Der nach dem 11. September 2001 ausgerufene, weltweite "Krieg gegen den Terror" wird nicht allein mit militärischen Mitteln, sondern auch mit einem rechtsstaatlichen Instrumentarium geführt. Aus Sicherheitserwägungen heraus meinten einige Staaten, an einem "Tabu" des Rechtsstaates rütteln zu müssen: dem absoluten Folterverbot. Eine Enttabuisierung untergräbt den zentralen Pfeiler demokratisch verfasster Gesellschaften: die Rechtsstaatlichkeit (rule of law). Der Staat steht nicht jenseits der Gesetze, sondern muss sich an diesen messen lassen.
Bislang sind die Bürgerinnen und Bürger per Gesetz vor der Gewalt des Staates geschützt. Sollte dies durch das Argument eines "Ticking bomb"-Szenarios außer Kraft gesetzt werden, das von den Befürwortern einer - wenn auch "moderaten" Folter - immer wieder ins Feld geführt wird? Selbst die subtilste Form der Folter, die keinerlei äußerliche Spuren am Körper des Opfers hinterlässt, zerstört seine Menschenwürde.
Das von den USA betriebene Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba ist zum Synonym für die Rechtlosigkeit von unter Terrorismusverdacht stehenden Gefangenen geworden. Als so genannte "illegale feindliche Kämpfer" (illegal enemy combatants) sollen für sie weder die Genfer Konvention noch die internationalen Menschenrechtsverträge gelten. Die Entscheidung des amerikanischen Supreme Courts im Fall Hamdan vs. Rumsfeld hat dieser Rechtlosigkeit nun einen Riegel vorgeschoben. Der amerikanische Rechtsprofessor David Cole, der sich mit verfassungsrechtlichen Aspekten des "war on terror" befasst, schrieb dazu kürzlich in "The New York Review of Books": Tatsächlich beruhe die Stärke und die Sicherheit eines Staates im Kampf gegen Terroristen in der Befolgung der rule of law, die auch das Völkerrecht mit einschließe. Erst die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit schaffe die notwendige Legitimation, um den Respekt der Welt zurückzugewinnen.