Einleitung
Hartz IV sorgt für erheblichen Wirbel, haben doch die unter diesem Titel zusammengefassten Gesetzesänderungen weitreichende Konsequenzen für Langzeitarbeitslose. So wurden nicht nur wohlfahrtsstaatliche Zuwendungen in vielen Fällen stark abgesenkt, wenn nicht gar ganz gestrichen, sondern auch die Zumutbarkeitsregeln für die Aufnahme einer Arbeit erheblich verschärft. Eine Folge kann der Zwang zur Aufnahme einer Arbeit zu nominellen Geringstlöhnen - zur Aufnahme eines "Ein-Euro-Jobs" - sein.
Das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) ist nur der (vorläufige?) Schlussstein einer ganzen Reihe von Arbeitsmarktreformen, mit denen im Wesentlichen das Ziel verfolgt wird, die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland lässt sich in seiner jetzigen Form durch drei Eckpunkte charakterisieren: Erstens zeichnet er sich durch einen im internationalen Vergleich sehr hohen Grad der Beschäftigungssicherheit aus. Nach wie vor orientiert sich die arbeitsmarktpolitische Debatte am unbefristeten, auf Lebenszeit angelegten Beschäftigungsverhältnis. Gesetzlicher Kündigungsschutz, Sozialauswahl, Beschäftigungssicherungsabkommen und betriebliche Mitbestimmung sorgen für eine hohe Stabilität des so genannten "Normalarbeitsverhältnisses".
Diese Trias aus Beschäftigungssicherheit, kollektiven Regelungen der Arbeitsbeziehungen und wohlfahrtsstaatlicher Absicherung hat weitreichende Folgen sowohl für die einzelnen Arbeitnehmer als auch für das System sozialer Ungleichheit insgesamt.
Auf individueller Ebene verringert sie die Abhängigkeit der Erwerbstätigen vom Arbeitsmarkt ("Dekommodifikation")
Auf gesellschaftlicher Ebene führt die Trias zu vergleichsweise geringer und insbesondere gruppenstrukturierter Ungleichheit. Dies resultiert erstens daraus, dass die ArbeitnehmerInnen beziehungsweise ihre Vertretungen aufgrund relativ sicherer Beschäftigung und wohlfahrtsstaatlicher Absicherung eine nicht unerhebliche Stärkung ihrer Machtposition in der Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern erfahren. Somit wird das Verhältnis von Lohnsumme zu Kapitalerträgen zugunsten der ArbeitnehmerInnen beeinflusst. Zweitens sind die Löhne nach unten stark begrenzt, da der bisherige Sozialhilfesatz einen Quasimindestlohn darstellte, jedoch dürften Arbeitslosengeld und andere wohlfahrtsstaatliche Leistungen den Reservationslohn noch erheblich höher ausfallen lassen. Drittens führt die stark an Gerechtigkeitsüberlegungen ausgerichtete gewerkschaftliche Lohnpolitik dazu, dass die Lohnabstände zwischen gewerkschaftlich vertretenen Berufsgruppen nicht allzu stark ausfallen. Die Ungleichheit ist gruppenstrukturiert, da sich die Lohnabschlüsse nach der Zugehörigkeit zu Branchen, Berufs- und Qualifikationsgruppen richten, während individuelle Leistungen Einzelner bei der Entlohnung nur eine marginale Rolle spielen.
Die bundesrepublikanische Arbeitsmarktstruktur ist für ArbeitnehmerInnen also als relativ günstig einzuschätzen, insoweit diese in verhältnismäßig angenehmen Arbeitssituationen relativ hohe Löhne erhalten.
Erst recht benachteiligt werden die Arbeitslosen. Der Faktor Arbeit ist aus den genannten Gründen vergleichsweise teuer und zudem nicht flexibel genug einsetzbar. Beides zusammen verhindert die Einstellung von zusätzlichen Arbeitskräften bei moderaten konjunkturellen Aufschwüngen: Da die teure Arbeitskraft auch dann bezahlt werden muss, wenn die Konjunktur wieder abflaut, stellen die Betriebe erst bei sehr kräftigen oder mutmaßlich langfristigen Aufschwüngen wieder ein. Beides hat sich schon länger nicht mehr ereignet, weshalb der Arbeitslosenstand ein sehr hohes Niveau erreicht hat und - ohne weitergehende Interventionen - wohl auch auf diesem verharren wird. Will man Arbeitslosigkeit aktiv bekämpfen, so müssen sich auch die Arbeitsmarktstrukturen ändern. Hier setzen die jüngsten Reformen an.
