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Rückerstattung und Heimkehr | Deutschland und Israel | bpb.de

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Rückerstattung und Heimkehr

Yfaat Weiss

/ 15 Minuten zu lesen

Israel ist ein Gemeinwesen, das sich aus verschiedenen Vergangenheiten verschiedener Judenheiten zusammensetzt. Die materielle Seite dieser Vergangenheiten schlug sich in der Frage der Restitution nieder, die überlebende Juden aus Deutschland erhielten.

Einleitung

In den vergangenen Jahren ist weltweit das Interesse an den Reparationsfragen gestiegen. Das hat zum einen mit Entwicklungen im postkolonialen Kontext zu tun, zum anderen, und im Falle Israels und Deutschlands vorrangig, mit dem Ende des europäischen Kommunismus. Neue Schichten historischen Unrechts wurden aufgedeckt. Das Grundbuch wurde zum Ort dokumentierten Unrechts, schrieb Dan Diner; die Wiederherstellung von Privateigentum in den ehemals sozialistischen Staaten habe als unbeabsichtigte Nebenfolge so etwas wie einen Gedächtnisschub ausgelöst.

Der Jurist und Historiker Jacob Robinson, Berater des amerikanischen Anklägers bei den Nürnberger Prozessen und Beteiligter am Verfahren gegen Adolf Eichmann in Jerusalem, meinte bereits 1944, dass Entschädigungsleistungen für die Kriegsverluste auch eine Aufgabe der neu zu gründenden Vereinten Nationen sein sollten: " Clearly, indemnification for losses suffered in consequence of war and persecution is not only a requirement of justice, but also the only sound policy for the United Nations and the individual states to pursue if peace and order are to be reestablished nationally and internationally."

Es gibt verschiedene Positionen, von denen aus solche Rückerstattungen beurteilt werden können. Sie legen Spannungen zwischen der Praxis der Rückgabe und Kompensation und ihren symbolischen und fundamentalen Bedeutungen offen. Einen vor allem bei Historikern, die sich auf die Rekonstruktion quantitativer Aspekte von Kompensationsvereinbarungen spezialisiert haben, beliebten Ansatz wollen wir den "skeptischen" nennen. Ein anderer Ansatz wird von jenen verwendet, die sich auf die grundsätzliche Bedeutung dieser Verfahren konzentrieren. Ihnen geht es in erster Linie um die unbeabsichtigten und positiv beurteilten Konsequenzen der Reparationen. Diese zweite Gruppe vergleicht die Vorgänge aus einer politischen Perspektive und kümmert sich weniger um Details als Historiker. Im Mittelpunkt stehenfast immer die Zahlungen, welche Deutschland an die jüdischen Opfer erbracht hat und weiterhin erbringt. Man ist sich darüber einig, dass diese Vereinbarungen das Urmodell für alle Prozesse der Kompensation und Rückgabe seit 1990 abgeben.

"Wiedergutmachung"

Die skeptischen Historiker tun sich mit Recht schwer, in der Rückerstattung von jüdischem Eigentum und in der "Wiedergutmachung" ein moralisches Vorbild zu sehen. Denn der Prozess der Rückerstattung des Eigentums und der "Wiedergutmachung" sah eher wie ein Schlichtungsverfahren zwischen sich widersprechenden Versionen aus, in dem sich die deutsche Seite von der Absicht leiten ließ, Schuld und Schulden gegenüber den jüdischen Opfern gering zu halten. Wie bei jedem Schlichtungsverfahren waren beide Seiten auf einen Schlichter angewiesen. Die Rückerstattung des Eigentums war eine Verfügung der Alliierten. Sie bestimmten durch Gesetze und Verordnungen, dass die Deutschen den überlebenden Juden ihr Eigentum zurückerstatten, und durch die obersten Gerichtshöfe beaufsichtigten sie die deutschen Ämter und griffen in Fällen von fehlender Zustimmung ein.

