Einleitung
Das Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" setzt ein ermutigendes Zeichen für die Reformfähigkeit Deutschlands. Mehr vielleicht als andere Fragen entscheiden die Organisierbarkeit der Städte und die Integrationsfähigkeit der städtischen Zivilgesellschaften über das Gelingen des sozialen und ökonomischen Transformationsprozesses. Am Zustandekommen des nationalenProjekts Soziale Stadt haben alle drei staatlichen Ebenen und alle tragenden politischen Kräfte Anteil. Es stellt nichts weniger dar als den Versuch, einer innovativen Städtepolitik zum Durchbruch zu verhelfen und die Stadtentwicklungsplanung der kommunalen Selbstverwaltungen auf ein zeitgemäßes Niveau zu heben.
Das Programm wurde 1999 als Gemeinschaftsinitiative des Bundes und der Länder aufgestellt.
Der Bericht lässt Stärken und Schwächen des Programms, ermutigende Erfolge wie auch Umsetzungsschwierigkeiten in den Problemgebieten erkennen. Programm und Bericht haben den "Forschungsverbund Armut und Armutsprävention" in der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) veranlasst, die politisch Verantwortlichen des Bund-Länder-Programms in einem unabhängigen Votum darin zu bestärken, das innovative Programm in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln und insbesondere familien- und generationenpolitisch auszubauen.
Das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" reagiert mit Maßnahmen der sozialräumlichen Restrukturierung auf eine fortschreitende sozialräumliche Spaltung vieler Städte in der Folge des wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandels. Lebenslagen der privaten Lebensführung prägen sich in Sozialräumen aus. "Die Dimension Raum" - erläutert der Difu-Bericht - "wird insgesamt verstanden als Überlagerung von physischen Bedingungen, Ort von Erfahrungen und Lernprozessen, als Raum mit Orientierungs-, Symbolisierungs-, Identifikations-, Aneignungs- und Nutzungsfunktionen und damit auch als ,Statusmerkmal und als Ort der sozialen Selbstdefinition'."
Instrumente der Stadtteilentwicklung
Mit dem Ziel einer größeren Annäherung von System- und Lebenswelt erproben die Kommunen "neue Verwaltungs- und Managementstrukturen"
Noch nicht in allen, aber in vielen Städten des Programms wird das "Integrierte Handlungskonzept", das sich noch im Entwicklungsstadium befindet, als Instrument der Planung und Steuerung der Stadtteilentwicklung eingeführt. Das Ziel besteht darin, die stadtteilbezogene und die gesamtstädtische Entwicklungsplanung im Zusammenhang aufzustellen und umzusetzen. Bei einem "Integrierten Handlungskonzept" handelt es sich um einen "flexiblen Orientierungsrahmen". Aufstellung und Fortschreibung bilden eine Plattform der Beteiligung. Diese knüpfen nicht nur an Defiziten an, sondern ebenso - ein Gütezeichen des Programms - an vorhandenen Ressourcen und Entwicklungspotenzialen eines städtischen Problemgebiets.