Intendierte Folgen der Reformen
Neben der Absicht, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit den Arbeitsmarktreformen auch das Ziel verfolgt, die wohlfahrtsstaatlichen Systeme zu entlasten. Dabei lassen sich die getroffenen Maßnahmen in drei Gruppen einteilen:
Erstens sollen - vor allem durch die Senkung der Lohnnebenkosten - die Arbeitskosten verringert werden. Änderungen im Kranken- und Rentenversicherungswesen im Rahmen der Gesundheitsreform, aber auch die weitere Erleichterung der Einrichtung so genannter "Minijobs" (Hartz II) zielen direkt darauf, den Faktor Arbeit billiger zu machen.
Zweitens sollen die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Arbeit flexibler einsetzen zu können. Die Erleichterung der Befristung von Arbeitsverhältnissen, die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die zusammen mit der Einrichtung der Personalserviceagenturen (PSA) die Nutzung so genannter Zeit- oder Leiharbeit wesentlich einfacher macht (Hartz I), und die Verringerung des Kündigungsschutzes (Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt) zielen in diese Richtung. Die Unterstützung von Existenzgründungen und entsprechende Änderungen der Handwerksordnung können ebenfalls als Flexibilisierungsmaßnahmen verstanden werden.
Drittens schließlich soll der Vermittlungsprozess von Arbeitslosen zu Arbeitsstellen beschleunigt bzw. optimiert werden. Dazu wurde zum einen die Verwaltungsstruktur der Arbeitsagentur geändert (Hartz III). Zum anderen ist durch die Verschärfung der so genannten Zumutbarkeitsregeln sowie durch die Absenkung beziehungsweise Streichung von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen der Druck auf Arbeitslose massiv verstärkt worden.
Letzteres ist vor allem Gegenstand von Hartz IV: Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe beziehungsweise deren Abschmelzung zum Arbeitslosengeld II (ALG II), die weitere Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln und die Möglichkeit des Zwangs zu einer Aufnahme äußerst gering bezahlter Tätigkeiten ("Ein-Euro-Jobs") dürfte den Anreiz zur Aufnahme einer angebotenen Arbeit enorm verstärken. Ist mit früheren Reformen gewissermaßen versucht worden, durch Änderungen der Arbeitsmarktstrukturen neue Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, scheint Hartz IV vor allem dafür sorgen zu sollen, dass diese auch angenommen werden.
Ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich das Ausmaß der Arbeitslosigkeit verringern können, wird die Zukunft zeigen. Jede Äußerung über den möglichen Erfolg solcher Maßnahmen ist derzeit reine Spekulation. Allerdings ist zu vermuten, dass die Reformen weitere Konsequenzen auch für die Erwerbstätigen haben können, die wahrscheinlich nicht intendiert waren.
Nicht intendierte Folgen
Die Folgen der Arbeitsmarktreformen für die Erwerbstätigen und damit für das System sozialer Ungleichheit sind nicht unerheblich. Sie betreffen auf individueller Ebene sowohl das Ausmaß an relativer Statussicherheit als auch das Machtverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; auf gesellschaftlicher Ebene nehmen sie Einfluss auf das Ausmaß und die Struktur sozialer Ungleichheit.
Zunächst ist zu konstatieren, dass die relative Statussicherheit stark beeinträchtigt wird. Das resultiert zum einen aus der sinkenden Beschäftigungssicherheit, die mit der Ausbreitung unsicherer Beschäftigungsverhältnisse wie befristete Beschäftigung oder Leiharbeit, vor allem aber auch mit der Lockerung des Kündigungsschutzes einhergeht. Insgesamt steigt damit das individuelle Risiko, arbeitslos zu werden. Zum anderen resultiert die Verringerung der Statussicherheit aus dem Wegbrechen der sozialstaatlichen Absicherung im Falle einer aktuell eintretenden Arbeitslosigkeit. Die Kürzung oder Streichung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen macht die Arbeitslosigkeit erst zum statusbedrohenden Ereignis.
Die sinkende Beschäftigungssicherheit betrifft objektiv zwar nur einen geringen Teil der Arbeitnehmerschaft, allerdings in wachsendem Ausmaß. Sie sinkt nicht erst seit Beginn der Arbeitsmarktreformen, die Zunahme unsicherer Beschäftigungsverhältnisse ist schon seit geraumer Zeit zu beobachten. Die Arbeitsmarktreformen dürften diesen Prozess jedoch noch einmal erheblich beschleunigen. Hinzu kommt, dass die Betriebe durch den im Zuge der Globalisierung steigenden internationalen Konkurrenzdruck fortwährend rationalisieren, was häufig entweder mit einem Beschäftigungsabbau (Betriebsverlagerungen ins Ausland, Arbeitsplatzabbau im Zuge von Fusionen) oder mit einer Substitution sicherer Arbeitsplätze durch unsichere (besonders bei Outsourcing) verbunden ist. All diese Prozesse dürften dazu führen, dass das objektive Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zumindest moderat gestiegen ist. Inwieweit die subjektive Wahrnehmung eines Verlustrisikos die objektive Bedrohung noch einmal übersteigt, wurde unseres Wissens nicht untersucht. Gleichwohl ist aber davon auszugehen, dass die subjektiv wahrgenommene Unsicherheit der Beschäftigung das objektive Risiko noch weit übertrifft.