Die Rückerstattung des Eigentums wurde zum Dialog: Das jüdische Opfer klagte sein verlorenes Eigentum ein, während die "deutsche Seite", in einer abstoßenden Mischung aus ehemaligen Arisierern und aktuellen Politikern, versuchte, ihre Verantwortung zu mindern. Die wirtschaftlichen Verluste der Juden von 1933 an wurden von den tatsächlichen historischen Umständen der rassischen Verfolgung getrennt. Es handelte sich um einen Dialog von Menschen, die nicht miteinander sprachen. Sofern ein Ausgleich durch Vermittlung der Gerichte der Westmächte erreicht wurde, war dieser von Vagheit und Anonymität des Täters begleitet. Die Rolle der "Arisierer" wurde vertuscht; übrig blieb der Nazismus als namenloser Spieler.

In Österreich spielte sich der Vorgang anders ab. Das nationale Selbstverständnis als "erstes Opfer Nazideutschlands" war einer der Gründe dafür, dass der Prozess der Rückerstattung des Eigentums und der Wiedergutmachung im Vergleich zu Westdeutschland noch langsamer und nur unvollkommen vonstatten ging. In den ersten Jahren wurden lediglich die Dinge, die in ihrer ursprünglichen materiellen Form erhalten blieben, zurückerstattet, und auch diese nur teilweise. Was materiell verloren war, wurde nicht zurückerstattet. Erst in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre begann Österreich allmählich, Holocaust-Überlebende für verlorenes Eigentum zu entschädigen. Die österreichische Version, so kann man grob zusammenfassen, strebte nach einer Annullierung der Vergangenheit im gleichen Maße, wie sich der Gegenstand verlor. Zu einer Entschädigung für verlorene Einnahmen, Gesundheit oder Ausbildung kam es in Österreich jahrzehntelang nicht. Geraubte Kunstgegenstände wurden erst in den späten neunziger Jahren zurückgegeben, so zum Beispiel die Bildersammlung der Familie Rothschild, die, anders als bei einem Kunstraub, in dem die Kunstgegenstände heimlich ihren Weg zu anonymen Händlern und Käufern finden, bis zu diesem Zeitpunkt im hellen Tageslicht des Kunsthistorischen Museums in Wien ausgestellt war.

Schwächen der Kompensation

Die Forschung kann leicht die eklatante Schwachstelle des Kompensationsprozesses im Rahmen des paradigmatischen deutsch-jüdischen Modells aufzeigen: Die Beweislast hatten die Überlebenden zu tragen, die gezwungen wurden, unter schwierigen und häufig demütigenden Umständen Dokumente beizubringen, welche als Konsequenz der Verfolgungen eben nicht mehr rekonstruiert werden konnten. Angesichts ihres Gesundheitszustandes benötigten die Überlebenden ferner die Billigung einer medizinischen Kommission und mussten dabei erniedrigende Untersuchungen über sich ergehen lassen. Die Kompensationsleistungen bestimmten sich nicht nach dem Leid und dem Raub, sondern gemäß Zugehörigkeit und Herkunftsort. Die ehemaligen deutschen Juden erhielten höhere Kompensationen als die osteuropäischen und wurden in vielen Kategorien entschädigt, in denen die osteuropäischen Opfer nicht kompensationsberechtigt waren. Überlebende, die ihren Fall in Deutschland verhandelten, erhielten höhere Kompensationsleistungen als diejenigen, die versuchten, ihre Ansprüche von anderen Ländern aus wahrzunehmen. Betroffene aus dem kommunistischen Ostblock erhielten erst nach 1990 Entschädigungszahlungen.

Diese Fakten, von denen einige seit Jahren bekannt sind und andere erst jetzt bekannt werden, können jedoch nicht den Anspruch von der fundamentalen und weit reichenden Bedeutung der Kompensationsprozesse entkräften. Gewiss sind jene Stimmen, die deren Bedeutung hervorheben, nicht blind gegenüber den Schwachstellen der Kompensationsprozeduren. Würde man ihnen aber Naivität unterstellen, täte man ihnen Unrecht. Denn was ihre Einschätzung so einzigartig macht, ist das Bewusstsein dafür, dass unsere herkömmliche Vorstellung von Gerechtigkeit für die Beurteilung von historischen Prozessen des Übergangs keine Gültigkeit hat. Derselbe Ansatz, der die Relativität von historischer Gerechtigkeit in Übergangsmomenten anerkennt, ermöglicht es zur gleichen Zeit, sich auf die fundamentale Bedeutung, die hinter der materiellen Praxis steht, zu konzentrieren.