Zu den "neuen Verwaltungs- und Managementstrukturen" der Stadtteilentwicklung zählt vor allem auch die systematische Etablierung eines "Quartiersmanagements". Mit diesem Schlüsselinstrument soll "eine horizontal und vertikal vernetzte Kooperations- und Managementstruktur auf Verwaltungs- und Quartiersebene, zwischen diesen Ebenen sowie mit allen anderen lokal relevanten Akteuren gewährleistet werden, um insbesondere die Aktivierung und Beteiligung sowie die Vernetzung von Bewohnerschaft und lokalen Akteuren zu fördern und zu stützen"
Das Quartiersmanagement setzt auf die Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung. Dem Difu-Bericht zufolge weisen die städtischen Zivilgesellschaften "Beteiligungsbereitschaft, Eigeninitiative und Selbsthilfeansätze" auf:
Zu "neuen Verwaltungs- und Managementstrukturen" in städtischen Problemgebieten gehört heute mehr denn je ein professionelles Finanzmanagement der Kommunen. Es ist das Finanzmanagement vor Ort, das für die Akquisition, Koordination und Verwendungskontrolle der Maßnahmenfinanzierungen eines "Integrierten Handlungskonzepts" verantwortlich ist und entsprechend befähigt sein muss. Außerdem hat es darin auch die freien lokalen Akteure zu unterstützen. Es wäre wohl wenig Erfolg versprechend, wollte man diese Aufgaben auf teilweise vorgelagerte Ebenen übertragen. Zweifellos sind die Anforderungen an ein effizientes örtliches Finanzmanagement hoch. Die finanziellen Spielräume der Gebietskörperschaften sind längerfristig eng begrenzt, Infrastrukturmaßnahmen vielfach Joint Ventures, die einen Finanzierungs-Mix aus öffentlichen, gemeinnützigen, marktwirtschaftlichen und privaten Quellen erfordern. Ein Ressourcen-Mix entspricht auch der Philosophie des aktivierenden Sozialstaats; danach sollen endogene Potenziale der Gesellschaft und der Wirtschaft genutzt und partnerschaftliche Lösungen unterstützt werden. Außerdem erfordert eine ausgewogene Kombination der Städtebauförderung mit Maßnahmen anderer Politikfelder naturgemäß einen sehr viel höheren Anteil nichtinvestiver Mittel. Konditionen herangezogener Finanzmittel lassen sich zumeist in einem begrenzten Umfang moderieren. So bietet etwa der weite Investitionsbegriff der Städtebauförderung Gestaltungsmöglichkeiten. Konditionen können ausgehandelt werden. Nicht zu übersehen ist jedoch, dass Finanzmittelgeber Aufgaben in originärer Verantwortung wahrnehmen, Mittel an bestimmte Verwendungszwecke binden und diese entsprechend konditionieren. Dies gilt für staatliche, marktwirtschaftliche, gemeinnützige und private Geldgeber. Die Zielsetzung einer Ressourcenbündelung im Sinne einer Koordination des Handelns der verschiedenen Fördermittelgeber, einer Harmonisierung von Förderprogrammen und einer Bündelung von Finanzierungsquellen im Rahmen des Programms dürfte deshalb zu hoch gegriffen sein.
Kritik am Bund-Länder-Programm
Der Forschungsverbund Armut und Armutsprävention in der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft regt an, bei der geplanten Weiterentwicklung des Bund-Länder-Programms insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
- Das Programm öffnet einen strategischen Zugang zu einer Politik der Armutsprävention und Armutsbekämpfung. Es könnte deshalb im Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2005) einen wesentlichen Handlungsansatz bilden. - Das Programm muss sich auf allen staatlichen Ebenen sehr viel mehr um eine Einbeziehung von Kräften der Zivilgesellschaft bemühen. Partnerschaftlich einbezogen werden könnten zum Beispiel auch Wohlfahrtsverbände und Stiftungen, Wirtschaftsverbände und Kammern, Bildungs- und Beratungsverbände sowie Kinder-, Jugend-, Frauen-, Familien- und Seniorenverbände mit ihren Aktivierungspotenzialen. - Die für das Programm verantwortlichen öffentlichen Institutionen sollten entschieden - gegebenenfalls mit organisatorischen Innovationshilfen - auf eine integrierte Entwicklungsplanung der Gesamtstadt und auf integrierte interdisziplinäre Handlungskonzepte der Stadtteile mit Entwicklungsbedarf hinwirken. - Integrierte Handlungskonzepte der Stadtteilentwicklung sollten Angebote einer in sich ausgewogenen Generationenpolitik enthalten, die Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer, ältere und alte Menschen gleichermaßen als Zielgruppen einer gestaltenden Politik einbeziehen. - Die "übergeordneten Funktionsbereiche" des Programms sollten um einen Bereich "Stärkung der Lebensführung von Familien" erweitert, die "Integrierten Handlungskonzepte" der Kommunen um eine Politik für Familien ergänzt werden.
