen Finanzstrukturen durch den Bundesgesetzgeber gefordert.
Schlussfolgerungen
Die deutsche kommunale Ebene hat seit den neunziger Jahren im Verwaltungsbereich wie in der repräsentativen und direkten Demokratie eine Modernisierungswelle erlebt. Vor dem Hintergrund der Politikverflechtung und der schmerzhaften Erfahrungen mit der Gebietsreform bleibt aber eine Funktional-, Gemeindefinanz- und Territorialreform problematisch. Eine neue Gemeindegebietsreform lässt sich in Deutschland nach den verheerenden politischen Folgen der Gebietsreform in den siebziger Jahren nur schwer verwirklichen. Der demographische Wandel scheint diese jedoch längerfristig unumgänglich zu machen. Die Diskussion um die Entwicklung der Mittelinstanzen und der Landkreise hat dadurch einen neuen Aufschwung bekommen. Kurzfristig bietet sich zudem als Alternative die interkommunale Kooperation an. Hier werden in vielen Regionen neue Einsatzmöglichkeiten entwickelt.
Der demographische Wandel und die nationalen wie internationalen Migrationswellen führen zu einer verstärkten Mobilisierung der Bevölkerung und einer zunehmenden Metropolisierung. So sinkt die Bevölkerungszahl in den strukturschwachen Kleinstädten und ländlichen Regionen. Ging die Metropolisierung bislang eher mit einer verstärkten, von oben initiierten Kooperation einher, so wird die Abnahme der Bevölkerungszahl in den ländlichen Regionen eher zu einer stärkeren punktuellen Kooperation zwischen den Gemeinden führen. Die zentralen Gemeindefunktionen können aufgrund stark sinkender Einwohnerzahlen nicht mehr von einer Gemeinde allein gelöst werden. Zudem müssen die Kommunen aufgrund des demographischen Wandels etwa mit Blick auf alte Menschen neue Integrationsleistungen erbringen und stärker auf kulturelle wie soziale, weiche Standortfaktoren setzen. Dabei fällt die Kooperation in diesen Bereichen, beispielsweise im Kultursektor, besonders schwer. Die Kommunen sind gefordert, in einem Prozess der Aufgabenkritik den neuen vielfältigen Bedürfnissen entgegenzutreten und - sowohl in Bezug auf den demographischen Wandel und Kinderfreundlichkeit als auch in Bezug auf die Integration von Migrantinnen und Migranten - neue Aufgaben zu übernehmen. Die Veränderungen haben somit nicht nur Einfluss auf Landschafts- und Flächenverbrauch, Verkehrsentwicklung und regionales Wirtschaftswachstum, sondern auch auf so genannte weiche Standortfaktoren. Kulturelle und soziale Infrastruktur stellen weiterhin wichtige Anreize für die Wohnortentscheidung dar.
Bei der Territorialreform zeigen sich zwei grundlegende Tendenzen, die dem Prinzip der Größe und der Demokratie gerecht werden. Da auf der kommunalen Ebene der ländlichen Nachbargemeinden die lokale Identität von besonderer Bedeutung ist, bietet sich hier zunächst die interkommunale Kooperation als Zusammenarbeit an. Diese kann friedensstiftend zwischen den lokalen Einzelinteressen wirken und sich auf dieser Basis längerfristig zu einer höheren Form der Kooperation entwickeln. Auf der regionalen Ebene - und hier insbesondere in den nicht-metropolitanen, ländlichen Regionen - sind Möglichkeiten der Gebietsreform wichtiger. Größere Regionalkreise führen kaum zu einem Identitätsverlust, da in der Regel die Landkreise von den Bürgerinnen und Bürgern ohnehin oft nur als artifizielles Konstrukt gesehen werden.
Bereits heute gibt es in den Metropolen vielfältige staatliche Regelungen und Förderungsinstrumente interkommunaler Kooperation (wie z.B. in Frankfurt am Main mit dem Hessischen Ballungsraumgesetz), die vor allem regionale Gesellschaften, das Standortmarketing, Regionalparks, ein integriertes Verkehrsmanagement und Kulturinitiativen betreffen. Insbesondere in Bereichen mit mangelnder Kostendeckung - in Kultur und Bildung - sind neue Formen der "Public-Public-Partnership" zu initiieren. Es gilt, diese neben den ebenfalls zu entwickelnden "Public-Private-Partnerships" und der Binnenreform des öffentlichen Sektors wie der Modernisierung der halböffentlichen Versorgungsunternehmen zu forcieren. Nur so kommt es zum Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Anbietern, und nur so kann ein breites Dienstleistungsangebot auch in der Fläche gewährleistet werden. Interkommunale Kooperation bildet dabei eine ernsthafte - wenn auch nicht einfach zu bewerkstelligende - Alternative im lokalen Bereich, in dem die politische Identität besonders wichtig ist. Sie birgt dabei nicht in dem Maße die Gefahr politischer Verwerfungen und Konflikte, wie dies bei der Gebietsreform der Fall war. Wettbewerb und Kooperationen scheinen insofern nicht in Widerspruch zueinander zu stehen; es scheint sich vielmehr um zwei Leitmotive in zum Teil unterschiedlichen funktionalen Feldern zu handeln. Insofern wird lokale Co-opetition - horizontale Kooperation - nötig. Ziel ist somit eine Koexistenz basierend auf Wettbewerb und "Kooperation".