Charles Maier weist darauf hin, dass "reaching agreement must in effect desacralize the loss, no matter what the protest of the victims or survivors. That is precisely the point of the exercise: to remove the losses from the realm of the sacred, the never-to-be-forgiven, into the realm of the politically negotiated. Just the process of such negotiation indicates that communication is being resumed. The hitherto opposed parties - perpetrators and victims - are reaching across the gulf of historical hatred to resume a dialogue that will allow them to live together under some overarching rules of comity and coexistence." Nur durch eine Anerkennung der dem Prozess innewohnenden Ambivalenz kann er richtig verstanden werden.

Rekonstruktion der Geschichte

Der Prozess der Rückerstattung des Eigentums und der Wiedergutmachung gleicht einer Rekonstruktion der Geschichte. Um eine angemessene Entschädigung zu erhalten, wurden die Antragsteller gezwungen, Dokumente vorzulegen: über das Haus, das Geschäft, die Position, die Ausbildung. All diese Stationen bestätigten die Geschichtsversion von der breiten jüdischen Assimilation in Deutschland vor 1933 im Sinne einer materiellen Kultur der Verbürgerlichung und der Klassen- und Kulturzugehörigkeit. Es bestand somit von vornherein eine innere Spannung im Prozess der Wiedergutmachung: Um Kompensation für erlittenes Unrecht zu erhalten, musste die Geschichte des Erfolgs rekonstruiert werden, während der Prozess wiederum das tragische Scheitern der Assimilation offenbarte. Dazu kam das Ungesagte: Reparationen machen die Toten nicht wieder lebendig, sondern stellen allenfalls die historische Ehre und Stellung der Lebenden wieder her. Diejenigen, die für sich Wiedergutmachungszahlungen ablehnten, taten es auch deshalb, weil sie das Angebot, gewissermaßen aufgrund des Schicksals der Ermordeten weiterzuleben, zurückwiesen.

Für die Überlebenden schufen Wiedergutmachungszahlungen und die Rückerstattung des Eigentums eine neue Dynamik. Obwohl der Besitz nicht in Gänze zurückgegeben wurde - immerhin etwas wurde zurückerstattet, und mittels des Besitzes auch etwas von dem materiellen und symbolischen Wesen der jüdischen bürgerlichen Identität in Deutschland. Es war leicht und effektiv, die Forderungen während eines Aufenthalts in Deutschland zu verfolgen. So verhielt es sich auch in Österreich. Paradoxerweise wurden die ermüdenden bürokratischen und juristischen Prozeduren zum Hebel der Rückkehr der Juden. Viele kamen, um ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, und "blieben hängen". Der Wiederbeginn jüdischen Lebens in Deutschland nach 1945 ist eng mit den Prozessen der Rückerstattung und der Wiedergutmachung verbunden.

Der Neubeginn erhielt damit einen Beigeschmack, der Licht auf das Leben der jüdischen Deutschen vor 1933 wirft. Die Zurückkehrenden waren zur Rückerstattung und Wiedergutmachung auf die Vermittlung von Rechtsanwälten und Gerichten angewiesen. Und hier finden sich auch die Schattenseitender Kompensationsprozesse, denn die deutsche "Zivilgesellschaft", so Constantin Goschler, der die Prozesse der Wiedergutmachung breit erforscht hat, erlitt eine eindeutige Niederlage. Sie erkannte ihre Verantwortung für den Raub und den Diebstahl nicht an und neigte dazu, in der "Arisierung" jüdischen Eigentums in den dreißiger Jahren einerseits einen normalen Geschäftsvorgang, andererseits ein Problem staatlichen, nicht gesellschaftlichen Handelns zu sehen. Angesichts der Schwäche der Zivilgesellschaft war die Stellung der Juden in Deutschland nach 1945 nun erneut von Staat und Gesetz abhängig, eine lange in Deutschland bestehende Tradition.

