Neben die traditionellen Gerechtigkeitsbegriffe Klasse, Schicht, Milieu, Geschlecht und Chancengleichheit ist der Terminus "Generation" getreten. Darunter werden einerseits Erfahrungen und Eigenschaften einer bestimmten Altersgruppe gefasst; andererseits geht es um den zeitlichen Abstand und die Merkmalsunterschiede zu vorausgegangenen Altersgruppen. Mit "Generationengerechtigkeit" werden ungleiche Lebensverhältnisse von Angehörigen verschiedener Generationen angesprochen, wird der Konflikt zwischen Alt und Jung, zwischen heute und künftig thematisiert. Zugleich wird ein Gegensatz der Interessen zwischen jungen und alten Menschen behauptet, der in einigen Medien gar zum "Krieg der Generationen" mutiert.
Dabei wird nicht nur außer Acht gelassen, dass die heute Jungen morgen die Alten sein werden, sondern auch, dass zwischen den Generationen ein durchaus positives wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis besteht. Es sollte also keineswegs nur um Reformpolitik im Interesse der Jungen gehen. Ebenso wichtig dürfte es sein, deren Bewusstsein für die eigene Zukunft - das Alter - zu schärfen, was nicht nur eine Aufgabe der Politik darstellt.
In der Politik spielen die Interessen künftiger Generationen eine eher untergeordnete Rolle. Die hier agierenden Angehörigen der mittleren Generation orientieren sich an der erwachsenen Wählerschaft. Vor diesem Hintergrund fordert eine Gruppe jüngerer Abgeordneter eine neue Zukunftsethik: Der Staat habe in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Rechte künftiger Generationen zu berücksichtigen. Ein Antrag auf Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes soll im März 2005 in den Bundestag eingebracht werden.