Mit seinem Votum konnte der Forschungsverbund Bund, Länder und Kommunen auf einen Konstruktionsfehler des Programms aufmerksam machen, der sich beheben lässt - was, wie sich abzeichnet, in Angriff genommen wird. Das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" setzt sich zum Ziel, Individuen zu mobilisieren. Aber private Haushalte und Familien kommen faktisch (bis auf wenige Ausnahmen) als Adressaten der kulturellen, sozialen und gesundheitsbezogenen Stadtteilarbeit im Programm nicht vor. Sie werden als Partner nicht erkannt und deshalb auch nicht gezielt in die Aktivitäten des Programms einbezogen. Dieser Mangel bewirkt Effizienzeinbußen. Außer Betracht gelassen wurde, dass private Haushalte und Familien nicht nur die Summe ihrer einzelnen Mitglieder darstellen. Sie bilden vielmehr eng verbundene Systeme interagierender Mitglieder, die eine kollektive Lernfähigkeit aufweisen und sich in der Alltagsbewältigung abstimmen. Das Programm sollte die vielfach belegte Erfahrung nutzen, dass private Haushalte und Familien selbst in schwierigen Lebensumständen und beschädigten Milieus ein Stück weit als Akteure ihrer Lebenswelten und Mitgestalter ihrer Lebenslagen auftreten. Eine sehr interessante Feststellung des Difu-Berichts ist es, dass die Stadtteile des Programms in ihrer Bevölkerungsstruktur "relativ junge Quartiere" bilden.
Nicht hoch genug zu bewerten ist, dass das föderale Programm der Sozialen Stadt unbeschadet der aktuellen Konflikte um die föderale Zuständigkeits- und Finanzmittelverteilung gestaltbar und durchführbar ist. Bestätigung erfährt das gemeinsame politische Vorgehen durch den unbestreitbaren Erfolg der ersten Programmphase. Die Aussichten für eine aktive Weiterentwicklung des Programms sind deshalb positiv einzuschätzen. Auch die Initiative des Forschungsverbunds, die sich an Ressortleitungen der Länder und des Bundes gewandt hatte, wurde von vielen Ministerien und Senatsverwaltungen in konstruktiver Weise aufgegriffen.
Das Deutsche Institut für Urbanistik führt im Rahmen des Bund-Länder-Programms Good-Practice-Analysen durch, die das Stadtteil-Management und die Qualität von Maßnahmen beurteilen. Bund und Länder werden zu überlegen haben, auf welche Weise die Ergebnisse dieser Analysen in einem lernenden Projekt aufgegriffen werden können.
Vorschläge für konkrete Maßnahmen
Der Forschungsverbund Armut und Armutsprävention hat konkrete Vorschläge für Maßnahmen einer familien- und generationenbezogenen Weiterentwicklung des Programms Soziale Stadt mit dem Schwerpunkt "Stärkung der Lebensführung von Familien" vorgestellt,
Familienhaushalte mit Defiziten in der Haushaltsführung (Multiproblemfamilien) werden im Zuge von Familienpflegeeinsätzen erreicht. Die Vermittlung von Kompetenzen erfolgt in Form der sequenziellen Intervention durch die Familienpflegerin über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Schwerpunkte der "zugehenden Unterstützung" sind Fragen zu folgenden Bereichen: Planung und Organisation des Haushalts, Umgang mit Geld, Risiken der Überschuldung, Einkaufsverhalten, Ernährung, Sauberkeit und Ordnung der Wohnung, Kleider- und Wäschepflege, Versorgung von Kindern und Säuglingen, Gesundheit und Hygiene von Erwachsenen. Das Konzept wurde unter Federführung des Deutschen Caritasverbands im Rahmen des ersten Armutspräventionsprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von November 1999 bis Oktober 2001 entwickelt und in acht Familienpflegeeinsatzstellen erprobt. Es hat sich sehr gut bewährt. Seine flächendeckende Verbreitung setzt zum einen entsprechende Schulung der Einsatzkräfte voraus; zum anderen gibt es ein weiteres Kostenproblem in der Umsetzung, weil das Haushalts-Organisations-Training aufwendiger ist als herkömmliche Familienpflegeeinsätze.
