Souveränität stand jahrhundertelang für die uneingeschränkte Macht des Staates und konstituierte sein Selbstverständnis. Das Recht auf Selbstbestimmung gilt völkerrechtlich noch als sakrosankt. Es impliziert die Gleichheit aller Staaten und den Schutz des Schwächeren gegenüber dem Mächtigeren. In der politischen Wirklichkeit ist dieser Idealzustand jedoch nur in Ausnahmefällen zu finden. Würde man Carl Schmitts Souveränitätsdefinition zu Grunde legen, der zufolge nur derjenige Staat als souverän gelten kann, der über den Ausnahmezustand gebietet, träfe dies mit Einschränkungen vielleicht nur noch für die USA zu. Die internationale Staatenwelt wird zunehmend interdependenter. Neben den Nationalstaaten gibt es andere Akteure wie internationale und multinationale Organisationen und Konzerne, die weit größere Macht und Einfluss besitzen als viele Nationalstaaten.
Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland ist ein Beispiel dafür, wie mühselig der Weg zur vollen staatlichen Souveränität sein kann. Selbst die Auseinandersetzung über die Rückgabe von Akten durch die alliierten Siegermächte stellte einen Schritt auf dem Weg zur Selbstbestimmung dar. Als die Westmächte der Bundesrepublik 1955 weitgehende Souveränität gewährten, behielten sie Rechte und Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" bis zum Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990.
Der erste deutsche Politiker, der die außenpolitische Entscheidungsfreiheit betont hat, ist Bundeskanzler Gerhard Schröder. Angesichts des Irakkrieges bot er den USA die Stirn - deutsche Außenpolitik werde im Kanzleramt in Berlin gemacht. Alle nachfolgenden Regierungen werden sich daran messen lassen müssen.