Die Reformen beeinflussen nicht nur die tatsächliche oder wahrgenommene Beschäftigungsunsicherheit, sondern verstärken explizit und uneingeschränkt auch die Folgen eines aktuellen Arbeitsplatzverlustes. Die Dramatisierung der Statusfolgen einer drohenden Arbeitslosigkeit ist ja gerade eines der ausdrücklichen Ziele des Streichens sozialstaatlicher Leistungen, um auf diesem Wege Anreize zur Arbeitsplatzaufnahme zu schaffen. Gleichwohl untergraben die Reformen damit objektiv auch die Statussicherheit der (jetzt noch) Arbeitenden, deren Arbeitssituation sich damit erheblich ändert.
Denn mit der Statussicherheit schmilzt auf individueller Ebene das Verweigerungspotenzial der Arbeitnehmer gegen unerwünschte Arbeitsbedingungen. Um das Risiko eines Statusverlustes zu minimieren, sind sie in der Folge bereit, auch ungünstige Arbeitszeiten, Arbeitsverdichtungen, unbezahlte Überstunden usw. zu akzeptieren.
Auf gesellschaftlicher Ebene ist damit aber sowohl eine Verschärfung als auch eine Entstrukturierung sozialer Ungleichheit zu erwarten. Verschärfung bedeutet zum einen, dass der Abstand zwischen Kapitalerträgen und Löhnen zunimmt. Die Schwächung der individuellen Position der Arbeitnehmer und der erhöhte Akzeptanzdruck hinsichtlich unerwünschter Arbeitsbedingungen kumulieren sich zu einer Schwächung der Gewerkschaften und Betriebsräte als Arbeitnehmervertretungen. In der Folge ist mit einem generellen (relativen) Sinken der Löhne zu rechnen.
Darüber hinaus ist auch mit individuellen Lohndifferenzierungen zu rechnen, was letztendlich zu einer Entstrukturierung der Ungleichheit führt. Je unsicherer die Beschäftigung ist, desto stärker wird sich die individuelle Leistung in der Entlohnung widerspiegeln. Dies liegt zum einen daran, dass eher unproduktive Arbeitnehmer leichter durch produktivere Mitbewerber ersetzt werden können und vermutlich nur noch eine niedriger bezahlte Tätigkeit erhalten. Zum anderen haben leistungsfähigere Arbeitskräfte bessere Chancen, ihrerseits um anspruchsvollere und besser entlohnte Positionen zu konkurrieren. Dann aber entkoppelt sich die Lohndetermination von strukturellen Faktoren, so dass die Variation in den Einkommen nicht nur generell ansteigt, sondern auch immer weniger durch herkömmliche Einflussgrößen wie berufsstrukturelle Gegebenheiten oder Branchen- und Bildungsmerkmale zu erklären ist.
Empirische Evidenzen
Die vermuteten Auswirkungen der derzeitigen Arbeitsmarktreformen sind empirisch direkt noch nicht belegbar - die Folgen werden sich wohl eher mittel- bis langfristig zeigen. Will man dennoch empirisch basierte Aussagen über die möglichen Konsequenzen der aktuellen Arbeitsmarktreformen treffen, ist es sinnvoll, bereits bestehende flexible Beschäftigungsverhältnisse hinsichtlich ihrer sozio-ökonomischen Effekte zu untersuchen. In dem hier skizzierten Kontext interessieren vor allem solche Flexibilisierungsmaßnahmen, welche die Beschäftigungssicherheit untergraben und so die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer schwächen. Ein besonders geeignetes Beispiel für solche unsicheren Arbeitsverhältnisse ist in der befristeten Beschäftigung zu finden. Beschäftigte in solchen Stellen unterliegen aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes dem erhöhten Risiko eines Statusverlustes und haben wegen der eher kurzen Beschäftigungsdauer überproportional häufig keine oder nur reduzierte Ansprüche auf wohlfahrtsstaatliche Absicherungen.