So erfuhren jüdische Lebensmuster in Deutschland auf paradoxe Weise ihre Kontinuität. Die späten vierziger und besonders die fünfziger Jahre sahen nicht nur eine lediglich teilweise und überdies mangelhafte Korrektur der Verbrechen der Nationalsozialisten, sondern in vielerlei Hinsicht setzten sich auch Traditionen der zwanziger und dreißiger Jahre fort: Isolierung der Juden, Missgunst ihnen gegenüber, Schwäche der Zivilgesellschaft und die Abhängigkeit der Juden von Staat und Gesetz.

Ökonomie und Ehre

Eine völlig unterschiedliche und grundlegend andere Bedeutung nehmen individuelle Entschädigung und Reparationen im Hinblick auf die neue Heimat der Überlebenden an. Konfrontiert mit zwei Alternativen - einerseits der Verlust an Würde und Selbstrespekt, wie es manche Überlebende des Holocausts bei Entgegennahme der Kompensationsleistung empfanden, andererseits das Ausschlagen der Entschädigungszahlungen -, entschied sich der Staat Israel für die erste Variante. Zum zweiten Mal innerhalb von weniger als zwei Jahrzehnten war die Leitung der Jewish Agency gehalten, eine Entscheidung in Sachen materieller Wertübertragung aus Deutschland zu treffen. Sie hatte scheinbar zwischen einer prinzipiellen Haltung des Anstandes und wirtschaftlichem Zwang zu wählen. In beiden Fällen entschied sie sich eher für das wirtschaftliche Interesse und nicht für die Ehre.

Das erste Mal war es im Rahmen des so genannten Transferabkommens geschehen, welches die Jewish Agency mit dem Reichswirtschaftsministerium 1933 unterzeichnete. Die Prinzipien des Abkommens weisen eine bemerkenswerte Ähnlichkeit mit denen der späteren Reparationsvereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland auf. In beiden Verträgen erhielten die Juden eine Entschädigung für ihr Eigentum in Form von Gütern, welche Deutschland nach Palästina bzw. Israel exportiert. In den dreißiger Jahren war es das Eigentum der verfolgten Juden, welches in deutsche Güter konvertiert wurde, während es in den fünfziger Jahren der Umtausch und die Entschädigung für das Eigentum der ermordeten Juden war.

Trotz der furchtbaren historischen Kluft, welche die beiden Zeitpunkte voneinander trennt, haben beide Abkommen denselben Charakter: Sie dienten den politischen bzw. ökonomischen Interessen Deutschlands, sie boten eine Antwort auf die existenziellen Schwierigkeiten, in denen sich der Jeschuv - die jüdische Gemeinschaft im britischen Mandatsgebiet Palästina - bzw. der Staat Israel befanden, sie standen dem jüdischerseits erklärten Boykott entgegen und trugen später nach dem Krieg zu einer Rehabilitation Deutschlands bei.

Es ist nicht verwunderlich, dass in den internen Dokumenten des Staates Israel in der Anfangsphase die Reparationen "Transfers" genannt wurden. Die verblüffende Ähnlichkeit der externen Charakteristika rechtfertigt dies ohne Zweifel. Das "Transferabkommen" schien als politische Vorlage besonders nützlich, da es auf eine Möglichkeit hinwies, erwünschte wirtschaftliche Kontakte mit Deutschland getrennt von unerwünschten persönlichen Kontakten betreiben zu können. Darüber hinaus gingen die ersten Initiativen zum Wiedergutmachungsabkommen von Personen aus, die auf Grund der Kenntnis Deutschlands und der Rechtsverhältnisse bereits an der Gestaltung des Transferabkommens beteiligt gewesen waren, darunter deutsche Zionisten wie Max Kreutzberger, Georg Landauer und Giora Josephtal, um nur einige zu nennen.

Die Überlebenden in der israelischen Gesellschaft

Diejenigen in Israel, die aus Deutschland Wiedergutmachungsleistungen erhielten, konnten ihren Status als minderbemittelte Neueinwanderer gegenüber den Alteingesessenen verbessern. Zwanzig Jahre zuvor waren es die deutschen Juden, die durch das Transferabkommen eine ähnliche Verbesserung ihrer Lage erreichten. Durch das Wiedergutmachungsabkommen stellte sich wie nach dem Transferabkommen eine wahrnehmbare Distanz zwischen deutschen und osteuropäischen Juden ein, weil Ersteren die Einwanderung nach Palästina unter günstigeren Bedingungen ermöglicht wurde. Das Wiedergutmachungsabkommen von 1952 begünstigte Juden, die deutsche Staatsbürger waren, gegenüber anderen, nicht deutschstämmigen Überlebenden, die weniger anspruchsberechtigt waren. Es verstärkte damit innerhalb der israelischen Gesellschaft die Ungleichheiten von Juden aus Europa in der gleichen Weise, wie es das Transferabkommen tat.

