Einleitung
Von Beginn des politischen Umbruchs in Europa 1989/90 an stand außer Frage, dass die deutsch-polnischen Beziehungen für die weitere europäische Integration in Zukunft ebenso einflussreich sein würden wie die Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland. Die Größe beider Staaten, die historischen Belastungen der bilateralen Beziehungen und die Neugewichtung der mitgliedstaatlichen Einflussverteilung innerhalb der EU begründen den hervorgehobenen Rang des deutsch-polnischen Verhältnisses. Welche Vorstellungen über die zukünftige Gestalt Europas in beiden Gesellschaften vorherrschend sind, ist deshalb von enormer politischer Relevanz. Denn die öffentliche Meinung eröffnet und beschränkt den europapolitischen Handlungsspielraum der Regierungen,
Das deutsch-polnische Verhältnis ist in den realen Beziehungen, aber auch den gegenseitigen Wahrnehmungen nach wie vor kompliziert. Seine Geschichte ist durch Krieg, Gewalt und Vertreibung und fast durchgängig durch widerstreitende Interessen gekennzeichnet. Erst nach der politischen Transformation Europas kam es zu einer deutlichen Korrektur. Doch den vielen Anstrengungen zu einer Verbesserung des beiderseitigen Verhältnisses zum Trotz kommt es im deutsch-polnischen Verhältnis noch immer zu Unstimmigkeiten und Missverständnissen.
Unterschiedliche Interessen belasteten die Beziehungen, zuletzt vor allem im Irakkrieg sowie in der Endphase der EU-Erweiterung vom Mai 2004. In der Europapolitik wurden dabei nicht nur Gegensätze zwischen den Regierungen, etwa hinsichtlich der neuen Stimmengewichtung im EU-Rat, sondern auch zwischen den Gesellschaften sichtbar, denn diese scheinen unvereinbare europapolitische Ziele zu präferieren.
Allerdings ist unschwer zu erkennen, dass die Ursachen für diese angeblichen gesellschaftlichen Interessengegensätze hauptsächlich in von der politischen Elite und von den Massenmedien produzierten und verbreiteten Ängsten vor den Folgen des polnischen EU-Beitritts liegen. Da viele Medien eine simplifizierte, dramatisierte und personalisierte Berichterstattung anbieten, die eher auf Emotionen und negativen Informationen basiert, kann es nicht verwundern, dass in deutschen Medienkommentaren mit der Aufnahme Polens in die EU in erster Linie Fragen der Integrationsfinanzierung sowie des Zuflusses von billigen Arbeitskräften verbunden wurden. In polnischen Medien hingegen wurden der Aufkauf polnischen Grund und Bodens durch Deutsche, erwartete Insolvenzen in der Wirtschaft und der Verlust von Identität und Kultur hervorgehoben.
Aufgrund dieser medial verstärkten Divergenz der Interessen auf beiden Seiten der Oder kann der Eindruck entstehen, dass sich Polen und Deutsche in einem europäischen Nullsummenspiel befinden: Was die eine Seite gewinnt, verliert die andere. Welche Einstellungen in beiden Gesellschaften parallel ausgebildet sind und gemeinsame politische Handlungsspielräume eröffnen, wurde hingegen in den Medien bislang kaum thematisiert. Da beide Gesellschaften ihre Informationen zur Unionserweiterung (und in diesem Prozess auch übereinander) hauptsächlich aus den Medien bezogen, entstand ein unvollständiges Bild der Situation, mit der Folge, dass Ängste und Befürchtungen vor den unmittelbaren Folgen der EU-Erweiterung überbetont wurden.
Dieser Beitrag konzentriert sich auf die ausgeblendete Seite der öffentlichen Meinung, also auf eine Vielzahl übereinstimmender Präferenzen in beiden Gesellschaften bezüglich der künftigen Ausgestaltung und Funktionsweise der EU. Aus den Daten des Eurobarometers, ein in den Staaten der EU im Auftrag der Europäischen Kommission regelmäßig erhobenes, repräsentatives Meinungsbild, geht hervor, dass in den beiden Nachbarländern eine ähnliche Haltung zu vielen für die EU vitalen Fragen vorherrscht. Beide Bevölkerungen befürworten eine gemeinsame europäische Entscheidungsfindung in übereinstimmenden Politikbereichen und räumen denselben europäischen Aufgaben Priorität ein. Doch trotz der offenbar wachsenden Bereitschaft zu gemeinschaftlichen Entscheidungsverfahren treten gleichzeitig der Wunsch nach weitgehender Souveränität des Nationalstaates sowie die Ablehnung eines europäischen Föderalstaates deutlich hervor.