Die Vermutung, dass sich Arbeitslöhne in unsicherer Beschäftigung von denen in sicherer Beschäftigung bezüglich ihrer Höhe sowie ihrer Variation unterscheiden, lässt sich klar belegen. Abbildung 1 stellt sowohl die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne als auch deren durchschnittliche Streuung für unbefristet sowie befristet beschäftigte westdeutsche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in abhängiger Vollzeitbeschäftigung für den Zeitraum 1995 bis 1999 bzw. 2000 bis 2003 dar.
Um nun zu überprüfen, ob und inwieweit sich diese Befunde zwischen einzelnen Bildungsgruppen unterscheiden, sind in Abbildung 2 die Durchschnittslöhne bzw. die Lohnstreuungen getrennt nach dem Bildungsniveau der Beschäftigten dargestellt. Dabei wird zunächst deutlich, dass über alle Bildungsgruppen hinweg die Löhne für befristet Beschäftigte durchschnittlich geringer ausfallen als für unbefristet Beschäftigte, auch wenn sich diese Differenz zwischen den Bildungsgruppen ein wenig unterscheidet. Insofern kann der Lohnabschlag bei befristeten Stellen nur bedingt durch das Bildungsniveau der Beschäftigten erklärt werden. Weiterhin zeigt sich, dass die Zunahme der Lohnstreuung bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen insbesondere durch die angestiegene Lohnspreizung für befristet beschäftigte ArbeitnehmerInnen mit niedriger Bildung hervorgerufen wurde. Für die anderen Bildungsgruppen ist (mit Ausnahme der hoch qualifizierten Männer) ebenfalls eine Zunahme der Lohnstreuung zu beobachten, der Zuwachs bei den niedrig Qualifizierten fällt jedoch insgesamt überproportional aus.
Sind die dargestellten Lohnunterschiede nun tatsächlich auf die geringere Beschäftigungssicherheit befristeter Stellen zurückzuführen, oder ist nicht vielmehr die spezifische Zusammensetzung der Gruppe der befristet Beschäftigten dafür verantwortlich? Zahlreiche Studien machen deutlich, dass der Unterschied im Lohnniveau nicht etwa dadurch erklärt werden kann, dass befristet Beschäftigte weniger qualifiziert sind als unbefristet Beschäftigte oder dass sich befristete Stellen aufbestimmte Branchen beziehungsweise Arbeitsmarktsektoren konzentrieren.
Gleichzeitig zeigt sich, dass die individuellen Unterschiede der Arbeitnehmer in befristeter Beschäftigung stärker in den Löhnen reflektiert werden als bei den unbefristet Beschäftigten. Dies wird in den Einkommensmodellen dadurch sichtbar, dass die Determinationskraft der herkömmlich in diesen Modellen verwendeten soziostrukturellen Merkmale für befristete Beschäftigungsverhältnisse deutlich geringer ausfällt (vgl. die Tabelle, siehe PDF-Version).
So können beispielsweise bei den deutschen Männern mit unbefristeten Arbeitsverträgen ca. 38 Prozent der Variation in den Stundenlöhnen durch die beobachteten Merkmale erklärt werden, während es für die befristet beschäftigten Männer nur 30 Prozent sind.
Zusammenfassung und Ausblick
Wir betrachten Hartz IV nur als vorläufigen Schlusspunkt einer Reihe von Arbeitsmarktreformen, die der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit durch Senkung der Arbeitskosten, Verbesserung der Vermittlungsprozesse in Arbeit und vor allem durch eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes begegnen wollen. Ob die getroffenen Maßnahmen den gewünschten Zweck erreichen, wird die Zukunft zeigen. Jedoch lässt sich vermuten, dass auch die Erwerbstätigen in erheblichem Ausmaß von den Reformen betroffen sein werden.
Durch die zunehmende Beschäftigungsunsicherheit und den gleichzeitigen Abbau wohlfahrtsstaatlicher Absicherungen erhöht sich das Risiko eines sozialen Abstiegs erheblich. In der Folge sinkt die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmerschaft im Lohnfindungsprozess. Es ist daher zu erwarten, dass die Ungleichheit der Einkommen ansteigen wird. So öffnet sich nicht nur die Schere zwischen Kapitalerträgen und Löhnen, sondern auch die Distanzen zwischen Arbeitnehmergruppen werden eher größer. Gleichzeitig werden individuelle Leistungsunterschiede zwischen den ArbeitnehmerInnen stärker in den Löhnen reflektiert.
Wir haben versucht, solche Konsequenzen empirisch am Beispiel der befristeten Beschäftigung zu veranschaulichen. Die hier präsentierten Befunde deuten darauf hin, dass die jüngsten Arbeitsmarktreformen die schon länger zu beobachtenden Konsequenzen zunehmender Statusunsicherheiten noch einmal erheblich verschärfen werden.