Die Restitution von Eigentum oder die unvollständige Entschädigung umfasste einen zweifachen Rehabilitationsprozess. In der Beziehung von Opfer und Täter sah die Restitution von Eigentum die rückwirkende Anerkennung von Identität durch das Recht vor. In diesem Kontext symbolisierten materielle Objekte die Restitution von gesellschaftlicher Zugehörigkeit. Eine physische Rückkehr war nicht länger notwendig für die deutschen Juden, um ihren bürgerlichen Status als Deutsche zurückzuerhalten. Dies geschah durch die Anerkennung der Schuld und ihrer Kompensation.

Dieser Prozess bekam im Zufluchtsland Israel allerdings eine andere materielle und ideologische Bedeutung. In materieller Hinsicht führten die individuellen Entschädigungszahlungen zu einer relativen Besserstellung der durch den Nationalsozialismus Geschädigten, vor allen Dingen der deutschen Juden. Als Regel kann festgehalten werden, dass diejenigen, welche die individuellen Entschädigungsleistungen in Israel annahmen, dazu tendierten, einen beachtlichen Teil davon in Einrichtungsgegenstände für den persönlichen Gebrauch generell und in Eigentumswohnungen speziell zu investieren. Diejenigen, denen es gelang, Bauland in den urbanen Zentren des Landes bzw. Wohnungen in den Zentren der Großstädte zu erwerben, stellten die ökonomische Zukunft der nachkommenden Generationen sicher. Die personenbezogenen Entschädigungsleistungen vergrößerten ohne Zweifel die ethnische Kluft zwischen orientalischen und europäischen Juden in Israel, wo Eigentumswohnungen eine wichtige transgenerationelle Bedeutung einnehmen. Damit wurden künftige soziale Unterschiede verstärkt.

Die symbolische und materielle Bedeutung der Reparationsleistungen

Mit diesem unbekannten Kapitel israelischer Geschichte wende ich mich abschließend einer politischen Episode aus dem Sommer 1959 zu. Es handelt sich um die ersten sozialen Unruhen in Israel, bekannt als "Unruhen von Wadi Salib", einem Stadtteil von Haifa. Der Hintergrund waren die anhaltenden Diskriminierungen. Der Aufstand wurde von verarmten und arbeitslosen jüdischen Einwanderern aus Marokko ausgerufen. Die Tumulte waren der erste öffentliche Ausdruck ihrer Notlage und blieben bis heute das Paradebeispiel für ethnische Spannungen in Israel. Die Randalierer griffen mehrere Institutionen der Staatspartei Mapai an. Damit signalisierten sie der politischen Macht ihre Kritik, die sie für das Versagen ihres Integrationsprozesses verantwortlich machten.

Scheinbar ohne Zusammenhang mischten sich antideutsche Parolen in die Unruhen, etwa Kritik an den (geheimen) militärischen Verhandlungen zwischen Israel und Deutschland. Als David Ben Haroush - der Anführer der Unruhen und bis dahin völlig unbekannt - vor die Regierungskommission gerufen wurde, die zur Untersuchung des Vorfalls eingerichtet worden war, erhob er schwerwiegende Anschuldigungen gegen das israelische Establishment. Seine Vorwürfe betrafen vor allen Dingen die auf Vorurteilen beruhende Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt und die diskrimierende Wohnungspolitik.