Zwei Fragen stehen im Vordergrund, die anhand eines Vergleiches der in der jeweiligen Gesellschaft vorherrschenden Europavorstellungen beantwortet werden sollen.
Einstellungen zur europäischen Kooperation
Die wichtigsten Aussagen, welche die Vorstellungen beider Bevölkerungen über die Ausgestaltung der zwischenstaatlichen Kooperation widerspiegeln, beziehen sich auf die Kompetenzverteilung im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung. Polen und Deutsche wurden in diesem Zusammenhang zu 24 Politikbereichen befragt, ob jeweils eher auf der nationalen Ebene oder gemeinsam innerhalb der EU entschieden werden sollte. Es hat sich dabei gezeigt, dass die Zahl derjenigen Politikbereiche, in denen eine Mehrheit in beiden Gesellschaften für eine gemeinsame Entscheidungsfindung plädiert, die Zahl derjenigen Bereiche übersteigt, in denen keine staatlichen Kompetenzen an die EU abgegeben werden sollen. Darüber hinaus hat sich sowohl in Polen als auch in Deutschland in mehr als der Hälfte der genannten Bereiche die Bereitschaft, Entscheidungen gemeinschaftlich auf Unionsebene zu treffen, gegenüber 2002 erhöht.
Die Reihenfolge der vier meistgenannten Bereiche, in denen die Entscheidungskompetenz künftig bei der Union liegen solle, ist in beiden Gesellschaften gleich. An erster Stelle steht der Kampf gegen den internationalen Terrorismus; hier haben sich 87 % der Deutschen und 86 % der Polen für eine gemeinsame Beschlussfassung ausgesprochen. Die zweite Stelle belegt der Kampf gegen Menschenhandel und die Ausbeutung von Menschen; an dritter Stelle findet sich der Kampf gegen das organisierte Verbrechen, an vierter der Kampf gegen Drogen (EB 60; EB 2003.4).
Auch die Außen- und Verteidigungspolitik gehört zu den Politikfeldern, in denen jeweils eine Mehrheit in beiden Ländern eine gemeinsame Entscheidungsfindung bevorzugen würde (vgl. die Tabellen 1 und 2 der PDF-Version). Die Zustimmung zu einem kollektiven Vorgehen der EU-Staaten in diesen Politikbereichen ist - nach einem Rückgang im November 2003 - im Frühjahr 2004 in beiden Bevölkerungen wieder gestiegen: Eine gemeinsame Außenpolitik befürworten 2 Prozent der Deutschen und 4Prozent der Polen mehr als noch vor einem Jahr (gegenwärtig 74 % bzw. 70 %). Eine noch höhere Zustimmungsrate kann für eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik notiert werden: Hier ist ein Anstieg der Zustimmung um 4 Prozentpunkte auf 80 % in der deutschen und um 6 Prozentpunkte auf 79 % in der polnischen Gesellschaft festzustellen (EB 61; 2004.1). Aus den Ergebnissen des Eurobarometers geht außerdem hervor, dass die Zustimmung der beiden Nachbarn zu einer europäischen Verteidigungspolitik höher ausfällt, als es innerhalb der ehemals 15 EU-Staaten (72 %) der Fall ist. Die Befürwortung einer gemeinsamen Außenpolitik liegt dagegen sowohl über dem Durchschnitt der EU-15 (65 %) als auch über dem der zehn neuen Mitgliedstaaten (68 %) (EB 61; EB 2004.1).
Die von der Mehrheit der Deutschen (57 %) und der Polen (64 %) geäußerte Präferenz für die EU-Organe und nicht für die Nationalregierung als Hauptentscheidungsträger der europäischen Verteidigungspolitik spiegelt sich auch dann wider, wenn eine dritte Wahloption hinzukommt - die NATO. Deutsche und Polen sind sich darin einig, dass die Entscheidungsbefugnisse in diesem Politikfeld bei der EU liegen sollten. Erst an zweiter Stelle würden sie dieses Feld in der Verantwortung der Nationalregierungen belassen, und die am wenigsten präferierte Alternative wäre es, europäische Sicherheitsfragen an die NATO zu delegieren (EB 61; EB 2004.1).