Das Konzept der Elternschulen für den Alltag ist als ein Ergebnis des ersten Armutspräventionsprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt worden. Gegenwärtig läuft ein Pilotprojekt in der Frauenklinik des Klinikums Krefeld. Ergänzend zu den bisherigen Kursen für die Geburtsvorbereitung wird dort von Kooperationspartnern ein Kursprogramm mit Themenabenden zur Stärkung der Haushalts- und Familienkompetenzen entwickelt und erstmalig angeboten. Behandelt werden folgende Themen: Partnerschaft, Arbeitsteilung und Zeitmanagement, Erziehung in der Familie, Finanzen planen und kontrollieren, Risikomanagement für die Familie, Verbraucherrechte kennen und wahrnehmen, Ernährung und Gesundheit, Umweltbewusst handeln, Wege durch den Behördendschungel. Für die Durchführung der Themenabende wurden überwiegend Institutionen vor Ort gewonnen, wie die Diakonie Krefeld & Viersen, der Fachbereich Soziales der Stadt Krefeld und die örtliche Verbraucherberatung, die diese Aufgaben im Rahmen ihrer originären Zielgruppenarbeit - kostenneutral - übernehmen. Das Konzept lässt sich prinzipiell bundesweit und entlang der gesamten Betreuungs- und Bildungskette von der Geburtsklinik über die Kinderkrippe, den Kindergarten und Kinderhort bis zur Grundschule etablieren, um Eltern als Zielgruppe außerhalb der traditionellen Einrichtungen der Erwachsenenbildung "abzuholen". Für die Übertragung auf andere Standorte muss die jeweilige Trägerschaft und Organisation vor Ort - wie im Pilotprojekt die Krefelder Frauenklinik - gewonnen, etabliert und einführend beraten werden.
Ein Konzept der Präventiven Einkommens- und Budgetberatung wurde im Rahmen eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiierten und geförderten Bundes- und Landesmodellprojekts in Rostock in den Jahren 1994 bis 1998 entwickelt. Es ergänzt die Arbeit der herkömmlichen Schuldnerberatung für überschuldete Haushalte durch eine haushaltswirtschaftliche Beratung im Vorfeld von Finanzkrisen. Das Beratungsangebot wendet sich an Jugendliche und Erwachsene und zielt auf die Stärkung der Bewältigungskompetenzen. Es erstreckt sich auf alle Fragen der Einkommensverwendung und Einkommenserzielung einschließlich der Beratung zu Fragen der Transfereinkommen und der Existenzgründung. In Rostock kann das präventive Beratungsangebot wegen der kommunalen Verpflichtung in der Schuldnerberatung nur eingeschränkt weitergeführt werden. Herkömmliche Schuldnerberatungsstellen sind grundsätzlich an einer Übernahme des Konzepts und der damit verbundenen Ausweitung ihres Aufgabenspektrums interessiert. Aber nicht einmal die Schuldnerberatung ist überall eine kommunale Pflichtaufgabe, wie in Rostock; und präventive Arbeit ist zunächst einmal kostenträchtig, während die (über)kompensierenden Wirkungen von Prävention teils zukunftsfern anfallen und insgesamt schwer zu messen sind. Auch die herkömmliche Schuldnerberatung bedarf dringend der Unterstützung und Ausweitung.
Grundlagen der Armutsprävention
Maßnahmen zur Armutsprävention durch Stärkung der Lebensführung von Familien sind insbesondere im Rahmen der haushalts- und familienwissenschaftlichen Armutsforschung und Armutsprävention entwickelt und im ersten Armutspräventionsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umgesetzt worden.