In seinem Protest machte er zweierlei für die sozialen Nöte der marokkanischen Juden verantwortlich. Zum einen verwies er auf die Vorteile, die den europäischen Immigranten in Israel infolge von besonderen Vergünstigungen zugute kamen, die nur ihnen und nicht den Juden aus arabischen Ländern zugestanden wurden, inklusive der Reparationszahlungen aus Deutschland. Zum anderen beklagte er die ihnen gewährte institutionelle Bevorzugung in der staatlichen Wohnungspolitik. Eines der Kommissionsmitglieder, der Jurist Klebanov, wollte das nicht auf sich sitzen lassen. Es war schnell klar, dass Ben Haroush ein Tabu der israelischen Gesellschaft berührt hatte. "Wo haben Sie in Marokko gelebt?", fragte er Ben Haroush und nahm dabei unbeabsichtigt die Rolle des Anklägers ein. "In Casablanca", antwortete jener. "Und in was für einem Haus?", fragte Klebanov. "In einem Haus, das wirklich nicht schlecht war", antwortete Ben Haroush. "Wieviele Räume?" fuhr Klebanov fort. "Vier von uns lebten in anderthalb Zimmern - Vater und Mutter, meine Schwester und ich. Aber sehen Sie, ein Raum ist ein Raum! Ich habe nicht gesagt, dass ich in Marokko reich gewesen bin." "Stellen Sie sich nur einmal vor", hielt Klebanov ihm entgegen, "dass es Leute aus Europa gibt, die in luxuriösen Wohnungen gelebt haben."

Diese Bemerkungen von Klebanov führen zur symbolischen und materiellen Bedeutung der Reparationsleistungen im Gewebe der israelischen Gesellschaft zurück. Ben Haroushs Argument, welches die Entschädigungszahlungen aus Deutschland als verantwortliches Element für die ethnische Kluft identifizierte, war zweifelsohne im materiellen Bereich korrekt. Allerdings identifizierte er ebenfalls ein Schlüsselelement in der symbolischen Sphäre, und dies wird der Auslöser für die Irritation Klebanovs gewesen sein: Flüchtlinge, die eine Entschädigung erhalten, sind keine.

Das 20. Jahrhundert hat uns daran gewöhnt, den Flüchtling als eine statische Erscheinung zu sehen, oder, wie ihn Liisa Malkki in ihren Studien definiert, als jemanden, der sich außerhalb der kosmologischen Ordnung der Dinge befindet. Die Juden aus Deutschland in erster Linie und teilweise diejenigen aus dem übrigen Europa hatten einen besonderen Status im Staat Israel, weil die Kompensationsprozesse ihnen eine symbolische Rehabilitation erteilten. Es waren die Entschädigungsvorgänge, die der Welt von gestern Wirkung auf die Gegenwart verliehen.

Die Situation der Juden aus den arabischen Ländern war eine völlig andere. Ihre Welt von gestern wurde nicht anerkannt. Es ist zu bezweifeln, dass es Klebanov gelang, den großen Raum von Ben Haroush in Casablanca zu besichtigen. In dieser Phase hatte Ben Haroush keinerlei Beweise und war daher allein ein Bewohner des Stadtteils Wadi Salib von Haifa, ein Quartier am Fuße des Carmel-Berges in der Nähe des Hafens und der unteren Stadt, dessen ursprünglich muslimische Bewohner es während des Kriegs 1948 verlassen hatten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. vor allem Elazar Barkan, Völker klagen an. Eine neue internationale Moral, Düsseldorf 2002; Ruti G. Teitel, Transitional Justice, Oxford 2000; John C. Torpey, Politics and the Past: On Repairing Historical Injustices, Maryland 2003.

  2. Vgl. Dan Diner, Gedächtnis und Restitution, in: Norbert Frei/Volkhard Knigge, Verbrechen Erinnern. Die Auseinandersetzung mit Holocaust und Völkermord, München 2002, S. 299 - 305.

  3. Zit. in: Nehemiah Robinson, Indemnification and Reparations. Jewish Aspects, New York 1944, S. 7 f.

  4. Vgl. John C. Torpey, "Making whole what has been smashed". Reflections on Reparations, in: The Journal of Modern History, 73 (2001) 2, S. 333 - 358.

  5. Vgl. Tobias Winstel, Über die Bedeutung der Wiedergutmachung im Leben der jüdischen NS-Verfolgten. Erfahrungsgeschichtliche Annäherungen, in: Günter Hockerts/Christina Kuller (Hrsg.), Nach der Verfolgung. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Deutschland?, Göttingen 2003, S. 199 - 227.