Eine enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten wird mit großer Mehrheit auch bei Vorschlägen bezüglich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) befürwortet. Jeweils über 80 % der Befragten sind der Meinung, dass sich die Mitgliedstaaten bei einer internationalen Krise auf eine gemeinsame Haltung einigen sollten. Über 60 % der Deutschen wie der Polen plädieren dafür, einen EU-Außenminister als Sprecher für diese gemeinsame Position zu berufen. Auch stößt die Idee eines eigenen Sitzes der EU im UNO-Sicherheitsrat bei der Mehrheit der Befragten auf Zustimmung, ähnlich wie die der Unabhängigkeit der EU-Außenpolitik von der Außenpolitik der USA, die 84 % in Deutschland und 73 % in Polen befürworten. Ebenso halten den Aufbau einer schnellen militärischen EU-Eingreiftruppe 62 % der Deutschen und rund drei Viertel der Polen (76 %) für richtig. Außerdem wünscht sich jeweils eine Mehrheit beider Gesellschaften ein weltweites Engagement der EU bei der Durchsetzung von Menschenrechten; dies soll auch in EU-Mitgliedstaaten möglich sein, selbst gegen den Willen der jeweiligen Regierungen. Beide Bevölkerungen bevorzugen mehrheitlich eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik und eine Mitsprachemöglichkeit in der EU-Außenpolitik auch für diejenigen Mitgliedstaaten, die sich grundsätzlich für eine Politik der Neutralität entschieden haben (EB 60; EB 2003.4).
Trotz der steigenden Zustimmung für eine gemeinsame Entscheidungsfindung plädiert eine (relative) Mehrheit der Befragten in beiden Ländern für die Beibehaltung des Vetorechts. 47 % der Deutschen und 55 % der Polen wollen am Vetorecht festhalten, um wesentliche nationale Interessen zu wahren; 29 % der deutschen und 22 % der polnischen Befragten würden das Recht jedoch nur auf wenige wesentliche Bereiche beschränken, und nur jeder achte Deutsche (13 %) und jeder elfte Pole (9 %) würde es abschaffen wollen, um die EU leistungsfähiger zu machen (EB 61; EB 2004.1).
Widerspruch oder Rationalität?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es möglich ist, dass beide Gesellschaften einerseits für die Kompetenzstärkung der EU eintreten und sich andererseits für Vetorechte bei europäischen Beschlussverfahren einsetzen?
Auf der einen Seite stellt sowohl für Deutsche als auch für Polen die Sicherung der nationalen Souveränität als Voraussetzung politischer Eigenständigkeit eine Priorität dar. Dies bestätigt unter anderem die große Zahl der Befragten, die an einem Vetorecht der Staaten in der EU festhalten, gegenüber denjenigen, die seine Abschaffung befürworten. Wie stark in den beiden Nachbarländern die europäischen Angelegenheiten aus der nationalen Perspektive betrachtet werden, zeigt weiterhin die Bewertung der wichtigsten Arbeitsbereiche der EU. Hier stimmen die Bürger beider Staaten darin überein, dass das am dringlichsten empfundene gesellschaftliche Problem - die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - an der Spitze der EU-Prioritätenliste stehen soll. Dafür sprechen sich 91 % der Deutschen und 84 % der Polen aus. Als nachrangig wird dagegen eine für die Handlungsfähigkeit der EU fundamentale Frage betrachtet: die Reform der europäischen Institutionen, die nur von 44 % der deutschen und 32 % der polnischen Bürgerinnen und Bürger zu den wichtigsten Herausforderungen der EU gezählt wird (EB 60; EB 2003.4).
Ein weiteres Beispiel für ein Denken in nationalen Kategorien geben die Einstellungen beider Gesellschaften hinsichtlich der Anzahl der Kommissare nach der EU-Erweiterung. Drei Viertel der westlichen wie der östlichen Nachbarn sind der Ansicht, dass die Europäische Kommission immer noch von mindestens einem Kommissar aus jedem Mitgliedsland repräsentiert werden sollte. Dahinter steht offenbar die Befürchtung, dass der Verzicht auf einen eigenen EU-Kommissar der Wahrung der nationalen Interessen abträglich ist (EB 60; EB 2003.4). Den Wunsch nach einer weitgehenden Souveränität des Nationalstaates äußerten Deutsche und Polen auch in der folgenden Umfrage: Wenn man die Deutschen danach befragt, ob die EU in Zukunft stärker mit einer Stimme sprechen sollte, oder ob versucht werden soll, die Meinungsvielfalt der Mitgliedstaaten weiterhin zu berücksichtigen, optieren 38 % für die erste und 61 % für die zweite Alternative (n-tv/TNS Emnid 30V-4VI 2003). Für eine möglichst große Unabhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten plädiert ebenfalls eine klare Mehrheit von 65 % in Polen, gegenüber einem geringeren Anteil von 16 % derjenigen, die eher einen föderalen Länderverband nach dem Muster der USA favorisieren (CBOS 1 - 4 III 2003).