Theoretische Grundlagen für Maßnahmen zur Stärkung der Alltagskompetenzen liefern zum einen die Konzepte der Haushalts- und Wohlfahrtsproduktion, wie sie der deutsche Soziologe Wolfgang Zapf und der amerikanische Ökonom Gary S. Becker formuliert haben. Zum anderen sind die Theorien der Humanvermögensbildung und der Basiskompetenzen als Voraussetzung der Güternutzung für die Lebensgestaltung grundlegend, die an Arbeiten des indischen Ökonomen Amartya K. Sen anknüpfen. Der Haushaltsproduktionsansatz versteht Privathaushalte als basale Akteure. Haushaltsproduktion in einem umfassenden Sinn ist die Gestaltung der Lebenslage durch einen Prozess der Transformation von humanen, materiellen und sozialen Ressourcen des Haushalts bzw. der Haushaltsmitglieder unter Rückgriff auf die sozioökonomische und ökologische Umwelt in die letztlich nutzen- und wohlfahrtstiftenden Endprodukte, z.B. verzehrfertige Mahlzeiten, gemütliche Wohnung und sozialisierter Nachwuchs. Den humanen Ressourcen wie Wissen, Fähigkeiten und Handlungsbereitschaft kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Es liegt nahe, solche Kompetenzen zu fördern, wenn sie fehlen.
Weitere wissenschaftliche Grundlagen liefern Ergebnisse der empirischen Forschung, insbesondere zu Armut, Verarmung und Armutsüberwindung, Sozialhilfebezug, Überschuldung, Financial Literacy und Ökonomischem Analphabetismus. Übereinstimmend wird nachgewiesen, dass fehlende Kompetenzen für die Gestaltung des Alltags in Haushalt und Familie häufig zumindest mit ursächlich für defizitäre Lebenslagen sind; theoretisch begründet, aber auch empirisch belegt ist die positive Wirkung von diesbezüglichen Maßnahmen der Bildung und Beratung.
Praktische Grundlage der bereits erwähnten Maßnahmen zur Stärkung der Lebensführung von Familien war das von der Bundesregierung in der 14. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags beschlossene "Maßnahmenkonzept zur Armutsprophylaxe", kurz: Armutspräventionsprogramm, das in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in sechs Programmteilen konkretisiert wurde. Darunter waren neben den forschungsorientierten Programmteilen auch solche zur praktischen Stärkung von Haushaltsführungskompetenzen durch Bildung und Beratung.
In einer konzertierten Aktion fanden Verbände der Wohlfahrtspflege und der Hauswirtschaft mit privaten und kommunalen Kooperationspartnern in Projekten zur Armutsprävention zusammen. Deren Zielsetzung bestand in der Stärkung von Kompetenzen für Haushalt und Familie durch präventiv orientierte Kursangebote bzw. zugehende Unterstützung von Menschen in prekären Lebensverhältnissen sowie durch Entwicklung und Erprobung von Bildungskonzepten und Qualifizierungsmaßnahmen von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung. Im Zeitraum von Ende 1999 bis 2002 wurden über 100 Kurse und Kursreihen an über 50 Standorten in Deutschland von rund 40 Projektträgern und Kooperationspartnern entwickelt und durchgeführt.
Resümierend kann festgestellt werden, dass das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" noch familien- und generationenpolitische Lücken aufweist; es bietet sich folglich die Ergänzung eines übergeordneten Schwerpunkts "Stärkung der Lebensführung von Familien" und eine Implementierung von entsprechenden Bildungs- und Beratungsprojekten an. Das wäre ein neuer politischer Impuls, den sich die Gutachter und die Experten-/Steuerungsgruppe der Zwischenevaluierung für die Weiterentwicklung des Programms wünschen.
Internetverweise der Autoren
Informationen über das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" bietet: Externer Link: www.sozialestadt.de
Die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e.V. ist unter folgender Adresse zu erreichen: Externer Link: www.dghev.de
Über einen neuen Ansatz der Bildung für Haushalt und Familie informiert: Externer Link: www.neuehauswirtschaft.de