Die Wurzeln des deutschen Föderalismus reichen bis ins Mittelalter zurück. Vergleichsweise spät kam es in Deutschland zur Bildung eines Nationalstaats; die Macht der Landesfürsten und des Klerus war stark. Nach dem Untergang des Reiches leiteten die Westalliierten 1945 die föderale Neuordnung ein. Seit der deutschen Vereinigung gilt es, die Interessen von jetzt 16 Bundesländern mit denen des Bundes auszutarieren - das ist kein leichtes Unterfangen, zumal dann, wenn die Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat parteipolitisch unterschiedlich ausfallen.
Im Oktober 2003 wurde auf Beschluss beider Kammern die "Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" eingesetzt. Die Vorarbeiten der Kommission nutzte die große Koalition, um die Föderalismusreform umzusetzen. Am 1.September 2006 traten die umfangreichsten Grundgesetzänderungen seit Bestehen der Bundesrepublik in Kraft. Die Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze sinkt, um Effizienz und Leistungsfähigkeit des Staates zu sichern und klarere Verantwortlichkeiten zu schaffen. Im Gegenzug erhalten die Länder ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen etwa im Strafvollzugsrecht, in Teilen des öffentlichen Dienstrechtes und beim Ladenschluss.
Der diffizilere Reformschritt steht noch aus: eine Reform der Finanzverfassung, die zu Kooperation und Wettbewerb ermutigt. Wie können Haushaltsnotlagen vermieden werden? Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober die Klage des hoch verschuldeten Landes Berlin auf zusätzliche Finanzhilfen des Bundes verworfen. Der Einfluss der Länder auf ihre Einnahmen ist gering, und der Länderfinanzausgleich in der jetzigen Form ermutigt kaum zum Sparen.