Auf der anderen Seite wächst in beiden Gruppen die Akzeptanz einer Verlagerung der Zuständigkeiten an die EU insbesondere in sicherheitsrelevanten Entscheidungsbereichen. Aus beiden Befunden stellt sich die Frage, wie die wachsende Unterstützung einer kollektiven Beschlussfassung mit dem Beharren auf dem Vetorecht in Übereinstimmung gebracht werden kann und wie sich die besonders hohe Befürwortung europäischer Entscheidungsfindungen in den oben genannten Politikfeldern erklären lässt.
Eine Antwort bietet die Theorie der rationalen Wahl (rational choice), die besagt, dass Menschen bei einer Alternativwahl durch Eigeninteressen geleitet werden und nur dann zum Kompromiss bereit sind, wenn dieser mit Vorteilen verbunden ist. Von dieser Annahme ausgehend lässt sich vermuten, dass eine nationale Entscheidungssouveränität nur dann unterstützt wird, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern als vorteilhaft erscheint, d.h., solange der Nationalstaat in ihren Augen in der Lage ist, ihre Interessen zu wahren. Demnach würden beide Gesellschaften eine Kompetenzausweitung der EU nur in den Sachgebieten akzeptieren, in denen keine effektive Problemlösung durch die Nationalregierung (mehr) erwartet werden kann. Eine Bestätigung dieser Hypothese bieten die Antworten beider Befragtengruppen auf eine Frage nach der von ihnen präferierten Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Nationalstaat und der EU: Drei Fünftel der Deutschen wie der Polen optieren dafür, dass die EU für jene Fragen und Probleme zuständig sein sollte, die von den nationalen bzw. regionalen Regierungen nicht effektiv gelöst werden können (EB 60; EB 2003.4): Die Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität sowie die Verteidigungs- und die Außenpolitik werden hier vor allem genannt (EB 61; EB 2004.1). Warum werden gerade in diesen Bereichen länderübergreifende Entscheidungsfindungen als besonders vorteilhaft betrachtet?
Eine mögliche Antwort wäre, dass im Fokus des Bürgerinteresses nicht die Außen-, sondern die Wirtschafts- und Sozialpolitik steht. Die an die EU übertragenen Angelegenheiten mögen zwar als wichtig angesehen werden, sie gehören jedoch nicht zu den als lebenswichtig wahrgenommenen gesellschaftlichen Problemen. Die Befürwortung europäischer Kompetenz in diesen Sachbereichen - die außerdem mit dem Tenor der Medienberichterstattung in Einklang steht - kostet die Bürgerinnen und Bürger kaum etwas und kann durchaus als Entlastungsantwort betrachtet werden. Die Information, dass die beiden Gesellschaften gerade in diesen Sachfragen eine kollektive Beschlussfassung positiv beurteilen, wäre folglich als irrelevant einzustufen, weil sie eine dieses Ziel tatsächlich verfolgende Politik nicht tragen würde.
Doch ist diese Antwort unzureichend, denn die Ergebnisse der Meinungsumfragen widersprechen dieser These und verweisen auf einen deutlichen Bedeutungszuwachs der Sicherheitsfragen in beiden Ländern. Zum einen hat die Zahl der Polen und Deutschen, die Terroranschläge auf ihr Land befürchten, innerhalb des letzten Jahres deutlich zugenommen. In Polen ist das Bedrohungsgefühl von 53 % im Juni 2003 auf 83 % im September 2004 gestiegen; in Deutschland erhöhte sich die Zahl von 45 % im Januar 2003 auf 81 % im März 2004.