  6. Vgl. Jürgen Lillteicher, Rechtsstaatlichkeit und Verfolgungserfahrung. "Arisierung" und fiskalische Ausplünderung vor Gericht, in: Constantin Goschler/ders. (Hrsg.), "Arisierung" und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Deutschland und Österreich nach 1945 und 1989, Göttingen 2002, S. 127 - 159.

  7. Vgl. Constantin Goschler, Die Politik der Rückerstattung in Westdeutschland, in: ders./J. Lillteicher (ebd.), S. 99 - 125, bes.S. 103, 105.

  8. Vgl. Brigitte Bailer-Galanda, Die Rückstellungsproblematik in Österreich, in: ebd., S. 161 - 188.

  9. Vgl. M. Kestenberg, Discriminatory Aspects of the German Indemnification, in: Martin S. Bergman / Milton E. Jucovy, Generations of the Holocaust, New York 1982; vgl. auch: Workshop "The Practice of Wiedergutmachung". Nazi-Victims and Indemnification in Israel and Germany, 1952 - 2002, Kulturwissenschaftliches Institut Essen vom 24. bis 27. Juni 2004, www.ruhr-uni-bochum.de/lehrstuhl-ng2/veranstaltungen.htm.

  10. Vgl. Claus Offe, Varieties of transition: the East European and East German experience, Cambridge, Mass. 1996.

  11. Charles S. Maier, Overcoming the Past? Narrative and Negotiation, Remembering, and Reparation: Issues at the Interface of History and the Law, in: J. C. Torpey (Anm. 1), S. 295 - 304, S. 297f.

  12. Vgl. Neima Barzel, Dignity, hatred and memory - reparations from Germany. The debates in the 1950s, in: Yad Vashem Studies, 22 (1994), S. 247 - 280.

  13. Vgl. Werner Feilchenfeld/Dolf Michaelis/Ludwig Pinner, Haavara-Transfer nach Palästina und Einwanderung deutscher Juden 1933 - 1939, Tübingen 1972.

  14. Das Gleiche gilt für ein Interview, das der israelische Außenminister im Vorfeld der Verhandlungen gegeben hat, vgl. Yechiam Weitz, The Road to Wassenaar; how the decision on direct negotiations between Israel and Germany was approved, in: Yad Vashem Studies, 28 (2000), S. 311 - 350.

  15. Vgl. Neima Barzel, The Attitude of Jews of German Origin in Israel to Germany and Germans after the Holocaust, 1945 - 1952, in: Leo Baeck Institute Yearbook, 34 (1994), S. 271 - 301, hier S. 290.

  16. Vgl. Yfaat Weiss, "Transfer Agreement" and the "Boycott Movement": A Jewish Dilemma at the Eve of the Holocaust, in: Yad Vashem Studies, 26 (1998), S. 129 - 171.

  17. Vgl. Michael Landsberger, Der Einfluss der persönlichen Wiedergutmachungszahlungen auf Konsum und Sparverhalten in Israel, Jerusalem 1969 [hebr.], S. 47 f.

  18. Vgl. Raul Teitelbaum, Die Bedeutung der Wiedergutmachung für die israelische Gesellschaft, Ms.

  19. Vgl. Noah Lewin-Epstein/Yuval Elmelech/Moshe Semyonov, Ethnic Inequality in Home Ownership and the Value of Housing: The Case of Immigrants in Israel, in: Social Forces, 75 (1997) 4, S. 1439 - 1462; Noah Lewin-Epstein/Moshe Semyonov, Migration, Ethnicity, and Inequality: Homeownership in Israel, in: Social Problems, 47 (2000) 3, S. 425 - 444.

  20. Vgl. Staatsarchiv, Untersuchungskommission der Wadi Salib-Unruhen, Aussage von David Ben Haroush am 26.7. 1959, Ordner 7253/1, S. 16.

  21. Vgl. Liisa H. Malkki, Purity and Exile. Violence, Memory, and National Cosmology among Hutu Refugees in Tanzania, Chicago 1995, S. 9.

Dr. phil., geb. 1962; Direktorin des Bucerius Institute for Research of Contemporary German History and Society, University of Haifa/Israel. Department for Jewish History, University of Haifa, Haifa 31905, Israel.
E-Mail: E-Mail Link: yfaatw@research.haifa.ac.il