Damit die Union den neuen Herausforderungen an die Sicherheit effektiv entgegentreten kann, muss sie jedoch über entsprechende Fähigkeiten verfügen und im Entscheidungsprozess handlungsfähig sein. Wie lässt sich in diesem Zusammenhang das Beharren vieler Bürgerinnen und Bürger auf der Beibehaltung des Vetorechts erklären? Zur Beantwortung dieser Frage ist vor allem der Doppelcharakter der Außen- und Verteidigungspolitik heranzuziehen: Einerseits sind die EU-Länder bei der Verfolgung ihrer Interessen aufgrund inter- und transnationaler Sachzwänge zu einer Zusammenarbeit in diesen Bereichen gezwungen. Andererseits werden beide Politikfelder auf besondere Weise mit der Souveränität und Unabhängigkeit eines Staates assoziiert - mit den Werten also, welche beide Gesellschaften stark verinnerlicht haben und deren Verletzung deshalb als kostspielig empfunden wird. Der aus den neuen Sicherheitsbedrohungen resultierende Zwang zur Verlagerung dieser Bereiche in die europäische Zuständigkeit wird durch das Festhalten am Vetorecht kompensiert, das die Wahrung nationaler Interessen sicherstellt. Hier kommt allerdings weniger der Wunsch nach einer Möglichkeit, andere Mitgliedstaaten in Verhandlungen unter Druck zu setzen, zum Ausdruck, als vielmehr der nach einem Instrument, mit dem man die eigenen, partikularen gesellschaftlichen Interessen schützen kann.
Diese Interpretation wird zum einen durch die sinkende Zahl der Befürworter eines allgemeinen Vetorechts zugunsten derjenigen, die es nur in ausgewählten Bereichen in Anspruch nehmen wollen, bestätigt (EB 51, 61, 2003.4, 2004.1). Zum anderen wird sie durch die Präferenzen beider Gruppen hinsichtlich des europäischen Abstimmungsverfahrens untermauert: Es zeigt sich nämlich, dass bei der Wahl zwischen dem Einstimmigkeits- und Mehrheitsprinzip die Mehrzahl der Polen und Deutschen für Letzteres plädieren. Zwar ist der Prozentsatz der Befragten, die für die einstimmige Beschlussfassung eintreten, recht hoch (42 % der Polen und 35 % der Deutschen), doch fällt die Anzahl derjenigen, die das Abstimmungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit unterstützen, in beiden Gesellschaften noch höher aus (jeweils 46 % und 43 %, EB 57; EB 2003.4).
Obwohl sich die Fragen nach dem Vetorecht und der Entscheidungsweise auf das gleiche Problem beziehen, sind die abweichenden Antworten wie folgt zu erklären: Es kann angenommen werden, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Notwendigkeit der europäischen Handlungsfähigkeit immer bewusster (gemacht) wird. Aus diesem Grund wird generell eine mehrheitliche Abstimmungsweise bevorzugt. Die Beibehaltung des Vetorechts wird dagegen als Rückversicherung angesehen, die greifen soll, wenn Beschlüsse drohen, die nationalen Interessen widersprechen. Dass aus jedem Mitgliedstaat ein EU-Kommissar stammen soll, kann ebenfalls nicht mit einer bloßen Divergenz zwischen nationalen und europäischen Interessen erklärt werden, denn nur jeder zehnte Befragte ist der Meinung, dass durch das Festhalten an einer der Zahl der Mitgliedsstaaten entsprechenden Zahl der Kommissare die Leistungsfähigkeit der EU beeinträchtigt werden könnte.
Kosten und Nutzen im europäischen Staatenverbund
Aus den dargestellten und diskutierten Daten lassen sich die deutsch-polnischen Europavisionen ablesen. Die von den Bürgerinnen und Bürgern beider Staaten favorisierte Form der Zusammenarbeit im Rahmen der EU wäre somit weniger eine enge Kooperation innerhalb eines übergeordneten, europäischen Staates als vielmehr ein Netzwerk intergouvernementaler Beziehungen zwischen souveränen Regierungen - ein Verbund von Nationalstaaten, die nur Kompetenzen für solche Politikfelder an die EU abgeben, die sich kooperativ besser bearbeiten lassen. So sollte beispielsweise aufgrund des zunehmenden Gefühls der Sicherheitsbedrohung sowie der positiven Bewertung der EU-Effizienz im Sicherheitsbereich die Entscheidungsfindung in diesbezüglichen Fragen aufderUnionsebene angesiedelt sein.
Vor dem Hintergrund der auf beiden Seiten der Oder vorhandenen Präferenzen zur Europaentwicklung stellt sich nun die anfangs skizzierte Frage, ob - angesichts der nach wie vor vorhandenen Interessendivergenzen in Polen und Deutschland - die Tatsache einer ähnlichen Wahrnehmung in der Außen- und Sicherheitspolitik überhaupt von politischem Belang ist. Eine positive Antwort kann im Wesentlichen auf zweierlei Art und Weise begründet werden.
Erstens muss die Betrachtung des europäischen Integrationsprozesses von der Wahrnehmung der EU-Mitgliedschaft getrennt werden. Der Prozess wird hauptsächlich mit zunehmender Arbeitslosigkeit und der Verminderung des Lebensstandards assoziiert, die Zugehörigkeit zu den europäischen Strukturen wird dagegen generell als nützlich angesehen.
Zweitens bezieht sich die in Polen und Deutschland ähnliche Wahrnehmung der europäischen Entwicklung zwar hauptsächlich auf eine abstrakte Vision der Ausgestaltung Europas. Diese Vision betrifft jedoch unter anderem die Rolle, welche die EU in Zukunft in den internationalen Beziehungen spielen soll. Einerseits korrelieren hier die Entscheidungen in der nationalen Europapolitik, darunter auch die jeweilige Kompromissbereitschaft, in der Hauptsache mit der öffentlichen Meinung. Andererseits ist das Ausmaß der Unterstützung für die kollektive Entscheidungsfindung in beiden Gesellschaften gerade in denjenigen Bereichen besonders hoch, in denen von der Koordination gemeinsamer Handlungen die künftige Position der EU in der Weltpolitik abhängt. Die Akzeptanz verstärkter europäischer Entscheidungsbefugnisse in sicherheitsrelevanten Sachgebieten durch die Bürger kann somit als durchaus bedeutsam für die künftige Effektivität der EU in der Innen- und in der Außenpolitik eingeschätzt werden.
Sicherheitsinteressen und Effizienz
In Polen wie in Deutschland wird die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und die damit verbundene Abgabe von Kompetenzen an das politische System der EU unter Abwägung von Kosten und Nutzen erwogen. Dies führt zu einer komplexen Einschätzung in der öffentlichen Meinung, die teilweise widersprüchlich erscheinen mag. Selbstbestimmung und souveränitätseinschränkende Kooperation sind dabei nicht unbedingt als Widerspruch anzusehen, denn beide Grundsätze der politischen Organisation werden in den Gesellschaften nach ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen bewertet.
Der Wille zur politischen Selbstbestimmung und deshalb der Wunsch nach einer weitgehenden Souveränität des Nationalstaates ist in beiden Ländern weiterhin stark ausgeprägt. In denjenigen Bereichen jedoch, in denen der Staat als weniger leistungsfähig angesehen wird, wächst die Bereitschaft zu engerer Zusammenarbeit auf EU-Ebene. Diese Tendenz ist vor allem im Politikfeld Sicherheitspolitik zu beobachten, in dem der Zwang zur Kooperation der Mitgliedsländer von den polnischen und deutschen Bürgerinnen und Bürgern erkannt und akzeptiert wird.
Indem die Bürgerinnen und Bürger der EU Kompetenzen übertragen möchten, laden sie der europäischen Integration gleichzeitig die Verantwortung für diese Bereiche auf, denn die im Staatenverbund organisierten Mitgliedstaaten müssen den Beweis des größeren Nutzens europäischer Regelungen erbringen. Andernfalls könnten sich die Kosten-Nutzen-Abwägungen der Gesellschaften ändern, wobei dies unterschiedliche politische und ökonomische Ursachen haben kann. Wenn diese Einschätzung stimmt, dann wird die EU vor allem als Interessengemeinschaft wahrgenommen, durch die Gesellschaften ihren Nutzen maximieren wollen, ohne in ihr aufzugehen.
Die aus der derzeitigen internationalen Lage zu erklärenden hohen Kompetenzzuschreibungswerte im Bereich der Sicherheit öffnen in der öffentlichen Meinung ein win-set, das den sicherheitspolitischen Handlungsspielraum der Regierungen unter der Wahrung gesellschaftlicher Legitimation erhöht. Offen ist, wie die Regierungen diese Situation zur Realisierung ihrer jeweiligen Interessen nutzen.